Die PKV Beratung online führt Sie in sieben Modulen durch die Leistungsklauseln der privaten Krankenvollversicherung – anonym, ohne Kontaktdaten und ohne Anruf.
PKV Beratung online: Der Check, den Sie selbst durchlaufen
Sie sehen in sieben kurzen Modulen, worin sich Tarife in der privaten Krankenversicherung wirklich unterscheiden – Arztrechnung, Zahn, Ausland, Hilfsmittel, Psychotherapie, Transport. Am Ende steht Ihr Bedarfsprofil und, wenn Sie wollen, die fertige Risikovoranfrage. Der erste Kontakt mit mir findet erst danach statt.
Kurz gefasst: Der PKV-Check ist eine Selbstberatungsstrecke für die private Krankenvollversicherung: Sieben Module erklären je eine Leistungsklausel und das dahinterliegende Kostenrisiko – von der Überschreitung des GOÄ-Regelhöchstsatzes (2,3-fach) bis zum Krankenrücktransport aus dem Ausland. Sie gewichten jedes Thema selbst und erhalten daraus ein Bedarfsprofil, das Sie in die anonyme Risikovoranfrage mitnehmen können.
Der Check erhebt keine Gesundheitsdaten. Diagnosen werden ausschließlich im separaten Risikovoranfrage-Tool erfasst, das lokal in Ihrem Browser arbeitet.
Was ist die PKV Beratung online – und was ersetzt sie nicht?
Die PKV Beratung online ist der Teil der Beratung, den Sie ohne mich erledigen können: das Verstehen. Sie lernen die Klauseln kennen, die in einem Tarifvergleich den Unterschied machen, und entscheiden, welche davon für Sie Gewicht haben. Was sie nicht ersetzt: die Tarifauswahl, die Prüfung Ihrer Versicherbarkeit und die Beratungsdokumentation. Diese Schritte bleiben bei mir – und sie sind erst sinnvoll, wenn Sie wissen, worauf Sie Wert legen.
Sie wollen das nicht allein durchgehen? Das ist kein Umweg, sondern der zweite Weg – jederzeit, aus jedem Abschnitt heraus.
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Ihre Ausgangslage: Wo stehen Sie?
Die PKV stellt sich für einen Oberarzt anders dar als für eine Doktorandin oder eine verbeamtete Lehrkraft. Wählen Sie Ihre Situation – der Check blendet danach die Module ein, die für Sie zählen, und lässt die anderen weg.
So läuft der Check ab
Fünf Etappen. Sie können jede davon abbrechen und zum Telefon greifen – nichts davon ist ein Trichter, aus dem man nicht mehr herauskommt.
Was der Avatar tut
Er erklärt pro Modul eine Klausel und rechnet vor, was sie kostet, wenn sie fehlt. Er stellt keine Gesundheitsfragen, speichert keine Diagnosen und verkauft keinen Tarif.
Was Sie tun
Nach jedem Modul gewichten Sie das Thema in drei Stufen. Diese Gewichtung ist Ihr Bedarfsprofil – und später die Grundlage dafür, welche Tarife ich Ihnen überhaupt vorlege.
Was danach passiert
Sie nehmen Ihr Profil mit in die anonyme Risikovoranfrage. Erst wenn Sie das Angebot anfordern, kommt der Mensch ins Spiel.
Die sieben Module
Jedes Modul dauert ein bis zwei Minuten. Es zeigt eine Klausel, die in fast jedem Tarifvergleich auftaucht, und die Summe, die daran hängt. Danach gewichten Sie das Thema. Wenn Ihnen ein Modul nichts sagt, überspringen Sie es – es fehlt dann nur in Ihrem Profil.
PKV oder GKV – zwei Systeme, zwei Logiken
Avatar-Modul 1
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Platzhalter: Sobald der Avatar-Anbieter feststeht, wird die Einbettungs-URL im Attribut data-src eingetragen. Ohne Klick auf „Avatar laden“ wird nichts an Dritte übertragen.
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich im Umlageverfahren: Ihr Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen, nicht nach Ihrem Gesundheitszustand. Die private Krankenversicherung kalkuliert nach dem Äquivalenzprinzip: Ihr Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und dem Leistungsumfang, den Sie wählen. Genau deshalb entscheidet die Tarifauswahl in der PKV über Ihre Versorgung – und nicht die Kasse.
