BU, Praxisausfall & KTG – Abgrenzung und richtige Kombination der Bausteine
Existenzsicherung für niedergelassene Ärzte: die vier Säulen und wie sie ineinandergreifen
Berufsunfähigkeit, Krankentagegeld, Praxisausfall und Betriebsunterbrechung sind keine Alternativen, sondern ein System. Wer eine Säule weglaesst oder falsch dimensioniert, baut sich systematische Lücken ein, die im Schadenfall sechsstellig werden können. Diese Seite zeigt, welche Säule welche Lücke schließt und in welcher Reihenfolge Sie sie aufbauen sollten.
Kurzüberblick – Existenzsicherung niedergelassene Ärzte
Vier Versicherungen tragen die wirtschaftliche Existenz einer Arztpraxis: Die Berufsunfähigkeit sichert Ihr privates Einkommen langfristig. Das Krankentagegeld überbrückt private Verdienstausfälle in den ersten Monaten. Die Praxisausfallversicherung zahlt laufende Praxiskosten weiter, wenn Sie als Inhaber krank werden. Die Betriebsunterbrechung springt ein, wenn ein Sachschaden die Praxis stilllegt.
Jede Säule deckt eine andere Achse ab (privat oder Praxis, kurzfristig oder langfristig). Wer sie verwechselt – etwa Krankentagegeld für Praxismiete einplant – landet im Schadenfall in einer Unterversicherung.
Die vier Säulen im Überblick
Stellen Sie sich das Thema auf zwei Achsen vor: privat versus Praxis sowie kurzfristig versus langfristig. Daraus ergeben sich vier Felder – und für jedes Feld gibt es genau eine zuständige Versicherung.
Säule 1: Berufsunfähigkeitsversicherung – Ihr langfristiger Einkommensschutz
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der zentrale Baustein Ihrer persönlichen Existenzsicherung. Sie greift dann, wenn vorübergehende Ausfälle in einen dauerhaften Zustand übergehen oder absehbar wird, dass Sie Ihren bisherigen ärztlichen Beruf längerfristig nicht mehr in der bisherigen Form ausüben können. In modernen Verträgen gilt ein Arzt als berufsunfähig, wenn er seinen zuletzt konkret ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.
Entscheidend: Die BU sichert Ihr privates Nettoeinkommen ab – nicht Ihre Praxisfixkosten. Wenn Sie 8.000 Euro netto monatlich entnehmen, sollten 60 bis 80 Prozent davon als BU-Rente abgesichert sein, also 4.800 bis 6.400 Euro. Eine BU mit nur 3.000 Euro im Leistungsfall reißt monatlich eine Lücke von 3.000 bis 5.000 Euro, die Sie aus Ersparnissen schließen müssten.
Achten Sie auf eine arztspezifische Klausel (Facharzt-/Arztklausel), den Verzicht auf abstrakte Verweisung und Regelungen zur teilweisen Berufsunfähigkeit. Eine reduzierte ambulante Praxistätigkeit ist für viele Ärzte wirtschaftlich keine Option.
→ Vertiefung: Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
Säule 2: Krankentagegeld – die Lücke der ersten Monate
Das Krankentagegeld schließt die Lücke zwischen einer akuten Erkrankung und der dauerhaften Berufsunfähigkeit. Angestellte erhalten in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung – als niedergelassener Arzt müssen Sie diesen Verdienstausfall selbst absichern. Das Krankentagegeld zahlt für jeden Tag ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit einen vorher vereinbarten Geldbetrag.
Wichtig: Das Krankentagegeld ist ausschließlich für Ihre private Entnahme gedacht – nicht für Praxismiete oder Personalkosten. Bei 8.000 Euro Monatsentnahme entspricht das etwa 267 Euro pro Kalendertag. Realistisch sollten Sie 200 bis 230 Euro pro Tag wählen, um Doppelversicherung zu vermeiden.
Der zweite Hebel ist der Leistungsbeginn: Bei ausreichenden Rücklagen kann ein Beginn ab Tag 22 sinnvoll sein. Bei geringen Reserven sollte das Krankentagegeld spätestens ab Tag 15 einsetzen. Ein Einstieg ab Tag 43 ist für die meisten Praxen zu spät.
