Glossar: PKV – Alle Fachbegriffe anschaulich erklärt

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Glossar private Krankenversicherung (PKV) & Beihilfe – alle Fachbegriffe einfach erklärt

In deinen PKV- und Beihilfe-Angeboten tauchen viele Begriffe und Abkürzungen auf, die auf den ersten Blick technisch wirken. Dieses Glossar erklärt dir die wichtigsten Fachbegriffe aus Voll-PKV, Beihilfe-Restkostenversicherung und Ergänzungstarifen – in normaler Sprache.

Tipp: Lass diese Seite in einem zweiten Tab geöffnet. Wenn dir in einem Angebot ein Begriff begegnet, kannst du ihn hier nachschlagen – und im Gespräch gezielt nachfragen.

1. Grundbegriffe des PKV-Vertrags

Diese Begriffe bilden die Basis deines Krankenversicherungsschutzes – egal ob Voll-PKV oder Beihilfe-Restkostenversicherung.

  • Krankheitskostenvollversicherung / private Kranken­vollversicherung Vertragsart

    Das ist die „richtige“ private Krankenversicherung, die deine gesetzliche Krankenversicherung komplett ersetzt. Sie übernimmt – je nach Tarif – Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Zahnbehandlungen und Zahnersatz.

    Merksatz: Voll-PKV heißt: Du bist nicht mehr in der GKV, sondern vollständig privat versichert.

  • Vollversicherung (Volltarif) Vertragsart

    Ein Volltarif deckt alle wichtigen Bereiche deines Krankenversicherungsschutzes ab: ambulante Behandlung, stationäre Behandlung und Zahn – im Gegensatz zu reinen Zusatzversicherungen, die nur einzelne Lücken ergänzen.

  • Kompakttarif Tarifaufbau

    Ein Kompakttarif bündelt mehrere Leistungsbereiche in einem Paket (z. B. ambulant, stationär, Zahn). Du entscheidest dich für ein Gesamtpaket mit fest definiertem Leistungsumfang – kein Baukasten, bei dem du jede Leistung einzeln wählen musst.

  • Ambulante Heilbehandlung Leistung

    Alles, was beim niedergelassenen Arzt oder im MVZ passiert, ohne Übernachtung im Krankenhaus: Arztbesuche, Diagnostik, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Therapien (Physio, Ergo, Logo) usw.

    Wichtig: Die Erstattung erfolgt in der Regel nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Gute Tarife leisten bis zum Höchstsatz oder darüber.

  • Stationäre Heilbehandlung Leistung

    Behandlungen im Krankenhaus mit Übernachtung: Operationen, Narkose, Pflege, Unterkunft, Verpflegung. Je nach Tarif im Mehrbettzimmer oder mit Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.

  • Zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz & Kieferorthopädie Leistung Zahn

    Zahnbehandlung: Füllungen, Wurzelbehandlungen, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung.
    Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen – häufig mit prozentualer Erstattung (z. B. 80–90 %).
    Kieferorthopädie: Zahnspangen und KFO-Behandlungen, meist für Kinder und Jugendliche, teils auch für Erwachsene.

  • Wahlleistungen (Ein-/Zweibettzimmer & Privatärztliche Behandlung) Krankenhaus

    Wahlleistungen im Krankenhaus sind Zusatzleistungen, die über die Grundversorgung hinausgehen: Ein- oder Zweibettzimmer statt Mehrbettzimmer und Behandlung durch Chefarzt oder andere Privatärzte.

    Für dich: Dein Tarif legt fest, ob und bis zu welcher Höhe diese Zuschläge übernommen werden.

  • Pflege-Pflichtversicherung (PVN) Pflege

    Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung für Privatversicherte. Sie entspricht in ihrer Funktion der sozialen Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte und beteiligt sich an den Pflegekosten, wenn du pflegebedürftig wirst.

  • Krankentagegeld (KT / KTG) Einkommensschutz

    Krankentagegeld ist eine tägliche Geldleistung, wenn du länger krankgeschrieben bist und dein Einkommen sinkt, z. B. nach Ende der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers (meist ab dem 43. Krankheitstag).

    Merksatz: Die PKV ersetzt Rechnungen, das Krankentagegeld ersetzt dein Einkommen.

