Altersvorsorge Ärzte

Für Ärztinnen & Ärzte Stand 2026 Aachen & Region

Altersvorsorge für Ärzte: Wie groß die Versorgungslücke wirklich ist

Viele Ärztinnen und Ärzte verlassen sich auf ihr Versorgungswerk – und stellen erst kurz vor dem Ruhestand fest, dass mehrere tausend Euro pro Monat fehlen. Entscheidend ist deshalb nicht das einzelne Vorsorgeprodukt, sondern eine realistische Rechnung: Was kommt später wirklich netto an, wie groß ist die Versorgungslücke und welche Kombination aus Versorgungswerk, ETF-Depot, Basisrente und Praxisvermögen passt zu Ihrer Karrierephase?

Auf einen Blick

  • Versorgungswerk ersetzt die gesetzliche Rente, deckt im Schnitt aber nur die Hälfte des letzten Nettoeinkommens.
  • Lücke entsteht durch sinkendes Rentenniveau, fehlende Beitragsjahre und PKV-Beiträge im Ruhestand.
  • Lösung ist immer eine Kombination: Basisrente (steueroptimiert), ETF-Aufbau (flexibel) und ggf. bAV/Praxiserlös.
  • Karrierephase entscheidet über die Bausteine-Mischung – Assistenzarzt, Oberarzt und niedergelassene/r Ärztin haben andere Ausgangslagen.
  • Beratung erfolgt ungebunden vom Versicherer, mit Schwerpunkt auf Mediziner und Akademiker im Raum Aachen.
Antwort in 3 Sätzen

Für Ärztinnen und Ärzte ist das Versorgungswerk das Fundament, deckt aber als Orientierungsgröße nur einen Teil des letzten Nettoeinkommens ab. Die Differenz wird typischerweise über drei Zusatzbausteine geschlossen: steuerlich geförderte Basisrente, freies ETF-Depot und je nach Karrierephase betriebliche Altersvorsorge oder Praxisvermögen. Entscheidend ist die Reihenfolge: zuerst Berufsunfähigkeitsschutz und Krankenversicherung im Alter sichern, dann den Vorsorgeaufbau.

Kurz erklärt: Warum Ärzte ein eigenes System brauchen

Im Unterschied zu Angestellten außerhalb der Heilberufe sind Ärztinnen und Ärzte pflichtversichert im ärztlichen Versorgungswerk – nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Pflicht greift mit Eintritt in die Ärztekammer und endet erst mit dem Ruhestand. Für Sie heißt das: Ein Großteil Ihrer Später-Rente wird vom Versorgungswerk gezahlt, die gesetzliche Rente spielt meist nur eine Nebenrolle (z. B. aus Studienzeiten oder kurzen Vor-Tätigkeiten).

Das Versorgungswerk arbeitet nach dem Kapitaldeckungsverfahren mit offenem Deckungsplan. Sehr verkürzt: Ihre Beiträge werden verzinst angesammelt, die spätere Rente ergibt sich aus dem Kapitalstock geteilt durch eine Lebenserwartungs-Annahme. Das ist solider als ein reines Umlagesystem, aber nicht inflationssicher und auch nicht gegen sinkende Marktzinsen immun. Die meisten Versorgungswerke haben das Renteneintritts-Niveau in den letzten 15 Jahren mehrfach abgesenkt.

Hinzu kommen zwei ärztetypische Effekte: Sie verdienen spät (oft erst ab 27–30 wirklich gut), und Sie bleiben in der privaten Krankenversicherung. Im Ruhestand wird die PKV nicht automatisch billiger – Beiträge von 700–1.000 Euro pro Monat sind realistisch und werden, anders als bei gesetzlich Versicherten, voll selbst getragen. Diese drei Punkte zusammen – Versorgungswerk statt DRV, später Berufseinstieg, PKV-Beiträge im Alter – sind der Grund, warum die Vorsorgelogik für Ärzte ein eigenes Kapitel braucht.

Karrierephase: Welcher Plan ab welcher Stufe?

Die Bausteine sind überall ähnlich – die Gewichtung ist es nicht. Eine Assistenzärztin mit 4.200 Euro netto braucht andere Prioritäten als ein Oberarzt mit 7.500 Euro netto oder eine Praxisinhaberin mit schwankendem Gewinn. Die folgenden drei Vertiefungen zeigen, was in jeder Phase wirklich zählt:

Phase 1

Assistenzarzt / Assistenzärztin

Erstmals stabiles Einkommen, aber knappe Liquidität. Berufsunfähigkeitsschutz hat absolute Priorität. Vorsorgeaufbau startet klein und automatisch.

