Privatrente Aachen

Private Rentenversicherung (Privatrente) Aachen – flexible Altersvorsorge für Gutverdiener
Altersvorsorge · Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung (Privatrente) in Aachen – flexible Altersvorsorge für Gutverdiener

Die private Rentenversicherung – oft auch einfach „Privatrente“ oder „ETF-Fondspolice“ genannt – ist für viele gutverdienende Angestellte und Selbständige in Aachen der wichtigste Baustein der Altersvorsorge. Sie verbindet planbare, lebenslange Rentenzahlungen mit flexibler Kapitalnutzung und einer sehr attraktiven steuerlichen Behandlung.

Diese Seite setzt auf dem allgemeinen Leitfaden Altersvorsorge Aachen auf und vertieft den Baustein „Private Rentenversicherung“ – inklusive Einordnung im Zusammenspiel mit Basisrente (Rürup) und betrieblicher Altersvorsorge (bAV).

Wenn Sie sich zunächst einen Überblick über die Schichten der Altersvorsorge verschaffen möchten, lohnt ein Blick auf den Hauptartikel. Hier geht es bewusst darum, die Privatrente für Ihre Situation als Gutverdiener, Akademiker oder Selbständiger in Aachen greifbar zu machen.

Hinweis: Die Ausführungen beziehen sich auf den Stand der steuerlichen Rahmenbedingungen 2025. Einzelne Grenzen (z. B. Höchstbeträge) werden jährlich angepasst. Im persönlichen Gespräch prüfen wir die für Ihr Veranlagungsjahr gültigen Werte.

1. In 60 Sekunden – was die Privatrente auszeichnet

  • Lebenslange Rente plus Kapitaloption.
    Die private Rentenversicherung kombiniert einen lebenslangen Rentenanspruch mit der Möglichkeit, sich Kapital ganz oder teilweise auszahlen zu lassen. Das gibt Planungssicherheit und Flexibilität.
  • Sehr attraktive Besteuerung.
    Bei Kapitalauszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und ab dem 62. Lebensjahr wird nur die Hälfte des Gewinns besteuert. Bei lebenslanger Rente unterliegt nur der Ertragsanteil der Einkommensteuer.
  • Sauberes Zusammenspiel mit Rürup und bAV.
    Die Privatrente ist oft der flexibelste Baustein in Schicht 3 und ergänzt Basisrente und bAV. Im Leitfaden zur Altersvorsorge wird sie daher bewusst früh in der Reihenfolge genannt.

2. Wie die private Rentenversicherung funktioniert

Die private Rentenversicherung gehört zur dritten Schicht der Altersvorsorge. Sie schließen einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft ab, zahlen regelmäßig oder einmalig Beiträge ein und erhalten im Gegenzug später eine lebenslange Rente und/oder eine Kapitalauszahlung.

Moderne Privatrenten arbeiten meist fondsgebunden – idealerweise mit kostengünstigen ETFs. Ihr Geld wird also nicht klassisch verzinst „angelegt“, sondern breit gestreut am Kapitalmarkt investiert. Das Renditepotenzial ist höher, gleichzeitig schwanken die Werte unterwegs. Die Versicherung übernimmt dabei die Kalkulation der späteren Leibrente.

Wichtiger Unterschied zu reinem ETF-Depot: Ein ETF-Depot ist in der Ansparphase sehr flexibel, bietet aber keine lebenslange Rentenzahlung. Eine Privatrente löst genau dieses Langlebigkeitsrisiko – auf Wunsch mit Kapitaloption.

3. Steuerlogik der Privatrente – der „Steuer-Turbo“

Die entscheidende Stärke der privaten Rentenversicherung liegt in der Kombination aus steuerlicher Behandlung und lebenslanger Leistung.

3.1 Kapitalauszahlung nach 12 Jahren und ab 62

Haben Sie Ihren Vertrag nach dem 31.12.2004 abgeschlossen, mindestens 12 Jahre gehalten und lassen sich das Kapital frühestens mit 62 auszahlen, gilt:

  • besteuert wird nur der Gewinn (Auszahlung minus eingezahlte Beiträge),
  • und von diesem Gewinn nur die Hälfte – mit Ihrem dann gültigen persönlichen Steuersatz.

