Praxisausfallversicherung für Ärzte

Praxisausfallversicherung für Ärzte: wer die Praxis-Fixkosten trägt, wenn Sie ausfallen

Die Praxis steht still. Personal, Miete, Leasing, KV-Vorausvergtüngen, Materiallieferanten – alles läuft weiter, während keine Patienten behandelt werden. Die Praxisausfallversicherung zahlt in dieser Zeit einen vorher vereinbarten Tagessatz weiter und hält Ihre Praxis wirtschaftlich am Leben, bis Sie zurück sind.

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Kurzüberblick – Praxisausfallversicherung Arzt

Die Praxisausfallversicherung ersetzt laufende Praxiskosten (Personal, Miete, Leasing, Beiträge, Wartung), wenn Sie als Praxisinhaber krankheits- oder unfallbedingt ausfallen. Sie ist keine Einkommens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung – sondern eine reine Kostenversicherung für den Praxisbetrieb.

Drei Stellschrauben entscheiden: Tagessatz, Karenzzeit und Leistungsdauer. Falsch dimensioniert lohnt sich der Vertrag nicht; richtig dimensioniert hält er Ihre Praxis monatelang am Leben.

Was eine Praxisausfallversicherung leistet

1Fixkosten weiterzahlen

Gehälter Ihrer Medizinischen Fachangestellten, Miete der Praxisräume, Leasingraten für Geräte, Beiträge für Sach- und Berufshaftpflicht, Wartungsverträge, IT-Kosten – alles, was unabhängig davon weiterläuft, ob Sie selbst in der Praxis stehen.

2Vertretungskosten erstatten

Wenn Sie eine angestellte Ärztin oder einen Vertretungsarzt einsetzen, um die Versorgung Ihrer Patienten zu sichern, übernimmt die Police anteilig auch diese Kosten – je nach Tarif als Honorar oder Pauschale.

3Privaten Lebensunterhalt einbeziehen

Bei vielen Anbietern lässt sich der Tagessatz so kalkulieren, dass auch Ihre private Entnahme mit abgedeckt ist. Das funktioniert nur, wenn Sie das beim Antrag bewusst miteinrechnen – sonst bleibt die Praxisausfall reine Praxiskosten-Versicherung und das private Einkommen muss aus Krankentagegeld kommen.

Wann die Praxisausfallversicherung zahlt – Personen- und Sach-Auslöser

Im Standard zahlt die Police nur bei personenbezogenen Auslösern, also wenn Sie als Inhaber krank oder verletzt sind. Sach- und behördliche Auslöser sind oft Zusatzbausteine, die Sie aktiv mitversichern müssen.

AuslöserWann zahlt der Versicherer?Status
Krankheit des PraxisinhabersBei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit, in der Regel ab Tag 1 nach Karenzzeit.Standard, überall versichert
Unfall des PraxisinhabersAb dem ersten Tag, üblicherweise ohne Wartezeit.Standard, überall versichert
Behördliche Schließung (IfSG)Bei Quarantäne oder Schließungsanordnung nach Infektionsschutzgesetz.Optional, oft Zusatzbaustein. Wichtig seit der Pandemie.
Sachschaden in den PraxisräumenBei Brand, Leitungswasser, Sturm, wenn dadurch der Betrieb stillsteht.Optional. Greift, wenn keine Praxisinhalts-Betriebsunterbrechung vorhanden ist.
Ausfall einer SchlüsselpersonBei Ausfall eines benannten angestellten Arztes, ohne den die Praxis spürbar Umsatz verliert.Optional, gegen Beitragsaufschlag.

Tagessatz richtig dimensionieren

Der Tagessatz ist die wichtigste Stellschraube. Ist er zu klein, reicht die Leistung im Schadenfall nicht für die Praxisfixkosten. Ist er zu groß, zahlen Sie unnötig hohen Beitrag. Faustregel: Jahresfixkosten der Praxis durch 220 Praxistage teilen, dann prüfen, ob die private Entnahme zusätzlich mit abgedeckt sein soll.

Praxistyp / GrösseTypische MonatsfixkostenTagessatz-Korridor
Hausarztpraxis Einzel (1 Sprechzimmer, 2 MFA)10.000–14.000 €500–700 €/Tag
Hausarztpraxis Einzel (3 Sprechzimmer, 4–5 MFA)18.000–25.000 €800–1.100 €/Tag
Fachpraxis (Internist, Kardiologe, Gynäkologie etc.)25.000–40.000 €1.100–1.700 €/Tag
Berufsausübungsgemeinschaft / kleinere MVZ40.000–80.000 €1.700–3.500 €/Tag

Diese Werte sind Erfahrungswerte aus der Beratung niedergelassener Arztpraxen und ersetzen keine individuelle Kalkulation Ihrer konkreten BWA. Wenn Sie Ihren echten Tagessatz wissen wollen, brauchen wir die Praxis-BWA des letzten Geschäftsjahres.

Karenzzeit: 0, 7, 14 oder 28 Tage?

Die Karenzzeit ist die Anzahl Tage am Anfang eines Schadens, in denen die Versicherung noch nicht leistet. Kürzere Karenz bedeutet höheren Beitrag, aber frühere Leistung.

0 Tage

Leistung ab Tag 1. Teuer, aber sinnvoll bei kleinen Praxen ohne Liquiditätspuffer und bei Praxisinhabern ohne Krankentagegeld.

7 Tage

Standardwahl. Kurze Erkältungen werden nicht versichert, aber alle relevanten Krankheitsverläufe ab einer Woche sind abgedeckt.

14 Tage

Beitrag deutlich niedriger. Empfehlenswert, wenn Sie 14 Tage Praxisstillstand aus laufender Liquidität überbrücken können.

28 Tage

Günstigste Variante. Nur sinnvoll, wenn die Praxis auch einen Monat ohne Einnahmen tragen könnte – in der Praxis selten gegeben.

Warum 12 Monate Leistungsdauer oft nicht reichen

Die Leistungsdauer (oft auch Haftzeit genannt) ist die maximale Zeit, über die der Versicherer im Schadenfall den Tagessatz zahlt. Standardmässig 12 Monate, optional 24 Monate gegen Mehrbeitrag.

12 Monate reichen für die meisten Akuterkrankungen: Bandscheiben-OP mit Reha, Kniegelenk, mittelschwere Infekte, normale postoperative Verläufe. Bei schweren Erkrankungen – Krebsdiagnose mit Chemotherapie und Strahlentherapie, schwere Wirbelsäulen-OP, Burn-out mit stationärer Rehabilitation, Long-Covid mit längerer Rekonvaleszenz – reichen 12 Monate hingegen oft nicht. In dem Fall stehen Sie nach 12 Monaten ohne Schutz da, obwohl die Praxis noch immer nicht läuft. Ab dann muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung übernehmen, vorausgesetzt, sie ist sauber kalibriert.

Empfehlung: 24 Monate Leistungsdauer, wenn ein längerer Ausfall in Ihrer Familienanamnese, Ihrem Alter oder Ihrem Risikoprofil realistisch ist. Der Mehrbeitrag ist meist deutlich kleiner als der zusätzliche Schutz groß.

Wie die Police zeitlich greift

Schadeneintritt (Tag der Arbeitsunfähigkeit) Karenzzeit 0–14 Tage Praxisausfall zahlt Tagessatz Leistungsdauer 12–24 Monate Berufsunfähigkeitsrente läuft an, wenn dauerhaft Tag 7–14 Monat 12–24 Krankentagegeld läuft parallel für Ihre private Entnahme
Vereinfachte Zeitachse. Praxisausfall sichert die Praxisfixkosten in der Akut- und Mittelfristphase, die Berufsunfähigkeit setzt bei dauerhaftem Ausfall ein.

Abgrenzung zu Berufsunfähigkeit und Krankentagegeld

Drei Bausteine, drei klare Funktionen. Wer die durcheinanderbringt, baut systematische Versorgungslücken auf.

Praxisausfall (diese Seite)

Wer profitiert: Die Praxis als Betrieb.
Was wird ersetzt: Laufende Praxisfixkosten.
Dauer: 12–24 Monate.
Tritt ein bei: krankheits-/unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit des Inhabers.

Krankentagegeld

Wer profitiert: Sie als Privatperson.
Was wird ersetzt: Privater Lebensunterhalt (Miete, Familie, Kredite).
Dauer: Bis Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit oder Anerkennung der Berufsunfähigkeit.
Tritt ein bei: ärztlich attestierter AU. Mehr unter Krankentagegeld in der Tiefe.

Berufsunfähigkeit

Wer profitiert: Sie als Privatperson.
Was wird ersetzt: Dauerhaftes Einkommen.
Dauer: Bis Rentenbeginn oder vereinbartes Endalter.
Tritt ein bei: dauerhafter BU zu mindestens 50 %. Vertiefung unter BU für Ärzte.

Eine vierte Säule kommt hinzu, wenn der Praxisbetrieb durch einen Sachschaden stillsteht (Brand, Wasser): dann greift die Betriebsunterbrechungs-Komponente der Praxisinhaltsversicherung. Details unter Praxisinhalt + Betriebsunterbrechung.

