Versicherungen für Psychotherapeuten

Versicherungen für Psychotherapeuten und Psychologen

Die Berufshaftpflicht ist der Kern – für Vertragspsychotherapeuten ist sie seit 2021 sogar Voraussetzung der Kassenzulassung (§ 95e SGB V). Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Mindestsummen, den Umgang mit Schweigepflicht (§ 203 StGB) und Patientendaten, die Absicherung von PiA/PiW und Studierenden sowie Online- und Videotherapie – und führt Sie mit einem kurzen Fragebogen zu einem passenden Angebot.

kostenlos & unverbindlich ungebunden – breiter Marktüberblick § 34d GewO, Register D-6LQ8-VHMG3-85 Deckung für den § 95e-Nachweis

Kurz erklärt: Für die Kassenzulassung müssen Vertragspsychotherapeuten seit dem 20.07.2021 (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, GVWG) eine Berufshaftpflicht nach § 95e SGB V nachweisen. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt in der Einzelpraxis ohne angestellte Behandler 3 Mio. € je Versicherungsfall und 6 Mio. € pro Jahr; mit angestellten Behandlern, in einer Berufsausübungsgemeinschaft oder einem MVZ sind es 5 Mio. € je Fall und 15 Mio. € pro Jahr. Ohne diesen Nachweis droht das Ruhen oder der Entzug der Zulassung.

Eine Psychotherapeutin erstellt ein Gutachten, das eine wichtige Einschätzung falsch darstellt – der Betroffene verliert dadurch seinen Arbeitsplatz und fordert Ersatz für den Verdienstausfall. In der Praxis stürzt eine Patientin über eine lose Teppichkante und bricht sich das Handgelenk; zugesprochen werden rund 4.000 € Schmerzensgeld zuzüglich Behandlungskosten. Und wird die Patientenverwaltung gehackt, kommen DSGVO-Bußgeld, Schadenersatz und Benachrichtigungskosten zusammen – der durchschnittliche Cyber-Schaden lag 2023 laut GDV bei rund 45.370 €. Drei sehr unterschiedliche Schäden, drei unterschiedliche Policen. Diese Seite ordnet sie für den Beruf des Psychotherapeuten und Psychologen und fügt sie in die gewerbliche Absicherung insgesamt ein (Überblick auf der Seite zur Gewerbeversicherung).

Berufshaftpflicht als Kern der Versicherungen für Psychotherapeuten

Der psychotherapeutische Beruf verbindet zwei Haftungswelten in einer Person. Deshalb braucht er meist eine kombinierte Police: eine Berufs- beziehungsweise Betriebshaftpflicht für Heilberufe, die beide Schadenarten abdeckt.

  • Personenschäden am Patienten – ein Behandlungs- oder Sorgfaltsfehler, ein Sturz in den Praxisräumen. Das ist der häufigste Schaden im Heilwesen und gehört in den Betriebshaftpflicht-Baustein der Police.
  • Echte Vermögensschäden – ein finanzieller Nachteil ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden, etwa aus einem fehlerhaften Gutachten mit finanzieller Folge. Dafür steht die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) ein, nicht die reine Betriebshaftpflicht.

Mitversichert sind in der Regel auch Fehler angestellter Behandler und Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen) sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen: Der Versicherer prüft auf eigene Kosten, ob ein Anspruch berechtigt ist, und wehrt ihn andernfalls ab (passiver Rechtsschutz). Ein häufiger und teurer Fehler ist die reine Vermögensschadenpolice ohne Personen-/Sachschaden-Baustein: Dann sind gerade die typischen Praxis-Personenschäden nicht gedeckt.

§ 95e SGB V: Pflicht-Berufshaftpflicht für die Kassenzulassung

Mit dem GVWG hat der Gesetzgeber zum 20.07.2021 in § 95e SGB V eine ausdrückliche Berufshaftpflicht-Pflicht für Vertragsärzte eingeführt. Über § 72 Abs. 1 SGB V sind Vertragspsychotherapeuten den Vertragsärzten gleichgestellt – die Pflicht gilt also auch für kassenzugelassene Psychotherapeuten. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung und gegenüber dem Zulassungsausschuss zu führen. Die Höhe der gesetzlichen Mindestsumme hängt davon ab, ob Sie angestellte Behandler beschäftigen oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder einem MVZ tätig sind.

Konstellation Mindestsumme je Versicherungsfall Höchstleistung pro Jahr
Einzelpraxis ohne angestellte Behandler 3 Mio. € 6 Mio. €
Mit angestellten Behandlern, Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder MVZ 5 Mio. € 15 Mio. €

Rechtsgrundlage: § 95e SGB V, in Kraft seit 20.07.2021 (GVWG); Anwendung auf Vertragspsychotherapeuten über § 72 Abs. 1 SGB V (Gleichstellung mit Vertragsärzten). Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_5/__95e.html, Stand 2026.

Wichtig: Die Mindestsumme ist die Untergrenze, nicht der Zielwert. Weil ein Gutachten- oder Aufklärungsfehler und Datenschutzvorfälle hohe Summen erreichen können, empfiehlt sich in der Praxis häufig eine Deckung von 3 bis 5 Mio. € auch dort, wo gesetzlich weniger gefordert wäre. Wer angestellte Behandler aufnimmt oder eine BAG gründet, springt zudem in die höhere Stufe (5 / 15 Mio. €) – ein klassischer Anlass, die bestehende Police anzupassen.

Approbiert, aber ohne Kassenzulassung? Auch in der reinen Privatpraxis verlangt die Berufsordnung Ihrer Landespsychotherapeutenkammer eine ausreichende Berufshaftpflicht. § 95e greift hier nicht unmittelbar, die faktische Pflicht über das Kammerrecht bleibt aber bestehen.

Sanktionen bei fehlendem Nachweis: Ruhen und Entzug der Zulassung

Der fehlende Versicherungsnachweis ist kein Kavaliersdelikt, sondern greift direkt in die Zulassung ein. Vorgesehen ist ein gestuftes Verfahren des Zulassungsausschusses:

  • Aufforderung und Fristsetzung – stellt der Zulassungsausschuss fest, dass kein ausreichender Schutz besteht, fordert er Sie auf, den Nachweis innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
  • Ruhen der Zulassung – bleibt der Nachweis aus, kann das Ruhen der Zulassung angeordnet werden. In dieser Zeit dürfen Sie nicht mehr vertragspsychotherapeutisch abrechnen.
  • Entzug der Zulassung – besteht der Zustand im Dauer- oder Wiederholungsfall fort, droht als letzte Stufe der Entzug der Zulassung.

Ablauf nach § 95e SGB V; die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens und die Nachweisfristen liegen beim zuständigen Zulassungsausschuss und können regional abweichen. Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_5/__95e.html, Stand 2026.

Was die Berufshaftpflicht für Psychotherapeuten abdeckt und was nicht

Versichert sind typischerweise:

  • Personenschäden am Patienten aus Behandlungs- und Sorgfaltsfehlern sowie Praxis-Personen- und Sachschäden (Sturz, Ausstattung);
  • echte Vermögensschäden aus fehlerhaften Gutachten, Auskünften oder Bescheinigungen;
  • Schäden, die angestellte Behandler, Praktikanten und Mitarbeiter verursachen;
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten;
  • auf Wunsch Anschäden durch Verletzung der Schweigepflicht und aus Datenschutzverstößen (teils nur als Baustein oder über die Cyber-Police).

Nicht versichert sind vor allem:

  • Vorsatz (§ 103 VVG); die wissentliche Pflichtverletzung ist ein davon zu trennender Ausschluss der Versicherungsbedingungen. Wer bewusst gegen eine bekannte Regel oder Sorgfaltspflicht verstößt, verliert für diesen Fall den Schutz. Ein Flüchtigkeitsfehler bleibt gedeckt.
  • nicht angezeigte Tätigkeiten und Verfahren. Was der Versicherer nicht kennt, ist im Zweifel nicht gedeckt: etwa Gutachter- oder Dozententätigkeit, Gruppen- oder Paartherapie, körperbezogene oder neue Verfahren, Coaching außerhalb der Heilkunde.
  • Erfüllung und Nacherfüllung der eigenen Leistung, Honorarrückforderungen, Vertragsstrafen und Bußgelder;
  • Veruntreuung und Unterschlagung.

Deckungsumfang und Ausschlüsse nach marktüblichen Bedingungswerken, Stand 2026 (Orientierung aus der Beratungspraxis). Maßgeblich ist im Einzelfall der konkrete Vertrag.

Schweigepflicht (§ 203 StGB), Patientenunterlagen und Datenschutz

Psychotherapeutische Praxen verarbeiten hochsensible Gesundheitsdaten und unterliegen zugleich der strafbewehrten Schweigepflicht (§ 203 StGB) und der DSGVO. Genau das macht drei Risiken besonders scharf:

  • Verletzung der Schweigepflicht (§ 203 StGB). Schon eine unbedacht weitergegebene Information – an Angehörige, Arbeitgeber, in einem Bericht – kann strafbar sein und zivilrechtliche Ansprüche auslösen. Auch die Einbindung von Dienstleistern (IT, Abrechnung) ohne saubere Verpflichtung fällt hierunter.
  • Verlust von Patientenunterlagen. Gehen Akten, ein Laptop oder ein Datenträger verloren oder werden sie zerstört, entstehen Wiederbeschaffungs-, Benachrichtigungs- und Haftungskosten.
  • Datenschutzverstoss / Datenpanne (DSGVO). Ein Hack der Praxissoftware oder eine Fehlversendung kann Bußgeld, Schadenersatzansprüche der Betroffenen und Benachrichtigungspflichten nach sich ziehen.

Die Berufshaftpflicht deckt Vermögensschäden Dritter teils mit, die Eigenschäden nach einem Angriff – IT-Forensik, Wiederherstellung, Betriebsunterbrechung, Krisenkommunikation – jedoch nicht. Genau dafür ist die Cyberversicherung die passende Ergänzung. Für Psychotherapie-Praxen ist die Kombination aus Berufshaftpflicht und Cyber daher fast immer sinnvoll. Fachbegriffe rund um Haftpflicht und Cyber erklärt das Gewerbeversicherungs-Lexikon.

PiA, PiW und Psychologiestudenten: Absicherung in Ausbildung und Weiterbildung

Wer noch nicht approbiert ist, haftet trotzdem. Deshalb lohnt sich der Blick auf die Untervarianten:

  • Psychotherapeut:innen in Ausbildung (PiA) nach altem Recht: Die praktische Tätigkeit findet an Ausbildungsinstituten und Kliniken statt. Eigene Behandlungen und eine etwaige Nebentätigkeit sollten ausdrücklich mitversichert sein.
  • Psychotherapeut:innen in Weiterbildung (PiW) nach der ab 2020 reformierten Ausbildung: bereits approbiert und angestellt in Weiterbildung, oft mit erweitertem Behandlungsspielraum – eine eigene Absicherung schließt Lücken zwischen Arbeitgeberschutz und persönlicher Haftung.
  • Psychologiestudierende in Praktika oder mit ersten eigenen Angeboten: Günstige Einsteigertarife decken das begrenzte, aber reale Haftungsrisiko ab.

Der Wizard unten enthält dafür eine eigene Statuskarte, damit Sie nur die passenden Fragen beantworten.

Online- und Videotherapie richtig absichern

Videosprechstunde und Online-Therapie sind aus dem Praxisalltag nicht mehr wegzudenken – versicherungstechnisch aber ein eigener Punkt. Zwei Dinge sind wichtig: Erstens muss die Fernbehandlung als Tätigkeit angezeigt und in der Risikobeschreibung enthalten sein, damit im Schadenfall nicht der Ausschluss nicht angezeigter Tätigkeiten greift. Zweitens verlagert sich das Risiko stärker in Richtung Datensicherheit: eingesetzte Videodienste, Endgeräte und die Übertragung sensibler Gesundheitsdaten. Auch hier greifen Berufshaftpflicht und Cyber ineinander.

