PKV-Ausbildungstarife: Beitragssprung, Zieltarif und Optionsrechte
Im Referendariat oder in der Facharztweiterbildung zahlen Sie in der PKV oft einen stark ermäßigten Beitrag. Danach wird es deutlich teurer. Wie viel, in welchen Tarif Ihr Vertrag übergeht und ob Sie später ohne neue Gesundheitsprüfung aufstocken dürfen, steht schon heute in Ihren Versicherungsbedingungen.
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Kurzantwort
Wichtiger als der Anfangsbeitrag ist, was danach kommt
In meiner Beispielrechnung zahlt eine 25-jährige Person in NRW als Beamtenanwärter 88 bis 205 € im Monat. Als Beamter auf Probe kostet der Normaltarif bei denselben 14 Versicherern heute 257 bis 413 €, also 133 bis 260 € mehr.
Ob der günstige Einstieg die richtige Wahl war, entscheiden zwei Fragen: In welchen Tarif geht Ihr Vertrag nach der Ausbildung über? Und dürfen Sie dann ohne neue Gesundheitsprüfung in einen besseren Tarif wechseln?
1 · Heute
Was zahlen Sie während der Ausbildung?
2 · Danach
In welchem Normaltarif sind Sie nach Referendariat oder Facharztprüfung versichert, und was kostet er?
3 · Optionen
Wann dürfen Sie in einen besseren Tarif wechseln, und bis wann müssen Sie das beantragen?
4 · Gesundheit
Fragt der Versicherer bei diesem Wechsel erneut nach Ihrer Gesundheit?
Beitrag vor und nach der Ausbildung
Die Beispielrechnung zeigt die Größenordnung. Eine Prognose für Ihren Vertrag ist sie nicht.
Beispielrechnung
Wie viel teurer wird die PKV nach dem Referendariat?
Ich habe am 18. August 2026 dieselbe Beispielperson zweimal berechnet: einmal als Beamter auf Widerruf (Anwärter), einmal als Beamter auf Probe. Alles andere blieb gleich: 25 Jahre, ledig, keine Kinder, beihilfeberechtigt in Nordrhein-Westfalen, Versicherungsbeginn 1. September 2026, keine Gesundheitsangaben.
Ergebnis: Der Normaltarif kostet bei denselben Versicherern heute 133 bis 260 € mehr im Monat, also das 1,65- bis 3,37-Fache des Anwärterbeitrags.
Die Rechnung hat zwei Grenzen. Sie zeigt den Unterschied am Berechnungstag, nicht Ihren Beitrag in zwei oder drei Jahren; bis dahin können sich Alter, Tarifstand und Beiträge ändern. Und der hier gezeigte Normaltarif ist nicht zwingend der Tarif, in den Ihr Vertrag später übergeht. Das regeln Ihre Bedingungen.
| Versicherer | Beitrag als Anwärter | Normaltarif als Beamter auf Probe | Mehrbeitrag im Monat | Faktor |
|---|---|---|---|---|
| Versicherer A | 88,10 € | 273,28 € | +185,18 € | 3,10-fach |
| Versicherer B | 88,89 € | 280,38 € | +191,49 € | 3,15-fach |
| Versicherer C | 94,58 € | 273,46 € | +178,88 € | 2,89-fach |
| Versicherer D | 97,66 € | 257,15 € | +159,49 € | 2,63-fach |
| Versicherer E | 101,75 € | 288,84 € | +187,09 € | 2,84-fach |
| Versicherer F | 102,29 € | 307,95 € | +205,66 € | 3,01-fach |
| Versicherer G | 102,55 € | 292,05 € | +189,50 € | 2,85-fach |
| Versicherer H | 106,11 € | 304,26 € | +198,15 € | 2,87-fach |
| Versicherer I | 106,15 € | 357,37 € | +251,22 € | 3,37-fach |
| Versicherer J | 106,60 € | 319,76 € | +213,16 € | 3,00-fach |
| Versicherer K | 109,03 € | 278,14 € | +169,11 € | 2,55-fach |
| Versicherer L | 131,65 € | 298,40 € | +166,75 € | 2,27-fach |
| Versicherer M | 153,53 € | 413,24 € | +259,71 € | 2,69-fach |
| Versicherer N | 204,63 € | 337,86 € | +133,23 € | 1,65-fach |
Der Sprung ist keine gewöhnliche Beitragserhöhung
Je nach Tarif steigt der Beitrag, weil die vertraglich vereinbarte Ausbildungskondition endet. Das ist etwas anderes als eine Beitragsanpassung nach § 203 VVG, die der Versicherer vornimmt, wenn die Leistungsausgaben von der Kalkulation abweichen. Welcher Mechanismus bei Ihnen greift, steht in Ihrem Bedingungswerk.
Wechselrechte vor Preis
Der günstigste Anwärtertarif kann später die schwächeren Wechselrechte haben.
Vertragsmechanik
Weiterführen, aufstocken, Tarif wechseln: drei verschiedene Dinge
Weiterführung
Die Ausbildungskondition endet, Ihr bisheriger Schutz läuft weiter. Mehr Leistung bekommen Sie dadurch nicht.
Vertragliches Optionsrecht
Ihr Vertrag erlaubt Ihnen, zu festgelegten Zeitpunkten oder Anlässen in einen besseren Tarif zu wechseln oder Leistungen zu erhöhen, teils ohne neue Gesundheitsfragen.
§ 204 VVG
Unabhängig davon dürfen Sie laut Gesetz innerhalb Ihres Versicherers den Tarif wechseln. Für Mehrleistungen darf der Versicherer aber erneut nach Ihrer Gesundheit fragen und einen Zuschlag oder Ausschluss verlangen.
Drei Beispiele aus Produktangaben der Versicherer
Ausbildungsrabatt im selben Tarif
Ein Versicherer nennt für Beamtenanwärter dieselben Leistungen wie im Normaltarif, nur zu niedrigeren Beiträgen während der Ausbildung, und verweist auf Umwandlungsmöglichkeiten. Der Anwärterbeitrag ist dort ein Ausbildungsrabatt innerhalb derselben Tariflinie.
Optionsrechte als Werbeaussage
Ein anderer Versicherer wirbt für seine Anwärterversion mit Optionsrechten, die den Schutz später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen sollen. Die öffentlich verfügbaren Angaben dazu sind nicht in allen Quellen deckungsgleich. In solchen Fällen lasse ich mir die Regelung vor einem Antrag vom Versicherer bestätigen.
Anschluss ohne neue Prüfung
Ein dritter Versicherer sagt zu, dass Sie nach der Ausbildung in einer von zwei Normaltarif-Varianten weiterversichert werden, ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten.
Auch die Leistungen unterscheiden sich deutlich
Ich habe die 14 Anwärtertarife in 69 Leistungsmerkmalen verglichen. Bei 46 Merkmalen unterscheiden sie sich, unter anderem bei der Gebührenordnung (bis zu welchem Satz Arztrechnungen erstattet werden), bei Hilfs- und Heilmitteln, bei Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer, bei Zahnstaffeln (Höchstbeträge für Zahnleistungen in den ersten Jahren), beim Auslandsschutz und bei Übergangs- oder Optionsregeln. Wer nur den Beitrag vergleicht, sieht diese Unterschiede nicht.
Rechtsgrundlage
§ 204 VVG und ein vertragliches Optionsrecht sind nicht dasselbe
§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG gibt Ihnen grundsätzlich das Recht, innerhalb Ihres Versicherers in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln. Ihre erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung, also das Polster, das der Versicherer für die höheren Kosten im Alter anspart, werden dabei angerechnet.
Bietet der neue Tarif mehr Leistung, darf der Versicherer für diese Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Ein Optionsrecht, das bei festgelegten Aufstockungen ausdrücklich auf neue Gesundheitsfragen verzichtet, geht deshalb über das Gesetz hinaus.
Referendariat und Beamtenanwärter
Die Verbeamtung auf Probe ist absehbar. Prüfen Sie Tarif und Fristen vorher.
Beamtenlaufbahn
Was Sie vor der Verbeamtung auf Probe prüfen sollten
Dieser Abschnitt betrifft Referendare und Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf, zum Beispiel im Lehramt. Für Rechtsreferendare gelten andere Regeln; sie stehen auf der Seite Versicherungen für Rechtsreferendare. Wie Beihilfe und Status im Lehramtsreferendariat funktionieren, erklärt die Seite PKV für Lehrer und Referendare in NRW. Hier geht es um den Tarif selbst: Beitrag, Normaltarif und Optionsrechte.
Die Verbeamtung auf Probe ist der Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Vertrag prüfen sollten. Je nach Tarif löst sie ein Optionsrecht aus, beendet nur den Ausbildungsrabatt oder fällt mit einer Antragsfrist zusammen. Was davon gilt, steht in Ihren Bedingungen und nicht im Tarifnamen.
Beamter auf Probe, Angestellter, Wartezeit bis zur Einstellung oder Wechsel in ein anderes Bundesland?
Nicht nur den Anwärterbeitrag vergleichen, sondern auch, was der Tarif danach kostet.
Nennt Ihr Tarif die Verbeamtung auf Probe ausdrücklich als Anlass für ein Optionsrecht?
Ein Optionsrecht kann verfallen, wenn Sie es nicht rechtzeitig beantragen.
Gilt der Verzicht nur für die Weiterführung oder auch fürs Aufstocken?
Die Anpassung an einen geänderten Beihilfesatz ist etwas anderes als ein Optionsrecht.
Assistenzärzte in der Facharztweiterbildung
Ihr Schutz läuft nach der Facharztprüfung weiter. Mehr Leistung ist damit nicht automatisch verbunden.
Assistenzärzte
Was nach der Facharztprüfung mit Ihrem Tarif passiert
Vorab: Als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt können Sie sich nur privat versichern, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro liegt. Ob das in Ihrer Weiterbildungsstelle zutrifft, kläre ich vor jedem Antrag.
Ein Beispiel aus den aktuellen Bedingungen eines Krankenversicherers (Stand 1. April 2026): Ärzte in der Weiterbildung zum Facharzt erhalten dort eine Ausbildungskondition. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Facharztprüfung bestehen, spätestens aber mit Ablauf des sechsten Jahres nach Ihrer ersten Anstellung als Arzt. In Ausnahmefällen, etwa bei Elternzeit, kann eine Verlängerung vereinbart werden.
Danach läuft Ihr Schutz im bisherigen Umfang weiter, ohne neue Wartezeiten und ohne neue Gesundheitsprüfung. Der Beitrag wird dann nach dem Alter berechnet, das Sie zu diesem Zeitpunkt erreicht haben. Innerhalb von zwei Monaten nach der Umstellung dürfen Sie den Vertrag in diesem Modell sofort kündigen. Andere Versicherer regeln den Übergang anders.
Weiterführen heißt nicht aufstocken
Dass Ihr bisheriger Schutz ohne Gesundheitsprüfung weiterläuft, bedeutet nicht, dass Sie zu diesem Zeitpunkt auch bessere Leistungen ohne Gesundheitsprüfung bekommen. Dafür braucht es ein eigenes Options- oder Umstellungsrecht.
Derselbe Versicherer bietet dafür zusätzlich einen eigenen Optionsbaustein an. Ob Sie so einen Baustein brauchen, hängt davon ab, welche Rechte Ihr Haupttarif schon enthält und was der Baustein darüber hinaus sichert.
Eintrittsalter und Alterungsrückstellungen
Hier entscheidet sich, wie teuer der Tarif nach der Ausbildung tatsächlich wird.
Kalkulation
Warum Ihr Alter am Ende der Ausbildung zählen kann
Ausbildungstarife sind unterschiedlich gebaut. Beim oben beschriebenen Versicherer richten sich die Beiträge während der Ausbildung nach Altersgruppen. Nach der Facharztprüfung wird der Beitrag nach dem dann erreichten Eintrittsalter berechnet. Wer mit 27 die erste Stelle antritt und mit 32 die Facharztprüfung besteht, zahlt danach also einen Beitrag, der mit Eintrittsalter 32 kalkuliert ist, nicht mit 27.
