19. November 2025

Private Krankenversicherung (PKV) für Rechtsanwälte

Private Krankenversicherung (PKV) für Rechtsanwälte

Als freiberuflicher Rechtsanwalt stehen Ihnen alle Optionen der Krankenversicherung offen. Die Entscheidung zwischen der Freiwilligen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist eine strategische Weichenstellung, die aufgrund Ihres Einkommens und Ihrer analytischen Ansprüche eine präzise finanzielle und juristische Analyse erfordert.

I. Warum die PKV für Rechtsanwälte relevant ist

I.1. GKV-Höchstbeitrag vs. PKV-Einstiegsvorteil

Als selbstständiger Rechtsanwalt sind Sie nicht an die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) gebunden und können von Beginn an frei zwischen GKV und PKV wählen. Der entscheidende finanzielle Unterschied liegt in der Beitragsberechnung: Während Ihr Beitrag in der freiwilligen GKV einkommensabhängig ist und schnell den Höchstsatz erreicht, wird der PKV-Beitrag risikobasiert und unabhängig von Ihrem Einkommen kalkuliert. Dies schafft einen unmittelbaren Kostenvorteil.

Ihr monetärer Vorteil: Direkte Ersparnis im Vergleich zur GKV

Als **freiwillig GKV-versicherter Rechtsanwalt** mit hohem Einkommen zahlen Sie typischerweise den GKV-Höchstbeitrag (aktuell oft zwischen 750 € und 850 € pro Monat, inklusive Pflege- und Zusatzbeitrag). Ein gesunder, junger Freiberufler kann im Premium-Segment der PKV in der Regel mit einem **deutlich geringeren Startbeitrag** einsteigen und genießt von Anfang an Premium-Leistungen.

Wir zeigen Ihnen im individuellen Vergleich, wie hoch Ihr monatlicher Sofort-Vorteil ist – oft beträgt die Ersparnis mehrere Hundert Euro pro Monat, bei gleichzeitig deutlich besseren Leistungen.

I.2. Spezifische Risiken: Der unverzichtbare Schutz durch Krankentagegeld (KT) und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Ein elementarer Pfeiler Ihrer Absicherung als selbstständiger Rechtsanwalt ist der Schutz vor Verdienstausfall. Im Gegensatz zu Angestellten haben Sie **keinen automatischen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld**. Ein privater Krankentagegeld-Tarif ist daher nicht optional, sondern zwingend erforderlich, um Ihre Kanzleieinnahmen bei längerfristiger Krankheit abzusichern.

Achtung: Die gefährliche Lücke im Krankengeld für Selbstständige

Wenn Sie aktuell als Selbstständiger in der GKV versichert sind und keinen speziellen Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen haben, droht Ihnen im Krankheitsfall der **sofortige und vollständige Wegfall aller Einnahmen**. Ihre Einnahmen brechen im Krankheitsfall sofort weg. Ein privater KT-Tarif ist daher zwingend erforderlich, um den Verdienstausfall bei längerfristiger Krankheit oder einem Unfall abzusichern. Prüfen Sie diesen Punkt umgehend.

Die Staffelung des Krankentagegeldes: Liquiditätssicherung nach Maß

Da Ihre Kanzlei über unterschiedliche Liquiditätsreserven verfügt, sollte Ihr Krankentagegeld (KT) flexibel gestaffelt sein, um die Absicherung optimal an Ihre finanziellen Puffer anzupassen. Dies erfolgt durch die Kombination separater KT-Tarife mit unterschiedlichen Leistungsbeginnen (Karenzzeiten):

  • **Kurzfristig (z.B. ab Tag 22):** Deckt den Ausfall nach der ersten Phase der Selbstfinanzierung.
  • **Mittelfristig (z.B. zusätzlich ab Tag 43):** Erhöht die Leistung, wenn mittelfristige Rücklagen ausgeschöpft sind.
  • **Langfristig (z.B. zusätzlich ab Tag 96):** Stützt das Einkommen bei sehr langwierigen Krankheitszeiten.

Die Staffelung erfolgt durch die Kombination mehrerer separater Krankentagegeld-Tarife mit unterschiedlichen Leistungsbeginnen (Karenzzeiten).