Zwei Folgen davon werden regelmäßig unterschätzt: Kinder sind in der PKV nicht beitragsfrei mitversichert, sondern brauchen einen eigenen Vertrag. Und die vereinbarten Leistungen sind vertraglich zugesichert – was drin steht, bleibt drin, aber was fehlt, lässt sich später nicht ohne neue Gesundheitsprüfung nachholen.
Das Kostenrisiko: Der Arbeitgeber beteiligt sich an Ihrem PKV-Beitrag, aber gedeckelt – höchstens mit 508,59 im Monat. Alles darüber tragen Sie allein. Wer den Tarif nur nach dem Einstiegsbeitrag wählt, spürt das nicht sofort, sondern in dem Moment, in dem er die Leistung braucht.
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Arztkosten in Deutschland: der GOÄ-Satz entscheidet
Avatar-Modul 2
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Was ein Arzt Privatpatienten berechnen darf, regelt die GOÄ. Sie gibt einen Rahmen vor: Der Regelhöchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen liegt beim 2,3-fachen Satz. Mit schriftlicher Begründung darf der Arzt bis zum 3,5-fachen Satz gehen – bei schwierigen Eingriffen und aufwendiger Diagnostik ist das die Regel, nicht die Ausnahme. Darüber hinaus geht es nur mit einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ.
Der entscheidende Satz im Tarifwerk lautet sinngemäß: „Erstattet werden Aufwendungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.“ Oder eben: „… auch darüber hinaus, soweit medizinisch notwendig.“ Schwächere Tarife stoppen beim 2,3-fachen. Die Differenz zahlen Sie.
Das Kostenrisiko: Eine Operation, die der Operateur mit dem 3,5-fachen Satz abrechnet, ergibt eine Rechnung von 4.200 Euro. Ein Tarif, der nur bis zum 2,3-fachen Satz erstattet, zahlt davon 2.760 Euro. 1.440 Euro bleiben bei Ihnen – pro Eingriff, nicht pro Jahr.
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Arztkosten im Ausland: zwei Klauseln, die alles entscheiden
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Erste Klausel: die Höhe. Manche Tarife erstatten im Ausland nur bis zu dem Betrag, der für dieselbe Behandlung in Deutschland üblich wäre. In Belgien und den Niederlanden fällt das kaum ins Gewicht. In den USA trennt genau dieser Halbsatz eine gedeckte Behandlung von einer Rechnung, die eine Familie ruiniert.
Zweite Klausel: die Dauer. Innerhalb Europas gilt der Schutz meist zeitlich unbegrenzt. Außerhalb Europas endet er in vielen Tarifen nach einem Monat – gute Tarife verlängern auf sechs Monate oder mehr. Für einen Forschungsaufenthalt, ein Sabbatical oder eine Gastprofessur ist das die entscheidende Zeile.
Und dann der Rücktransport. Der Unterschied liegt in zwei Worten: „medizinisch notwendig“ oder „medizinisch sinnvoll und vertretbar“.
Das Kostenrisiko: Ein Ambulanzflug aus Nordamerika bewegt sich im fünfstelligen Bereich. Ob Sie ihn selbst zahlen, hängt an einem einzigen Wort im Bedingungswerk – nicht am Beitrag, den Sie monatlich überweisen.
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Zahnleistungen: Prozentsatz, Staffel, Sublimit
Avatar-Modul 4
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Zahn ist der Bereich, in dem Tarife am weitesten auseinanderliegen – und in dem am häufigsten gekürzt wird, um den Beitrag zu drücken. Drei Größen müssen Sie kennen:
- Der Prozentsatz. Zahnersatz wird je nach Tarif zu 50 bis 100 Prozent erstattet. Zahnbehandlung meist zu 100 Prozent – aber eben nicht in jedem Tarif.
- Die Zahnstaffel. In den ersten drei bis vier Jahren gilt oft eine Höchstsumme. Wer den Vertrag abschließt und ein halbes Jahr später zwei Implantate braucht, läuft genau dagegen.
- Sublimits. Begrenzte Zahl an Implantaten pro Kiefer, Deckel für Inlays, kieferorthopädische Leistungen nur bis zu einem bestimmten Alter oder Schweregrad.
Das Kostenrisiko: Ein Implantat mit Krone kostet rund 3.000 Euro. Bei einem Tarif mit 70 Prozent Erstattung bleiben davon 900 Euro an Ihnen hängen – je Zahn. Bei drei Implantaten sind das 2.700 Euro, und die Zahnstaffel greift dann möglicherweise zusätzlich.
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Heilmittel und Hilfsmittel: offener oder geschlossener Katalog
Avatar-Modul 5
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Heilmittel sind das, was jemand mit Ihnen macht. Hilfsmittel sind das, was Sie bekommen. Beide Bereiche wirken harmlos – und beide entscheiden sich an einer einzigen Frage: Arbeitet der Tarif mit einem offenen oder einem geschlossenen Katalog?
Ein geschlossener Katalog erstattet nur, was in der Liste steht. Was 2010 aufgeschrieben wurde, kennt kein modernes Hörsystem, keinen elektrischen Rollstuhl und keine Prothese mit Mikroprozessorsteuerung. Ein offener Katalog erstattet, was medizinisch notwendig ist – auch wenn es die Technik bei Vertragsschluss noch gar nicht gab. Bei Heilmitteln kommt hinzu, ob der Tarif nach einem eigenen Gebührenverzeichnis mit Höchstsätzen erstattet oder die tatsächliche Rechnung des Therapeuten.
Das Kostenrisiko: Ein Paar hochwertiger Hörgeräte liegt bei etwa 5.000 Euro. Ein Tarif mit einem Sublimit von 1.000 Euro je Ohr lässt 3.000 Euro offen. Und Hörgeräte werden alle fünf bis sechs Jahre erneuert.
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Psychotherapie: die Sitzung 21 ist die entscheidende
Avatar-Modul 6
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Kaum ein Bereich wird beim Tarifvergleich so selten gelesen und so oft gebraucht. Zwei Begrenzungen sind üblich: eine Sitzungsgrenze – häufig 20 bis 30 Sitzungen im Jahr, danach nur noch anteilige Erstattung oder gar keine. Und eine Behandlerbegrenzung: Manche Tarife erstatten ausschließlich Behandlungen durch ärztliche Psychotherapeuten, nicht durch psychologische. Das schließt einen Großteil der Praxen aus.
Beides steht selten in der Tarifübersicht und fast immer im Bedingungswerk.
Das Kostenrisiko: Eine Sitzung kostet nach GOÄ rund 100 Euro. Eine Langzeittherapie mit 60 Sitzungen kostet 6.000 Euro. Ein Tarif, der ab der 21. Sitzung nur noch die Hälfte zahlt, lässt rund 2.000 Euro bei Ihnen – in einer Lebensphase, in der Sie sich damit am wenigsten beschäftigen wollen.
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Krankentransport: nicht der Rettungswagen ist das Problem
Avatar-Modul 7
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Die Notfallfahrt ins Krankenhaus ist in praktisch jedem Tarif gedeckt. Teuer wird das, was danach kommt: die Fahrten zur ambulanten Behandlung. Dialyse, Bestrahlung, Chemotherapie – das sind Dutzende Fahrten über Wochen. Viele Tarife erstatten sie nur bei bestimmten Indikationen, erst ab einer Mindestentfernung oder bis zu einem Jahreshöchstbetrag. Wieder andere gar nicht.
Das Kostenrisiko: Eine Strahlentherapie über sechs Wochen bedeutet rund 30 Fahrten. Bei 60 Euro je Fahrt sind das 1.800 Euro – in einer Situation, in der Sie ohnehin nicht mit Ihrem Versicherer diskutieren wollen.
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Genug gelesen? Sie können an dieser Stelle abbrechen und die Fragen direkt stellen. Ihre Gewichtungen bleiben in Ihrem Browser gespeichert.
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Das Ergebnis Ihrer Gewichtungen. Es entscheidet, welche Tarife ich Ihnen später überhaupt vorlege – und welche ich aussortiere, bevor Sie sie sehen.
Was Ihnen wichtig ist
- Noch keine Gewichtung vorgenommen. Arbeiten Sie die Module oben durch – Ihr Profil entsteht dabei automatisch.
Ihre Gewichtungen werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser gespeichert (LocalStorage). Es findet keine Übertragung an einen Server statt. Wenn Sie das Profil kopieren, entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie es mir schicken.
Was Tarife wirklich unterscheidet
Der Monatsbeitrag ist das Ergebnis dieser Tabelle, nicht ihr Ausgangspunkt. Wer zwei Tarife vergleicht, vergleicht in Wahrheit diese sieben Zeilen.
| Leistungsbereich | Schwache Klausel | Starke Klausel | Was daran hängt |
|---|---|---|---|
| Arztkosten Deutschland | Erstattung bis zum Regelhöchstsatz (2,3-fach) | Erstattung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus bei medizinischer Notwendigkeit | 1.440 Euro bei einer Operation über 4.200 Euro |
| Arztkosten Ausland | Erstattung nur bis zum deutschen Kostenniveau; außerhalb Europas 1 Monat | tatsächliche Kosten, weltweit, mindestens 6 Monate | vollständige Rechnung einer US-Klinik |
| Rücktransport | nur wenn „medizinisch notwendig“ | wenn „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ | Ambulanzflug, fünfstellig |
| Zahnersatz | 50–70 Prozent, mit Zahnstaffel in den ersten Jahren | 90–100 Prozent, Staffel kurz oder ohne | 900 Euro je Implantat |
| Hilfsmittel | geschlossener Katalog, Sublimits je Position | offener Katalog, keine Positionsdeckel | 3.000 Euro bei Hörgeräten |
| Psychotherapie | 20–30 Sitzungen, danach anteilig; nur ärztliche Therapeuten | keine Sitzungsbegrenzung; auch psychologische Therapeuten | rund 2.000 Euro bei Langzeittherapie |
| Krankentransport | nur Rettungsfahrten; ambulante Fahrten begrenzt | Fahrten zur ambulanten Behandlung eingeschlossen | 1.800 Euro bei sechs Wochen Bestrahlung |
Die genannten Beträge sind gerechnete Beispiele, keine Zusagen. Sie zeigen die Größenordnung, um die es bei einer Klausel geht – die konkrete Erstattung hängt immer vom Bedingungswerk Ihres Tarifs ab.
Drei Rechenbeispiele
Nachgerechnet, nicht behauptet. Die Beitragsdifferenz zwischen einem schwachen und einem starken Tarif liegt häufig im zweistelligen Monatsbereich. Diesen drei Positionen steht sie gegenüber.
Operation
Rechnung 4.200 Euro (3,5-facher Satz). Tarif erstattet bis 2,3-fach: 2.760 Euro.
Eigenanteil: 1.440 Euro.
Implantate
Drei Implantate mit Krone, je rund 3.000 Euro. Tarif erstattet 70 Prozent.
Eigenanteil: 2.700 Euro – zuzüglich möglicher Zahnstaffel.
Psychotherapie
60 Sitzungen à 100 Euro. Tarif zahlt ab der 21. Sitzung nur die Hälfte.
Eigenanteil: rund 2.000 Euro.
Rechtlicher Rahmen und Datenschutz
Warum dieser Check keine Gesundheitsfragen stellt
Vor jedem Antrag steht die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Sie ist der häufigste Grund dafür, dass ein Vertrag im Leistungsfall wieder aufgehoben wird. Deshalb gehören Diagnosen nicht in eine Beratungsstrecke mit einem Avatar, sondern in ein Werkzeug, das dafür gebaut ist: das Risikovoranfrage-Tool. Es speichert Ihre Angaben ausschließlich lokal in Ihrem Browser und erzeugt am Ende zwei getrennte Dokumente – eines mit Ihren Stammdaten, eines pseudonymisiert für die Anfrage beim Versicherer.
Anonyme Anfrage statt Antrag auf Verdacht
Eine Risikovoranfrage wird ohne Ihren Namen gestellt. Sie erzeugt keinen Eintrag im HIS und keine dokumentierte Ablehnung, die Ihnen bei jedem weiteren Antrag im Weg steht. Bei Vorerkrankungen ist das kein Detail, sondern der Unterschied zwischen zwei und keinem Angebot.
Was der Avatar darf – und was nicht
- Er erklärt Klauseln und Kostenrisiken. Er empfiehlt keinen Tarif und keinen Versicherer.
- Er erfasst keine Gesundheitsdaten. Ihre Gewichtungen bleiben in Ihrem Browser.
- Er wird erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung geladen – vorher geht keine Anfrage an den Anbieter.
- Die Beratungsdokumentation und die Vermittlung bleiben bei mir, Jan Pohl, als ungebundenem Versicherungsmakler.
