Glasversicherung (Hausrat, Wohngebäude)

Glasversicherung (Hausrat, Wohngebäude) – sinnvoll oder überflüssig?
Glasversicherung

Glasversicherung (Hausrat, Wohngebäude)

Dieser Leitfaden erklärt verständlich, was eine Glasversicherung in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung tatsächlich leistet, wie „Glasbruch“ genau definiert ist, welche typischen Ausschlüsse es gibt, für wen sich der Baustein lohnt und in welchen Fällen Du bewusst darauf verzichten kannst.

Die Seite richtet sich an Eigentümer und Mieter, die wissen wollen, ob sie zusätzlich zu Hausrat- und Wohngebäudeversicherung wirklich noch eine Glasversicherung brauchen – oder ob das eher ein Baustein für Spezialfälle ist. Fachbegriffe werden so erläutert, dass Du am Ende ohne Rückfragen entscheiden kannst.

Wenn Du Deine konkrete Situation besprechen möchtest – etwa wegen Wintergarten, großen Glasfronten oder besonderer Designverglasung – kannst Du Dich jederzeit melden: Kontakt aufnehmen

1. In 60 Sekunden: Was Du zur Glasversicherung wirklich wissen musst

Wenn Du keine Zeit für alle Details hast, reicht dieser Überblick, um die Glasversicherung grob einzuordnen.

  • Eine Glasversicherung kümmert sich ausschließlich um echten Glasbruch. Versichert ist der Austausch von Scheiben, wenn sie über die gesamte Glasdicke reißen oder zerspringen und dadurch unbrauchbar werden. Kratzer, blinde Isolierglasscheiben oder Schönheitsfehler fallen in der Regel nicht darunter.
  • Versichert werden entweder Gebäudeglas wie Fenster, Dachflächenfenster und Terrassentüren oder Mobiliarverglasung wie Vitrinen, Glastische und Spiegel. Displays von Smartphones, Fernsehern oder Laptops gehören ausdrücklich nicht dazu.
  • In den meisten Fällen ist eine Glasversicherung ein Ergänzungsbaustein zur Wohngebäudeversicherung und zur Hausratversicherung. Sturm- oder Einbruchschäden an Glas sind oft schon dort abgesichert, die Glasversicherung deckt vor allem Eigenschäden ohne besondere Ursache.
  • Sinnvoll ist der Baustein vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit vielen oder sehr großen Glasflächen, Wintergärten oder besonderen Designgläsern, bei denen ein einzelner Schaden leicht vierstellige Beträge kosten kann.
  • Für Displays von Handys, Tablets, Fernsehern oder Arbeitsgeräten ist die Glasversicherung nicht zuständig. Hier helfen allenfalls spezielle Geräte- oder Elektronikversicherungen, nicht der klassische Glasbaustein.
  • Ob sich eine Glasversicherung für Dich wirklich lohnt, lässt sich gut in einem kurzen Vertragscheck klären. Wenn Du möchtest, schauen wir uns Deine bestehenden Verträge gemeinsam an: Termin oder Anfrage senden.

2. Was eine Glasversicherung überhaupt macht

Eine Glasversicherung ist dafür da, einen sehr klar umrissenen Schaden abzudecken: den Bruch von Glasflächen. Sie greift, wenn Glasscheiben oder Glasflächen tatsächlich so beschädigt werden, dass sie ersetzt werden müssen. Versichert werden je nach Vertrag zum einen die fest mit dem Gebäude verbundenen Scheiben, das sogenannte Gebäudeglas, und zum anderen Glas, das zu Deinem Hausrat gehört, die sogenannte Mobiliarverglasung.

Zum Gebäudeglas gehören alle Glasflächen, die dauerhaft mit der Bausubstanz verbunden sind. Dazu zählen Fenster und Fenstertüren, Glaseinsätze in Haustüren, Balkon- und Terrassentüren, fest eingebaute Dachflächenfenster, Oberlichter oder Glasbausteine, die in eine Wand eingelassen sind. Wenn eine dieser Scheiben bricht, handelt es sich in der Regel um einen Fall für die Glasversicherung auf Gebäudeseite.

