Versicherung ohne Makler abschließen: Sparen Sie wirklich?

Entscheidungshilfe

Versicherung ohne Makler abschließen: Sparen Sie damit wirklich?

Viele glauben, sie sparen Geld, wenn sie ihre Versicherung selbst abschließen – direkt bei der Gesellschaft oder über ein Vergleichsportal. Bei den meisten Verträgen stimmt das nicht. Warum, und wo Selbermachen tatsächlich günstiger ist, klärt diese Seite.

Kurz gesagt: Bei einem normalen Provisionstarif ist die Abschlussprovision fest in den Beitrag eingerechnet – egal ob Sie über einen Makler, direkt bei der Gesellschaft oder über Check24 abschließen. Der Beitrag wird dadurch nicht günstiger; die nicht ausgezahlte Provision behält dann in aller Regel der Versicherer. Wirklich sparen können Sie nur über einen Nettotarif mit separatem Honorar – und das lohnt sich fast nur bei langlaufender Altersvorsorge, bei der privaten Krankenversicherung praktisch nie.

Die kurze Antwort

Nein – bei den meisten Versicherungen sparen Sie ohne Makler kein Geld. Die Vergütung des Vermittlers (die Courtage) ist bei einem Provisionstarif bereits in den Beitrag eingerechnet. Schließen Sie ohne Makler ab, sinkt dieser Beitrag nicht – der Versicherer behält den einkalkulierten Anteil.

Die eine Ausnahme: Es gibt provisionsfreie Nettotarife. Dort zahlen Sie statt der Provision ein offenes Honorar. Ob Sie damit tatsächlich sparen, zeigt sich erst, wenn man das Honorar ehrlich mit einrechnet – dazu weiter unten.

Wie die Provision in den Beitrag kommt

Bei kapitalbildenden Verträgen – etwa einer Renten- oder Lebensversicherung – verrechnet der Versicherer die Abschluss- und Vertriebskosten mit Ihren ersten Beiträgen. Dieses Verfahren heißt Zillmerung. Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes werden diese Kosten gleichmäßig über die ersten fünf Jahre verteilt (§ 169 VVG). In dieser Zeit fließt ein Teil Ihres Beitrags nicht in den Sparanteil, sondern in die Kostentilgung.

Der entscheidende Punkt: Diese Kalkulation steckt im Tarif – gleichgültig, über welchen Weg Sie abschließen. Gehen Sie direkt zur Gesellschaft, bekommen Sie in aller Regel denselben Bruttotarif mit derselben eingerechneten Provision. Sie ist dann kein Rabatt für Sie, sondern zusätzlicher Ertrag für den Versicherer.

Gleicher Beitrag – egal welcher Weg Mit Makler Beitrag Provision drin Direkt zur Gesellschaft Beitrag Provision bleibt beim Versicherer Über Portal Beitrag Provision geht ans Portal Die Provision ist immer einkalkuliert – nur der Empfänger wechselt.
Der Beitrag ist auf allen drei Wegen gleich hoch. Ohne Makler sparen Sie ihn nicht – Sie verschenken nur die Betreuung.

In der privaten Krankenversicherung gilt sogar eine gesetzliche Obergrenze: Die Abschlussprovision darf höchstens 9,9 Monatsbeiträge der Bruttobeitragssumme betragen (§ 50 VAG). Diese Kosten fallen an – ob mit oder ohne Makler. Ein Direktversicherer kann etwas günstiger sein, weil er keinen Außendienst bezahlt – er spart die Vertriebskosten aber nicht ersatzlos, sondern steckt sie in Werbung und Call-Center. Echte Provisionsfreiheit bietet nur der Nettotarif.

Check24, Verivox & Co. sind selbst Makler

Ein weit verbreiteter Irrtum: dass ein Vergleichsportal etwas anderes sei als ein Makler. Rechtlich sind Check24 und Verivox selbst zugelassene Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO, eingetragen im Vermittlerregister. Sie verdienen ihr Geld genauso wie jeder Makler – über Provisionen.

Das Bundeskartellamt hat in seiner Sektoruntersuchung Vergleichsportale (2019) festgestellt, dass die Branche der Vergleichsportale über 90 Prozent ihrer Umsätze aus Provisionen erzielt – inklusive laufender Bestandsprovisionen. Beim identischen Tarif ist der Abschluss über ein Portal also nicht günstiger als beim Makler.