Die Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Das Krankentagegeld deckt den *vorübergehenden* Verdienstausfall ab. Stellt ein Arzt jedoch eine **dauerhafte Berufsunfähigkeit** fest, endet die Leistungspflicht der KT-Versicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist somit die existenzielle Ergänzung, da sie bei dauerhaftem Verlust der Arbeitskraft eine vertraglich festgelegte Monatsrente zahlt.

Das Risiko der "Teil-Arbeitsunfähigkeit"

Für Freiberufler ist die genaue Definition der Arbeitsunfähigkeit entscheidend. Manche Versicherer könnten argumentieren, dass selbst minimale geschäftliche Tätigkeiten (z. B. E-Mails beantworten oder Rechnungen erstellen) während einer Krankschreibung die Leistung verweigern, da keine *vollständige* Arbeitsunfähigkeit vorliege. Hochwertige Tarife müssen hier juristische Klarheit bieten.

I.3. Die Kinderfrage: Familienversicherung in der GKV vs. eigene Beiträge in der PKV

Das Argument der **kostenlosen Familienversicherung** für Kinder und den nicht erwerbstätigen Ehepartner in der GKV ist ein berechtigter Einwand gegen die PKV. Hier ist volle Transparenz notwendig.

Transparenz bei der Familienplanung

In der PKV benötigt jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung, was zusätzliche Beiträge verursacht (typischerweise zwischen 100 € und 200 € pro Kind/Monat).

Wann bleibt die GKV-Familienversicherung für Kinder bestehen?

Ihre Kinder haben nur dann keinen Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung beim GKV-Ehepartner, wenn Sie als privat versicherter Elternteil **monatlich regelmäßig ein höheres Gesamteinkommen** als das GKV-Mitglied haben und Ihr Gesamteinkommen **über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)** liegt.

Wir helfen Ihnen, diese Konstellation in Ihrer individuellen Situation exakt zu prüfen.

II. Die Grundlagen der PKV: Ein finanziell-rechtlicher Vergleich zur GKV

II.1. Kalkulatorische und Juristische Unterschiede

Die PKV folgt dem **Äquivalenzprinzip** – Ihr Beitrag bemisst sich nach Ihrem individuellen Risiko und dem gewählten Leistungsumfang. Das Leistungsversprechen ist vertraglich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gesichert und kann nicht einseitig durch den Gesetzgeber gekürzt werden. Die GKV hingegen basiert auf dem **Solidarprinzip** (Beitrag ist einkommensabhängig), wobei die Leistungen gesetzlich im SGB V definiert sind, wodurch sie jederzeit durch politische Entscheidungen angepasst oder gekürzt werden können (z. B. Zuzahlungen, Leistungskürzungen bei Zahnbehandlung oder Sehhilfen).

II.2. Die Bausteine des PKV-Beitrags und die Altersvorsorge

Ihr PKV-Beitrag setzt sich unter anderem aus einem gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent zusammen, der der Finanzierung der **Alterungsrückstellung (ARR)** dient. Die ARR ist das zentrale gesetzlich gesicherte Instrument, um die erwarteten steigenden Gesundheitskosten im Ruhestand auszugleichen und dient der Beitragsdämpfung. Die GKV verfügt über keine vergleichbaren individuellen Rückstellungen. Ein fairer Vergleich der Beiträge im Alter muss die Wirkung der ARR und potenzieller Beitragsentlastungskomponenten (BEK) einbeziehen, da Ihr Beitrag im Alter bei gleichem GKV-Leistungsniveau potenziell niedriger liegen kann als der Beitrag eines freiwillig GKV-Versicherten.

II.3. Steuerliche Behandlung der PKV-Beiträge

Ihre Beiträge zur PKV und Pflegepflichtversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar (Basisschutz). Freiberufliche Rechtsanwälte können ihre Steuerlast durch die **Vorauszahlungs-Strategie** optimieren. Da die jährliche Absetzbarkeit auf maximal 2.800 Euro begrenzt ist (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG), können Anwälte in ertragsstarken Jahren Beiträge für bis zu 2,5 Jahre vorauszahlen. Dies ermöglicht eine Glättung der Steuerlast und die Maximierung des Abzugs in Jahren mit hohem Einkommen.