Mobiliarverglasung umfasst dagegen Glasflächen, die zu Deinen Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder Dekorationen gehören. Typische Beispiele sind Glastische, Glasplatten auf Sideboards, Vitrinen, Schranktüren mit Glasfüllung oder große Spiegel, die im Raum stehen oder hängen, ohne Teil des Mauerwerks zu sein. Auch hier geht es darum, dass das Glas selbst bricht und ausgetauscht werden muss.

Der Kern der Glasversicherung lässt sich damit auf einen einfachen Satz bringen: Sie übernimmt die finanziellen Folgen, wenn eine versicherte Glasfläche im Sinne der Bedingungen zu Bruch geht und fachgerecht erneuert werden muss. Dazu gehören der Austausch der Scheibe, die notwendigen Nebenarbeiten sowie häufig auch die Entsorgung des zerstörten Glases.

In vielen aktuellen Hausrat- und Wohngebäudekonzepten ist der Glasbaustein nicht mehr als eigener Vertrag konstruiert, sondern als optionaler oder bereits integrierter Bestandteil des Hauptvertrags. Ob und in welchem Umfang dieser Baustein bereits enthalten ist, lässt sich nur im Blick auf den konkreten Tarif klären. Gerade hier lohnt sich ein strukturierter Check, bevor zusätzlich eine separate Glasversicherung abgeschlossen wird.

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3. Was als „Glasbruch“ gilt – und was nicht

Damit ein Schaden in der Glasversicherung anerkannt werden kann, muss ein echter Glasbruch vorliegen. In den Bedingungen ist dieser Begriff recht klar definiert. Von Glasbruch spricht man, wenn ein durchgehender Riss oder ein vollständiges Zerspringen des Glases vorliegt, der sich über die gesamte Glasdicke erstreckt und dazu führt, dass die Scheibe ihre Funktion verliert und ausgetauscht werden muss. Präzise formuliert bedeutet das: Glasbruch liegt vor, wenn das Glas über seine volle Materialstärke hinweg gerissen oder zersplittert ist und dadurch nicht mehr sicher oder bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Einzelne kleine Abplatzungen oder feine Kratzer reichen dafür nicht aus.

Wenn beim Fensterputzen die Scheibe so getroffen wird, dass sie in mehrere Stücke zerbricht, liegt ein klassischer Glasbruch vor. Gleiches gilt, wenn ein Stuhl gegen eine Glasvitrine kippt und die Scheibe in sich reißt, oder wenn ein Ball beim Spielen die Terrassentür trifft und das Glas anschließend gesprungen oder zersplittert ist. In all diesen Situationen ist die Beschädigung so gravierend, dass die Scheibe ihre Aufgabe als schützende Barriere nicht mehr erfüllt und vollständig ersetzt werden muss.

Nicht darunter fallen optische oder funktionale Beeinträchtigungen ohne echten Bruch. Wenn eine Isolierglasscheibe im Laufe der Zeit blind wird, weil Feuchtigkeit durch Undichtigkeiten im Randverbund eindringt und sich zwischen den Scheiben Schlieren oder Kondenswasser bilden, liegt nach der Bruchdefinition kein Glasbruch vor, sondern ein Dichtungs- oder Verschleißproblem. Auch Kratzer, matte Stellen oder leichte Muschelausbrüche am Glasrand sind in der Regel nicht vom Glasbruchbegriff erfasst und deshalb nicht versichert, selbst wenn sie optisch störend sind.

Zwei Sonderfälle tauchen in der Praxis immer wieder auf. Zum einen können Gläser durch Eigenbewegungen des Gebäudes Schaden nehmen. Wenn sich das Mauerwerk setzt und dabei Spannung auf die Scheibe bringt, können Setzrisse entstehen. Viele Standardtarife schließen solche Setzrisse ausdrücklich aus und nur hochwertige Produkte öffnen diese Klauseln teilweise oder vollständig. Zum anderen gibt es Thermo- oder Temperaturbrüche, bei denen eine stark aufgeheizte Scheibe durch abrupte Abkühlung oder umgekehrt durch starke Erwärmung platzt.

In vielen modernen Tarifen gilt der Thermobruch als normaler Glasbruch und ist eingeschlossen, es gibt aber nach wie vor Produkte, die diese Ursache einschränken oder ausschließen. Auch hier zeigt sich, dass die nüchtern klingende Definition von Glasbruch in der Praxis Auslegungssache der Vertragsbedingungen ist. Entscheidend ist deshalb immer die Kombination aus tatsächlicher Schadenform und konkreter Formulierung im jeweiligen Vertrag.