Plan für Assistenzärzte
Phase 2

Oberarzt / Oberärztin

Einkommen hoch, Steuerlast hoch, Zeitfenster bis zur Rente noch komfortabel. Steueroptimierte Bausteine und freies Depot greifen ineinander.

Plan für Oberärzte
Phase 3

Niedergelassen / Praxisinhaber:in

Unternehmer-Risiko, Praxis als Vermögenswert, unregelmäßige Einnahmen. Liquidität und Abgrenzung Privat/Praxis sind zentral.

Plan für Niedergelassene

Versorgungswerk: Was es leistet, wo es endet

Die zentrale Pflichtfrage für jede ärztliche Vorsorgeplanung lautet: Was kommt vom Versorgungswerk monatlich an? Die Antwort schwankt je nach Versorgungswerk (NRW, Bayern, Hessen etc.), Beitragshöhe und Beitragsdauer. Für grobe Orientierung gilt: Wer 35 Jahre den vollen Beitrag (2026: 1.571,70 Euro/Monat als Höchstbeitrag, abgeleitet aus der Beitragsbemessungsgrenze der DRV) einzahlt, kann als Orientierungsgröße eine monatliche Bruttorente im Bereich von 3.500 bis 4.200 Euro erwarten – vor Steuern, vor PKV, vor Inflation. Die tatsächliche Höhe hängt vom Versorgungswerk, der Beitragsdynamik und dem jeweiligen Rechnungszins ab.

Versorgungswerks-Rente vs. letztes Nettoeinkommen Vergleichsgrafik: Ein blauer Balken zeigt das letzte Nettoeinkommen einer Aerztin (z.B. 6.500 Euro). Ein gruener Balken daneben zeigt die zu erwartende Nettorente aus dem Versorgungswerk (rund 3.000 Euro), entspricht etwa 46 Prozent. Beispiel: Oberärztin, 30 Jahre Beitragszeit, NRW 6.500 € Letztes Netto vor Ruhestand 3.000 € Nettorente VW nach Steuern + PKV entspricht ca. 46% des letzten Nettos Lücke: ca. 54% (3.500 €/Monat)
Stilisiertes Beispiel für eine Oberärztin in NRW, 30 Jahre Beitragszeit. Reale Werte schwanken nach Beitragshöhe, Versorgungswerk und Berufsverlauf.

Was die Versorgungswerks-Rente konkret beeinflusst

  • Beitragshöhe über die Jahre: Wer als angestellte/r Ärztin den vollen Beitrag bezahlt, baut deutlich mehr Anwartschaft auf als jemand mit Teilzeitphasen oder Familien-Auszeiten.
  • Rechnungszins / Dynamik: Versorgungswerke arbeiten mit kalkulatorischen Verzinsungen. Diese wurden in den letzten 15 Jahren mehrfach abgesenkt; Anwartschaften aus den 1990ern wurden über Garantien noch hoch bezahlt, neue Beitragsjahre liegen niedriger.
  • Verlegung in ein anderes Bundesland: Wechsel zwischen Versorgungswerken sind grundsätzlich möglich, aber die Anwartschaft wird oft nicht 1:1 mitgenommen.
  • Renteneintritt: Vorgezogene Rente reduziert die Auszahlung deutlich; späterer Eintritt erhöht sie.
  • Steuer- und PKV-Belastung: Versorgungswerks-Renten werden in 2026 zu 84 % besteuert (steigt bis 100 % in 2058). PKV-Beitrag bleibt selbst zu tragen.

Für eine persönliche Hochrechnung verschickt jedes Versorgungswerk auf Anfrage eine aktuelle Renteninformation. Diese Information ist die einzige verbindliche Grundlage für realistische Planung – alles andere ist Schätzung. Sie sollten diese Auskunft mindestens alle 3 Jahre neu anfordern und mit Ihrem letzten Nettogehalt vergleichen.

Vorsicht: Die "Hochrechnung" ist optimistisch. Versorgungswerks-Auskunfte gehen von einem dynamischen Beitrag und gleichbleibender Verzinsung aus. Senkungen des Rechnungszinses werden in den Hochrechnungen meist nicht eingepreist. Als Orientierung empfiehlt sich ein Sicherheitsabschlag in der Größenordnung von 10–15 % auf die ausgewiesene Rente.

