Altersvorsorge für angestellte Anwälte

Altersvorsorge für angestellte Anwälte

Angestellte Anwälte haben auf den ersten Blick eine komfortable Ausgangslage: gutes Einkommen, Pflichtmitgliedschaft im anwaltlichen Versorgungswerk und eine prinzipiell solide Basisversorgung. Dennoch reicht diese Basis in der Regel nicht, um später den gewohnten Lebensstandard zu halten – vor allem dann, wenn Familie, Eigenheim und eine Karriere in der Kanzlei zusammenkommen.

In diesem Leitfaden schauen wir uns an, wie die Altersvorsorge für angestellte Anwälte sinnvoll strukturiert werden kann: von der Rolle des Versorgungswerks über die Basisrente in Schicht 1 bis hin zu betrieblicher Altersversorgung und privaten, fondsgebundenen Lösungen in den Schichten 2 und 3.

In 60 Sekunden: So strukturierst du deine Altersvorsorge als angestellter Anwalt

  1. Ordne dein Versorgungswerk in Schicht 1 als Basisversorgung ein und verschaffe dir einen Überblick über zu erwartende Renten.
  2. Nutze die steuerlich geförderte Basisrente (Rürup) als Ergänzung in Schicht 1, insbesondere bei hohem zu versteuernden Einkommen.
  3. Prüfe, ob deine Kanzlei eine attraktive betriebliche Altersversorgung (bAV) anbietet und nutze sinnvolle Arbeitgeberzuschüsse.
  4. Bau in Schicht 3 zusätzliche private Vorsorge auf – etwa über fondsgebundene Privatrenten mit ETF-Anlagemotor und ergänzende ETF-Sparpläne.
  5. Denk bei allen Schichten an Steuer- und Krankenversicherungsbeiträge im Alter, insbesondere weil Versorgungswerke keinen KV-Zuschuss zahlen.
  6. Setze auf mehrere Standbeine statt nur auf ein Produkt: Versorgungswerk + Basisrente + bAV + private Fonds-/ETF-Lösungen.

1. Ausgangslage: Angestellter Anwalt im Versorgungswerk

Als angestellter Rechtsanwalt bist du in der Regel Pflichtmitglied im anwaltlichen Versorgungswerk. Je nach beruflicher Konstellation kannst du – unter bestimmten Voraussetzungen – von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden, sodass deine Altersversorgung im Kern aus dem Versorgungswerk besteht.

Das Versorgungswerk ist damit dein Fundament, allerdings kein vollständiger Ersatz für eine durchdachte Gesamtstrategie. Denn:

  • Die Rentenhöhe orientiert sich an deinen Beiträgen und ist bei guten Einkommen oft deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen.
  • Du erhältst in der Regel keinen Zuschuss zur Krankenversicherung im Alter.
  • Die Spielregeln ergeben sich aus der Satzung und können sich langfristig verändern.

Hinzu kommt: Viele angestellte Anwälte haben eine „Karriere-Rampe“ mit steigenden Einkommen, Partnerperspektive, Familie und Immobilienfinanzierung. Genau dafür braucht es ein belastbares Mehr-Säulen-Konzept.

Leitgedanke: Das Versorgungswerk ist dein Fundament – aber nicht das ganze Haus. Die übrigen Schichten der Altersvorsorge sorgen dafür, dass dieses Haus stabil und komfortabel bewohnbar bleibt.

2. Drei Schichten der Altersvorsorge für Anwälte

Die Altersvorsorge in Deutschland lässt sich grob in drei Schichten einteilen. Für angestellte Anwälte ist dieses Modell eine sehr hilfreiche Orientierung, um Entscheidungen zu strukturieren.

