Krankenversicherung im Ruhestand: Was Ärzte für GKV oder PKV einplanen müssen
Erklärt ohne Vorwissen – mit NRW-Bezug, Rechenbeispielen und Originalquellen (DRV, BMG, NÄV).
Kurzfassung (60 Sekunden)
- KVdR ist oft der günstigere Status – aber nur, wenn eine DRV-Rente vorhanden ist und die 9/10-Regel erfüllt wird.
- Versorgungswerksrente (z. B. NÄV) ist keine Eintrittskarte zur KVdR.
- Freiwillige GKV kann im Ruhestand deutlich teurer werden, weil zusätzliche Einkünfte in der Beitragsbasis stärker wirken.
- PKV ist planbar – aber der DRV-Zuschuss hängt an der gesetzlichen Rente und ist gedeckelt.
Womit sollte ich rechnen (2026-Logik)?
KVdR (typisch)
300–650 € / Monat
Freiwillige GKV (typisch)
750–1.250 €+ / Monat
PKV (tarifabhängig)
550–950 €+ / Monat
Orientierung auf Basis der 2026-Rechengrößen (u. a. Ø Zusatzbeitrag 2,9 %; BBG KV/PV 5.812,50 € mtl.; PV 3,6 % / kinderlos 4,2 %). Die tatsächliche Belastung hängt von Kasse, Pflegebeitrag, Kinderstatus, Bemessungsgrenzen und Einkommensstruktur ab.
Warum dieses Thema so oft unterschätzt wird
Viele Ärztinnen und Ärzte planen ihre Altersvorsorge sehr strukturiert: Beiträge ins Versorgungswerk, zusätzliche private Vorsorge, Immobilien, Kapitalanlagen. Was dabei regelmäßig zu kurz kommt, ist die Frage: Was bleibt netto nach Kranken- und Pflegeversicherung?
Die Regeln im Ruhestand funktionieren anders als während des Berufslebens – und Ärztinnen und Ärzte beziehen häufig eine Versorgungswerksrente statt (oder zusätzlich zu) einer gesetzlichen Rente.
Ein Fall aus NRW: Dr. M. merkt es erst mit 67
Dr. M., 67, Ruhestand in Nordrhein-Westfalen. Jahrzehntelang niedergelassen, verlässlich eingezahlt – in die Nordrheinische Ärzteversorgung (NÄV). Krankenversichert war er „immer gesetzlich“, zuletzt freiwillig (weil oberhalb der Versicherungspflichtgrenze).
Seine Erwartung: „Ich war doch mein Leben lang gesetzlich versichert – im Ruhestand wird es eher günstiger.“
Dann kommt der Bescheid: nicht KVdR, sondern freiwillige GKV im Ruhestand. Und weil Dr. M. neben der NÄV-Rente auch Mieteinnahmen und Kapitalerträge hat, steigt die monatliche Belastung deutlich.
Merksatz: Im Ruhestand ist nicht entscheidend, ob Sie Arzt sind – sondern (1) ob KVdR möglich ist und (2) welche Einnahmen in die Beitragslogik fallen.
Die drei möglichen Wege im Ruhestand
- KVdR (Krankenversicherung der Rentner) – Pflichtstatus innerhalb der GKV
- Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung (PKV)
Welche Variante greift, hängt im Kern an zwei Punkten: Rentenart (gesetzliche Rente ja/nein) und Vorversicherungszeiten in der GKV.
KVdR: Der „Goldstandard“ – aber nicht automatisch erreichbar
Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt die KVdR klar:
Die zwei Hürden:
- 1) Sie brauchen eine DRV-Rente – auch eine kleine reicht, aber sie muss vorhanden sein.
- 2) 9/10-Regel: In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens müssen Sie zu mindestens 90 % gesetzlich krankenversichert gewesen sein (pflichtig oder freiwillig) oder familienversichert gewesen sein.
Die DRV nennt ausdrücklich, dass Pflicht- oder freiwillige Mitgliedschaft gleichermaßen zählt:
Wichtig für Ärzte: „Freiwillig gesetzlich“ ist kein Nachteil. Es ist eine vollwertige GKV-Mitgliedschaft und zählt zur Vorversicherungszeit.
Studienzeiten-Reminder (max. 8 Jahre)
Viele Ärztinnen und Ärzte fragen: „Hilft mein langes Medizinstudium?“ Die Deutsche Rentenversicherung sagt: Schul- und Studienzeiten können als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden – maximal insgesamt acht Jahre.
Saubere Einordnung: Diese Anrechnungszeiten helfen im Rentenkonto (z. B. für bestimmte Wartezeiten und Berechnung). Sie ersetzen aber nicht automatisch Beitragszeiten. Ob und wie hoch eine DRV-Rente ausfällt, hängt typischerweise davon ab, ob Beitragszeiten vorhanden sind (z. B. Klinik-Anstellung, Kindererziehungszeiten etc.).
Der zentrale NRW-Punkt: Versorgungswerk ≠ gesetzliche Rente – und kein KV-Zuschuss
Für Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein ist das entscheidend: Die Rentenlogik der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht identisch mit der Versorgungswerkslogik.
Praxis-Aha: Eine Rente allein aus dem Versorgungswerk ist keine Eintrittskarte in die KVdR.
Das bedeutet: Der Zuschuss zur Krankenversicherung kommt – wenn überhaupt – aus der gesetzlichen Rentenversicherung und bezieht sich auf die gesetzliche Rente.
2026: Die Rechengrößen, die wirklich zählen
Wenn Sie wissen wollen, warum sich die Beiträge im Ruhestand so stark unterscheiden, reichen ein paar harte Fakten (Stand 2026):
- Allgemeiner GKV-Beitragssatz: 14,6 % (gesetzlich festgelegt).
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 Prozentpunkte (vom BMG festgelegt; die eigene Kasse kann abweichen).
- Beitragsbemessungsgrenze (KV & PV) 2026: 69.750 € p. a. (= 5.812,50 € mtl.).
- Pflegeversicherung 2026: 3,6 %; für Kinderlose +0,6 %-Punkte (= 4,2 %).
Mini-Formel für den KVdR-Anteil auf die gesetzliche Rente (2026, mit Ø Zusatzbeitrag):
In der KVdR zahlen Rentner auf die gesetzliche Rente ungefähr die Hälfte von (14,6 % + 2,9 %) = 8,75 %.
Hinweis: Es ist ein Näherungswert mit Ø Zusatzbeitrag; Kassenindividuelle Abweichungen möglich.
Die „Falle“: freiwillige GKV – hier wird es für viele Ärzte teuer
Wenn KVdR nicht greift, bleibt bei vorheriger GKV-Mitgliedschaft oft die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Hier wird es schnell teuer – nicht wegen eines höheren Beitragssatzes, sondern wegen der breiteren Beitragsbasis.
Rechenbeispiel NRW 1 (2026-Logik): Freiwillige GKV (typischer „Dr. M.“-Fall)
Annahmen (vereinfacht, zur Orientierung):
- NÄV-Rente: 4.200 € / Monat
- Mieteinnahmen: 700 € / Monat
- Kapitalerträge (Ø): 300 € / Monat
Warum das weh tut: In der freiwilligen GKV wirkt die gesamte Einkommensstruktur deutlich stärker in die Beitragsbemessung. Bei solchen Konstellationen liegt die Gesamtbelastung (KV+PV) in der Praxis häufig im Bereich 750–1.250 €+ pro Monat – je nach Kasse (Zusatzbeitrag), Pflegebeitrag (Kinderstatus), Bemessungsgrenzen und Detailstruktur.
Planungsregel: Wenn KVdR nicht sicher ist, planen Sie konservativ mit ~900 € pro Monat für KV+PV (und prüfen Sie dann sauber).
Rechenbeispiel NRW 2 (2026-Logik): KVdR erreichbar (kleine DRV-Rente hilft – Status ist der Hebel)
Annahmen (vereinfachtes Vergleichsszenario):
- DRV-Rente: 400 € / Monat
- NÄV-Rente: 3.800 € / Monat
- Mieteinnahmen: 700 € / Monat
Der Hebel ist nicht die Höhe der DRV-Rente, sondern der KVdR-Status. Auf die gesetzliche Rente zahlt man in KVdR grob (2026, Ø Zusatzbeitrag) etwa 400 € × 8,75 % = 35 € KV-Anteil (ohne PV, ohne Sonderfälle). Das ist der Mechanismus, warum „Mini-DRV-Renten“ zwar den KVdR-Status öffnen können, aber beim Zuschuss selbst oft nur wenig bringen.
PKV im Ruhestand: planbar – aber der Zuschuss wird oft überschätzt
Die PKV kann im Ruhestand sehr gut funktionieren – wenn sie vorbereitet wurde (Tarifwahl, Selbstbeteiligung, Rückstellungen, Reserve/Entlastungsbausteine).
Präzisierung beim PKV-Zuschuss (2026-Logik)
Die Deutsche Rentenversicherung nennt eine klare Begrenzung:
Was das praktisch heißt: Der Zuschuss hängt an der gesetzlichen Rente. Bei kleiner DRV-Rente ist die Zuschussbasis klein. Und selbst wenn rechnerisch mehr möglich wäre: Mehr als 50 % Ihrer tatsächlichen PKV-Prämie übernimmt die DRV nicht.
Rechenbeispiel NRW 3 (2026-Logik): PKV-Zuschuss „verpufft“ bei Mini-DRV-Rente
- DRV-Rente: 150 € / Monat
- PKV-Beitrag: 750 € / Monat
Mit dem 2026-Näherungswert (Ø Zusatzbeitrag) ergibt sich grob: 150 € × 8,75 % = 13,13 € Zuschuss pro Monat (zusätzlich gedeckelt auf max. 50 % der Prämie – hier nicht der begrenzende Faktor, weil die Basis schon klein ist).
Was sollten Ärzte für die Altersvorsorgeplanung einplanen?