→ Vertiefung: Krankentagegeldversicherung
Säule 3: Praxisausfallversicherung – laufende Praxiskosten bei Ausfall
Die Praxisausfallversicherung ist eine reine Kostenversicherung. Sie springt ein, wenn Sie als Praxisinhaber krankheits- oder unfallbedingt arbeitsunfähig sind und Ihre Praxis deswegen ganz oder teilweise stillsteht. Anders als beim Krankentagegeld geht es hier nicht um Ihr privates Einkommen, sondern um die betriebswirtschaftliche Stabilität Ihrer Praxis.
Beispiel: Bei einem mehrmonatigen Bandscheibenausfall laufen Gehälter Ihrer Medizinischen Fachangestellten, Miete, Leasingraten für Geräte, Telefon- und Softwareverträge unverändert weiter. Ohne Praxisausfall müssen Sie diese Kosten aus Ersparnissen oder aus dem Krankentagegeld bezahlen – in der Realität reicht das selten lange.
Eine sinnvolle Deckungssumme orientiert sich an den Praxisfixkosten und sollte mindestens für sechs Monate ausreichen, in spezialisierten Praxen besser zwölf bis 24 Monate. Karenzzeit von 7 Tagen ist Standard, kürzer bei geringer Liquiditätsreserve.
→ Vertiefung: Praxisausfallversicherung für Ärzte
Säule 4: Betriebsunterbrechung – wenn ein Sachschaden die Praxis stilllegt
Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt ein völlig anderes Risiko als die Praxisausfallversicherung ab. Hier geht es nicht um Ihren Ausfall als Person, sondern um Unterbrechungen des Praxisbetriebs durch einen Sachschaden: Brand im Röntgenraum, massiver Leitungswasserschaden in mehreren Behandlungszimmern, Einbruchdiebstahl mit Gerätezerstörung.
Die Betriebsunterbrechung ist in der Regel an Ihre Praxisinhaltsversicherung gekoppelt: Die Inhaltsversicherung ersetzt den Sachschaden (Geräte, Möbel, Einbauten), die Betriebsunterbrechung ersetzt die wirtschaftlichen Folgen des Ausfalls – laufende Fixkosten und je nach Tarif auch entgangenen Gewinn.
Praxisrelevanz: Nach einem grösseren Brand- oder Wasserschaden kann der Wiederaufbau drei bis zwölf Monate dauern. Wenn die Deckungssumme zu klein ist, stehen Sie nach wenigen Wochen ungeschützt da – trotz Versicherung.
→ Vertiefung: Praxisinhalt und Betriebsunterbrechung
Wann welche Säule wirklich greift – die Entscheidungsmatrix
| Ihr Szenario | Welche Säule zahlt? | Was wird ersetzt? |
|---|---|---|
| Sie haben 3 Wochen die Grippe und schreiben sich krank | Krankentagegeld (ab Karenz) | Ihre private Entnahme |
| Sie sind 6 Monate nach OP arbeitsunfähig, Praxis läuft mit Vertretung | Krankentagegeld + Praxisausfall | Privatentnahme + Praxisfixkosten |
| Sie haben eine Krebsdiagnose und werden voraussichtlich dauerhaft berufsunfähig | BU + (zeitlich begrenzt) Praxisausfall | Langfristige BU-Rente plus Übergangsfinanzierung der Praxis |
| Brand im Röntgenraum, Praxis 3 Monate eingeschränkt | Praxisinhaltsversicherung + Betriebsunterbrechung | Sachschaden plus Fixkosten und entgangener Gewinn |
| Behördliche Quarantäne nach IfSG | Praxisausfall (wenn Baustein eingeschlossen) | Praxisfixkosten während Schließung |
| Mitarbeiterin fällt langfristig aus, Sie müssen Vertretung einkaufen | Keine der vier Säulen (eigene Personalrisiken) | aus laufender Praxis-Liquidität |
Drei Rechenbeispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Bandscheibenvorfall mit vier Monaten Ausfall
Facharzt mit Einzelpraxis, schwerer Bandscheibenvorfall, vier Monate vollständig arbeitsunfähig. Private Entnahme 7.000 Euro netto, Praxisfixkosten 18.000 Euro monatlich. Gesamtausfall über vier Monate: 100.000 Euro.
| Baustein | Leistung |
|---|---|
| Krankentagegeld 150 Euro/Tag ab Tag 22 | ~ 14.700 Euro (deckt 50% der privaten Entnahme) |
| Praxisausfall 18.000 Euro/Monat | 72.000 Euro Praxisfixkosten gedeckt |
| Gesamt Versicherungsleistung | 86.700 Euro |
| Verbleibender Fehlbetrag | 13.300 Euro – aus Rücklagen finanzierbar |
Ohne Praxisausfall wären die 72.000 Euro Personal- und Mietkosten zusätzlich aus Privatvermögen zu tragen. Das ist der Unterschied zwischen einer wirtschaftlich überlebensfähigen Situation und einem Praxisnotverkauf.
