Glossar Berufsunfähigkeitsversicherung – alle Fachbegriffe anschaulich erklärt
In BU-Angeboten und Vergleichen tauchen viele Fachbegriffe auf, die auf den ersten Blick technisch wirken. Dieses Glossar erklärt Dir die wichtigsten Begriffe aus Deinen Unterlagen – mit kurzen Merksätzen, Praxisbeispielen und typischen Richtwerten.
Tipp: Lass diese Seite einfach in einem zweiten Tab geöffnet. Wenn Dir in Deinem BU-Angebot ein Begriff begegnet, kannst Du ihn hier nachschlagen und im Gespräch gezielt nachfragen.
1. Grundbegriffe rund um Vertrag & Beitrag
Diese Begriffe begegnen Dir fast in jedem BU-Angebot – sie bilden die Basis des Vertrags.
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Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) Leistung›
Merksatz: Die BU-Rente ersetzt Dein Einkommen, wenn Du Deinen Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst.
Die BU-Rente ist die monatliche Zahlung, die Du im Leistungsfall von der Versicherung bekommst. Sie soll Deinen Lebensunterhalt sichern, wenn Du in Deinem bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst.
- Maßstab ist Dein zuletzt konkret ausgeübter Beruf, nicht irgendein Ausbildungsberuf.
- Als Richtgröße gilt oft: ca. 70–80 % Deines Nettoeinkommens absichern.
- Die BU-Rente ist meistens als fixer Euro-Betrag pro Monat im Angebot ausgewiesen (z. B. 2.000 €).
Praxis: In Deinen Angeboten findest Du die BU-Rente meist gut sichtbar im Kopfteil des Vorschlags.
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Versicherungsbeginn / Versicherungsende (Ablaufalter) Laufzeit›
Versicherungsbeginn: Ab diesem Datum bist Du abgesichert und musst Beiträge zahlen.
Versicherungsende / Ablaufalter: Bis zu diesem Alter wird im BU-Fall die Rente gezahlt (z. B. bis 65 oder 67).
- Je länger die Laufzeit (z. B. bis 67), desto besser die Absicherung, aber desto höher der Beitrag.
- Die Laufzeit sollte in der Regel das gesetzliche Rentenalter abdecken, damit es keine Lücke zwischen BU-Rente und Altersrente gibt.
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Zahlbeitrag (Netto) & Bruttobeitrag (Höchstbeitrag) Beitrag›
Zahlbeitrag (Netto-Beitrag): Beitrag, den Du heute tatsächlich zahlst – bereits reduziert durch Überschüsse.
Bruttobeitrag (Höchstbeitrag): Vorsichtig kalkulierter Beitrag, der alle Sicherheitszuschläge enthält. Er ist die theoretische Obergrenze.
- Der Versicherer kalkuliert mit dem Bruttobeitrag und gibt einen Teil der Gewinne als Überschüsse zurück.
- Sinken die Überschüsse dauerhaft, kann der Zahlbeitrag steigen – maximal bis zum Bruttobeitrag.
Praxis: Wir planen mit dem Zahlbeitrag, achten aber darauf, dass der Schutz auch dann tragbar bleibt, wenn sich der Beitrag der Brutto-Obergrenze annähert.
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Überschussbeteiligung & Überschussverwendung Kalkulation›
Versicherer kalkulieren vorsichtig. Läuft es besser als erwartet (weniger BU-Fälle, bessere Kapitalanlage, geringere Kosten), entstehen Überschüsse. Ein Teil davon wird an Dich zurückgegeben.
- Beitragsverrechnung: Überschüsse senken Deinen Zahlbeitrag.
- Bonusrente: Überschüsse erhöhen Deine BU-Rente im Leistungsfall.
Merke: Überschüsse sind kein Geschenk, sondern ein eingeplanter Teil der Kalkulation, der wieder an die Versicherten zurückfließt.
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Tarif, Tarifname & Tarifart Produkt›
Ein Tarif ist das „Produkt“ des Versicherers mit einem bestimmten Bedingungswerk. Tarifname und Tarifart helfen, die Varianten auseinanderzuhalten, z. B. reine BU, BU mit Investmentanteil oder BU als Zusatzbaustein.
