DKV GRUPPEN- & SONDERTARIFE
Passt zu Ihrem Beruf ein DKV-Gruppenvertrag?
Prüfen Sie Beruf, Kammer, Verband oder Arbeitgeber. Wir zeigen Ihnen den möglichen Zugangsweg und aktuell belegte DKV-Sondertarife. Die endgültige Berechtigung wird vor Antragstellung geprüft.
Ihr Beruf ist nur der erste Schritt. Ob ein Gruppenvertrag tatsächlich für Sie offensteht, hängt zusätzlich von Arbeitgeber, Kammer oder Verband und Ihrer beruflichen Situation ab.
Kurz erklärt
DKV-Gruppenverträge können über Arbeitgeber, Berufsverbände oder Standesorganisationen zugänglich sein. Für die hier geprüften freien Berufe sind vier berufsspezifische Krankentagegeldtarife plus KTN2 besonders relevant: KTAA für Ärzte und Zahnärzte, KGT1 für Architekten und Ingenieure, KGT2 unter anderem für Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte und Wirtschaftsprüfer sowie KGTS für Steuerberater. KTN2 ist ein allgemeiner Tarif für Selbstständige und Freiberufler. Bei den vier Spezialtarifen können laufende Praxis-, Kanzlei- oder Betriebskosten in das versicherbare Einkommen einfließen; die Leistung kann je nach Tarif bereits ab dem 4. Krankheitstag beginnen. Der Beruf allein begründet noch keine Berechtigung.
Was ist ein DKV-Gruppen- oder Verbandsvertrag?
Unternehmen, Berufsverbände und Standesorganisationen können mit der DKV Gruppenversicherungsverträge schließen. Die DKV nennt als typische Vorteile günstigere Beiträge, Annahmegarantie, den Entfall von Wartezeiten in dafür vorgesehenen Tarifen und gleiche Gruppenkonditionen für Familienangehörige. Voraussetzung ist immer, dass für den Arbeitgeber, Verband oder die Standesorganisation tatsächlich ein passender Gruppenvertrag besteht.
Was prüft diese Seite genau?
Der Finder prüft zunächst, ob Ihr Beruf, Ihr Arbeitgeber, Ihre Kammer oder Ihr Verband einen möglichen DKV-Gruppenweg eröffnet. Kammer- und Verbandsnamen gleicht er mit der öffentlichen DKV-Übersicht mit gut 240 Verbänden und Kammern ab. Die Tarifübersicht auf dieser Seite konzentriert sich anschließend auf Krankentagegeld, weil hierfür konkrete berufsspezifische DKV-Tarife belastbar zugeordnet werden können.
Ob ein Gruppenvertrag zusätzlich Vorteile in der privaten Voll- oder Zusatzversicherung bietet, hängt vom konkreten Gruppenvertrag ab. Diese Leistungen zeigen wir deshalb erst, wenn der tatsächliche Gruppenvertrag feststeht. Für die allgemeine PKV-Auswahl finden Sie unseren PKV-Rechner und die PKV-Übersicht.
Für welche Berufsgruppen gibt es aktuell DKV-Sonderwege?
Heilberufe
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Hebammen.
Recht & Beratung
Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Technik & Kommunikation
Ingenieure, Architekten, Journalisten sowie Dolmetscher und Übersetzer.
Fachlicher Abgleich mit aktuellen DKV-Produktinformationen und Gruppenbedingungen.
Besondere DKV-Krankentagegelder
Für die hier geprüften freien Berufe sind folgende besonderen DKV-Krankentagegeldtarife aktuell belegt:
KTAA
Spezieller Krankentagegeldtarif für Ärzte und Zahnärzte.
KGT2
Für Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte und Wirtschaftsprüfer.
KGT1
Für Architekten und Ingenieure.
KGTS
Spezieller Krankentagegeldtarif für Steuerberater.
KTN2
Allgemeiner DKV-Krankentagegeldtarif für Selbstständige und Freiberufler. Ob und mit welchen Gruppenvorteilen er in Ihrer Konstellation genutzt werden kann, wird separat geprüft.
Was ist besonders?
Bei KTAA, KGT1, KGT2 und KGTS können nach aktueller DKV-Information fortlaufende Praxis-, Kanzlei- oder Betriebskosten bei der Ermittlung des versicherbaren Einkommens berücksichtigt werden. Der Leistungsbeginn kann abhängig von Tarif und Konstellation bereits ab dem 4. Tag vereinbart werden.
Grundlagen zur Krankentagegeldversicherung · Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen / Sonderwege
Gruppenvertrag oder Einzelvertrag: was ändert sich?
Zugang
Der Gruppenweg setzt einen konkreten Gruppenvertrag über Arbeitgeber, Berufsverband oder Standesorganisation voraus. Im Einzelgeschäft ist kein Gruppenvertrag nötig; dafür gelten die normalen Annahme- und Gesundheitsprüfungsregeln des jeweiligen Tarifs.
Beitrag & Tarif
Gruppenbeiträge können günstiger sein. Bei bestimmten freien Berufen existieren zusätzlich Spezialtarife, die im normalen Einzelgeschäft nicht identisch zugänglich sind.
Annahme
Die DKV beschreibt für das Gruppengeschäft besondere Annahmebedingungen. Das ist jedoch kein pauschaler Verzicht auf Risikoprüfung.
Vorerkrankungen: Annahmegarantie ist nicht „ohne Gesundheitsprüfung“
Aktuelle DKV-Gruppenbedingungen sehen vor, dass bei erhöhtem Risiko Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse möglich bleiben. Deshalb prüfen wir bei Vorerkrankungen nicht nur den Gruppenstatus, sondern auch die konkrete Annahmelogik und gegebenenfalls eine Risikovoranfrage.
Bei KTN2 ist außerdem wichtig: Die aktuelle Gruppenbedingung behandelt KTN2 bei der Wartezeit gesondert. Deshalb übertragen wir Aussagen wie „im Gruppenvertrag entfallen immer alle Wartezeiten“ nicht pauschal auf KTN2.

Erst Zugang klären, dann Tarif und Beitrag vergleichen
Bei DKV-Gruppenverträgen ist die Berufsbezeichnung nur der erste Filter. Entscheidend sind die konkrete Organisation bzw. der Arbeitgeber und der aktuell offene Gruppenvertrag. Deshalb zeigen wir hier bewusst einen möglichen Zugangsweg und prüfen die endgültige Berechtigung vor Antragstellung.
Jan Pohl · ungebundener Versicherungsmakler in Aachen
Beitrag berechnen oder konkrete Prüfung anfordern
Einen verbindlichen Beitrag berechnen wir mit dem aktuellen DKV-Rechner für Ihre konkrete Konstellation. Eine pauschale Online-Schätzung wäre hier nicht zuverlässig, weil Gruppenstatus, berufliche Situation, gewünschte Karenzzeit und Annahmebedingungen den Beitrag beeinflussen können.
Begriffe kurz erklärt
Annahmegarantie
Ein Gruppenvertrag kann besondere Annahmeregeln vorsehen. Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Vorerkrankung ohne Folgen bleibt.
Risikozuschlag
Ein zusätzlicher Beitrag, den der Versicherer bei einem erhöhten gesundheitlichen Risiko verlangen kann.
Leistungsausschluss
Bestimmte Erkrankungen oder Risiken können vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, wenn die jeweiligen Bedingungen das zulassen.
Wartezeit / Karenzzeit
Die Wartezeit betrifft den Beginn des Versicherungsschutzes; die Karenzzeit beim Krankentagegeld bestimmt, ab welchem Krankheitstag gezahlt wird.
Häufige Fragen
Bin ich durch meinen Beruf automatisch berechtigt?
Nein. Ihr Beruf kann einen möglichen Zugangsweg eröffnen. Entscheidend ist, ob für Ihre konkrete Kammer, Ihren Verband, Arbeitgeber oder eine andere Organisation ein aktuell offener DKV-Gruppenvertrag besteht und Sie dessen Voraussetzungen erfüllen.
Welche DKV-Krankentagegeldtarife sind für Freiberufler besonders?
Für die hier geprüften freien Berufe sind insbesondere KTAA für Ärzte und Zahnärzte, KGT2 für Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte und Wirtschaftsprüfer, KGT1 für Architekten und Ingenieure sowie KGTS für Steuerberater relevant. KTN2 ist ein allgemeiner DKV-Krankentagegeldtarif für Selbstständige und Freiberufler.
Kann ich meinen Beitrag hier sofort berechnen?
Noch nicht verbindlich. Den Beitrag berechnen wir mit dem aktuellen DKV-Rechner für Ihre konkrete Konstellation, nachdem Gruppenstatus und berufliche Situation geklärt sind.
Was passiert bei Vorerkrankungen?
Auch im Gruppenvertrag kann eine Risikoprüfung stattfinden. Je nach Tarif und Risiko können Risikozuschlag oder Leistungsausschluss relevant sein. Die konkrete Berechtigung und Annahme wird vor Antrag geprüft.
Gilt das auch für Angestellte?
Ja, DKV-Gruppenverträge können auch für Arbeitnehmer über einen Arbeitgeber oder eine Organisation zugänglich sein. Beim Krankentagegeld unterscheidet sich der Bedarf jedoch von Selbstständigen und Freiberuflern; deshalb zeigt der Finder Spezialtarife nicht pauschal für Angestellte an.
Kann auch ein Arbeitgeber einen DKV-Gruppenvertrag haben?
Ja. DKV-Gruppenverträge gibt es nicht nur über Berufsverbände und Standesorganisationen, sondern auch über Unternehmen. Deshalb kann sich eine Prüfung auch bei einem Firmenzugang lohnen.
Quellen und Einordnung
Grundlage sind die öffentlich zugänglichen DKV-Informationen zur Verbandsgruppenversicherung für Freiberufler, die DKV-FAQ zur Gruppenversicherung sowie die aktuellen DKV-Gruppenbedingungen G 463 (4.26) und G 400 (4.26). Die Verbandssuche nutzt die öffentliche DKV-Übersicht der Gruppen- und Rahmenvereinbarungen (Abruf 24.09.2026, gut 240 Verbände und Kammern); Gruppen-Versicherungsnummern geben wir bewusst nicht aus. Ältere Unterlagen werden nur verwendet, wenn die Aussage gegen einen aktuelleren Stand geprüft wurde.
Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung oder Annahmeentscheidung eines Versicherers. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen und die konkrete Prüfung Ihres Falls. Informationen zu Maklerstatus und Vergütung finden Sie in unserer Erstinformation.