Praxisausfallversicherung für Ärzte: wer die Praxis-Fixkosten trägt, wenn Sie ausfallen
Die Praxis steht still. Personal, Miete, Leasing, KV-Vorausvergtüngen, Materiallieferanten – alles läuft weiter, während keine Patienten behandelt werden. Die Praxisausfallversicherung zahlt in dieser Zeit einen vorher vereinbarten Tagessatz weiter und hält Ihre Praxis wirtschaftlich am Leben, bis Sie zurück sind.
Kurzüberblick – Praxisausfallversicherung Arzt
Die Praxisausfallversicherung ersetzt laufende Praxiskosten (Personal, Miete, Leasing, Beiträge, Wartung), wenn Sie als Praxisinhaber krankheits- oder unfallbedingt ausfallen. Sie ist keine Einkommens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung – sondern eine reine Kostenversicherung für den Praxisbetrieb.
Drei Stellschrauben entscheiden: Tagessatz, Karenzzeit und Leistungsdauer. Falsch dimensioniert lohnt sich der Vertrag nicht; richtig dimensioniert hält er Ihre Praxis monatelang am Leben.
Was eine Praxisausfallversicherung leistet
1Fixkosten weiterzahlen
Gehälter Ihrer Medizinischen Fachangestellten, Miete der Praxisräume, Leasingraten für Geräte, Beiträge für Sach- und Berufshaftpflicht, Wartungsverträge, IT-Kosten – alles, was unabhängig davon weiterläuft, ob Sie selbst in der Praxis stehen.
2Vertretungskosten erstatten
Wenn Sie eine angestellte Ärztin oder einen Vertretungsarzt einsetzen, um die Versorgung Ihrer Patienten zu sichern, übernimmt die Police anteilig auch diese Kosten – je nach Tarif als Honorar oder Pauschale.
3Privaten Lebensunterhalt einbeziehen
Bei vielen Anbietern lässt sich der Tagessatz so kalkulieren, dass auch Ihre private Entnahme mit abgedeckt ist. Das funktioniert nur, wenn Sie das beim Antrag bewusst miteinrechnen – sonst bleibt die Praxisausfall reine Praxiskosten-Versicherung und das private Einkommen muss aus Krankentagegeld kommen.
Wann die Praxisausfallversicherung zahlt – Personen- und Sach-Auslöser
Im Standard zahlt die Police nur bei personenbezogenen Auslösern, also wenn Sie als Inhaber krank oder verletzt sind. Sach- und behördliche Auslöser sind oft Zusatzbausteine, die Sie aktiv mitversichern müssen.
| Auslöser | Wann zahlt der Versicherer? | Status |
|---|---|---|
| Krankheit des Praxisinhabers | Bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit, in der Regel ab Tag 1 nach Karenzzeit. | Standard, überall versichert |
| Unfall des Praxisinhabers | Ab dem ersten Tag, üblicherweise ohne Wartezeit. | Standard, überall versichert |
| Behördliche Schließung (IfSG) | Bei Quarantäne oder Schließungsanordnung nach Infektionsschutzgesetz. | Optional, oft Zusatzbaustein. Wichtig seit der Pandemie. |
| Sachschaden in den Praxisräumen | Bei Brand, Leitungswasser, Sturm, wenn dadurch der Betrieb stillsteht. | Optional. Greift, wenn keine Praxisinhalts-Betriebsunterbrechung vorhanden ist. |
| Ausfall einer Schlüsselperson | Bei Ausfall eines benannten angestellten Arztes, ohne den die Praxis spürbar Umsatz verliert. | Optional, gegen Beitragsaufschlag. |
Tagessatz richtig dimensionieren
Der Tagessatz ist die wichtigste Stellschraube. Ist er zu klein, reicht die Leistung im Schadenfall nicht für die Praxisfixkosten. Ist er zu groß, zahlen Sie unnötig hohen Beitrag. Faustregel: Jahresfixkosten der Praxis durch 220 Praxistage teilen, dann prüfen, ob die private Entnahme zusätzlich mit abgedeckt sein soll.
| Praxistyp / Grösse | Typische Monatsfixkosten | Tagessatz-Korridor |
|---|---|---|
| Hausarztpraxis Einzel (1 Sprechzimmer, 2 MFA) | 10.000–14.000 € | 500–700 €/Tag |
| Hausarztpraxis Einzel (3 Sprechzimmer, 4–5 MFA) | 18.000–25.000 € | 800–1.100 €/Tag |
| Fachpraxis (Internist, Kardiologe, Gynäkologie etc.) | 25.000–40.000 € | 1.100–1.700 €/Tag |
| Berufsausübungsgemeinschaft / kleinere MVZ | 40.000–80.000 € | 1.700–3.500 €/Tag |
Diese Werte sind Erfahrungswerte aus der Beratung niedergelassener Arztpraxen und ersetzen keine individuelle Kalkulation Ihrer konkreten BWA. Wenn Sie Ihren echten Tagessatz wissen wollen, brauchen wir die Praxis-BWA des letzten Geschäftsjahres.
Karenzzeit: 0, 7, 14 oder 28 Tage?
Die Karenzzeit ist die Anzahl Tage am Anfang eines Schadens, in denen die Versicherung noch nicht leistet. Kürzere Karenz bedeutet höheren Beitrag, aber frühere Leistung.
0 Tage
Leistung ab Tag 1. Teuer, aber sinnvoll bei kleinen Praxen ohne Liquiditätspuffer und bei Praxisinhabern ohne Krankentagegeld.
7 Tage
Standardwahl. Kurze Erkältungen werden nicht versichert, aber alle relevanten Krankheitsverläufe ab einer Woche sind abgedeckt.
14 Tage
Beitrag deutlich niedriger. Empfehlenswert, wenn Sie 14 Tage Praxisstillstand aus laufender Liquidität überbrücken können.
28 Tage
Günstigste Variante. Nur sinnvoll, wenn die Praxis auch einen Monat ohne Einnahmen tragen könnte – in der Praxis selten gegeben.
Warum 12 Monate Leistungsdauer oft nicht reichen
Die Leistungsdauer (oft auch Haftzeit genannt) ist die maximale Zeit, über die der Versicherer im Schadenfall den Tagessatz zahlt. Standardmässig 12 Monate, optional 24 Monate gegen Mehrbeitrag.
12 Monate reichen für die meisten Akuterkrankungen: Bandscheiben-OP mit Reha, Kniegelenk, mittelschwere Infekte, normale postoperative Verläufe. Bei schweren Erkrankungen – Krebsdiagnose mit Chemotherapie und Strahlentherapie, schwere Wirbelsäulen-OP, Burn-out mit stationärer Rehabilitation, Long-Covid mit längerer Rekonvaleszenz – reichen 12 Monate hingegen oft nicht. In dem Fall stehen Sie nach 12 Monaten ohne Schutz da, obwohl die Praxis noch immer nicht läuft. Ab dann muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung übernehmen, vorausgesetzt, sie ist sauber kalibriert.
Empfehlung: 24 Monate Leistungsdauer, wenn ein längerer Ausfall in Ihrer Familienanamnese, Ihrem Alter oder Ihrem Risikoprofil realistisch ist. Der Mehrbeitrag ist meist deutlich kleiner als der zusätzliche Schutz groß.
Wie die Police zeitlich greift
Abgrenzung zu Berufsunfähigkeit und Krankentagegeld
Drei Bausteine, drei klare Funktionen. Wer die durcheinanderbringt, baut systematische Versorgungslücken auf.
Praxisausfall (diese Seite)
Wer profitiert: Die Praxis als Betrieb.
Was wird ersetzt: Laufende Praxisfixkosten.
Dauer: 12–24 Monate.
Tritt ein bei: krankheits-/unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit des Inhabers.
Krankentagegeld
Wer profitiert: Sie als Privatperson.
Was wird ersetzt: Privater Lebensunterhalt (Miete, Familie, Kredite).
Dauer: Bis Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit oder Anerkennung der Berufsunfähigkeit.
Tritt ein bei: ärztlich attestierter AU. Mehr unter Krankentagegeld in der Tiefe.
Berufsunfähigkeit
Wer profitiert: Sie als Privatperson.
Was wird ersetzt: Dauerhaftes Einkommen.
Dauer: Bis Rentenbeginn oder vereinbartes Endalter.
Tritt ein bei: dauerhafter BU zu mindestens 50 %. Vertiefung unter BU für Ärzte.
Eine vierte Säule kommt hinzu, wenn der Praxisbetrieb durch einen Sachschaden stillsteht (Brand, Wasser): dann greift die Betriebsunterbrechungs-Komponente der Praxisinhaltsversicherung. Details unter Praxisinhalt + Betriebsunterbrechung.