III. Der Einstieg in die PKV: Risikomanagement und Tarifarchitektur

Der PKV-Einstieg ist maßgeblich von der Gesundheitsprüfung abhängig. Wir führen Sie durch diesen Prozess, um eine Ablehnung oder Risikozuschläge zu vermeiden. Die transparente Durchführung der anonymen Risikovoranfrage ist der zentrale Vertrauensanker unseres Beratungsprozesses.

III.1. Der Standardprozess: Die Anonyme Risikovoranfrage (RVA)

Die Gesundheitsprüfung ist der zentrale Prozessschritt für den PKV-Einstieg. Ein direkter ("scharfer") Antrag ohne vorherige anonyme Risikovoranfrage (RVA) ist hoch riskant. Bei einer Ablehnung oder der Festsetzung von Risikozuschlägen kann dies zur Eintragung in das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) führen und die spätere Versicherbarkeit bei anderen Anbietern erschweren. Die RVA, bei der wir Ihre Gesundheitsdaten ohne Nennung Ihres Namens an alle relevanten Versicherer senden, ist somit der sicherste Weg, um Ihre Annahmebedingungen vorab zu klären. Dies ist essenziell, da jeder Versicherer gesundheitliche Risiken anders bewertet. Hier finden Sie umfassende Informationen zum Ablauf der Risikovoranfrage.

Ihre Vorbereitung für die Risikovoranfrage (RVA): Die Checkliste

Um Ihre Annahmewahrscheinlichkeit zu maximieren, bereiten wir Ihre Gesundheitsdaten anonymisiert auf und leiten diese an relevante Versicherer weiter. Die wichtigsten Informationen, die Sie idealerweise vorab bei Ihrem behandelnden Arzt anfordern sollten, sind:

  • Ambulante Behandlungen der letzten **3 Jahre**.
  • Stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Kur, Reha) der letzten **5 Jahre**.
  • Psychotherapeutische Behandlungen/Beratungen der letzten **5 bis 10 Jahre** (je nach Versicherer).
  • Aktueller Zahnstatus (fehlende Zähne, Alter von Zahnersatz).

Das Ergebnis der RVA ist eine klare Rückmeldung des Versicherers: "Annahme ohne Erschwernis", "Annahme mit Zuschlag", "Annahme mit Leistungsausschluss (LA)" oder "Ablehnung".

III.2. Struktur: Kompakttarife vs. Modultarife

Die Wahl der Tarifarchitektur beeinflusst Ihre Flexibilität über die gesamte Vertragslaufzeit. Die PKV bietet zwei Hauptformen der Tarifgestaltung: **Kompakttarife** und **Modultarife**.

**Kompakttarife** bündeln Ambulant, Stationär und Zahn in einem Tarif. Sie bieten oft einfachere Verwaltung, potenziell günstigere Beiträge und gewähren Beitragsrückerstattungen (BRE) auf den gesamten Beitrag.

**Modultarife** sind flexibler, da Leistungen in separate Bausteine unterteilt werden. Dies kann mehr Gestaltungsspielraum beim internen Tarifwechsel nach § 204 VVG (siehe V.2) bieten, falls Sie später nur einzelne Bereiche optimieren möchten. Für den anpassungsfähigen Freiberufler können Modultarife langfristig strategische Vorteile bieten.

III.3. Die Zahnstaffel und fehlende Zähne

Die Versicherbarkeit im Zahnbereich hängt stark von Ihrem aktuellen Zahnstatus ab. Einige Versicherer haben strikte Grenzen, ab wie vielen fehlenden Zähnen (ohne Weisheitszähne) die Versicherbarkeit nicht mehr gegeben ist (z. B. ab 4 bis 6 fehlenden Zähnen).

Fast alle Premium-Tarife beinhalten anfängliche Summenbegrenzungen für Zahnersatzleistungen – die sogenannte **Zahnstaffel**. Diese Staffelung begrenzt die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren (oft 3 bis 5 Jahre), bevor die volle, unbegrenzte Leistung gewährt wird. Achten Sie darauf, ob die Zahnstaffel bei unfallbedingtem Zahnersatz entfällt, was bei vielen Premium-Tarifen der Fall ist.

IV. Detaillierte Leistungspunkte für Rechtsanwälte

Die Wahl des Tarifs muss auf der Grundlage einer detaillierten Analyse erfolgen, die über die Standardleistungen hinausgeht und auf die besonderen Anforderungen des Rechtsanwalts eingeht.SIe üssen im Fall der Fälle schnell gesund werden und haben sich die beste Versorgung verdient!