Zwei Punkte, die Gerichte konkret beanstandet haben:

Eingeschränkte Auswahl

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale musste Check24 deutlich darauf hinweisen, dass sein Haftpflicht-Vergleich nur einen Teil des Marktes abbildete – nur 38 von 89 Versicherern (LG Frankfurt am Main). Verivox musste nach einem vergleichbaren Urteil (LG Heidelberg, 2020) ebenfalls auf die eingeschränkte Marktauswahl hinweisen.

Reihenfolge nach Provision

Das Bundeskartellamt hält fest, dass die Höhe der gezahlten Provision die Voreinstellung der Ergebnisse beeinflussen kann. Der Verbraucher könne sich nicht darauf verlassen, immer das für ihn beste Angebot zu sehen.

Keine echte Beratung

Ein Algorithmus fragt Ihre persönliche Situation nicht vollständig ab. Bei Produkten mit Gesundheitsfragen oder komplexem Bedingungswerk ist das riskant – dazu unten mehr.

Warum der Makler Sie keinen Cent mehr kostet

Sie zahlen dem Makler keine separate Gebühr. Seine Courtage kommt aus dem Beitrag, den Sie ohnehin zahlen. Deshalb ist die Beratung durch einen ungebundenen Makler nicht teurer als der Direktabschluss.

Es gibt sogar ein Gesetz, das genau das absichert: das Provisionsabgabeverbot (§ 48b VAG). Es verbietet Vermittlern – auch Portalen – die Provision an Sie auszuzahlen oder zu erstatten. Erlaubt sind nur geringwertige Zuwendungen bis 15 Euro pro Vertrag und Jahr. Ein Online-Portal, das Kunden Teile der Provision zurückgeben wollte, wurde von der Aufsicht gestoppt und vor Gericht bestätigt (VG Frankfurt).

Das bedeutet für Sie: Kein seriöser Anbieter kann Ihnen über eine zurückgegebene Provision einen Preisvorteil verschaffen. Damit fällt das häufigste Spar-Argument weg.

Die ehrliche Ausnahme: Nettotarif und Honorarberatung

Damit diese Seite ehrlich bleibt: Es gibt einen Weg, die Abschlussprovision wirklich zu vermeiden – den Nettotarif. Er enthält keine Abschlussprovision. Stattdessen zahlen Sie dem Berater ein separates, offen ausgewiesenes Honorar.

Ob sich das lohnt, entscheidet sich nur an einer sauberen Rechnung. Für einen fairen Vergleich muss das Honorar mit eingepreist werden – sonst sieht der Nettotarif künstlich günstig aus. Auf der Habenseite steht die gesparte Provision. Dagegen zu rechnen sind:

  • das Honorar selbst, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer,
  • bei der PKV: der Arbeitgeberzuschuss zahlt nicht auf das Honorar,
  • bei Kündigung: ein gezahltes Honorar wird – anders als eine Provision – nicht anteilig erstattet.
Fairer Vergleich: Honorar mitrechnen Bruttotarif Beitrag mit Provision drin 1 Zahlung Nettotarif Beitrag ohne Provision + Honorar inkl. 19% USt. Summe erst dann vergleichbar Erst nach Einpreisung des Honorars zeigt sich, ob der Nettotarif günstiger ist.
Ein Vergleich, der nur „Provision gespart" zeigt, ist unvollständig. Erst mit eingerechnetem Honorar wird er fair.

Wann sich das in der Praxis lohnt, hängt stark vom Produkt ab:

Oft sinnvoll

Altersvorsorge

Hohe Beiträge, lange Laufzeit: Hier kann der Wegfall der Provision spürbar mehr Kapital arbeiten lassen – vorausgesetzt, das Honorar bleibt angemessen.

Selten

Berufsunfähigkeit

Nur wenige Anbieter führen Nettotarife. Der laufende Service (Nachversicherung, Leistungsfall) ist im Provisionsmodell meist inklusive.

Faktisch nicht

Private Krankenversicherung

Am Markt gibt es praktisch keine PKV-Nettotarife. Wer Honorar zahlt und einen normalen Tarif abschließt, zahlt doppelt.

Selbst abschließen nach Produkt

Beim Preis ändert der Vertriebsweg fast nichts. Beim Risiko schon – und das unterscheidet sich je nach Versicherung deutlich.