Rechenbeispiel: was ohne Praxisausfall passiert
Fachpraxis Internist, Einzelpraxis, 3 Sprechzimmer, 4 Medizinische Fachangestellte. Monatliche Fixkosten 22.000 €. Der Inhaber erleidet einen Bandscheiben-Vorfall mit Operation und anschließender Reha. Voraussichtlich 6 Monate Ausfall.
| Position | Ohne Praxisausfall | Mit Praxisausfall (Tagessatz 950 €, Karenz 7, 24 Mon.) |
|---|---|---|
| Praxisfixkosten 6 Monate | 132.000 € (aus Privat / Kredit zu tragen) | 132.000 € (durch Versicherer ersetzt über Tagessatz) |
| Krankentagegeld für Privat (350 €/Tag, ab Tag 22) | 52.500 € deckt private Entnahme | 52.500 € deckt private Entnahme |
| Liquiditätsbedarf privat zusätzlich | 132.000 € Praxisfixkosten | 0 € |
| Konsequenz | Aufzehrung Reserven, Kontokorrent, ggf. Personalabbau, Vertrauensverlust beim Patientenstamm | Praxis steht stabil, Personal bleibt, Rückkehr in funktionierende Strukturen |
Praxisausfallbeitrag in dieser Konstellation: rund 1.800–2.400 € Jahresbeitrag. Im Schadenfall werden 132.000 € Praxiskosten getragen. Die Hebelwirkung ist eine der grössten im gesamten Versicherungsmarkt.
Prüfliste für den Vertrag
- Tagessatz: orientiert sich an Jahresfixkosten / 220, plus private Entnahme wenn keine ausreichende Krankentagegeldversicherung.
- Karenzzeit: 7 Tage als Standard, 0 Tage nur bei sehr geringer Liquiditätsreserve.
- Leistungsdauer: 24 Monate bei mittlerem bis erhöhtem Risikoprofil.
- IfSG / Quarantäne: Zusatzbaustein aktiv mitgeschlossen? Wichtig seit Pandemie.
- Sachschaden-Mitversicherung: nur nötig, wenn keine Betriebsunterbrechungsversicherung in der Praxisinhaltspolice vorhanden ist.
- Versicherte Personen: nur Inhaber oder auch angestellte Ärzte? Schlüsselpersonen-Klausel prüfen.
- Anpassungsklausel: Tagessatz automatisch an Beitragssteigerungen koppeln, damit Sie nicht jedes Jahr nachjustieren müssen.
- Vorerkrankungs-Prüfung: Bei Vorerkrankungen anonyme Risikovoranfrage stellen, bevor ein Antrag eingereicht wird – das vermeidet einen offiziellen Ablehnungseintrag.
Typische Fehler bei der Praxisausfallversicherung
Fehler 1: Tagessatz zu klein
Häufigster Fehler in Bestandsverträgen. Der Tagessatz wurde vor zehn Jahren bei Praxisgründung kalkuliert, Personal und Miete sind seitdem deutlich gestiegen. Im Schadenfall reicht die Leistung nicht. Konsequenz: Bestand alle 2 Jahre prüfen oder Anpassungsklausel vereinbaren.
Fehler 2: Karenzzeit zu lang, ohne dass Liquidität passt
28 Tage Karenz aus Beitragsgründen, aber keine 28 Tage Praxisfixkosten als Liquiditätsreserve. Im Schadenfall reißt sofort die Personalfinanzierung.
Fehler 3: Quarantäne-Baustein fehlt
Viele ältere Verträge schließen behördliche Anordnungen nach Infektionsschutzgesetz aus. Nach den Erfahrungen 2020–2022 muss dieser Baustein heute zwingend dabei sein.
Fehler 4: Vorerkrankung verschwiegen
Der Antragsteller schweigt über eine vergangene Bandscheiben-OP. Bei einem späteren Wirbelsäulen-Schaden prüft der Versicherer die Vorvertraglichkeit. Es droht Rücktritt vom Vertrag oder Leistungsfreiheit (§§ 19 ff. VVG).
Fehler 5: Krankentagegeld und Praxisausfall in einen Topf werfen
Die Annahme „Mein Krankentagegeld zahlt schon irgendwie die Praxismiete mit" ist eine der gefährlichsten. Krankentagegeld ist für privaten Lebensunterhalt, Praxisausfall ist für Praxisfixkosten. Beides braucht eigene Police.