Deckungssummen und Beiträge für Psychotherapeuten im Überblick

Die sinnvolle Deckung liegt für Psychotherapeuten meist bei 3 bis 5 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – bei Kassenzulassung mindestens auf der gesetzlichen §-95e-Stufe. Die Beiträge sind vergleichsweise moderat:

Beitrag als Orientierung: Für eine Einzelpraxis (approbiert, mit Kassenzulassung) mit einer § 95e-konformen Deckung liegt für dieses Profil orientierend bei rund 140 €/Jahr (Sofortvergleich, Stand 07/2026). Maßgeblich ist, dass die Jahreshöchstleistung die 6 Mio. € aus § 95e sicher abdeckt. Die tatsächliche Prämie hängt von Umsatz, angestellten Behandlern, Verfahren, Deckungssumme und Vorschäden ab.

Neben der Haftpflicht sichern viele Praxen ihre wirtschaftliche Basis ab: die Praxiseinrichtung und Behandlungsgeräte über die Geschäftsinhaltsversicherung, den Einnahmeausfall bei Krankheit oder Sachschaden über die Praxisausfallversicherung für Heilberufe beziehungsweise die allgemeine Betriebsunterbrechungsversicherung. Und für Sie persönlich ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung zentral – dass eine frühere eigene Psychotherapie den Abschluss erschwert, ist lösbar; dazu die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie.

Nicht approbiert und ohne Kassenzulassung – etwa als Heilpraktiker:in für Psychotherapie? Dann gilt eine andere rechtliche Verfasstheit; die passenden Hinweise bündelt die Seite Versicherungen für Therapeuten und Heilpraktiker.

Ihren Berufshaftpflicht-Bedarf online ermitteln

Der folgende Fragebogen führt Sie in wenigen Minuten durch die Angaben, die für ein passendes Angebot nötig sind. Sie beantworten nur die Fragen, die zu Ihrem Status passen. Am Ende entsteht ein PDF, das Sie mir per E-Mail senden. Ihre Eingaben bleiben dabei nur lokal in Ihrem Browser gespeichert, bis Sie die E-Mail selbst absenden – kein Server-Versand, keine automatische Übertragung.

So funktioniert es

1. Status wählenKassenzulassung, Privatpraxis, Ausbildung, angestellt – das Formular zeigt danach nur die passenden Fragen.
2. Ausfüllen5 bis 10 Minuten. Schätzwerte genügen, Ihre Eingaben werden auf diesem Gerät zwischengespeichert.
3. PDF sendenZusammenfassung prüfen, als PDF speichern und per E-Mail an mich senden.
4. Angebote erhaltenIch vergleiche den Markt und melde mich in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Werktagen.

Für Vertragspsychotherapeuten ist die Berufshaftpflicht Pflicht. Der Nachweis nach § 95e SGB V ist Voraussetzung Ihrer Kassenzulassung (Einzelpraxis mindestens 3 Mio. € je Versicherungsfall). Dieses Formular erfasst Ihren Bedarf – um den richtigen Nachweis gegenüber dem Zulassungsausschuss kümmere ich mich.

Halten Sie grob bereit: Ihren Jahresumsatz, ob Sie angestellte Behandler beschäftigen, eine eventuell bestehende Police und ob es in den letzten Jahren Schadenfälle gab. Alles Weitere fragt das Formular Schritt für Schritt ab.

Psychotherapie-Versicherung anfragen

Vorgangs-Nr. PSY-2026-XXXXXX
Schritt 117 %
Eingaben werden automatisch auf diesem Gerät gespeichert – nicht auf einem Server.
Jan Pohl, Versicherungsmakler in Aachen, zur Berufshaftpflicht fuer Psychotherapeuten und Psychologen