IV.1. Ambulante Behandlung und GOÄ/GOZ-Exzess

Als Mandant mit höchsten Ansprüchen ist für Sie die Erstattung über den Höchstsatz (3,5-fach) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) hinaus essenziell, um Zugang zu medizinischen Top-Spezialisten zu erhalten. Die Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz ist in Premium-Tarifen Standard.

Entscheidend ist die Deckung des sogenannten **GOÄ/GOZ-Exzesses** (Erstattung über 3,5x). Premium-Tarife bieten diese Erstattung an, sofern eine wirksame Honorarvereinbarung (§ 2 GOÄ) zwischen Arzt und Patient vorliegt. Hier ist juristische Präzision gefragt: Die Honorarvereinbarung muss schriftlich, vor Behandlungsbeginn, mit Nennung der Ziffern und des Faktors sowie dem Hinweis auf mögliche Nicht-Erstattung durch Dritte abgeschlossen werden. Nur so sichern Sie sich die Behandlung durch absolute Kapazitäten, die außerhalb des regulären Satzes abrechnen.

IV.2. Alternative Medizin und Psychotherapie

Die Erstattung für Heilpraktiker und Alternativmedizin variiert stark. Einige Anbieter begrenzen die Erstattung für Heilpraktikerleistungen typischerweise auf einen Höchstbetrag pro Kalenderjahr (z. B. 2.000 €), andere bieten Tarife ohne explizite Höchstgrenze an. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist die Deckung der Behandlungsmethoden gemäß dem **Hufeland-Verzeichnis**.

Im Bereich der **Psychotherapie** bieten Premium-Tarife ein hohes Leistungsniveau (100 % Erstattung) und gewährleisten die freie Wahl des Behandlers (approbierter psychologischer Psychotherapeut). Die besten Tarife sehen keine Begrenzung der Sitzungsanzahl und keine vorherige Zusage vor. Manche Tarife begrenzen die volle Erstattung jedoch auf beispielsweise 30 Sitzungen pro Kalenderjahr (danach ggf. geringere Erstattung).

IV.3. Stationäre Versorgung und Wahlleistungen

Premium-Tarife sichern standardmäßig Wahlleistungen wie die Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer und die privatärztliche Chefarztbehandlung ab.

  • **Ersatz-Krankenhaustagegeld (Ersatz-KHT):** Verzichten Sie auf die Wahlleistungen (z. B. 1-/2-Bett-Zimmer oder Chefarzt), zahlen die Versicherer einen festgelegten Betrag (z. B. 50 € bis 100 €) pro Krankenhaustag als Liquiditätszufluss.
  • **Anschlussheilbehandlung (AHB) und Hospizleistungen:** Da die PKV gesetzlich nicht zur Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen verpflichtet ist, muss die AHB/AR *tariflich* eingeschlossen sein, um keine Versorgungslücke nach schweren Krankenhausaufenthalten zu riskieren. Tarife sollten zudem klare Regelungen für die Hospizversorgung (stationär, teilstationär, Palliativstationen) enthalten.
  • **Gemischte Anstalten:** Tarife sollten klar regeln, ob und unter welchen Bedingungen (z.B. bei Notfalleinweisung) Leistungen in Gemischten Anstalten (Krankenhäuser, die auch Reha- oder Kurmaßnahmen durchführen) ohne vorherige schriftliche Zusage des Versicherers erstattet werden. Dies dient der Patientensicherheit.

IV.4. Heil- und Hilfsmittel

Für die Absicherung des technologischen Fortschritts ist der **Offene Hilfsmittelkatalog** entscheidend. Ein offener Katalog schützt Sie vor zukünftigen technologischen Innovationen (z. B. neue Prothesen, digitale Lösungen), die heute noch nicht existieren. Lebenserhaltende Hilfsmittel wie Heimdialysegeräte oder Beatmungsgeräte sollten ohne monetäre Obergrenzen versichert sein.

Bei **Sehhilfen** (Brillen/Linsen) existieren typischerweise feste Erstattungsgrenzen (z. B. 400 € bis 600 € alle 24 Monate).

