Spät verbeamtet – verlieren Sie Pensionsansprüche?
Was Ihre Jahre als Tarifbeschäftigter wirklich wert sind – und welche drei Stellschrauben in NRW tatsächlich wirken. Inkl. Teilzeit und Fehlannahmen.
Das Problem: Wer spät verbeamtet wird, erreicht den Höchstsatz oft nicht mehr automatisch
Wer erst mit 38, 42 oder noch später verbeamtet wird – etwa nach Jahren im TV-L an Hochschule, Klinik oder Behörde – hat häufig eine strukturelle Versorgungslücke. Die Beamtenversorgung steigt pro ruhegehaltfähigem Jahr in festen Schritten. Den Höchstruhegehaltssatz erreicht man erst nach 40 vollen Jahren. Wer spät anfängt, hat weniger Zeit, diese Schwelle zu erreichen.
Kerngrundlage: LBeamtVG NRW, insb. § 16 (Ruhegehaltssatz, Abschlag) und § 15 (Zurechnungszeit).
Dienstjahr
Ruhegehaltssatz
bei vorzeitigem Ruhestand
| Reguläres Pensionsalter | 67 Jahre |
| Mögliche Beamtenjahre (ohne Anerkennung von Vorzeiten) | 29 Jahre |
| Erreichter Ruhegehaltssatz (Näherung, ohne Vorzeiten) | ca. 52,0 % |
| Fehlende Jahre bis zum Höchstsatz | 11 Jahre |
| Mit vollständiger Anerkennung der TV-L-Vorzeiten (§ 9 LBeamtVG NRW) | bis 71,75 % möglich |
Die drei Stellschrauben
Probezeit: einschlägige Vorpraxis anrechnen lassen
Hauptberufliche Tätigkeiten – auch außerhalb des öffentlichen Dienstes – können auf die Probezeit angerechnet werden, wenn sie nach Art und Bedeutung der Laufbahn entsprechen (§ 13 LBG NRW i. V. m. § 5 LVO NRW). Mindestprobezeit in Laufbahngruppe 2: ein Jahr. Vorteil: früherer Lebenszeitstatus.
Ruhegehaltfähige Vorzeiten: Anerkennung aktiv beantragen
Frühere Tätigkeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn können als ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt werden (§ 9 LBeamtVG NRW). Das ist häufig der wirksamste Hebel – aber er setzt vollständige Nachweise und einen formellen Antrag voraus.
Zurechnungszeit bei Dienstunfähigkeit vor 60
Bei Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr wird die Restlaufzeit bis 60 zu zwei Dritteln als fiktive ruhegehaltfähige Dienstzeit hinzugerechnet (§ 15 LBeamtVG NRW). Für spät Verbeamtete ist das ein zentrales Sicherheitsnetz – und es wirkt nur dann korrekt, wenn die anerkannten Vorzeiten korrekt erfasst sind.
Sonderfall: Teilzeit
Wer in seiner Tarifbeschäftigung – oder im Beamtenverhältnis selbst – phasenweise in Teilzeit gearbeitet hat, muss zwei Dinge verstehen:
Teilzeit und Probezeitanrechnung
Teilzeittätigkeiten können auf die Probezeit angerechnet werden – in der Regel jedoch nur zeitanteilig. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit trotz reduzierter Stunden als hauptberuflich gilt, also den Schwerpunkt der Berufstätigkeit bildete.
Teilzeit und ruhegehaltfähige Dienstzeit
In der Versorgung zählen Teilzeitjahre nicht als volle Dienstjahre – die Berechnung erfolgt über Vollzeitäquivalente. Fünf Jahre mit 50 % Teilzeit zählen als 2,5 ruhegehaltfähige Jahre. Das reduziert direkt den erreichbaren Ruhegehaltssatz.
| 5 Jahre mit 50 % Teilzeit | = 2,5 Jahre |
| 4 Jahre mit 80 % Teilzeit | = 3,2 Jahre |
| Differenz zu 9 Vollzeitjahren | −3,3 Jahre (= −5,9 % Ruhegehaltssatz) |
Typische Fehlannahmen
To-do-Checkliste
- Alle Beschäftigungszeiträume tabellarisch aufbereiten: Dienstherr/Arbeitgeber, Status (Tarif/Beamtenverhältnis), Teilzeitquoten, Unterbrechungen und deren Gründe.
- Bei der personalaktenführenden Dienststelle einen Antrag auf Probezeitanrechnung stellen – mit Tätigkeitsbeschreibungen, qualifizierten Zeugnissen und Beurteilungen.
- Beim LBV NRW die Prüfung der ruhegehaltfähigen Vorzeiten nach § 9 LBeamtVG NRW schriftlich anstoßen – mit lückenlosem Nachweis des Tätigkeitsverlaufs.
- Aktuelle Renteninformation der DRV sowie VBL-Standmitteilung (bzw. kommunale ZVK) einholen – diese Werte steuern die Ruhensrechnung nach § 68.
- Elternzeit, Beurlaubungen und Teilzeitphasen separat kennzeichnen – Zeitraum, Quote und Grund angeben, damit keine Unterbrechung im Sinne des § 9 unterstellt wird.
- Ab Vollendung des 55. Lebensjahres: gesetzlichen Auskunftsanspruch beim LBV NRW nutzen (Online-Verfahren mit Vorzeiteneingabe).
Nächster Schritt: erst Verwaltung, dann Strategie
Ich biete keine Pensionssimulation an – das ist Aufgabe des LBV NRW. Was ich kann: Ihnen helfen, die richtigen Unterlagen zusammenzustellen, die richtigen Fragen zu stellen und einzuschätzen, wo zusätzlich ein spezialisierter Versorgungsberater sinnvoll ist.
I. Zentrale Normen im Überblick
Maßgeblicher Gesetzestext: LBeamtVG NRW (recht.nrw.de, Fassung 07.06.2025)
| Norm | Inhalt |
|---|---|
| § 9 LBeamtVG NRW | Ruhegehaltfähige Vorzeiten: privatrechtliche Beschäftigung beim öffentlich-rechtlichen Dienstherrn. |
| § 15 LBeamtVG NRW | Zurechnungszeit bei Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres (2/3-Hinzurechnung bis 60). |
| § 16 LBeamtVG NRW | Ruhegehaltssatz (1,79375 % je Jahr, max. 71,75 %) und Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand. |
| § 68 LBeamtVG NRW | Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten – Ruhen bis zur Höchstgrenze (DRV, VBL, Knappschaft, Ausland). |
| § 13 LBG NRW | Probezeit: Regelprobezeit 3 Jahre, Verkürzung und Verlängerung möglich. |
| § 5 LVO NRW | Mindestprobezeit (6 Monate LG 1 / 1 Jahr LG 2); Anrechnung hauptberuflicher Vorpraxis. |
II. Ruhegehaltfähige Vorzeiten (§ 9 LBeamtVG NRW)
Tatbestandsmerkmale im Detail § 9 LBeamtVG NRW
| Merkmal | Bedeutung in der Praxis |
|---|---|
| Öffentlich-rechtlicher Dienstherr | Bund, Land, Gemeinden, Hochschulen des öffentlichen Rechts. TV-L-Stellen an Universitäten fallen typischerweise darunter. |
| Kein selbst zu vertretendes Unterbrechung | Lücken im Lebenslauf müssen erklärbar sein. Elternzeit und Krankheit gelten i.d.R. nicht als zu vertretende Unterbrechung. |
| Tätigkeit führte zur Ernennung | Unmittelbarer kausaler Zusammenhang. Quereinsteiger aus völlig anderem Bereich können dieses Merkmal verfehlen. |
| Hauptberuflich und laufbahnentsprechend | Keine Nebentätigkeit. Aufgaben müssen qualitativ zur Beamtenlaufbahn passen – das ist bei Wissenschaftlichen Mitarbeitern, die später als A 13 ernannt werden, regelmäßig gegeben. |
Ergänzende Zeitkategorien §§ 10, 11 LBeamtVG NRW
§ 10 erfasst bestimmte hauptberufliche Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes sowie Zeiten besonderen Fachkenntniserwerbs. Teilweise gilt eine Begrenzung auf hälftige Anrechnung und insgesamt höchstens zehn Jahre.
§ 11 ermöglicht die Anrechnung von vorgeschriebenen Ausbildungs- und Studienzeiten innerhalb gesetzlicher Grenzen.
III. Teilzeit – rechtliche Einordnung
Vollzeitäquivalente in der Versorgung § 16 LBeamtVG NRW
Beamtenzeiträume in Teilzeit werden als volle Kalenderjahre gezählt – der Teilzeitfaktor wirkt sich jedoch auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus, nicht auf die Zahl der Dienstjahre. Für § 9-Vorzeiten in Teilzeit ist entscheidend, ob die Tätigkeit als hauptberuflich einzustufen ist. Eine Mindest-Wochenstundenzahl ist gesetzlich nicht fixiert; die Behörde bewertet dies im Einzelfall.