Makler-Einschätzung: Worauf es bei Psychotherapie-Praxen wirklich ankommt

Die teuerste Falle bei Psychotherapie-Praxen ist aus meiner Sicht die reine Vermögensschadenpolice ohne Personenschaden-Baustein: Sie klingt günstig, lässt aber ausgerechnet den häufigsten Praxisfall – den Sturz eines Patienten – ungedeckt. Fast ebenso oft begegnet mir ein unvollständiger Tätigkeitskatalog: Gutachten, Gruppen- oder Videotherapie, Coaching – was dem Versicherer nicht angezeigt ist, ist im Schadenfall oft nicht versichert. Deshalb schaue ich zuerst auf Ihre tatsächliche Tätigkeit, nicht auf die Berufsbezeichnung. Bei Kassenzulassung achte ich darauf, dass die Police den §-95e-Nachweis für den Zulassungsausschuss sauber trägt – die gesetzliche Mindestsumme ist dabei die Untergrenze, nicht das Ziel, und wer angestellte Behandler aufnimmt, rutscht in die höhere Stufe. Datenschutz und Schweigepflicht gehören für mich von Beginn an dazu; hier lohnt fast immer die Kombination aus Berufshaftpflicht und Cyber.

— Jan Pohl, Pohl Versicherungsmakler e.K., Aachen-Richterich

Häufige Fragen zu Versicherungen für Psychotherapeuten

Ist eine Berufshaftpflicht für Psychotherapeuten Pflicht?

Für kassenzugelassene Vertragspsychotherapeuten ja: § 95e SGB V macht den Nachweis seit dem 20.07.2021 zur Voraussetzung der Zulassung. Approbierte in reiner Privatpraxis unterliegen § 95e nicht unmittelbar, müssen aber über die Berufsordnung ihrer Psychotherapeutenkammer ebenfalls eine ausreichende Berufshaftpflicht vorhalten. Faktisch ist sie damit für jede eigenverantwortliche Behandlung unverzichtbar.

Wie hoch muss die Versicherungssumme nach § 95e SGB V sein?

In der Einzelpraxis ohne angestellte Behandler beträgt die gesetzliche Mindestsumme 3 Mio. Euro je Versicherungsfall und 6 Mio. Euro pro Jahr. Mit angestellten Behandlern, in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder einem MVZ sind es 5 Mio. Euro je Fall und 15 Mio. Euro pro Jahr. Weil Schäden höher ausfallen können, ist in der Praxis oft eine Deckung von 3 bis 5 Mio. Euro sinnvoll.

Was passiert, wenn ich den Versicherungsnachweis nicht erbringe?

Es greift ein gestuftes Verfahren des Zulassungsausschusses: Zunächst werden Sie aufgefordert, den Nachweis innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Bleibt der Nachweis aus, kann die Zulassung ruhen – in dieser Zeit ist keine vertragspsychotherapeutische Abrechnung möglich. Besteht der Zustand im Dauer- oder Wiederholungsfall fort, droht als letzte Stufe der Entzug der Zulassung.

Sind PiA, PiW und Psychologiestudenten versichert?

Sie können und sollten sich absichern. Psychotherapeut:innen in Ausbildung (PiA) und in Weiterbildung (PiW) sowie Psychologiestudierende haften für eigene Behandlungen persönlich. Wichtig ist, dass eigene Behandlungen und Nebentätigkeiten über den Schutz des Ausbildungsinstituts oder Arbeitgebers hinaus mitversichert sind. Dafür gibt es günstige Einsteigertarife.

Warum brauche ich als Psychotherapeut zusätzlich eine Cyberversicherung?

Sie verarbeiten hochsensible Gesundheitsdaten und unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 StGB) und der DSGVO. Die Berufshaftpflicht deckt Vermögensschäden Dritter teils mit, die Eigenschäden nach einem Angriff oder einer Datenpanne – IT-Forensik, Wiederherstellung, Benachrichtigung, Betriebsunterbrechung – jedoch nicht. Genau diese Lücke schließt die Cyberversicherung.

Was passiert mit meinen Angaben aus dem Online-Fragebogen?

Ihre Eingaben und das wiederverwendbare Profil werden lokal in Ihrem Browser (localStorage) gespeichert, nicht auf einem Server. Eine Übertragung an mich erfolgt erst, wenn Sie die Zusammenfassung selbst als PDF oder Datei per E-Mail senden. Auf geteilten Geräten entfernen Sie Ihre Daten jederzeit über den Löschen-Link unter dem Fragebogen.

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Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind im Schadenfall die konkreten Versicherungsbedingungen.