Schicht Inhalte Typische Produkte für angestellte Anwälte Besonderheiten
Schicht 1
Basisversorgung
Pflichtsysteme und basisnahe Vorsorge Versorgungswerk, Basisrente (Rürup) Staatlich gefördert, stark reglementiert, keine Kapitalauszahlung, lebenslange Renten.
Schicht 2
Zusatzversorgung
Betriebliche und förderfähige Zusatzvorsorge betriebliche Altersversorgung (bAV), in Sonderfällen Riester Steuer-/Sozialvorteile in der Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung, teils eingeschränkte Flexibilität.
Schicht 3
Private Vorsorge
Ungeförderte, flexible Vorsorge und Geldanlagen fondsgebundene Privatrenten, Kapitallebensversicherungen, ETF-/Fondssparpläne, Immobilieninvestments Sehr flexibel, aber ohne direkte staatliche Förderung; entscheidend für „Komfort“ im Ruhestand.

Für dich als angestellter Anwalt bedeutet das: Du bist in Schicht 1 automatisch mit dem Versorgungswerk unterwegs und kannst diese Schicht durch eine Basisrente ergänzen. In Schicht 2 kommt – je nach Kanzlei – eine bAV hinzu. Schicht 3 bestimmst du völlig frei: von der fondsgebundenen Privatrente bis zum ETF-Sparplan.

3. Schicht 1: Versorgungswerk & Basisrente

3.1 Wie das Versorgungswerk funktioniert

Das anwaltliche Versorgungswerk ist eine berufsständische Versorgungseinrichtung und bildet zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung den Kern der staatlich anerkannten Basisversorgung. Im Gegensatz zur Deutschen Rentenversicherung ist es speziell auf deinen Berufsstand zugeschnitten.

Charakteristische Merkmale:

  • Pflichtmitgliedschaft als zugelassener Anwalt, gegebenenfalls mit Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Beiträge orientieren sich meist an deiner Einkommenshöhe, häufig angelehnt an die Beitragsbemessungsgrenze der DRV.
  • Leistungen umfassen Altersrenten, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten nach den Regeln der jeweiligen Satzung.
  • Die Anlagepolitik zielt auf langfristige Stabilität, nicht auf kurzfristige Maximalrendite.

3.2 Wo die Grenzen des Versorgungswerks liegen

Trotz der Vorteile solltest du das Versorgungswerk nicht mit einer „Vollversorgung“ verwechseln. Typische Grenzen sind:

  • Rentenniveau: Die zu erwartende Altersrente liegt oft deutlich unterhalb deines letzten Nettoeinkommens. Ohne zusätzliche Vorsorge reicht sie meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard – insbesondere mit Familie und Immobilienkredit – zu sichern.
  • Kein KV-Zuschuss im Ruhestand: Anders als die gesetzliche Rentenversicherung zahlt das Versorgungswerk in der Regel keinen Zuschuss zur Krankenversicherung im Alter. Beiträge zur GKV oder PKV musst du vollständig aus deinen Alterseinkünften bestreiten.
  • Wenig individuelle Gestaltung: Rentenbeginn, Rentenform und Hinterbliebenenschutz sind satzungsgesteuert. Eine flexible Gestaltung wie bei vielen privaten Lösungen gibt es in dieser Form nicht.
  • Satzungsrisiko: Die Spielregeln können sich im Laufe der Jahrzehnte ändern. Du besitzt keinen privaten Einzelvertrag, sondern bist Teil eines Kollektivsystems.

Das Versorgungswerk ist damit ein wichtiger Baustein, aber es bildet nur das Fundament deiner Altersvorsorge. Komfort und zusätzliche Sicherheit entstehen erst durch ergänzende Schichten.

3.3 Basisrente (Rürup): steuerlich geförderte Ergänzung für Anwälte

Die Basisrente – häufig als Rürup-Rente bezeichnet – gehört ebenfalls zur Schicht 1. Sie ist ursprünglich vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt worden, kann aber auch für gut verdienende angestellte Anwälte mit Versorgungswerk sehr interessant sein.