Private Krankenversicherung selbst abschließen

Der kritische Punkt sind die Gesundheitsfragen. Sie müssen jede erfragte Vorerkrankung vollständig und wahrheitsgemäß angeben (§ 19 VVG). Wer hier – auch unabsichtlich – etwas verschweigt, riskiert im Leistungsfall den Rücktritt des Versicherers oder eine Beitragsanpassung. Diese Rechte erlöschen grundsätzlich nach fünf Jahren, bei arglistiger Täuschung erst nach zehn (§ 21 VVG). Ein automatisierter Online-Abschluss ohne Prüfung Ihrer Krankenakte ist bei einem so langfristigen Vertrag riskant.

Berufsunfähigkeit selbst abschließen

Zwei Dinge kann ein Laie kaum allein einschätzen. Erstens die Qualität des Bedingungswerks – etwa der Verzicht auf die abstrakte Verweisung oder die Nachversicherungsgarantien. Zweitens der Antrag selbst: Bei Vorerkrankungen ist eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler oft der bessere Weg – sie klärt vorab und ohne Namen, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer annimmt. Ein direkt gestellter Antrag mit Ablehnung kann dagegen einen Eintrag in der Hinweisdatei der Versicherer auslösen, der spätere Anträge erschwert.

Altersvorsorge selbst abschließen

Hier ist die Antwort differenzierter – und teils lautet sie: Ja, Selbermachen kann günstiger sein. Aber Vorsicht bei der Frage, was Sie überhaupt vergleichen.

Ein ETF-Sparplan im Depot ist ein anderes Produkt als eine Renten- oder Lebensversicherung – nicht einfach „dasselbe, nur billiger". Das Depot hat keine garantierte lebenslange Rente, keine biometrische Absicherung und eine andere Besteuerung. Dafür ist es günstiger und flexibler. Das ist eine Produktentscheidung, keine reine Kostenfrage.

Für die reine, ungeförderte Geldanlage ist das selbst bespielte ETF-Depot meist die kostengünstigste Lösung. Wollen Sie dagegen die Garantie- und Verrentungsfunktion einer Versicherung, ist der Vergleich ETF-Police oder Fondspolice der richtige Einstieg – und beim Altersvorsorgedepot zeigt sich, wie stark die Kosten die spätere Rente beeinflussen. Die Effektivkosten fondsgebundener Policen liegen laut einer BaFin-Abfrage (Stand 2022) im Mittel bei rund 1,6 bis 1,9 Prozent pro Jahr, teils über 4 Prozent – ein ETF-Depot liegt eher bei 0,2 Prozent. Der große Hebel ist also die Produktwahl, nicht die Frage „mit oder ohne Makler".

Was Sie ohne Makler verlieren

Wenn der Preis gleich bleibt, lohnt der Blick auf das, was Sie ohne Makler nicht bekommen – alles gedeckt durch die ohnehin einkalkulierte Vergütung:

LeistungMit ungebundenem MaklerDirekt / Portal
MarktauswahlBreiter Vergleich vieler Versicherer (§ 60 VVG)Oft nur Partnertarife
Anonyme RisikovoranfrageJa, bei VorerkrankungenIn der Regel nein
Beratung & DokumentationPflicht, schriftlich (§ 61 VVG)Meist Beratungsverzicht
Haftung bei FehlberatungEinklagbar (§ 63 VVG), Pflicht-Haftpflicht dahinterAnspruch schwer durchsetzbar
Betreuung im LeistungsfallInklusive, ohne ZusatzkostenKeine Betreuungspflicht Ihnen gegenüber

Der wichtigste Punkt steht in der letzten Zeile: Verletzt ein Makler seine Beratungspflicht, haben Sie einen einklagbaren Schadenersatzanspruch (§ 63 VVG) – abgesichert durch eine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht. Beim Direktabschluss mit dokumentiertem Beratungsverzicht fehlt dieser Anspruch praktisch.

Typische Denkfehler

„Direkt ist billiger." Bei Provisionstarifen nicht – der Beitrag ist mit und ohne Makler identisch, die Provision bleibt sonst in aller Regel beim Versicherer.

„Die Maklerprovision kommt zu meinem Beitrag dazu." Nein. Sie zahlen keine separate Gebühr; die Courtage stammt aus dem ohnehin kalkulierten Beitrag.

