Was Sie hier finden
Mit dieser strukturierten Angebotsanfrage fordern Sie als Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ein konkretes Angebot zu Ihren Kanzlei-Versicherungen an. Erfasst werden Vermögensschaden-Haftpflicht, Betriebshaftpflicht, Büro-Inhalt, Elektronik, Cyber, Rechtsschutz, Kanzleiausfall, D&O und Vertrauensschaden – einzeln oder kombiniert. Sie wählen selbst, welche Sparten geprüft werden sollen; nicht relevante Schritte werden automatisch übersprungen.
Pflicht-Berufshaftpflicht nach § 51 BRAO / § 67 StBerG / § 54 WPO. Für reine Vermögensschaden aus der Berufstätigkeit (Beratungsfehler, Fristfehler).
Personen- und Sachschäden im Kanzleibetrieb – etwa Mandant rutscht im Empfang, herabfallender Aktenordner, Wasserschaden in gemieteten Räumen.
Mobiliar, Akten, Bargeld, Tresor-Inhalt und ggf. Kunst. Schutz bei Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm/Hagel, Elementar – optional inkl. Glas.
IT, Server, Drucker, mobile Geräte. Schutz bei Diebstahl, Bedienfehler, Sturz, Eigenschaden. Außenversicherung für Notebook und Tablet.
Hacker-Angriff, Ransomware, Datenschutzpanne, Betriebsunterbrechung – mit besonderem Augenmerk auf berufsrechtliche Verschwiegenheit im Schadenfall.
Für Streitigkeiten der Kanzlei mit Mandanten, Vermietern, Mitarbeitern und Behörden. Bausteine einzeln wählbar.
Drei getrennte Bausteine: Sach-Betriebsunterbrechung, Kanzleiausfall bei längerer Krankheit, KTG/Arbeitskraftabsicherung.
Persönliche Haftung der Geschäftsführer und Organe einer Berufsträgergesellschaft – relevant ab PartG mbB, GmbH oder AG.
Schutz gegen Untreue und Veruntreuung durch eigene Mitarbeiter – besonders relevant bei Anderkonten, Treuhand- und Insolvenz-Mandaten.
So funktioniert der Prozess
- Einstieg und Spartenwahl Sie geben Anlass, Berufsgruppe, Status und Taetigkeitsmerkmale an – und wählen die Sparten, die wir für Sie prüfen sollen. Bei rein angestellter Tätigkeit wird das Formular automatisch reduziert.
- Risikodaten erfassen Sie beantworten 8 bis 11 Schritte (je nach gewählten Sparten) zu Kanzleiprofil, Versicherungssummen, IT-Sicherheit und ggf. D&O- oder Vertrauensschaden-Bezug. Bearbeitungszeit: 5 bis 15 Minuten.
- Eingaben werden lokal gespeichert Ihre Antworten bleiben nur auf Ihrem Gerät (LocalStorage) – nicht bei uns. Sie können den Fragebogen jederzeit unterbrechen und am selben Gerät fortsetzen.
- Kontaktdaten am Ende Erst im letzten Schritt geben Sie Name, E-Mail und Telefonnummer an. Davor sind keine persönlichen Daten nötig.
- Strukturierte E-Mail vorbereiten Am Ende wird eine strukturierte E-Mail mit allen Angaben in Ihrem E-Mail-Programm vorbereitet, adressiert an pohl@versicherungsmakler.ac. Sie prüfen den Text und entscheiden selbst, ob Sie absenden – erst damit erhalten wir Ihre Anfrage.
Was Sie bereithalten sollten
- Aktuelle Versicherungspolicen / Beitragsrechnungen (falls vorhanden)
- Schadenfälle der letzten 5 Jahre (insbesondere VSH-relevante Vorgänge)
- Rechtsform Ihrer Kanzlei und aktuelle VSH-Versicherungssumme (bei Vermögensschaden-Haftpflicht)
- Taetigkeitsschwerpunkte und besondere Mandantentypen (Insolvenz, Strafverteidigung, Massenmandate)
- Grobe Inventar- und Elektronikwerte (bei Inhalt und Elektronik)
- IT-Stand: MFA, Backup-Routine, Cloud-Dienste, eingesetzte Kanzlei-Software (bei Cyber)
- Monatliche Kanzlei-Fixkosten als Orientierung (bei Kanzleiausfall – Miete, Personal, Software)
- Organstellung und Bestellungsjahr (bei D&O für PartG mbB / GmbH / AG)
- Treuhand-/Anderkonto-Mandate und Mitarbeiter mit Bankvollmacht (bei Vertrauensschaden)
Wichtige Hinweise
Angebotsanfrage für Kanzleiversicherungen
Versicherungsmakler Jan Pohl, Aachen
Angebotsanfrage für Kanzleiversicherungen
Für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Mit diesem Formular erfassen wir die wichtigsten Angaben zu Ihrer Kanzlei einmal strukturiert. So müssen Sie nicht mehrere PDF-Fragebogen einzeln ausfuellen. Je nach Auswahl fragen wir nur die Versicherungsbereiche ab, die für Ihre Kanzlei relevant sind — Sie sehen am Ende eine Zusammenfassung und entscheiden selbst, ob Sie die Anfrage absenden.