Wichtige Eigenschaften der Basisrente:

  • Die Beiträge sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
  • Die Rente wird im Alter nachgelagert besteuert, der steuerpflichtige Anteil steigt für neue Rentnerjahrgänge schrittweise an.
  • Das Kapital ist zweckgebunden: keine freie Kapitalentnahme, keine Beleihung oder Verpfändung; es wird als lebenslange Rente ausgezahlt.
  • Verträge können fondsgebunden gestaltet werden, häufig mit ETF-Anlagemotor im Hintergrund.
  • Das Vorsorgevermögen ist in der Regel insolvenz- und pfändungsgeschützt.

Für angestellte Anwälte mit hoher Steuerbelastung kann die Basisrente ein sehr wirksames Werkzeug sein, um die Lücke zwischen Versorgungswerksrente und gewünschtem Alterseinkommen steueroptimiert zu schließen – insbesondere, wenn du ohnehin langfristig orientiert bist und das gebundene Kapital verkraften kannst.

Wichtiger Hinweis: Basisrenten sind dauerhaft gebunden und eignen sich vor allem für den Teil deiner Altersvorsorge, den du wirklich bis zum Lebensende verrenten möchtest. Liquidität und Flexibilität sollten über andere Bausteine abgedeckt werden.

4. Schicht 2: Betriebliche Altersversorgung & Riester

4.1 Betriebliche Altersversorgung (bAV) in der Kanzlei

Neben Versorgungswerk und Basisrente kannst du über deinen Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung nutzen. Die bAV ist die zweite Schicht der Altersvorsorge und bietet – je nach Ausgestaltung – steuerliche und teilweise auch sozialversicherungsrechtliche Vorteile in der Ansparphase.

Übliche bAV-Formen sind Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Die Beiträge fließen häufig per Entgeltumwandlung aus deinem Bruttogehalt in den Vertrag; viele Arbeitgeber geben zusätzlich einen Zuschuss.

Wichtige Punkte:

  • Beiträge sind in bestimmten Grenzen steuer- und häufig auch sozialabgabenbegünstigt.
  • Die spätere Rente wird nachgelagert besteuert; in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen grundsätzlich Beiträge an.
  • Die bAV ist langfristig angelegt; vorzeitige Verfügungen sind nur sehr eingeschränkt möglich.
  • Bei Kanzleiwechsel kann die bAV oft übertragen oder beitragsfrei gestellt werden – die Details hängen vom jeweiligen Durchführungsweg ab.

4.2 Riester-Rente – für befreiungspflichtige Anwälte meist nicht geeignet

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge mit Zulagen und Sonderausgabenabzug. Förderfähig sind jedoch vor allem Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder über ihren Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt werden.

Viele angestellte Anwälte sind von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten des Versorgungswerks befreit und erfüllen damit die klassischen Riester-Voraussetzungen nicht. In diesen Fällen ist Riester meist weder zulagen- noch steuerlich attraktiv und spielt in der Praxis kaum eine Rolle.

Die Schicht 2 wird für angestellte Anwälte damit im Wesentlichen durch die betriebliche Altersversorgung geprägt. Ob und in welchem Umfang du sie nutzt, hängt stark von der Qualität des bAV-Angebots deiner Kanzlei ab.

5. Schicht 3: Private Altersvorsorge & Geldanlage

Die dritte Schicht ist der Bereich, in dem du die meiste Gestaltungsfreiheit hast. Sie umfasst sowohl Versicherungsprodukte (zum Beispiel fondsgebundene Privatrenten) als auch „reine“ Geldanlagen wie ETF-Sparpläne oder Immobilieninvestments.

5.1 Fondsgebundene Privatrenten mit ETF-Anlagemotor

Fondsgebundene Rentenversicherungen in Schicht 3 kombinieren eine kapitalmarktnahe Anlage – häufig über Fonds oder ETFs – mit einer späteren Verrentungsoption. Sie sind keine staatlich geförderte Basisvorsorge, können aber steuerliche Vorteile im Vergleich zu einer Direktanlage bieten.

