Angebotsanfrage für Kanzleiversicherungen

Was Sie hier finden

Mit dieser strukturierten Angebotsanfrage fordern Sie als Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ein konkretes Angebot zu Ihren Kanzlei-Versicherungen an. Erfasst werden Vermögensschaden-Haftpflicht, Betriebshaftpflicht, Büro-Inhalt, Elektronik, Cyber, Rechtsschutz, Kanzleiausfall, D&O und Vertrauensschaden – einzeln oder kombiniert. Sie wählen selbst, welche Sparten geprüft werden sollen; nicht relevante Schritte werden automatisch übersprungen.

vorausgewählt
Vermögensschaden-Haftpflicht

Pflicht-Berufshaftpflicht nach § 51 BRAO / § 67 StBerG / § 54 WPO. Für reine Vermögensschaden aus der Berufstätigkeit (Beratungsfehler, Fristfehler).

vorausgewählt
Betriebshaftpflicht

Personen- und Sachschäden im Kanzleibetrieb – etwa Mandant rutscht im Empfang, herabfallender Aktenordner, Wasserschaden in gemieteten Räumen.

Büro-Inhalt

Mobiliar, Akten, Bargeld, Tresor-Inhalt und ggf. Kunst. Schutz bei Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm/Hagel, Elementar – optional inkl. Glas.

Elektronik

IT, Server, Drucker, mobile Geräte. Schutz bei Diebstahl, Bedienfehler, Sturz, Eigenschaden. Außenversicherung für Notebook und Tablet.

vorausgewählt
Cyber / IT-Risiken

Hacker-Angriff, Ransomware, Datenschutzpanne, Betriebsunterbrechung – mit besonderem Augenmerk auf berufsrechtliche Verschwiegenheit im Schadenfall.

Rechtsschutz

Für Streitigkeiten der Kanzlei mit Mandanten, Vermietern, Mitarbeitern und Behörden. Bausteine einzeln wählbar.

vorausgewählt
Kanzleiausfall

Drei getrennte Bausteine: Sach-Betriebsunterbrechung, Kanzleiausfall bei längerer Krankheit, KTG/Arbeitskraftabsicherung.

D&O / Organhaftpflicht

Persönliche Haftung der Geschäftsführer und Organe einer Berufsträgergesellschaft – relevant ab PartG mbB, GmbH oder AG.

Vertrauensschaden

Schutz gegen Untreue und Veruntreuung durch eigene Mitarbeiter – besonders relevant bei Anderkonten, Treuhand- und Insolvenz-Mandaten.

So funktioniert der Prozess

  1. Einstieg und Spartenwahl Sie geben Anlass, Berufsgruppe, Status und Taetigkeitsmerkmale an – und wählen die Sparten, die wir für Sie prüfen sollen. Bei rein angestellter Tätigkeit wird das Formular automatisch reduziert.
  2. Risikodaten erfassen Sie beantworten 8 bis 11 Schritte (je nach gewählten Sparten) zu Kanzleiprofil, Versicherungssummen, IT-Sicherheit und ggf. D&O- oder Vertrauensschaden-Bezug. Bearbeitungszeit: 5 bis 15 Minuten.
  3. Eingaben werden lokal gespeichert Ihre Antworten bleiben nur auf Ihrem Gerät (LocalStorage) – nicht bei uns. Sie können den Fragebogen jederzeit unterbrechen und am selben Gerät fortsetzen.
  4. Kontaktdaten am Ende Erst im letzten Schritt geben Sie Name, E-Mail und Telefonnummer an. Davor sind keine persönlichen Daten nötig.
  5. Strukturierte E-Mail vorbereiten Am Ende wird eine strukturierte E-Mail mit allen Angaben in Ihrem E-Mail-Programm vorbereitet, adressiert an pohl@versicherungsmakler.ac. Sie prüfen den Text und entscheiden selbst, ob Sie absenden – erst damit erhalten wir Ihre Anfrage.
Keine automatische Übermittlung. Während Sie den Fragebogen ausfüllen, werden Ihre Daten nicht an uns gesendet. Erst durch den manuellen E-Mail-Versand am Ende erfahren wir von Ihrer Anfrage. Dieser bewusste Schritt schützt Ihre Mandantengeheimnisse – und gibt Ihnen die volle Kontrolle.

