Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW: Pension und Versorgung erklärt

Nordrhein-Westfalen · Versorgung

Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW: Pension und Versorgung erklärt

Das LBeamtVG NRW regelt Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung, Dienstunfallfürsorge, Ruhensvorschriften und weitere Versorgungsleistungen für Beamte und Richter des Landes. Eine belastbare Berechnung verlangt mehr als Dienstjahre mal Prozentsatz.

DienstbezügeNicht jeder aktive Bezügebestandteil ist ruhegehaltfähig.
DienstzeitenPflichtzeiten, Kann-Zeiten, Teilzeit und Ausschlusszeiten werden getrennt geprüft.
AnrechnungRente, VBL und andere Einkünfte können Ruhensvorschriften auslösen.

Kurzantwort

Was regelt das Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW?

Das LBeamtVG NRW bestimmt, wann ein Versorgungsfall eintritt, welche Bezüge und Zeiten in die Berechnung eingehen, welche Abschläge oder Mindestregelungen gelten und wie andere Einkommen oder Versorgungsleistungen berücksichtigt werden. Die konkrete Versorgung entsteht aus mehreren getrennten Rechenschritten.

Abgrenzung: Die bestehende Seite Vordienstzeiten in der Beamtenversorgung NRW erklärt Anerkennungsfragen im Detail. Dieses Dossier bleibt bei der Gesetzessystematik.

01 · Zuständigkeit

Für wen das Gesetz gilt

Das Landesbeamtenversorgungsgesetz gilt für die Versorgung der Beamten und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der weiteren vom Gesetz erfassten Dienstherren. Bundesbeamte unterliegen dem Bundesbeamtenversorgungsgesetz, Beamte anderer Länder dem jeweiligen Landesrecht.

02 · Berechnung

Aus welchen Bausteinen das Ruhegehalt entsteht

Ruhegehaltfähige Dienstbezüge

Maßgeblich sind nur gesetzlich einbezogene Bezügebestandteile und das im Versorgungsfall relevante Amt.

Ruhegehaltfähige Dienstzeit

Zeiten werden nach gesetzlichen Kategorien anerkannt, gekürzt oder ausgeschlossen.

Ruhegehaltssatz

Er ergibt sich aus den berücksichtigten Zeiten und den gesetzlichen Berechnungsregeln.

Versorgungsabschlag

Ein vorzeitiger Ruhestand kann je nach Grund und Alter zu Kürzungen führen.

Mindestversorgung

Sie folgt eigenen Voraussetzungen und ist nicht mit einer frei wählbaren Untergrenze gleichzusetzen.

Nettoversorgung

Steuern, PKV-Beitrag und mögliche Anrechnungen entscheiden über den tatsächlich verfügbaren Betrag.

Wichtig: Konkrete Zahlbeträge hängen vom individuellen Versorgungsfall, den berücksichtigungsfähigen Dienstzeiten und der jeweils geltenden Rechtslage ab.

03 · Dienstzeiten

Nicht jede berufliche Zeit wirkt gleich

Das Gesetz unterscheidet regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit, mögliche Anerkennungszeiten, Ausbildungszeiten, Zurechnungszeiten und Ausschlusszeiten. Teilzeit kann die Versorgung anders beeinflussen als Probezeit oder Stufenlaufzeit.

  1. Lebenslauf und Statuszeiten vollständig erfassen.
  2. Jede Zeit einer konkreten Norm zuordnen.
  3. Pflichtanerkennung und Ermessensentscheidung trennen.
  4. Bescheide und Nachweise frühzeitig sichern.

04 · Dienstunfallfürsorge

Dienstunfall ist ein eigener Versorgungszweig

Das Gesetz enthält besondere Leistungen nach einem anerkannten Dienstunfall, darunter Heilverfahren, Unfallausgleich, Unfallruhegehalt und Hinterbliebenenleistungen. Ob ein Ereignis als Dienstunfall anerkannt wird, ist eine eigenständige beamtenrechtliche Entscheidung.

Vertiefung: Dienstunfall und Unfallfürsorge in NRW.

05 · Familie

Hinterbliebenenversorgung folgt eigenen Voraussetzungen

Witwen- und Witwergeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträge sind keine automatische Fortzahlung der bisherigen Bezüge. Familienstand, Dauer der Ehe, Kinderstatus und weitere Versorgungseinkünfte können relevant sein.

Vertiefung: Hinterbliebenenversorgung für Beamte in NRW.

06 · Ruhensvorschriften

Rente und Zusatzversorgung gehen nicht immer vollständig zusätzlich ein

Das Gesetz trennt mehrere Fälle: Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (§ 66), mehrere Versorgungsbezüge (§ 67) sowie gesetzliche Renten und zusätzliche Alters- oder Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes (§ 68). Eine VBL-Rente kann damit in die Höchstgrenzenprüfung einbezogen werden; ob und in welcher Höhe ein Ruhensbetrag entsteht, hängt von Leistungsart, Eigenanteilen und den gesetzlichen Höchstgrenzen ab. Deshalb darf eine Pensionslücke nicht aus der Pension allein berechnet werden.

Weiterführend: Pensionslücke Beamte, Altersvorsorge für Beamte und Digitale Rentenübersicht.

Quellen und Rechtsstand

Amtliche Grundlage

Weitere Begriffe und die Einordnung der Rechtsgrundlagen finden Sie im Beamtenlexikon.

Geprüft am 6. August 2026. Für einen Versorgungsfall können Übergangs- und Besitzstandsregeln entscheidend sein. Für eine Berechnung werden mindestens Versorgungsauskunft, Dienstzeitenverlauf, Renteninformation, VBL-Auskunft und aktuelle Bezüge benötigt.

Versorgungsakte und private Vorsorge zusammenführen

Erst nach Prüfung von Dienstzeiten, Bescheiden, Rente, VBL und PKV lässt sich eine belastbare Versorgungslücke bestimmen.

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