24. Juni 2024

Gesundheitsfragen beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung – ungefragte Angaben

Müssen Versicherte auch ungefragte Angaben machen?

Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) stehen Antragsteller oft vor der Frage, ob sie über die gestellten Gesundheitsfragen hinaus weitere Informationen preisgeben müssen. Die Rechtslage hierzu ist komplex und hat zu Diskussionen geführt, die sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Fachliteratur noch nicht abschließend geklärt sind.

Was sagt das Gesetz? 

Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind Versicherte dazu verpflichtet, alle gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Dies dient dem Schutz des Versicherers vor Risiken, die aus unvollständigen oder falschen Angaben resultieren könnten. Eine Verletzung dieser Pflicht kann schwerwiegende Folgen haben, wie die Anfechtung oder Kündigung des Vertrages durch den Versicherer.

Gibt es eine spontane Anzeigeobliegenheit? 

Ein strittiger Punkt ist die sogenannte “spontane Anzeigeobliegenheit”. Einige Rechtsexperten vertreten die Ansicht, dass Versicherte unter bestimmten Umständen auch unaufgefordert Informationen offenlegen müssen. Andere lehnen diese Pflicht ab, da sie im Gesetz nicht explizit verankert ist.

Die “spontane Anzeigeobliegenheit” bezieht sich auf die Pflicht des Versicherungsnehmers, bestimmte, für den Versicherungsvertrag wesentliche Umstände unaufgefordert anzuzeigen. Diese Verpflichtung tritt in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer erkennt oder erkennen muss, dass bestimmte Informationen so grundlegend für die Risikobeurteilung des Versicherers sind, dass deren Nichtmitteilung als eine erhebliche Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht angesehen werden könnte.

Erweiterte Definition: Die spontane Anzeigeobliegenheit ergänzt die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegten Anzeigepflichten und basiert auf dem Grundsatz von Treu und Glauben im Versicherungsrecht. Sie verlangt vom Versicherungsnehmer ein hohes Maß an Eigeninitiative und Urteilsvermögen, um zu entscheiden, ob eine Information auch ohne direkte Nachfrage des Versicherers offenbart werden muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Information so bedeutsam ist, dass sie die Entscheidung des Versicherers über Annahme, Ablehnung oder die Konditionen des Versicherungsvertrags beeinflussen könnte.

Beispiel: Nehmen wir an, ein Versicherungsnehmer hat eine seltene, aber schwerwiegende Erkrankung, die nicht direkt in den Gesundheitsfragen des BU-Antrags erfasst ist. Wenn diese Erkrankung jedoch das Risiko einer Berufsunfähigkeit signifikant erhöht, könnte es eine spontane Anzeigeobliegenheit geben, diese Information dem Versicherer mitzuteilen, selbst wenn keine direkte Frage dazu gestellt wurde.

Wann könnten Versicherte verpflichtet sein, Informationen preiszugeben? In Ausnahmefällen könnte eine Offenbarungspflicht bestehen, insbesondere wenn es sich um außergewöhnliche und für den Versicherungsvertrag wesentliche Informationen handelt. Solche Umstände erfordern eine individuelle Betrachtung und können nicht pauschal beantwortet werden.

Fazit: Anzeigepflicht Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen

Die Frage, ob Versicherte auch ungefragte Angaben im BU-Antrag machen müssen, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Es hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. Für eine detaillierte Auseinandersetzung mit diesem Thema empfehlen wir den Artikel auf AssCompact, der die verschiedenen Perspektiven und rechtlichen Erwägungen beleuchtet.

Weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier auf meiner Homepage: https://versicherungsmakler.ac/berufsunfaehigkeitsversicherung/

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