Altersvorsorgedepot ab 2027: Was geplant ist – und was Sie 2026 sinnvoll entscheiden
Das „Riester-System“ soll reformiert werden. Kernidee: neue, einfachere Förderung, ein kostengedeckeltes Standardprodukt („Standarddepot“) und – erstmals – ein förderfähiges Depot ohne verpflichtende Vollgarantie. Dieser Artikel ist eine Entscheidungshilfe: Strategie vor Produkt.
Inhalt
- Wenn Sie nur 60 Sekunden haben
- 1) Was ist das Altersvorsorgedepot – und was ist neu?
- 2) Förderung: Was genau ist geplant (mit Beispielen)
- 2a) Gutverdiener: Zulage vs. Steuer (Günstigerprüfung)
- 3) Kosten & Wechsel: warum das entscheidend ist
- 4) Auszahlung & Steuern: Leitplanken & Denkfehler
- 5) Riester-Bestand: behalten, ruhen lassen, wechseln?
- 6) Entscheidung 2026: Abwarten oder handeln?
- 7) Speziell für Ärzte & Versorgungswerk (inkl. Pfändungsschutz/Vererbbarkeit)
- 8) Nächste Schritte
- FAQ
Wenn Sie nur 60 Sekunden haben
- Was ist es? Eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge – inklusive Depot-Variante ohne Garantie.
- Hauptvorteil: weniger Garantiebremsen, mehr Transparenz, Standardprodukt mit Kostendeckel und vereinfachter Förderung.
- Hauptrisiko: Ohne Garantie sind Wertschwankungen möglich – das muss zur persönlichen Risikofähigkeit passen.
- Gutverdiener-Faktor: Entscheidend ist häufig nicht die Zulage, sondern die Steuerwirkung (Günstigerprüfung).
- Ärzte/Praxisinhaber: Pfändungsschutz/Vererbbarkeit sind Kernfragen – und sollten bis zur finalen Gesetzesfassung ausdrücklich geprüft werden.
- Was sollten Sie 2026 tun? Nicht aus Reflex handeln. Erst Rentenlücke + Vorsorge-Mix strukturieren. Dann 2027/2028 anhand echter Produkte entscheiden.
Ihr nächster Schritt
1) Rentenlücke grob klären
2) Förderfähigkeit & Steuerwirkung einordnen
3) Entscheidung: abwarten vs. handeln
Dauer: 2–3 Minuten. Ergebnis: erste Größenordnung + nächste sinnvolle Schritte.
Direkt Kontakt aufnehmen →1) Was ist das Altersvorsorgedepot – und was ist daran neu?
Geplant ist eine Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Neben Garantieprodukten soll es ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie geben. Zusätzlich ist ein Standarddepot als „Einfach-Produkt“ vorgesehen: mit Standardeinstellungen, automatischer Umschichtung in Richtung weniger Risiko vor Rentenbeginn und einem gesetzlichen Kostendeckel bei den Effektivkosten.
- Standarddepot (Standardprodukt): Standardeinstellungen (u. a. Fonds-Auswahl), automatische Umschichtung vor Rentenbeginn, gesetzliche Leitplanken für Kosten.
- Garantieprodukt: wählbar mit Garantiestufen (z. B. 80%/100%) – dafür typischerweise weniger Renditechance.
- Altersvorsorgedepot ohne Garantie: kapitalmarktnäher, höhere Renditechance – aber Wertschwankungen möglich.
Update zum Verfahren (Stand 01.03.2026)
- 11.02.2026: Gesetzentwurf als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
- 26.02.2026: 1. Lesung im Bundestag, Überweisung in die Ausschüsse (federführend: Finanzausschuss).
- Hinweis: Inhaltliche Details können sich im weiteren Verfahren noch ändern.
2) Förderung: Was genau ist geplant (inkl. Beispiele)
Der Entwurf setzt auf eine vereinfachte Zulagenförderung mit klaren Prozentwerten. Dazu kommen Kinderzulage und ein Berufseinsteiger-Bonus. Die genaue Ausgestaltung bleibt abhängig von der finalen Gesetzesfassung.
• 30% auf Eigenbeiträge bis 1.200 € p. a.
• 20% auf weitere Eigenbeiträge bis 1.800 € p. a.
⇒ max. 480 € Grundzulage pro Jahr
Ab 2029 (geplant): 35% auf die ersten 1.200 € (statt 30%).
• 25% pro Euro Eigenbeitrag
• max. 300 € pro Kind und Jahr (nach gesetzlichen Voraussetzungen)
Berufseinsteiger-Bonus (geplant):
• einmalig 200 € (für Zulageberechtigte unter 25 – nach gesetzlichen Voraussetzungen)
Rechenbeispiele (nur Mechanik – keine Steuerberatung)
| Beispiel | Eigenbeitrag p. a. | Zulage-Logik (vereinfacht) | Ergebnis (Grundidee) |
|---|---|---|---|
| Single, ohne Kinder maximale Grundzulage |
1.800 € | 30% von 1.200 (=360) + 20% von 600 (=120) | 480 € Grundzulage (Maximalwert) |
| Elternteil, 1 Kind Fokus Kinderzulage |
1.200 € | Grundzulage 30% von 1.200 (=360) + Kinderzulage bis max. 300 | bis 660 € (bei voller Kinderzulage, wenn Voraussetzungen erfüllt) |
| Berufseinsteiger < 25 Startbonus |
z. B. 1.200 € | wie oben + einmalig 200 € Bonus (wenn zulageberechtigt) | zusätzlicher Anschub im Startjahr |
In der geförderten privaten Altersvorsorge geht es nicht nur um Zulagen. Zusätzlich können Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt werden. In der Praxis läuft es auf die Günstigerprüfung hinaus: Das Finanzamt vergleicht den Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug mit dem Zulageanspruch und wendet automatisch das günstigere Ergebnis an.
- Mechanik: Steuervorteil vs. Zulage – es zählt das bessere Ergebnis.
- Praxis: Bei höherem Einkommen / hohem Grenzsteuersatz ist die zusätzliche Steuerermäßigung oft relevanter als die Zulage.
- Konsequenz: Für Akademiker und Spitzensteuersätze gehört die „Steuerseite“ zwingend in die Wirtschaftlichkeitsprüfung – nicht nur die Zulagenlogik.
Quellen (amtlich): § 10a EStG (Gesetze im Internet), Finanzverwaltung NRW: Sonderausgabenabzug / Günstigerprüfung.
3) Kosten & Wechsel: warum das (wahrscheinlich) der entscheidende Teil wird
Der Gesetzgeber adressiert ein zentrales Riester-Problem: geringe Vergleichbarkeit und Wechselhürden durch Abschluss-/Vertriebskosten. Geplant sind Standardisierung, Kostenleitplanken und Prozesse, die einen Anbieterwechsel weniger „bestrafen“ sollen. Ob das funktioniert, entscheidet sich später an der konkreten Produktumsetzung der Anbieter.
Beim Standarddepot sollen die Effektivkosten (durchschnittliche Renditeminderung durch Kosten) auf max. 1,5% p. a. begrenzt werden.
Abschluss- und Vertriebskosten sollen weniger wechsel-feindlich wirken (z. B. Verteilung über die Laufzeit statt „früh abziehen“). Außerdem sollen Übertragungen/Wechsel leichter möglich werden – auch zwischen Anspar- und Auszahlphase.
4) Auszahlung & Steuern: Leitplanken & Denkfehler
In der Auszahlung sollen mehr Gestaltungsoptionen möglich sein als im klassischen Riester-Setup – ohne das Grundprinzip zu verlassen: Förderung in der Ansparphase, Besteuerung in der Auszahlungsphase (nachgelagert). Für Gutverdiener ist entscheidend, wie das in die Gesamtstrategie (Versorgungswerk/bAV/Depot/Immobilie) passt.
- Auszahlplan (mindestens bis 85 möglich) – planbar, aber abhängig von Produktgestaltung und persönlicher Lebensdauer.
- Leibrente (lebenslang) – Langlebigkeitsrisiko abgedeckt, typischerweise weniger flexibel.
- Kombinationen/Wechsel zwischen Auszahlplan und Leibrente sollen leichter möglich werden (je nach finaler Regelung und Produkt).
5) Riester-Bestand: behalten, ruhen lassen, wechseln?
Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben, ist „kündigen aus Prinzip“ selten die beste Entscheidung. Es geht nüchtern um Vertragsqualität, Förderwirkung und Passung zur Lebenssituation – und darum, welche Übergangs-/Wechselregeln am Ende tatsächlich beschlossen werden.
Pragmatische Checkliste (2026):
- Kosten & Produktqualität: Laufende Kosten, Transparenz, Flexibilität, Garantiebremsen, bisherige Kostenbelastung.
- Förderwirkung heute: Zulage-/Steuerwirkung real, nicht theoretisch (Günstigerprüfung!).
- Lebenssituation: Kinder (ja/nein), Einkommen, Immobilienpläne, Notgroschen, Risiko-/Schwankungsfähigkeit.
- Strategische Entscheidung: Behalten / beitragsfrei stellen / später wechseln – erst entscheiden, wenn die finalen Regeln klar sind.
Hinweis: Sobald die finale Gesetzeslage steht und Anbieterprodukte verfügbar sind, lohnt sich ein kurzer „Riester-Check“ mit echten Optionen.
6) Entscheidung 2026: Abwarten – oder handeln?