- Der Tarifname (z. B. „BU Premium“, „BU Invest“) kennzeichnet die Produktlinie.
- Die Tarifart sagt Dir, ob es eine selbstständige BU oder eine BU-Zusatzversicherung zu einer Rentenversicherung ist.
2. Gesundheitsprüfung, erweiterte Prüfung & rechtliche Themen
Hier geht es darum, wie der Versicherer Deine Gesundheit prüft und welche Rechte und Pflichten dabei eine Rolle spielen.
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Gesundheitsprüfung / Risikoprüfung Antrag›
Der Versicherer prüft anhand Deiner Angaben und Unterlagen, wie hoch das Risiko ist, dass Du berufsunfähig wirst. Daraus ergeben sich normale Annahme, Zuschläge, Ausschlüsse oder Ablehnung.
- Du beantwortest Gesundheitsfragen zu Arztbesuchen, Diagnosen, Medikamenten, Operationen usw.
- Je nach Konstellation kann der Versicherer zusätzlich Arztberichte oder Befunde anfordern.
- Je sauberer und vollständiger die Angaben, desto stabiler ist der spätere Leistungsanspruch.
Daumenregel: Ambulante Behandlungen werden meist über ca. 5 Jahre abgefragt, stationäre Behandlungen und schwere Erkrankungen oft über 5–10 Jahre.
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Erweiterte Gesundheitsprüfung Antrag›
Merksatz: Je höher die BU-Rente und je komplexer die Gesundheit, desto genauer schaut der Versicherer hin.
Neben den „normalen“ Gesundheitsfragen kann eine erweiterte Gesundheitsprüfung notwendig sein. Das ist typischerweise der Fall, wenn das finanzielle Risiko für den Versicherer besonders hoch ist.
- zusätzliche Fragebögen (z. B. zu Psyche, Rücken, speziellen Vorerkrankungen)
- aktuelle Arztberichte / Befundberichte oder Auszüge von Krankenkasse / Ärzten
- ärztliche Untersuchungen (z. B. internistischer Check, Labor, EKG)
Typische Auslöser (abhängig vom Versicherer):
- sehr hohe BU-Renten, z. B. deutlich über ca. 2.000–2.500 € monatlich
- sehr lange Laufzeiten bei höherem Eintrittsalter (BU-Schutz bis 67)
- auffälliger BMI (starkes Über- oder Untergewicht)
- komplexe Vorerkrankungen, insbesondere Psyche, Herz-Kreislauf, Krebs
Wichtig: Die konkreten Schwellenwerte stehen im jeweiligen Vorschlag bzw. in den Unterlagen des Versicherers. Im Zweifel einfach im Gespräch nachfragen.
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Risikozuschlag Antrag›
Ein Risikozuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den Beitrag, wenn Deine Gesundheit oder Dein Beruf aus Sicht des Versicherers ein höheres Risiko darstellt.
- Beispiele: chronische Erkrankungen, bestimmte psychische Vorerkrankungen, stark erhöhter BMI.
- Ein Zuschlag ist oft die Alternative zu einer kompletten Ablehnung oder einem Leistungsausschluss.
Praxis: Auch mit Zuschlag kann der Vertrag sinnvoll sein – wichtig ist dann, dass die Rente und der Beitrag weiterhin passen.
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Vorvertragliche Anzeigepflicht Rechtlich›
Du bist verpflichtet, alle Fragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. „Weglassen“ oder „schönreden“ kann später im Leistungsfall dazu führen, dass der Versicherer nicht zahlt.
- Die Pflicht bezieht sich nur auf das, was konkret gefragt wird – aber dort vollständig.
- Falsche oder unvollständige Angaben können im schlimmsten Fall zur Kündigung des Vertrags oder zur Leistungsablehnung führen.
Empfehlung: Im Zweifel lieber offenlegen und ggf. mit Beiblatt erklären, als etwas wegzulassen.
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Verzicht des Versicherers auf Rechte nach § 19 VVG Rechtlich›
Manche Versicherer verzichten in guten Tarifen teilweise auf bestimmte Rechte nach § 19 VVG (z. B. Rücktritt oder Vertragsanpassung), wenn Du Deine Angaben korrekt gemacht hast.
- Das gibt Dir mehr Sicherheit, dass der Vertrag bei kleineren Unklarheiten nicht gleich „auf der Kippe steht“.
- Wichtig bleibt: alles Relevante sauber angeben – der Verzicht schützt nicht vor bewusstem Verschweigen.
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Verzicht auf Beitragsanpassung nach § 163 VVG Beitragssicherheit›
§ 163 VVG erlaubt es Versicherern grundsätzlich, Beiträge anzupassen, wenn sich die Kalkulationsgrundlagen massiv ändern. Ein vertraglicher Verzicht darauf schränkt dieses Recht zugunsten des Kunden ein.
- Du hast mehr Planungssicherheit, weil Beitragsanpassungen nach dieser Vorschrift ausgeschlossen oder stark begrenzt sind.
- Anpassungen über die Überschussbeteiligung (Zahlbeitrag vs. Brutto) sind trotzdem weiterhin möglich.
3. Nachversicherung & Dynamik – wie der Schutz mitwächst
Diese Bausteine sorgen dafür, dass Deine BU-Absicherung mit Deinem Leben und Deinem Einkommen mitwachsen kann.
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Nachversicherungsgarantie Erhöhung›
Merksatz: Später mehr BU-Rente – in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Eine Nachversicherungsgarantie gibt Dir das Recht, Deine BU-Rente zu erhöhen, ohne dass Deine Gesundheit noch einmal abgefragt wird. In vielen modernen Tarifen wird dabei sogar auf eine erneute Risikoprüfung verzichtet – das heißt: Es wird nicht neu bewertet, ob Zuschläge, Ausschlüsse oder Ablehnungen nötig wären.
Unterschied kurz erklärt:
- Gesundheitsprüfung: Fragen zu Diagnosen, Arztbesuchen, Medikamenten, Befunden usw.
- Risikoprüfung: Gesamte Entscheidung, ob und zu welchen Konditionen versichert wird (normal, mit Zuschlag, mit Ausschluss, Ablehnung).
Wichtig für Dich: „Ohne erneute Gesundheitsprüfung“ heißt: Neue Erkrankungen bleiben für die Erhöhung außen vor. Verzicht auf „erneute Risikoprüfung“ geht noch weiter – der Versicherer darf die Erhöhung dann nicht wegen neuer Risiken verschlechtern.
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Ereignisabhängige Nachversicherung Erhöhung›
Du darfst Deine BU-Rente erhöhen, wenn bestimmte Lebensereignisse eintreten, z. B.:
- Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- deutlicher Gehaltssprung / Beförderung
- Immobilienerwerb zur Eigennutzung
- Existenzgründung / Praxisgründung
Das Entscheidende: Diese Erhöhungen erfolgen in guten Tarifen ohne erneute Gesundheitsprüfung. In manchen Bedingungswerken ist zusätzlich geregelt, dass auch keine neue Risikoprüfung durchgeführt wird.
Richtwerte: Ereignisabhängige Nachversicherungen sind häufig bis etwa zum 50. Lebensjahr möglich. Pro Anlass sind Erhöhungen von ca. 250–500 € BU-Rente üblich, mit einer Gesamtobergrenze von grob 2.500–3.000 € monatlich (je nach Tarif).
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Ereignisunabhängige Nachversicherung Erhöhung›
Hier kannst Du Deine BU-Rente auch ohne konkretes Lebensereignis erhöhen – meist in den ersten Vertragsjahren und bis zu einem bestimmten Alter, ebenfalls typischerweise ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Typisch: Recht zur Erhöhung in den ersten ca. 5 Vertragsjahren.
- Altersgrenze häufig irgendwo zwischen 30 und 40 Jahren.
Wichtig: „Ohne erneute Gesundheitsprüfung“ bedeutet, dass neu hinzugekommene Erkrankungen für die Erhöhung nicht nachträglich gegen Dich verwendet werden. Die wirtschaftliche Angemessenheit (Höhe der BU-Rente im Verhältnis zum Einkommen) wird trotzdem geprüft.
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Beitragsdynamik Mitwachsen›
Die Beitragsdynamik erhöht Deine BU-Rente und Deinen Beitrag jedes Jahr automatisch um einen festen Prozentsatz (z. B. 3 %). So passt sich der Schutz an Inflation und Gehaltsentwicklung an – und zwar ganz automatisch, ohne neue Gesundheitsfragen.