Typische Merkmale:

  • Flexible Beitragsgestaltung und Zuzahlungen möglich.
  • Kapitalentnahme oder Teilverrentung sind je nach Tarif gestaltbar.
  • Besteuerung der Auszahlungen richtet sich nach der Vertragsgestaltung, Laufzeit und Art der Auszahlung (Kapital vs. Rente).
  • Bei Verrentung wird typischerweise nur der Ertragsanteil der Rente besteuert.
  • In vielen Tarifen lassen sich ETFs als „Anlagemotor“ hinterlegen.

Solche Verträge eignen sich gut, um später planbare, lebenslange Zusatzeinkünfte aufzubauen und zugleich von Kapitalmarktchancen zu profitieren. Sie ergänzen das Versorgungswerk um eine flexible, individuell gestaltbare Komponente.

5.2 ETF-Sparplan: Geldanlage mit Altersvorsorge-Zweck

Ein ETF-Sparplan ist in erster Linie eine Geldanlage. Er eignet sich hervorragend, um langfristig Vermögen aufzubauen, bietet hohe Flexibilität und geringe laufende Kosten. Gleichzeitig ist er nicht automatisch eine vollständige Altersvorsorge, weil keine lebenslange Rente garantiert wird.

Sinnvoll ist daher eine Kombination:

  • ETF-Sparplan als flexibler Vermögensbaustein, den du bei Bedarf anpassen oder nutzen kannst.
  • Fondsgebundene Rentenversicherung mit ETF-Anlagemotor als Baustein, der dir später eine lebenslange Zusatzrente ermöglicht.
  • Versorgungswerk und Basisrente als stabiler Sockel mit planbaren Leistungen.

Auf diese Weise trennst du bewusst zwischen Geldanlage und Rentenbausteinen, ohne dich auf eine einzige Lösung festlegen zu müssen.

5.3 Immobilie als Baustein der Altersvorsorge

Viele Anwälte nutzen bereits das selbst genutzte Eigenheim als Bestandteil ihrer Altersvorsorge. Im Ruhestand fallen dann bestenfalls keine Mietkosten mehr an. Zusätzlich können vermietete Immobilien ein weiteres Standbein sein.

Vorteile:

  • Wohnkosten im Alter sinken oder entfallen (Eigenheim).
  • Mietüberschüsse können laufendes Einkommen generieren.
  • Inflationsschutz durch reale Sachwerte.

Risiken:

  • Klumpenrisiko, wenn ein Großteil des Vermögens in wenigen Objekten steckt.
  • Instandhaltungs- und Mietausfallrisiken.
  • Begrenzte Liquidität bei Verkaufswunsch.
Pragmatische Sicht: Immobilien können ein wichtiges Standbein sein – sollten aber durch liquide, gut diversifizierte Kapitalanlagen und Rentenbausteine ergänzt werden.

6. Steuern & Prioritäten zwischen den Schichten

Gerade für gut verdienende angestellte Anwälte spielt die steuerliche Seite der Altersvorsorge eine zentrale Rolle. Hier lohnt sich ein systematischer Blick auf die Reihenfolge:

6.1 Grobe Steuerlogik der Schichten

  • Schicht 1: Beiträge zum Versorgungswerk und zur Basisrente können bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen als Sonderausgaben angesetzt werden. Die Renten werden im Alter nachgelagert besteuert.
  • Schicht 2: bAV-Beiträge sind in der Regel steuerlich begünstigt, die spätere Leistung ist voll zu versteuern; in der GKV fallen grundsätzlich Beiträge an.
  • Schicht 3: Beiträge sind nicht gefördert, dafür besteht mehr Flexibilität; die Besteuerung richtet sich nach Produktart und Auszahlungsform (Ertragsanteil, Kapitalerträge etc.).

6.2 Praktische Prioritäten

  • Sichere zunächst die Basis mit Versorgungswerk und – je nach Steuerlast – einer passenden Basisrente.
  • Nutze attraktive bAV-Angebote mit ausreichendem Arbeitgeberzuschuss, wenn die Bedingungen überzeugen.
  • Baue in Schicht 3 bewusst sowohl rentenorientierte Produkte (Privatrente) als auch liquide Geldanlagen (ETF) auf.
  • Behalte Krankenversicherungsbeiträge im Alter im Blick – insbesondere, wenn du voraussichtlich in der GKV bleiben wirst.

