Private Krankenversicherung (PKV) Aachen

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Wie berechnet sich das Einkommen eines Angestellten für die Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?

Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ist wichtig für die Feststellung der Krankenversicherungspflicht oder -freiheit eines Arbeitnehmers. Wenn es die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet, ist der Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei und kann eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen.

Die Berechnung des Einkommens für die Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beinhaltet verschiedene Faktoren.

Die Berechnungsformel zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt ist eigentlich ganz einfach. Sie lautet:

Monatseinkommen x 12

Die relevante Frage ist eher: Was zählt in dem Zusammenhang zum Monatseinkommen?

Welche Gehaltsbestandteile sind neben dem Grundgehalt relevant für die JAEG?

    • Einmalzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld)

    • vermögenswirksame Leistungen

    • Überstundenvergütungen sowie sonstige Zulagen, soweit sie regelmäßig anfallen (Bescheinigungen bzw. Schätzung des Arbeitgebers erforderlich) und pauschal vergütet werden

    • Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt sind (z. B. steuerfreie Zuschläge oder ggf. Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung)

    • unregelmäßiges Arbeitsentgelt (z. B. nicht pauschal vergütete Mehrarbeit)

    • Familienzuschläge (z. B. Ortzuschlag ab Stufe 2 bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst) = regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE)

    • Variable Entgeltbestandteile: Das sind solche, die von der Leistung oder dem Erfolg des Arbeitnehmers oder des Unternehmens abhängen und nicht ständig in gleicher Höhe gezahlt werden. Beispiele sind Provisionen, Boni, Prämien oder Gewinnbeteiligungen.
        • Ob variable Entgeltbestandteile zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören, hängt davon ab, ob sie üblicherweise Bestandteil des monatlichen Arbeitsentgelts sind und dieses deutlich mitprägen. Wenn sie als Einmalzahlungen gewährt werden und ihre Gewährung ungewiss ist, bleiben sie unberücksichtigt.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Entgeltbestandteile zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählen und welche nicht:

Entgeltbestandteil Anrechnung auf regelmäßiges JAE Keine Anrechnung auf regelmäßiges JAE
Bereitschaftsdienstvergütung (pauschal) x  
Bereitschaftsdienstvergütung (nicht pauschal)   x
Erschwerniszuschläge (regelmäßig, schwankend) x  
Fahrgeldpauschalen x  
Fahrtkostenersatz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte   x
Jahresprämie   x
Jubiläumsgeschenke   x
Kinderzulagen   x
Kfz-Überlassung x  
Prämien für Verbesserungsvorschläge (betrieblich)   x
Provisionen (individuell leistungsbezogen, bezogen auf Unternehmenserfolg)   x
Provisionen (individuell leistungsbezogen), die monatliches Arbeitsentgelt mitprägen x  
Überstunden (pauschal) x  
Überstunden (unregelmäßig oder schwankend)   x
Urlaubsabgeltung   x
Vermögenswirksame Leistungen (VL) x  
Tabelle zur Ermittlung des Einkommens. JAE und variable Entgeltbestandteile

 

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Auf welche Leistungsmerkmale in der privaten Krankenversicherung sollten Sie achten?