Bei Elternzeit oder Beurlaubung ohne Dienstbezüge kombiniert mit Teilzeit prüft das LBV NRW, ob eine zu vertretende Unterbrechung im Sinne des § 9 vorliegt. Sorgfältige Dokumentation (Zeitraum, Quote, Grund) ist daher zwingend.
IV. Zurechnungszeit und Versorgungsabschlag
Zurechnungszeit § 15 LBeamtVG NRW
Bei Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres wird die Zeit bis zum Ende des Monats, in dem das 60. Lebensjahr vollendet worden wäre, zu zwei Dritteln als ruhegehaltfähige Dienstzeit hinzugerechnet – soweit diese Zeit nicht bereits anderweitig berücksichtigt wird. Kein gesonderter Antrag erforderlich; die Zurechnungszeit greift kraft Gesetzes.
V. Ruhensregelungen (DRV, VBL, Knappschaft, Ausland)
Zusammentreffen mit Renten § 68 LBeamtVG NRW
Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zur Höchstgrenze gezahlt. Als anrechenbare Renten gelten u. a.:
| Rentenart | Anmerkung |
|---|---|
| Gesetzliche Rentenversicherung (DRV, Knappschaft-Bahn-See) | Immer anrechenbar. |
| Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL, kommunale ZVK) | Anrechenbar; auch bei Kapitalleistung fiktive Umrechnung möglich. |
| Berufsständische Versorgung | Anrechenbar bei arbeitgeberfinanziertem Anteil. |
| Auslandsrenten | Grundsätzlich anrechenbar unter gesetzlichen Voraussetzungen. |
Praxis-Hinweise des LBV NRW zu § 68 (Stand 08/2025): PDF-Merkblatt § 68 LBeamtVG NRW
VI. Schematische Gesamtsicht
| Baustein | Wirkung |
|---|---|
| Ruhegehaltssatz | +1,79375 %/Jahr anerkannter Dienstzeit, max. 71,75 %. |
| § 9-Vorzeiten (anerkannt) | Erhöhen den Ruhegehaltssatz – aber nur, wenn Tatbestand erfüllt und Antrag gestellt. |
| Teilzeit | Reduziert Vollzeitäquivalente → niedrigere ruhegehaltfähige Dienstzeit. |
| Zurechnungszeit (§ 15) | Bei DU vor 60: 2/3 bis 60 wird fiktiv hinzugerechnet. |
| Versorgungsabschlag (§ 16) | Bei vorzeitigem Ruhestand: Minderung abhängig vom Tatbestand. |
| Renten / Zusatzversorgung (§ 68) | Anrechnung / Ruhen bis zur Höchstgrenze – Gesamtbild prüfen. |
Unterlagen strukturieren, Anträge vorbereiten
Ich helfe Ihnen, Ihren Tätigkeitsverlauf versorgungsrechtlich aufzubereiten und die richtigen Stellen mit den richtigen Unterlagen zu kontaktieren. Wo ein unabhängiger Versorgungsberater sinnvoller ist, sage ich das offen.
Häufige Fragen
Antworten zu Beamtenversorgung, Anrechnung, Teilzeit und dem besonderen Fall RWTH Aachen.
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Der maximale Ruhegehaltssatz von 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge wird nach 40 Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit erreicht. Pro anerkanntem Jahr steigt der Satz um 1,79375 %. Wer mit 38 Jahren verbeamtet wird und mit 67 in Pension geht, kommt ohne Anerkennung von Vorzeiten auf 29 Jahre – also ca. 52 %. Die Differenz kann durch Anrechnung früherer Tarifbeschäftigtenjahre verringert werden.
Rechtsgrundlage: § 16 LBeamtVG NRW
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In NRW entsteht ein Ruhegehaltsanspruch grundsätzlich nach einer Mindestdienstzeit von 5 Jahren. Wird diese nicht erreicht, gibt es bei regulärem Ausscheiden nur eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ausnahme: Dienstunfähigkeit durch eine Gesundheitsschädigung, die ohne grobes Eigenverschulden in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. Anerkannte Vorzeiten nach § 9 LBeamtVG NRW können dabei helfen, die 5-Jahres-Schwelle schneller zu erreichen.
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Nein. Sie müssen aktiv einen schriftlichen Antrag stellen und vollständige Nachweise vorlegen. Die Behörde erkennt Vorzeiten nicht von sich aus an. Entscheidend ist, dass vier Tatbestandsmerkmale erfüllt sind: öffentlich-rechtlicher Dienstherr, keine selbst zu vertretende Unterbrechung, die Tätigkeit führte zur Ernennung, und sie war hauptberuflich und laufbahnentsprechend.