Beispiel 2: Brand im Röntgenraum, dreimonatige Einschränkung
Gemeinschaftspraxis, Brand im Röntgenraum. Ärztliche Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt, aber Infrastruktur drei Monate nur reduziert nutzbar. Praxisfixkosten 30.000 Euro monatlich, Gewinnrückgang 15.000 Euro monatlich. Gesamteinbusse über drei Monate: 135.000 Euro.
Mit passender Betriebsunterbrechungsversicherung werden Fixkosten und entgangener Gewinn ersetzt. Ohne diese Police müssten die Inhaber privat sechsstellige Beträge zuschiessen oder Personal entlassen.
Beispiel 3: Neurologische Erkrankung mit dauerhafter BU
Hausarzt entwickelt schleichende neurologische Erkrankung, kann seinen Beruf dauerhaft nicht mehr in der bisherigen Qualität ausüben. BU-Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit an, zahlt 5.000 Euro monatliche Rente. Praxis wird innerhalb von neun Monaten geordnet verkauft.
In der Bridge-Phase: Krankentagegeld fängt einzelne AU-Phasen ab, Praxisausfall sichert Fixkosten während der intensiven Ausfallzeiten. Mit Verkaufserlös und BU-Rente gelingt der wirtschaftliche Übergang ohne Schuldenaufbau.
Typische Stolperfallen
Fehler 1: BU vorhanden, Krankentagegeld zu niedrig
Sie haben eine BU-Rente von 4.500 Euro vereinbart, aber nur 80 Euro Krankentagegeld ab Tag 43. Die ersten Monate einer schweren Erkrankung sind finanziell kaum abgesichert – mehrere Monate ohne Einkommen reichen, um Kontokorrentlinien auszuschöpfen.
Fehler 2: Krankentagegeld soll Praxisfixkosten mitfinanzieren
"Mein Krankentagegeld zahlt schon irgendwie die Praxismiete mit" ist eine der gefährlichsten Annahmen. Krankentagegeld ist für privaten Lebensunterhalt, Praxisausfall ist für Praxisfixkosten. Beides braucht eigene Police.
Fehler 3: Keine oder zu kleine Praxisausfallversicherung
Einzelpraxen oder kleine Gemeinschaftspraxen geraten bei mehrmonatigem Inhaberausfall sehr schnell in eine existenzielle Schieflage. Wenn Gehälter und Miete ausbleiben, droht nicht nur ein Engpass, sondern Auflösung des Teams und Vertrauensverlust beim Patientenstamm.
Fehler 4: Betriebsunterbrechung als kleiner Zusatzbaustein
Die Betriebsunterbrechung läuft oft als pauschaler Mini-Baustein in der Praxisinhaltspolice mit, ohne dass jemand die tatsächlichen Fixkosten kalkuliert hat. Nach einem grösseren Wasserschaden ist die Deckung in wenigen Wochen ausgeschöpft.
Fehler 5: Praxisausfall nur 12 Monate Haftzeit bei schwerem Risiko
Krebsverläufe oder schwere Wirbelsäulen-Operationen dauern oft 18 bis 24 Monate. Bei 12 Monaten Haftzeit klafft eine Lücke zwischen Praxisausfall-Ende und BU-Anlauf – sechs Monate ungeschützt.
Fehler 6: BU-Karenzzeiten so lang, dass sie nie greifen
Manche BU-Verträge enthalten verlängerte Karenz- oder Wartezeiten, die im Schadenfall ohne Krankentagegeld-Brücke einen leistungsfreien Zwischenraum erzeugen. Verträge regelmäßig zusammen prüfen, nicht jeden Baustein einzeln.
Makler-Einschätzung
In meiner Beratung erlebe ich Existenzsicherung selten als komplettes System geplant – meistens als Sammlung einzelner Verträge, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Beratern abgeschlossen wurden. Genau dort entstehen die teuren Lücken: BU mit 4.000 Euro Rente, aber Krankentagegeld nur 100 Euro ab Tag 43. Oder: Praxisausfall mit 350 Euro Tagessatz aus der Gründungsphase, der nach 15 Jahren Personalwachstum massiv unterversichert ist.
