Kfz-Versicherungswechsel zum Ende des Versicherungsjahres
Autoversicherungen sind jährlich kündbar. In der Regel ist die so genannte Hauptfälligkeit auf den 01.01. gelegt, was bedeutet, dass Sie Ihre Kfz-Versicherung zum 31.12. kündigen können. Die Kündigunsfrist beträgt 1 Monat. Dadurch muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30.11 beim Versicherer vorliegen.
Sie können durch einen KFZ-Versicherungswechsel unter Umständen viel Geld einsparen.
Über diesen Link können Sie Ihren Kfz-Vergleich selber erstellen und auch direkt abschließen:
Kfz-Vergleichsrechner (Nafi)
Unter dem Punkt „Tarifliste“ im Kfz-Vergleichsrechner finden Sie die Gesellschaften, die im Tarifvergleich berechnet werden.
Wenn Sie selber nicht rechnen möchten, dann verwenden Sie gerne auch das Angebotsanforderungsformular Kfz-Versicherung. Ich erstelle Ihnen dann ein Vergleichsangebot:
Formular Angebotsanforderung Autoversicherung: KFZ Anfragebogen
Bei Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich!