Sterbegeldversicherung, Sozialamt & Schonvermögen: Was wirklich geschützt ist

Fachdossier · Rechtliche Vertiefung

Sterbegeldversicherung, Sozialamt & Schonvermögen: Was wirklich geschützt ist

Eine Sterbegeldversicherung ist nicht automatisch Schonvermögen und nicht pauschal pfändungssicher. Für Sozialhilfe und Zwangsvollstreckung gelten unterschiedliche Regeln. Entscheidend sind Zweckbindung, Bezugsrecht, Zugriffsmöglichkeiten, Vertrag und die jeweilige Rechtsgrundlage.

Kein Automatismusder Produktname schafft keinen pauschalen Vermögensschutz
Zweckbindung zähltdas BSG verlangt eine hinreichend objektive Bestattungsbestimmung
Pfändung separat prüfen§ 850b ZPO hat eigene Voraussetzungen und Grenzen
Vier getrennte rechtliche Ebenen bei Sterbegeld und BestattungsvorsorgeDie Grafik trennt vier Ebenen: Vermögenseinsatz nach Paragraf 90 SGB XII, objektive Zweckbestimmung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, Übernahme von Bestattungskosten nach Paragraf 74 SGB XII und den eigenständigen Pfändungsschutz nach Paragraf 850b ZPO. Die Grenze von 5.400 Euro aus der ZPO ist kein allgemeines Schonvermögen.Sozialamt, Zweckbindung und Pfändung trennenVier Rechtsfragen – keine gemeinsame Pauschalgrenze.1§ 90 SGB XII · VermögenseinsatzWelche Mittel sind verwertbares Vermögen und greifen Ausnahmenoder Härtegesichtspunkte? Produktname allein entscheidet nicht.2BSG · objektive ZweckbestimmungEntscheidend ist die tatsächliche, nachvollziehbare Bestattungsbindung:Vertrag, Bezugsrecht, Zugriffsmöglichkeiten und Dokumentation.3§ 74 SGB XII · BestattungskostenRegelt die Übernahme erforderlicher Bestattungskosten bei fehlenderZumutbarkeit – eine andere Frage als der Vermögenseinsatz.4§ 850b ZPO · PfändungEigenständiges Zwangsvollstreckungsrecht mit Voraussetzungen,Summengrenze und möglicher Pfändung nach Absatz 2.5.400 € ≠ allgemeines SchonvermögenDie Zahl gehört in den speziellen Kontext des § 850b ZPO, nicht in eine pauschale SGB-XII-Grenze.
Rechtssysteme nicht vermischen: Sozialhilferechtlicher Vermögenseinsatz, objektive Zweckbindung, die spätere Übernahme von Bestattungskosten und zivilprozessualer Pfändungsschutz folgen jeweils eigenen Regeln.
01 · Kurzantwort

Ist eine Sterbegeldversicherung Schonvermögen?

Nicht automatisch. Sozialhilferechtlich reicht es nicht, dass ein Vertrag „Sterbegeldversicherung“ heißt oder subjektiv für die spätere Bestattung gedacht ist. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommt es bei Bestattungsvorsorge auf eine hinreichend objektive Zweckbestimmung an.

Die wichtigste Aussage dieser Seite: „Sterbegeldversicherung = geschützt“ ist zu pauschal. Genauso falsch ist aber „Sterbegeld muss immer vollständig verwertet werden“. Die konkrete Gestaltung entscheidet.
02 · Sozialhilfe

Was prüft das Sozialamt bei einer Bestattungsvorsorge?

Bei Sozialhilfeleistungen wird grundsätzlich geprüft, welches verwertbare Vermögen vorhanden ist und ob gesetzliche Ausnahmen oder Härtegesichtspunkte greifen. Eine Bestattungsvorsorge kann dabei anders zu beurteilen sein als frei verfügbares Sparvermögen, wenn ihre Zweckbestimmung objektiv hinreichend abgesichert ist.

Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 20.09.2023 – B 8 SO 22/22 R – die Bedeutung einer objektiv erkennbaren Zweckbindung hervorgehoben und an frühere Rechtsprechung zur angemessenen Bestattungsvorsorge angeknüpft.