Sie verschieben also Erträge aus der aktiven Phase mit hohem Steuersatz in eine Phase mit in der Regel niedrigerem Steuersatz – und das bei halbierter Bemessungsgrundlage.

3.2 Numerischer „Steuer-Turbo“ im Vergleich zum ETF-Depot

Theoretisch ist die Steuerlogik klar – wirklich greifbar wird sie mit Zahlen. Stellen Sie sich vor, Sie haben zum Rentenbeginn einen reinen Kapitalgewinn von 100.000 € aufgebaut.

Variante Steuerbasis Steuersatz Steuerbetrag Netto-Auszahlung
ETF-Depot (Abgeltungsteuer) 100.000 € Gewinn 25 % Abgeltungsteuer* 25.000 € 75.000 €
Privatrente (Kapitalauszahlung) 50.000 € steuerpflichtig
(50 % von 100.000 €)
18 % persönl. Steuersatz im Alter (Beispiel) 9.000 € 91.000 €

Der Unterschied in diesem Beispiel: 16.000 € mehr Netto bei identischem Kapitalgewinn – nur durch die Kombination aus halbierter Bemessungsgrundlage und niedrigerem Steuersatz im Alter. Genau das ist der numerische „Steuer-Turbo“ der Privatrente gegenüber einem reinen ETF-Depot.

*ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, zur Vereinfachung gerundet.

3.3 Lebenslange Rente – Ertragsanteilsbesteuerung

Wählen Sie die lebenslange Rente, wird nicht die gesamte Rente besteuert, sondern nur ein fester Ertragsanteil, der von Ihrem Alter bei Rentenbeginn abhängt. Starten Sie z. B. mit 67, liegt dieser Ertragsanteil bei unter 20 % (Stand 2025).

Der Rest Ihrer Rente bleibt dauerhaft steuerfrei. Damit erreicht die Privatrente je nach Konstellation eine sehr effiziente Nettorendite – insbesondere im Zusammenspiel mit Ihrem persönlichen Steuersatz.

4. Privatrente, Basisrente, bAV – wer wann Priorität hat

Im allgemeinen Altersvorsorge-Leitfaden ordne ich die Bausteine nach ihrer Bedeutung und Flexibilität. Für viele gutverdienende Angestellte, PKV-Versicherte und Selbständige entsteht folgende Grundreihenfolge:

Baustein Stärken Schwächen
Private Rentenversicherung (Schicht 3) Kapitaloption, Ertragsanteilsbesteuerung bzw. hälftige Gewinnbesteuerung, hohe Flexibilität Beiträge nicht sofort voll als Sonderausgaben absetzbar
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) Bruttoeinzahlung, Arbeitgeberzuschuss, sofortige Steuerersparnis Vollbesteuerung der Rente, eingeschränkte Flexibilität, Abhängigkeit vom Arbeitgeber
Basisrente (Rürup) Sehr hoher Sonderausgabenabzug, pfändungssicher Kein Kapitalwahlrecht, lebenslange Rente, in der Regel weniger flexibel

Wie diese Bausteine im Einzelfall priorisiert werden, hängt stark von Ihrem Einkommen, Ihrer Krankenversicherung (GKV/PKV), Ihrer beruflichen Situation (Angestellter/Selbständiger) und Ihren Plänen (z. B. Auslandsaufenthalt, früher Ausstieg) ab.

5. Sonderfall PKV-Hochverdiener – neue Gewichtung der bAV

Für viele meiner Mandanten in Aachen gilt: hohes Einkommen, häufig PKV, deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze. Für diese Zielgruppe verschiebt sich die Rolle der bAV deutlich.

5.1 Was verloren geht: Der Sozialabgaben-Hebel

Das ist eine ausgezeichnete und entscheidende Frage, die den Blick auf das tatsächliche Niveau dieser Zielgruppe schärft: Gutverdiener, Akademiker, typischerweise in der PKV und deutlich über der BBG.

Die Annahme ist richtig: Für diese spezielle Zielgruppe verliert die bAV ihren größten „Hebel“ und rückt näher an die Basisrente (Rürup) als reines Steuer-Spar-Instrument heran.

