Beihilfe Schleswig-Holstein: Bemessung und GKV-Zuschuss

Beihilfeprofil Schleswig-Holstein · Datenstand 02.08.2026

Beihilfe Schleswig-Holstein: Bemessung und GKV-Zuschuss

Der Bemessungssatz beträgt in Schleswig-Holstein 50 % für aktive Beamte, 70 % bei erfüllter Kinderregel und 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder. Regelfall ist die individuelle Beihilfe mit kalenderjährlichem Selbstbehalt. Daneben besteht nach § 80a LBG ein eng begrenzter Zuschuss für freiwillige GKV-Mitglieder.

50 %
aktive Beamte
70 %
bei erfüllter Kinderregel
80 %
berücksichtigungsfähige Kinder

Beihilfe und Krankenversicherung gemeinsam prüfen lassen

Wie funktioniert die Beihilfe in Schleswig-Holstein?

Beihilfefähige Aufwendungen werden nach der Landesverordnung und dem persönlichen Bemessungssatz erstattet. Die verbleibenden Kosten müssen nach den Bedingungen des Krankenversicherungsvertrags abgesichert werden.

Wichtig: Beihilfe ist Landesrecht. Werte und Verfahrensregeln der Bundesbeihilfe oder anderer Länder lassen sich nicht auf Schleswig-Holstein übertragen. Wie weit die Rechtskreise auseinanderliegen, zeigt der Bundesländervergleich.

Bemessungssätze

Person / SituationRegelwert Schleswig-Holstein
Aktive Beamte50 %
Aktive bei erfüllter Kinderregel70 %
Versorgungsempfänger70 %
Ehe-/Lebenspartner70 %
Kinder80 %

Was das Profil fachlich abgrenzt

Eingeschränkter GKV-Zuschuss

Schleswig-Holstein gewährt nach § 80a LBG unter engen Voraussetzungen einen Zuschuss für freiwillige GKV-Mitglieder. Er setzt insbesondere voraus, dass ein Wechsel in den PKV-Basistarif finanziell nachteilig oder nicht möglich ist, und ist kein allgemeines Wahlmodell für alle Beamten. Für die meisten Berechtigten ist die Entscheidung unwiderruflich und lässt den allgemeinen Beihilfeanspruch dauerhaft entfallen. Wie die Modelle anderer Länder aufgebaut sind, ordnet Pauschale Beihilfe.

Kinderregel

70 % bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern; Konkurrenzregel beachten

Beihilfe beim Länderwechsel

Keine automatische Portabilität; ab dem maßgeblichen Zeitpunkt gilt das Recht des neuen Dienstherrn. Offene Aufwendungen zeitlich und nach Zuständigkeit zuordnen.

Heilfürsorge

Vorrangige Heilfürsorge gilt nur für gesetzlich bestimmte Personengruppen; Angehörigen- und Übergangsansprüche sind getrennt zu prüfen.

Prüfreihenfolge: Partner-Einkommensgrenze, Antragsfrist, Selbstbehalte und Abzüge bei stationären Wahlleistungen ergeben sich aus der jeweils geltenden Fassung der schleswig-holsteinischen Beihilfeverordnung und dem konkreten Leistungszeitpunkt. Diese Werte gehören in die Prüfung des einzelnen Bescheids, nicht in eine allgemeine Übersicht.

Restkosten sorgfältig statt schematisch absichern

Ein mathematisch passender Prozenttarif kann Lücken hinterlassen, wenn die Beihilfe eine Leistung begrenzt. Deshalb werden landesrechtliche Beihilfefähigkeit und Versicherungsbedingungen gemeinsam geprüft. Die allgemeine Vertragslogik steht auf Beihilfe und PKV-Tarifaufbau.

Welche Frage auf welcher Seite beantwortet wird

Kinder

Zuordnung, Familienzuschlag und Versicherungsweg.

Anwärter

Vorbereitungsdienst und Tarifanschluss.

Ruhestand

Leistungsstichtag und neue Restkostenquote.

