Auf dem Weg zur Professur in NRW: PKV, Dienstunfähigkeit und Versorgung richtig planen
TV-L E13 → Postdoc → W2 / W3. Was sich beim Statuswechsel zur Professur ändert – und welche Entscheidungen Sie vorher treffen müssen.
Wer an einer staatlichen Hochschule in NRW eine W2- oder W3-Professur antritt, wechselt in der Regel in ein Beamtenverhältnis. Damit ändert sich das gesamte Absicherungssystem: Statt BU-Versicherung ist eine Dienstunfähigkeitsklausel entscheidend, statt GKV kommt in den meisten Fällen die Kombination aus Beihilfe und PKV in Frage, und statt gesetzlicher Rente tritt die Beamtenversorgung. Wer diese drei Weichen vor dem Ruf nicht gestellt hat, verschenkt konkrete Vorteile – besonders beim PKV-Zugang und bei bestehenden BU-Verträgen.
- Vor dem Ruf klären: PKV-Zugang sichern (Optionstarif) und BU-Vertrag auf DU-Tauglichkeit prüfen – solange noch gesund
- Mit der Verbeamtung ändert sich: Krankenversicherung (Beihilfe + PKV), Versorgungssystem (Pension statt Rente) und Absicherungslogik (DU statt BU)
- Größte Gefahr: Zu späte Entscheidungen bei Gesundheitsthemen – Diagnosen, die nach dem Abschluss auftreten, können PKV und BU deutlich verteuern
Wenn Sie auf eine Professur zusteuern: Diese 3 Entscheidungen müssen jetzt fallen
Enthält er eine Dienstunfähigkeitsklausel? Ohne sie kann es im Leistungsfall zu Problemen kommen.
Der Optionstarif sichert das Recht auf PKV-Wechsel ohne neue Gesundheitsprüfung – aber nur, wenn er vorher abgeschlossen wurde.
In den ersten Dienstjahren als Beamter ist die Lücke bei Dienstunfähigkeit besonders groß. Frühzeitig kalkulieren.
Auf dieser Seite
- Was sich beim Statuswechsel ändert
- Dienstunfähigkeit statt BU: Was das für Ihren Vertrag bedeutet
- PKV und Beihilfe: Warum der Optionstarif so wichtig ist
- Altersvorsorge als Professor: Was mit VBL und Depot passiert
- Praxisbeispiel: Was passiert, wenn die Entscheidung zu spät fällt
- Entscheidungs-Timeline: Was wann zu tun ist
- Typische Fehler auf dem Weg zur Professur
- Einschätzung aus der Praxis
- Nächste Schritte
- FAQ
Was sich beim Statuswechsel zur Professur ändert
Als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Postdoc sind Sie Angestellter im öffentlichen Dienst – TV-L, gesetzliche Rentenversicherung, GKV-pflichtig oder freiwillig privat versichert. An staatlichen Hochschulen in NRW ist eine W2- oder W3-Professur in der Regel mit einem Beamtenverhältnis verbunden. Das ändert das gesamte Absicherungssystem.
Davor: TV-L Angestellter
- Angestelltenverhältnis
- Gesetzliche Rentenversicherung
- GKV oder freiwillige PKV
- VBL-Einzahlung
- BU-Versicherung (empfohlen)
- Befristeter Vertrag möglich
- Kein Beihilfeanspruch
Danach: Professor (Beamter auf Lebenszeit)
- Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- Beamtenversorgung (Pension)
- Beihilfe 50 % NRW + PKV-Resttarif
- VBL endet / wird ruhend gestellt
- DU-Klausel im BU-Vertrag entscheidend
- Unkündbares Dienstverhältnis
- Beihilfeanspruch ab Dienstbeginn
Die Verbeamtung ist der Regelfall an staatlichen Hochschulen in NRW – aber nicht in allen Konstellationen. Fachhochschulen in privater Trägerschaft, befristete Berufungen, Stiftungsprofessuren oder bestimmte Juniorprofessuren (W1) können andere Verhältnisse begründen. Was konkret für Ihre Stelle gilt, ist in der Berufungsverhandlung zu klären – und hat erheblichen Einfluss auf die richtigen Absicherungsentscheidungen.