Was Sie bereithalten sollten

  • Aktuelle Versicherungspolicen / Beitragsrechnungen (falls vorhanden)
  • Schadenfälle der letzten 5 Jahre (insbesondere VSH-relevante Vorgänge)
  • Rechtsform Ihrer Kanzlei und aktuelle VSH-Versicherungssumme (bei Vermögensschaden-Haftpflicht)
  • Taetigkeitsschwerpunkte und besondere Mandantentypen (Insolvenz, Strafverteidigung, Massenmandate)
  • Grobe Inventar- und Elektronikwerte (bei Inhalt und Elektronik)
  • IT-Stand: MFA, Backup-Routine, Cloud-Dienste, eingesetzte Kanzlei-Software (bei Cyber)
  • Monatliche Kanzlei-Fixkosten als Orientierung (bei Kanzleiausfall – Miete, Personal, Software)
  • Organstellung und Bestellungsjahr (bei D&O für PartG mbB / GmbH / AG)
  • Treuhand-/Anderkonto-Mandate und Mitarbeiter mit Bankvollmacht (bei Vertrauensschaden)

Wichtige Hinweise

Kein Versicherungsantrag. Mit dem Ausfüllen dieses Fragebogens kommt kein Versicherungsvertrag zustande. Es handelt sich um eine strukturierte Angebotsanfrage, die uns die Grundlage für ein konkretes Angebot liefert.
Nur für Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Andere Berufsgruppen (Notare, Patentanwälte, juristische Berater ohne Kammerzulassung) sind über den direkten Kontakt zu erreichen: /kontakt/.

Angebotsanfrage für Kanzleiversicherungen

Vorgangs-Nr.: ANW-… · Version v0.7.4 · noch nicht gespeichert
§34d GewO · D-6LQ8-VHMG3-85
Versicherungsmakler Jan Pohl, Aachen

Angebotsanfrage für Kanzleiversicherungen

Für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Mit diesem Formular erfassen wir die wichtigsten Angaben zu Ihrer Kanzlei einmal strukturiert. So müssen Sie nicht mehrere PDF-Fragebogen einzeln ausfuellen. Je nach Auswahl fragen wir nur die Versicherungsbereiche ab, die für Ihre Kanzlei relevant sind — Sie sehen am Ende eine Zusammenfassung und entscheiden selbst, ob Sie die Anfrage absenden.

Ein Formular statt vieler Fragebögen.Bis zu neun Sparten werden in einer Erfassung geprüft. Nicht relevante Bereiche werden automatisch ausgeblendet.
Pflichtsummen je Rechtsform direkt im Tool.Wahlhilfe nach § 51 BRAO, § 67 StBerG, § 54 WPO — sortiert nach Berufsgruppe und Kanzleiform.
Sozietaet, PartG mbB, GmbH?Die Rechtsform aktiviert automatisch eine D&O-Prüfung und korrekte VSH-Summen, Treuhand-Mandate triggern Vertrauensschaden.
Wichtig: Die Vorauswahl dient nur der Orientierung. Die hier gezeigten Vorschläge sind allgemeine Erfahrungswerte für Ihre Berufsgruppe und Rechtsform und ersetzen keine individuelle Bedarfsanalyse. Verbindliche Mindestanforderungen ergeben sich aus dem Berufsrecht (BRAO/StBerG/WPO), Ihrer zuständigen Kammer und den Bedingungen Ihrer Mandanten/Auftraggeber.
Schritt 1 von 11 9 %

Einstieg

A — Warum fragen Sie an?

Mehrfachauswahl möglich. „Weiß noch nicht“ entwählt alle anderen.

B — Wie arbeiten Sie?

C — Welche besonderen Tätigkeiten üben Sie aus?

Hier nur die Spezialrisiken — klassisches Mandatsgeschäft ist im Default-Profil schon enthalten. Wenn keiner der genannten Punkte zutrifft, wählen Sie „Keine davon“. Mehrfachauswahl möglich; „Keine davon“ und „Unsicher“ sind exklusiv.