Fehler 6: Nur 12 Monate Leistungsdauer bei schwerer Erkrankung
Ein Krebsverlauf mit Chemotherapie, OP und Reha kann 18 Monate dauern. Wenn die Police nach 12 Monaten endet und die BU sechs Monate später anläuft, klafft eine sechsmonatige Lücke ohne Schutz.
Makler-Einschätzung
Praxisausfall ist die unauffälligste, aber wirkungsvollste Versicherung in einer Arztpraxis. Sie kostet kleines Geld, schreibt im Schadenfall aber fünf- bis sechsstellige Beträge gut. In meinen Beratungen erlebe ich häufig zwei Muster: Entweder die Police fehlt komplett, weil sie bei Praxisgründung als verzichtbar eingestuft wurde – oder sie ist vorhanden, aber der Tagessatz wurde nie wieder angefasst und reicht nicht mehr.
Wenn Sie eine bestehende Praxisausfall haben: Lassen Sie sie alle zwei Jahre gegen Ihre aktuelle BWA prüfen. Wenn Sie keine haben: Holen Sie sich ein Angebot, bevor das nächste Geburtsjahr den Beitrag teurer macht und bevor eine ungeklärte Diagnose die Annahme blockiert.
Wo Sie weiterlesen sollten
Existenzsicherung im System verstehen
- Die vier Säulen der ärztlichen Existenzsicherung – Pillar-Seite mit BU, Krankentagegeld, Praxisausfall und Betriebsunterbrechung im Zusammenspiel
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte – dauerhafter Einkommensschutz
- Krankentagegeld – privater Lebensunterhalt bei Krankheit
Weitere Praxisversicherungen
Häufige Fragen zur Praxisausfallversicherung für Ärzte
Brauche ich eine Praxisausfallversicherung, wenn ich schon ein Krankentagegeld habe?
Ja. Krankentagegeld zahlt Ihre private Entnahme – also Miete, Lebenshaltung, Kredite. Es deckt nicht die Gehälter Ihrer Medizinischen Fachangestellten, die Praxismiete oder die Leasingraten. Für diese Praxisfixkosten ist die Praxisausfallversicherung zuständig. Beides braucht eigene Police.
Welcher Tagessatz ist für meine Praxis richtig?
Faustregel: Jahresfixkosten der Praxis durch 220 Praxistage teilen. Für eine Einzelpraxis mit 2–4 MFA liegt der Tagessatz typischerweise bei 600–1.100 €, für eine Fachpraxis bei 1.100–1.700 €. Für eine exakte Kalkulation brauchen wir Ihre BWA des letzten Jahres.
Was ist der Unterschied zwischen Karenzzeit und Leistungsdauer?
Die Karenzzeit ist die Wartezeit am Anfang eines Schadens, bevor die Leistung beginnt (typisch 7 Tage). Die Leistungsdauer ist die maximale Zeit, über die der Tagessatz gezahlt wird (typisch 12 oder 24 Monate). Kürzere Karenz und längere Leistungsdauer sind teurer, geben aber mehr Schutz.
Zahlt die Praxisausfallversicherung auch bei Quarantäne?
Nur wenn der Baustein „Behördliche Schließung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)" ausdrücklich mitversichert ist. Ältere Verträge schließen diesen Fall oft aus. Nach den Erfahrungen 2020–2022 sollte er heute zwingend dabei sein.
Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung verschweige?
Der Versicherer kann nach §§ 19 ff. VVG vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern, wenn die verschwiegene Vorerkrankung im Schadenfall relevant wird. Lieber im Antrag vollständig angeben oder vorab anonyme Risikovoranfrage stellen.
Lohnt sich 24 Monate Leistungsdauer wirklich?
Bei schweren Erkrankungen wie Krebs, schweren Wirbelsäulen-Operationen oder Long-Covid mit langer Rekonvaleszenz reichen 12 Monate oft nicht. Der Mehrbeitrag für 24 Monate ist meist klein im Vergleich zur zusätzlichen Sicherheit – insbesondere wenn die anschließende BU erst nach Begutachtung anläuft.
Wie schnell zahlt die Versicherung im Schadenfall?
Nach Ende der Karenzzeit, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bei längerem Verlauf erfolgt die Leistung in monatlichen Tranchen, gegen wiederkehrende Vorlage der AU.
Praxisausfall-Angebot für Ihre Arztpraxis anfordern
Tagessatz, Karenzzeit und Leistungsdauer auf Ihre Praxis kalkuliert – ohne Vorabverpflichtung.
Stand: Mai 2026. Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die konkreten Vertragsbedingungen (AVB) des jeweiligen Versicherers.