Andere Anbieter geben stattdessen einen Rabatt auf einen normalen Tarif, der von Anfang an Alterungsrückstellungen aufbaut. Dann zählt das Alter bei Vertragsbeginn.
Vor einem Abschluss kläre ich deshalb aus den Originalbedingungen: Wie wird der Beitrag in der Ausbildung berechnet? Werden Alterungsrückstellungen gebildet? Welches Eintrittsalter gilt nach dem Übergang? Wie lange darf die Ausbildungskondition höchstens laufen?
Prüfliste vor dem Abschluss
Diese Angaben sollten Sie vor dem Antrag nebeneinander sehen.
Prüfliste
Was vor dem Abschluss auf den Tisch gehört
| Prüfpunkt | Frage | Warum das zählt |
|---|---|---|
| 1 · Beitrag in der Ausbildung | Was zahlen Sie während Ausbildung oder Referendariat? | Das müssen Sie heute tragen können |
| 2 · Normaltarif | In welchen Tarif geht Ihr Vertrag danach über? | Das ist Ihr Leistungsumfang für die Jahre danach |
| 3 · Beitrag im Normaltarif | Was kostet dieser Tarif heute bei gleichen Personendaten? | Zeigt, wie groß der Sprung ungefähr wird |
| 4 · Optionsrechte | In welche besseren Tarife dürfen Sie wann und unter welchen Bedingungen wechseln? | Ihr Spielraum, wenn sich Ihr Bedarf ändert |
| Gesundheitsprüfung | Fragt der Versicherer beim Aufstocken erneut nach Ihrer Gesundheit? | Eine Diagnose aus der Zwischenzeit kann ein Upgrade verhindern oder verteuern |
| Fristen | Bis wann müssen Sie ein Optionsrecht ausüben? | Nach Fristablauf kann das Recht verfallen |
| Separater Optionstarif | Sichert er Rechte, die Ihr Haupttarif nicht schon enthält? | Nur dann ist der Zusatzbeitrag sinnvoll |
| Anderer Berufsweg | Was passiert bei Versicherungspflicht in der GKV, einer Unterbrechung oder einem Wechsel von Dienstherr oder Stelle? | Nicht jede Laufbahn verläuft wie geplant |
Welche Unterlagen ich für die Prüfung Ihres Vertrags brauche

Einschätzung von Jan Pohl
Ich bewerte einen Anwärtertarif nach dem Tarif, in den er übergeht, nicht nach dem Anwärterbeitrag.
In meiner Beispielrechnung hat ausgerechnet der teuerste Anwärtertarif den kleinsten Sprung danach. Ein Tarif aus dem Mittelfeld der Anwärterbeiträge ist dagegen als Normaltarif der zweitteuerste der Auswahl. Die Reihenfolge nach dem Anwärterbeitrag sagt also wenig über die Jahre danach.
Vor jedem Antrag lege ich deshalb vier Angaben nebeneinander: den Anwärterbeitrag, den Normaltarif, dessen heutigen Beitrag und die Optionsrechte mit ihren Fristen.
Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen
Ihren Anwärter- oder Ausbildungstarif prüfen lassen
Sie haben schon einen Anwärter-, Referendar- oder Ausbildungstarif? Ich prüfe anhand Ihrer Unterlagen, in welchen Tarif Ihr Vertrag übergeht, welche Optionsrechte Sie haben und welche Fristen laufen.
PKV-Übergang besprechenFAQ
Häufige Fragen zu PKV-Ausbildungstarifen
Wie stark steigt der PKV-Beitrag nach dem Referendariat?
In meiner Beispielrechnung vom 18.08.2026 (25 Jahre, NRW, beihilfeberechtigt) kostet der Normaltarif als Beamter auf Probe bei denselben 14 Versicherern 133 bis 260 € mehr im Monat als der Anwärtertarif, also das 1,65- bis 3,37-Fache. Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Tarif, Alter, Beihilfesatz und späteren Beitragsanpassungen ab.
