Krankenversicherung im Ruhestand (Ärzte)

Krankenversicherung im Ruhestand für Ärzte

Was kostet es wirklich

Wenn Sie als Ärztin oder Arzt Ihre Altersvorsorge planen, brauchen Sie eine belastbare Zahl: Wie viel Geld müssen Sie im Ruhestand realistisch für Krankenversicherung und Pflegeversicherung einplanen? Genau hier wird es bei Ärztinnen und Ärzten komplex. Im Ruhestand kommen die Einnahmen oft aus mehreren Quellen: Rente aus dem Versorgungswerk, gesetzliche Rente, eventuell eine Betriebsrente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge und manchmal auch noch selbständige Einkünfte oder ein „Praxisergebnis-Nachlauf“.

Der häufigste Fehler in der Praxis ist simpel: Es wird nur auf die „Hauptrente“ geschaut. Dabei entscheidet vor allem der Versicherungsstatus im Ruhestand darüber, welche Einkünfte beitragspflichtig werden. Und genau dieser Punkt kann Ihre Planung um mehrere hundert Euro im Monat nach oben oder unten verschieben.

Kurzzusammenfassung für die Vorsorgeplanung (Wertebasis 2026)

Für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung gibt es eine eingebaute Obergrenze: die Beitragsbemessungsgrenze. Beiträge werden nur bis zu dieser Grenze berechnet. 2026 liegt diese Grenze bei 5.812,50 Euro pro Monat. Das ist Ihre „Schallmauer“. Selbst wenn Ihre Gesamteinnahmen im Ruhestand deutlich höher sind, steigen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht unbegrenzt weiter.

Wenn man zur Planung konservativ mit dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 Prozent) plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 (2,9 Prozent) rechnet, ergibt sich ein Planungswert von 17,5 Prozent. Daraus ergibt sich als grobe Obergrenze für die Krankenversicherung etwa 1.017 Euro pro Monat. Die Pflegeversicherung kommt zusätzlich dazu. 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz in der Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, also insgesamt 4,2 Prozent. Daraus ergibt sich als „Deckel“ für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen etwa 1.226 Euro pro Monat (mit Kindern) beziehungsweise etwa 1.261 Euro pro Monat (kinderlos).

Wichtig: Diese Zahlen sind Planungswerte und eine Obergrenze, keine individuelle Beitragsberechnung. Der tatsächliche Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse kann höher oder niedriger sein.


1) Die Begriffe

Gesetzliche Krankenversicherung:
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag prozentual aus beitragspflichtigen Einnahmen berechnet. Entscheidend ist: Es wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gerechnet. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den Beitrag nicht weiter.

Krankenversicherung der Rentner:
Das ist der Pflichtstatus innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung im Ruhestand. Viele Ärztinnen und Ärzte wollen genau in diesen Status, weil die Beitragsbasis in der Praxis oft planbarer und enger ist als bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung im Ruhestand:
Wer nicht als Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner landet, bleibt häufig freiwillig gesetzlich versichert. In diesem Status wird in der Praxis oft breiter auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geschaut. Genau hier entstehen bei Ärztinnen und Ärzten häufig die bösen Überraschungen, weil zusätzliche private Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge dann schnell beitragsrelevant werden können – bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Private Krankenversicherung:
In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach Tarif und Leistungsumfang und nicht nach Ihren Einkünften. Zuschüsse im Ruhestand sind möglich, hängen aber in der Praxis oft an einer gesetzlichen Rente und sind begrenzt. Wer nur eine sehr kleine gesetzliche Rente hat, bekommt entsprechend nur einen kleinen Zuschuss.

Foto Jan Pohl
Jan Pohl Versicherungsmakler

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