Schichtenvergleich · unverbindliche Prognose

Gleiche Netto-Belastung, fünf Vorsorgewege – was bleibt jeweils netto übrig?

Im Schichtenvergleich Altersvorsorge legen Sie eine Zahl fest: welche monatliche Netto-Belastung Sie für die Altersvorsorge tragen wollen. Das Modell zeigt für fünf Vorsorgewege, wie Förderung, Steuer, Sozialabgaben und spätere Kranken-/Pflegeversicherung die Ein- und Auszahlungsseite verändern. Die Ergebnisse sind vergleichbare Szenarien – keine automatische Rangliste und keine Produktempfehlung.

In einem Satz: Gleiche Netto-Belastung ist die gemeinsame Vergleichsbasis; die Modellwerte müssen anschließend zusammen mit Risikotragfähigkeit, Liquidität, Kosten, Flexibilität und Vertragsqualität bewertet werden. Eine betriebliche Altersvorsorge wird bei steuerfreiem Aufbau grundsätzlich nachgelagert besteuert. Bei gesetzlich Krankenversicherten hängt die KV-/PV-Belastung vom Versicherungsstatus im Ruhestand ab: In der KVdR sind Betriebsrenten grundsätzlich Versorgungsbezüge; in der Krankenversicherung gilt dabei ein Freibetrag, in der Pflegeversicherung nicht. Bei freiwilliger GKV ist die Beitragsbasis weiter. Eine lebenslange ungeförderte private Rentenversicherung wird einkommensteuerlich grundsätzlich nur mit dem Ertragsanteil erfasst; auch hier ist die GKV-Beitragswirkung vom Versicherungsstatus getrennt zu prüfen. Die Altersvorsorge gliedert sich in drei Schichten: Basis (Schicht 1: gesetzliche Rente, Rürup), gefördert (Schicht 2: bAV, Altersvorsorgedepot) und privat (Schicht 3: Rentenversicherung, ETF). Genau die Netto-Unterschiede zwischen diesen Wegen macht der Rechner sichtbar.
Was zeigt ein Schichtenvergleich bei gleicher Netto-Belastung?

Der Vergleich macht Förder-, Steuer-, Sozialabgaben- und Auszahlungsmechaniken auf einer gemeinsamen Netto-Belastung sichtbar. Entscheidend sind unter anderem Faktoren: Steuerersparnis in der Ansparphase, Produktkosten, Besteuerung der Auszahlung und Ihr Krankenversicherungsstatus im Alter. Die Betriebsrente (bAV) kann im Modell eine vergleichsweise hohe Brutto-Rente erreichen, weil Sozialabgaben- und Steuerersparnis den Sparbeitrag erhöhen; für gesetzlich Versicherte kann sie durch Steuer und Kranken-/Pflegebeiträge netto aber stark zurückfallen, während sie für privat versicherte Arbeitnehmer mit hohem Arbeitgeber-Zuschuss vorn liegen kann. Für Beamte ist die Direktversicherung per Entgeltumwandlung dagegen regelmäßig nicht der passende Weg – hier sind andere Schichten (Basisrente, private Vorsorge) zu prüfen. Basisrente (Rürup) und Altersvorsorgedepot werden nachgelagert besteuert; ob Kranken-/Pflegebeiträge anfallen, hängt von Ihrem KV-Status ab. Die private Rentenversicherung profitiert von der Ertragsanteils­besteuerung, muss aber ihre Kosten rechtfertigen. Der freie ETF-Sparplan ist flexibel, aber ohne Förderung und ohne lebenslange Garantie. Welche Vorsorgewege für Sie tatsächlich passen, wird erst nach Bedarf, Risikotragfähigkeit, Liquidität und Vertragsqualität bewertet. Die Berechnung berücksichtigt einstellbare Effektivkosten je Schicht als Gesamtkostenquote (Abschluss anteilig, Verwaltung, Fonds – Brutto- vs. Nettotarif); maßgeblich bleibt Ihr konkreter Tarif.

Ihre Angaben

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Der Rechner startet sofort mit sinnvollen Annahmen – Sie ändern nur, was für Sie zählt.

Bei PKV wird bewusst kein Pauschalwert verwendet. Bitte den steuerlich berücksichtigungsfähigen Jahresbetrag aus Bescheinigung oder Steuerunterlagen eintragen.
Geschätzter Startwert. neu schätzen
Feinjustierung (optional – bereits sinnvoll vorbelegt)

Die vorbelegten Kosten sind reine Modellannahmen für den Sensitivitätsvergleich und keine Markt- oder Tarifempfehlung. Für eine konkrete Bewertung müssen die Effektivkosten des tatsächlich geprüften Vertrags beziehungsweise der gewählten Anlage eingesetzt werden. Für Nettotarife (Honorar) niedriger, für teure Tarife höher einstellbar. Die Zahl ist eine Gesamtkostenquote (alles inklusive: Abschluss anteilig, Verwaltung, Fonds/ETF) – bitte Netto-Effektivkosten nach Kickback eintragen.