D — Welche Bereiche sollen wir prüfen?

Einige häufig relevante Bereiche sind vorausgewählt. Sie können die Auswahl jederzeit anpassen. Bei Abwahl der VSH erscheint ein Hinweis zur gesetzlichen Pflichtversicherung.

Hinweis: Die VSH ist gesetzliche Pflichtversicherung nach § 51 BRAO / § 67 StBerG / § 54 WPO. Abwahl nur sinnvoll, wenn sie separat über einen anderen Vertrag geprüft wird.

Kanzlei- und Tätigkeitsprofil

Arbeitgeber-Profil

Kanzlei-Struktur

Bei PartG mbB / GmbH / AG / Beirat wird automatisch D&O zur Prüfung hinzugefügt.

Vermögensschaden-Haftpflicht (VSH)

Hintergrund: Die VSH ist Pflichtversicherung nach § 51 BRAO (Anwälte) / § 67 StBerG (StB) / § 54 WPO (WP). Sie deckt reine Vermögensschaden aus der Berufstätigkeit — nicht Personen- oder Sachschäden (das macht die Betriebshaftpflicht).

Welches VSH-Profil passt zu Ihrer Kanzlei?

Die Auswahl setzt sinnvolle Vorgaben für die folgenden Felder. Sie können jeden Wert danach anpassen.

Eine wirksame Haftungsbegrenzung über Allgemeine Auftragsbedingungen setzt regelmäßig voraus, dass die gesetzlich erforderliche Mindestversicherungssumme entsprechend berücksichtigt wird. Wir prüfen das im Einzelfall anhand Berufsgruppe, Rechtsform und AAB-Regelung.

Höhere Selbstbeteiligung reduziert die Prämie, erhöht aber das eigene Risiko bei Kleinschäden.

Die Prüfung der AAB-Wirksamkeit erfolgt anhand Berufsgruppe, Rechtsform, Einbeziehung in den Mandatsvertrag und konkrete Klausel-Formulierung. Eine pauschale Aussage zur erforderlichen Versicherungssumme ist nicht möglich.

Schwerpunkt-Mandanten / Rechtsgebiete

Mehrfachauswahl. Steuert später die Klausel-Empfehlung (z. B. Insolvenzverwalter-Klausel, KapMuG-Klausel).

Diese Angabe hilft bei der Einschätzung, ob die Pflichtsumme realistisch reicht.

Treuhand-Mandate aktivieren automatisch die Empfehlung „Vertrauensschaden“ als zusätzliche Sparte.

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden sowie die daraus folgenden Vermögensschaden aus dem Kanzleibetrieb — also z. B. Mandant rutscht im Empfang, herabfallende Lampe im Besprechungsraum, Wasserschaden in der gemieteten Etage. Reine Vermögensschaden aus der Berufstätigkeit (Beratungsfehler, falsche Fristberechnung) sind über die VSH abgedeckt, nicht hier. Grobe Angaben reichen zunächst.

Welches BHV-Profil?

Büro-Inhalt

Büro-Inhalt deckt Mobiliar, Akten, Bargeld, Tresor-Inhalt und ggf. Kunst. Grobe Angaben reichen zunächst — wir klären Details bei Bedarf nach. Wenn der Versicherer Inhalt und Elektronik als Paket anbietet, führen wir die Werte aus beiden Schritten in der Angebotsprüfung zusammen.

Welches Inhalts-Profil?

Elektronik

Elektronik deckt IT, Server, Drucker, mobile Geräte und Daten-Wiederherstellung gegen Diebstahl, Bedienfehler, Sturz und Eigenschaden. Grobe Angaben reichen zunächst — wenn Sie unsicher sind, wählen Sie grob. Cyber-Risiken (Hacking, Ransomware) sind im separaten Cyber-Schritt abgebildet.

Welches Elektronik-Profil?

Außenversicherungs-Klausel wird benötigt bei hohem Mobil-Anteil.

Cyber

Mandantengeheimnis: Kanzleien arbeiten regelmäßig mit besonders vertraulichen Mandantendaten. Je nach Berufsgruppe gelten besondere gesetzliche und berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten. Deshalb prüfen wir bei Cyber-Tarifen, ob Forensik, Krisenberatung und Datenzugriff im Schadenfall berufsrechtlich sauber geregelt sind.