Die Lücke in 3 Schritten berechnen

Eine grobe, aber belastbare Lücken-Rechnung kostet 20 Minuten. Sie reicht aus, um zu wissen, ob Ihre heutigen Sparbeträge im richtigen Bereich liegen oder ob ein größerer Schritt nötig ist.

Versorgungslücke in 3 Schritten Flowchart mit drei verbundenen Boxen: Schritt 1 Zielbedarf, Schritt 2 Erwartete Versorgung, Schritt 3 Luecke und Sparbetrag. 1 Zielbedarf Heutiges Netto x 0,80 (80 % des Nettos für gleichen Lebensstandard) 2 Versorgung VW-Rente brutto - Steuer (ca. 25-30 %) - PKV-Beitrag im Alter 3 Lücke Ziel - Versorgung = monatl. Fehlbetrag x Kapitalfaktor (240-300) Faustformel: Ein monatlicher Fehlbetrag von 1.000 € verlangt rund 250.000-300.000 € Endkapital.
Vereinfachte Lücken-Rechenlogik für Ärztinnen und Ärzte.

Konkretes Beispiel: Oberarzt, 42 Jahre, Aachen

Heutiges Nettoeinkommen7.500 €/Monat
Zielbedarf im Ruhestand (80 %)6.000 €/Monat
Erwartete Versorgungswerks-Rente brutto3.800 €/Monat
abzüglich Steuer (ca. 25 %) und PKV (ca. 800 €)− 1.750 €/Monat
Erwartete Versorgungswerks-Rente netto2.050 €/Monat
Monatliche Lücke3.950 €
Daraus nötiges Endkapital (x 250)rund 990.000 €
Sparrate bis 65 bei 5 % Realrendite p.a.rund 1.700 €/Monat

Der Wert wirkt zunächst groß. Er wird kleiner, wenn Sie folgende drei Effekte berücksichtigen: steuerliche Förderung (Basisrente: 2026 sind bis 30.826 Euro Beitrag bei Alleinstehenden voll absetzbar), Arbeitgeberanteil bei der bAV (Klinik zahlt mit) und Praxiserlös (bei Niedergelassenen ein erheblicher Anteil). Für angestellte Mediziner ohne Praxis bleibt die Eigenleistung allerdings substantiell.

Die vier Bausteine im Überblick

Vorsorge für Ärzte ist kein einzelnes Produkt, sondern eine Kombination aus vier Bausteinen. Jeder Baustein hat eine andere Rolle – und nicht alle vier gehören in jedes Portfolio.

Vier Bausteine der Altersvorsorge für Ärzte Schichten-Modell: Fundament Versorgungswerk, darueber Basisrente, daneben freies ETF-Depot, oben bAV oder Praxiserloes. Die vier Vorsorge-Bausteine für Ärzte 1. Ärztliches Versorgungswerk (Pflicht, Fundament) deckt rund 40-55 % des letzten Nettos ab 2. Basisrente / Rürup steueroptimiert, lebenslang 3. Freies ETF-Depot flexibel, vererbbar, frei verfügbar 4. bAV (Klinik) oder Praxiserlös (Niederlassung) karrierephasen-spezifisch, oft mit Arbeitgeberbeteiligung oder Verkaufswert Ziel: Diese vier Schichten so kombinieren, dass die Versorgungswerks-Lücke geschlossen wird.
Schichtenmodell der ärztlichen Vorsorge. Reihenfolge: Fundament unten, flexible Bausteine oben.

Basisrente (Rürup)

Steuerlich absetzbar bis 30.826 Euro Beitrag (Alleinstehende, 2026). Lebenslange Rente, nicht beleihbar, nicht vererbbar an große Personenkreise. Sinnvoll bei hohem Grenzsteuersatz und langem Zeithorizont.

Vergleich zur Fondspolice

Freies ETF-Depot

Voll flexibel, vererbbar, jederzeit zugänglich. Führt zu Abgeltungsteuer und Teilfreistellung. Idealer Gegenpol zur Basisrente, weil es Zugriff vor 67 erlaubt.

Altersvorsorgedepot ab 2027

Betriebliche Altersvorsorge

An Kliniken in der Regel als Direktversicherung oder über Pensionskasse. Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % Pflicht. Erst prüfen, dann zeichnen: Niedrige Bruttoabzüge im Alter können Vorteile auffressen.

bAV erklärt

Praxiserlös / Praxisvermögen

Bei Niedergelassenen ein realer Vorsorge-Baustein, aber kein Selbstläufer. Realistische Marktwerte (oft 30–120 % eines Jahresumsatzes), Nachfolge-Zeitschiene 5–10 Jahre vor Ausstieg planen.

Details zur Niederlassung

Welche Kombination passt zu welchem Profil?

ProfilSchwerpunktTypische Aufteilung pro Monat
Assistenzärztin, 30, 4.500 € netto BU sichern, klein starten, automatisieren BU 80 € + ETF 250 € + bAV (mit AG-Zuschuss) 50 €
Facharzt, 38, 6.500 € netto BU prüfen, Basisrente nutzen, ETF parallel BU 110 € + Basisrente 500 € + ETF 400 €
Oberarzt, 45, 7.500 € netto Steuern senken, Endspurt aufbauen Basisrente 1.000 € + ETF 700 €
Niedergelassene, 50, schwankendes Einkommen Privatvermögen abgrenzen, Praxiswert sichern Basisrente 800 € + ETF 1.200 € + Rücklage Praxis 500 €

Rechtlicher Rahmen 2026

Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk

Mit Eintritt in die Ärztekammer wird die Mitgliedschaft im jeweiligen Versorgungswerk Pflicht. Eine Befreiung von der Versorgungswerks-Pflicht ist nur in engen Sonderfällen möglich (z. B. bei vorhandener Vor-Anwartschaft in der DRV mit Befreiungsantrag innerhalb der ersten drei Monate). Für angestellte Ärzte muss die Befreiung von der DRV-Pflicht beim Versorgungswerk und bei der DRV beantragt werden – nicht beim Arbeitgeber.

Steuerliche Behandlung der Renten

Versorgungswerks-Renten sind seit dem Alterseinkommensgesetz nachgelagert besteuert. In 2026 sind 84 % der ausgezahlten Rente steuerpflichtig; ab Renteneintritt 2058 sind es 100 %. Im Gegenzug können Beiträge im Erwerbsleben zunehmend abgesetzt werden. Hinzu kommt der PKV-Beitrag, der in voller Höhe aus der Nettorente getragen werden muss.

Basisrente: Höchstbetrag und Förderung

Die Basisrente (umgangssprachlich Rürup) ist seit 2023 zu 100 % als Sonderausgabe absetzbar. Der absetzbare Höchstbetrag entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung West – 2026 sind das rund 30.826 Euro bei Alleinstehenden und 61.652 Euro bei Zusammenveranlagten. Diese Beiträge gelten zusätzlich zur Versorgungswerks-Pflichtleistung – mit zwei Einschränkungen: Beiträge ins Versorgungswerk zählen auf den Maximalbetrag an, und die Förderung wirkt nur, solange Sie wirklich Steuern in dieser Höhe zahlen.

KVdR und PKV im Ruhestand

Ärzte sind in der Regel privat versichert und können im Ruhestand nicht in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wechseln – außer, sie waren sehr lange gesetzlich versichert (9/10-Regel). Realistisch bleibt die PKV ein lebenslanger Kostenfaktor von 700–1.000 Euro/Monat. Wer diese Position nicht in der Lücke einrechnet, unterschätzt seinen Bedarf um 8.000–12.000 Euro pro Jahr.

Externe Quellen zu diesem Abschnitt

Typische Fehler von Ärztinnen und Ärzten

  • Versorgungswerks-Auskunft wird nicht hinterfragt. Die ausgewiesene Rente ist eine Hochrechnung mit optimistischen Annahmen. Realistisch 10–15 % Sicherheitsabschlag einplanen.
  • PKV im Ruhestand wird nicht eingerechnet. 800 Euro Beitrag mal 12 mal 25 Jahre = 240.000 Euro – eine eigene Lebensgröße, nicht ein Rundungsfehler.
  • Berufsunfähigkeitsschutz zugunsten der Vorsorge zurückgestellt. Wer ohne BU-Schutz Vorsorge aufbaut, baut sein Kartenhaus auf Sand. Viele Versorgungswerke setzen hohe Anforderungen an die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit, oft deutlich strenger als private BU-Verträge – das ist ein hohes Risiko.
  • Basisrente blind abschließen, weil Steuervorteil schön klingt. Beiträge sind nicht zurückholbar, Verträge nicht beleihbar, Vermögen geht im Todesfall nur eingeschränkt an Hinterbliebene. Prüfen Sie die Schicht-3-Alternative (freies Depot) parallel.
  • Praxiserlös wird überschätzt. Wer die Praxis als Hauptbaustein der Altersvorsorge sieht, unterschätzt die Marktrisiken: Verkauf an Investoren-MVZ ist nicht garantiert, Nachfolge schwieriger geworden.
  • Kein freier Liquiditätsbaustein. Wer 100 % in steuerlich geförderte Verträge steckt, hat im Notfall (Reduktion Arbeitszeit, Krankheit, Praxisinvest) keinen freien Zugriff.
  • Niemals neu gerechnet. Eine Vorsorgeplanung, die nie aktualisiert wird, verändert sich mit Inflation, Steuerrecht und Karriereverlauf. Alle 3 Jahre Check ist Pflicht, nicht Kür.

Einschätzung aus der Praxis

Jan Pohl, Versicherungsmakler in Aachen mit Schwerpunkt Mediziner und Akademiker

Was ich in über 15 Jahren mit Ärzten gesehen habe

Wenn Mediziner zu mir kommen, sehe ich immer wieder das gleiche Muster: Drei oder vier laufende Versicherungen, eine geärgert-erwartete Versorgungswerks-Auskunft, ein vages Gefühl "ich müsste was tun" – und keine zusammenhängende Rechnung. Die Versorgungswerks-Auskunft bekommt jeder, aber kaum jemand übersetzt sie in den Nettowert in heutiger Kaufkraft. Genau dort beginnt meine Arbeit.

Mein Eindruck nach vielen Beratungen: Die meisten Ärztinnen und Ärzte unter 45 unterschätzen ihre Lücke um 30–50 %, weil sie PKV im Alter und Inflationsabschlag nicht einrechnen. Auf der anderen Seite werden teure Mischprodukte verkauft, die in keinem freien Vergleich bestehen. Ein systematischer Aufbau aus Versorgungswerk + Basisrente + ETF-Depot + sauberer BU kommt mit 4–5 Verträgen aus und schlägt fast alle 10-Vertrags-Portfolios, die ich auf den Tisch bekomme.

Ich arbeite als Makler – ungebunden von einem einzelnen Versicherer – und schaue mir Ihre konkrete Versorgungswerks-Auskunft an, bevor ich irgendetwas vorschlage. Das geht meist in 60 Minuten.

Jan Pohl, Versicherungsmakler Aachen

Nächste Schritte

  1. Versorgungswerks-Auskunft anfordern. Per E-Mail oder Online-Portal Ihres Versorgungswerks. Wartezeit meist 1–3 Wochen.
  2. BU-Schutz prüfen. Wie hoch ist die Rente, gibt es eine Infektionsklausel, gilt die abstrakte Verweisung? Falls nichts vorhanden: zuerst dieses Loch stopfen, bevor Vorsorge aufgebaut wird.
  3. Heutiges Netto ermitteln. Letzter Steuerbescheid plus 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen reichen für die Lücken-Rechnung.
  4. Karrierephase identifizieren. Assistenz, Ober, Niederlassung – daraus ergibt sich die richtige Bausteine-Gewichtung.
  5. Lücke quantifizieren und Sparrate ableiten. Mit der 3-Schritte-Logik oder mit dem Rentenlückenrechner für Akademiker.
  6. Termin vereinbaren. Wenn Sie Schritte 1–5 selbst gemacht haben, dauert das Erstgespräch 45–60 Minuten und liefert Ihnen ein schriftliches Zielbild.

Häufige Fragen

Reicht das ärztliche Versorgungswerk nicht aus?
Als Orientierungsgröße liefert das Versorgungswerk häufig 40–55 % des letzten Nettoeinkommens als Bruttorente – vor Steuer und PKV. Die genaue Höhe hängt von Beitragsdauer, Beitragshöhe und Rechnungszins ab. Nach Abzug beider Posten verbleiben häufig 35–45 % des letzten Nettos. Das reicht für die Grundsicherung, nicht für den gewohnten Lebensstandard. Eine Zusatzvorsorge ist deshalb für fast alle Ärztinnen und Ärzte nötig.
Wie hoch ist meine Versorgungswerks-Rente konkret?
Das hängt von Versorgungswerk, Beitragsdauer und Beitragshöhe ab. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie nur direkt über Ihr Versorgungswerk – jedes Versorgungswerk versendet auf Antrag eine Renteninformation. Diese Auskunft sollte alle 3 Jahre neu angefordert und realistisch gelesen werden (10–15 % Sicherheitsabschlag wegen optimistischer Rechnungszinsen).
Lohnt sich die Basisrente (Rürup) für Ärzte?
Bei hohem Grenzsteuersatz (Oberarzt-Niveau aufwärts) sind die steuerlichen Vorteile während der Einzahlphase erheblich. Die Beiträge sind 2026 bis 30.826 Euro voll absetzbar. Nachteil: nicht beleihbar, nicht in Einmalsumme auszahlbar, eingeschränkte Vererbbarkeit. Sinnvoll als Ergänzung zu Versorgungswerk und freiem Depot – nicht als alleiniges Vorsorgeinstrument.
Ist ein ETF-Sparplan / Depot besser als eine Rürup-Rente?
Nicht besser oder schlechter, sondern ergänzend. Das freie ETF-Depot ist flexibel, vererbbar und vor 67 zugänglich – dafür ohne Steuerförderung in der Einzahlphase und mit Abgeltungsteuer in der Auszahlung. Die meisten Ärzte fahren mit einer Kombination am besten: Basisrente für den steuerlich geförderten Teil, freies ETF-Depot für Flexibilität und Liquidität.
Wann sollte ich mit der Altersvorsorge anfangen?
So früh wie möglich, aber realistisch. Als Assistenzarzt mit knappem Budget reicht ein automatischer ETF-Sparplan ab 200–300 Euro, kombiniert mit einer soliden Berufsunfähigkeitsversicherung. Spätere Erhöhungen führen bei langem Anlagehorizont zu hohen Endwerten. Wer erst ab 45 startet, braucht ein deutlich höheres Monatsbudget – das Zinsfenster ist kürzer.
Welche Rolle spielt die PKV im Ruhestand?
Eine sehr große. Im Ruhestand bleibt der PKV-Beitrag in voller Höhe bestehen – je nach Tarif typisch 700–1.000 Euro pro Monat. Wer diese Position nicht in die Lückenrechnung einbezieht, unterschätzt seinen Bedarf um 8.000–12.000 Euro pro Jahr. Strategien: Beitragsentlastungstarif während des Erwerbslebens aufbauen, Tarif regelmäßig optimieren.
Was ist mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027?
Das politisch geplante Altersvorsorgedepot ab 2027 könnte auch für Ärztinnen und Ärzte relevant werden, vor allem im Zusammenspiel mit dem Versorgungswerk. Sollte das Modell wie aktuell diskutiert kommen, könnten auch Pflichtmitglieder im Versorgungswerk eine staatlich geförderte ETF-Schiene erhalten. Eine eigene Vertiefung dazu wird auf altersvorsorgedepot aufgebaut.
Wie wichtig ist Berufsunfähigkeitsschutz neben der Altersvorsorge?
Wichtiger als die Altersvorsorge selbst. Viele ärztliche Versorgungswerke setzen hohe Hürden für Leistungen wegen Berufsunfähigkeit und unterscheiden sich deutlich von privaten BU-Verträgen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert bereits den teilweisen Verlust der ärztlichen Tätigkeit ab und schützt damit das Einkommen, auf dem Ihre gesamte Altersvorsorge basiert.
Kann ich mich vom Versorgungswerk befreien lassen?
In sehr engen Sonderfällen ja – etwa bei Vor-Anwartschaften in der DRV mit fristgerechtem Befreiungsantrag bei DRV und Versorgungswerk. Für die große Mehrheit der Ärzte ist die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk verbindlich. Eine Befreiung sollte nur nach individueller Prüfung beantragt werden, weil die Folgen für die spätere Rente erheblich sind.
Was kostet eine ungebundene Vorsorge-Beratung?
Das Erstgespräch und die erste Bedarfsanalyse erfolgen in der Maklerberatung in der Regel ohne separate Rechnung an Sie – die Vergütung des Maklers erfolgt über den Versicherer im Falle eines Vertragsabschlusses. Daneben gibt es auf Wunsch reine Honorarberatung, bei der Sie für die Analyse separat zahlen, dafür aber Nettotarife ohne Abschlussprovision erhalten. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile; ich erkläre die Unterschiede im ersten Gespräch.

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