Die Rolle der AU-Klausel für angestellte Zahnärzte

Die Rolle der AU-Klausel für angestellte Zahnärzte

1. Einordnung & Ausgangssituation

Angestellte Zahnärzte stehen in ihrem beruflichen Alltag unter besonderen körperlichen und organisatorischen Belastungen. Präzise Handarbeit, durchgehende Patientenbetreuung, statische Arbeitspositionen und das ständige Infektionsrisiko sind fester Teil des Berufs. Versicherungslösungen für Ärzte und Zahnärzte berücksichtigen genau diese besonderen beruflichen Rahmenbedingungen. Gerade ein 38-jähriger Zahnarzt mit junger Familie und laufender Immobilienfinanzierung kann sich daher längere Ausfallzeiten finanziell kaum leisten.

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Beispiel: Bei einer monatlichen Kreditrate von 1.500–2.500 € und einem Haushaltsnettoeinkommen, das im Wesentlichen vom Zahnarztgehalt getragen wird, entsteht bereits nach wenigen Wochen Arbeitsunfähigkeit ein deutliches finanzielles Spannungsfeld.

2. BU vs. AU – Warum die Abgrenzung so wichtig ist

2.1 Berufsunfähigkeit (BU)

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung setzt voraus, dass der Versicherte voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Bis dieser Zustand festgestellt wird, vergehen häufig mehrere Wochen oder Monate. In dieser Zeit entsteht eine finanzielle Lücke – besonders dann, wenn gleichzeitig hohe Fixkosten anfallen.

2.2 Arbeitsunfähigkeit (AU-Klausel)

Die AU-Klausel schließt genau diese Lücke. Sie greift bereits dann, wenn eine ärztlich bestätigte Krankschreibung über einen längeren Zeitraum vorliegt, meist ab vier bis sechs Wochen. Damit setzt die Leistung deutlich früher ein als eine BU.

2.3 Die typische Lücke zwischen AU und BU

Viele Erkrankungen – insbesondere orthopädische Beschwerden oder psychische Belastungen – führen zu langen Krankschreibungen, ohne dass sofort eine BU anerkannt wird. Genau diese Phase stellt für angestellte Zahnärzte ein finanzielles Risiko dar, weil das Krankengeld nur etwa 70 % des Nettoeinkommens ersetzt. Eine Krankentagegeldversicherung kann hier zusätzlich unterstützen.

2.4 Warum Zahnärzte besonders gefährdet sind

Der Berufsalltag bringt ein erhöhtes Risiko für langwierige, jedoch nicht zwingend BU-begründende Erkrankungen mit sich: Probleme der Halswirbelsäule, Schulter- und Armverletzungen, Sehnenentzündungen, Infektionen durch Aerosole oder psychische Erschöpfung durch hohen Patientendurchsatz.

3. Die tatsächliche Risikosituation eines Zahnarztes

3.1 Orthopädische Belastungen

Viele Behandlungen finden in unergonomischen Positionen statt. Die Folge sind häufig Nacken-, Schulter- und Rückenbeschwerden, die über Wochen oder Monate eine vollständige berufliche Tätigkeit unmöglich machen.

3.2 Abhängigkeit von Feinmotorik

Zahnärztliche Arbeit ist extrem handwerklich geprägt. Schon temporäre Beeinträchtigungen der Hand- oder Armfunktion können zu vollständigem Berufsausfall führen, ohne dass eine BU vorliegt.

3.3 Infektionsrisiken

Durch den engen Patientenkontakt und die Arbeit mit Aerosolen sind Infektionen mit längeren Genesungsphasen häufiger als in anderen Berufen – ebenfalls oft ohne BU-Status.

3.4 Psychische Belastungen

Zeitdruck, hoher Personalmangel und organisatorischer Stress führen zunehmend zu psychischen Erkrankungen, die häufig lange AU-Zeiten nach sich ziehen.

3.5 Einnahmesituation ohne AU-Klausel

PhaseEinnahmenSituation
1.–6. Woche100 % GehaltLohnfortzahlung
ab der 7. Wocheca. 70 % NettoKrankengeld
BU-Prüfzeitweiter ca. 70 % Netto2–6 Monate realistisch
Wichtig: Viele Zahnärzte warten erst mehrere Monate ab, bevor sie eine BU-Prüfung starten. Ohne AU-Klausel bleibt diese gesamte Zeit finanziell ungeschützt.

4. Die finanzielle Wirkung der AU-Klausel

4.1 Zusammenspiel von Krankengeld und Haushaltskosten

Sobald die Lohnfortzahlung endet, sinkt das Einkommen spürbar. Gleichzeitig bleiben sämtliche Fixkosten gleich: Kreditraten, Versicherungen, Ausgaben für Kinderbetreuung oder Lebenshaltung. Ohne AU-Klausel entsteht dadurch rasch ein monatliches Defizit. Eine Einkommensabsicherung hilft, diese Lücke planbar zu schließen.

4.2 Beispielrechnung

PositionTypischer Wert
Nettoeinkommen Zahnarzt4.500–5.200 €
Krankengeld3.000–3.400 €
Haushaltsfixkosten3.500–4.200 €
Monatliche Lücke500–1.000 €

Die AU-Klausel kann diese Lücke vollständig schließen: Die vereinbarte BU-Rente – beispielsweise 3.000 bis 4.000 € – wird temporär während der Krankschreibung ausgezahlt.

4.3 Leistungsdauer

Die Leistung wird je nach Tarif bis zu 18–24 Monate erbracht. Anschließend erfolgt die Prüfung auf Berufsunfähigkeit.

4.4 Risiken ohne AU-Klausel

  • Rücklagen werden schneller aufgebraucht
  • steigendes Risiko von Kontoüberziehungen
  • mögliche Schwierigkeiten bei der Immobilienfinanzierung
  • psychischer Druck auf die Genesung

5. Worauf Zahnärzte vertraglich achten sollten

5.1 Leistungsauslöser

Wichtig ist, wie lange eine AU vorliegen muss und ob wiederholte AU-Zeiten anerkannt werden. Gute Tarife starten früh und zählen zusammenhängende AU-Phasen an.

5.2 Nachweisdokumentation

Für Zahnärzte ist es sinnvoll, AU-Bescheinigungen und fachärztliche Befunde sauber zu dokumentieren. Je klarer der Nachweis, desto weniger Rückfragen.

5.3 Verweisungsverzicht

Qualitativ hochwertige Tarife verzichten während der AU darauf, den Zahnarzt auf eine andere Tätigkeit zu verweisen. Das ist entscheidend für spezialisierte Tätigkeiten.

5.4 Zusammenarbeit mit Arbeitgeber & Krankenkasse

Die AU-Klausel ist eine Ergänzung – sie verändert weder Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber noch gegenüber der Krankenkasse.

5.5 Relevante Tarifunterschiede

Es gibt deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern: Fristen, Leistungsdauer, Anerkennung wiederholter AU-Phasen und Dokumentationsanforderungen variieren spürbar. Eine unverbindliche Risikovoranfrage für BU-Tarife hilft, passende Angebote einzuordnen.

6. Häufige Fehlannahmen

  • „Mit AU-Klausel brauche ich keine BU.“ – die AU ist begrenzt.
  • „AU-Leistung gibt es bei jeder Krankheit.“ – Mindestfristen müssen erfüllt sein.
  • „AU-Schutz lohnt nur für Selbstständige.“ – angestellte Zahnärzte profitieren besonders.
  • „BU-Prüfung dauert nur wenige Wochen.“ – realistisch sind mehrere Monate.

7. Empfehlung für die Praxis

Für einen angestellten Zahnarzt mit junger Familie und laufender Finanzierung, die durch eine Absicherung für Familien zusätzlich geschützt werden sollte, ist eine AU-Klausel ein wirksames Instrument, um die Einkommenslücke zwischen Krankengeld und Haushaltskosten abzusichern. Eine BU-Rente zwischen 3.000 und 4.500 € ist in vielen Fällen angemessen und sorgt für die notwendige Stabilität.

8. Fazit

Die AU-Klausel ergänzt die Berufsunfähigkeitsversicherung um einen entscheidenden Baustein: Sie schützt vor frühen finanziellen Engpässen, die besonders im zahnärztlichen Arbeitsumfeld schnell entstehen können. Damit stärkt sie die finanzielle Sicherheit der gesamten Familie und entlastet den Versicherungsnehmer in einer ohnehin schwierigen gesundheitlichen Situation.

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Foto Jan Pohl
Jan Pohl Versicherungsmakler

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