Rechtsgrundlage: § 9 LBeamtVG NRW
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In der Regel ja – denn das Arbeitsverhältnis besteht mit der RWTH Aachen als Körperschaft des öffentlichen Rechts, nicht mit dem Drittmittelgeber (DFG, EU, Unternehmen). Entscheidend ist, wer den Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Wenn die RWTH der Vertragspartner war, ist das Merkmal des öffentlich-rechtlichen Dienstherrn erfüllt.
Grenzfälle: An-Institute oder Ausgründungen in GmbH-Form (z. B. bestimmte Forschungsgesellschaften) können eine andere Trägerstruktur haben – hier ist der Einzelfall zu prüfen.
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Grundsätzlich ja – § 9 LBeamtVG NRW knüpft nicht am Tarifvertrag (TV-L oder TVöD), sondern am Merkmal „öffentlich-rechtlicher Dienstherr" an. TVöD-Beschäftigte bei Kommunen, Bundesbehörden oder kommunalen Kliniken können also ebenfalls Vorzeiten geltend machen, wenn sie später als Landesbeamte in NRW ernannt werden.
Der Unterschied: Wer als Kommunalbeamter (nicht Landesbeamter) verbeamtet wird, fällt unter kommunale Versorgungsregelungen – ein eigenes Thema mit anderen Zuständigkeiten.
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Als Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Doktorand, Postdoc, TV-L 13/14) werden Sie an der RWTH in aller Regel nicht verbeamtet. Die Verbeamtung erfolgt typischerweise erst mit der Berufung auf eine Professur (W2/W3) – und auch nur, wenn der Ruf an eine staatliche Hochschule geht und die Altersgrenzen eingehalten werden (in NRW: Verbeamtung auf Lebenszeit grundsätzlich bis Vollendung des 45. Lebensjahres möglich, mit Ausnahmen bis 50).
Das bedeutet: Wer viele Jahre als TV-L-Wissenschaftler tätig war und dann eine Professur erhält, hat genau die Ausgangssituation, die dieser Artikel beschreibt.
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Für die Frage, ob Ihre TV-L-Jahre als ruhegehaltfähige Vorzeiten nach § 9 LBeamtVG NRW anerkannt werden, ist entscheidend, ob die Tätigkeit trotz 50 % als hauptberuflich gilt – das heißt, ob sie der Schwerpunkt Ihrer Berufstätigkeit war. Bei einer reinen Promotionsstelle ohne weiteren Hauptberuf ist das in der Regel gegeben.
Für die spätere Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit während Ihrer Beamtenzeit gilt: Teilzeitjahre werden über Vollzeitäquivalente berechnet. 4 Jahre mit 50 % zählen als 2 ruhegehaltfähige Jahre. Das sollten Sie bei der Karriereplanung berücksichtigen.
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Nein – Elternzeit gilt nach der gängigen Verwaltungspraxis nicht als eine Unterbrechung, die der Beamte zu vertreten hätte. Sie ist gesetzlich geregelt und familienpolitisch gewollt. Entscheidend ist aber, dass Sie die Elternzeit in Ihren Antragsunterlagen sauber dokumentieren: Zeitraum, Grund und anschließende Wiederaufnahme der Tätigkeit.
Dasselbe gilt für krankheitsbedingte Fehlzeiten. Kritisch werden dagegen längere Phasen ohne klaren Grund oder ein freiwillig gewähltes Ausscheiden zwischen zwei Stellen.
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Nicht automatisch „gekürzt" – aber es gibt eine Höchstgrenze: Pension und Rente dürfen zusammen einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Wenn die Summe die Höchstgrenze überschreitet, ruht die Pension in Höhe des überschießenden Betrags. Liegt die Summe darunter, erhalten Sie beides vollständig.
Das bedeutet: Mehr DRV-Rente führt nicht zu mehr Gesamtversorgung, wenn die Höchstgrenze bereits erreicht ist – sondern nur zu weniger Pension bei gleicher Gesamtsumme. Genau deshalb ist eine Gesamtbetrachtung (Pension + DRV + VBL) wichtig, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Rechtsgrundlage: § 68 LBeamtVG NRW
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Ihre VBL-Anwartschaft bleibt zunächst bestehen und wird bei Rentenbeginn als Zusatzversorgung ausgezahlt. Bei der Pensionsberechnung wird sie dann wie eine Rente behandelt und auf die Höchstgrenze angerechnet.
