VBL & VBL Extra für WissMit & Doktoranden (RWTH Aachen)

VBL und VBL Extra
VBL und VBL Extra

Häufige Fragen zu VBL und VBLextra (FAQ)

Wie lange habe ich Zeit, mich zwischen VBLklassik und VBLextra zu entscheiden?

Die Entscheidung muss innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses getroffen werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist – wer sie verpasst, wird automatisch in der VBLklassik pflichtversichert.

Was passiert mit meiner VBL-Rente, wenn ich die Promotion abbreche?

Bei der VBLklassik verfällt der Rentenanspruch weitgehend, wenn die Wartezeit von 60 Kalendermonaten nicht erfüllt ist. Bei der VBLextra bleibt das angesparte Kapital (Beiträge des Arbeitgebers und ggf. eigene) ab dem ersten Tag als Anwartschaft erhalten.

Gibt es bei der VBL einen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung?

Ja, seit der gesetzlichen Neuregelung (BetrAVG) muss der Arbeitgeber grundsätzlich einen Zuschuss von bis zu 15 % leisten, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Muss ich auf die VBL-Rente später Krankenkassenbeiträge zahlen?

Ja, für gesetzlich pflichtversicherte Rentner fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. 2026 gilt jedoch ein Freibetrag von 197,75 € monatlich für die Krankenversicherung. Nur der Teil der Betriebsrente, der diesen Betrag übersteigt, ist beitragspflichtig.

Foto Jan Pohl
Jan Pohl Versicherungsmakler

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