Welches Cyber-Profil?

Technischer Status (Cyber-Risikofragen)

MFA ist heute praktisch Pflicht-Voraussetzung für Cyber-Versicherer.

Datenschutz-Compliance

Rechtsschutz (gewerblich)

Der gewerbliche Rechtsschutz trägt Anwalts- und Gerichtskosten der Kanzlei selbst bei Streitigkeiten mit Mandanten, Vermietern, Lieferanten, Mitarbeitern und Behörden. Wichtig: Ihre eigene anwaltliche Tätigkeit für Mandanten ist nicht versicherbar — Sie könnten sich nicht selbst über den Rechtsschutz als Anwalt beauftragen.

Welches Rechtsschutz-Profil?

Gewünschte Bausteine

Mehrfachauswahl. Wir gleichen die Auswahl mit dem Tarif-Angebot ab.

Bei laufendem Konflikt ist der Versicherungsfall in der Regel ausgeschlossen.

Kanzleiausfall / Betriebsunterbrechung

Drei getrennte Bereiche: (a) Sach-Betriebsunterbrechung — Ausfall nach Brand/Wasser/Diebstahl. (b) Kanzleiausfall bei längerer Krankheit — Ausfall einer schlüsselrelevanten Person. (c) KTG / Arbeitskraftabsicherung — persönliches Einkommen. Grobe Angaben reichen zunächst.
Sozietaeten-Hinweis: In Sozietaeten fängt die kollegiale Vertretung viele Ausfälle ab. Wir prüfen, ob ein abgespecktes Kanzleiausfall-Konzept ausreicht oder ob ein KTG-Baustein sinnvoller ist.

A — Sach-Betriebsunterbrechung (Brand / Wasser / Diebstahl)

B — Kanzleiausfall bei längerer Krankheit (Schlüsselperson)

C — KTG / Arbeitskraftabsicherung (persönliches Einkommen)

D&O / Organhaftpflicht

D&O schützt die Person als Geschaeftsführer, Vorstand oder Aufsichtsorgan einer Berufsträgergesellschaft gegen Innen- (Gesellschaft klagt) und Außenhaftung (Mandant / Dritter klagt). Die VSH ist dafür in der Regel nicht der passende Baustein.

Welches D&O-Profil?

Vertrauensschaden

Schützt die Kanzlei vor vorsätzlichen Handlungen eigener Mitarbeiter — typisch: Veruntreuung von Mandantengeldern, Manipulation der Buchhaltung, Diebstahl aus Anderkonten oder Treuhandvermoegen. Besonders relevant, wenn Sie Mandantengelder, Anderkonten, Insolvenzmasse oder Treuhandvermoegen verwalten.

Welches Vertrauensschaden-Profil?

Kontaktdaten & Anfrageversand

Datenschutz: Ihre Angaben bleiben zunächst nur auf Ihrem Gerät. Eine automatische Übermittlung findet nicht statt. Am Ende wird eine strukturierte E-Mail in Ihrem E-Mail-Programm vorbereitet. Sie prüfen den Text und entscheiden selbst, ob Sie die Anfrage absenden. Wir sind nach § 203 StGB / Berufsrechten zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ihre Kontaktdaten

So senden Sie Ihre Anfrage an Jan Pohl — in drei Schritten

Wichtig: Damit Jan Pohl Ihre Anfrage bei den Versicherern zur Berechnung einreichen kann, benötigt er das strukturierte PDF als Anhang. Eine reine Text-Mail reicht den Versicherern nicht.

Schritt 1 — PDF auf Ihrem Gerät speichern

Ein neues Fenster öffnet sich mit der gesamten Anfrage. Der Drucken-Dialog startet automatisch. Wählen Sie als Ziel „Als PDF speichern“. Legen Sie das Dokument an einem Ort ab, den Sie wiederfinden (Downloads / Schreibtisch).