„Ohne Makler spare ich bei BU und PKV." Der Preis ist gleich. Ohne Beratung steigt aber das Risiko falscher Gesundheitsangaben und ungünstiger Klauseln.

„Kosten sparen heißt Makler weglassen." Bei der Altersvorsorge ist der Hebel die Produktwahl (Depot statt teurer Police) oder ein Nettotarif – nicht der Verzicht auf Beratung.

Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen

Meine Einschätzung

Ich werde oft gefragt, ob man ohne mich nicht billiger fährt. Meine ehrliche Antwort: beim Preis fast nie – die Provision zahlen Sie über den Beitrag sowieso, ob ich beteiligt bin oder nicht. Was Sie ohne Beratung verlieren, merken Sie erst im Ernstfall: bei einer abgelehnten BU-Leistung wegen einer ungenau beantworteten Gesundheitsfrage, oder bei einer PKV, die im Alter teuer wird.

Wo ich ehrlich sage „das können Sie selbst": die reine Geldanlage über ein ETF-Depot. Das ist günstiger als jede Police – aber eben ein anderes Produkt ohne Garantie. Genau diese Unterscheidung bespreche ich mit Ihnen, statt Ihnen etwas zu verkaufen.

Jan Pohl – ungebundener Versicherungsmakler, Aachen

Reden wir über Ihren konkreten Fall

Ob sich ein Nettotarif für Sie rechnet oder der Provisionsweg der bessere ist, hängt von Ihrem Produkt und Ihrer Situation ab. Ich rechne beides ehrlich durch – die Beratung kostet Sie keinen Cent extra.

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Häufige Fragen

Ist eine Versicherung ohne Makler günstiger?

Bei einem normalen Provisionstarif nein. Die Abschlussprovision ist in den Beitrag eingerechnet und fällt auch ohne Makler an – sie bleibt dann beim Versicherer. Der Beitrag ist mit und ohne Makler gleich hoch.

Sind Check24 und Verivox keine Makler?

Doch. Beide sind zugelassene Versicherungsmakler nach § 34d GewO und verdienen über Provisionen. Laut Bundeskartellamt (Sektoruntersuchung 2019) erzielt die Branche der Vergleichsportale über 90 Prozent ihres Umsatzes aus Provisionen. Der Beitrag ist dort nicht günstiger als beim persönlichen Makler.

Kann mir ein Makler die Provision auszahlen?

Nein. Das Provisionsabgabeverbot (§ 48b VAG) verbietet die Weitergabe der Provision an Kunden. Erlaubt sind nur geringwertige Zuwendungen bis 15 Euro pro Vertrag und Jahr.

Wie vermeide ich die Provision wirklich?

Nur über einen Nettotarif ohne einkalkulierte Provision, kombiniert mit einem separaten Honorar. Ob Sie damit sparen, zeigt sich erst, wenn das Honorar inklusive Umsatzsteuer mit eingerechnet wird. Sinnvoll ist das vor allem bei langlaufender Altersvorsorge.

Sollte ich meine BU oder PKV selbst online abschließen?

Vom reinen Online-Abschluss ohne Beratung ist bei beiden abzuraten. Entscheidend sind die Gesundheitsfragen und – bei der BU – das Bedingungswerk. Fehler zeigen sich erst im Leistungsfall. Bei Vorerkrankungen ist eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler der sicherere Weg.

Lohnt sich Selbermachen bei der Altersvorsorge?

Für die reine Geldanlage ist ein selbst bespielter ETF-Sparplan meist am günstigsten. Das ist aber ein anderes Produkt als eine Rentenversicherung, ohne garantierte lebenslange Rente. Wollen Sie diese Garantie, lohnt der Vergleich von ETF-Police, Fondspolice und Altersvorsorgedepot.

Quellen & Stand: § 50 VAG (PKV-Provisionsobergrenze) und § 48b VAG (Provisionsabgabeverbot), Stand 2025 · § 19, § 21, § 60, § 61, § 63, § 169 VVG · § 34d GewO · Bundeskartellamt, Sektoruntersuchung Vergleichsportale (2019) · BaFin-Abfrage zu Effektivkosten fondsgebundener Lebensversicherungen, Stand 2022 · Urteile LG Frankfurt am Main, LG Heidelberg (2020), VG Frankfurt. Rechtsstände können sich ändern; diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung.