Was kosten 2.500 Euro Einkommensschutz? BU, Grundfähigkeit, private EU, Pflege und Krankentagegeld im Modellvergleich
Ein identischer Geldbetrag schafft keinen identischen Versicherungsschutz. Dieses Dossier vergleicht deshalb nicht nur Beiträge, sondern zuerst den Leistungsauslöser: Wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wann eine Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, wann Pflege und wann Krankentagegeld?
BU: grob 78–150 €Viele konventionelle Varianten im 30-jährigen Akademiker-Modell.
Grundfähigkeit: 72–164 €Erfolgreiche angeschlossene Ergebniszeilen; Leistungsumfang unterscheidet sich deutlich.
Private EU: rund 73 €Ein technisch sauberer Nicht-Starter-Modellweg; kein Marktmittel.
KTG: 6–19 €Für 20 € pro Tag ab Tag 43 – und damit bewusst kein 2.500-Euro-Rentenvergleich.
Direkte Antwort: Für einen synthetischen 30-jährigen wissenschaftlichen Mitarbeiter mit 60.000 Euro Jahresbrutto lagen viele konventionelle BU-Varianten für 2.500 Euro Monatsrente grob bei 78 bis 150 Euro monatlichem Zahlbeitrag. Grundfähigkeitsvarianten lagen in der angeschlossenen erfolgreichen Ergebnisansicht etwa zwischen 72 und 164 Euro. Ein sauber darstellbarer Nicht-Starter-Weg der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung lag um 73 Euro. Diese Zahlen sind keine Rangliste: Die Produkte zahlen bei unterschiedlichen Zuständen.
Vollständige Inhaltsübersicht
Modellannahmen
Preisvergleich
Leistungsauslöser
Berufsunfähigkeit
Grundfähigkeit
Private EU und gesetzliche EM
Pflege
Krankentagegeld
Zielgruppen
Gesundheitsprüfung
Entscheidungslogik
Quellen
01 · Methodik
Ein sauberer Vergleich braucht dieselbe Modellperson – und klare Grenzen
Die zentrale Modellrechnung verwendet: Mann, geboren 01.01.1996, wissenschaftlicher Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, 60.000 Euro Jahresbrutto, 80 Prozent Bürotätigkeit, 1,80 Meter, 78 Kilogramm, Abitur, Versicherungsbeginn 01.09.2026, 2.500 Euro Monatsrente bis Alter 67, keine Beitrags- und keine Leistungsdynamik. Softfair setzte technisch „kein risikorelevantes Hobby“ voraus; diese Annahme ist keine bestätigte Kundeneigenschaft.
Die Preisberechnung enthält keine Gesundheitsprüfung. Zudem konnten nicht alle Gesellschafts- und Berufs-Mappings in jedem Produktweg vollständig verarbeitet werden. Deshalb veröffentlichen wir keinen scheinpräzisen Marktdurchschnitt, sondern belastbare Größenordnungen aus der angeschlossenen Ergebnisansicht.
Modellbeiträge sind nur sinnvoll, wenn die Annahmen sichtbar bleiben. Pflege wird wegen eines abweichenden Vergleichsmodells separat behandelt.
02 · Modellpreise
Was kostet 2.500 Euro Monatsabsicherung im gleichen Akademiker-Modell?
Produkt
Modellergebnis
Was der Wert bedeutet
Warum nicht 1:1 vergleichbar?
Berufsunfähigkeitsversicherung
Viele konventionelle Varianten ca. 78–150 €/Monat
monatlicher Zahlbeitrag für 2.500 € BU-Rente; einzelne Varianten liegen darunter oder deutlich darüber
Tarifbausteine, AU-, Pflege- und Investmentkomponenten verändern Preis und Leistung
Grundfähigkeitsversicherung
erfolgreiche angeschlossene Ergebniszeilen ca. 72–164 €/Monat; viele Basis-/Standardvarianten ca. 72–133 €
2.500 € Rente bei Verlust definierter Fähigkeiten
versicherte Fähigkeiten und Zusatzbausteine unterscheiden sich erheblich
Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung
ein sauberer Nicht-Starter-Modellweg ca. 73 €/Monat
2.500 € private EU-Rente
schmaler angeschlossener Markt; höhere Leistungshürde als BU
Krankentagegeld
6–19 €/Monat für 20 €/Tag ab Tag 43
kurz-/mittelfristige Einkommenslücke
keine 2.500-€-Monatsrente; Höhe ist bei Angestellten an die tatsächliche Lücke gebunden
Pflegetagegeld
separater Benchmark, nicht in diesem 30-Jahre-Modell
Leistung bei Pflegegrad/Pflegebedürftigkeit
andere Leistungsskala und derzeit anderer belastbarer Preisfall
03 · Leistungsfall
Die wichtigste Vergleichsfrage lautet nicht „Was kostet es?“, sondern „Wann zahlt es?“
Die fünf Produkte bilden keine Schweregrad-Leiter. Ein Versicherungsfall kann bei einem Produkt vorliegen, während die Voraussetzungen eines anderen nicht erfüllt sind.
Typischer Irrtum: Eine günstigere private EU- oder Grundfähigkeitsrente ist nicht automatisch „die gleiche Absicherung für weniger Geld“. Der Preisunterschied kann gerade daraus entstehen, dass ein anderer – teilweise deutlich engerer – Leistungsfall versichert ist.
04 · Berufsunfähigkeit
BU schützt den konkreten Beruf – das ist für Akademiker häufig der entscheidende Unterschied
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung steht die konkret ausgeübte Tätigkeit im Mittelpunkt. Marktüblich ist eine vertragliche Prüfung, ob der Beruf voraussichtlich in erheblichem Umfang – häufig mindestens zur Hälfte – nicht mehr ausgeübt werden kann. Der genaue Bedingungswortlaut entscheidet.
Für hoch spezialisierte Tätigkeiten ist diese Berufsbezogenheit zentral: Eine Person kann ihre konkrete wissenschaftliche oder ärztliche Tätigkeit verlieren, obwohl sie noch andere Tätigkeiten verrichten könnte, keine definierte Grundfähigkeit vollständig verloren hat und nicht pflegebedürftig ist.
05 · Grundfähigkeit
Grundfähigkeit kann ähnlich viel kosten wie BU – versichert aber etwas anderes
Die Grundfähigkeitsversicherung knüpft an tariflich definierte Fähigkeiten an. Das kann etwa Sehen, Gehen, Gebrauch der Hände oder – je nach Tarif – weitere körperliche, kognitive oder psychische Leistungsauslöser betreffen. Gerade Zusatzbausteine erklären, warum die Modellbeiträge stark streuen.
Für Akademiker ist deshalb nicht „GF ist billiger“ die richtige These. Im aktuellen Modell überschneiden sich BU- und GF-Beiträge deutlich. Die GF wird vor allem dann strategisch interessant, wenn ihr Leistungsauslöser zum Risiko passt oder die Risikoprüfung im konkreten Fall günstiger ausfällt.
06 · Erwerbsunfähigkeit
Private Erwerbsunfähigkeit und gesetzliche Erwerbsminderung müssen getrennt bleiben
Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung stellt nicht auf den bisherigen Beruf ab. Sie leistet erst bei einer sehr weitgehenden Einschränkung der allgemeinen Erwerbsfähigkeit nach der jeweiligen Vertragsdefinition. Das erklärt, warum ein Beitrag niedriger sein kann als bei einer BU.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist etwas anderes. Nach der Deutschen Rentenversicherung kommt volle Erwerbsminderung grundsätzlich in Betracht, wenn auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann; bei drei bis unter sechs Stunden geht es grundsätzlich um teilweise Erwerbsminderung. Hinzu kommen versicherungsrechtliche Voraussetzungen und gesetzliche Ausnahmen. Amtliche DRV-Informationen zur Erwerbsminderungsrente.
07 · Pflege
Pflegetagegeld kann hohe Monatsleistungen zahlen – aber erst bei Pflegebedürftigkeit
Für Pflege wäre eine lineare Umrechnung auf „2.500 Euro Rente“ methodisch falsch. Der belastbare aktuelle ASCORE-Standardfall verwendet beispielsweise Alter 50 mit 100 Euro Tagesgeld in Pflegegrad 5 und 80 Euro in Pflegegrad 4 – also ungefähr 3.000 bzw. 2.400 Euro im Monat. In ausgewählten vergleichbaren aktuellen Beispielen lag dieser engere PG4/PG5-Benchmark grob bei 60 bis 105 Euro monatlich; eine weiterreichende Dynamikvariante lag um 118 Euro.
Wer frühere Pflegegrade mit absichert, bewegt sich in einer anderen Preisdimension: Im separaten ASCORE-Komfortmodell mit PG3 60 %, PG4 80 % und PG5 100 % lagen ausgewählte Beispiele bei rund 110 bis 209 Euro monatlich. Im separaten Topmodell mit PG1 20 %, PG2 30 %, PG3 60 %, PG4 80 % und PG5 100 % lagen ausgewählte Beispiele um 188 bis 230 Euro; Varianten mit Zusatzleistungen lagen höher. Diese Modellfälle dürfen nicht als Preisleiter eines einzigen Tarifs gelesen werden.
Die vertiefte Frage „Kann Pflege nach schwieriger BU-Risikoprüfung eine zusätzliche Schicht sein?“ behandeln wir im separaten Dossier zum Pflegetagegeld als BU-Ergänzung.
08 · Krankentagegeld
Krankentagegeld schließt die vorübergehende Lücke – nicht die dauerhafte Arbeitskraftlücke
Die Krankentagegeldversicherung greift bei Arbeitsunfähigkeit nach der vereinbarten Karenzzeit. Im 30-jährigen Modell kosteten 20 Euro pro Tag ab dem 43. Tag in der angeschlossenen Ergebnisansicht etwa 6 bis 19 Euro monatlich.
Bei normalen Angestellten ist die Höhe nicht frei nach Wunsch zu skalieren. Nach der Entgeltfortzahlung sind bestehende Krankengeld- oder Krankentagegeldansprüche und das tatsächliche Nettoeinkommen zu berücksichtigen. Der private Baustein soll eine Einkommenslücke schließen, nicht zusätzliches Einkommen erzeugen. Für wissenschaftliche Mitarbeiter gibt es dazu eine eigene Vertiefung: Krankentagegeld für wissenschaftliche Mitarbeiter.
09 · Zielgruppen
Doktoranden, Ärzte und Professoren: Derselbe Zielbetrag führt nicht zur selben Modellrechnung
Doktoranden und Postdocs
Für angestellte wissenschaftliche Mitarbeiter ist das 60.000-Euro-Modell unmittelbar als Größenordnung nutzbar. Bei Stipendiaten oder atypischen Beschäftigungen muss die Einkommens- und Sozialversicherungslogik neu aufgesetzt werden.
Angestellte Ärzte
Ein zusätzlicher 30-jähriger Arzt-Modellfall mit 90.000 Euro Jahresbrutto bestätigte die Größenordnung, aber nicht identische Preise: Viele konventionelle BU-Ergebniszeilen lagen grob bei 78–127 Euro, erfolgreiche GF-Zeilen etwa bei 72–164 Euro und mehrere normale Nicht-Starter-EU-Ergebnisse bei etwa 65–70 Euro monatlich. Fachrichtung, Tätigkeit und Tarifzugang können den Wert verändern.
Verbeamtete Professoren
Hier ist ein pauschaler 2.500-Euro-Vergleich gerade nicht belastbar. Eine aktuelle Softfair-Testrechnung zeigte zahlreiche DU-spezifische Höchstgrenzen, fehlende Berufszuordnungen und zusätzliche Angaben wie Besoldungsgruppe; nur wenige Wege waren mit 2.500 Euro technisch direkt darstellbar. Für Professoren muss daher Dienstunfähigkeit und Versorgungslücke zuerst individuell gerechnet werden.
10 · Risikoprüfung
Der Preis ist erst die zweite Hürde – vorher muss der Vertrag gesundheitlich erreichbar sein
BU, Grundfähigkeit, private EU und Pflege verwenden unterschiedliche Gesundheitsfragen und Annahmelogiken. Deshalb sollte bei relevanter Vorgeschichte nicht Antrag für Antrag ausprobiert werden. Sinnvoll ist ein neutraler Gesundheitsdatensatz und anschließend die Prüfung, welcher Fragenkatalog den dokumentierten Sachverhalt tatsächlich erfasst.
Die sinnvolle Reihenfolge: Leistungsauslöser → Annahme → Preis
Risiko definieren: Soll der konkrete Beruf, eine Fähigkeit, allgemeine Erwerbsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit abgesichert werden?
Gesundheitsprüfung prüfen: Welche Produktwege sind mit der konkreten Vorgeschichte realistisch erreichbar?
Leistungsumfang vergleichen: Klauseln, Bausteine, Leistungsdauer und Dynamik müssen vor dem Preisvergleich feststehen.
Dann Beiträge vergleichen: Erst ähnliche Leistungsprofile ergeben einen sinnvollen Preisvergleich.
Für die allgemeine Produktauswahl und das Zusammenspiel der Bausteine bleibt die bestehende Seite Einkommensabsicherung der zentrale Einstieg. Dieses Dossier beantwortet bewusst die engere Kosten- und Modellfrage.
Welche 2.500-Euro-Absicherung passt zu Ihrem konkreten Beruf?
Ein belastbarer Vergleich beginnt mit Beruf, Status, Einkommen und Gesundheitshistorie – und endet nicht bei der billigsten Zahl.
Nein. Im aktuellen Akademiker-Modell überschneiden sich die Beitragsbereiche deutlich. Zudem unterscheiden sich die versicherten Leistungsauslöser.
Warum gibt es keinen einzigen Pflegepreis für 2.500 Euro?
Weil der belastbare Pflegebenchmark eine andere Modelllogik verwendet. Eine lineare Umrechnung würde Scheingenauigkeit erzeugen.
Warum wird für Professoren keine Preisrange genannt?
Weil die aktuelle Testrechnung durch DU-spezifische Höchstgrenzen, Besoldungsangaben und Berufs-Mappings keine ausreichend homogene Marktansicht für eine seriöse Range ergab.
Sind die Beiträge individuelle Angebote?
Nein. Es sind synthetische Modellwerte ohne Gesundheitsprüfung. Ein konkreter Antrag kann andere Beiträge, Einschränkungen oder eine Nichtannahme ergeben.
13 · Quellen & Stand
Datenbasis
Softfair PROD: Modellberechnungen BU, Grundfähigkeit, private Erwerbsunfähigkeit und Krankentagegeld, Prüftag 29.08.2026. ASCORE: Pflegegeld-Markt- und Musterbeiträge, aktueller Stand 2026-04, geprüft 29.08.2026. VSM-Forschungsstand: Pflegeversicherung – Marktstudie und Fachdossier-Research 2026 (ART-000090). Rechtsgrundlagen: §§ 14, 15 SGB XI für Pflegebedürftigkeit/Pflegegrade; Deutsche Rentenversicherung für gesetzliche Erwerbsminderung. Alle Modellpreise dienen der Größenordnung, nicht als individuelles Angebot oder Versicherer-Ranking.