  • Krankenhaustagegeld (KHT) Zusatzleistung

    Fester Betrag pro Tag im Krankenhaus – unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Das Geld kannst du frei nutzen, z. B. für Zuzahlungen, Fahrtkosten deiner Angehörigen oder Verdienstausfall von Begleitpersonen.

  • Selbstbeteiligung (SB) Eigenanteil

    Betrag, den du pro Jahr selbst trägst, bevor die PKV zahlt. Beispiel: 300 € SB – du bezahlst die ersten 300 € der erstattungsfähigen Rechnungen selbst, danach übernimmt die PKV (im tariflichen Umfang).

    Richtlinie: Höhere SB senkt den Beitrag, erhöht aber dein eigenes Kostenrisiko. Die SB sollte immer zu deinem finanziellen Puffer passen.

  • Gesetzlicher Vorsorgezuschlag Beitrag

    Gesetzlich vorgeschriebener Zuschlag (10 % auf den Krankenversicherungsbeitrag), der in jüngeren Jahren erhoben wird, um Beiträge im Alter zu stabilisieren. In deinen Unterlagen ist er oft als eigener Posten ausgewiesen.

  • Beitragsrückerstattung (BRE) – garantiert & erfolgsabhängig Beitrag

    Garantierte BRE: Fester Betrag, den du zurückbekommst, wenn du in einem Jahr keine Rechnungen einreichst (z. B. 75 € oder 100 €). Vertraglich zugesichert.
    Erfolgsabhängige BRE: Zusätzliche Rückerstattung, wenn das Kollektiv gut gelaufen ist. Nicht garantiert und kann sich jährlich ändern.

    Praxis: Häufige Einreichung kleiner Rechnungen kann dazu führen, dass du die BRE verlierst. Manchmal lohnt es sich, kleinere Beträge selbst zu tragen.

  • Effektivbeitrag Netto-Kosten

    Der Beitrag, der nach Arbeitgeberzuschuss und garantierter Beitragsrückerstattung tatsächlich bei dir „aus der Tasche“ geht.

    Grobe Formel: Gesamtbeitrag – Arbeitgeberanteil – garantierte BRE = Effektivbeitrag.

  • Arbeitgeberanteil / Arbeitgeberzuschuss Beschäftigte

    Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber einen Teil der PKV-Beiträge (inkl. Pflege) – in der Regel 50 %, begrenzt auf den Höchstbetrag, den er auch für einen GKV-versicherten Mitarbeiter zahlen müsste.

    Wichtig: In vielen Übersichten siehst du extra den Beitrag „nach Arbeitgeberanteil“ – das ist der Betrag, der tatsächlich bei dir ankommt.

  • Beitragsreduzierung im Alter / Beitragsentlastungstarif Alter

    Sonderbaustein, bei dem du heute etwas mehr Beitrag zahlst, damit dein PKV-Beitrag im Ruhestand reduziert wird. Das funktioniert wie ein zusätzlicher Sparbaustein innerhalb der PKV.

2. Optionen & Wechselrechte

Diese Bausteine sichern dir Rechte für spätere Tarifwechsel oder Anpassungen – oft ohne neue Gesundheitsprüfung.

  • Optionstarif / Option Recht auf Mehrleistung

    Ein Optionstarif sichert dir das Recht, später in leistungsstärkere oder andere PKV-Tarife zu wechseln oder deinen Schutz zu erweitern – ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten.

    Unterschied kurz erklärt:

    • Gesundheitsprüfung: konkrete Fragen zu Diagnosen, Behandlungen, Medikamenten usw.
    • Risikoprüfung: Gesamte Entscheidung des Versicherers: Annahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung.

    Merksatz: Option ohne erneute Gesundheitsprüfung heißt praktisch: Neue Erkrankungen können bei Nutzung der Option nicht gegen dich verwendet werden.

  • Umstellungsoption (Tarifwechsel in höherwertige Vollversicherung) Tarifwechsel

    Recht, innerhalb deiner Gesellschaft in andere Volltarife mit besseren Leistungen zu wechseln – z. B. in Tarife mit geringerer Selbstbeteiligung oder umfangreicheren Leistungen.

    Wichtig: Gute Optionen erlauben diesen Wechsel ganz oder teilweise ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten, wenn bestimmte Fristen eingehalten sind.

  • Umwandlungsgarantie bei Pflichtwechsel in die GKV Absicherung beim Systemwechsel

    Wenn du z. B. durch Jobwechsel wieder versicherungspflichtig in der GKV wirst, kannst du deinen PKV-Volltarif in eine Ergänzungsversicherung zur GKV umwandeln – also Teile des Schutzes behalten.

    Merksatz: Umwandlung meist ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten, solange du keine Mehrleistungen als vorher beantragst.

  • Beitragsbefreiung in der Elternzeit / Elterngeld Familienphase

    Einige Tarife sehen vor, dass du während des Bezugs von Elterngeld für mehrere Monate keine Beiträge zahlen musst oder eine monatliche Entlastung bekommst (z. B. pauschal 600 € pro Monat für bis zu 6 Monate).

    Nutzen: Entlastet dich finanziell in einer Phase mit reduzierten Einkommen und erhöhten Familienkosten.

3. Gesundheitsprüfung & Annahme

Hier geht es darum, wie der Versicherer deine Gesundheit bewertet und welche Grenzen es bei der Annahme gibt.

  • Gesundheitsfragen & Abfragezeiträume Antrag

    Im PKV-Antrag wirst du zu früheren Erkrankungen und Behandlungen gefragt. Wichtig ist, für welche Zeiträume Angaben gefordert sind:

    • ambulante Behandlungen: häufig ca. 3 Jahre
    • stationäre Behandlungen: häufig ca. 5 Jahre
    • Psychotherapie: oft 5–10 Jahre

    Merksatz: Je länger die Abfragezeiträume, desto „strenger“ die Gesundheitsprüfung – moderne Qualitätstarife bewegen sich hier im moderaten Bereich.

  • Erweiterte Gesundheitsprüfung Antrag

    Erweitert wird eine Gesundheitsprüfung, wenn der Versicherer z. B.:

    • deutlich längere Zeiträume abfragt (z. B. 10 Jahre ambulant),
    • umfangreiche Zusatzfragebögen einsetzt (z. B. für Psyche oder Rücken),
    • zusätzliche Arztberichte oder spezielle Untersuchungen verlangt.

    Praxis: Je höher das finanzielle Risiko (z. B. hohes Einkommen, sehr umfangreicher Schutz), desto genauer schaut die Gesellschaft hin.

  • Fehlende Zähne (Annahmegrenzen) Zahn / Annahme

    PKV-Gesellschaften legen fest, bis zu wie vielen fehlenden, nicht ersetzten Zähnen ein Antrag normal angenommen wird. Ab einer bestimmten Zahl werden Zuschläge, Ausschlüsse für Zahnersatz oder Ablehnungen wahrscheinlicher.

    Daumenregel: Der marktübliche Bereich liegt etwa bei 3–5 fehlenden Zähnen, je nach Gesellschaft und Tarif.

4. Leistungsdetails & medizinische Fachbegriffe

Diese Begriffe beschreiben, welche konkreten medizinischen Leistungen dein Tarif übernimmt – und wie weit der Schutz reicht.

  • Heilmittel Therapie

    Therapeutische Anwendungen, die der Arzt verordnet: Physiotherapie, Krankengymnastik, Massagen, Ergotherapie, Logopädie, Osteopathie u. a. Gute Tarife erstatten Heilmittel zu 100 %, teils mit kleiner Eigenbeteiligung pro Behandlungstag.

  • Hilfsmittel Ausstattung

    Technische Hilfen, die eine Körperfunktion ersetzen oder unterstützen: z. B. Rollstuhl, Prothesen, Hörgeräte, Insulinpumpen, Atemgeräte, orthopädische Schuhe.

    Offener Hilfsmittelkatalog: Kein starres Verzeichnis, sondern alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel sind grundsätzlich versicherbar (meist mit Höchstbeträgen oder Genehmigungspflichten).

  • Sehhilfen Zuschuss

    Brillen, Kontaktlinsen und ggf. Bildschirmarbeitsplatzbrillen. Tarife unterscheiden sich bei Höhe und Rhythmus der Zuschüsse – z. B. 600 € alle zwei oder drei Jahre, teilweise auch mehr.

