PKV-Check vor dem Abschluss: Leistungen selbst prüfen

Der PKV-Check führt Sie vor dem Abschluss in sieben Modulen durch die Leistungsklauseln der privaten Krankenvollversicherung – ohne Registrierung, ohne Kontaktdaten und ohne Anruf.

PKV-Check vor dem Abschluss · für Akademiker, Ärzte und Beamte

PKV-Check: Welche PKV-Leistungen Sie brauchen

Sieben kurze Module zeigen vor dem Abschluss, worin sich Tarife in der privaten Krankenversicherung unterscheiden: System, Arztrechnung, Ausland, Zahn, Heil- und Hilfsmittel, Psychotherapie, Transport. Aus Ihrer Gewichtung entsteht ein Bedarfsprofil mit Paketvorschlag, und direkt darunter rechnen Sie dieses Paket ohne Namen und Kontaktdaten durch. Mit mir, Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen, sprechen Sie erst, wenn Sie es wollen.

7 Themenmodule ca. 20 Minuten keine Registrierung keine Gesundheitsfragen

Kurz gefasst: Der PKV-Check von Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen, ist eine kostenlose Informations- und Selbsteinschätzungsstrecke für die private Krankenvollversicherung vor dem Abschluss. Sieben Module erklären je eine Leistungsklausel und das Kostenrisiko dahinter, von den Steigerungssätzen der GOÄ (2,3-fach als Regel, 3,5-fach als Höchstsatz, darüber nur per Honorarvereinbarung) bis zu den Fahrten zur ambulanten Behandlung. Schon die Erstattungsgrenze macht einen Unterschied: Bei einer Operation, die zum 3,5-fachen Satz mit 4.200 Euro abgerechnet wird, zahlt ein Tarif bis 2,3-fach 2.760 Euro, 1.440 Euro bleiben bei Ihnen. Aus drei Ihrer Gewichtungen ergibt sich ein Vorschlag für eines von drei Leistungspaketen – Basis, Komfort oder Premium –, das Sie im Rechner auf dieser Seite unverbindlich durchrechnen.

Der Check stellt keine Gesundheitsfragen. Gesundheitsangaben gehören in die separate, anonyme Risikovoranfrage, die erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung Gesundheitsdaten erfasst.

Was ist der PKV-Check – und was ersetzt er nicht?

Der PKV-Check ist eine kostenlose Informations- und Selbsteinschätzungsstrecke, die ein Beratungsgespräch vorbereitet: In rund 20 Minuten lernen Sie ohne Registrierung die sieben Klauseln kennen, die in einem Leistungsvergleich den Unterschied machen, und entscheiden, welche davon für Sie zählen. Was er nicht ersetzt: die Auswahl des konkreten Tarifs, die Prüfung Ihrer Versicherbarkeit und die Beratung nach § 61 VVG. Diese Schritte bleiben bei mir.

Schon privat versichert? Dann helfen eher die Seiten zur Beitragserhöhung in der PKV und zum Tarifwechsel nach § 204 VVG.

Sie wollen das nicht allein durchgehen? Den Check können Sie an jeder Stelle verlassen und mit mir weitermachen.

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Ihre Ausgangslage: Wo stehen Sie?

Die PKV stellt sich für einen Oberarzt anders dar als für eine Doktorandin oder eine verbeamtete Lehrkraft. Wählen Sie Ihre Situation. Jedes Modul zeigt Ihnen danach zusätzlich, was die Klausel für Ihre Gruppe bedeutet.

So läuft der Check ab

Fünf Etappen. Sie können jede davon abbrechen und zum Telefon greifen; nichts davon führt automatisch zu einem Anruf.

12345 Ausgangslage7 ModuleBedarfsprofilBeitrag rechnenVoranfrage Berufsgruppe Klausel + Kostenrisiko Paketvorschlag ohne Namen, unverbindlich dann sprechen wir Ausstieg zum Gespräch in jeder Etappe möglich

Was die Module tun

Jedes Modul erklärt eine Klausel und rechnet vor, was sie kostet, wenn sie fehlt. Es gibt keine Gesundheitsfragen, keine Kontaktfelder und keine Tarifnamen.

Was Sie tun

Nach jedem Modul gewichten Sie das Thema in drei Stufen; daraus entsteht Ihr Bedarfsprofil. Den Paketvorschlag bestimmen nur drei Angaben – Arztkosten (Modul 2), Zahn (Modul 4) und das Einbettzimmer – sowie Ihr Wunsch nach Erstattung über den 3,5-fachen Satz.

Was danach passiert

Sie rechnen das vorgeschlagene Paket im Rechner auf dieser Seite durch. Wenn Vorerkrankungen eine Rolle spielen, folgt die anonyme Risikovoranfrage. Gegenüber Versicherern bleiben Sie bis zum Antrag ohne Namen.

Die sieben Module

Jedes Modul dauert zwei bis drei Minuten Lesezeit. Es zeigt eine Klausel, die in fast jedem Tarifvergleich auftaucht, und die Summe, die daran hängt. Danach gewichten Sie das Thema. Zusammen ergeben die Module eine Checkliste dafür, worauf Sie bei der PKV achten sollten. Wenig Zeit? Für den Paketvorschlag zählen nur Modul 2, Modul 4 und die Zusatzfrage zum Krankenhaus; die übrigen Module stehen in Ihrem Profil und gehen in die Tarifprüfung ein. Wenn Ihnen ein Modul nichts sagt, überspringen Sie es – es fehlt dann nur in Ihrem Profil.

Modul 1

PKV oder GKV – zwei Systeme, zwei Logiken

Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich im Umlageverfahren: Ihr Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen, nicht nach Ihrem Gesundheitszustand. Die private Krankenversicherung kalkuliert nach dem Äquivalenzprinzip: Ihr Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und dem Leistungsumfang, den Sie wählen. Genau deshalb entscheidet die Tarifauswahl in der PKV über Ihre Versorgung – und nicht die Kasse.