  • Gebührenordnung: Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine Verordnung, die die Vergütung von ärztlichen Leistungen für privat versicherte oder selbstzahlende Patienten regelt. Die GOÄ enthält über 1000 Leistungsziffern mit festgelegten Gebührensätzen, die in Euro ausgedrückt sind. Die GOÄ gilt nur in Deutschland und nicht im Ausland. Die Gebührensätze der GOÄ können je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand der Leistung gesteigert oder gesenkt werden. Der Arzt kann dabei einen Faktor zwischen 1 und 3,5 anwenden, wobei 2,3 der Regelhöchstsatz und 3,5 der Höchstsatz ist. Für eine Steigerung über den Regelhöchstsatz hinaus muss der Arzt eine schriftliche Begründung liefern, die von der privaten Krankenversicherung geprüft wird. Für eine Steigerung über den Höchstsatz hinaus muss der Arzt eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten treffen, die von der privaten Krankenversicherung nicht erstattet wird. Die private Krankenversicherung erstattet die Kosten für ärztliche Leistungen je nach Tarif bis zu einem bestimmten Faktor der GOÄ. Dabei gibt es Tarife, die nur bis zum Regelhöchstsatz (2,3-fach), bis zum Höchstsatz (3,5-fach) oder auch darüber hinaus erstatten. Es ist daher wichtig, bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung auf die Erstattungshöhe zu achten, um unerwartete Zuzahlungen zu vermeiden. Außerdem sollte man darauf achten, dass die private Krankenversicherung auch Analogabrechnungen akzeptiert, das sind Leistungen, die nicht in der GOÄ enthalten sind, aber nach einer ähnlichen Leistungsziffer abgerechnet werden können. 
  • Heilmittelkatalog: Der Heilmittelkatalog ist eine Übersicht über die Heilmittel, die von den gesetzlichen Krankenkassen bei bestimmten Erkrankungen verordnet werden können. Heilmittel sind Therapien wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie, die von nicht-ärztlichen Therapeuten durchgeführt werden. Der Heilmittelkatalog gilt nur für die gesetzliche Krankenversicherung und nicht für die private Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung erstattet die Kosten für Heilmittel je nach Tarif bis zu einem bestimmten Satz oder ohne Begrenzung, wenn diese von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet sind. Dabei hat man als Privatpatient die freie Wahl unter allen zugelassenen Therapeuten und kann auch alternative Therapiemethoden in Anspruch nehmen, wenn diese im Tarif enthalten sind. Daher ist es wichtig, bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung auf den Umfang und die Höhe der Erstattung von Heilmitteln zu achten, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.
  • Hilfsmittelkatalog: Der Hilfsmittelkatalog ist eine Übersicht über die Hilfsmittel, die von den gesetzlichen Krankenkassen bei bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen zur Verfügung gestellt oder bezuschusst werden können. Hilfsmittel sind Gegenstände wie Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Rollstühle oder Prothesen, die den Erfolg einer Behandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen sollen. Der Hilfsmittelkatalog gilt nur für die gesetzliche Krankenversicherung und nicht für die private Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung erstattet die Kosten für Hilfsmittel je nach Tarif bis zu einem bestimmten Satz oder ohne Begrenzung, wenn diese von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet sind. Dabei hat man als Privatpatient die freie Wahl unter allen zugelassenen Anbietern und kann auch hochwertige oder innovative Hilfsmittel erhalten, wenn diese im Tarif enthalten sind. Es gibt in der privaten Krankenversicherung zwei Arten von Hilfsmittelkatalogen: den geschlossenen und den offenen Hilfsmittelkatalog. Bei einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog werden nur die Hilfsmittel erstattet, die dort ausdrücklich gelistet sind. Bei einem offenen Hilfsmittelkatalog werden alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel erstattet, die von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet sind. Es ist daher wichtig, bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung auf die Art und den Umfang des Hilfsmittelkatalogs zu achten, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.
  • Transportkosten: Transportkosten sind die Kosten, die für die Beförderung von Patienten zu oder von einer medizinischen Behandlung anfallen. Dazu gehören zum Beispiel Krankentransporte, Rettungsfahrten oder Flugrettungen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Transportkosten nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn eine lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt oder eine stationäre Behandlung notwendig ist. Die private Krankenversicherung erstattet die Transportkosten je nach Tarif bis zu einem bestimmten Satz oder ohne Begrenzung, wenn diese medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind. Dabei hat man als Privatpatient die freie Wahl unter allen zugelassenen Transportdiensten und kann auch spezielle Transportmittel wie Hubschrauber oder Flugzeuge in Anspruch nehmen, wenn diese im Tarif enthalten sind. Es ist daher wichtig, bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung auf die Höhe und die Bedingungen der Erstattung für Transportkosten zu achten.
  • Psychotherapie: Psychotherapie ist eine Behandlungsmethode für psychische Erkrankungen oder Störungen, die von qualifizierten Psychotherapeuten durchgeführt wird. Psychotherapie kann verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie oder Tiefenpsychologie. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Psychotherapie nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn eine Diagnose nach dem ICD-10 vorliegt oder eine Genehmigung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt ist. Die private Krankenversicherung erstattet die Kosten für Psychotherapie je nach Tarif bis zu einem bestimmten Satz oder ohne Begrenzung, wenn diese medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind. Dabei hat man als Privatpatient die freie Wahl unter allen zugelassenen Psychotherapeuten und kann auch alternative Therapiemethoden wie Hypnose oder Kunsttherapie in Anspruch nehmen, wenn diese im Tarif enthalten sind. Es ist daher wichtig, bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung auf den Umfang und die Höhe der Erstattung für Psychotherapie zu achten.
  • Beitragsrückerstattungen: Die Beitragsrückerstattung ist eine Möglichkeit, wie Sie als Privatpatient Geld sparen können, wenn Sie keine oder nur wenige Leistungen Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen. Die private Krankenversicherung zahlt Ihnen dann einen Teil der gezahlten Beiträge zurück, entweder als prozentualen Anteil vom Jahresbeitrag oder als ganze Monatsbeiträge.
    • Die Beitragsrückerstattung hat mehrere Vorteile für Sie und Ihre Versicherung:
      • Sie werden dafür belohnt, dass Sie gesund sind und keine Kosten verursachen.
      • Sie haben einen Anreiz, kleinere Rechnungen selbst zu bezahlen und nur größere Rechnungen einzureichen.
      • Sie sparen Geld, das Sie für andere Zwecke verwenden können.
      • Ihre Versicherung spart Kosten und Verwaltungsaufwand, die sie an Sie weitergeben kann.
    • Die Beitragsrückerstattung hat aber auch einige Nachteile, die Sie beachten sollten:
      • Die Beitragsrückerstattung ist nicht garantiert, sondern hängt von der wirtschaftlichen Lage Ihrer Versicherung ab.
      • Die Beitragsrückerstattung reduziert Ihre steuermindernden Sonderausgaben, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
      • Die Beitragsrückerstattung kann dazu führen, dass Sie notwendige Arztbesuche oder Behandlungen aufschieben oder vermeiden, um die Rückerstattung nicht zu gefährden.
  • Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung in der PKV bedeutet, dass Sie einen festgelegten Anteil der Krankheitskosten pro Jahr selbst tragen müssen. Nur die darüber hinausgehenden Kosten werden von der PKV erstattet. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist nicht frei wählbar, sondern richtet sich nach den PKV-Tarifen des jeweiligen Versicherungsunternehmens. Sie können dadurch Ihre monatlichen Beiträge in der privaten Krankenversicherung reduzieren. Der Selbstbehalt beträgt maximal 5.000 Euro pro Jahr und versicherte Person für ambulante und stationäre Heilbehandlungen.
    • Es gibt verschiedene Modelle der Selbstbeteiligung, die vom jeweiligen Anbieter oder Tarif abhängig sind. Zum Beispiel:
    • der allgemeine Selbstbehalt als Festbetrag: Hier ist in allen Bereichen der privaten Krankenversicherung ein Selbstbehalt zu tragen, z. B. 600 Euro pro Kalenderjahr.
    • der bausteinabhängige Selbstbehalt als Festbetrag: er gilt nur für bestimmte Versicherungsbausteine, zum Beispiel nur für ambulante Behandlungen oder nur für Zahnbehandlungen.
    • den prozentualen Selbstbehalt: Hier tragen Sie immer einen vereinbarten Prozentsatz der Krankheitskosten selbst, zum Beispiel zehn Prozent. Die PKV erstattet dann grundsätzlich 90 Prozent des jeweiligen Rechnungsbetrages. Es gelten jedoch „Höchstgrenzen“. Der prozentuale Selbstbehalt gilt nur bis zu einer bestimmten maximalen Kostensumme (z.B. 500 €). Für darüber hinausgehende Kosten tritt die PKV voll ein.

