Finanz-Leitfaden RWTH Aachen: VBL, Arbeitskraft & Altersvorsorge
Der Einstieg in eine wissenschaftliche Tätigkeit an der RWTH Aachen bringt früh finanzielle Entscheidungen mit sich, die langfristige Auswirkungen haben. Dieser Leitfaden ordnet die zentralen Themen sachlich ein – von der Wahl der Zusatzversorgung über die Absicherung der Arbeitskraft bis hin zur Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen.
1. Die VBL-Entscheidung: Klassik oder Extra?
Wenn für Sie ein Wahlrecht besteht, müssen Sie sich innerhalb von zwei Monaten nach Beschäftigungsbeginn entscheiden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Wahl verbindlich.
VBLklassik
Die VBLklassik ist ein umlagefinanziertes Zusatzversorgungssystem. Ein Rentenanspruch entsteht erst nach 60 Kalendermonaten Pflichtbeitragszeit.
Wird der öffentliche Dienst vor Ablauf dieser Zeit verlassen – etwa nach der Promotion – verbleibt regelmäßig nur eine beitragsfreie Anwartschaft mit deutlich reduziertem Leistungsumfang. In der Praxis fällt die spätere Rentenleistung dann häufig deutlich geringer aus, als viele beim Blick auf die insgesamt geflossenen Beiträge erwarten.
Orientierung: häufig passend, wenn Sie langfristig im öffentlichen Dienst oder im Wissenschaftssystem bleiben möchten.
VBLextra
Die VBLextra ist kapitalgedeckt aufgebaut. Beiträge werden ab dem ersten Beschäftigungstag individuell angespart. Bei einem späteren Wechsel in die freie Wirtschaft bleibt das aufgebaute Kapital grundsätzlich erhalten.
Wenn Sie VBLextra (oder eine andere betriebliche Altersversorgung) über Entgeltumwandlung besparen, gilt: Der Arbeitgeber muss grundsätzlich einen Zuschuss von bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Sie wandeln 100 € monatlich um. Wenn der Arbeitgeber die vollen 15 % weitergeben muss, kommen 15 € Zuschuss hinzu. Der monatliche Sparbeitrag beträgt dann 115 €.
Orientierung: häufig sinnvoll, wenn Ihr Karrierepfad offen ist oder Sie mittelfristig einen Wechsel in die Wirtschaft realistisch sehen.
2. Warum VBL und gesetzliche Rente häufig nicht ausreichen
Akademische Laufbahnen haben strukturelle Besonderheiten: Durch Studium und Promotion beginnt die Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung oft später. In der Praxis decken gesetzliche Rente und Zusatzversorgung zusammen häufig nur einen Teil des letzten Nettoeinkommens ab. Zusätzlich wirkt über Jahrzehnte der Kaufkraftverlust durch Inflation.
Eine rechnerische Betrachtung mit realistischen Annahmen macht die Größenordnung greifbar – und verhindert, dass man zu spät gegensteuert.
3. Absicherung der Arbeitskraft: Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeitsoption
Solange Sie als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt sind, besteht kein Beamtenstatus. Die gesetzliche Absicherung über die Erwerbsminderungsrente ist in vielen Fällen finanziell nicht ausreichend. Deshalb ist die Absicherung der Arbeitskraft für viele wissenschaftliche Mitarbeitende ein zentraler Baustein.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen ab, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Entscheidend sind saubere Vertragsbedingungen, eine passende Rentenhöhe und eine realistische Laufzeit.
Tarife mit Dienstunfähigkeitsoption
Bei einer späteren Verbeamtung – etwa im Rahmen einer Professur – wird eine Dienstunfähigkeitsklausel relevant. Sinnvoll sind Tarife, die eine nachträgliche Erweiterung um eine echte Dienstunfähigkeitsklausel ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen.
„Echt“ bedeutet: Bereits die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn kann leistungsauslösend sein (je nach konkreter Klauselgestaltung).
4. Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
Nach TV-L § 23 besteht Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 € monatlich. Dieser Anspruch wird nicht automatisch ausgezahlt.
VWL müssen aktiv beantragt werden, in der Regel über das LBV NRW.
Auch kleine Beträge können bei konsequenter Nutzung über mehrere Jahre einen sinnvollen Baustein bilden – insbesondere, wenn Sie parallel eine klare Strategie für Notgroschen, Absicherung und langfristige Vorsorge verfolgen.
5. Wichtiger Netto-Hinweis: KV-/PV-Beiträge auf Betriebsrenten
Ein Punkt, der bei der bAV oft unterschätzt wird, ist der spätere Nettowert. Wenn Sie im Alter in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind (KVdR), können auf Betriebsrenten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Das kann die Nettoauszahlung spürbar reduzieren.
Für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner gilt in der Krankenversicherung ein Freibetrag: Bis zu 197,75 € monatlicher Betriebsrente fallen in der Krankenversicherung keine Beiträge an. Erst der Betrag oberhalb dieses Freibetrags ist krankenversicherungspflichtig.
Beträgt Ihre Betriebsrente 300 € monatlich und Sie sind KVdR-pflichtversichert, dann ist in der Krankenversicherung grundsätzlich nur der Teil oberhalb von 197,75 € beitragspflichtig – also 102,25 €.
Fazit
Formulare stellt die Personalverwaltung zur Verfügung. Die strategische Entscheidung über Zusatzversorgung, Absicherung der Arbeitskraft und private Vorsorge liegt jedoch bei Ihnen. Eine frühe, sachliche Auseinandersetzung reduziert das Risiko späterer Versorgungslücken erheblich.
Wenn Sie bAV-Bausteine bewerten, gehört neben Rendite und Flexibilität auch der spätere Nettowert (KV/PV) in die Betrachtung. Für eine belastbare Entscheidung empfiehlt sich eine kurze Rechnung mit realistischen Annahmen und klaren Vergleichskriterien.
Hinweis: Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung (Beschäftigungsstatus, Vertragsbedingungen, Gesundheitsdaten, Karrierepfad).
Seriöse Quellen
Für die genannten Aktualitätspunkte (Arbeitgeberzuschuss / KV-Freibetrag) eignen sich insbesondere diese Fundstellen:
Häufige Fragen zu VBL und VBLextra (FAQ)
Wie lange habe ich Zeit, mich zwischen VBLklassik und VBLextra zu entscheiden?
Die Entscheidung muss innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses getroffen werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist – wer sie verpasst, wird automatisch in der VBLklassik pflichtversichert.
Was passiert mit meiner VBL-Rente, wenn ich die Promotion abbreche?
Bei der VBLklassik verfällt der Rentenanspruch weitgehend, wenn die Wartezeit von 60 Kalendermonaten nicht erfüllt ist. Bei der VBLextra bleibt das angesparte Kapital (Beiträge des Arbeitgebers und ggf. eigene) ab dem ersten Tag als Anwartschaft erhalten.
Gibt es bei der VBL einen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung?
Ja, seit der gesetzlichen Neuregelung (BetrAVG) muss der Arbeitgeber grundsätzlich einen Zuschuss von bis zu 15 % leisten, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Muss ich auf die VBL-Rente später Krankenkassenbeiträge zahlen?
Ja, für gesetzlich pflichtversicherte Rentner fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. 2026 gilt jedoch ein Freibetrag von 197,75 € monatlich für die Krankenversicherung. Nur der Teil der Betriebsrente, der diesen Betrag übersteigt, ist beitragspflichtig.