7. Beispielstrategie für einen typischen angestellten Anwalt

Um die Theorie greifbarer zu machen, hier eine beispielhafte Struktur für einen Mitte-30-jährigen angestellten Anwalt mit Versorgungswerk, gutem Einkommen, Familie und Eigenheim:

Baustein Schicht Rolle in der Gesamtstrategie
Versorgungswerk (Pflichtbeiträge, ggf. Mehrzahlungen) 1 Stabiles Fundament, lebenslange Rente; keine KV-Zuschüsse, daher nicht allein ausreichend.
Basisrente (fondsgebunden, ETF-orientiert) 1 Steuerlich geförderte Zusatzrente zur Schließung der Lücke zwischen Versorgungswerk und Zielrente.
bAV über die Kanzlei 2 Nutzung von Arbeitgeberzuschüssen und Steuer-/Sozialvorteilen; wichtig: Qualität des Angebots prüfen.
Fondsgebundene Privatrente 3 Flexibler Rentenbaustein mit Kapitalmarktchancen und Verrentungsoption.
ETF-Sparplan 3 Liquider Vermögensbaustein, frei gestaltbar, wichtig für zusätzliche Flexibilität im Alter.
Eigenheim / ggf. weitere Immobilie 3 Sachwert und Mietersparnis im Alter; sinnvoll in Kombination mit Finanz- und Rentenbausteinen.

Die genaue Gewichtung dieser Bausteine hängt von deiner Risikoneigung, Steuerbelastung, Familienplanung und der Entwicklung deiner Kanzlei-Karriere ab. Das Grundprinzip bleibt jedoch gleich: mehrere Standbeine statt einer einzigen Lösung.

8. Roadmap: In 7 Schritten zur eigenen Altersvorsorge-Strategie

  • Schritt 1: Versorgungswerks-Informationen anfordern (Renteninformation, Satzung, mögliche Mehrzahlungen).
  • Schritt 2: Zielrente festlegen: Welches Netto-Einkommen möchtest du im Ruhestand zur Verfügung haben?
  • Schritt 3: Lücke zwischen Versorgungswerk und Zielrente bestimmen – inklusive geplanter Krankenversicherungsbeiträge.
  • Schritt 4: Prüfen, ob und in welcher Höhe eine Basisrente steuerlich sinnvoll ist.
  • Schritt 5: bAV-Angebot der Kanzlei analysieren: Höhe des Arbeitgeberzuschusses, Kosten, Flexibilität, Portabilität.
  • Schritt 6: Private Bausteine in Schicht 3 auswählen (Privatrenten, ETF-Sparpläne, Immobilien) und sinnvoll kombinieren.
  • Schritt 7: Alle 2–3 Jahre oder bei größeren Karriere- und Lebensereignissen (Partnerwerdung, Kinder, Hauskauf) die Strategie überprüfen.

9. Häufige Fehler in der Altersvorsorge von Anwälten

  • „Versorgungswerk reicht schon“: Die reale Rentenhöhe und fehlende KV-Zuschüsse werden unterschätzt.
  • Nur ein Produkt: Fokus auf einen einzigen Baustein (z. B. nur Basisrente oder nur ETF) statt auf mehrere Standbeine.
  • Steuern nur heute gedacht: Steuerersparnisse in der Ansparphase werden maximiert, die Belastung im Alter aber kaum eingeplant.
  • Zu viel Illiquidität: Zu hoher Anteil an gebundenen Produkten, zu wenig liquide Rücklagen oder flexible Geldanlagen.
  • Keine Anpassung: Altersvorsorge wird nach dem ersten Abschluss jahrelang nicht mehr überprüft, obwohl sich Einkommen und Lebenssituation deutlich verändern.