4. Was die Glasversicherung im Schadenfall bezahlt

Wenn ein versichertes Glas im Sinne der Bedingungen zu Bruch geht, übernimmt die Glasversicherung in der Praxis deutlich mehr als nur den reinen Materialwert der Scheibe. Im Regelfall bezahlt der Versicherer den kompletten Aufwand, der notwendig ist, um den ursprünglichen Zustand fachgerecht wiederherzustellen.

Zunächst gehört dazu die neue Glasscheibe in gleicher Art und Qualität wie zuvor. Der Versicherer trägt die Kosten für das Material und den fachgerechten Einbau durch einen Glaserbetrieb. Häufig sind auch notwendige Nebenarbeiten abgedeckt, etwa der Aus- und Wiedereinbau von Fensterflügeln, Beschlägen oder Griffen und kleinere Maurer- oder Malerarbeiten in direkter Umgebung der Scheibe, wenn diese durch den Ausbau und Einbau zwangsläufig betroffen sind.

Wenn die Öffnung zunächst gesichert werden muss, weil beispielsweise eine Terrassentür kurzfristig nicht ersetzt werden kann, sind Notverglasungen oder Notverschalungen Bestandteil des Versicherungsschutzes. Bei höher gelegenen Fenstern kommt hinzu, dass für den Zugang zur Schadensstelle manchmal ein Gerüst oder eine Hebebühne erforderlich ist. Auch diese Kosten können durch die Glasversicherung getragen werden, sofern die Bedingungen das vorsehen.

Zusätzlich fallen Entsorgungskosten für das zerstörte Glas an, insbesondere wenn große Flächen betroffen sind oder Sicherheitsglas verbaut wurde, das nicht einfach im Restmüll landen darf. Auch hier übernimmt die Glasversicherung in der Regel die entstehenden Aufwendungen. Bei künstlerisch gestalteten Scheiben, besonderen Milchglasflächen oder Spiegeln ist der Wiederherstellungsaufwand höher, weil die Ausführung individueller ist. Solange keine speziellen Ausschlüsse greifen, sind auch diese Mehrkosten vom Grundgedanken her vom Glasbaustein erfasst.

In der privaten Praxis erfolgt die Regulierung fast immer in Form von Naturalersatz. Der Versicherer beauftragt oder akzeptiert einen Fachbetrieb und bezahlt dessen Rechnung. Eine reine Geldentschädigung, bei der Du selbst entscheidest, ob und wie Du die Scheibe ersetzt, kommt eher dann in Betracht, wenn die ursprüngliche Ausführung nicht mehr beschaffbar ist oder Du Dich bewusst in Abstimmung mit dem Versicherer für eine andere Lösung entscheidest. Die Abrechnung erfolgt dann häufig auf Basis eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens.

Gerade bei sehr hochwertigen Sicherheits- oder Designgläsern sollte man einen Blick auf mögliche Entschädigungsgrenzen werfen. Manche Tarife sehen Höchstbeträge pro Scheibe oder pro Schadenfall vor. In einem durchschnittlichen Einfamilienhaus ist das selten kritisch, bei außergewöhnlichen Verglasungen kann dieser Punkt jedoch eine Rolle spielen und gehört deshalb in eine saubere Beratung.

5. Abgrenzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung

Viele Glasschäden werden nicht über eine Glasversicherung, sondern über die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung reguliert. Deshalb ist die Abgrenzung der Zuständigkeiten wichtig, um Doppelabsicherung zu vermeiden und keine falschen Erwartungen an den Glasbaustein zu knüpfen.

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Haus als Bauwerk gegen genau definierte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie, wenn vereinbart, gegen Elementarrisiken. Geht eine Fensterscheibe durch Sturm zu Bruch, beispielsweise weil starke Böen Gegenstände gegen das Fenster schlagen, ist das ein normaler Sturmschaden und wird im Regelfall über die Wohngebäudeversicherung reguliert. In vielen klassischen Tarifen ist Glasbruch aber nur dann Bestandteil des Schutzes, wenn er im Zusammenhang mit einer dieser versicherten Gefahren steht.

In modernen Konzepten gibt es zunehmend Produkte, in denen Glasbruch am Gebäude fast ursachenunabhängig mitversichert ist, also auch dann, wenn eine Scheibe ohne erkennbaren Auslöser platzt. In solchen Fällen läuft der Schaden dann nicht mehr zwingend über eine separate Glasversicherung, sondern über den erweiterten Wohngebäudeschutz. Einen ausführlichen Überblick zum System der Gebäudeversicherung findest Du im Leitfaden Wohngebäudeversicherung Aachen.

Die Hausratversicherung schützt Dein bewegliches Eigentum im Haushalt – Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Teppiche und vieles mehr – ebenfalls gegen klar definierte Gefahren, etwa Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Vandalismus nach einem Einbruch. Wenn im Zuge eines Einbruchs eine Vitrine zerstört wird oder Glasflächen an Möbeln durch ein anderes versichertes Ereignis beschädigt werden, fällt das regelmäßig in den Zuständigkeitsbereich der Hausratversicherung. Mehr dazu findest Du im Beitrag zur Hausratversicherung.

Die Glasversicherung setzt an einem anderen Punkt an. Sie fragt nicht nach Ursache oder Verschulden, sondern nur danach, ob eine vertraglich versicherte Glasfläche im Sinne der Bruchdefinition zerstört ist und keine Ausschlussklausel greift. Sie springt zum Beispiel dann ein, wenn Du selbst versehentlich eine Glastür im Haus beschädigst, beim Putzen mit der Leiter gegen eine Scheibe stößt oder ein Familienmitglied oder Besucher in Deinem Haushalt einen Glasschaden verursacht. Aus Sicht der Privathaftpflichtversicherung handelt es sich dabei häufig um einen Eigenschaden, den diese nicht reguliert. Genau in dieser Lücke arbeitet die Glasversicherung.

Gleichzeitig bedeutet das, dass eine Glasversicherung nicht jede Glasschäden-Regressdiskussion ersetzt. Wenn etwa bei einem Leitungswasserschaden mehrere Scheiben zerstört werden, ist in erster Linie zu prüfen, ob dieser Schaden über Wohngebäude oder Hausrat bereits umfassend abgesichert ist. Die Glasversicherung ergänzt den Schutz, sie tritt aber nicht an die Stelle der Hauptverträge.

6. Displays von Handys, Tablets, Fernsehern und anderen Geräten

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, die Glasversicherung würde auch gesprungene Displays von Smartphones, Tablets, Laptops, Fernsehern oder Monitoren ersetzen, nur weil dort ebenfalls Glas im Spiel ist. Versicherungstechnisch gelten diese Flächen nicht als klassische Verglasung, sondern als Bestandteil eines elektronischen Geräts.

Ein Smartphone-Display ist ein Verbund aus Glas, Schichten, Sensorik und Elektronik. Wenn Dir das Gerät auf den Boden fällt und das Display reißt, liegt zwar umgangssprachlich ein Glasbruch vor, aber kein Glasbruch im Sinne der Glasversicherung. Das Gleiche gilt für beschädigte TV-Bildschirme, Computermonitore oder Displays an Haushaltsgeräten wie Backöfen, Waschmaschinen oder Kaffeevollautomaten. Diese Schäden werden von der klassischen Glasversicherung nicht übernommen.

Wenn solche Schäden versichert werden sollen, kommen spezielle Geräte- oder Elektronikversicherungen in Betracht, die Sturz- und Bruchschäden an technischen Geräten abdecken. Diese haben mit dem Glasbaustein in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung jedoch nichts zu tun. Es ist wichtig, diese Trennung zu kennen, damit keine falschen Erwartungen an den Glasbaustein geknüpft werden.

Auch hier gilt: Die Glasversicherung ist kein Auffangbecken für alle denkbaren Glasschäden im Haushalt, sondern konzentriert sich auf klassische Gebäudeverglasungen und Glas an Einrichtungsgegenständen, soweit diese im Vertrag ausdrücklich mitversichert sind.

7. Brauche ich eine Glasversicherung in Hausrat und Wohngebäude – oder reicht eine?

In vielen Tarifen können Glasbausteine sowohl in der Hausrat- als auch in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden. Verständlicherweise stellt sich deshalb die Frage, ob zwei Glasversicherungen notwendig sind oder ob eine Absicherung genügt.

Grundsätzlich ist die Aufteilung klar. Die Glasversicherung innerhalb der Wohngebäudeversicherung deckt Glasflächen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu gehören Fenster, Türen mit Verglasung, Dachflächenfenster, Oberlichter, fest eingebaute Glasbausteine und häufig auch Glasflächen im Wintergarten. Eine Glasversicherung innerhalb der Hausratversicherung kümmert sich dagegen um Mobiliarverglasungen wie Vitrinen, Glastische oder Spiegel, die zum beweglichen Hausrat zählen.

Du brauchst also nicht zwei identische Glasversicherungen, sondern den Baustein, der zu den Glasflächen passt, die Du wirklich absichern möchtest. Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit vielen oder großen Fensterflächen und vielleicht einem Wintergarten greifen in der Praxis eher zum Gebäudeglasbaustein in der Wohngebäudeversicherung. Mieter ohne eigenes Gebäude, aber mit hochwertigen Glasflächen im Möbelbereich, nutzen eher den Glasbaustein in der Hausratversicherung.

Viele Versicherer bieten inzwischen kombinierte Glasbausteine an, die sowohl Gebäudeglas als auch Mobiliarverglasung in einem Paket zusammenführen. Ob das sinnvoll ist, hängt von Deiner konkreten Wohn- und Eigentumssituation ab. Wichtig ist, dass keine Lücken entstehen, aber auch keine Doppelabsicherung, bei der dieselbe Glasfläche in mehreren Verträgen parallel mitversichert wird. Ziel ist eine schlanke, saubere Struktur, die die echten Risiken abdeckt und überflüssige Bausteine vermeidet.

8. Für wen sich eine Glasversicherung besonders lohnt

Ob sich eine Glasversicherung lohnt, hängt stark von Art und Umfang der vorhandenen Verglasung ab. In einer klassischen Mehrfamilienhauswohnung mit üblichen Standardfenstern, wenigen Glastüren und ohne besondere Designverglasungen ist das finanzielle Risiko eines Glasbruchs überschaubar. Eine beschädigte Scheibe lässt sich in vielen Fällen noch aus eigener Tasche ersetzen, ohne dass das Haushaltsbudget dauerhaft leidet.

Anders stellt sich die Situation dar, wenn Du ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit großen Glasfronten, bodentiefen Fenstern oder einem Wintergarten bewohnst. In solchen Häusern ist Glas ein prägendes Gestaltungselement. Der Austausch einer großen Scheibe kann schnell in den vierstelligen Bereich gehen, insbesondere dann, wenn Sicherheitsglas verbaut wurde oder der Zugang zur Schadensstelle nur über ein Gerüst oder eine Hebebühne möglich ist. Gleiches gilt für moderne Glasgeländer, großformatige Spiegelwände oder designorientierte Glaskonstruktionen.

Bei sehr hochwertigen Sicherheits- und Designgläsern ist zusätzlich zu beachten, dass manche Tarife Entschädigungsgrenzen vorsehen, die bei solchen Speziallösungen erreicht werden können. Es genügt also nicht, nur zu wissen, dass eine Glasversicherung grundsätzlich vorhanden ist. Man muss auch verstehen, welche Gläser mit welcher Summe abgesichert sind und ob das im Ernstfall ausreicht.

In diesen Konstellationen kann eine Glasversicherung als Ergänzung zur Hausratversicherung und zur Wohngebäudeversicherung sinnvoll sein, weil der mögliche Einzelschaden deutlich höher ist als der über Jahre gezahlte Beitrag. Die Entscheidung hängt letztlich von der nüchternen Abwägung ab, wie teuer ein realistischer Schaden wäre und ob Du dieses Risiko selbst tragen möchtest oder an einen Versicherer übergeben willst.

9. Typische Ausschlüsse und Fallstricke

Auch wenn die Grundidee der Glasversicherung einfach klingt, lohnt sich in der Praxis ein genauer Blick auf Ausschlüsse und Einschränkungen. Ein zentraler Punkt ist, dass reine Oberflächenschäden in der Regel nicht als Glasbruch gelten. Feine Kratzer, matte Stellen, leichte Abplatzer oder andere optische Mängel sind zwar ärgerlich, erfüllen aber die technische Definition von Glasbruch nicht und sind deshalb meist nicht versichert.

Hinzu kommt, dass Bauteile rund um die Scheibe – also Rahmen, Dichtungen, Beschläge oder Rollladenkästen – nicht automatisch Teil des Glasversicherungsschutzes sind. Viele Tarife beschränken die Leistung auf das Glas selbst. Wenn beim Bruch gleichzeitig der Rahmen beschädigt wird, kann es passieren, dass der Versicherer nur die Scheibe ersetzt und die Kosten für den Rahmen beim Eigentümer verbleiben. Gleichzeitig haben sich die Bedingungen in hochwertigen Produkten weiterentwickelt. Dort ist zunehmend geregelt, dass notwendige Arbeiten an Rahmen und Beschlägen mitversichert sind, soweit sie durch den Glasbruch unvermeidlich werden. Es kommt also immer auf die konkrete Formulierung im Vertrag an.

Besondere Glasarten wie Cerankochfelder, Glas in Lampen, Bilderrahmen oder eben Displays sind in vielen Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen. Einige neuere Produkte öffnen sich zwar einzelnen dieser Gläser, doch das ist eher die Ausnahme als die Regel. Wer davon ausgeht, dass die Glasversicherung praktisch jede denkbare Glasfläche im Haushalt abdeckt, überschätzt deren Leistungsumfang.

Speziell im Bereich Aquarien und Terrarien lohnt ein genauer Blick. Bei großen Becken kann ein Bruch erhebliche Wasserschäden verursachen, die über den reinen Glasbruch hinausgehen. Manche Tarife schließen Aquarien- und Terrariumscheiben aus, andere sehen eine eingeschränkte Mitversicherung vor. Auch hier gilt: Ohne ein Bewusstsein für diese Unterschiede ist im Schadenfall Enttäuschung programmiert.

Schließlich sind auch bestimmte Schadenursachen relevant. Bei Umbauten, Renovierungen oder Eigenleistungen am Gebäude ist nicht jeder hervorgerufene Bruch automatisch versichert. Wenn eine Scheibe im Zuge von Bauarbeiten durch ein Werkzeug beschädigt wird, hängt die Leistungspflicht im Detail von den Klauseln zu Bau-, Montage- und Umbautätigkeiten ab. Gleiches gilt für Glasbrüche, die eindeutig auf starke Bewegungen des Gebäudes zurückgehen. Viele Bedingungen sehen hier Ausschlüsse oder Einschränkungen vor, während nur wenige Top-Tarife diese Risiken umfassend mitversichern.

Ein weiterer Punkt betrifft Photovoltaik-Module. Sie bestehen zwar zu einem großen Teil aus Glas, gehören aber fast nie in den Deckungsbereich der klassischen Glasversicherung. Für sie gibt es separate Lösungen innerhalb der Wohngebäudeversicherung oder eigenständige Photovoltaik-Versicherungen. Wer eine PV-Anlage betreibt, sollte nicht davon ausgehen, dass die Glasversicherung hierfür automatisch zuständig ist, sondern diesen Baustein gezielt klären.

10. Was eine Glasversicherung ungefähr kostet

Die Beiträge einer Glasversicherung hängen maßgeblich von der Art des Objekts, der Größe und Anzahl der verglasten Flächen sowie dem gewünschten Umfang des Schutzes ab. Es macht einen Unterschied, ob lediglich eine normale Wohnung mit Standardfenstern abgesichert werden soll oder ein Einfamilienhaus mit Wintergarten, großen Glasfronten und speziellen Designverglasungen.

Für einfache Wohnsituationen bewegen sich die Beiträge häufig im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern mit umfangreicher Verglasung fallen die Prämien entsprechend höher aus, wobei sich konkrete Zahlen immer nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Tarif und Objekt nennen lassen.

Für die Entscheidung, ob der Baustein sinnvoll ist, ist weniger der exakte Jahresbeitrag entscheidend als der langfristige Blick. Wenn Du über einen Zeitraum von zehn oder fünfzehn Jahren einen überschaubaren Betrag zahlst und im Gegenzug im Ernstfall einen Schaden ersetzt bekommst, der schnell mehrere tausend Euro kosten kann, kann sich der Baustein rechnen. Wenn dagegen nur Standardverglasungen vorhanden sind und ein realistischer Schaden eher im niedrigen dreistelligen Bereich liegt, kann es ehrlicher sein, dieses Risiko bewusst selbst zu tragen.

