13. März 2017

Berufsunfähigkeitsversicherung darf im Leistungsfall auch prüfen, ob bei Vertragsschluss falsche Angaben gemacht wurden. Ein konkreter Verdacht ist nicht erforderlich.

Interessanter Artikel zum Thema: Berufsunfähigkeitsversicherung:

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Leistungsfall auch ohne konkrete Verdachtslage das Vorliegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen prüfen, so der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei dieser Prüfung in eingeschränktem Umfang auch dann mitzuwirken, wenn die so gewonnen Informationen zum Verlust des Vertrages führen können…

Den vollständigen Artikel von www.assekuranz-info-portal.de können Sie hier lesen: Berufsunfähigkeitsversicherung Prüfung Leistungsfall

Weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier auf der Homepage im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung.

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