Freies SparguthabenBleibt grundsätzlich frei verfügbar und ist nicht allein durch den persönlichen Wunsch „für meine Beerdigung“ rechtlich gebunden.
SterbegeldversicherungKann eine Bestattungsvorsorge unterstützen; Bezugsrecht, Rückkaufs-/Zugriffsmöglichkeiten und konkrete Zweckgestaltung müssen geprüft werden.
Bestattungs-/GrabvorsorgevertragKann die objektive Zweckbestimmung besonders deutlich dokumentieren, wenn Mittel und konkrete Bestattungsleistungen nachvollziehbar verknüpft sind.
03 · Objektive Zweckbestimmung

Woran kann eine belastbare Zweckbindung erkennbar sein?

Eine starre Checkliste gibt es nicht. Aus der Rechtsprechung und der Vertragslogik ergeben sich aber mehrere relevante Prüfmerkmale.

MerkmalWarum relevant?
Bestattungskostenpflichtiger BegünstigterKann den Verwendungszweck der Versicherungsleistung objektiver auf Bestattungskosten ausrichten.
Verbindung mit Bestattungs- oder GrabvorsorgevertragMacht den konkreten Bestattungszweck regelmäßig deutlicher als eine bloße subjektive Absicht.
Zugriffsmöglichkeiten zu LebzeitenJe frei verfügbarer die Mittel sind, desto schwächer kann die behauptete Bindung sein.
Höhe der VorsorgeAuch eine zweckgebundene Vorsorge muss im sozialhilferechtlichen Kontext angemessen eingeordnet werden.
DokumentationVertragsunterlagen, Bezugsrecht und Bestattungsvereinbarung müssen den behaupteten Zweck nachvollziehbar belegen.
Praxisfolge: Wer die sozialhilferechtliche Wirkung einer bestehenden Police beurteilen möchte, braucht die Police und das Bezugsrecht – nicht nur den Produktnamen und die Versicherungssumme.
04 · § 90 und § 74 SGB XII

Vermögenseinsatz und Bestattungskosten sind zwei verschiedene Fragen

§ 90 SGB XII betrifft den Einsatz von Vermögen im Sozialhilferecht. § 74 SGB XII regelt dagegen die Übernahme erforderlicher Bestattungskosten, soweit den hierzu Verpflichteten die Kostentragung nicht zugemutet werden kann. Diese Ebenen dürfen nicht vermischt werden.

Die Frage „Ist meine Vorsorge vor dem Sozialamt geschützt?“ ist deshalb nicht identisch mit „Wer bezahlt später die Bestattung, wenn Angehörige die Kosten nicht tragen können?“

05 · Pfändung

Ist eine Sterbegeldversicherung pfändungssicher?

Auch hier lautet die Antwort: nicht pauschal. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO sieht für bestimmte Ansprüche aus Lebensversicherungen auf den Todesfall einen bedingten Pfändungsschutz vor. Die Vorschrift arbeitet mit eigenen Voraussetzungen und einer gesetzlichen Summengrenze von 5.400 Euro.

Zudem erlaubt § 850b Abs. 2 ZPO unter bestimmten Voraussetzungen eine Pfändung auch von eigentlich bedingt unpfändbaren Bezügen. Deshalb ist „bis 5.400 Euro immer unpfändbar“ ebenfalls zu pauschal.

Sozialhilfe ist nicht Zwangsvollstreckung: Die sozialhilferechtliche Vermögensprüfung nach SGB XII und der zivilprozessuale Pfändungsschutz nach ZPO sind zwei getrennte Systeme.
06 · Vertragscheck

Welche Unterlagen müssen für eine belastbare Prüfung vorliegen?