Mein Vorschlag in der Erstberatung: Wir nehmen alle vier Bausteine gleichzeitig auseinander, gleichen sie gegen Ihre aktuelle BWA und Ihre private Entnahme ab und identifizieren konkret, wo das System knirscht. Das dauert eine Stunde und macht oft sechsstellige Risiken sichtbar.
Vertiefungen zu den vier Säulen
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte – langfristiger Einkommensschutz
- Krankentagegeldversicherung – private Lohnfortzahlung
- Praxisausfallversicherung für Ärzte – Praxiskosten bei Inhaberausfall
- Praxisinhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung – Sachschadenfolgen
Cluster-Übersicht
Häufige Fragen zur Existenzsicherung
Brauche ich wirklich alle vier Säulen?
Für eine voll abgesicherte Praxis: ja. Wer eine Säule weglaesst, hat eine systematische Lücke. Je nach Praxissituation können einzelne Bausteine kleiner ausfallen – etwa Praxisausfall, wenn Sie nur Honorarvertretung ohne eigene Praxis machen. Komplett verzichten sollten Sie auf keine der vier.
In welcher Reihenfolge sollte ich die vier Bausteine aufbauen?
Wenn Sie noch keine haben: Erst BU (langfristiger Einkommensschutz, je jünger Sie sind desto guenstiger der Beitrag), dann Krankentagegeld (private Brückenfunktion), dann Praxisausfall und Betriebsunterbrechung (sobald Sie Praxisfixkosten tragen). Die Reihenfolge folgt der Eintrittswahrscheinlichkeit langfristiger Schäden.
Reicht meine BU nicht auch für die Praxiskosten?
Nein. Die BU sichert Ihren Lebensstandard, nicht Ihren Betrieb. Im Leistungsfall fliesst die BU-Rente an Sie persönlich. Praxismiete, Gehälter und Leasingraten bleiben davon unbeeindruckt – sie müssten Sie zusätzlich aus der BU-Rente bezahlen, was die Rente in eineinhalb Monaten aufzehrt.
Was ist der Unterschied zwischen Praxisausfall und Betriebsunterbrechung?
Praxisausfall greift, wenn Sie als Person ausfallen (Krankheit, Unfall, ggf. Quarantäne). Betriebsunterbrechung greift, wenn ein Sachschaden die Praxis lahmlegt (Brand, Wasser, Einbruch). Beide können parallel sinnvoll sein, sind aber nicht austauschbar.
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
Faustregel: Monatliche private Entnahme geteilt durch 30, davon 80–90 Prozent. Bei 8.000 Euro Entnahme also etwa 200–230 Euro pro Tag. Höher ist nicht erlaubt (Doppelversicherung), niedriger erzeugt eine private Liquiditätslücke.
Was kostet eine vollständige Existenzsicherung?
Für eine durchschnittliche Einzelpraxis liegen die kombinierten Jahresbeiträge typisch bei 5.000–9.000 Euro (BU 2.500–4.500, Krankentagegeld 800–1.500, Praxisausfall 1.500–2.500, Betriebsunterbrechung als Teil der Praxisinhalts-Police). Klingt viel – sichert aber im Ernstfall Risiken im sechsstelligen Bereich ab.
Was passiert, wenn ich beim Antrag eine Vorerkrankung verschweige?
Der Versicherer kann nach §§ 19 ff. VVG vom Vertrag zurücktreten oder Leistung verweigern, wenn die verschwiegene Vorerkrankung im Schadenfall relevant wird. Bei unsicheren Vorerkrankungen lohnt sich eine anonyme Risikovoranfrage vor dem offiziellen Antrag.
Bestehende Existenzsicherung strukturiert prüfen lassen
Wir prüfen Ihre vier Säulen gemeinsam gegen Ihre aktuelle BWA und Ihre private Entnahme – ohne Vorabverpflichtung.
Stand: Mai 2026. Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die konkreten Vertragsbedingungen (AVB) des jeweiligen Versicherers.
Jetzt Angebot anfordern
In unserem Online-Fragebogen erfassen wir alle Daten für ein belastbares Angebot zu Ihren Praxisversicherungen – einzeln oder kombiniert. Am Ende erzeugen Sie ein PDF und senden es uns per E-Mail.