Rechenbeispiel: was ohne Praxisausfall passiert

Fachpraxis Internist, Einzelpraxis, 3 Sprechzimmer, 4 Medizinische Fachangestellte. Monatliche Fixkosten 22.000 €. Der Inhaber erleidet einen Bandscheiben-Vorfall mit Operation und anschließender Reha. Voraussichtlich 6 Monate Ausfall.

PositionOhne PraxisausfallMit Praxisausfall (Tagessatz 950 €, Karenz 7, 24 Mon.)
Praxisfixkosten 6 Monate132.000 € (aus Privat / Kredit zu tragen)132.000 € (durch Versicherer ersetzt über Tagessatz)
Krankentagegeld für Privat (350 €/Tag, ab Tag 22)52.500 € deckt private Entnahme52.500 € deckt private Entnahme
Liquiditätsbedarf privat zusätzlich132.000 € Praxisfixkosten0 €
KonsequenzAufzehrung Reserven, Kontokorrent, ggf. Personalabbau, Vertrauensverlust beim PatientenstammPraxis steht stabil, Personal bleibt, Rückkehr in funktionierende Strukturen

Praxisausfallbeitrag in dieser Konstellation: rund 1.800–2.400 € Jahresbeitrag. Im Schadenfall werden 132.000 € Praxiskosten getragen. Die Hebelwirkung ist eine der grössten im gesamten Versicherungsmarkt.

Prüfliste für den Vertrag

  1. Tagessatz: orientiert sich an Jahresfixkosten / 220, plus private Entnahme wenn keine ausreichende Krankentagegeldversicherung.
  2. Karenzzeit: 7 Tage als Standard, 0 Tage nur bei sehr geringer Liquiditätsreserve.
  3. Leistungsdauer: 24 Monate bei mittlerem bis erhöhtem Risikoprofil.
  4. IfSG / Quarantäne: Zusatzbaustein aktiv mitgeschlossen? Wichtig seit Pandemie.
  5. Sachschaden-Mitversicherung: nur nötig, wenn keine Betriebsunterbrechungsversicherung in der Praxisinhaltspolice vorhanden ist.
  6. Versicherte Personen: nur Inhaber oder auch angestellte Ärzte? Schlüsselpersonen-Klausel prüfen.
  7. Anpassungsklausel: Tagessatz automatisch an Beitragssteigerungen koppeln, damit Sie nicht jedes Jahr nachjustieren müssen.
  8. Vorerkrankungs-Prüfung: Bei Vorerkrankungen anonyme Risikovoranfrage stellen, bevor ein Antrag eingereicht wird – das vermeidet einen offiziellen Ablehnungseintrag.

Typische Fehler bei der Praxisausfallversicherung

Fehler 1: Tagessatz zu klein

Häufigster Fehler in Bestandsverträgen. Der Tagessatz wurde vor zehn Jahren bei Praxisgründung kalkuliert, Personal und Miete sind seitdem deutlich gestiegen. Im Schadenfall reicht die Leistung nicht. Konsequenz: Bestand alle 2 Jahre prüfen oder Anpassungsklausel vereinbaren.

Fehler 2: Karenzzeit zu lang, ohne dass Liquidität passt

28 Tage Karenz aus Beitragsgründen, aber keine 28 Tage Praxisfixkosten als Liquiditätsreserve. Im Schadenfall reißt sofort die Personalfinanzierung.

Fehler 3: Quarantäne-Baustein fehlt

Viele ältere Verträge schließen behördliche Anordnungen nach Infektionsschutzgesetz aus. Nach den Erfahrungen 2020–2022 muss dieser Baustein heute zwingend dabei sein.

Fehler 4: Vorerkrankung verschwiegen

Der Antragsteller schweigt über eine vergangene Bandscheiben-OP. Bei einem späteren Wirbelsäulen-Schaden prüft der Versicherer die Vorvertraglichkeit. Es droht Rücktritt vom Vertrag oder Leistungsfreiheit (§§ 19 ff. VVG).

Fehler 5: Krankentagegeld und Praxisausfall in einen Topf werfen

Die Annahme „Mein Krankentagegeld zahlt schon irgendwie die Praxismiete mit" ist eine der gefährlichsten. Krankentagegeld ist für privaten Lebensunterhalt, Praxisausfall ist für Praxisfixkosten. Beides braucht eigene Police.

