Prozesskostenrechner – Zivil & Arbeitsrecht (Kostenrisiko & Liquiditätsbedarf)
Orientierung: Gerichtskosten (GKG) + Anwaltskosten (RVG) – mit Szenarien (Verlieren / Gewinnen / Vergleich). Werte sind eine Größenordnung, nicht die Abrechnung im Einzelfall.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gerichtskosten | – |
| Ihr Anwalt (inkl. 19% USt) | – |
| Gegnerischer Anwalt (inkl. 19% USt) | – |
| Summe (Orientierung) | – |
Was berechnet der Prozesskostenrechner – und was bedeutet das?
Der Rechner soll Ihnen eine realistische Größenordnung geben, welche Kosten in einem Rechtsstreit entstehen können – abhängig von Streitwert, Instanz und dem Szenario (Verlieren, Gewinnen, Vergleich).
- Gerichtskosten (nach Streitwert und Instanz).
- Anwaltskosten nach RVG (vereinfachte, praxisnahe Standardannahmen) für Ihre Seite und – je nach Szenario – auch für die Gegenseite.
- Liquiditätsbedarf (= was kurzfristig typischerweise „vorfinanziert“ werden muss).
- Endbelastung (= welches Kostenrisiko am Ende bei Ihnen hängen bleiben kann).
- Gutachter-/Sachverständigenkosten, Zeugen-/Dolmetscherkosten.
- Reisekosten/Abwesenheitsgeld, höhere Honorare durch Honorarvereinbarung.
- Vollstreckungskosten, Kostenfestsetzungsverfahren, Zinsen/Nebenforderungen.
- Sonderkonstellationen (Mehrvergleich, mehrere Gegner, Streitgenossenschaft).
Viele unterschätzen nicht die Gesamtkosten, sondern den Zeitpunkt: Oft müssen Kosten zunächst „vorgestreckt“ werden, obwohl am Ende (bei Obsiegen) ein Teil erstattet wird. Der Rechner trennt deshalb bewusst: Liquiditätsbedarf (kurzfristig) vs. Endbelastung (Risiko am Ende).
Wenn Sie das Thema Rechtsschutz und typische Fallstricke strukturiert verstehen wollen: Rechtsschutzversicherung – Leitfaden (Aachen)
Wie rechnet der Rechner (vereinfacht, aber praxisnah)?
Der Rechner nutzt Tabellenwerte (Streitwert → 1,0-Gebühr) und multipliziert diese mit typischen Gebührensätzen. Dadurch entsteht eine nachvollziehbare, robuste Orientierung.
- Gerichtskosten: 1,0-Gerichtsgebühr (aus Streitwert) × Instanz-Gebührensatz (je nach Rechtsgebiet).
- Anwaltskosten je Partei: 1,0-Anwaltsgebühr (aus Streitwert) × (Verfahrensgebühr + Terminsgebühr + ggf. Einigungsgebühr) + Auslagenpauschale + USt.
- Szenario „Verlieren“: typisches Max-Risiko (Gericht + eigener Anwalt + gegnerischer Anwalt).
- Szenario „Gewinnen“: Erstattung ist häufig hoch, aber nicht zwingend 100%. Daher wird mit einer Erstattungsquote gerechnet.
- Szenario „Vergleich“: Standardannahmen (Zivil häufig §98-Logik; Arbeitsrecht häufig „jeder trägt seinen Anwalt“), plus optionaler Worst-Case.
Fachbegriffe kurz erklärt
- Streitwert
- Der Streitwert ist der „Wert des Streits“, nach dem sich Gerichts- und Anwaltsgebühren orientieren. Er ist nicht immer identisch mit „Geldforderung“ (z. B. im Arbeitsrecht oft pauschalisiert).
- Instanz
- Instanzen sind Verfahrensstufen: 1. Instanz (erste Entscheidung), 2. Instanz (Berufung), 3. Instanz (Revision). Mit jeder Instanz steigen typischerweise Gebühren und Risiko.
- Gerichtskosten
- Gebühren des Gerichts. In Zivilverfahren werden sie häufig als Vorschuss fällig. Im Arbeitsrecht gelten Besonderheiten (v. a. im Vergleich/erster Instanz).
- Anwaltskosten nach RVG
- Standardisierte Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In der Praxis können Zusatzkosten entstehen (Reisekosten, höhere Vereinbarungen etc.).
- Verfahrensgebühr / Terminsgebühr
- Verfahrensgebühr: Arbeit für das Betreiben des Verfahrens (Schriftsätze, Strategie, Kommunikation). Terminsgebühr: Teilnahme am Gerichtstermin/Verhandlung.
- Einigungsgebühr (Vergleich)
- Eine zusätzliche Gebühr, wenn es zu einer Einigung (Vergleich) kommt. Der Rechner berücksichtigt sie im Vergleich-Modus als praxisnahe Standardannahme.
- Liquiditätsbedarf
- Betrag, der typischerweise kurzfristig anfällt (z. B. Vorschuss/Gericht oder erster Anwaltsschritt). Das ist nicht automatisch die Endbelastung.
- Endbelastung / Kostenrisiko
- Was am Ende (nach Erstattung oder Kostenverteilung) realistisch bei Ihnen verbleiben kann – je nach Ausgang.
- Kostenerstattung
- Im Zivilrecht trägt bei vollem Obsiegen grundsätzlich die Gegenseite die notwendigen Kosten. Im Arbeitsrecht (1. Instanz) gilt: Anwaltskosten werden in der Regel nicht erstattet.
Hinweis: Die Begriffe sind bewusst praxisnah erklärt. Für Details und Grenzen (z. B. Spezial-Strafrecht, Wartezeit, Ausschlüsse) siehe Leitfaden: Rechtsschutzversicherung Aachen
FAQ zum Prozesskostenrechner
1) Warum zeigt der Rechner im Szenario „Gewinnen“ trotzdem oft Kosten?
2) Was ist der Unterschied zwischen „Liquiditätsbedarf“ und „Endbelastung“?
3) Warum ist Arbeitsrecht separat?
4) Woher kommt der Streitwert – vor allem im Arbeitsrecht?
5) Was bedeutet „Vergleich“ und warum ist das oft günstiger?
6) Zahlt eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten immer vollständig?
7) Warum können Kosten trotz „guter Rechtsschutz“ bei mir hängen bleiben?
8) Wie genau sind die Zahlen?
9) Was ist der größte Denkfehler bei Prozesskosten?
10) Was sollte ich vor Abschluss/Wechsel einer Rechtsschutzversicherung prüfen?
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Hinweis: Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer Streitwertfestsetzung, gerichtliche Entscheidungen und die konkreten Vertragsbedingungen.
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