  1. Versicherungsschein und aktuelle Vertragsbedingungen
  2. aktuelle garantierte Todesfallleistung
  3. Rückkaufs- und Beitragsfreistellungswerte
  4. Bezugsrechtsregelung – widerruflich oder unwiderruflich
  5. mögliche Abtretungs-, Kündigungs- und Verfügungsmöglichkeiten
  6. gegebenenfalls Bestattungsvorsorge- oder Grabpflegevertrag
  7. Dokumentation des konkreten Bestattungszwecks
  8. bei einer laufenden Sozialhilfeprüfung: der konkrete behördliche Bescheid bzw. die Anforderung
07 · Vier Beispiele

Warum derselbe Geldbetrag rechtlich unterschiedlich wirken kann

8.000 Euro auf normalem TagesgeldDer Kontoinhaber möchte das Geld später für die Beerdigung nutzen. Die bloße persönliche Absicht schafft noch keine objektive Zweckbindung.
8.000 Euro in klarer BestattungsvorsorgeKonkrete Bestattungsleistungen, Vertrag und Verwendungszweck sind miteinander verknüpft. Das ist rechtlich eine andere Ausgangslage, aber weiterhin einzelfallabhängig.
Sterbegeldversicherung mit frei änderbarem BezugsrechtDer Produktname allein beantwortet die sozialhilferechtliche Zweckbindung nicht.
Sterbegeld mit bestattungskostenbezogener GestaltungDie Zweckbestimmung kann objektiver erkennbar sein; die konkrete Police und Angemessenheit bleiben zu prüfen.
08 · Typische Fehlannahmen

Diese Aussagen sind zu pauschal

  • „Sterbegeldversicherungen zählen immer zum Schonvermögen.“
  • „Alles, was für die Beerdigung gedacht ist, muss das Sozialamt unangetastet lassen.“
  • „Eine Treuhandlösung ist unabhängig von Höhe und Gestaltung immer geschützt.“
  • „Bis 5.400 Euro ist jede Sterbegeldversicherung immer unpfändbar.“
  • „Wenn Sozialhilfe greift, zahlt automatisch das Sozialamt die komplette Bestattung.“
09 · Häufige Fragen

FAQ zu Sozialamt, Schonvermögen und Pfändung

Muss ich eine Sterbegeldversicherung vor Sozialhilfe kündigen?

Das lässt sich ohne Prüfung von Zweckbindung, Vertragsgestaltung, Rückkaufswert und konkretem Sozialhilfefall nicht pauschal beantworten.

Ist ein unwiderrufliches Bezugsrecht automatisch geschützt?

Nein. Es verändert die Rechtsposition erheblich, beantwortet aber nicht automatisch jede sozialhilfe- oder vollstreckungsrechtliche Frage.

Wie viel Bestattungsvorsorge darf ich behalten?

Eine universelle Eurogrenze für jede sozialhilferechtliche Bestattungsvorsorge lässt sich aus der Rechtsprechung nicht seriös ableiten. Angemessenheit und konkrete Gestaltung sind maßgeblich.

Was bedeutet die 5.400-Euro-Grenze?

Sie gehört zum bedingten Pfändungsschutz des § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO und darf nicht als allgemeine Schonvermögensgrenze für Sozialhilfe missverstanden werden.

Ist ein Bestattungsvorsorgevertrag sicherer als ein Sparkonto?

Eine nachvollziehbare objektive Zweckbindung kann rechtlich stärker sein als eine bloße subjektive Sparabsicht. Die konkrete Vertragsgestaltung bleibt entscheidend.

Wer sollte bei einem Streit mit dem Sozialamt prüfen?

Bei einer konkreten behördlichen Entscheidung sollte neben der versicherungsfachlichen Vertragsprüfung rechtlicher Rat zum Sozialrecht eingeholt werden.

10 · Prüfung

Vertrag und Zweckbindung strukturiert einordnen

Wir können Police, Bezugsrecht und Vertragswerte versicherungsfachlich aufbereiten. Bei einem konkreten Sozialhilfe- oder Vollstreckungsverfahren ist zusätzlich eine rechtliche Einzelfallprüfung erforderlich.

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Rechtsgrundlagen & Stand

Primärquellen dieser Seite

Stand 29.08.2026. Geprüft wurden insbesondere SGB XII §§ 74 und 90, ZPO § 850b Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 sowie BSG, Urteil vom 20.09.2023 – B 8 SO 22/22 R, mit den dort aufgegriffenen Grundsätzen zur Bestattungsvorsorge. Fachliche Grundlage ist FWI-000466 / ART-000087. Die Seite erläutert die Systematik und ist keine Rechtsberatung für einen konkreten Verwaltungs- oder Vollstreckungsfall.

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