4. Oktober 2017

KFZ Versicherung wechseln

Kfz-Versicherungswechsel zum Ende des Versicherungsjahres

Autoversicherungen sind jährlich kündbar. In der Regel ist die so genannte Hauptfälligkeit auf den 01.01. gelegt, was bedeutet, dass Sie Ihre Kfz-Versicherung zum 31.12. kündigen können. Die Kündigunsfrist beträgt 1 Monat. Dadurch muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30.11 beim Versicherer vorliegen.

Sie können durch einen KFZ-Versicherungswechsel unter Umständen viel Geld einsparen.

Über diesen Link können Sie Ihren Kfz-Vergleich selber erstellen und auch direkt abschließen:

Kfz-Vergleichsrechner (Nafi)

Unter dem Punkt „Tarifliste“ im Kfz-Vergleichsrechner finden Sie die Gesellschaften, die im Tarifvergleich berechnet werden.

Wenn Sie selber nicht rechnen möchten, dann verwenden Sie gerne auch das Angebotsanforderungsformular Kfz-Versicherung. Ich erstelle Ihnen dann ein Vergleichsangebot:

Formular Angebotsanforderung Autoversicherung: KFZ Anfragebogen

Bei Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich!

Jan Pohl - Fachwirt für Finanzberatung IHK

Jan Pohl – Fachwirt für Finanzberatung IHK

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