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Gesundheitsprüfung bei Antragstellung (Risikovorabanfrage)

Die private Krankenversicherung führt im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durch. Dabei müssen Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Je nachdem, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Ihnen schon bestehen, kann eine Versicherungsgesellschaft den Vertrag ablehnen, einen Zuschlag verlangen, oder einen Ausschluss vereinbaren. Im Gegensatz zur Risikoprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung droht in der privaten Krankenversicherung bei einer Ablehnung / Ausschluss keine Eintragung in die so genannte HIS Datei und abgelehnte Anträge werden nicht gespeichert. Auch wenn ein Unternehmen nach Risikoprüfung einen Risikozuschlag für eine Krankenversicherung erhebt, so bekommt ein anderes Unternehmen keine Information hierüber. Dennoch gibt es auch in der Krankenversicherung in den Anträgen oftmals die Frage

„Wurden bereits Anträge abgelehnt oder mit Erschwerung angenommen?“.

Da diese Frage bei Antragstellung wahrheitsgemäß zu beantworten ist, kann der Versicherer nach einem „Ja“ natürlich weitere Rückfragen stellen. Daher empfiehlt es sich vor Abschluss des Vertrages eine Risikovorabanfrage zu stellen. Hier werden die Gesundheitsdaten abgefragt und an verschiedene Versicherungsgesellschaften übermittelt, ohne einen Antrag zu stellen. Dann wissen Sie bereits vor dem eigentlichen Vertragsabschluss, zu welchen Konditionen die Versicherungsgesellschaften den Vertrag annehmen würden. Die Versicherungsgesellschaften beurteilen Ihr individuelle Risiko sehr unterschiedlich und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen in der Risikoannahme.

Es kann durchaus Sinn machen einen Optionstarif bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen solange Sie noch jung und gesund sind. Auch wenn Sie sich aktuell noch nicht die Voraussetzungen erfüllen, sich in der PKV zu versichern, können Sie sich so Ihren Gesundheitszustand „einfrieren“. Dadurch haben Sie das Recht, sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen, ohne Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln.

Hier finden Sie ausführliche und informative Informationsbroschüren des PKV-Verbandes, um sich intensiver in das Thema einzulesen.