Ist der heutige Beitrag im Normaltarif mein garantierter Beitrag in zwei Jahren?
Nein. Die Rechnung zeigt den Unterschied am Berechnungstag bei gleichen Personendaten. Sie ist keine Prognose und keine Garantie für Ihren späteren Beitrag.
Braucht ein Referendar immer einen separaten Optionstarif?
Nein. Manche Vollversicherungstarife enthalten schon eigene Optionsrechte, die an bestimmte Zeitpunkte oder Anlässe geknüpft sind. Ein separater Optionstarif ist nur sinnvoll, wenn er Rechte sichert, die Ihr Haupttarif nicht bereits enthält.
Kann ich nach dem Referendariat immer ohne Gesundheitsprüfung in einen besseren Tarif wechseln?
Nein. Nach § 204 VVG dürfen Sie innerhalb Ihres Versicherers den Tarif wechseln. Für Mehrleistungen darf der Versicherer aber einen Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag und insoweit eine Wartezeit verlangen. Ohne Gesundheitsprüfung aufstocken können Sie nur, wenn Ihr Tarif oder ein Optionsrecht das ausdrücklich vorsieht.
Ist ein Beihilfeergänzungstarif ein Optionstarif?
Nein. Ein Beihilfeergänzungstarif schließt bestimmte Lücken zwischen Beihilfe und PKV-Erstattung. Ein Optionstarif oder ein eingebautes Optionsrecht sichert Ihnen dagegen spätere Wechsel- oder Aufstockungsmöglichkeiten.
Worauf müssen Assistenzärzte beim Ausbildungstarif besonders achten?
Auf zwei Fragen, die getrennt zu prüfen sind: Läuft der Schutz nach der Facharztprüfung ohne neue Gesundheitsprüfung weiter? Und dürfen Sie dann auch ohne Gesundheitsprüfung in einen besseren Tarif wechseln? Das Erste bedeutet nicht automatisch das Zweite. Außerdem zählt, nach welchem Alter der Beitrag nach der Weiterbildung berechnet wird.
Quellen und Methodik
Worauf die Aussagen auf dieser Seite beruhen
Beitragsdaten: Vergleichsberechnungen vom 18.08.2026 für eine 25-jährige Beispielperson in NRW, einmal als Beamter auf Widerruf (Anwärter), einmal als Beamter auf Probe. Ausgewählt wurden 14 Versicherer, bei denen Anwärter- und Normaltarif eindeutig zusammengehören. Es wurden keine Kunden- oder Gesundheitsdaten verwendet.
Leistungsvergleich: strukturierte Marktdaten mit 69 Leistungsmerkmalen der privaten Krankenvollversicherung, ausgewertet am 18.08.2026, als Hintergrund und nicht als Tarifempfehlung.
Rechtsgrundlage: § 204 VVG (Tarifwechsel) und § 203 VVG (Prämien- und Bedingungsanpassung), Rechtsstand geprüft am 18.08.2026. Versicherungspflichtgrenze nach § 6 SGB V; Sozialversicherungswerte: Stand 01.08.2026.
Angaben der Versicherer zu Anwärtertarifen: öffentliche Produktinformationen von drei Versicherern, abgerufen im August 2026. Bei einem Versicherer sind die öffentlichen Angaben widersprüchlich; sie werden vor einem Antrag beim Versicherer geklärt.
Beispiel Ärzte: Versicherungsbedingungen eines Krankenversicherers für Krankheitskostenvollversicherte mit Besonderen Bedingungen für Personen in einer Berufsausbildung, Stand 01.04.2026. Wortlaut geprüft am 16.09.2026. Ergänzende Marktprüfung zu Alterungsrückstellungen und Eintrittsalter vom 13.09.2026.
Stand: Tarif- und Beitragsdaten 18. August 2026, fachliche Ergänzungen 13. und 16. September 2026. Tarife und Beiträge können sich ändern. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Prüfung Ihres Vertrags; vor einer Entscheidung prüfe ich die zum Abschlusszeitpunkt gültigen Bedingungen.
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