Zahnzusatzversicherung in Aachen
Zahnbehandlungen können schnell teuer werden – besonders dann, wenn Sie sich für hochwertige Lösungen wie Implantate, Keramikkronen oder Inlays entscheiden. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in solchen Fällen nur einen Teil der Kosten. Eine Zahnzusatzversicherung schließt genau diese Lücke und sorgt dafür, dass Sie bei Zahnersatz, Zahnbehandlung oder Prophylaxe nicht auf hohen Eigenkosten sitzenbleiben. Für Versicherte in Aachen und Umgebung ist eine passende Zahnzusatzversicherung daher ein wichtiger Bestandteil einer soliden Gesundheitsvorsorge.
Ob Zahnersatz, Wurzelbehandlung, professionelle Zahnreinigung oder kieferorthopädische Maßnahmen – je nach Tarif können bis zu 100 % der Behandlungskosten erstattet werden. Welche Leistungen für Sie persönlich sinnvoll sind, hängt von Ihrem aktuellen Zahnstatus, Ihrem Vorsorgeverhalten und Ihrem Anspruch an eine langfristig hochwertige Versorgung ab. Ich berate Sie unabhängig und zeige, welche Tarife bei Preis, Leistung und Stabilität überzeugen.
Warum eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die die Kosten für zahnärztliche Behandlungen übernimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht oder nur teilweise erstattet werden. Eine Zahnzusatzversicherung kann somit den Eigenanteil bei hohen Zahnarztrechnungen verringern oder sogar ganz vermeiden.
Eine Zahnzusatzversicherung ist wichtig, weil die GKV nur einen Basisschutz für die Zahngesundheit bietet, der oft nicht ausreicht, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Vor allem bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Implantaten müssen gesetzlich Versicherte hohe Zuzahlungen leisten, die schnell mehrere Tausend Euro betragen können. Auch für Zahnbehandlungen wie Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen oder Parodontosebehandlungen gibt es nur eine eingeschränkte Kostenübernahme. Zudem werden Leistungen wie professionelle Zahnreinigung, Kieferorthopädie oder ästhetische Zahnmedizin gar nicht oder nur in Ausnahmefällen von der GKV bezahlt.
Mit einer Zahnzusatzversicherung können sich gesetzlich Versicherte eine bessere zahnärztliche Versorgung leisten und sich vor finanziellen Belastungen schützen. Je nach Tarif und Anbieter kann eine Zahnzusatzversicherung bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen erstatten. Außerdem kann eine Zahnzusatzversicherung auch Leistungen abdecken, die von der GKV gar nicht vorgesehen sind, wie zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, Prophylaxe oder Kieferorthopädie.
Welche Leistungen bietet die gesetzliche Krankenversicherung bei Zähnen?
Die GKV übernimmt grundsätzlich nur 60 Prozent der Kosten für eine sogenannte Regelversorgung bei Zahnersatz. Das ist eine einfache Standardlösung, die wirtschaftlich und nach dem aktuellen Stand der Zahnmedizin sinnvoll ist. Wer regelmäßig zur Zahnvorsorge geht und sein Bonusheft pflegt, kann den Zuschuss auf maximal 75 Prozent erhöhen. Den Rest der Rechnung müssen Kassenpatienten als Eigenanteil selbst zahlen. Das gilt auch für zusätzliche Kosten, die entstehen, wenn Patienten eine höherwertige Versorgung wünschen, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke oder eine Vollkeramikkrone statt einer Metallkrone.
Für Zahnbehandlungen wie Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen oder Parodontosebehandlungen übernimmt die GKV ebenfalls nur einen Teil der Kosten. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vereinbart wird. Der EBM enthält eine Liste von Gebührenpositionen mit festgelegten Punktzahlen, die mit einem Punktwert multipliziert werden. Der Punktwert beträgt seit 2020 11,124 Cent. Für bestimmte Materialien wie Kunststofffüllungen oder Keramikinlays muss der Patient einen Aufpreis zahlen.
Für Leistungen wie professionelle Zahnreinigung, Kieferorthopädie oder ästhetische Zahnmedizin gibt es keine oder nur sehr geringe Leistungen von der GKV. Professionelle Zahnreinigung wird nur in Ausnahmefällen bezuschusst, zum Beispiel bei Patienten mit Parodontitis oder Diabetes. Kieferorthopädie wird nur bis zum 18. Lebensjahr und nur bei schweren Fehlstellungen übernommen. Ästhetische Zahnmedizin wie Bleaching oder Veneers wird gar nicht erstattet.
Wo gibt es in der GKV Versorgungslücken?
Die GKV bietet nur einen Basisschutz für die Zahngesundheit, der oft nicht ausreicht, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Die Versorgungslücken ergeben sich vor allem aus folgenden Punkten:
- Die GKV übernimmt nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen, die Patienten den Rest als Eigenanteil selbst zahlen müssen. Dieser kann je nach Art und Umfang der Behandlung sehr hoch ausfallen.
- Die GKV orientiert sich an einer Regelversorgung, die eine einfache Standardlösung darstellt. Wer eine höherwertige Versorgung wünscht, muss die Mehrkosten selbst tragen. Das gilt zum Beispiel für Implantate, Vollkeramikkronen oder Kunststofffüllungen.
- Die GKV bezahlt keine oder nur sehr geringe Leistungen für Vorsorge, Prophylaxe, Kieferorthopädie oder ästhetische Zahnmedizin. Diese Leistungen müssen die Patienten komplett selbst finanzieren.
Was bedeutet Regelversorgung und privatärztliche Versorgung?
Die Regelversorgung ist eine einfache Standardlösung für Zahnersatz, die von der GKV als medizinisch notwendig und zweckmäßig anerkannt wird. Sie orientiert sich an dem aktuellen Stand der Zahnmedizin und ist wirtschaftlich vertretbar. Die Regelversorgung umfasst zum Beispiel Zahnbrücken, Metallkronen oder herausnehmbare Prothesen.
Die privatärztliche Versorgung ist eine höherwertige oder individuellere Lösung für Zahnersatz, die von der GKV nicht oder nur teilweise bezahlt wird. Sie geht über das Maß des Notwendigen hinaus und bietet mehr Komfort, Ästhetik oder Funktionalität. Die privatärztliche Versorgung umfasst zum Beispiel Implantate, Vollkeramikkronen oder festsitzende Prothesen.
Die GKV übernimmt bei Zahnersatz nur einen Teil der Kosten für die Regelversorgung. Wer eine privatärztliche Versorgung wünscht, muss die Mehrkosten selbst zahlen. Diese können je nach Art und Umfang der Behandlung sehr hoch ausfallen.
Was sind Wartezeiten bei einer Zahnzusatzversicherung?
Wartezeiten sind Zeiträume, in denen die Zahnzusatzversicherung noch keine Leistungen erbringt, obwohl der Vertrag schon abgeschlossen ist. Sie sollen verhindern, dass Versicherte erst dann eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn sie schon wissen, dass sie eine teure Behandlung benötigen.
Die Wartezeiten können je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich lang sein. In der Regel betragen sie zwischen drei und acht Monaten für Zahnbehandlungen und zwischen sechs und zwölf Monaten für Zahnersatz oder Kieferorthopädie. Während dieser Zeit muss der Versicherte die Kosten für zahnärztliche Behandlungen selbst tragen.
Es gibt aber auch Tarife ohne Wartezeiten oder mit verkürzten Wartezeiten. Das bedeutet, dass die Zahnzusatzversicherung sofort oder nach einer kürzeren Zeit Leistungen erbringt. Allerdings gelten diese Tarife meist nur für Behandlungen, die nach Vertragsabschluss begonnen werden. Für laufende oder bereits angeratene Behandlungen gibt es in der Regel keine Leistungen.
Was sind Gesundheitsfragen bei einer Zahnzusatzversicherung?
Gesundheitsfragen sind Fragen, die der Versicherer dem Antragsteller stellt, um dessen Gesundheitszustand und sein Risiko zu beurteilen. Die Gesundheitsfragen beziehen sich meist auf den Zustand der Zähne, das Vorhandensein von Zahnersatz oder Füllungen, laufende oder geplante Behandlungen sowie Vorerkrankungen oder Allergien.
Die Beantwortung der Gesundheitsfragen ist wichtig, um einen passenden Tarif zu finden und den richtigen Beitrag zu zahlen. Außerdem kann der Versicherer aufgrund der Gesundheitsfragen entscheiden, ob er den Antrag annimmt oder ablehnt. Wenn der Antragsteller falsche oder unvollständige Angaben macht, kann das zu einer Leistungskürzung oder einem Vertragsrücktritt führen.
Es gibt aber auch Tarife ohne Gesundheitsfragen oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Das bedeutet, dass der Versicherer den Antragsteller nur nach wenigen oder gar keinen Informationen zu seinem Gesundheitszustand fragt. Diese Tarife sind meist teurer oder haben Leistungsausschlüsse oder -begrenzungen.
FAQ zur Zahnzusatzversicherung Aachen:
Unter einem Inlay versteht man eine Zahnfüllung, die in einen Zahn eingeklebt wird. Das Besondere: Ein Inlay ist ein passgenaues Werkstück aus dem zahntechnischen Labor. Ein Inlay kann aus Materialien wie Gold, Keramik oder Kunststoff bestehen.
Unter einem Implantat versteht man einen künstlichen Zahnwurzelersatz, der in den Kieferknochen eingesetzt wird. Auf dem Implantat wird dann ein Zahnersatz wie eine Krone, Brücke oder Prothese befestigt. Ein Implantat kann einen einzelnen oder mehrere fehlende Zähne ersetzen.
Unter einer Vollkeramikkrone versteht man eine künstliche Überkronung eines Zahnes, die komplett aus Keramik besteht. Eine Vollkeramikkrone hat den Vorteil, dass sie sehr natürlich aussieht und sich farblich an die eigenen Zähne anpasst. Außerdem ist sie sehr stabil und verträglich.
Unter einer Kunststofffüllung versteht man eine Zahnfüllung, die aus einem zahnfarbenen Kunststoff besteht. Eine Kunststofffüllung hat den Vorteil, dass sie ästhetisch ansprechend ist und sich gut an die Zahnform anpasst. Außerdem ist sie relativ günstig und verträglich.
Unter einer professionellen Zahnreinigung versteht man eine zahnärztliche Vorsorgemaßnahme, die der Vorbeugung von Karies und Parodontitis dient. Dabei werden die Zähne gründlich von Belägen, Bakterien und Verfärbungen gereinigt. Eine professionelle Zahnreinigung sollte mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden.
Unter Kieferorthopädie versteht man einen Fachbereich der Zahnmedizin, der sich mit der Korrektur von Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers beschäftigt. Dabei werden verschiedene Methoden wie feste oder herausnehmbare Zahnspangen, Schienen oder Brackets eingesetzt. Kieferorthopädie kann sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen durchgeführt werden.
Unter ästhetischer Zahnmedizin versteht man einen Fachbereich der Zahnmedizin, der sich mit der Verbesserung des Aussehens der Zähne beschäftigt. Dabei werden verschiedene Methoden wie Bleaching, Veneers, Lumineers oder Bonding eingesetzt. Ästhetische Zahnmedizin dient vor allem dem Wohlbefinden und dem Selbstbewusstsein der Patienten.
Eine Summenbegrenzung ist eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Zahnzusatzversicherung, die die maximale Erstattungssumme für zahnärztliche Behandlungen in einem bestimmten Zeitraum festlegt. Das bedeutet, dass die Zahnzusatzversicherung nur bis zu einem bestimmten Betrag die Kosten übernimmt, die über den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Den Rest muss der Versicherte selbst zahlen.
Es gibt zwei Arten von Summenbegrenzungen:
-
- Die anfängliche Summenbegrenzung: Diese gilt nur in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss und soll verhindern, dass Versicherte erst dann eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn sie schon wissen, dass sie eine teure Behandlung benötigen. Die anfängliche Summenbegrenzung steigt meist jährlich an, bis sie nach einer bestimmten Zeit entfällt oder unbegrenzt wird.
-
- Die generelle Summenbegrenzung: Diese gilt für die gesamte Vertragslaufzeit und soll das Risiko des Versicherers begrenzen. Die generelle Summenbegrenzung ist meist ein fester Betrag, der pro Jahr oder pro Behandlung gilt.
Die Höhe und Dauer der Summenbegrenzung kann je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich sein. Sie sollten daher die Versicherungsbedingungen genau prüfen und vergleichen, bevor Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
Fazit
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, die hohe Kosten für zahnärztliche Behandlungen abdecken kann. Es lohnt sich, die verschiedenen Angebote zu vergleichen und eine individuelle Entscheidung zu treffen. Dabei sollte man auf die Leistungen, die Kosten, die Wartezeiten und die Gesundheitsfragen achten.