10. FAQ – Häufige Fragen angestellter Anwälte zur Altersvorsorge

10.1 Reicht das Versorgungswerk nicht aus, wenn ich gut einzahle?

Das Versorgungswerk ist eine solide Basis, ersetzt aber nur einen Teil deines letzten Nettoeinkommens. Insbesondere mit Familie, Eigenheim und höheren Lebenshaltungskosten wirst du in aller Regel zusätzliche Vorsorgebausteine brauchen, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu finanzieren und gleichzeitig Krankenversicherungsbeiträge stemmen zu können.

10.2 Was bringt mir als angestelltem Anwalt eine Basisrente?

Die Basisrente ergänzt dein Versorgungswerk in derselben Schicht. Sie ermöglicht dir, zusätzliche Beiträge steuerlich gefördert anzulegen und später als lebenslange Rente zu beziehen. Gerade bei hohem zu versteuernden Einkommen kann sie helfen, die Versorgungslücke effizient zu schließen – allerdings auf Kosten der Flexibilität, da das Kapital gebunden ist.

10.3 Sollte ich zuerst bAV oder Basisrente nutzen?

Das hängt von der Ausgestaltung der bAV und deiner persönlichen Steuersituation ab. Ein attraktiver Arbeitgeberzuschuss kann die bAV sehr interessant machen. Fehlt ein solcher oder sind die Konditionen schwach, kann eine individuell gestaltete Basisrente die bessere erste Wahl sein. Häufig ist eine Kombination sinnvoll.

10.4 Ist ein ETF-Sparplan allein eine ausreichende Altersvorsorge?

Ein ETF-Sparplan ist ein hervorragendes Instrument für langfristigen Vermögensaufbau, ersetzt aber nicht automatisch eine lebenslange Rente. Du musst selbst sicherstellen, dass das Kapital im Ruhestand sinnvoll entnommen wird und bis zum Lebensende reicht. Deshalb ist die Kombination mit rentenorientierten Bausteinen – etwa Versorgungswerk, Basisrente und Privatrente – meist sinnvoller als ein reiner ETF-Ansatz.

10.5 Was passiert mit meiner bAV, wenn ich die Kanzlei wechsle?

In vielen Fällen kannst du den Vertrag mitnehmen (portieren) oder beitragsfrei stellen. Die konkreten Möglichkeiten hängen jedoch vom gewählten Durchführungsweg und den Vertragsbedingungen ab. Ein Kanzleiwechsel ist daher immer ein Anlass, die bAV im Gesamtkontext deiner Altersvorsorge neu zu betrachten.

10.6 Wie oft sollte ich meine Altersvorsorge überprüfen?

Spätestens alle zwei bis drei Jahre – oder wenn sich etwas Wesentliches ändert: Partnerwerdung, Wechsel der Kanzlei, deutlicher Gehaltssprung, Geburt von Kindern oder Immobilienkauf. Altersvorsorge ist kein einmaliges Projekt, sondern ein Prozess, der mit deiner Karriere mitwachsen sollte.