Typische Fehler
1. Den Beitrag vergleichen
Zwei Tarife mit 30 Euro Differenz sind nicht „fast gleich“. Die 30 Euro sind der Preis für die Klauseln aus der Tabelle oben. Vergleichen Sie die Zeilen, nicht die Summe darunter.
2. Auf später verschieben
Ein fehlender Baustein lässt sich nachrüsten – aber nur mit erneuter Gesundheitsprüfung. Was Sie mit 32 nicht abschließen, bekommen Sie mit 48 und einer Diagnose in der Akte nicht mehr zu denselben Bedingungen.
3. Den Antrag vor der Voranfrage stellen
Eine Ablehnung ist dokumentiert und für andere Versicherer sichtbar. Die anonyme Voranfrage kostet zwei Wochen Zeit und schont Ihre Verhandlungsposition.
4. Gesundheitsangaben abschwächen
Wer eine Rückenepisode „abgeklungen“ nennt, statt Zeitraum, Behandlungen und Befund zu nennen, riskiert nach § 19 VVG den ganzen Vertrag. Genauigkeit schlägt Beschwichtigung.
5. Die Selbstbeteiligung als Sparposten sehen
Eine hohe Selbstbeteiligung senkt den Beitrag spürbar – und ist sinnvoll, wenn Sie sie tragen können. Sie ersetzt aber keine fehlende Leistungsklausel. Ein Deckel bei Hörgeräten bleibt ein Deckel.
6. Kinder vergessen
In der PKV kostet jedes Kind einen eigenen Beitrag. Wer diese Position erst beim Angebot sieht, hat vorher mit der falschen Zahl gerechnet.
Meine Einschätzung
Ich habe diese Strecke gebaut, weil das erste Gespräch bislang zu 40 Minuten Systemerklärung wurde – bevor wir über Ihre Situation reden konnten. Das ist Zeit, die Sie besser allein und in Ruhe investieren.
Was ich in der Beratung von Akademikern und Ärzten im Aachener Raum immer wieder sehe: Der Tarif wird nach dem Einstiegsbeitrag ausgewählt, und drei Jahre später kommt der Anruf wegen einer Zahnrechnung. Kein Vergleichsportal hat je auf die Zahnstaffel hingewiesen. Wenn Sie die sieben Module durchgearbeitet haben, wissen Sie mehr über Ihren künftigen Vertrag als die meisten, die ihn seit zehn Jahren haben.
Und wenn Sie nach Modul 2 entscheiden, dass die PKV nichts für Sie ist: Das ist ein Ergebnis, kein Abbruch. Ich sage Ihnen das auch im Gespräch, wenn die Zahlen dagegen sprechen.
Jan Pohl · Fachwirt für Finanzberatung (IHK) · ungebundener Versicherungsmakler in Aachen · Vermittlerregister D-6LQ8-VHMG3-85
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Stellen Sie Ihr Paket selbst zusammen. Sie sehen sofort, welche der sieben Klauseln aus dem Check abgedeckt sind, was das Paket kostet und wo Ihr Bedarfsprofil noch nicht erfüllt ist. Ohne Kontaktdaten, ohne Anruf.
Beispielrechnung, keine Tarifangebote. Die Beiträge auf dieser Seite sind Modellwerte und dienen der Größenordnung. Sie enthalten keine Gesundheitszuschläge und beziehen sich auf keinen konkreten Tarif eines Versicherers. Ihren tatsächlichen Beitrag erhalten Sie erst nach der Risikovoranfrage.
1Wählen Sie Ihr Leistungsniveau
Drei Pakete, gebaut aus den sieben Klauseln des Checks. Die Balken zeigen, wie stark jedes Paket den jeweiligen Bereich abdeckt.
2Zusatzbausteine
Drei Bausteine, frei kombinierbar und jederzeit einzeln abwählbar. Jeder schließt eine Lücke, die auch ein starker Volltarif offen lässt.
3Ihre Stellschrauben
Das Eintrittsalter bestimmt den Beitrag dauerhaft. Jedes Jahr Warten kostet.
Der Arbeitgeber trägt die Hälfte, höchstens 508,59 im Monat.
4Ihr Paket
Kein Paket gewählt
Abgleich mit Ihrem Bedarfsprofil aus dem Check
- Noch kein Bedarfsprofil vorhanden.Check zuerst durchlaufen
Ihre Konfiguration bleibt lokal in Ihrem Browser. Erst wenn Sie ein Angebot anfordern, erfahre ich, wer Sie sind.