Wenn Sie ein Angebot wünschen, dann können Sie gerne auch das Angebotsanforderungsformular Private KrankenVOLLversicherung nutzen: Anforderung Versicherungsvergleich PKV (Voll)

Als Beamter nutzen Sie bitte diese Angebotsanforderungsformular Beihilfeergängung: Anforderung Versicherungsvergleich PKV-Beihilfe

Hier finden Sie alles zur Risikovoranfrage: Risikovoranfrage

Kalkulation der privaten Krankenversicherung

Wie rechnet die PKV?

Wie kalkuliert eine private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und kann eine Reihe von Vorteilen bieten, darunter eine größere Auswahl an medizinischen Leistungen und eine individuellere Betreuung. Aber wie genau wird der Beitrag für eine private Krankenversicherung berechnet? In diesem Artikel werden wir die Grundlagen der Beitragskalkulation in der PKV erläutern.

Äquivalenzprinzip

Im Gegensatz zur GKV, wo die Beiträge hauptsächlich auf dem Einkommen basieren, werden die Beiträge in der PKV nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Das bedeutet, dass die Höhe des Beitrags von den versicherten Leistungen und dem individuellen Risiko des Versicherten abhängt. Faktoren wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand spielen dabei eine Rolle. Je höher das Risiko, desto höher ist in der Regel auch der Beitrag.

Alterungsrückstellungen

Ein wichtiger Aspekt der Beitragskalkulation in der PKV sind die sogenannten Alterungsrückstellungen. Ein Teil des Beitrags wird angespart, um die steigenden Kosten im Alter zu decken und die Beiträge stabil zu halten. Diese Rückstellungen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, eine kontinuierliche Versorgung im Alter zu gewährleisten.

Rechnungsgrundlagen

Bei der Beitragskalkulation werden verschiedene Annahmen getroffen. Dazu gehören die zukünftige Lebenserwartung, der medizinische Fortschritt und die zukünftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Diese Annahmen werden regelmäßig überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass die Beiträge ausreichend sind, um die versicherten Leistungen zu decken.

Beitragsanpassungen

Trotz sorgfältiger Kalkulation können die tatsächlichen Kosten höher sein als die kalkulierten Kosten. In diesem Fall kann eine Beitragsanpassung notwendig werden. Diese wird von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Beitragsanpassungen sind daher ein normaler Bestandteil des Systems der privaten Krankenversicherung und dienen dazu, die finanzielle Stabilität der Versicherung zu gewährleisten.

Weitere Informationen zur Beitragskalkulation in der PKV finden Sie auch in diesem Artikel: Beitragskalkulation in der PKV

Wechsel in den Basistarif

Für Versicherte, die ihren Beitrag nicht mehr zahlen können, gibt es die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln. Der Beitrag im Basistarif ist auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Dies bietet eine Sicherheitsnetz für Versicherte, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Die private Krankenversicherung bietet eine Reihe von Vorteilen, erfordert aber auch ein Verständnis dafür, wie die Beiträge kalkuliert werden. Wenn Sie weitere Fragen zur PKV haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

FAQ zur Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung

Das Äquivalenzprinzip ist das Grundprinzip der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung. Es besagt, dass die Höhe des Beitrags von den versicherten Leistungen und dem individuellen Risiko des Versicherten abhängt. Faktoren wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand spielen dabei eine Rolle.

Alterungsrückstellungen sind ein Teil des Beitrags, der angespart wird, um die steigenden Kosten im Alter zu decken und die Beiträge stabil zu halten. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, eine kontinuierliche Versorgung im Alter zu gewährleisten.

Rechnungsgrundlagen sind die Annahmen, die bei der Beitragskalkulation getroffen werden. Dazu gehören die zukünftige Lebenserwartung, der medizinische Fortschritt und die zukünftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Diese Annahmen werden regelmäßig überprüft und angepasst.

Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als die kalkulierten Kosten, kann eine Beitragsanpassung notwendig werden. Diese wird von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Der Basistarif ist eine Option für Versicherte, die ihren Beitrag nicht mehr zahlen können. Der Beitrag im Basistarif ist auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.

In der GKV basieren die Beiträge hauptsächlich auf dem Einkommen, während in der PKV die Beiträge auf dem individuellen Risiko und den versicherten Leistungen basieren. Das kann dazu führen, dass die Beiträge in der PKV für einige Personen höher sind als in der GKV, insbesondere für ältere Versicherte und Personen mit Vorerkrankungen.

Wenn Sie einen kompetenten Versicherungsmakler zum Thema private Krankenversicherung (PKV) in Aachen suchen, dann kontaktieren Sie mich!

Jan Pohl Versicherungsmakler Aachen
Jan Pohl - Fachwirt für Finanzberatung IHK