Schritt 2 — E-Mail an Jan Pohl öffnen

Ihr E-Mail-Programm wird geöffnet, Empfänger und Betreff sind bereits ausgefüllt. Im Mailtext steht ganz oben nochmal die Erinnerung an den PDF-Anhang.

Schritt 3 — PDF aus Schritt 1 anhängen + Senden

Im E-Mail-Programm das PDF aus Schritt 1 als Anhang auswählen (Büroklammer-Symbol), Text ggf. ergänzen, dann Senden. Damit empfängt Jan Pohl alles in einem Aufwasch und kann es direkt an die Versicherer weiterleiten.

Ihre Daten bleiben während des Ausfüllens ausschließlich in Ihrem Browser. Versendet wird erst, wenn Sie aktiv auf „Senden“ im E-Mail-Programm klicken.

automatisch gespeichert im Browser

Lieber direkt sprechen?

Wenn Sie das Formular abbrechen oder zwischendurch eine Rückfrage haben, melden Sie sich direkt — alle Angaben bleiben in Ihrem Browser erhalten und sind beim nächsten Besuch wieder da.

Beratungsgespräch vereinbaren

Häufige Fragen

Für wen ist diese Angebotsanfrage gedacht?

Für Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Steuerbevollmächtigte und Wirtschaftsprüfer:innen / vereidigte Buchprüfer:innen. Notare, Patentanwält:innen und juristische Berater ohne Kammer-Zulassung werden über andere Kanäle erfasst.

Welche Pflichtsumme gilt für mich?

Anwälte: 250.000 € (Einzelanwalt), 1 Mio. (PartG mbB ≤10) bis 2,5 Mio. € (PartG mbB >10 / Anwalts-GmbH) nach § 51 BRAO. Steuerberater: 250.000 € (Einzel) bis 1 Mio. € (PartG mbB / GmbH) nach § 67 StBerG. Wirtschaftsprüfer: 1 Mio. € nach § 54 WPO. Die Jahres-Maximierung muss mindestens das Vierfache betragen.

Was ist der Unterschied zwischen VSH und Betriebshaftpflicht?

Die VSH (Vermögensschaden-Haftpflicht) deckt reine Vermögensschaden aus der Berufsausuebung — also typische Beratungsfehler, falsche Fristen, fehlerhafte Vertragsentwuerfe. Sie ist gesetzliche Pflicht nach BRAO / StBerG / WPO.

Die Betriebshaftpflicht dagegen deckt Personen- und Sachschäden im Kanzleibetrieb — also z. B. Mandant rutscht auf nassem Boden, herabfallender Aktenordner verletzt jemanden, Wasserschaden in der gemieteten Etage. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber Standard für jede Kanzlei mit eigenen Räumen.

Beide Sparten ergänzen sich, sie ersetzen einander nicht.

Brauche ich als angestellter Anwalt eine eigene VSH?

Bei rein angestellter Tätigkeit läuft die Absicherung häufig über den Arbeitgeber bzw. die Kanzlei. Eigener Schutz kann nötig werden, wenn Sie eigene Mandate, Nebentätigkeiten oder eine eigene Zulassung mit selbständiger Tätigkeit haben. Die genaue Abgrenzung prüfen wir im Gespräch — sie hängt von Arbeitgeber, Berufsrecht und Vertragsgestaltung ab.

Wann braucht eine Kanzlei zusätzlich D&O?

Sobald die Kanzlei als Berufsträgergesellschaft strukturiert ist (PartG mbB, Rechtsanwalts-GmbH, StB-GmbH, WP-GmbH/AG) und Sie Organ-Stellung halten — also Geschäftsführer:in, Vorständin oder Aufsichtsorgan. D&O schützt die Person bei Innen- oder Außenhaftung gegen Ansprüche, die die VSH nicht abdeckt.

Was deckt eine Vertrauensschaden-Versicherung und wann lohnt sie sich?

Sie schützt die Kanzlei vor Schaden durch vorsätzliche Handlungen eigener Mitarbeiter — typische Fälle: Veruntreuung von Mandantengeldern, Anderkonten, Stiftungsvermögen, Manipulation in der Buchhaltung. Empfehlung sobald Treuhand-Mandate, Insolvenzverwaltung oder Testamentsvollstreckung bearbeitet werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kanzleiausfall, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit?