Heilmittel wie Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie müssen in vollem Umfang abgedeckt sein, nicht nur wenn sie von einem Arzt, sondern auch von staatlich geprüften Angehörigen der Heilhilfsberufe angewandt werden.

IV.5. Kur und Kurtarife: Zusätzlicher Schutz für Erholung und Rehabilitation

Kosten für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sind nicht automatisch in den Standard-PKV-Tarifen enthalten. **Kurkostentarife** sind separate Zusatzbausteine, die Aufwendungen für Kurbehandlungen (ambulante Kurbehandlung, Kurplan, Kurtaxe und ärztliche Leistungen im Kurort) absichern. Die Erstattung erfolgt oft erst nach einer bestimmten Wartezeit und in festen Intervallen (z. B. erstmals nach 2 Jahren, dann erneut nach 3 Jahren). Manche Tarife sehen alternativ ein **Genesungsgeld** vor, das bei einer Genesungskur nach einem längeren Krankenhausaufenthalt (z. B. nach mindestens 10 Tagen) für maximal 4 Wochen einen täglichen Betrag (z. B. 200 Euro) zur Unterbringung zahlt.

V. Langfristige Strategie und finanzielle Robustheit PKV im Alter

V.0. Grundlagen der Beitragsstabilität: Warum PKV-Beiträge steigen können und wie Sie vorsorgen müssen

Die Annahme, PKV-Beiträge würden im Alter explodieren, ist ein häufiges Argument von GKV-Befürwortern. Es stimmt, dass Beiträge sowohl in der PKV als auch in der GKV steigen, da die Kosten im Gesundheitswesen zunehmen. Die Gründe für diese Steigerung sind jedoch systembedingt unterschiedlich und müssen für Ihre Langfristplanung verstanden werden:

  • **Medizinischer Fortschritt und Inflation:** Die „medizinische Inflation“ (die Kosten für neue Therapien, Medikamente und Technologien) liegt seit Jahrzehnten über der allgemeinen Inflation. Dies betrifft beide Systeme gleichermaßen.
  • **Demografischer Wandel:** Ältere Menschen beanspruchen mehr medizinische Leistungen. In der GKV wird dieser steigende Kostenblock sofort auf alle Beitragszahler (Arbeitnehmer und Rentner) umgelegt. In der PKV hingegen wird dieser Effekt durch die **Alterungsrückstellungen (ARR)** abgefedert.
  • **Vertragliche Garantie (PKV):** Die PKV ist vertraglich an das einmal vereinbarte Leistungsniveau gebunden. Steigen die Kosten für diese Leistungen stärker als kalkuliert, müssen die Beiträge angepasst werden (Tarifwechsel).
  • **Gefahr ohne Vorsorge:** Die PKV basiert auf einer versicherungsmathematischen Kalkulation, die im Alter ohne Beitragsentlastung zu hohen Kosten führen kann, da das Risiko älterer Versicherter steigt. Wenn keine ausreichenden Reserven gebildet wurden (ARR und zusätzliche Vorsorge), kann der Beitrag im Ruhestand zur finanziellen Belastung werden.

Im Gegensatz zur GKV, deren Beitrag sich nach Ihrem Einkommen richtet, basiert der PKV-Beitrag auf den gewählten Tarifen und dem individuellen Risiko. Eine aktive Vorsorgestrategie durch die Nutzung der **Alterungsrückstellungen (ARR)** und **Beitragsentlastungskomponenten (BEK)** ist daher für den privaten Versicherten zwingend notwendig.

V.1. Beitragssicherheit im Alter durch Beitragsentlastungskomponenten (BEK)

**BEK-Tarife** sind Zusatzbausteine, die durch monatliche Sparbeiträge in jungen Jahren eine garantierte Entlastung Ihres Beitrags der Vollversicherung im Rentenalter (z.B. ab 63, 65 oder 67) ermöglichen. Als Freiberufler nutzen Sie die längere Zinseszinsphase und die steuerliche Absetzbarkeit der BEK-Beiträge in der Hochverdienensphase, um später eine steuerfreie Entlastungsleistung zu generieren. Dies verstärkt den positiven Effekt der Alterungsrückstellungen (ARR) zusätzlich.