Nächste Schritte
Sie haben Ihr Bedarfsprofil. Was jetzt kommt, ist die zweite Hälfte der Vorbereitung: die Frage, ob und zu welchen Bedingungen Sie versicherbar sind. Auch die können Sie ohne mich beantworten.
Schritt 1: Selbstcheck, eine Minute
Ein paar Ja-Nein-Fragen zeigen Ihnen, ob sich eine Risikovoranfrage für Sie überhaupt lohnt – oder ob Sie voraussichtlich direkt einen Antrag stellen können.
Schritt 2: Fragebogen, 15 bis 40 Minuten
Acht Schritte, angepasst an Ihre Antworten. Wählen Sie im zweiten Schritt die Sparte Private Krankenvollversicherung (PKV). Ihre Eingaben bleiben lokal in Ihrem Browser. Am Ende stehen zwei PDF-Dokumente.
Schritt 3: Angebot anfordern
Dokumente verschlüsselt hochladen, Bedarfsprofil dazu – und dann sprechen wir. Erst an dieser Stelle sehe ich, wer Sie sind.
Tipp: Kopieren Sie Ihr Bedarfsprofil, bevor Sie zum Fragebogen wechseln – Sie können es beim Hochladen der Unterlagen mitschicken.
Häufige Fragen zur PKV Beratung online
Werde ich angerufen, wenn ich den Check durchlaufe?
Nein. Der Check verlangt keine Kontaktdaten und übermittelt nichts an mich. Ich erfahre erst von Ihnen, wenn Sie ein Angebot anfordern, Unterlagen hochladen oder einen Termin buchen. Das ist der Zweck der Strecke.
Wozu ein Avatar – warum kein Text?
Weil eine Klausel gesprochen und mit einem Beispiel unterlegt schneller verständlich ist als im Bedingungswerk gelesen. Der Text steht trotzdem unter jedem Modul. Wer lieber liest, klickt den Avatar nicht an und verliert keine Information.
Welche Daten werden gespeichert?
Ihre Gewichtungen aus den sieben Modulen, ausschließlich lokal in Ihrem Browser (LocalStorage). Keine Namen, keine Kontaktdaten, keine Gesundheitsangaben. Der Avatar wird erst nach Ihrer Zustimmung geladen; vorher geht keine Anfrage an den Anbieter.
Ersetzt der Check die Beratung?
Nein. Er ersetzt den erklärenden Teil. Die Tarifauswahl, die Prüfung Ihrer Versicherbarkeit und die Beratungsdokumentation nach IDD und VVG bleiben bei mir als Makler. Der Unterschied: Wir beginnen das Gespräch dort, wo es bisher nach 40 Minuten stand.
Welche Module sind die wichtigsten?
Nach meiner Erfahrung Modul 2 (GOÄ-Satz) und Modul 4 (Zahn) – dort liegen die größten Beträge und die größten Unterschiede zwischen Tarifen. Modul 3 (Ausland) wird für alle relevant, die beruflich länger außerhalb Europas sind.
Ich bin verbeamtet. Gilt der Check auch für mich?
Ja, mit einer Einschränkung: Sie versichern nur die Restkosten zur Beihilfe. Die Klauseln aus den Modulen gelten unverändert – nur die Prozentsätze müssen zu Ihrem Bemessungssatz passen. Wählen Sie oben die Ausgangslage „Beamtin / Beamter“, dann sehen Sie in jedem Modul den Beihilfe-Bezug.
Was kostet mich das?
Nichts. Ich werde über die Courtage des Versicherers vergütet, wenn ein Vertrag zustande kommt. Der Check ist unabhängig davon nutzbar – auch dann, wenn Sie am Ende bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
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Sie haben vorgearbeitet. Jetzt bin ich dran.
Bringen Sie Ihr Bedarfsprofil mit, gern zusammen mit der Risikovoranfrage. Dann geht es im ersten Gespräch nicht mehr um Grundlagen, sondern um Ihre Entscheidung.
Quellen und Stand
Gebührenrahmen und Regelhöchstsatz: § 5 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vorvertragliche Anzeigepflicht: § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Sozialversicherungswerte: Stand 2026-06-10. Die Rechenbeispiele sind Modellrechnungen zur Größenordnung und stellen keine Leistungszusage dar. Maßgeblich sind allein die Bedingungen Ihres Tarifs.