Fachprüfung · Entscheidungsstrecke

Beihilfe Schleswig-Holstein in 60 Sekunden

Die belastbare Kurzantwort

Regelfall ist die individuelle Beihilfe nach der BhVO. Daneben gibt es einen eingeschränkten GKV-Zuschuss. Er beträgt die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, umfasst keinen Pflegeversicherungszuschuss und lässt den allgemeinen Beihilfeanspruch dauerhaft entfallen.

Wenn-dann-Logik

  1. Wenn individuelle Beihilfe genutzt wird, dann Bemessung, Selbstbehalt und PKV-Restkosten zusammen prüfen.
  2. Wenn freiwillige GKV-Mitgliedschaft besteht, dann zusätzlich die Voraussetzungen des § 80a LBG prüfen.
  3. Wenn der PKV-Basistarif finanziell nicht nachteilig oder möglich ist, dann ist der Sonderzuschuss nicht automatisch eröffnet.
  4. Wenn der Zuschuss gewählt wird, dann Unwiderruflichkeit und Folgen für Angehörige vorab bewerten.

Regelbeihilfe und Sonderzuschuss sauber trennen

Beihilfe und GKV-Zuschuss Schleswig-HolsteinStatus, Prüfung der Sondervoraussetzungen, individuelle Beihilfe oder GKV-Zuschuss und Versicherungsfolge.1. StatusBeihilfe / freiwillige GKV2. VoraussetzungBasistarif-Nachteil3. Wegindividuell oder Zuschuss4. FolgeRestkosten / GKV-Beitrag

Praxisbeispiel

Bei individueller Beihilfe wird eine anerkannte Aufwendung mit dem persönlichen Bemessungssatz erstattet und um den kalenderjährlichen Selbstbehalt gekürzt. Beim Sonderzuschuss ist stattdessen die Hälfte des nachgewiesenen GKV-Beitrags maßgeblich; ein Zuschuss zur Pflegeversicherung wird nicht gewährt.

Typische Fehler

  • den Sonderzuschuss als allgemeine pauschale Beihilfe darstellen,
  • die Basistarif-Voraussetzung übergehen,
  • Pflegeversicherung in die Zuschussrechnung einbeziehen,
  • Unwiderruflichkeit und Angehörigenfolgen unterschätzen.
Jan Pohl, Fachwirt für Finanzberatung IHK und Versicherungsmakler

Jan Pohls Einordnung

„Schleswig-Holstein hat kein frei wählbares Standardmodell nach Hamburger Vorbild. Der Zuschuss ist eine eng definierte Ausnahme für bestimmte freiwillige GKV-Mitglieder.“

Die Anspruchsvoraussetzungen stehen deshalb vor jedem Beitragsvergleich.

Amtliche Ebene
§ 80a LBG und BhVO SH
Dynamische Werte
Stand 02.08.2026
Geprüft gegen
Landesrecht Schleswig-Holstein

FAQ zur Beihilfe Schleswig-Holstein

Gibt es in Schleswig-Holstein einen Beitragszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Ja, aber nur als eingeschränkte Alternative nach § 80a LBG für freiwillige GKV-Mitglieder unter besonderen Voraussetzungen. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags; für die meisten Berechtigten ist die Entscheidung unwiderruflich.

Wie hoch sind die Beihilfesätze in Schleswig-Holstein?

Die Regelsätze richten sich nach Personengruppe und Familienstatus; die aktuell geltenden Werte stehen in der Tabelle oben.

Gelten in Schleswig-Holstein die Bundeswerte?

Nein. Maßgeblich ist die Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein.

Amtliche Grundlage

Bürgerservice Schleswig-Holstein – Beihilfeverordnung

DLZP – Anspruch und Zuschuss zu Krankenversicherungsbeiträgen

Beihilfe Schleswig-Holstein und PKV gemeinsam prüfen

Bemessung, Landesleistungen und bestehender Tarif werden zusammengeführt.

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