Beihilfeprofil Schleswig-Holstein · Datenstand 02.08.2026
Beihilfe Schleswig-Holstein: Bemessung und GKV-Zuschuss
Der Bemessungssatz beträgt in Schleswig-Holstein 50 % für aktive Beamte, 70 % bei erfüllter Kinderregel und 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder. Regelfall ist die individuelle Beihilfe mit kalenderjährlichem Selbstbehalt. Daneben besteht nach § 80a LBG ein eng begrenzter Zuschuss für freiwillige GKV-Mitglieder.
aktive Beamte
bei erfüllter Kinderregel
berücksichtigungsfähige Kinder
Wie funktioniert die Beihilfe in Schleswig-Holstein?
Beihilfefähige Aufwendungen werden nach der Landesverordnung und dem persönlichen Bemessungssatz erstattet. Die verbleibenden Kosten müssen nach den Bedingungen des Krankenversicherungsvertrags abgesichert werden.
Bemessungssätze
| Person / Situation | Regelwert Schleswig-Holstein |
|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % |
| Aktive bei erfüllter Kinderregel | 70 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % |
| Kinder | 80 % |
Was das Profil fachlich abgrenzt
Eingeschränkter GKV-Zuschuss
Schleswig-Holstein gewährt nach § 80a LBG unter engen Voraussetzungen einen Zuschuss für freiwillige GKV-Mitglieder. Er setzt insbesondere voraus, dass ein Wechsel in den PKV-Basistarif finanziell nachteilig oder nicht möglich ist, und ist kein allgemeines Wahlmodell für alle Beamten. Für die meisten Berechtigten ist die Entscheidung unwiderruflich und lässt den allgemeinen Beihilfeanspruch dauerhaft entfallen. Wie die Modelle anderer Länder aufgebaut sind, ordnet Pauschale Beihilfe.
Kinderregel
70 % bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern; Konkurrenzregel beachten
Beihilfe beim Länderwechsel
Keine automatische Portabilität; ab dem maßgeblichen Zeitpunkt gilt das Recht des neuen Dienstherrn. Offene Aufwendungen zeitlich und nach Zuständigkeit zuordnen.
Heilfürsorge
Vorrangige Heilfürsorge gilt nur für gesetzlich bestimmte Personengruppen; Angehörigen- und Übergangsansprüche sind getrennt zu prüfen.
Restkosten sorgfältig statt schematisch absichern
Ein mathematisch passender Prozenttarif kann Lücken hinterlassen, wenn die Beihilfe eine Leistung begrenzt. Deshalb werden landesrechtliche Beihilfefähigkeit und Versicherungsbedingungen gemeinsam geprüft. Die allgemeine Vertragslogik steht auf Beihilfe und PKV-Tarifaufbau.
Welche Frage auf welcher Seite beantwortet wird
Kinder
Zuordnung, Familienzuschlag und Versicherungsweg.
Anwärter
Vorbereitungsdienst und Tarifanschluss.
Ruhestand
Leistungsstichtag und neue Restkostenquote.
Dienstherrnwechsel
Stichtag, Zuständigkeit und neue Rechtsgrundlage.
Fachprüfung · Entscheidungsstrecke
Beihilfe Schleswig-Holstein in 60 Sekunden
Die belastbare Kurzantwort
Regelfall ist die individuelle Beihilfe nach der BhVO. Daneben gibt es einen eingeschränkten GKV-Zuschuss. Er beträgt die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, umfasst keinen Pflegeversicherungszuschuss und lässt den allgemeinen Beihilfeanspruch dauerhaft entfallen.
Wenn-dann-Logik
- Wenn individuelle Beihilfe genutzt wird, dann Bemessung, Selbstbehalt und PKV-Restkosten zusammen prüfen.
- Wenn freiwillige GKV-Mitgliedschaft besteht, dann zusätzlich die Voraussetzungen des § 80a LBG prüfen.
- Wenn der PKV-Basistarif finanziell nicht nachteilig oder möglich ist, dann ist der Sonderzuschuss nicht automatisch eröffnet.
- Wenn der Zuschuss gewählt wird, dann Unwiderruflichkeit und Folgen für Angehörige vorab bewerten.
Regelbeihilfe und Sonderzuschuss sauber trennen
Praxisbeispiel
Bei individueller Beihilfe wird eine anerkannte Aufwendung mit dem persönlichen Bemessungssatz erstattet und um den kalenderjährlichen Selbstbehalt gekürzt. Beim Sonderzuschuss ist stattdessen die Hälfte des nachgewiesenen GKV-Beitrags maßgeblich; ein Zuschuss zur Pflegeversicherung wird nicht gewährt.
Typische Fehler
- den Sonderzuschuss als allgemeine pauschale Beihilfe darstellen,
- die Basistarif-Voraussetzung übergehen,
- Pflegeversicherung in die Zuschussrechnung einbeziehen,
- Unwiderruflichkeit und Angehörigenfolgen unterschätzen.

Jan Pohls Einordnung
„Schleswig-Holstein hat kein frei wählbares Standardmodell nach Hamburger Vorbild. Der Zuschuss ist eine eng definierte Ausnahme für bestimmte freiwillige GKV-Mitglieder.“
Die Anspruchsvoraussetzungen stehen deshalb vor jedem Beitragsvergleich.
§ 80a LBG und BhVO SH
Stand 02.08.2026
Landesrecht Schleswig-Holstein
FAQ zur Beihilfe Schleswig-Holstein
Gibt es in Schleswig-Holstein einen Beitragszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Ja, aber nur als eingeschränkte Alternative nach § 80a LBG für freiwillige GKV-Mitglieder unter besonderen Voraussetzungen. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags; für die meisten Berechtigten ist die Entscheidung unwiderruflich.
Wie hoch sind die Beihilfesätze in Schleswig-Holstein?
Die Regelsätze richten sich nach Personengruppe und Familienstatus; die aktuell geltenden Werte stehen in der Tabelle oben.
Gelten in Schleswig-Holstein die Bundeswerte?
Nein. Maßgeblich ist die Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein.
Amtliche Grundlage
Bürgerservice Schleswig-Holstein – Beihilfeverordnung
DLZP – Anspruch und Zuschuss zu Krankenversicherungsbeiträgen
Datenstand: 02.08.2026.
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick über das schleswig-holsteinische Beihilferecht und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Angaben sind unverbindlich. Maßgeblich bleiben die geltende amtliche Fassung, der konkrete Leistungszeitpunkt und die Entscheidung der zuständigen Beihilfestelle im Einzelfall. Eine Erstattungszusage ist damit nicht verbunden.
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