Vergleichsrechner Zahnzusatzversicherung Aachen:
Vergleichsrechner Zahnzusatzversicherung Aachen:
Zahnzusatzversicherung – Leistungen und Fachbegriffe erklärt
Zahnersatz wie ein Privatpatient
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt – je nach Tarif – die Kosten für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate, Inlays) so, als wären Sie Privatpatient. Damit werden Eigenanteile, die die gesetzliche Krankenkasse (GKV) nicht trägt, ganz oder teilweise erstattet.
Kassengrundversorgung
Die GKV zahlt nur die sogenannte Regelversorgung – also die günstigste, funktional ausreichende Lösung (z. B. Metallkrone oder einfache Brücke). Alles, was darüber hinausgeht, müssen gesetzlich Versicherte selbst zahlen – hier greift die Zahnzusatzversicherung.
Erstattung Implantate
Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen eingesetzt werden. Die GKV beteiligt sich daran grundsätzlich nicht. Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt die Gesamtkosten oder einen festen Prozentsatz für Implantate, inklusive Knochenaufbau und Zahnersatz.
Erstattung hochwertige Inlays
Inlays sind passgenaue Einlagefüllungen aus Keramik, Gold oder Komposit. Die GKV erstattet hier nur die einfache Amalgamfüllung. Die Zusatzversicherung trägt die Mehrkosten für hochwertige Inlays vollständig oder anteilig – je nach Tarif.
Erstattung Kronen und Brücken
Kronen und Brücken gehören zur Regelversorgung der GKV, die dafür einen Festzuschuss zahlt. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Differenz zwischen der GKV-Leistung und der tatsächlichen Rechnung, oft bis zu 90–100 % der Gesamtkosten.
Verblendung
Verblendungen sind zahnfarbene Überzüge (meist aus Keramik oder Kunststoff) für Kronen oder Brücken, die im sichtbaren Bereich für eine natürlichere Optik sorgen. Die GKV zahlt sie nur bis zum 5. Zahn, eine gute Zusatzversicherung übernimmt sie vollständig auch im Seitenzahnbereich.
Leistung Zahnersatz ab wann?
Die meisten Tarife sehen eine Wartezeit von 6 bis 8 Monaten für Zahnersatzleistungen vor. Einige moderne Versicherungen verzichten darauf oder leisten ab Vertragsbeginn mit Staffelung.
Leistung Kunststofffüllungen
Die GKV zahlt Kunststofffüllungen nur im Frontzahnbereich. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt die Mehrkosten für alle Zähne, einschließlich Backenzähne, oft zu 100 %.
Wurzelbehandlung
Wurzelbehandlungen werden von der GKV nur übernommen, wenn der Zahn erhalten werden kann und bestimmte Kriterien erfüllt sind. Eine Zahnzusatzversicherung erstattet die Kosten auch bei privaten Zusatzmaßnahmen wie Laserbehandlung, Elektrometrie oder mikrobiologische Tests.
Parodontosebehandlung
Die Parodontose- bzw. Parodontitisbehandlung umfasst die Reinigung und Behandlung des Zahnhalteapparats. Die GKV zahlt nur bei fortgeschrittener Erkrankung, während die Zahnzusatzversicherung auch frühzeitige oder erweiterte Behandlungen (z. B. Ultraschall, Laser) übernimmt.
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
Für zahnärztliche Behandlungen gelten häufig verkürzte Wartezeiten (z. B. 3 Monate). Einige Versicherer leisten sofort ab Vertragsbeginn bei unfallbedingten Behandlungen.
Leistung für Zahnreinigung
Professionelle Zahnreinigung (PZR) wird von der GKV nicht übernommen. Viele Tarife zahlen hierfür bis zu 100 € pro Jahr oder übernehmen einen prozentualen Anteil, meist 1–2 Behandlungen jährlich.
Leistung Zahnreinigung ab wann?
In den meisten Tarifen können Sie die Leistung ab Vertragsbeginn oder nach einer kurzen Wartezeit von 3 Monaten in Anspruch nehmen.
Einfluss Bonusheft
Das Bonusheft dokumentiert Ihre regelmäßigen Zahnarztbesuche. Es beeinflusst die Festzuschüsse der GKV (20–30 % Zuschlag) und kann auch bei einigen Zahnzusatzversicherungen zu höheren Erstattungssätzen führen.
Konstante Beiträge im Alter?
Tarife mit Altersrückstellungen halten Beiträge über die Jahre stabil, während Tarife ohne Rückstellungen im Alter teurer werden können. Welche Variante gewählt wird, hängt von Laufzeit, Einstiegsalter und gewünschter Planbarkeit ab.