Lieber direkt sprechen?
Wenn Sie das Formular abbrechen oder zwischendurch eine Rückfrage haben, melden Sie sich direkt — alle Angaben bleiben in Ihrem Browser erhalten und sind beim nächsten Besuch wieder da.
Beratungsgespräch vereinbarenWelche Pflichtsumme gilt für mich?
Mindestversicherungssummen nach Berufsrecht — Stand 2026. Praxis-Empfehlungen liegen meist deutlich höher.
Anwälte (§ 51 BRAO)
| Rechtsform | Pflichtsumme / Fall | Jahres-Max (mind. 4×) |
|---|---|---|
| Einzelanwalt / BAG / Sozietaet GbR | 250.000 € | 1.000.000 € |
| PartG mbB ≤ 10 Berufsträger | 1.000.000 € | 4.000.000 € |
| PartG mbB > 10 Berufsträger | 2.500.000 € | 10.000.000 € |
| Rechtsanwalts-GmbH | 2.500.000 € | 10.000.000 € |
Steuerberater (§ 67 StBerG)
| Rechtsform | Pflichtsumme / Fall | Jahres-Max |
|---|---|---|
| Einzelner StB | 250.000 € | 1.000.000 € |
| Sozietaet / einfache PartG | 500.000 € | 2.000.000 € |
| PartG mbB / StB-GmbH / -AG | 1.000.000 € | 4.000.000 € |
Wirtschaftsprüfer (§ 54 WPO)
| Rechtsform | Pflichtsumme / Fall | Jahres-Max |
|---|---|---|
| Berufsangehörige + WP-Gesellschaften | 1.000.000 € | 4.000.000 € |
Quellen: § 51 BRAO · § 67 StBerG · § 54 WPO · BRAK-FAQ
Häufige Fragen
Für wen ist diese Angebotsanfrage gedacht?
Für Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Steuerbevollmächtigte und Wirtschaftsprüfer:innen / vereidigte Buchprüfer:innen. Notare, Patentanwält:innen und juristische Berater ohne Kammer-Zulassung werden über andere Kanäle erfasst.
Welche Pflichtsumme gilt für mich?
Anwälte: 250.000 € (Einzelanwalt), 1 Mio. (PartG mbB ≤10) bis 2,5 Mio. € (PartG mbB >10 / Anwalts-GmbH) nach § 51 BRAO. Steuerberater: 250.000 € (Einzel) bis 1 Mio. € (PartG mbB / GmbH) nach § 67 StBerG. Wirtschaftsprüfer: 1 Mio. € nach § 54 WPO. Die Jahres-Maximierung muss mindestens das Vierfache betragen.
Was ist der Unterschied zwischen VSH und Betriebshaftpflicht?
Die VSH (Vermögensschaden-Haftpflicht) deckt reine Vermögensschaden aus der Berufsausuebung — also typische Beratungsfehler, falsche Fristen, fehlerhafte Vertragsentwuerfe. Sie ist gesetzliche Pflicht nach BRAO / StBerG / WPO.
Die Betriebshaftpflicht dagegen deckt Personen- und Sachschäden im Kanzleibetrieb — also z. B. Mandant rutscht auf nassem Boden, herabfallender Aktenordner verletzt jemanden, Wasserschaden in der gemieteten Etage. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber Standard für jede Kanzlei mit eigenen Räumen.
Beide Sparten ergänzen sich, sie ersetzen einander nicht.
Brauche ich als angestellter Anwalt eine eigene VSH?
Bei rein angestellter Tätigkeit läuft die Absicherung häufig über den Arbeitgeber bzw. die Kanzlei. Eigener Schutz kann nötig werden, wenn Sie eigene Mandate, Nebentätigkeiten oder eine eigene Zulassung mit selbständiger Tätigkeit haben. Die genaue Abgrenzung prüfen wir im Gespräch — sie hängt von Arbeitgeber, Berufsrecht und Vertragsgestaltung ab.
Wann braucht eine Kanzlei zusätzlich D&O?
Sobald die Kanzlei als Berufsträgergesellschaft strukturiert ist (PartG mbB, Rechtsanwalts-GmbH, StB-GmbH, WP-GmbH/AG) und Sie Organ-Stellung halten — also Geschäftsführer:in, Vorständin oder Aufsichtsorgan. D&O schützt die Person bei Innen- oder Außenhaftung gegen Ansprüche, die die VSH nicht abdeckt.
Was deckt eine Vertrauensschaden-Versicherung und wann lohnt sie sich?
Sie schützt die Kanzlei vor Schaden durch vorsätzliche Handlungen eigener Mitarbeiter — typische Fälle: Veruntreuung von Mandantengeldern, Anderkonten, Stiftungsvermögen, Manipulation in der Buchhaltung. Empfehlung sobald Treuhand-Mandate, Insolvenzverwaltung oder Testamentsvollstreckung bearbeitet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Kanzleiausfall, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit?
Kanzleiausfall (auch Praxisausfall / Betriebsunterbrechung): Sichert die laufenden Kanzlei-Fixkosten (Miete, Personal, Software-Lizenzen) ab, wenn der Betrieb durch Sachschaden (Brand/Wasser) oder durch Krankheit einer schlüsselrelevanten Person zum Stillstand kommt. Leistung in der Regel monatlich, max. 12–24 Monate.
Krankentagegeld (KTG): Sichert das persönliche Einkommen einer Einzelperson ab Tag X bei Krankheit. Leistung als Tagessumme. Kein Ersatz für Fixkosten der Kanzlei.
Berufsunfaehigkeitsversicherung (BU): Sichert das langfristige Einkommen ab, wenn der erlernte Beruf dauerhaft (Prognose ≥ 6 Monate) nicht mehr ausgeübt werden kann. Leistung als Monatsrente, oft bis Renteneintritt.
Die drei Bausteine ergänzen sich: KTG überbrückt kurzfristig, Kanzleiausfall sichert die Praxis, BU sichert das langfristige Einkommen.
Wie unterscheidet sich Cyber für Kanzleien vom Standard-Tarif?
Kanzleien arbeiten regelmäßig mit besonders vertraulichen Mandantendaten. Je nach Berufsgruppe (Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) gelten unterschiedliche gesetzliche und berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten. Im Cyber-Schadenfall ist deshalb wichtig, dass Forensik, Krisenberatung und Datenzugriff durch Dritte berufsrechtlich sauber geregelt sind. Berufsständische Cyber-Tarife adressieren das ausdrücklich — Standard-Tarife in der Regel nicht. Wir prüfen das bei jedem Angebot.
Was passiert mit meinen Eingaben — werden sie gespeichert oder übermittelt?
Die Angaben bleiben während des Ausfüllens ausschließlich lokal in Ihrem Browser (LocalStorage). Eine automatische Übermittlung an Server findet nicht statt. Am Ende wird eine strukturierte E-Mail in Ihrem E-Mail-Programm vorbereitet. Die Angaben werden nicht automatisch versendet. Sie prüfen den Text und senden die Anfrage selbst ab. Wir sind nach § 203 StGB / Berufsrechten zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wie lange dauert die Angebotserstellung nach Versand?
Bei vollständigen Angaben melden wir uns innerhalb von 2–5 Werktagen mit ersten Markt-Rückmeldungen und einer Termin-Anfrage. Bei komplexen Risiken (Massenmandate, FISG-Triple, internationale Mandate) kann eine eingehende Prüfung 2–3 Wochen dauern, weil mehrere Versicherer angefragt werden müssen.
Sparten im Detail – mehr zu den einzelnen Themen
Sie möchten vor dem Ausfüllen erst tiefer einsteigen? Das Formular oben bündelt neun Sparten in einer Angebotsanfrage. Auf den folgenden Themenseiten erläutern wir Bausteine, typische Lücken, Pflichtsummen und worauf es beim Anbieter ankommt – jeweils zugeschnitten auf Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Für Ihre Kanzlei selbständig
Pflicht nach § 51 BRAO – Kanzleipolice vs. persönliche Police, PartG mbB-Deckungslogik, BAG-Pflichten.
Zur ThemenseitePersonen- und Sachschäden im Kanzleibetrieb – Mandantenverkehr, Schlüsselverlust, Mieträume, Veranstaltungen.
Zur ThemenseiteMobiliar, Akten, Bargeld, Tresor-Klassen, Akten-Wiederbeschaffungskosten und optionale Glas-Deckung.
Zur ThemenseiteHacker-Angriff, Ransomware, DSGVO-Bußgelder – mit Prüfung der berufsrechtlichen Klauseln zum Datenzugriff im Schadenfall.
Zur ThemenseiteWelche Versicherungen vor dem ersten Mandat geregelt sein sollten – und welche erst später wichtig werden.
Zur ThemenseiteVersorgungswerk reicht oft nicht – wann eine zusätzliche BU-Police sinnvoll ist und wie sie sich vom Kanzleiausfall unterscheidet.
Zur ThemenseiteWenn Sie angestellt sind angestellt
Angestellte Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haben andere Bedarfslagen als Kanzleiinhaber. Bei rein angestellter Tätigkeit läuft die Absicherung häufig über den Arbeitgeber bzw. die Kanzlei. Eigener Schutz wird nötig, sobald Sie eigene Mandate, Nebentätigkeiten oder eine Doppelqualifikation haben – etwa als Syndikusanwalt mit selbständiger Nebenkanzlei.
Eine eigene Übersichtsseite für angestellte Berufsträger ist in Vorbereitung. Bis dahin klären wir Ihre Konstellation am besten direkt – /kontakt/.
Hinweis: Das Formular oben bündelt neun Sparten in einer dynamischen Angebotsanfrage – je nach Sparten-Auswahl werden nur die relevanten Schritte angezeigt. Wenn Sie nur eine einzelne Sparte benötigen, finden Sie auf den verlinkten Themenseiten Hintergrund und teils eigene fokussierte Anfrageformulare.