Die richtige Frage lautet nicht „Wie hoch ist meine Rente?“, sondern: Was bleibt netto nach KV und PV?
| Konstellation | Typischer Effekt | Orientierung (2026-Logik) |
|---|---|---|
| KVdR erreichbar | Auf die gesetzliche Rente meist „halber“ KV-Satz; Status wirkt oft kostendämpfend | 300–650 € / Monat |
| Freiwillige GKV | Breite Beitragsbasis; Zusatzeinkünfte erhöhen die Belastung deutlich | 750–1.250 €+ / Monat |
| PKV | Tarif- und vorbereitungsabhängig; Zuschuss hängt an DRV-Rente und ist gedeckelt | 550–950 €+ / Monat |
Realitätscheck: In vielen Fällen sind das 9.000–15.000 € pro Jahr allein für Kranken- und Pflegeversicherung (je nach Einkommensstruktur, Kasse, Pflegebeitrag und Tarif).
Optional: 3-Minuten-Check (KVdR-Status für Ärzte)
Wenn Sie in 3 Minuten grob einschätzen möchten, ob KVdR realistisch ist, kann ein kurzer Check helfen (6 Fragen). Ich stelle ihn Ihnen gern als PDF oder als Online-Checkliste bereit.
Zum FAQ Termin buchen Hinweis: Terminlink öffnet die Buchungsseite in einem neuen Tab.Quellen (seriös, primär)
- Deutsche Rentenversicherung – Rentenlexikon „Krankenversicherung der Rentner (KVdR)“: Link
- Bundesgesundheitsministerium / vdek-Info 2026 (Ø Zusatzbeitrag 2026: 2,9 %; allgemeiner Beitragssatz 14,6 %): PDF
- Bundesregierung – Rechengrößen/Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (BBG KV/PV u. a. 69.750 € p. a. / 5.812,50 € mtl.): Link
- Techniker Krankenkasse – Beitragssätze Sozialversicherung 2026 (u. a. PV 3,6 %): Link
- DAK Arbeitgeberportal – Pflegeversicherung: Zuschlag kinderlos (gesamt 4,2 %): Link
- Deutsche Rentenversicherung – Zuschuss zur Krankenversicherung (Deckelung max. 1/2 der tatsächlichen Prämie): Link
- Nordrheinische Ärzteversorgung – „Leistungen“ (kein KV-Zuschuss): Link
- Deutsche Rentenversicherung – „Studium zählt für die Rente“ (Anrechnungszeiten, max. 8 Jahre): Link
Hinweis: Beitragsdetails hängen u. a. von Krankenkasse (Zusatzbeitrag), Pflegebeitrag (Kinderlosenzuschlag), Beitragsbemessungsgrenze, Einkommensstruktur und PKV-Tarif ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
FAQ – Häufige Fragen von Ärzten zur Krankenversicherung im Ruhestand (2026)
1) Ich war mein Leben lang gesetzlich versichert. Komme ich automatisch in die KVdR?
Nein. Neben der 9/10-Regel brauchen Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV). Eine Rente allein aus dem Versorgungswerk reicht nicht als „Eintrittskarte“.
2) Zählen freiwillige GKV-Zeiten genauso wie Pflichtzeiten?
Ja. Für die Vorversicherungszeit zählen Pflichtversicherung, freiwillige Mitgliedschaft und Familienversicherung gleichermaßen. Entscheidend ist, dass es eine GKV-Mitgliedschaft war.
3) Hilft mir mein Medizinstudium für die DRV-Rente?
Studienzeiten können als Anrechnungszeiten im Rentenkonto berücksichtigt werden – maximal insgesamt acht Jahre. Das kann für bestimmte Wartezeiten und die Berechnung relevant sein, ersetzt aber nicht automatisch Beitragszeiten.
4) Zahlt die Nordrheinische Ärzteversorgung einen Zuschuss zur Krankenversicherung?
Nein. Die NÄV weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keinen Zuschuss zur Krankenversicherung zahlt. Ein Zuschuss kann – wenn überhaupt – aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommen und bezieht sich auf die gesetzliche Rente.
5) Wie hoch ist der Zuschuss zur PKV (Stand 2026)?
Der Zuschuss hängt an Ihrer gesetzlichen Rente. Als Näherung (mit Ø Zusatzbeitrag 2026) kann man für KVdR auf die gesetzliche Rente grob mit ca. 8,75 % rechnen. Zusätzlich gilt: Der Zuschuss wird maximal bis zur Hälfte der tatsächlichen PKV-Prämie gezahlt.
6) Welche 2026-Zahlen sind für meine Planung die wichtigsten?
Für 2026 sind besonders relevant: Ø Zusatzbeitrag 2,9 %, GKV allgemein 14,6 %, BBG KV/PV 5.812,50 € mtl., PV 3,6 % (kinderlos 4,2 %). Diese Werte bestimmen, wie stark Beiträge „nach oben begrenzt“ sind und wie der Zuschuss aus der DRV grob wirkt.
7) Was ist der häufigste Denkfehler?
Zu glauben, dass eine Versorgungswerksrente automatisch wie eine gesetzliche Rente behandelt wird – insbesondere bei KVdR und Zuschuss. Das ist nicht der Fall. Genau hier entstehen die größten Überraschungen.