Zwei Folgen davon werden regelmäßig unterschätzt: Kinder sind in der PKV nicht beitragsfrei mitversichert, sondern brauchen einen eigenen Tarif mit eigenem Beitrag. Und die vereinbarten Leistungen sind vertraglich zugesichert – was drin steht, bleibt grundsätzlich drin; Bedingungsänderungen sind nur in engen gesetzlichen Grenzen möglich (§ 203 Abs. 3 VVG). Was fehlt, lässt sich später in der Regel nur mit neuer Gesundheitsprüfung nachholen, es sei denn, der Tarif enthält ein Optionsrecht.

Das Kostenrisiko: Als Angestellte oder Angestellter erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI), aber gedeckelt – höchstens mit 508,59 Euro im Monat für die Krankenversicherung und 104,63 Euro für die Pflegepflichtversicherung, in jedem Fall höchstens mit der Hälfte Ihres Beitrags. Alles darüber tragen Sie allein. Wer den Tarif nur nach dem Einstiegsbeitrag wählt, spürt das nicht sofort, sondern in dem Moment, in dem er die Leistung braucht.

Ihr Punkt: Solange Sie unter der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 77.400 Euro brutto im Jahr verdienen, steht Ihnen die PKV als Angestellte oder Angestellter grundsätzlich nicht offen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Überschreiten Sie die Grenze erst im laufenden Jahr, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, wenn Ihr Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Und der Weg zurück in die GKV ist ab 55 in der Regel verschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V). Details dazu auf der Seite Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.
Ihr Punkt: Spätestens als Fachärztin oder Facharzt liegen Sie meist über der Versicherungspflichtgrenze, in der Weiterbildung oft erst mit regelmäßigen Diensten. Niedergelassen sind Sie ohnehin versicherungsfrei. Die eigentliche Frage ist dann nicht ob, sondern welcher Leistungsumfang. Planen Sie außerdem ein Krankentagegeld ein: Angestellt ersetzt es in der PKV das Krankengeld der GKV, das Sie dort nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung ab der siebten Krankheitswoche bekämen (§ 3 EFZG, § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Niedergelassen brauchen Sie es erst recht: Ohne Entgeltfortzahlung fehlt Ihr Einkommen ab dem ersten Krankheitstag, während die Praxiskosten weiterlaufen; den Leistungsbeginn wählen Sie nach Ihrer Liquiditätsreserve.
Ihr Punkt: Beim Bund und in NRW beteiligt sich der Dienstherr an der GKV nicht; einige Länder zahlen inzwischen eine pauschale Beihilfe. Für die meisten Beamtinnen und Beamten bleibt die GKV deshalb die teurere Variante. In der PKV versichern Sie nur die Restkosten zur Beihilfe – der Prozentsatz Ihres Tarifs muss exakt zu Ihrem Bemessungssatz passen, sonst entsteht eine Lücke.

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Modul 2großer Hebelzählt für den Paketvorschlag

Arztkosten in Deutschland: der GOÄ-Satz entscheidet

Was ein Arzt Privatpatienten berechnen darf, regelt die GOÄ. Sie gibt einen Rahmen vor: Der Regelhöchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen liegt beim 2,3-fachen Satz. Rechtfertigen Besonderheiten des Falls – Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände – einen höheren Satz, darf der Arzt bis zum 3,5-fachen Satz gehen und muss das auf der Rechnung schriftlich begründen (§ 5 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 GOÄ). Bei schwierigen Eingriffen und aufwendiger Diagnostik kommt das regelmäßig vor. Darüber hinaus geht es nur mit einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ.

Im Tarifwerk gibt es deshalb drei Stufen: Erstattung nur bis zum Regelhöchstsatz (2,3-fach), bis zum Höchstsatz (3,5-fach) oder „auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus“, wenn eine wirksame Honorarvereinbarung vorliegt. Schwächere Tarife stoppen beim 2,3-fachen. Die Differenz zahlen Sie. Mehr dazu: Erstattung von Arztrechnungen in der PKV.

Das Kostenrisiko: Eine Operation, die der Operateur mit dem 3,5-fachen Satz abrechnet, ergibt eine Rechnung von 4.200 Euro. Ein Tarif, der nur bis zum 2,3-fachen Satz erstattet, zahlt davon 2.760 Euro. 1.440 Euro bleiben bei Ihnen – pro Eingriff, nicht pro Jahr. Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz ist ein Mindestkriterium von Komfort; Erstattung darüber bei wirksamer Honorarvereinbarung ist ein Premium-Kriterium. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, richtet sich am Ende nach dem Tarif und der medizinischen Notwendigkeit (§ 192 VVG).

Ihr Punkt: Bei Standardbehandlungen fällt das nie auf. Es fällt genau dann auf, wenn Sie einen Spezialisten brauchen – und der rechnet häufiger über dem Regelsatz ab.
Ihr Punkt: Sie schreiben diese Rechnungen selbst. Achten Sie darauf, ob Ihr Tarif Honorarvereinbarungen nach § 2 GOÄ überhaupt erstattet – sonst zahlen Sie bei einem Kollegen mit Chefarztvertrag drauf.
Ihr Punkt: Begründete Überschreitungen des 2,3-fachen Satzes erkennt die Beihilfe grundsätzlich bis zum 3,5-fachen Satz an. Was darüber liegt, etwa bei einer Honorarvereinbarung, ist in der Regel nicht beihilfefähig (Bund: § 6 Abs. 5 BBhV). Ihr Restkostentarif erstattet davon nur seinen eigenen Prozentsatz; den Beihilfeanteil schließt erst ein Beihilfeergänzungstarif.

Wie wichtig ist Ihnen dieses Thema?

Erstattung über den 3,5-fachen Satz?

Aus diesem Modul heraus schlägt der Check Premium nur vor, wenn Sie ausdrücklich auch Rechnungen über dem 3,5-fachen Satz erstattet haben wollen. Das betrifft Behandlungen mit einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ.

Modul 3

Arztkosten im Ausland: zwei Klauseln, die alles entscheiden

Erste Klausel: die Höhe. Manche Tarife erstatten im Ausland nur bis zu dem Betrag, der für dieselbe Behandlung in Deutschland üblich wäre. In Belgien und den Niederlanden fällt das kaum ins Gewicht. In den USA trennt genau dieser Halbsatz eine gedeckte Behandlung von einer Rechnung, die existenzbedrohend sein kann.

Zweite Klausel: die Dauer. Innerhalb Europas gilt der Schutz meist zeitlich unbegrenzt. Außerhalb Europas endet er in vielen Tarifen nach einem Monat, verlängert sich aber, solange Ihnen die Rückreise wegen der Erkrankung nicht zumutbar ist, nach den Musterbedingungen allerdings längstens um zwei weitere Monate – gute Tarife sehen von vornherein sechs Monate oder mehr vor. Für einen Forschungsaufenthalt, ein Sabbatical oder eine Gastprofessur ist das die entscheidende Zeile. Mehr dazu: PKV im Ausland.

Und dann der Rücktransport. Der Unterschied liegt in zwei Worten: „medizinisch notwendig“ oder „medizinisch sinnvoll und vertretbar“.

Das Kostenrisiko: Ein Ambulanzflug aus Nordamerika bewegt sich im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Ob Sie ihn selbst zahlen, hängt an einem einzigen Wort im Bedingungswerk – nicht am Beitrag, den Sie monatlich überweisen.

Ihr Punkt: Konferenzen, Forschungsaufenthalte, Feldarbeit. Wenn Sie regelmäßig länger als vier Wochen außerhalb Europas sind, ist dieses Modul für Sie kein Nebenschauplatz. Wer in Aachen wohnt und in Belgien oder den Niederlanden arbeitet, hat eine eigene Konstellation – die besprechen wir separat.
Ihr Punkt: Kongresse und Hospitationen im Ausland sind Berufsalltag. Prüfen Sie zusätzlich, ob berufliche Auslandsaufenthalte überhaupt vom Schutz umfasst sind – manche Tarife sprechen ausdrücklich nur von vorübergehenden Aufenthalten oder Urlaubsreisen.
Ihr Punkt: Die Beihilfe erstattet Auslandsbehandlungen grundsätzlich nur bis zur Höhe der Kosten, die in Deutschland angefallen wären. Diesen Beihilfeanteil ersetzt der Restkostentarif nicht; dafür brauchen Sie einen Beihilfeergänzungstarif oder eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Sonst tragen Sie bei einer Behandlung in Übersee den weitaus größeren Teil selbst.

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Modul 4großer Hebelzählt für den Paketvorschlag

Zahnleistungen: Prozentsatz, Staffel, Sublimit

Zahn ist der Bereich, in dem Tarife am weitesten auseinanderliegen – und in dem am häufigsten gekürzt wird, um den Beitrag zu drücken. Drei Größen müssen Sie kennen:

  • Der Prozentsatz. Zahnersatz wird je nach Tarif zu 50 bis 100 Prozent erstattet. Zahnbehandlung meist zu 100 Prozent – aber eben nicht in jedem Tarif.
  • Die Zahnstaffel. In den ersten vier bis fünf Vertragsjahren gilt oft eine Höchstsumme. Wer den Vertrag abschließt und ein Jahr später zwei Implantate braucht, läuft genau dagegen. Viele Tarife vereinbaren außerdem eine Wartezeit von bis zu acht Monaten (§ 197 Abs. 1 VVG); wer direkt aus der GKV wechselt, bekommt die dortige Versicherungszeit angerechnet (§ 197 Abs. 2 VVG).
  • Sublimits. Begrenzte Zahl an Implantaten pro Kiefer, Deckel für Inlays, kieferorthopädische Leistungen nur bis zu einem bestimmten Alter oder Schweregrad.

Das Kostenrisiko: Ein Implantat mit Krone kostet rund 3.000 Euro. Bei einem Tarif mit 70 Prozent Erstattung bleiben davon 900 Euro an Ihnen hängen – je Zahn. Bei drei Implantaten sind das 2.700 Euro, und die Zahnstaffel greift dann möglicherweise zusätzlich. Zur Einordnung: Komfort verlangt mindestens 80 Prozent Zahnersatz, Premium mindestens 90 Prozent. Ist Ihnen Zahn sehr wichtig, schlägt der Check Komfort vor; wollen Sie 90 Prozent, wählen Sie Premium im Rechner selbst. Mehr dazu: Zahn und Kieferorthopädie in der PKV.

Ihr Punkt: Zahnersatz ist die Leistung, die Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann brauchen – anders als der Ambulanzflug. Wer hier spart, spart an der einzigen Position, die fast sicher eintritt.
Ihr Punkt: Sie kennen die Kalkulation von der anderen Seite. Prüfen Sie besonders, ob der Tarif die GOÄ- und GOZ-Sätze oberhalb des Regelsatzes erstattet – hochwertige Prothetik wird selten zum 2,3-fachen Satz abgerechnet.
Ihr Punkt: Die Beihilfe hat bei Zahnersatz eigene Begrenzungen. Der Restkostentarif muss genau dort ansetzen, wo die Beihilfe aufhört – ein Tarif mit 50 Prozent Erstattung passt nicht automatisch zu einem Bemessungssatz von 50 Prozent, wenn die Beihilfe ihrerseits kürzt. Diese Kürzungen gleicht erst ein Beihilfeergänzungstarif aus.

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Modul 5

Heilmittel und Hilfsmittel: offener oder geschlossener Katalog

Heilmittel sind das, was jemand mit Ihnen macht. Hilfsmittel sind das, was Sie bekommen. Beide Bereiche wirken harmlos – und beide entscheiden sich an einer einzigen Frage: Arbeitet der Tarif mit einem offenen oder einem geschlossenen Katalog?

Ein geschlossener Katalog erstattet nur, was in der Liste steht. Was vor Jahren aufgeschrieben wurde, kennt womöglich keinen elektrischen Rollstuhl der neuesten Generation und keine Prothese mit Mikroprozessorsteuerung. Ein offener Katalog erstattet, was medizinisch notwendig ist – auch wenn es die Technik bei Vertragsschluss noch gar nicht gab. Bei Heilmitteln kommt hinzu, ob der Tarif nach einem eigenen Gebührenverzeichnis mit Höchstsätzen erstattet oder die tatsächliche Rechnung des Therapeuten.

Das Kostenrisiko: Ein Paar hochwertiger Hörgeräte liegt bei etwa 5.000 Euro. Ein Tarif mit einem Sublimit von 1.000 Euro je Ohr lässt 3.000 Euro offen. Und Hörgeräte werden alle fünf bis sechs Jahre erneuert. Solche Betragsgrenzen gibt es auch bei offenem Katalog; sie prüfe ich bei der Tarifauswahl. Mehr dazu: Heil- und Hilfsmittel in der PKV und Hörgeräte in der PKV.

Ihr Punkt: Dieses Modul betrifft Sie mit 35 nicht und mit 65 sehr. Der Tarif, den Sie heute wählen, gilt aber genau dann noch – nachversichern können Sie ihn dann in der Regel nur noch mit neuer Gesundheitsprüfung.
Ihr Punkt: Sie verordnen Heilmittel täglich und wissen, wie schnell ein Rezeptzyklus läuft. Achten Sie darauf, ob der Tarif die Zahl der Anwendungen pro Jahr begrenzt – das ist die stillste aller Leistungskürzungen.
Ihr Punkt: Die Beihilfevorschriften arbeiten selbst mit Katalogen und Höchstbeträgen. Wenn Ihr Restkostentarif dieselben Grenzen übernimmt, addieren sich zwei Deckel – und die Lücke ist größer als der Prozentsatz vermuten lässt.

Wie wichtig ist Ihnen dieses Thema?

Modul 6

Psychotherapie: die Sitzung 21 ist die entscheidende

Kaum ein Bereich wird beim Tarifvergleich so selten gelesen und so oft gebraucht. Zwei Begrenzungen sind üblich: eine Sitzungsgrenze – häufig 20 bis 30 Sitzungen im Jahr, danach nur noch anteilige Erstattung oder gar keine. Und eine Behandlerbegrenzung: Manche Tarife erstatten ausschließlich Behandlungen durch ärztliche Psychotherapeuten, nicht durch psychologische. Das schließt einen Großteil der Praxen aus.

Beides steht selten in der Tarifübersicht und fast immer im Bedingungswerk. Komfort und Premium setzen die freie Wahl zwischen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten als Mindestkriterium voraus; Sitzungsgrenzen prüfe ich am konkreten Tarif. Mehr dazu: Psychotherapie in der PKV.

Das Kostenrisiko: Eine Sitzung kostet nach GOÄ rund 100 Euro. Eine Langzeittherapie mit 60 Sitzungen kostet 6.000 Euro. Ein Tarif, der ab der 21. Sitzung nur noch die Hälfte zahlt, lässt rund 2.000 Euro bei Ihnen – in einer Lebensphase, in der Sie sich damit am wenigsten beschäftigen wollen.

Ihr Punkt: In der Promotions- und Postdoc-Phase sind befristete Verträge, Publikationsdruck und Ortswechsel Alltag. Dieses Modul gehört nicht in die Kategorie „betrifft mich nicht“.
Ihr Punkt: Schichtdienst, Bereitschaft, Verantwortung. Sie kennen die Zahlen zur Belastung in Ihrem Berufsstand besser als ich. Ein Tarif ohne Sitzungsdeckel ist für Sie kein Luxus.
Ihr Punkt: Die Beihilfe erstattet Psychotherapie nur nach vorheriger Anerkennung und in begrenztem Umfang. Prüfen Sie, ob Ihr Restkostentarif dieselbe Genehmigungslogik verlangt – sonst laufen Sie durch zwei Antragsverfahren.

Wie wichtig ist Ihnen dieses Thema?

Modul 7

Krankentransport: nicht der Rettungswagen ist das Problem

Die Notfallfahrt ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus ist in praktisch jedem Tarif gedeckt. Premium verlangt zusätzlich, dass der Transport nicht auf dieses Krankenhaus begrenzt ist; dieses Modul verändert den Paketvorschlag nicht, Premium wählen Sie dafür im Rechner selbst. Teuer wird oft aber das, was danach kommt: die Fahrten zur ambulanten Behandlung. Dialyse, Bestrahlung, Chemotherapie – das sind Dutzende Fahrten über Wochen. Viele Tarife erstatten sie nur bei bestimmten Indikationen, erst ab einer Mindestentfernung oder bis zu einem Jahreshöchstbetrag. Wieder andere gar nicht.

Das Kostenrisiko: Eine ambulante Behandlung über sechs Wochen bedeutet schnell rund 30 Fahrten, Hin- und Rückwege mitgezählt. Bei 60 Euro je Fahrt sind das 1.800 Euro – in einer Situation, in der Sie ohnehin nicht mit Ihrem Versicherer diskutieren wollen.

Ihr Punkt: Das Modul wirkt abstrakt, bis es das nicht mehr ist. Es kostet im Beitrag wenig und entscheidet im Ernstfall über einen vierstelligen Betrag.
Ihr Punkt: Sie sehen die Patientinnen und Patienten, die diese Fahrten machen. Sie wissen, dass sie nicht optional sind.
Ihr Punkt: Die Beihilfe erstattet Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung nur in eng definierten Fällen. Ihr Restkostentarif sollte hier nicht dieselbe Einschränkung spiegeln.

Wie wichtig ist Ihnen dieses Thema?

ZusatzfragePremium-Mindestkriterium

Krankenhaus: Ist Ihnen das Einbettzimmer wichtig?

Diese Zusatzfrage gehört nicht zu den sieben Modulen. Sie fragt ein Mindestkriterium des Premium-Pakets ab: die Unterbringung im Einbettzimmer.

Ohne Wahlleistung liegen Sie im Krankenhaus im Mehrbettzimmer. Mit der Wahlleistung Unterbringung können Sie ein Zwei- oder Einbettzimmer vereinbaren, soweit eines frei ist. Welche Unterbringung ein Tarif erstattet, steht im Bedingungswerk.

In den Paketen dieser Seite gilt: Komfort verlangt stationär mindestens das Zweibettzimmer, Premium das Einbettzimmer. Ist Ihnen das Einbettzimmer sehr wichtig, führt das im Bedarfsprofil zu Premium.

Ihr Punkt: Ein Krankenhausaufenthalt ist für die meisten selten. Wenn er kommt, etwa nach einer planbaren Operation, entscheidet das Zimmer darüber, wie ruhig Sie sich erholen.
Ihr Punkt: Sie kennen den Stationsalltag von der anderen Seite. Ob Ihnen Ruhe und Rückzug im Einbettzimmer den Mehrbeitrag wert sind, können Sie selbst am besten einschätzen.
Ihr Punkt: Ob die Beihilfe Wahlleistungen im Krankenhaus erstattet, regelt Ihr Dienstherr unterschiedlich: teils gar nicht, teils nur gegen einen monatlichen Eigenbeitrag, beim Bund höchstens für das Zweibettzimmer (§ 26 BBhV). Wo die Beihilfe nicht zahlt, erstattet der Restkostentarif nur seinen Prozentsatz; den Rest deckt ein Wahlleistungs- oder Beihilfeergänzungstarif.

Wie wichtig ist Ihnen das Einbettzimmer?

Genug gelesen? Sie können an dieser Stelle abbrechen und die Fragen direkt stellen. Ihre Gewichtungen bleiben in Ihrem Browser gespeichert.

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Ihr Bedarfsprofil und der Paketvorschlag

Das Ergebnis Ihrer Gewichtungen. Der Paketvorschlag folgt einer festen, offen gelegten Regel: Entscheidend ist, welche Themen Sie als sehr wichtig markiert haben und ob Sie Erstattung über den 3,5-fachen Satz ausdrücklich wünschen. Der Vorschlag ist keine Beratung nach § 61 VVG. Beraten und die Beratung dokumentieren kann ich erst, wenn ich Ihre Situation kenne.

Was Ihnen wichtig ist

  • Noch keine Gewichtung vorgenommen. Arbeiten Sie die Module oben durch – Ihr Profil entsteht dabei automatisch.

Der Check speichert Ihre Auswahl erst, wenn Sie eine Schaltfläche anklicken, und nur lokal in Ihrem Browser (LocalStorage). An einen Server überträgt der Check sie nicht; der Rechner darunter verarbeitet dagegen Ihre Rechenangaben für die Beitragsberechnung auf dem Server; Namen und Kontaktdaten fragt er nicht ab. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung (Abschnitt 17a). Zurücksetzen löscht den gespeicherten Eintrag vollständig. Wenn Sie das Profil kopieren, entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie es mir schicken.

Die drei Pakete und die Regel dahinter

Basis

Beitragsorientierte Auswahl ohne feste Qualitäts-Mindestfilter.

  • Technisch passende Vollkostentarife im Markt
  • Preis hat nach technischer Eignung hohes Gewicht
  • Options- und Nachfolgerechte werden bei Einstiegstarifen trotzdem geprüft

Basis ist keine Zusage bestimmter Einzelklauseln. Die konkrete Tarifauswahl wird vor Empfehlung geprüft.

Vorgeschlagen, wenn Sie weder das Einbettzimmer noch Arztkosten (Modul 2) oder Zahnleistungen (Modul 4) als sehr wichtig markiert und keine Erstattung über den 3,5-fachen Satz gewünscht haben.

Komfort

Definierte Mindestleistungen plus fachliche Bewertung nach Zielgruppe.

  • Ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen mindestens bis zum jeweiligen Höchstsatz
  • Stationär mindestens Zweibettzimmer
  • Offener Hilfsmittelkatalog
  • Freie Wahl zugelassener ärztlicher und psychologischer Psychotherapeuten
  • Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz mindestens 80 %

Die Punkte sind Auswahlkriterien des Profils. Ein konkreter Tarif wird erst empfohlen, wenn er die wirksamen Muss-Kriterien erfüllt und die Zielgruppenprüfung bestanden hat.

Vorgeschlagen, wenn Ihnen Arztkosten bis zum 3,5-fachen Satz (Modul 2) oder Zahnleistungen (Modul 4) sehr wichtig sind.

Premium

Leistungsorientierte Auswahl mit erweiterten Mindestkriterien.

  • Ambulant, stationär und Zahn auch oberhalb des jeweiligen Höchstsatzes bei wirksamer Honorarvereinbarung
  • Einbettzimmer
  • Offener Hilfsmittelkatalog
  • Freie Wahl zugelassener ärztlicher und psychologischer Psychotherapeuten
  • Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz mindestens 90 %
  • Krankenhaus-Transport nicht auf das nächstgelegene geeignete Krankenhaus begrenzt
  • Vorsorgeleistungen ohne Anrechnung auf Selbstbehalt und erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

Die Punkte sind Auswahlkriterien des Profils. Zielgruppen-, Options- und Nachfolgetarifprüfung bleiben Bestandteil der Empfehlung.

Vorgeschlagen, wenn Ihnen das Einbettzimmer sehr wichtig ist oder Sie ausdrücklich Erstattung über den 3,5-fachen Satz bei einer Honorarvereinbarung wünschen.

Treffen Premium- und Komfort-Themen zusammen, gewinnt Premium. Heil- und Hilfsmittel, Psychotherapie und Krankentransport (Module 5 bis 7) lösen kein Paket aus: Höchstbeträge bei Heil- und Hilfsmitteln, Sitzungsgrenzen in der Psychotherapie und die Erstattung von Fahrten zur ambulanten Behandlung prüfe ich bei der Tarifauswahl. Die Module 1 (System) und 3 (Ausland) verändern den Vorschlag ebenfalls nicht; sie stehen in Ihrem Profil und fließen in die Tarifprüfung ein, etwa bei längeren Aufenthalten außerhalb Europas.

Ihr Paket durchrechnen

Der Rechner unter diesem Abschnitt zeigt Beiträge für das Paket, das Sie dort auswählen. Er stellt keine Gesundheitsfragen und braucht keinen Namen. Die Beiträge sind unverbindlich: Den endgültigen Beitrag legt der Versicherer erst nach der Gesundheitsprüfung fest; Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung sind dann möglich, später auch Beitragsanpassungen (§ 203 VVG). Als Beamtin oder Beamter wählen Sie im Rechner den Status „Verbeamtet“ und Ihren Beihilfeträger. Der Rechner zeigt eine Auswahl der Tarife, die über meine Rechenplattform verfügbar sind; für Ihre Beratung untersuche ich den Markt umfassender.

PKV-Leistungsvergleich: Was Tarife wirklich unterscheidet

Der Monatsbeitrag ist das Ergebnis dieser Tabelle, nicht ihr Ausgangspunkt. Wer zwei Tarife vergleicht, vergleicht in Wahrheit diese sieben Zeilen.

LeistungsbereichSchwache KlauselStarke KlauselWas daran hängt
Arztkosten DeutschlandErstattung nur bis zum Regelhöchstsatz (2,3-fach)Erstattung bis zum Höchstsatz (3,5-fach), bei Honorarvereinbarung auch darüber1.440 Euro bei einer Operation über 4.200 Euro
Arztkosten AuslandErstattung nur bis zum deutschen Kostenniveau; außerhalb Europas 1 Monattatsächliche Kosten, weltweit, mindestens 6 Monatevollständige Rechnung einer US-Klinik
Rücktransportnur wenn „medizinisch notwendig“wenn „medizinisch sinnvoll und vertretbar“Ambulanzflug, fünf- bis sechsstellig
Zahnersatz50–70 Prozent, mit Zahnstaffel in den ersten Jahren80–100 Prozent, Staffel kurz oder ohne900 Euro je Implantat
Hilfsmittelgeschlossener Katalog, Sublimits je Positionoffener Katalog, keine oder hohe Betragsgrenzen3.000 Euro bei Hörgeräten
Psychotherapie20–30 Sitzungen, danach anteilig; nur ärztliche Therapeutenkeine Sitzungsbegrenzung; auch psychologische Therapeutenrund 2.000 Euro bei Langzeittherapie
Krankentransportnur ins nächstgelegene Krankenhaus; ambulante Fahrten begrenztTransport nicht aufs nächstgelegene Krankenhaus begrenzt; Fahrten zur ambulanten Behandlung eingeschlossen1.800 Euro bei sechs Wochen ambulanter Behandlung

Die genannten Beträge sind gerechnete Beispiele, keine Zusagen. Sie zeigen die Größenordnung, um die es bei einer Klausel geht – die konkrete Erstattung hängt immer vom Bedingungswerk Ihres Tarifs ab.

Drei Rechenbeispiele

Die drei Beispiele sind nachgerechnet. Die Beitragsdifferenz zwischen einem schwachen und einem starken Tarif kann im zweistelligen Monatsbereich liegen; ihr stehen diese Positionen gegenüber.

Eigenanteil, wenn die Klausel fehlt Operation, 3,5-facher Satz Drei Implantate mit Krone Psychotherapie, 60 Sitzungen 1.440 € 2.700 € 2.000 € Tarif erstattet nur bis 2,3-fach 70 %-Tarif ab Sitzung 21 nur 50 %

Operation

Rechnung 4.200 Euro (3,5-facher Satz). Tarif erstattet bis 2,3-fach: 2.760 Euro.
Eigenanteil: 1.440 Euro.

Implantate

Drei Implantate mit Krone, je rund 3.000 Euro. Tarif erstattet 70 Prozent.
Eigenanteil: 2.700 Euro – zuzüglich möglicher Zahnstaffel.

Psychotherapie

60 Sitzungen à 100 Euro. Tarif zahlt ab der 21. Sitzung nur die Hälfte.
Eigenanteil: rund 2.000 Euro.

Rechtlicher Rahmen und Datenschutz

Warum dieser Check keine Gesundheitsfragen stellt

Vor jedem Antrag steht die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Wer gefragte Umstände falsch oder unvollständig angibt, riskiert je nach Verschulden den Rücktritt des Versicherers oder eine Vertragsanpassung, bei arglistiger Täuschung auch die Anfechtung (§ 22 VVG), unter Umständen noch im Leistungsfall. Kündigen kann der Versicherer eine PKV-Vollversicherung deswegen nicht (§ 206 Abs. 1 VVG). Deshalb gehören Diagnosen nicht in eine Selbstberatungsstrecke, sondern in ein Werkzeug, das dafür gebaut ist: den Online-Fragebogen zur Risikovoranfrage. Er erfasst Gesundheitsangaben erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. An Versicherer geht nur eine Fassung ohne Namen und Kontaktdaten, die ich vorher prüfe; Ihr Name steht erst auf einem späteren Antrag.

Anonyme Anfrage statt Antrag auf Verdacht

Eine Risikovoranfrage wird ohne Ihren Namen gestellt und ist kein Antrag. Lehnt ein Versicherer in der Voranfrage ab, liegt deshalb keine Ablehnung eines Antrags vor. Im späteren Antrag beantworten Sie trotzdem alle gestellten Fragen vollständig, auch eine ausdrückliche Frage nach früheren Voranfragen. Bei Vorerkrankungen zeigt die Voranfrage, ob und zu welchen Bedingungen Versicherer Sie annehmen würden.

Was dieser Check leistet – und was nicht

  • Er erklärt Klauseln und Kostenrisiken und schlägt aus Ihrer Gewichtung ein Leistungspaket vor. Dieser Paketvorschlag folgt einer festen Regel, ist keine Beratung nach § 61 VVG und empfiehlt keinen bestimmten Tarif oder Versicherer.
  • Er erfasst keine Gesundheitsdaten. Ihre Gewichtungen speichert er erst nach Ihrer ersten Auswahl und nur in Ihrem Browser.
  • Die Beiträge im Rechner sind unverbindlich. Verbindlich wird ein Beitrag erst mit dem Angebot des Versicherers nach Gesundheitsprüfung; auch danach sind Beitragsanpassungen nach § 203 VVG möglich.
  • Die Beratung und ihre Dokumentation und die Vermittlung bleiben bei mir, Jan Pohl, als ungebundenem Versicherungsmakler.

Typische Fehler

1. Den Beitrag vergleichen

Zwei Tarife mit 30 Euro Differenz sind nicht „fast gleich“. Die 30 Euro sind der Preis für die Klauseln aus der Tabelle oben. Vergleichen Sie die Zeilen, nicht die Summe darunter.

2. Auf später verschieben

Ein fehlender Baustein lässt sich nachrüsten – in der Regel aber nur mit erneuter Gesundheitsprüfung, es sei denn, der Tarif enthält ein Optionsrecht. Was Sie mit 32 nicht abschließen, bekommen Sie mit 48 und einer Diagnose in der Akte nicht mehr zu denselben Bedingungen.

3. Den Antrag vor der Voranfrage stellen

Einen abgelehnten Antrag müssen Sie bei späteren Anträgen angeben, wenn danach gefragt wird, und viele Antragsformulare fragen danach. Die anonyme Voranfrage kostet etwas Zeit und hält diese Spur aus Ihrer Antragshistorie heraus.

4. Gesundheitsangaben abschwächen

Wer eine Rückenepisode „abgeklungen“ nennt, statt Zeitraum, Behandlungen und Befund zu nennen, riskiert je nach Verschulden Rücktritt, Vertragsanpassung oder Anfechtung (§§ 19 bis 22 VVG). Genauigkeit schlägt Beschwichtigung.

5. Die Selbstbeteiligung als Sparposten sehen

Eine hohe Selbstbeteiligung senkt den Beitrag spürbar – und ist sinnvoll, wenn Sie sie tragen können. Sie ersetzt aber keine fehlende Leistungsklausel. Ein Deckel bei Hörgeräten bleibt ein Deckel. Als Angestellte oder Angestellter teilen Sie die Beitragsersparnis mit dem Arbeitgeber, solange Ihr Beitrag unter dem Doppelten des Höchstzuschusses liegt; die Selbstbeteiligung tragen Sie immer allein. Mehr dazu: Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung.

6. Kinder vergessen

In der PKV kostet jedes Kind einen eigenen Beitrag. Wer diese Position erst beim Angebot sieht, hat vorher mit der falschen Zahl gerechnet. Der Arbeitgeberzuschuss umfasst innerhalb des Höchstbetrags auch die Beiträge der Kinder.

Meine Einschätzung

Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen, Ansprechpartner für die private Krankenversicherung

Ich habe diese Strecke gebaut, weil das erste Gespräch bislang zu 40 Minuten Systemerklärung wurde – bevor wir über Ihre Situation reden konnten. Das ist Zeit, die Sie besser allein und in Ruhe investieren.

Was ich in der Beratung von Akademikern und Ärzten im Aachener Raum immer wieder sehe: Der Tarif wird nach dem Einstiegsbeitrag ausgewählt, und drei Jahre später kommt der Anruf wegen einer Zahnrechnung. Die Zahnstaffel steht oft nur im Kleingedruckten. Ich prüfe sie bei jedem Angebot. Wenn Sie die sieben Module durchgearbeitet haben, kennen Sie die Klauseln, die viele erst im Leistungsfall entdecken.

Und wenn Sie nach Modul 1 entscheiden, dass die PKV nichts für Sie ist: Das ist ein Ergebnis, kein Abbruch. Ich sage Ihnen das auch im Gespräch, wenn die Zahlen dagegen sprechen.

Jan Pohl · Fachwirt für Finanzberatung (IHK) · ungebundener Versicherungsmakler in Aachen · Vermittlerregister D-6LQ8-VHMG3-85

Nächste Schritte

Sie haben Ihr Bedarfsprofil und eine erste Beitragsvorstellung. Was jetzt kommt, ist die zweite Hälfte der Vorbereitung: die Frage, ob und zu welchen Bedingungen Sie versicherbar sind.

Schritt 1: Selbstcheck, eine Minute

Am Anfang des Fragebogens zur Risikovoranfrage zeigen Ihnen ein paar Ja-Nein-Fragen, ob sich eine Risikovoranfrage für Sie lohnt oder ob Sie voraussichtlich direkt einen Antrag stellen können.

Schritt 2: Fragebogen zur Risikovoranfrage

Wählen Sie die Sparte Private Krankenvollversicherung (PKV). Gesundheitsangaben erfasst der Fragebogen erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung; an Versicherer geht nur eine Fassung ohne Namen und Kontaktdaten.

Zum Fragebogen

Schritt 3: Angebot anfordern

Unterlagen verschlüsselt hochladen, Bedarfsprofil dazu, und dann sprechen wir. Spätestens an dieser Stelle brauche ich Ihren Namen. Wie Sie das Angebot danach lesen, zeigt PKV-Angebote richtig verstehen.

Unterlagen hochladen

Tipp: Kopieren Sie Ihr Bedarfsprofil mit dem Paketvorschlag, bevor Sie zum Fragebogen wechseln. Sie können es beim Hochladen der Unterlagen mitschicken.

Häufige Fragen zum PKV-Check

Welche PKV passt zu mir?

Das entscheidet sich an den Leistungen, die Ihnen wichtig sind, nicht am Namen des Versicherers. Einen allgemein besten Tarif gibt es deshalb nicht. Der PKV-Check übersetzt Ihre Gewichtung in eines von drei Leistungspaketen; welcher konkrete Tarif dazu passt, prüfe ich anschließend mit Ihren Angaben.

Worauf sollte ich bei der PKV achten?

Auf die Leistungsklauseln, nicht auf den Einstiegsbeitrag: Erstattung bis oder über den 3,5-fachen GOÄ-Satz, Zahnersatz-Prozentsatz und Zahnstaffel, Auslandsschutz, offener oder geschlossener Hilfsmittelkatalog, Grenzen bei der Psychotherapie, Krankentransport und Unterbringung im Krankenhaus. Dazu kommen Selbstbeteiligung, Beitragsentwicklung im Alter und das Krankentagegeld, das Angestellte wie Selbstständige als Einkommensersatz brauchen.