V.2. Die juristische Waffe: Der Interne Tarifwechsel nach § 204 VVG

Der interne Tarifwechsel nach **§ 204 VVG** innerhalb Ihrer Gesellschaft ist das wichtigste gesetzlich garantierte Recht zur Beitragsanpassung und -sicherung. Er ermöglicht den Wechsel in einen gleichartigen oder gleichwertigen Tarif, **unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen** und **ohne erneute Gesundheitsprüfung**. Dieses Recht ist die ultimative Absicherung gegen unerwartet hohe Beitragssteigerungen. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer hingegen würde den Verlust der Alterungsrückstellungen und eine erneute Risikoprüfung bedeuten.

Besonders relevant ist die **Anrechnung der ARR bei Pflichtwechsel** in die GKV. Sollten Sie vor dem 55. Lebensjahr in die GKV-Pflichtversicherung wechseln, bieten einige Versicherer eine Umwandlungsgarantie in einen Ergänzungstarif zur GKV an, wobei die ARR auf diesen neuen Vertrag angerechnet wird.

V.3. Exit-Strategien: Szenarien der GKV-Rückkehr

Für Rechtsanwälte, die hauptberuflich selbstständig sind und immer privat versichert waren, ist der Wechsel in die GKV **ab dem 55. Lebensjahr *grundsätzlich* ausgeschlossen**.

Möglichkeiten zur Rückkehr in die GKV bestehen typischerweise nur vor Vollendung des 55. Lebensjahres durch den Eintritt der Versicherungspflicht:

  1. **Anstellung unter JAEG:** Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, deren Bruttoeinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
  2. **Brückenteilzeit:** Temporäre Reduzierung des Einkommens über mindestens 12 Monate, um unter die JAEG zu fallen.
  3. **EU-Ausland:** Rückkehr zur GKV nach mindestens 12 Monaten gesetzlicher Krankenversicherung im EU-Ausland.

Ist eine Rückkehr zur GKV unmöglich, bleibt die Möglichkeit, in den **Basistarif** (GKV-Leistungsniveau, Beitragshöchstgrenze GKV-Höchstbeitrag) oder den **Standardtarif** der PKV zu wechseln.

VI. Digitales Prozess-Mapping: Blueprint für die Website (Rechtsanwalt)

Die folgende Tabelle veranschaulicht beispielhaft Leistungsunterschiede von Premium-Tarifen.

Kritische Leistungsparameter im Premium-Vergleich (Auszug)

Leistungspunkt Anforderung (Premium) Anbieter 1 Anbieter 2 Anbieter 3
GOÄ/GOZ Erstattung Über 3.5-fach (mit Honorarvereinbarung) Ja Ja Ja (Modultarif)
Heilpraktiker (p. a.) Unbegrenzt (Hufeland) Max. 2.000 € (GebüH) Unbegrenzt (Hufeland) Unbegrenzt (GebüH)
Vorsorge (SB-frei) Ja (kein Einfluss auf SB/BRE) Ja Ja Nein (SB-Anrechnung)
Zahnstaffel Max. 4 Jahre befristet 3 Jahre (ab 4. Jahr unbegrenzt) 3 Jahre (ab 4. Jahr unbegrenzt) 4 Jahre (ab 5. Jahr unbegrenzt)
Umwandlungsgarantie (GKV-Ergänzung) Ja (ARR-Anrechnung auf Ergänzung) Ja Ja Nein (keine ARR-Anrechnung)
Alterungsvorsorge (BEK) Baustein ab 63/65/67 verfügbar Ab 63 verfügbar Ab 67 verfügbar Ab 65 verfügbar
Kündigungsrechtversicherer (KT) Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht Ja (bei Voll-KV) Ja (bei Voll-KV) Ja (bei Voll-KV)
Foto Jan Pohl
Jan Pohl Versicherungsmakler

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I. Warum die PKV für Rechtsanwälte relevant ist

I.1. GKV-Höchstbeitrag vs. PKV-Einstiegsvorteil

Als freiwillig GKV-versicherter Rechtsanwalt zahlen Sie oft den Höchstbeitrag, unabhängig von den Leistungen. Die PKV kalkuliert risikobasiert, was gerade in jungen Jahren einen erheblichen Kostenvorteil bei besseren Leistungen ermöglicht.

I.2. Liquiditätssicherung durch Krankentagegeld (KT)

Als Selbstständiger haben Sie keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld. Eine private KT-Absicherung ist zwingend. Diese kann flexibel an Ihre Kanzleirücklagen angepasst werden (z.B. durch Staffelung).

Beispiel einer KT-Staffelung

Tag 1-21
Finanzieller Puffer
Tag 22-42
KT Baustein 1 (z.B. 100€)
Tag 43-95
KT Baustein 1+2 (z.B. 200€)
Ab Tag 96
KT Baustein 1+2+3 (z.B. 250€)

I.3. Die Kinderfrage: GKV-Familienversicherung vs. PKV-Beiträge

Die kostenlose Familienversicherung der GKV ist ein wichtiger Punkt. In der PKV zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag. Die GKV-Familienversicherung für Kinder entfällt jedoch oft, wenn Sie als PKV-Versicherter mehr als der GKV-Partner verdienen und über der JAEG liegen.

Szenario GKV

0 €

Kinder sind beim GKV-versicherten Partner kostenfrei mitversichert (falls Voraussetzungen erfüllt).

Szenario PKV

100 € - 200 €

Pro Kind ist ein eigener PKV-Beitrag (mit Top-Leistungen) fällig.

II. Die Grundlagen: PKV vs. GKV

II.1. Kalkulatorische und Juristische Unterschiede

Merkmal Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Private Krankenversicherung (PKV)
Prinzip Solidarprinzip Äquivalenzprinzip
Beitrag Einkommensabhängig (bis GKV-Höchstsatz) Risiko- und leistungsabhängig (unabhängig vom Einkommen)
Leistungen Gesetzlich definiert (SGB V), politisch änderbar Vertraglich garantiert (VVG), nicht einseitig kürzbar
Altersvorsorge Umlageverfahren (keine individuelle Vorsorge) Individuelle Alterungsrückstellungen (ARR)

II.2. Die Bausteine des PKV-Beitrags

Ihr PKV-Beitrag ist nicht nur ein reiner Kostenblock. Ein wesentlicher Teil dient dem Aufbau Ihrer persönlichen Alterungsrückstellungen (ARR) – ein gesetzlich vorgeschriebener Sparanteil (10% Zuschlag) zur Dämpfung der Beiträge im Alter.

II.3. Steuerliche Behandlung: Vorauszahlungs-Strategie

Als Freiberufler können Sie in ertragsstarken Jahren Ihre PKV-Beiträge für bis zu 2,5 Jahre vorauszahlen. Dies maximiert den Steuerabzug im Zahlungsjahr und glättet Ihre Steuerlast.

Jahr 1 (Hohes Einkommen)

Vorauszahlung von Beiträgen für Jahr 1, Jahr 2 und Teile von Jahr 3.

-> Maximaler Steuerabzug in Jahr 1

Jahr 2 & 3

Keine PKV-Beiträge zahlbar, voller Abzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen (z.B. BU, Haftpflicht) bis 2.800 €.

III. Der Einstieg in die PKV: Prozess und Struktur

III.1. Der Prozess: Anonyme Risikovoranfrage (RVA)

Stellen Sie niemals einen "scharfen" Antrag. Der sichere Weg führt über die anonyme Risikovoranfrage (RVA). Wir klären Ihre Versicherbarkeit bei allen relevanten Anbietern, ohne Ihre persönlichen Daten preiszugeben. Mehr zum RVA-Prozess

1.

Datenerfassung

Sie füllen Gesundheitsfragen aus (Arztbesuche 3-5 J.).

2.

Anonymisierung

Wir (als Makler) leiten die Daten anonym an Versicherer weiter.

3.

Voten-Sammlung

Versicherer geben Voten ab (Annahme, Zuschlag, Ablehnung).

4.

Entscheidung

Sie wählen das beste Angebot ohne HIS-Eintrag-Risiko.

III.2. Struktur: Kompakttarife vs. Modultarife

Wählen Sie die Tarifarchitektur, die zu Ihrer Flexibilität passt.

Kompakttarife

Bündeln Ambulant, Stationär und Zahn in einem Paket. Oft einfacher und günstiger.

Modultarife

Einzelne Bausteine, die flexibel kombiniert werden. Strategisch oft besser für Tarifwechsel (§ 204 VVG).

III.3. Die Zahnstaffel: Anfängliche Begrenzungen

Premium-Tarife begrenzen die Erstattung für Zahnersatz in den ersten Jahren (Zahnstaffel). Achten Sie darauf, ob diese Begrenzung bei Unfällen entfällt. Die Grafik zeigt ein typisches Beispiel.

IV. Detaillierte Leistungspunkte

IV.1. GOÄ/GOZ-Exzess: Der Spezialisten-Zugang

Für Top-Spezialisten ist die Erstattung über den 3,5-fachen Höchstsatz (GOÄ/GOZ-Exzess) entscheidend. Premium-Tarife decken dies bei Vorlage einer Honorarvereinbarung ab.

Abrechnungs-Stufen

Standard (bis 3,5x)
Premium/Exzess (> 3,5x)

IV.2. Beispiel: Alternative Medizin (Heilpraktiker)

Die Leistungen variieren stark. Premium-Tarife unterscheiden sich, ob sie unbegrenzt (ggf. nach Hufeland-Verzeichnis) oder nur bis zu einem jährlichen Höchstsatz leisten.

V. Langfrist-Strategie: Die PKV im Alter

V.0. Warum Beiträge steigen – und wie Sie vorsorgen

Kosten steigen in beiden Systemen. In der GKV durch Demografie und politische Entscheidungen, in der PKV durch medizinische Inflation. Der entscheidende Unterschied: In der PKV können Sie aktiv und individuell vorsorgen.

Gefahr ohne Vorsorge: Anders als in der GKV (einkommensbasiert) ist Ihr PKV-Beitrag im Alter leistungsbasiert. Ohne die Nutzung der Vorsorge-Bausteine (ARR & BEK) kann der Beitrag im Ruhestand zur Belastung werden, wenn das Einkommen sinkt.

V.1. Aktiv vorsorgen mit Beitragsentlastung (BEK)

BEK-Tarife sind Ihr privater Sparbaustein. Sie zahlen heute einen Mehrbeitrag, der sich verzinst und Ihnen ab dem Rentenalter als garantierte Beitragsreduzierung steuerfrei ausgezahlt wird.

V.2. Ihre "Waffe": Interner Tarifwechsel § 204 VVG

Ihr stärkstes Recht zur Beitragssenkung. Sie dürfen jederzeit in einen anderen Tarif *innerhalb* Ihrer Gesellschaft wechseln – unter voller Mitnahme Ihrer Alterungsrückstellungen (ARR).

Interner Wechsel (§ 204 VVG)

Tarif A (teuer) Tarif B (günstiger)

Status: Alle Alterungsrückstellungen (ARR) bleiben erhalten.

Externer Wechsel (Kündigung)

Versicherer A Versicherer B

Status: Totalverlust der ARR, neue Gesundheitsprüfung.

V.3. Exit-Strategie: Szenarien der GKV-Rückkehr

Die Rückkehr zur GKV ist für Selbstständige stark eingeschränkt und ab 55 Jahren fast unmöglich. Der Weg führt nur über die Versicherungspflicht.

Prüfung GKV-Rückkehr

Start: Hauptberuflich selbstständiger Rechtsanwalt
Prüfung: Alter < 55 Jahre?
JA
Möglich (z.B. durch Anstellung unter JAEG für >12 Monate)
NEIN
Ausgeschlossen (Wechsel nur in PKV-internen Basis-/Standardtarif möglich)

VI. Kritische Leistungsparameter im Premium-Vergleich (Auszug)

Die folgende Tabelle veranschaulicht beispielhaft Leistungsunterschiede von anonymisierten Premium-Tarifen, wie sie in unseren Analysen (z.B. via ascore) detailliert werden.

Leistungspunkt Anforderung (Premium) Anbieter 1 Anbieter 2 Anbieter 3
GOÄ/GOZ Erstattung Über 3.5-fach (mit Honorarvereinbarung)
Heilpraktiker (p. a.) Unbegrenzt (Hufeland) Max. 2.000 € Unbegrenzt (nur GebüH)
Vorsorge (SB-frei) Ja (kein Einfluss auf SB/BRE) ✘ (SB-Anrechnung)
Zahnstaffel Max. 4 Jahre befristet 3 Jahre 3 Jahre 4 Jahre
Umwandlungsgarantie (GKV-Ergänzung) Ja (ARR-Anrechnung) ✘ (Keine Anrechnung)

Diese Infografik dient der Veranschaulichung und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle Darstellungen sind beispielhaft.

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