  • Heilpraktiker & Osteopath Alternativmedizin

    Viele Tarife erstatten auch Behandlungen durch Heilpraktiker oder Osteopathen – häufig nach einem eigenen Leistungsverzeichnis oder in Anlehnung an naturheilkundliche Gebührenverzeichnisse.

  • Psychotherapie Psyche

    Behandlungen bei psychologischen Psychotherapeuten oder Fachärzten für Psychiatrie/Psychotherapie. Gute Tarife übernehmen eine ausreichende Anzahl von Sitzungen (z. B. 30–50 pro Jahr) ohne aufwändige Einzelgenehmigungen und erstatten sie bis zum GOÄ-Höchstsatz.

  • (Ambulante) Soziotherapie Psyche / Alltag

    Unterstützung im Alltag für schwer psychisch erkrankte Menschen durch speziell geschulte Fachkräfte (z. B. Sozialpädagogen, psychiatrische Fachpflege). Ziel ist, ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.

  • Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) & Frühförderung Kinder

    Spezialisierte Zentren für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen oder chronischen Erkrankungen. Ärzte, Therapeuten und Pädagogen arbeiten dort gemeinsam. Gute Tarife übernehmen die Kosten bei entsprechender Verordnung.

  • Ambulante Palliativversorgung Palliativ

    Medizinische und pflegerische Versorgung schwerstkranker Menschen, bei denen keine Heilung mehr möglich ist – mit Fokus auf Schmerztherapie und Lebensqualität, häufig zu Hause. Gute Tarife übernehmen spezialisierte ambulante Palliativleistungen in vollem Umfang oder bis zu vereinbarten Sätzen.

  • Vorsorgeuntersuchungen & Schutzimpfungen (STIKO) Prävention

    Check-ups, Krebsvorsorge, Kinder-Untersuchungen (U1–U9, J1) und Impfungen nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Moderne Tarife erstatten diese Leistungen häufig zusätzlich, ohne dass sie auf die Selbstbeteiligung angerechnet werden.

  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) Apps auf Rezept

    Medizinische Apps, die vom BfArM zugelassen sind („Apps auf Rezept“), z. B. zur Behandlung von Depressionen, Tinnitus oder Adipositas. Einige PKV-Tarife erstatten diese vollständig oder bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.

  • Kurleistungen Reha / Kur

    Leistungen bei ambulanten oder stationären Kuren und Reha-Maßnahmen – z. B. Zuschüsse zu Arzt- und Therapiekosten im Kurort. Meist mit Einschränkungen (bestimmte Einrichtungen, medizinische Notwendigkeit, Höchstbeträge).

  • Auslandsschutz / Auslandsdeckung Reisen & Umzug

    Regelt, ob und wie lange dein PKV-Schutz außerhalb Deutschlands gilt – für Urlaube, längere Aufenthalte oder dauerhaften Umzug.

    • kurzfristige Reisen (z. B. bis 6 oder 12 Monate) innerhalb Europas oder weltweit
    • dauerhafter Aufenthalt im Ausland – je nach Tarif mit Einschränkungen oder Beitragsanpassungen

5. Abrechnung & Gebührenordnungen

Wie Ärzte abrechnen und was „bis Höchstsatz“ eigentlich bedeutet.

  • GOÄ, GOZ, GOP & Höchstsatz Honorar

    GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte.
    GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte.
    GOP: Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

    „Bis Höchstsatz“ heißt: Deine PKV erstattet, solange sich der Arzt innerhalb dieser Gebührenordnungen bewegt. Viele hochwertige Tarife leisten auch über dem Höchstsatz, wenn eine individuelle Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ/GOZ geschlossen wurde.

6. Ratings & Auswertungen

So werden PKV-Tarife von Softfair und Ascore bewertet – und was die Symbole bedeuten.

  • Softfair PKV-Leistungsrating Rating

    Softfair bewertet PKV-Tarife nach einem umfangreichen Kriterienkatalog (ambulant, stationär, Zahn, Bedingungen). Daraus entsteht eine Punktzahl und eine Einstufung wie z. B. „hervorragend“. In deinen Unterlagen siehst du das oft als Kompass- oder Symbolgrafik.

  • Ascore Produktscoring (Kompasse) Rating

    Ascore bewertet PKV-Tarife mit einem eigenen Kriterienkatalog (Beitragsniveau, Leistungsumfang, Flexibilität, Gesundheitsfragen usw.). Das Ergebnis wird in Kompassen dargestellt – je mehr Kompasse, desto besser die Bewertung.