Wichtig ist, dass diese Abwägung bewusst erfolgt und nicht aus Gewohnheit jeder angebotene Zusatzbaustein abgeschlossen wird. Eine sachliche Kosten-Nutzen-Betrachtung führt in vielen Fällen zu klaren Entscheidungen, ohne dass danach das Gefühl bleibt, etwas überstürzt abgeschlossen oder weggelassen zu haben.

11. Zusammenspiel mit Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

In der Praxis wird die Glasversicherung heute häufig nicht mehr als eigenständiger Vertrag geführt, sondern als Baustein in die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung integriert. Das hat mehrere Vorteile. Du hast weniger einzelne Policen zu verwalten und im Schadenfall einen bekannten Ansprechpartner. Zudem lässt sich der Glasbaustein im Paket mit anderen Leistungen oft günstiger einkaufen als über einen separaten Vertrag.

Entscheidend ist jedoch, genau zu wissen, welche Glasflächen in dem jeweiligen Baustein tatsächlich mitversichert sind. In manchen Wohngebäudetarifen sind lediglich die üblichen Fenster und Türen erfasst, während Wintergärten, Glasdächer oder besondere Fassadengläser eigenständig eingeschlossen werden müssen. Im Hausratbereich ist relevant, ob wirklich alle wichtigen Mobiliarverglasungen einbezogen sind oder ob bestimmte Glasarten – etwa Glastische oder Spiegel – besondere Regeln haben.

Ein weiterer Aspekt sind mögliche Entschädigungsgrenzen. Gerade bei sehr teuren Scheiben oder großflächigen Glasfassaden stellt sich die Frage, ob der Versicherer im Schadenfall die tatsächlichen Kosten ersetzt oder ob vertragliche Höchstbeträge greifen. Es geht nicht darum, jeden Grenzbetrag auswendig zu kennen, aber das Bewusstsein für solche Begrenzungen ist wichtig, wenn besondere Verglasungen vorhanden sind.

Gleichzeitig solltest Du Doppelversicherungen vermeiden. Wer beispielsweise in der Wohngebäudeversicherung bereits einen umfassenden Glasbaustein für alle Gebäudefenster hat und zusätzlich in der Hausratversicherung pauschal Gebäudeglas und Mobiliarverglasung mitversichert, zahlt möglicherweise doppelt für denselben Bereich, ohne dadurch einen Mehrwert zu erzielen. Sinnvoller ist eine klare Aufteilung, bei der jedes Risiko genau einmal und an der richtigen Stelle abgesichert ist.

12. Wie Du zu einer sinnvollen Entscheidung kommst

Damit die Entscheidung für oder gegen eine Glasversicherung nicht aus dem Bauch heraus getroffen wird, sondern auf einer soliden Grundlage steht, hilft ein strukturierter Blick auf Deine Situation. Zunächst ist wichtig, welche Gläser bei Dir überhaupt vorhanden sind. Eine Wohnung mit normalen Fenstern und Türen stellt ein anderes Risiko dar als ein Haus mit Wintergarten, großen Glasfronten und besonderen Designbauteilen.

Im nächsten Schritt lohnt ein Blick in Deine bestehenden Verträge zur Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung. Dort lässt sich nachlesen, welche Glasrisiken bereits abgedeckt sind und ob ein eigenständiger Glasbaustein tatsächlich noch einen Mehrwert bringt. In vielen Fällen stellt sich heraus, dass bestimmte Glasschäden über die Hauptverträge bereits hervorragend abgesichert sind, während andere Konstellationen tatsächlich eine Lücke zeigen.

Auf dieser Basis lässt sich gut einschätzen, wie hoch ein realistischer Schaden im Ernstfall wäre und ob dieser Betrag so schmerzhaft ist, dass sich eine zusätzliche Absicherung lohnt. Wenn der Austausch einer Scheibe aus Rücklagen problemlos möglich ist, kann der bewusste Verzicht auf eine Glasversicherung eine sehr vernünftige Entscheidung sein. Wenn ein Schaden dagegen das Budget deutlich belasten würde, spricht einiges dafür, diesen Teil des Risikos auszulagern.



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Jan Pohl Versicherungsmakler

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