Wenn ein Angestellter deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Sozialversicherung verdient und in der PKV versichert ist, fallen die beiden größten Vorteile der bAV weitgehend weg:

  • Keine nennenswerte Sozialversicherungs-Ersparnis: Bei einem Einkommen weit über der BBG wird die Entlastung bei den Sozialabgaben durch die bAV marginal oder geht gegen null, da die Beiträge ohnehin auf Maximalniveau liegen. Der bekannte „100 € Beitrag kostet nur 60 € netto“-Hebel aus GKV-/BBG-Nähe funktioniert hier nicht.
  • Keine KV-Optimierung wie im GKV-Standardbeispiel: In vielen GKV-Beispielen wird argumentiert, dass bestimmte bAV-Konstellationen im Alter zu Vorteilen bei den Krankenversicherungsbeiträgen führen. Für PKV-Mitglieder spielt das praktisch keine Rolle – Ihre PKV-Beiträge hängen nicht von der späteren Rentenhöhe ab, sondern vom Tarif und Ihrer individuellen Situation.

Fazit dieses Verlusts: Die bAV ist für diese Zielgruppe kein „Brutto-Netto-Wunder“ mehr, sondern ein reines „Brutto-Steuer-Wunder“.

5.2 Was bleibt: Der Steuer-Hebel (der neue Fokus)

Für PKV-Hochverdiener bleibt die bAV trotzdem interessant – aus rein steuerlicher Sicht:

Kriterium Bedeutung für PKV-Hochverdiener (> BBG)
Steuerersparnis (heute) Maximal (Grenzsteuersatz 42 % oder 45 %). Der Beitrag wird aus dem Brutto-Einkommen entnommen, die aktuelle Steuerlast sinkt sofort.
Besteuerung im Alter Nachgelagert. Die Betriebsrente wird voll versteuert. Da das Einkommen im Alter meist niedriger ist, zahlen Sie dann einen geringeren Renten-Steuersatz (z. B. 20–30 %).
Lohnkosten-Zuschuss Bei Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber in vielen Fällen zu einem mindestens 15 % Zuschuss verpflichtet. Dieser Betrag ist geschenktes Geld, das Sie ohne eigenes Mehr-Investment erhalten.

Schlussfolgerung: Die bAV wird zum extrem effizienten Instrument, um hoch besteuertes Brutto-Einkommen von heute steuerlich zu entlasten und in eine später niedriger besteuerte Altersrente zu transferieren.

5.3 Empfohlene Anpassung der Prioritäten

Für PKV-Versicherte oberhalb der BBG verschiebt sich die Attraktivität der Bausteine. Die Priorisierung sieht dann typischerweise so aus:

  1. Priorität 1: Private Rentenversicherung (Schicht 3)
    Sie bietet maximale Flexibilität und den entscheidenden Steuer-Turbo im Alter: die hälftige Besteuerung des Gewinns bei Kapitalauszahlung (sofern 12 Jahre Laufzeit und Alter 62 erreicht sind) oder die günstige Ertragsanteilsbesteuerung bei Leibrente. Im Vergleich zu bAV und Basisrente behalten Sie mehr Kontrolle über Ihr Kapital.
  2. Priorität 2: Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
    Sie dient vor allem dazu, den Arbeitgeberzuschuss mitzunehmen und den hohen Grenzsteuersatz (z. B. 42 %) in einen niedrigeren Rentensteuersatz zu verschieben. Der Fokus liegt auf „geschenktem Geld“ und Steuer-Shift – bei bewusst akzeptierter Einschränkung der Flexibilität.
  3. Priorität 3: Basisrente (Rürup)
    Die Basisrente kommt ins Spiel, wenn bAV-Freigrenzen ausgeschöpft sind und Sie den hohen Grenzsteuersatz zusätzlich nutzen möchten, aber die fehlende Kapitaloption in Kauf nehmen.

5.4 Klarer Hinweistext, den Sie kennen sollten

Für die Einordnung im Gesamtleitfaden lässt sich das so zusammenfassen:

Wichtiger Hinweis für PKV-Versicherte und Hochverdiener (über BBG 2025/2026):
Für Sie verschiebt sich die Attraktivität der Bausteine. Der große Sozialversicherungs-Hebel der bAV fällt weitgehend weg, da Sie ohnehin über der Beitragsbemessungsgrenze liegen und Ihre PKV-Beiträge nicht von der Entgeltumwandlung beeinflusst werden.