7. Spezielle Begriffe für Beihilfe & Beamte

Wenn du beihilfeberechtigt bist (z. B. als Beamter oder Richter), funktionieren PKV-Tarife etwas anders. Diese Begriffe beschreiben den Aufbau.

  • Beihilfe & Beihilfeberechtigt Beamte

    Die Beihilfe ist ein Zuschuss deines Dienstherrn zu Krankheitskosten. Ein Teil der Kosten (z. B. 50 %, 70 % oder 80 %) wird von der Beihilfe übernommen, den Rest deckt deine PKV ab.

    Merksatz: Beihilfeberechtigt bist du in der Regel als Beamter oder Richter – die genaue Beihilfehöhe hängt von Bundesland, Familienstand und Kinderzahl ab.

  • Beihilfe-Restkostenversicherung / Beamtentarif Beamte

    Bei Beamten ist die PKV meistens keine Vollversicherung, sondern eine Restkostenversicherung: Sie übernimmt nur den Teil, den die Beihilfe nicht zahlt (z. B. 30 % oder 50 %).

    Einfach gesagt: Beihilfe + Restkostentarif = zusammen ca. 100 % Absicherung (im Rahmen der Bedingungen).

  • Kompakttarif für Beihilfeberechtigte Tarifaufbau

    Kompakttarif, der ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen in einem Paket bündelt – abgestimmt auf deinen individuellen Beihilfesatz (z. B. 50 %, 30 %, 20 %).

    Beispiel: Ein Tarif mit 50 % Kostenerstattung ergänzt eine 50 %-Beihilfe zu 100 % Gesamtschutz.

  • Beihilfe-Ergänzungstarif Lückenschluss

    Die Beihilfe übernimmt viele, aber nicht alle Kosten. Ein Beihilfe-Ergänzungstarif schließt Lücken, z. B. bei:

    • hochwertigem Zahnersatz und Implantaten
    • Sehhilfen
    • bestimmten Wahlleistungen im Krankenhaus

    Merksatz: Der Ergänzungstarif macht aus „guter Grundversorgung“ einen sehr hochwertigen Rundumschutz für Beamte.

  • Erhöhung des Beihilfeanspruchs bei Versorgungsbezügen Ruhestand

    Im Ruhestand steigt dein Beihilfesatz meist (z. B. von 50 % auf 70 %). Gute Beamtentarife sind so gebaut, dass sie heute und im Ruhestand zur Beihilfe passen, ohne dass du alles neu ordnen musst.

    Beispiel: Aktiver Beamter: 50 % Beihilfe + 50 % PKV. Im Ruhestand: 70 % Beihilfe + 30 % PKV – der Tarif passt sich entsprechend an.

  • Wahlleistungszuschlag & stationäre Ergänzung bei Beamten Krankenhaus Beamte

    In Beihilfe-Tarifen werden Ein-/Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung oft über eigene Bausteine abgebildet. Diese übernehmen den Zuschlag für Wahlleistungen im Krankenhaus, den die Beihilfe nicht oder nur teilweise zahlt.

    Einfach gesagt: Dieser Baustein sorgt dafür, dass du als Beamter im Krankenhaus denselben Wahlleistungs-Komfort hast wie ein Voll-PKV-Versicherter.

  • Krankenhaustagegeld für Beihilfeberechtigte Zusatz Beamte

    Wie bei Angestellten: fester Betrag pro Tag im Krankenhaus – unabhängig davon, was Beihilfe und PKV tatsächlich ersetzen. Sinnvoll z. B. für Zuzahlungen, Fahrten oder Verdienstausfall in der Familie.

  • Pflege-Pflichtversicherung für Beamte (PVB) Pflege Beamte

    Pendant zur sozialen Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte – speziell für privat versicherte Beamte. Ohne diese Pflegepflichtversicherung ist deine PKV nicht vollständig.

  • Beihilfe-Anwärtertarif Beamtenanwärter

    Günstige Spezialtarife für Beamtenanwärter im Vorbereitungsdienst. Sie bieten während der Ausbildung bereits vollen Schutz und werden später in reguläre Beihilfe-Tarife überführt, wenn du verbeamtet wirst.