11. Glossar – wichtige Begriffe

Versorgungswerk Berufsständische Basisversorgung
Versorgungswerke sind Pflichtversorgungseinrichtungen bestimmter Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Ärzte. Sie ersetzen in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung und zahlen Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsrenten. Beiträge gelten steuerlich als Teil der Basisversorgung. Die Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Satzung.
Basisrente Rürup-Rente
Die Basisrente ist eine staatlich geförderte, private Altersvorsorgeform in Schicht 1. Beiträge können bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen als Sonderausgaben geltend gemacht werden, die Rente wird im Alter nachgelagert besteuert. Eine Kapitalauszahlung ist in der Regel ausgeschlossen, das Kapital wird lebenslang verrentet.
bAV Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung ist eine vom Arbeitgeber organisierte Form der Altersvorsorge in Schicht 2. Beiträge fließen meist aus dem Bruttogehalt und werden steuerlich begünstigt. Später werden die Leistungen voll versteuert, in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen grundsätzlich Beiträge an.
Riester Zulagengeförderte Zusatzvorsorge
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge mit Zulagen und Sonderausgabenabzug in Schicht 2. Förderberechtigt sind vor allem gesetzlich Rentenversicherte und ihnen gleichgestellte Personen. Für befreite Versorgungswerksmitglieder ist Riester meist nicht oder nur eingeschränkt sinnvoll.
Privatrente Private Rentenversicherung
Eine Privatrente ist eine ungeförderte, private Rentenversicherung in Schicht 3. Sie dient dem Aufbau von Kapital, das später als lebenslange Rente oder in flexiblen Auszahlungen zur Verfügung steht. Besonders relevant sind fondsgebundene Varianten mit kapitalmarktnaher Anlage.
Fondsgebunden Anlage in Fonds oder ETFs
Fondsgebundene Versicherungen investieren die Sparanteile der Beiträge in Investmentfonds oder ETFs. Die Entwicklung des Vertragswerts hängt daher stark von der Kapitalmarktentwicklung ab. Im Gegenzug bestehen bessere Renditechancen als bei klassischen, verzinslichen Produkten – aber eben auch höhere Schwankungen.
ETF-Sparplan Kapitalmarktbasierte Geldanlage
Ein ETF-Sparplan ist eine regelmäßige Geldanlage in börsengehandelte Indexfonds (ETFs). Er ermöglicht breites, kostengünstiges Investieren in Aktien- oder Anleihemärkte. ETFs sind kein Rentenprodukt, sondern ein flexibles Anlageinstrument, das als Baustein der Altersvorsorge genutzt werden kann.
Nachgelagerte Besteuerung Steuern im Alter statt heute
Bei der nachgelagerten Besteuerung werden Beiträge in der Ansparphase steuerlich begünstigt, während die späteren Renten im Alter besteuert werden. Das betrifft unter anderem Versorgungswerk, Basisrente und bAV. Die Idee dahinter: Im Ruhestand ist der individuelle Steuersatz häufig niedriger als im Erwerbsleben.
Schichtenmodell Drei Ebenen der Altersvorsorge
Das Schichtenmodell teilt die Altersvorsorge in Basisversorgung (Schicht 1), Zusatzversorgung (Schicht 2) und private Vorsorge (Schicht 3). Jeder Schicht sind bestimmte Produkte und steuerliche Regeln zugeordnet. Das Modell hilft, die eigene Vorsorge strukturiert aufzubauen.
Langlebigkeitsrisiko Risiko, dass das Geld nicht reicht
Langlebigkeitsrisiko bedeutet, dass du länger lebst als dein frei verfügbares Vermögen reicht. Rentenversicherungen adressieren dieses Risiko, indem sie eine lebenslange Rente zahlen. Reine Geldanlagen wie ETF-Sparpläne kennen diese eingebaute Sicherheit nicht – hier musst du die Entnahmen selbst so steuern, dass das Vermögen lange genug hält.

12. Fazit & nächste Schritte

Als angestellter Anwalt verfügst du mit dem Versorgungswerk über eine solide Basisversorgung. Dennoch reicht diese allein selten aus, um deinen Lebensstandard im Alter zu sichern und gleichzeitig steigende Gesundheitskosten zu tragen. Der Schlüssel liegt in einem durchdachten Mix aus allen drei Schichten: Versorgungswerk und Basisrente als Fundament, attraktive bAV-Bausteine und flexible, kapitalmarktorientierte Lösungen in der dritten Schicht.

Wichtig ist, dass deine Altersvorsorge mit deiner Karriere und deiner familiären Situation mitwächst: vom Associate zum Partner, vom Single zum Familienvater oder zur Familienmutter. Regelmäßige Überprüfungen, klare Ziele und eine strukturierte Auswahl der Bausteine machen hier den Unterschied.

Eine unabhängige, auf Juristen spezialisierte Beratung kann dir helfen, Versorgungswerk, Steuern, Krankenversicherung und private Vorsorgebausteine so zu kombinieren, dass aus vielen Einzelteilen eine stimmige Gesamtstrategie wird.