Wichtig: Lassen Sie sich bei kleinen Anwartschaften die Möglichkeit einer Abfindung nicht als „Vorteil" verkaufen – auch eine ausgezahlte Kapitalleistung wird nach § 68 LBeamtVG NRW fiktiv als laufende Rente angerechnet, wenn Sie sie nicht innerhalb von drei Monaten (plus Zinsen) an den Dienstherrn abführen.
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Die Zurechnungszeit ist ein gesetzlicher Mechanismus, der ausschließlich bei Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr greift: Die Zeit vom Eintritt der Dienstunfähigkeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres wird zu zwei Dritteln als fiktive ruhegehaltfähige Dienstzeit hinzugerechnet.
Für spät Verbeamtete ist das besonders relevant, weil sie bis zu einer möglichen Dienstunfähigkeit oft erst wenige Beamtenjahre angesammelt haben. Die Zurechnungszeit kann dann einen erheblichen Teil der „fehlenden" Dienstjahre ersetzen. Sie müssen dafür nichts beantragen – sie greift automatisch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Rechtsgrundlage: § 15 LBeamtVG NRW
Glossar
Die wichtigsten Begriffe der Beamtenversorgung – kurz erklärt, mit direktem Bezug auf die NRW-Rechtslage.
Die lebenslange monatliche Versorgungsleistung für Beamte nach Eintritt in den Ruhestand. Berechnet aus ruhegehaltfähigen Dienstbezügen × Ruhegehaltssatz.
Prozentualer Faktor, der aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit errechnet wird. Steigt um 1,79375 % pro Jahr, maximal 71,75 % (= 40 Jahre Dienstzeit).
Die Summe aller Zeiten, die bei der Berechnung des Ruhegehaltssatzes berücksichtigt werden. Umfasst Beamtenjahre sowie anerkannte Vorzeiten (z. B. nach § 9 LBeamtVG NRW).
Das Grundgehalt (und bestimmte Zulagen) in der letzten Besoldungsgruppe, das als Basis für die Pensionsberechnung dient. Nicht identisch mit dem letzten Bruttogehalt.
Zeiten vor der Verbeamtung (z. B. Tarifbeschäftigung im öffentlichen Dienst, Studium, Ausbildung), die unter bestimmten Voraussetzungen als ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt werden können.
Fiktive Dienstzeit, die bei Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr hinzugerechnet wird: die Restzeit bis 60 zu zwei Dritteln. Kein Antrag nötig – greift automatisch.
Dauerhafte Minderung des Ruhegehalts bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand (bestimmte Tatbestände). Beträgt 3,6 % pro Jahr, maximal 10,8 %.
Regelung, nach der Pension und Rente(n) zusammen eine Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Tun sie es, ruht die Pension in Höhe des übersteigenden Betrags.
Rechnerische Obergrenze für die Gesamtversorgung aus Pension und Rente(n). Orientiert sich an der fiktiven Versorgung, die bei beamtenrechtstypischer Laufbahn entstanden wäre.
Zeitraum nach Ernennung zum Beamten auf Probe, in dem die Eignung für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit festgestellt wird. Regelprobezeit in NRW: 3 Jahre; Mindestprobezeit in LG 2: 1 Jahr.
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Gilt für Beschäftigte an Landesbehörden, Hochschulen und Universitätskliniken in NRW – also z. B. Wissenschaftliche Mitarbeiter an RWTH Aachen oder Uni Bonn.
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Bund und Kommunen). Gilt für Beschäftigte bei Bundesbehörden, Städten und Gemeinden. Nicht identisch mit TV-L, aber versorgungsrechtlich ähnliche Ausgangslage bei späterer Verbeamtung.
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – Träger der Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. VBL-Leistungen werden im Beamtenstatus auf die Pension angerechnet (Ruhensregelung).
Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen – zuständige Behörde für Besoldung und Versorgung der NRW-Landesbeamten. Erste Anlaufstelle für Versorgungsauskünfte und Vorzeit-Anerkennungen.
Umrechnungsgröße für Teilzeitbeschäftigung: Ein Kalenderjahr mit 50 %-Stelle zählt als 0,5 ruhegehaltfähige Jahre. Relevant für die Berechnung des erreichbaren Ruhegehaltssatzes.
Dauerhafte Unfähigkeit, die Dienstpflichten zu erfüllen. Führt zur Versetzung in den Ruhestand. Bei DU vor dem 60. Lebensjahr greift die Zurechnungszeit (§ 15 LBeamtVG NRW) als Sicherheitsnetz.