Der Fokus verschiebt sich auf:

  1. Flexibilität & Steuer-Turbo (Schicht 3): Die hälftige Besteuerung des Gewinns und die Ertragsanteilsbesteuerung der Leibrente schlagen in vielen Fällen die spätere Vollbesteuerung von bAV und Rürup.
  2. Geschenktes Geld & Steuer-Shift (bAV): Die bAV ist vor allem noch relevant, um den Arbeitgeberzuschuss mitzunehmen und den Steuersatz von heute (z. B. 42 %) gegen einen niedrigeren Rentensteuersatz später zu tauschen.

Daher empfehle ich in dieser Konstellation, zuerst die flexible Schicht 3 (Privatrente/Depot) aufzubauen und bAV sowie Basisrente gezielt als Ergänzung zur Steueroptimierung einzusetzen.

6. Konkretes Rechenbeispiel: Steuerersparnis + Rendite

Um den Hebel der Privatrente zu verdeutlichen, lohnt ein Blick auf ein kombiniertes Beispiel aus Steuerersparnis und langfristiger Rendite:

Parameter Wert
Brutto-Beitrag p. a. 6.000 €
Steuerersparnis (Grenzsteuersatz 42 %) - 2.520 €
Netto-Einsatz p. a. 3.480 €
Laufzeit 30 Jahre
Angenommene Rendite 7,0 % p. a.
Kapitalstock zum Rentenbeginn ~ 347.000 €
Voraussichtliche Monatsrente (brutto) ~ 1.050 € (bei Rentenfaktor 30)
Geschätzte Netto-Rente ~ 900–950 € nach Steuern und ggf. PKV-Anteil (vereinfachte Annahme)

Damit sehen Sie beide Ebenen auf einen Blick: Ihren effektiven Nettoaufwand pro Jahr und die daraus resultierende, voraussichtliche Nettorente, mit der Sie Ihre Rentenlücke schließen können. Die exakten Werte hängen von Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrer Krankenversicherungssituation im Alter ab – im Beratungsgespräch rechnen wir das mit Ihren Zahlen durch.

7. Für wen die Privatrente besonders sinnvoll ist

Typische Konstellationen, in denen die private Rentenversicherung in Aachen ein zentraler Baustein ist:

  • Angestellte mit Einkommen deutlich über der BBG, häufig PKV-versichert,
  • Selbständige und Freiberufler, die flexibel bleiben und pfändungssichere Bausteine ergänzen wollen,
  • Akademiker mit stark steigenden Einkommen (Ingenieure, Ärzte, Informatiker),
  • Mandanten, die eine Kombination aus lebenslanger Rente und Kapitaloption suchen.

Im Zusammenspiel mit Ihrer Basisrente, einer möglichen bAV und einem zusätzlichen ETF-Depot lässt sich eine Struktur aufbauen, die sowohl steuerlich als auch in der Praxis tragfähig ist.

8. Nächste Schritte – wie wir in Aachen konkret vorgehen

Im ersten Gespräch klären wir, welche Rolle die Privatrente in Ihrem Gesamtaufbau spielen soll. Typischer Ablauf:

  1. Analyse der Ausgangssituation:
    Einkommen, Krankenversicherung (GKV/PKV), vorhandene Bausteine (bAV, Rürup, Depot), Ziele (Rentenbeginn, früher Ausstieg, Immobilie, Ausland).
  2. Einordnung der Bausteine:
    Wir legen fest, ob bei Ihnen die Privatrente, die bAV oder die Basisrente den ersten Euro bekommen sollten – und in welcher Reihenfolge der Ausbau sinnvoll ist.
  3. Tarif- und Kostenvergleich:
    Sie erhalten transparente Vergleiche zu Kosten, Rentenfaktoren und steuerlicher Wirkung.
  4. Umsetzung in Ihrem Tempo:
    Sie entscheiden, ob wir mit einem Baustein starten oder mehrere Bausteine parallel aufsetzen.

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Foto Jan Pohl
Jan Pohl Versicherungsmakler

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