Leer lassen = globale Annahme (oben). Eintragen, um z. B. ein Garantieprodukt mit niedrigerer Rendite zu rechnen.

Ihre Netto-Zusatzrente je Schicht

Die Karten zeigen die Modellwerte je Vorsorgeweg in einer festen, neutralen Reihenfolge. Die große grüne Zahl ist die modellierte Netto-Zusatzrente; der Brutto-Wert steht darunter. Eine höhere Modellrente allein ist keine Empfehlung.

Ihre Netto-Einzahlung Förderung (Staat / Arbeitgeber) Zinsen über die Laufzeit

„Netto vorn“ bedeutet: in diesem Modell die rechnerisch höchste Netto-Zusatzrente – auf Basis der eingestellten Kosten und keine Produktempfehlung.

Alle Zahlen im Detail

Erste Tabelle: die Förderung in der Ansparphase. Zweite Tabelle: Ihre Versorgung im Alter – von der Brutto-Zusatzrente bis zur entscheidenden Netto-Zahl.

So entsteht Ihre Zahl – Rechenweg je Schicht (mit Ihren Angaben)
Wichtig – unverbindliche Prognose. Alle Ergebnisse sind eine Modellrechnung auf Basis Ihrer Angaben und zentral gepflegter gesetzlicher Rechenwerte (Wertestand: Stand 01.08.2026). Sie sind keine Zusage und keine Steuer- oder Anlageberatung. Der Rechner gibt keine auf Ihre persönlichen Verhältnisse zugeschnittene Empfehlung ab; eine bedarfsgerechte Empfehlung nach § 1a VVG erfolgt erst im persönlichen Gespräch. Tatsächliche Werte hängen von Produktkosten, Ihrer Steuerveranlagung und künftigen Gesetzesänderungen ab.

So rechnet dieser Rechner

Methodik und Annahmen im Detail

Grundprinzip (Rückwärtsrechnung): Sie geben die gewünschte Netto-Sparleistung vor. Für jede Schicht wird der benötigte Brutto-Beitrag so bestimmt, dass nach allen Förder-Effekten genau diese Netto-Belastung übrig bleibt. Intern wird in Jahresbeträgen gerechnet, erst die Anzeige rundet auf Monatswerte.

Steuer: Einkommensteuer nach dem jeweils zentral gepflegten Tarif (§ 32a EStG, Steuerfortentwicklungsgesetz), mit Splittingtarif bei Verheirateten, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Das zu versteuernde Einkommen wird aus dem Bruttoeinkommen geschätzt (Pauschbeträge, gesetzliche Vorsorgeaufwendungen).

Schicht für Schicht:

  • bAV – Direktversicherung (Entgeltumwandlung): im ersten Schritt als Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG gerechnet. Ersparnis bei Sozialversicherung und Steuer innerhalb der jeweils zentral gepflegten gesetzlichen Jahresgrenzen, zzgl. des von Ihnen eingegebenen tatsächlichen Arbeitgeber-Zuschusses. Der Arbeitgeber-Zuschuss wird nur eingerechnet, wenn Sie einen tatsächlich zugesagten Wert eingeben. Ein gesetzlicher Zuschuss kann von der tatsächlichen Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers abhängen; tarifliche oder freiwillige Zuschüsse können davon abweichen. Deshalb wird kein pauschaler gesetzlicher Zuschuss in die Rechnung geschrieben. Ob und in welcher Höhe eine SV-Ersparnis entsteht, hängt davon ab, ob die Entgeltumwandlung das sozialversicherungspflichtige Entgelt in den beitragspflichtigen Bereich unterhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze verschiebt. Bei Einkommen deutlich oberhalb der BBG kann die Ersparnis daher ganz entfallen; knapp oberhalb der BBG kann sie teilweise entstehen. Die mögliche Minderung der gesetzlichen Rente wird separat aus dem tatsächlich RV-beitragsmindernden Entgelt berechnet. In der Rente: volle nachgelagerte Besteuerung; bei KVdR ist die Betriebsrente grundsätzlich beitragspflichtig, wobei der Krankenversicherungs-Freibetrag berücksichtigt wird und in der Pflegeversicherung kein entsprechender Freibetrag gilt. Bei freiwilliger GKV ist die Beitragsbasis weiter. Zusätzlich wird die Minderung der gesetzlichen Rente berücksichtigt, weil auf den umgewandelten Teil keine Rentenpunkte erworben werden.
  • Basisrente (Rürup): Beiträge im gesetzlichen Rahmen als Sonderausgaben absetzbar; in der Rente nachgelagert besteuert (Besteuerungsanteil nach Renteneintrittsjahr). Kranken-/Pflegebeiträge hängen vom Versicherungsstatus im Alter ab: In der KVdR werden private Basisrenten grundsätzlich nicht wie Versorgungsbezüge verbeitragt; bei freiwilliger GKV kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit auch die Basisrente beitragsrelevant sein; in der PKV gibt es keinen prozentualen Beitrag auf diese Rente.
  • Altersvorsorgedepot (Reform in Kraft; Produkte ab 01.01.2027): Grundzulage (50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 €, max. 540 €), Kinderzulage (max. 300 €/Kind) und Günstigerprüfung. Auszahlung nachgelagert besteuert. Ob Kranken-/Pflegebeiträge anfallen, hängt vom KV-Status und der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab; bei freiwilliger GKV können weitere Alterseinkünfte beitragsrelevant sein.
  • Private Rentenversicherung (Schicht 3): keine Förderung in der Ansparphase; in der Rente nur der Ertragsanteil steuerpflichtig (je nach Alter bei Rentenbeginn, mit 67 rund 17 %). In der KVdR wird eine private Leibrente grundsätzlich nicht wie ein Versorgungsbezug verbeitragt; bei freiwilliger GKV kann sie beitragsrelevant sein. In der PKV entsteht kein prozentualer Kranken-/Pflegebeitrag auf die Rentenhöhe.
  • Freier ETF-Sparplan: keine Förderung, Brutto = Netto in der Einzahlung. Entnahme als monatlicher Auszahlplan bis zum gewählten Endalter; auf die Gewinne fällt Abgeltungsteuer mit 30 % Teilfreistellung (Aktienfonds) an, die Kapitalrückzahlung bleibt steuerfrei (vereinfachte Durchschnittsbesteuerung der Entnahme; Sparer-Pauschbetrag, Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer und Vorabpauschale bleiben unberücksichtigt). Keine lebenslange Garantie.

Verrentung: Das angesparte Kapital wird für die lebenslangen Schichten rechnerisch über die kalkulierte Lebenserwartung verteilt, beim ETF-Sparplan bis zum gewählten Endalter – jeweils mit der Rendite der Rentenphase. Reale Renten­versicherungen rechnen mit eigenen Renten­faktoren; hier wird bewusst ein einheitliches, transparentes Verfahren genutzt.

Bewusste Vereinfachungen: Produktkosten werden als eine jährliche Effektivkosten-Zahl je Schicht angesetzt (vorbelegt, individuell einstellbar – so lassen sich Brutto- und Nettotarife vergleichen). Diese Zahl versteht sich als Gesamtkostenquote: anteilige Abschlusskosten, laufende Verwaltung und Fonds-/ETF-Kosten (TER), abzüglich etwaiger Rückvergütungen (Kickbacks). Der Abzug erfolgt gleichmäßig pro Jahr; die Frontlastigkeit der Abschlusskosten (Zillmer) und damit frühe Rückkaufswerte werden nicht gesondert abgebildet; die gesetzliche Rente wird grob aus Einkommen und Berufsjahren geschätzt (bitte überschreiben); KV/PV in der Rente nutzt die zentral gepflegten aktuellen Beitragssätze (Wertestand: Stand 01.08.2026) und unterscheidet zwischen Pflichtversicherung (KVdR), freiwilliger gesetzlicher Versicherung und PKV. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Prognose, keine Steuerberatung.

Quellen zur Methodik: § 32a EStG für den Einkommensteuertarif und § 229 SGB V für Versorgungsbezüge. Weitere einbezogene Primärgrundlagen sind insbesondere § 10 und § 22 EStG, §§ 240 und 248 SGB V sowie die jeweils aktuellen Sozialversicherungs-Rechengrößen. Die jährlich wechselnden Rechenwerte werden zentral gepflegt.

Makler-Einschätzung

Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen

Der Modellwert ist eine Rechengröße – entscheidend ist die Gesamtstrategie

Ein Vergleich nur nach ausgewiesener Brutto- oder Garantierente greift zu kurz. Die bAV wird zum Beispiel häufig anhand einer hohen „garantierten Rente“ verkauft wird. Was selten dabeisteht: In der Auszahlung wirken nachgelagerte Steuer und – je nach Krankenversicherungsstatus – Kranken-/Pflegebeiträge. In der KVdR gilt für Betriebsrenten in der Krankenversicherung ein Freibetrag, in der Pflegeversicherung nicht; bei freiwilliger GKV ist die Beitragsbasis weiter. Je nach Steuersatz, GKV-Status und Rentenhöhe kann das einen erheblichen Teil ausmachen. Wer privat versichert bleibt oder eine Beihilfe hat, für den sieht die bAV dagegen oft deutlich besser aus. Genau deshalb gibt es keine pauschal beste Schicht: Es hängt an Ihrem Einkommen, Ihrer Krankenversicherung und Ihrer Lebensplanung. Meine Einordnung: Nehmen Sie das Ergebnis als Landkarte, nicht als Empfehlung – und lassen Sie die Reihenfolge für Ihre Situation einordnen, bevor Sie unterschreiben.

Jan Pohl · ungebundener Versicherungsmakler · Aachen · § 34d, § 34f, § 34i GewO

Häufige Fragen

Warum ist die Brutto-Rente nicht entscheidend?
Weil jede Schicht in der Auszahlung anders besteuert wird und die Kranken-/Pflegebeiträge vom Versicherungsstatus abhängen. Leistungen aus steuerfrei aufgebauter bAV werden grundsätzlich nachgelagert besteuert; in der KVdR sind sie als Versorgungsbezüge grundsätzlich beitragspflichtig, wobei in der Krankenversicherung ein Freibetrag gilt und in der Pflegeversicherung nicht. Bei freiwilliger GKV ist die Beitragsbasis weiter. Bei einer lebenslangen ungeförderten Privatrente wird einkommensteuerlich dagegen grundsätzlich nur der Ertragsanteil angesetzt. Deshalb kann eine höhere Brutto-Rente netto trotzdem schlechter abschneiden.
Für wen kann die bAV trotz Abzügen vorteilhaft sein?
Vor allem für Arbeitnehmer mit hohem Arbeitgeberzuschuss und für Personen, bei denen die spätere Betriebsrente nicht mit einkommensabhängigen GKV-/PV-Beiträgen belastet wird, kann die bAV trotz nachgelagerter Besteuerung attraktiv sein. Privat Krankenversicherte zahlen keinen prozentualen Kranken-/Pflegebeitrag auf die Betriebsrente; ihre PKV-Prämie ist davon getrennt zu betrachten. Beamte ohne arbeitsrechtlichen Entgeltumwandlungsweg werden im Rechner nicht als regulär bAV-abschlussfähig behandelt.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist seit Ende Mai 2026 in Kraft; die neuen Produktwelten können ab dem 01.01.2027 angeboten werden. Das Altersvorsorgedepot ist dabei eine geförderte kapitalmarktorientierte Variante ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Es gibt Grundzulage (max. 540 €), Kinderzulage (max. 300 € je Kind) und eine Günstigerprüfung mit dem Sonderausgabenabzug. Wenn Sie gezielt nur die Förderung des Altersvorsorgedepots prüfen wollen, nutzen Sie den Fördervergleichsrechner auf der Depot-Seite – dieses Tool vergleicht dagegen alle fünf Schichten netto. Anders als Riester ist keine 100-Prozent-Beitragsgarantie nötig, dafür tragen Sie das Marktrisiko selbst.
Wie genau ist die geschätzte gesetzliche Rente?
Der Startwert ist eine grobe Hochrechnung aus Einkommen und Berufsjahren. Für ein belastbares Ergebnis tragen Sie bitte den Wert aus Ihrer jährlichen Renteninformation (bzw. Versorgungsauskunft bei Beamten) ein – er beeinflusst, wie stark die Zusatzrente besteuert wird.
Ist das Ergebnis eine verbindliche Zusage?
Nein. Es ist eine unverbindliche Modellrechnung mit einstellbaren Kostenannahmen und ersetzt keine Beratung. Welche Schicht in welcher Reihenfolge für Sie sinnvoll ist, klären wir gemeinsam.

Mehr zu den einzelnen Schichten

Dieser Rechner vergleicht alle fünf Wege netto. Wenn Sie eine Schicht im Detail verstehen wollen:

Ihr Ergebnis persönlich einordnen lassen Ich prüfe Ihre Zahlen, Risikotragfähigkeit und Ziele, setze konkrete Produktkosten ein und ordne ein, welche Vorsorgewege welche Funktion in Ihrer Strategie erfüllen. Vergütung transparent: Bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen kann eine Courtage in der Versicherungsprämie enthalten sein. Bei Anlagealternativen gelten je nach Umsetzung andere Vergütungsregeln; konkrete Vergütung und Produktkosten werden vor einer Empfehlung transparent eingeordnet.
Erstgespräch anfragen

Alle Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen auf Basis Ihrer Angaben (Wertestand der Rechenwerte: Stand 01.08.2026). Abweichungen durch Ihre tatsächliche steuerliche Veranlagung und Produktkosten sind möglich.