Fehler 6: Nur 12 Monate Leistungsdauer bei schwerer Erkrankung

Ein Krebsverlauf mit Chemotherapie, OP und Reha kann 18 Monate dauern. Wenn die Police nach 12 Monaten endet und die BU sechs Monate später anläuft, klafft eine sechsmonatige Lücke ohne Schutz.

Jan Pohl, Versicherungsmakler Aachen, Schwerpunkt Heilberufe und Praxisrisiken

Makler-Einschätzung

Praxisausfall ist die unauffälligste, aber wirkungsvollste Versicherung in einer Arztpraxis. Sie kostet kleines Geld, schreibt im Schadenfall aber fünf- bis sechsstellige Beträge gut. In meinen Beratungen erlebe ich häufig zwei Muster: Entweder die Police fehlt komplett, weil sie bei Praxisgründung als verzichtbar eingestuft wurde – oder sie ist vorhanden, aber der Tagessatz wurde nie wieder angefasst und reicht nicht mehr.

Wenn Sie eine bestehende Praxisausfall haben: Lassen Sie sie alle zwei Jahre gegen Ihre aktuelle BWA prüfen. Wenn Sie keine haben: Holen Sie sich ein Angebot, bevor das nächste Geburtsjahr den Beitrag teurer macht und bevor eine ungeklärte Diagnose die Annahme blockiert.

Jan Pohl · Versicherungsmakler Aachen · § 34d GewO · Vermittlerregister-Nr. D-6LQ8-VHMG3-85

Häufige Fragen zur Praxisausfallversicherung für Ärzte

Brauche ich eine Praxisausfallversicherung, wenn ich schon ein Krankentagegeld habe?

Ja. Krankentagegeld zahlt Ihre private Entnahme – also Miete, Lebenshaltung, Kredite. Es deckt nicht die Gehälter Ihrer Medizinischen Fachangestellten, die Praxismiete oder die Leasingraten. Für diese Praxisfixkosten ist die Praxisausfallversicherung zuständig. Beides braucht eigene Police.

Welcher Tagessatz ist für meine Praxis richtig?

Faustregel: Jahresfixkosten der Praxis durch 220 Praxistage teilen. Für eine Einzelpraxis mit 2–4 MFA liegt der Tagessatz typischerweise bei 600–1.100 €, für eine Fachpraxis bei 1.100–1.700 €. Für eine exakte Kalkulation brauchen wir Ihre BWA des letzten Jahres.

Was ist der Unterschied zwischen Karenzzeit und Leistungsdauer?

Die Karenzzeit ist die Wartezeit am Anfang eines Schadens, bevor die Leistung beginnt (typisch 7 Tage). Die Leistungsdauer ist die maximale Zeit, über die der Tagessatz gezahlt wird (typisch 12 oder 24 Monate). Kürzere Karenz und längere Leistungsdauer sind teurer, geben aber mehr Schutz.

Zahlt die Praxisausfallversicherung auch bei Quarantäne?

Nur wenn der Baustein „Behördliche Schließung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)" ausdrücklich mitversichert ist. Ältere Verträge schließen diesen Fall oft aus. Nach den Erfahrungen 2020–2022 sollte er heute zwingend dabei sein.

Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung verschweige?

Der Versicherer kann nach §§ 19 ff. VVG vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern, wenn die verschwiegene Vorerkrankung im Schadenfall relevant wird. Lieber im Antrag vollständig angeben oder vorab anonyme Risikovoranfrage stellen.

Lohnt sich 24 Monate Leistungsdauer wirklich?

Bei schweren Erkrankungen wie Krebs, schweren Wirbelsäulen-Operationen oder Long-Covid mit langer Rekonvaleszenz reichen 12 Monate oft nicht. Der Mehrbeitrag für 24 Monate ist meist klein im Vergleich zur zusätzlichen Sicherheit – insbesondere wenn die anschließende BU erst nach Begutachtung anläuft.

Wie schnell zahlt die Versicherung im Schadenfall?

Nach Ende der Karenzzeit, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bei längerem Verlauf erfolgt die Leistung in monatlichen Tranchen, gegen wiederkehrende Vorlage der AU.

Praxisausfall-Angebot für Ihre Arztpraxis anfordern

Tagessatz, Karenzzeit und Leistungsdauer auf Ihre Praxis kalkuliert – ohne Vorabverpflichtung.

Quellen und weiterführende Informationen: §§ 19 ff. VVG (vorvertragliche Anzeigepflicht) · Infektionsschutzgesetz (IfSG) · BaFin (Versicherungsaufsicht) · Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) · Bundesärztekammer
Stand: Mai 2026. Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die konkreten Vertragsbedingungen (AVB) des jeweiligen Versicherers.