Werde ich angerufen, wenn ich den Check durchlaufe?

Nein. Der Check verlangt keine Kontaktdaten und überträgt Ihre Gewichtungen nicht. Der Rechner verarbeitet seine Rechenangaben auf dem Server, fragt aber weder Namen noch Kontaktdaten ab. Persönlich melde ich mich erst, wenn Sie ein Angebot anfordern, Unterlagen hochladen oder einen Termin buchen.

Welche Daten speichert der PKV-Check?

Ihre Ausgangslage und Ihre Gewichtungen, und zwar erst, wenn Sie eine Schaltfläche anklicken, und ausschließlich lokal in Ihrem Browser (LocalStorage). Keine Namen, keine Kontaktdaten, keine Gesundheitsangaben. Mit der Schaltfläche Zurücksetzen löschen Sie den gespeicherten Eintrag vollständig. Der Rechner auf dieser Seite sendet für die Beitragsberechnung Ihre Rechenangaben an den Server; Gesundheitsfragen stellt auch er nicht.

Wie kommt der Paketvorschlag zustande?

Aus den Themen, die Sie als sehr wichtig markieren. Das Einbettzimmer oder Ihr ausdrücklicher Wunsch nach Erstattung über den 3,5-fachen GOÄ-Satz bei einer Honorarvereinbarung führen zu Premium. Arztkosten bis zum 3,5-fachen Satz (Modul 2) oder Zahnleistungen (Modul 4) führen zu Komfort. Trifft nichts davon zu, lautet der Vorschlag Basis. Heil- und Hilfsmittel, Psychotherapie und Krankentransport lösen kein Paket aus; diese Punkte prüfe ich bei der Tarifauswahl. Der Vorschlag ist ein Startpunkt für die Berechnung, keine Beratung nach § 61 VVG und keine Empfehlung eines bestimmten Tarifs.

Was unterscheidet den PKV-Check vom PKV-Rechner?

Der Check dient dem Verstehen und Gewichten: Welche Klauseln zählen für Sie, und welches Paket passt dazu? Der Rechner liefert die Beiträge. Auf dieser Seite sind beide verbunden. Wer nur rechnen will, nutzt direkt den PKV-Rechner.

Ersetzt der Check die Beratung?

Nein. Er ersetzt den erklärenden Teil. Die Auswahl des konkreten Tarifs, die Prüfung Ihrer Versicherbarkeit und die Beratungsdokumentation nach § 61 VVG bleiben bei mir als Makler. Wir beginnen das Gespräch dort, wo es bisher nach 40 Minuten Systemerklärung stand.

Welche Module sind die wichtigsten?

Nach meiner Erfahrung Modul 2 (GOÄ-Satz) und Modul 4 (Zahn): Dort liegen die größten Beträge und die größten Unterschiede zwischen Tarifen. Modul 3 (Ausland) wird für alle relevant, die beruflich länger außerhalb Europas sind.

Warum sollte ich vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage stellen?

Weil sie ohne Ihren Namen gestellt wird und kein Antrag ist. Lehnt ein Versicherer in der Voranfrage ab, liegt keine Ablehnung eines Antrags vor. Im späteren Antrag beantworten Sie trotzdem alle gestellten Fragen vollständig. Bei Vorerkrankungen zeigt die Voranfrage, ob und zu welchen Bedingungen Versicherer Sie annehmen würden.

Ich bin verbeamtet. Gilt der Check auch für mich?

Ja. Die Klauseln aus den Modulen gelten unverändert, versichert werden aber nur die Restkosten zur Beihilfe. Die Prozentsätze des Tarifs müssen zu Ihrem Bemessungssatz passen. Wählen Sie oben die Ausgangslage Beamtin / Beamter, dann sehen Sie in jedem Modul den Beihilfe-Bezug. Im Rechner wählen Sie den Status Verbeamtet und Ihren Beihilfeträger. Neu verbeamtet? Dann prüfen Sie auch die Öffnungsaktion der PKV: Innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung nehmen die teilnehmenden Versicherer Sie ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse an, Risikozuschläge sind auf 30 Prozent begrenzt.

Was kostet mich das?

Nichts. Ich werde über die Courtage des Versicherers vergütet, wenn ein Vertrag zustande kommt; sie ist im Beitrag einkalkuliert. Der Check ist auch dann nutzbar, wenn Sie am Ende in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

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Sie haben vorgearbeitet. Jetzt bin ich dran.

Bringen Sie Ihr Bedarfsprofil mit, gern zusammen mit der Risikovoranfrage. Dann geht es im ersten Gespräch nicht mehr um Grundlagen, sondern um Ihre Entscheidung.

Quellen und Stand

Gebührenrahmen und Regelhöchstsatz: § 5 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vorvertragliche Anzeigepflicht: § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Arbeitgeberzuschuss: § 257 SGB V (Krankenversicherung), § 61 SGB XI (Pflegepflichtversicherung). Honorarvereinbarung: § 2 GOÄ. Beratungspflicht: § 61 VVG. Versicherungspflichtgrenze und Rückkehr ab 55: § 6 SGB V. Bemessungssätze der Beihilfe des Bundes: § 46 BBhV. Wartezeiten: § 197 VVG. Fristen, Anfechtung und Kündigungsausschluss: § 21 VVG, § 22 VVG, § 194 VVG, § 206 VVG. Erstattungsumfang und Beitragsanpassung: § 192 VVG, § 203 VVG. Beihilfe des Bundes: § 6 BBhV, § 26 BBhV. Entgeltfortzahlung und Krankengeld: § 3 EFZG, § 49 SGB V.

Sozialversicherungswerte und Beihilfesätze: Stand 01.08.2026, automatisch aktualisiert. Die Rechenbeispiele sind Modellrechnungen zur Größenordnung und stellen keine Leistungszusage dar. Maßgeblich sind allein die Bedingungen Ihres Tarifs.