Erstattung in den Anfangsjahren
Viele Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten Jahren durch Leistungsstaffeln (z. B. 1. Jahr 500 €, 2. Jahr 1.000 €, 3. Jahr 1.500 €). Diese Begrenzung entfällt meist nach 3 bis 5 Jahren oder bei unfallbedingten Behandlungen.
Zahnersatz – Leistungen und Erstattungen in der Zahnzusatzversicherung
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?
Wenn Sie sich für eine hochwertige Versorgung entscheiden (z. B. Keramikkrone statt Metallkrone), übernimmt die Zahnzusatzversicherung – je nach Tarif – bis zu 90 % oder 100 % der Gesamtkosten, abzüglich des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). So bleibt nur ein geringer Eigenanteil oder keiner bestehen.
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von der GKV vorgesehenen Behandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
In diesem Fall erhalten Sie lediglich die Regelversorgung durch die GKV – also die günstigste, ausreichende Lösung. Eine Zahnzusatzversicherung kann auch hierbei einen Bonus oder Zusatzbetrag erstatten, wenn Sie sich für die einfache Versorgung entscheiden, ist aber oft nur bei höherwertigen Behandlungen voll wirksam.
Welche Erstattung erfolgt für Implantate?
Implantate gehören nicht zur Regelversorgung. Die GKV zahlt nur den Festzuschuss für eine Brücke oder Prothese. Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt die Mehrkosten für Implantat, Zahnersatz und Knochenaufbau vollständig oder bis zu einem tarifabhängigen Prozentsatz.
Leistungserbringung für Implantate
Die Leistung erfolgt auf Grundlage einer Rechnung des Zahnarztes oder Implantologen. Manche Versicherer fordern vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag. Die Erstattung erfolgt nach Vorlage der Zahnarztrechnung und gegebenenfalls des Heil- und Kostenplans.
Wird nach notwendige, die Krankenkasse übersteigende Behandlung bezahlt?
Ja – Zahnzusatzversicherungen erstatten auch medizinisch notwendige, aber über die GKV hinausgehende Leistungen, sofern sie im gewählten Tarif eingeschlossen sind. Dazu zählen etwa Knochenaufbau, hochwertige Materialien oder Spezialverfahren.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja, viele Tarife übernehmen auch funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen (z. B. Vermessung des Kiefergelenks, Schienentherapie, Aufbisskorrektur), da sie für eine korrekte prothetische Versorgung notwendig sind.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?
Die Zusatzversicherung trägt – je nach Tarif – die Kosten für Keramik- oder Goldinlays bis zu 100 % inklusive Labor- und Materialkosten. Die GKV übernimmt hier lediglich den Zuschuss für eine einfache Füllung.
Leistungserbringung für Inlays
Voraussetzung ist eine zahnärztliche Rechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). In der Regel wird der Betrag nach Abzug des GKV-Festzuschusses erstattet.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)?
Hochwertiger Zahnersatz – etwa vollverblendete Kronen, Brücken oder Keramiklösungen – wird durch die Zahnzusatzversicherung zu bis zu 90 % oder 100 % der Gesamtkosten abgedeckt. Die GKV beteiligt sich nur mit einem Festzuschuss zur Regelversorgung.
Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja, moderne Zahnzusatzversicherungen erstatten die Kosten für Verblendungen im gesamten sichtbaren Zahnbereich. Die GKV leistet hier nur im Frontzahnbereich (bis zum 5. Zahn).
Leistungsüberblick zu modernen innovativen Zahnbehandlungen, Zahnersatz- und Schienensystemen
Viele neue Tarife beinhalten die Erstattung von CAD/CAM-gefertigtem Zahnersatz, 3D-Diagnostik, digitalen Abformverfahren und unsichtbaren Schienensystemen (z. B. Invisalign). Die Kostenübernahme liegt je nach Tarif zwischen 70 % und 100 %.
Erhalten Sie die tariflichen Leistungen auch, wenn bereits vor Antragstellung Zahnersatz angeraten oder begonnen wurde?
Nein. Für bereits angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz. Die Erstattung beginnt erst für Behandlungen, die nach Versicherungsbeginn neu diagnostiziert werden.
Sind in der Tarifregelung geplante Zahnersatzleistungen pauschal oder pro Zahn begrenzt?