Kanzleiausfall (auch Praxisausfall / Betriebsunterbrechung): Sichert die laufenden Kanzlei-Fixkosten (Miete, Personal, Software-Lizenzen) ab, wenn der Betrieb durch Sachschaden (Brand/Wasser) oder durch Krankheit einer schlüsselrelevanten Person zum Stillstand kommt. Leistung in der Regel monatlich, max. 12–24 Monate.

Krankentagegeld (KTG): Sichert das persönliche Einkommen einer Einzelperson ab Tag X bei Krankheit. Leistung als Tagessumme. Kein Ersatz für Fixkosten der Kanzlei.

Berufsunfaehigkeitsversicherung (BU): Sichert das langfristige Einkommen ab, wenn der erlernte Beruf dauerhaft (Prognose ≥ 6 Monate) nicht mehr ausgeübt werden kann. Leistung als Monatsrente, oft bis Renteneintritt.

Die drei Bausteine ergänzen sich: KTG überbrückt kurzfristig, Kanzleiausfall sichert die Praxis, BU sichert das langfristige Einkommen.

Wie unterscheidet sich Cyber für Kanzleien vom Standard-Tarif?

Kanzleien arbeiten regelmäßig mit besonders vertraulichen Mandantendaten. Je nach Berufsgruppe (Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) gelten unterschiedliche gesetzliche und berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten. Im Cyber-Schadenfall ist deshalb wichtig, dass Forensik, Krisenberatung und Datenzugriff durch Dritte berufsrechtlich sauber geregelt sind. Berufsständische Cyber-Tarife adressieren das ausdrücklich — Standard-Tarife in der Regel nicht. Wir prüfen das bei jedem Angebot.

Was passiert mit meinen Eingaben — werden sie gespeichert oder übermittelt?

Die Angaben bleiben während des Ausfüllens ausschließlich lokal in Ihrem Browser (LocalStorage). Eine automatische Übermittlung an Server findet nicht statt. Am Ende wird eine strukturierte E-Mail in Ihrem E-Mail-Programm vorbereitet. Die Angaben werden nicht automatisch versendet. Sie prüfen den Text und senden die Anfrage selbst ab. Wir sind nach § 203 StGB / Berufsrechten zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wie lange dauert die Angebotserstellung nach Versand?

Bei vollständigen Angaben melden wir uns innerhalb von 2–5 Werktagen mit ersten Markt-Rückmeldungen und einer Termin-Anfrage. Bei komplexen Risiken (Massenmandate, FISG-Triple, internationale Mandate) kann eine eingehende Prüfung 2–3 Wochen dauern, weil mehrere Versicherer angefragt werden müssen.

Sparten im Detail – mehr zu den einzelnen Themen

Sie möchten vor dem Ausfüllen erst tiefer einsteigen? Das Formular oben bündelt neun Sparten in einer Angebotsanfrage. Auf den folgenden Themenseiten erläutern wir Bausteine, typische Lücken, Pflichtsummen und worauf es beim Anbieter ankommt – jeweils zugeschnitten auf Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Für Ihre Kanzlei selbständig

Wenn Sie angestellt sind angestellt

Angestellte Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haben andere Bedarfslagen als Kanzleiinhaber. Bei rein angestellter Tätigkeit läuft die Absicherung häufig über den Arbeitgeber bzw. die Kanzlei. Eigener Schutz wird nötig, sobald Sie eigene Mandate, Nebentätigkeiten oder eine Doppelqualifikation haben – etwa als Syndikusanwalt mit selbständiger Nebenkanzlei.

Eine eigene Übersichtsseite für angestellte Berufsträger ist in Vorbereitung. Bis dahin klären wir Ihre Konstellation am besten direkt – /kontakt/.

Hinweis: Das Formular oben bündelt neun Sparten in einer dynamischen Angebotsanfrage – je nach Sparten-Auswahl werden nur die relevanten Schritte angezeigt. Wenn Sie nur eine einzelne Sparte benötigen, finden Sie auf den verlinkten Themenseiten Hintergrund und teils eigene fokussierte Anfrageformulare.