2026 ist für viele ein Zwischenjahr. Die sinnvollste Entscheidung ist häufig nicht „Produkt wählen“, sondern handlungsfähig bleiben. Das klappt, wenn Sie die Basis sauber haben: Rentenlücke, bestehende Schichten, Liquidität und Risikoprofil.
| Ihre Situation | Typische Fehlentscheidung | Sinnvoller Ansatz (2026) |
|---|---|---|
| Hoher Grenzsteuersatz, wenig Struktur | „Ich brauche sofort irgendein gefördertes Produkt“ | Erst Vorsorge strukturieren (Schichten, Arbeitgeberleistungen, Versorgungswerk). Dann Förderung + Steuerwirkung als Gesamtpaket bewerten. |
| Förderberechtigung unklar | Auf Verdacht abschließen | Förderberechtigung klären. Parallel flexible Lösungen nutzen, bis neue Produkte und finale Regeln vorliegen. |
| Renditefokus, Schwankungen aushaltbar | Garantieprodukt „aus Angst“ | Depot-Variante 2027/2028 prüfen – aber erst, wenn Kosten/Regeln/Anlageuniversum und Auszahlungsbedingungen real verfügbar sind. |
| Riester vorhanden | Kündigen „weil Riester schlecht“ | Qualitäts- und Fördercheck, ggf. ruhen lassen. Übergangs-/Wechselregeln abwarten, dann entscheiden. |
7) Speziell für Ärzte & Versorgungswerk (inkl. Pfändungsschutz/Vererbbarkeit)
Versorgungswerke sind eine starke Basis – aber sie sichern nicht automatisch den Lebensstandard, insbesondere bei längeren Ausbildungszeiten, wechselnden Einkommensphasen oder späterem Praxiswechsel. Die geförderte private Vorsorge ist daher oft Ergänzung, nicht „Ersatz“.
- Basis: Versorgungswerk + ggf. gesetzliche Komponenten (je nach Konstellation)
- Zusatz: bAV (wenn sinnvoll) + private Vorsorge
- Risikoabsicherung: BU/DU getrennt und sauber aufgesetzt (Reform tendiert dazu, Kopplungen zu begrenzen)
Wer selbständig ist oder Praxisrisiken trägt, fragt zu Recht: Ist das geförderte Depot vor Gläubigerzugriff geschützt? und wie ist Hinterbliebenenschutz/Vererbbarkeit geregelt? Genau hier lohnt es sich, bis zur finalen Gesetzesfassung sehr sauber zu bleiben.
- Riester-Logik heute: Gefördertes Altersvorsorgevermögen ist nach § 97 EStG nicht übertragbar. Der BGH hat entschieden, dass gefördertes Riester-Vermögen (insoweit) unpfändbar ist.
- Reform / Altersvorsorgedepot: Der Entwurf arbeitet weiterhin im Rahmen der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Trotzdem gilt: Solange das Gesetz nicht final ist, sollten Pfändungsschutz und Details zur Verwertung/Abtretung als Prüfpunkt behandelt werden – besonders bei Depot-Varianten ohne Garantie.
- Vererbbarkeit/Hinterbliebenenlogik: In der geförderten Welt ist Vererbbarkeit typischerweise nicht „frei“ wie beim privaten Depot. Der Entwurf betont, dass eine Vererbbarkeit an Dritte steuerlich nicht begünstigt werden soll. Hinterbliebenenschutz wird eher über definierte Hinterbliebene und/oder Rentengarantiezeiten abgebildet – nicht über „freie Vererbung“.
- VVG/Vertragsbedingungen: Am Ende entscheidet auch die konkrete Vertragsgestaltung (Bedingungen, Auszahlungsphase, Übertragungsprozesse). Als Orientierung: Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Praxis-Hinweis: Wenn Ihnen diese Punkte wichtig sind (z. B. Praxisrisiko, Haftung, Finanzierung), sollte die finale Gesetzesfassung und die konkrete Vertragsausgestaltung des Anbieterprodukts ausdrücklich geprüft werden.
8) Nächste Schritte: so kommen Sie 2026 zu einer sauberen Entscheidung
Schritt 1: Rentenlücke grob ermitteln (Größenordnung reicht zunächst).
Schritt 2: Bestehende Vorsorge sortieren: Versorgungswerk/bAV/Depot/Immobilie – was ist wirklich „für Alter“ gedacht?
Schritt 3: Förderberechtigung & mögliche Förderung einordnen (Zulage/Steuerwirkung, Kinder, Berufsstart).
Schritt 4: Entscheidung: Abwarten (bis Marktprodukte da sind) oder Übergangslösung – abhängig von Ziel, Zeithorizont und Risikofähigkeit.