In den ersten Versicherungsjahren gelten häufig Erstattungsstaffeln oder Summenbegrenzungen pro Zahn (z. B. 1. Jahr 500 €, 2. Jahr 1.000 €). Nach Ablauf dieser Begrenzungen entfällt die Limitierung vollständig.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
In den meisten Tarifen besteht eine Wartezeit von 6 bis 8 Monaten ab Versicherungsbeginn. Einige Anbieter verzichten auf Wartezeiten, begrenzen dann aber die Leistungen in den ersten Jahren durch eine Staffelung.
Zahnbehandlung – Leistungen der Zahnzusatzversicherung
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, hochwertige Tarife übernehmen die Mehrkosten für Kunststofffüllungen (Komposit) an allen Zähnen. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt Kunststofffüllungen nur im Frontzahnbereich. Die Zahnzusatzversicherung gleicht die Differenz zur Privatbehandlung aus und übernimmt je nach Tarif bis zu 100 %.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?
Ja, viele Versicherer erstatten die Kosten für Wurzelbehandlungen, auch wenn die GKV nicht mehr leistet (z. B. bei wiederholter oder erweiterter Behandlung). Erstattet werden auch Zusatzmethoden wie Laser, elektrische Längenmessung, Röntgenkontrolle oder Desinfektionsverfahren.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?
Ja, moderne Tarife übernehmen die Kosten für Parodontose- bzw. Parodontitisbehandlungen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Abgedeckt sind meist auch Vor- und Nachbehandlungen sowie erweiterte Methoden wie Ultraschall, Laser oder mikrobiologische Tests.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?
Ja, in der Regel werden Aufbissschienen (z. B. bei Kiefergelenksbeschwerden oder Bruxismus) übernommen. Während die GKV nur einfache Kunststoffschienen bezahlt, erstatten Zusatzversicherungen oft auch individuell angepasste Schienen oder funktionstherapeutische Varianten.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
In den meisten Tarifen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten ab Versicherungsbeginn. Einige Anbieter verzichten darauf, setzen aber eine Leistungsstaffel in den ersten Jahren. Nach einem Unfall besteht meist sofortiger Versicherungsschutz.
Zahnreinigung – Vorsorgeleistungen
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und weitere prophylaktische Maßnahmen?
Ja, viele Tarife übernehmen die Kosten für die professionelle Zahnreinigung (PZR) sowie für weitere prophylaktische Maßnahmen, die dem Zahnerhalt dienen. Erstattet werden in der Regel 1–2 Behandlungen pro Jahr oder ein fester Betrag (z. B. bis zu 100 € jährlich).
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Die Leistung kann in den meisten Tarifen ab Vertragsbeginn oder nach einer kurzen Wartezeit von 3 Monaten genutzt werden. Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit vollständig.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Bleaching)?
In der Regel nein. Kosmetische Behandlungen wie Bleaching sind meist ausgeschlossen, da sie nicht medizinisch notwendig sind. Einige Premiumtarife bieten jedoch eine Teilbeteiligung oder Pauschale für ästhetische Zahnaufhellungen.
Zahnzusatzversicherung – Allgemeine Informationen
Welchen Einfluss hat Ihr Gesundheitszustand auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?
Der Gesundheitszustand hat Einfluss auf die Vertragsannahme, jedoch nicht auf die spätere Leistungsabrechnung. Nach Vertragsbeginn gilt der im Antrag angegebene Gesundheitsstatus als Grundlage – spätere Veränderungen oder Erkrankungen haben keine Auswirkungen auf die Erstattung.
Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
Ja, nahezu alle Tarife enthalten Erstattungsstaffeln in den ersten Jahren. Typisch sind z. B. 500 € im 1. Jahr, 1.000 € im 2. Jahr, 1.500 € im 3. Jahr. Nach Ablauf von meist 3 bis 5 Jahren entfällt die Begrenzung vollständig.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss der Versicherer vor Beginn der Behandlung zur Prüfung vorgelegt werden?
Ja, bei größeren Maßnahmen (z. B. Zahnersatz, Implantate) ist die Vorlage eines Heil- und Kostenplans (HKP) erforderlich. Der Versicherer prüft die geplante Behandlung und bestätigt die voraussichtliche Kostenerstattung. Dies dient der Kostensicherheit für den Versicherten.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an den tatsächlichen Rechnungsbeträgen oder gibt es Preis- und Leistungsgrenzen?
Die Erstattung erfolgt grundsätzlich auf Basis der tatsächlichen Zahnarztrechnung. Allerdings können Tarife Höchstgrenzen (z. B. pro Zahn oder pro Jahr) oder einen Erstattungssatz in Prozent enthalten. Diese Begrenzungen sind im Tarifwerk festgelegt.
Kieferorthopädie
Altersunabhängige Erstattung: Gilt die hohe prozentuale Leistung auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse ihre Zuschüsse einstellt?
Ja, hochwertige Zahnzusatzversicherungen leisten auch bei Wegfall der GKV-Zuschüsse. Die Kostenerstattung erfolgt dann wie bei Privatpatienten, meist bis zu 90 % oder 100 % der Gesamtkosten je nach Tarif.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?
Ja, viele Versicherer erstatten auch besondere Anästhesieformen wie Lachgas, Dämmerschlaf oder Vollnarkose, wenn diese medizinisch notwendig sind oder der Zahnarzt sie im Zusammenhang mit umfangreichen Behandlungen empfiehlt.
Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen?
Die gesetzliche Krankenkasse leistet bei Erwachsenen in der Regel nicht. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt bei medizinischer Notwendigkeit (z. B. Fehlstellung, Unfälle) je nach Tarif bis zu 80–100 % der Kosten.
Gibt es Altersgrenzen oder Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?
Ja, einige Tarife leisten nur bis zu einem Höchstalter (z. B. 18 oder 21 Jahre) für kieferorthopädische Behandlungen. Andere Anbieter verzichten auf Altersgrenzen und bieten auch für Erwachsene eine vollständige oder anteilige Kostenerstattung.
Beiträge
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Zahnzusatzversicherungen werden entweder mit oder ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Tarife mit Altersrückstellungen haben konstantere Beiträge über die gesamte Laufzeit, da ein Teil des Beitrags als Sparanteil zurückgelegt wird. Tarife ohne Rückstellungen starten günstiger, steigen jedoch im Alter an. In beiden Modellen können Beitragsanpassungen erfolgen, wenn sich die Kalkulationsgrundlagen (Kosten, Lebenserwartung, Zinsniveau) ändern.
Vertrag – Bedingungen der Zahnzusatzversicherung
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres beendet werden. Einige Anbieter ermöglichen auch eine monatliche Kündigung nach der Mindestlaufzeit.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung jeweils zum Jahresende möglich, meist mit einer Frist von drei Monaten. Bei Beitragserhöhungen ohne Leistungsverbesserung besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Ein Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse hat keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung. Der Vertrag bleibt bestehen und läuft unverändert weiter.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert (z. B. von pflichtversichert auf freiwillig oder familienversichert)?
Auch eine Änderung Ihres Versicherungsstatus innerhalb der GKV hat keinen Einfluss auf den bestehenden Zusatzversicherungsschutz. Der Vertrag bleibt gültig, unabhängig davon, ob Sie pflicht-, freiwillig oder familienversichert sind.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen (z. B. bei Auslandsaufenthalt oder Wechsel in die PKV)?
Bei Beendigung der Mitgliedschaft in der deutschen GKV (z. B. durch Auswanderung oder Wechsel in die PKV) endet die Leistungspflicht der Zahnzusatzversicherung. Sie haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Monaten.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der volle Versicherungsschutz gilt nur innerhalb Deutschlands in Kombination mit den Leistungen der GKV. Für Behandlungen im Ausland übernehmen Zusatzversicherungen meist nur dann Kosten, wenn eine medizinische Notfallbehandlung notwendig ist. Für Reisen empfiehlt sich daher eine separate Auslandsreisekrankenversicherung.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, in der Regel werden bei Antragstellung Gesundheitsfragen gestellt, um das Risiko einzuschätzen. Sie beziehen sich auf aktuelle Zahnprobleme, fehlende Zähne, geplante Behandlungen oder bestehenden Zahnersatz. Ehrliche Angaben sind wichtig, um Leistungsausschlüsse oder Vertragskündigungen zu vermeiden.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Typische Fragen sind:
- Fehlen Ihnen Zähne (außer Weisheitszähnen)?
- Sind derzeit Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Kieferorthopädie geplant?
- Gab es in den letzten Jahren größere Zahnprobleme oder Parodontitis?
- Bestehen Schmerzen oder akute Behandlungsbedarfe?
Je nach Anbieter kann die Zahl der Fragen variieren – von drei Kurzantragsfragen bis hin zu einem detaillierten Gesundheitsbogen.