- Üblich sind Dynamik-Sätze zwischen 1 und 5 %, häufig 3 % oder 5 %.
- Du kannst eine Erhöhung in einzelnen Jahren ablehnen – zu häufige Ablehnung kann das Dynamikrecht beenden.
Merkpunkt: Dynamik tut am Anfang etwas weh im Beitrag, erspart Dir später aber teure Neuabschlüsse mit schlechterem Gesundheitszustand.
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Leistungsdynamik Inflationsschutz›
Die Leistungsdynamik erhöht Deine BU-Rente, wenn Du bereits berufsunfähig bist, jedes Jahr um einen festen Satz. Damit wird die Rente nicht durch Inflation aufgefressen.
- Typisch sind Steigerungen von ca. 1–3 % p. a., in manchen Tarifen bis 5 % wählbar.
- Besonders wichtig bei Abschluss in jungen Jahren – hier kann eine BU über Jahrzehnte laufen.
4. Zahlungsschwierigkeiten & Beitragsstabilität
Was passiert, wenn es finanziell eng wird – und welche Sicherungsmechanismen gibt es im Vertrag?
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Stundung / zinslose Stundung Zahlung›
Bei einer Stundung werden fällige Beiträge vorübergehend „geschoben“. Der Schutz läuft (je nach Vereinbarung) weiter, die Beiträge müssen später nachgezahlt werden.
- Stundung: Beiträge werden gestundet, oft mit Zinsen.
- zinslose Stundung: Beiträge werden ohne Zinsen gestundet – deutlich kundenfreundlicher.
Richtwert: Gute BU-Tarife erlauben eine zinslose Stundung teilweise bis zu etwa 24 Monaten, z. B. bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit.
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Beitragsfreistellung / Zahlpause Zahlung›
Bei einer Beitragsfreistellung oder Zahlpause zahlst Du vorübergehend keine Beiträge. Je nach Tarif ruht der Schutz oder wird stark reduziert.
- Wichtig ist, ob und wie Du später wieder in den Vollschutz zurückkommst.
- Viele moderne Tarife erlauben eine Rückkehr in den ursprünglichen Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung, wenn Du innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums wieder einsteigst.
Richtwert: Wiedereinstieg ohne neue Gesundheitsprüfung oft innerhalb von ca. 6–12 Monaten möglich – Details stehen im Bedingungswerk.
5. Leistungsfall, BU-Definition & wichtige Klauseln
Diese Begriffe entscheiden im Ernstfall darüber, ob und wie der Versicherer zahlt.
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Berufsunfähigkeit (Definition) Leistung›
Standarddefinition: Du bist berufsunfähig, wenn Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst.
- Maßgeblich ist Dein konkreter Beruf mit seinen typischen Tätigkeiten, nicht irgendeine Ausbildung.
- Die Einschränkung muss in der Regel voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern (Prognosezeitraum).
- Ab 50 % BU zahlt der Versicherer in vielen Tarifen die volle BU-Rente.
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Prognosezeitraum Leistung›
Zeitraum, für den ein Arzt voraussagen muss, dass Deine Einschränkung bestehen wird. Üblich sind ca. 6 Monate. Alternativ kann die BU anerkannt werden, wenn Du bereits 6 Monate ununterbrochen entsprechend eingeschränkt warst.
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Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) Klausel›
Mit einer AU-Klausel zahlt der Versicherer (zeitlich begrenzt) eine Rente, wenn Du über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben bist – auch wenn die formale BU noch nicht festgestellt ist.
- Voraussetzung sind meist ärztliche Bescheinigungen über eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit.
- Die Leistung ist zeitlich begrenzt (z. B. 18 oder 24 Monate), soll aber die Lücke zwischen Krankengeld und BU-Entscheidung überbrücken.
Praxis: Die AU-Klausel ist vor allem bei längeren Heilungsverläufen (Psyche, Rücken, Krebs) interessant.
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Zeitlich befristetes Anerkenntnis Leistung›
Der Versicherer erkennt die BU zunächst nur für einen begrenzten Zeitraum an und prüft später erneut. Ein Verzicht darauf ist kundenfreundlich, weil Du mehr Planungssicherheit hast.
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Bearbeitungszeit & Informationspflicht im Leistungsfall Service›
Moderne BU-Bedingungen enthalten häufig Service-Regelungen dazu, wie schnell der Versicherer auf Deinen Leistungsantrag reagieren muss.
- Entscheidung nach Eingang aller Unterlagen typischerweise innerhalb von ca. 5–14 Arbeitstagen.
- Regelmäßige Informationen zum Bearbeitungsstand, z. B. mindestens alle 4 Wochen.
Wichtig: Diese Zeiten beginnen meist erst, wenn alle angeforderten Unterlagen vollständig vorliegen.
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Rückwirkende Leistung / späte Meldung Leistung›
Viele gute BU-Tarife kennen keine starre Frist, innerhalb der Du den Leistungsfall melden musst. Entscheidend ist, dass sich die Berufsunfähigkeit für die Vergangenheit belegen lässt.
Dann können Leistungen auch rückwirkend gezahlt werden, z. B. ab Beginn der BU oder ab einem bestimmten Zeitpunkt vor der Meldung.
6. Verweisung, Umorganisation & Lebensstellung
Diese Begriffe regeln, ob der Versicherer Dich auf andere Tätigkeiten verweisen darf – oder nicht.
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Abstrakte Verweisung Klausel›
Der Versicherer dürfte Dich auf einen anderen Beruf verweisen, den Du theoretisch aufgrund Deiner Ausbildung und Erfahrung ausüben könntest – selbst wenn Du diesen Beruf aktuell gar nicht ausübst.
Wichtig: Gute moderne BU-Tarife verzichten auf die abstrakte Verweisung. Sie leisten, wenn Du Deinen letzten Beruf nicht mehr ausüben kannst.
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Konkrete Verweisung Klausel›
Hier prüft der Versicherer, ob Du bereits tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübst, die Deiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Nur dann kann er die BU-Leistung einstellen oder ablehnen.
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Lebensstellung Klausel›
Die Lebensstellung umfasst Dein Einkommen, Deine Verantwortung und Deine soziale Stellung im Beruf. Eine Verweisung auf einen anderen Beruf ist nur zulässig, wenn diese Lebensstellung im Wesentlichen erhalten bleibt.
Richtwert: Oft gilt eine Einkommensminderung von über ca. 20 % als nicht mehr zumutbar – dann ist die neue Tätigkeit keine gleichwertige Lebensstellung mehr.
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Umorganisation Selbstständige›
Bei Selbstständigen und Freiberuflern prüft der Versicherer, ob der Betrieb so umgestaltet werden kann, dass Du trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiter arbeiten kannst.
- Beispiele: mehr Büro- statt Außendienst, Delegation körperlicher Tätigkeiten an Mitarbeiter.
- Gute Tarife begrenzen diese Pflicht, z. B. nur für größere Betriebe mit mehreren Mitarbeitern.
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Teilzeitklausel Arbeitszeit›
Regelt, wie die BU geprüft wird, wenn Du Deine Arbeitszeit reduziert hast (z. B. wegen Kindern). Gute Klauseln verhindern, dass Dir eine spätere Teilzeit zum Nachteil ausgelegt wird.
Praxis: Wichtig besonders bei geplanter Teilzeit-Phase – z. B. nach Geburt eines Kindes oder in der Pflege von Angehörigen.
7. Pflege, ADL & zusätzliche Leistungen
Einige BU-Tarife enthalten zusätzliche Leistungen, z. B. bei Pflegebedürftigkeit oder Grundfähigkeitsverlust.
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Pflegebedürftigkeit / Pflegegrad Zusatzschutz›
Manche BU-Tarife zahlen zusätzliche Leistungen, wenn Du pflegebedürftig wirst. Häufig ist das an einen Pflegegrad (z. B. ab Pflegegrad 2 nach SGB XI) gekoppelt.
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Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL) Zusatzschutz›
ADL sind grundlegende Alltagsfähigkeiten wie Anziehen, Waschen, Essen, Gehen oder Treppensteigen. Wenn Du mehrere davon nicht mehr selbst ausführen kannst, kann das in manchen Tarifen eine Zusatzleistung auslösen.
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Sofortleistung / Soforthilfe bei schweren Krankheiten Zusatzschutz›
Einige Tarife zahlen eine einmalige Sofortleistung, wenn bestimmte schwere Diagnosen gestellt werden oder Du eine fest definierte Grundfähigkeit verlierst (z. B. Sehen, Gehen, Gebrauch der Hände).
Die Höhe liegt je nach Tarif oft bei mehreren Monatsrenten oder einem festen Betrag im fünfstelligen Bereich.
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Wiedereingliederungshilfe / Reha-Leistungen Service›
Manche BU-Tarife unterstützen Dich finanziell beim Wiedereinstieg in den Beruf oder bei Reha-Maßnahmen.
- Wiedereingliederungshilfe: einmalige Zahlung von mehreren Monatsrenten (z. B. 6–12) oder festen Beträgen (oft bis ca. 10.000–15.000 €).
- Reha-Leistungen: Beteiligung an Kosten für Reha oder Umschulung, teilweise bis zu mehreren Tausend Euro.
8. Berufs- & branchenspezifische Regelungen
Einige Klauseln richten sich gezielt an bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Beamte oder Selbstständige.
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Infektionsschutzklausel Ärzte / Medizin›
Für medizinische Berufe (Ärzte, Pflege, Heilberufe) wichtig: Verbietet eine Behörde Dir wegen Infektionsgefahr Deine Tätigkeit ganz oder zu einem großen Teil, kann das wie Berufsunfähigkeit behandelt werden.
Merkpunkt: Gute Klauseln leisten bereits bei teilweisem Tätigkeitsverbot (z. B. mehr als 50 % Deiner bisherigen Tätigkeit sind betroffen).
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Dienstunfähigkeitsabsicherung (DU-Klausel) Beamte›
Für Beamte: Eine DU-Klausel koppelt die BU-Leistung an die Entscheidung des Dienstherrn. Wird der Beamte als dienstunfähig aus dem Dienst entlassen oder in den Ruhestand versetzt, zahlt der BU-Versicherer entsprechend.
Je „echter“ die DU-Klausel: desto näher folgt die private BU der dienstrechtlichen Entscheidung und desto verlässlicher ist der Schutz.
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Sonderregelungen für Auszubildende & Studierende Berufsstart›
Viele BU-Tarife enthalten Sonderregelungen für Auszubildende und Studierende, da das spätere Berufsbild noch im Aufbau ist.
- BU-Rente ist in dieser Phase oft auf ca. 1.500 € monatlich begrenzt.
- Ab der zweiten Hälfte von Ausbildung oder Studium wird bei der BU-Definition meist schon der angestrebte Zielberuf berücksichtigt.
- Gute Bedingungen verzichten frühzeitig auf abstrakte Verweisung.
9. Weitere Produkt- & Servicebausteine
Begriffe, die im Vorschlag eher am Rand stehen, aber für den Gesamtblick trotzdem nützlich sind.
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BetterDoc / medizinischer Spezialistenservice Service›
BetterDoc (oder vergleichbare Dienste) helfen Dir, passende Fachärzte oder Kliniken zu finden und Zweitmeinungen einzuholen – insbesondere bei komplexen Diagnosen oder Operationen.
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Pflege-Option Option›
Eine Pflege-Option erlaubt Dir, später ohne neue Gesundheitsprüfung zusätzlichen Pflegeschutz abzuschließen oder eine Pflegerente zu aktivieren – z. B. bei bestimmten Alters- oder Lebensereignissen.
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Investmentbasierte / fondsgebundene BU (BU Invest) Produkt›
Hier wird der BU-Schutz mit einem fondsgebundenen Sparvertrag kombiniert. Ein Teil des Beitrags fließt in Investmentfonds und baut Vermögen auf – Chancen und Risiken hängen dann auch von der Kapitalanlage ab.
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Beratungsprotokoll Dokumentation›
Das Beratungsprotokoll dokumentiert, welche Wünsche Du hattest, welche Lösungen besprochen wurden und warum am Ende ein bestimmter Vorschlag empfohlen wurde.
Nutzen: Es schafft Transparenz und ist im Streitfall ein wichtiger Nachweis für eine ordentliche Beratung.