Rentenlücke berechnen & nächsten Schritt festlegenOder direkt: Kontakt (kurzer Strategie-Check).
FAQ (typische Fragen aus der Praxis)
Gilt das auch für Ärzte / Kammerberufe im Versorgungswerk?
Ja – typischerweise als Ergänzung. Versorgungswerke sichern eine Basis, ersetzen aber nicht automatisch den Lebensstandard. Ob Förderung und Steuerwirkung für Sie „ziehen“, hängt u. a. von Einkommen, Vorsorge-Mix (Versorgungswerk/bAV/Depot/Immobilie) und Zielniveau ab.
Ist das Altersvorsorgedepot „wie ein normales ETF-Depot“?
Nicht 1:1. Es ist ein gefördertes Vorsorgeprodukt – mit Regeln zur Förderung, Produktgestaltung und Auszahlung. Der Vorteil soll sein: mehr Transparenz, weniger Garantiebremsen und ein Standardprodukt mit Kostendeckel.
Was ist das Standarddepot genau?
Geplant ist ein Standardprodukt mit Standardeinstellungen (u. a. Fonds-Auswahl), automatischer Umschichtung vor Rentenbeginn und einem gesetzlichen Kostendeckel über Effektivkosten. Es soll besonders einfach vergleichbar und niedrigschwellig abschließbar sein.
Was ist der wichtigste Hebel: Förderung oder Rendite?
Beides. Förderung wirkt sofort, Rendite wirkt langfristig. Bei langen Laufzeiten kann der Wegfall teurer Garantieanforderungen ein Renditehebel sein – sofern Kosten niedrig bleiben und die Umsetzung sauber ist.
Ich verdiene gut: Ist die Zulage überhaupt relevant – oder zählt eher die Steuer?
Bei höherem Einkommen kann der Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung) der größere Hebel sein. Das Finanzamt vergleicht Zulageanspruch und Steuervorteil und wendet automatisch das günstigere Ergebnis an. Deshalb sollte man bei Gutverdienern nicht nur auf die Zulagenlogik schauen (amtlich: § 10a EStG).
Ist das Altersvorsorgedepot pfändungsgeschützt / insolvenzfest – z. B. für Praxisinhaber?
Für Riester gilt: Gefördertes Altersvorsorgevermögen ist gesetzlich nicht übertragbar (§ 97 EStG) und der BGH hat entschieden, dass gefördertes Riester-Vermögen (insoweit) unpfändbar ist. Beim neuen Altersvorsorgedepot hängt die Bewertung davon ab, wie die finale Gesetzesfassung und die konkrete Vertragsausgestaltung (Bedingungen, Auszahlungsphase, Sonderfälle) das abbilden. Stand heute: als Prüfpunkt behandeln, bis final.
Ist das Guthaben vererbbar?
In der geförderten Altersvorsorge ist Vererbbarkeit typischerweise nicht „frei“ wie beim privaten Depot. Der Entwurf betont, dass eine Vererbbarkeit an Dritte steuerlich nicht begünstigt werden soll. Hinterbliebenenschutz wird eher über definierte Hinterbliebene und/oder Rentengarantiezeiten abgebildet – je nach Produkt.
Wann kann man das neue Produkt voraussichtlich abschließen?
Geplant ist, dass Anbieter die neuen Produkte ab dem 01.01.2027 anbieten können. Ob und welche Anbieter wann welche Produkte anbieten, wird sich in 2026/2027 konkretisieren.
Sollte ich 2026 „noch schnell Riester“ abschließen?
Meist nur, wenn die Förderung heute klar hoch ist und ein kostenseitig sauberer Vertrag verfügbar ist. Für viele Akademiker ist der pragmatischere Weg 2026: Struktur schaffen, flexibel bleiben und 2027/2028 mit echten Marktprodukten entscheiden.
Externe Quellen (nur Behörden/Gerichte/amtliche Texte)
- Deutscher Bundestag – Gesetzentwurf als PDF (Drucksache) – BT-Drucksache (PDF)
- Deutscher Bundestag – Textarchiv zur 1. Lesung / Ausschussüberweisung – Bundestag Online
- DIP (Dokumentations- und Informationssystem Parlamentarische Vorgänge) – Vorgang / Drucksache
- Bundesministerium der Finanzen – FAQ/Hintergrund – BMF-FAQ
- Bundesministerium der Finanzen – Monatsbericht (Einordnung) – BMF-Monatsbericht
- Bundesregierung – Überblick – bundesregierung.de
- Gesetze im Internet – § 10a EStG, § 97 EStG, VVG
- Finanzverwaltung NRW – Günstigerprüfung/Sonderausgabenabzug – finanzamt.nrw.de
- Bundesgerichtshof – Pressemitteilung zur Unpfändbarkeit geförderten Riester-Vermögens – bgh.de