Dienstunfähigkeit statt BU: Was das für Ihren bestehenden Vertrag bedeutet
Als Beamter werden Sie im Sinne des Versicherungsrechts nicht berufsunfähig – Sie werden dienstunfähig. Dienstunfähigkeit ist ein Rechtsbegriff des Beamtenrechts: Sie wird durch den Dienstherren festgestellt und bedeutet, dass Sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, die Pflichten Ihres Amtes zu erfüllen. Eine klassische BU-Versicherung prüft stattdessen nach ihren eigenen Versicherungsbedingungen.
BU-Vertrag ohne DU-Klausel
Leistet nur bei medizinisch festgestellter Berufsunfähigkeit nach BU-Bedingungen. Die Dienstunfähigkeitsfeststellung des Dienstherren reicht dem Versicherer nicht automatisch als Nachweis – das kann im Leistungsfall zu aufwendiger Prüfung oder Streit führen.
BU-Vertrag mit DU-Klausel
Die Dienstunfähigkeitsfeststellung durch den Dienstherren gilt als ausreichender Nachweis für die BU-Leistung. Die Klausel muss im Vertrag explizit enthalten und sauber formuliert sein.
Was passiert mit einem bestehenden BU-Vertrag?
Wenn Sie als wissenschaftlicher Mitarbeiter bereits eine BU-Versicherung haben, stellt sich bei der Berufung eine konkrete Frage: Enthält Ihr Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel – und wenn ja, wie ist sie formuliert?
| Situation | Als TV-L Angestellter | Als verbeamteter Professor | Handlung |
|---|---|---|---|
| BU mit klarer DU-Klausel | BU greift nach Standardbedingungen | DU-Feststellung = BU-Leistung automatisch | ✅ Behalten |
| BU mit unklarer DU-Klausel | BU greift normal | Prüfung nötig, ob Klausel greift | ⚠ Prüfen lassen |
| BU ohne DU-Klausel | BU greift normal | Aufwendige Leistungsprüfung möglich | ⚠ Nachkaufen / prüfen |
| Keine BU | Kein privater Schutz | DU-Versicherung als eigenständiges Produkt nötig | 🔴 Abschließen |
Bei Dienstunfähigkeit erhalten verbeamtete Professoren ein Ruhegehalt. Dessen Höhe hängt von den abgeleisteten Dienstjahren ab. Je früher die Dienstunfähigkeit eintritt, desto weniger Dienstjahre sind angesammelt – und desto weiter liegt das Ruhegehalt von der Maximalversorgung entfernt. Wer die Professur erst mit Mitte 40 antritt, hat in den ersten Berufsjahren eine spürbare Versorgungslücke.
- Maximalversorgung NRW: bis zu 71,75 % der letzten Bezüge (nach ca. 40 Dienstjahren)
- Mindestversorgung: es gibt eine Grundsicherung, aber deutlich unterhalb des Professorengehalts
- In frühen Berufsjahren: erhebliche Lücke zwischen Ruhegehalt und letztem Gehalt
→ Dienstunfähigkeitsversicherung für Professoren NRW
→ DU-Versorgungslückenrechner nutzen
PKV und Beihilfe: Warum der Optionstarif so wichtig ist
Als Beamter in NRW haben Sie Anspruch auf Beihilfe – der Dienstherr übernimmt einen Teil Ihrer Krankheitskosten, in NRW in der Regel 50 %. Die verbleibenden 50 % müssen Sie selbst versichern.
Für verbeamtete Professoren in NRW ist die Kombination aus Beihilfe und PKV in der Praxis in vielen Fällen die wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Ein Verbleib in der GKV ist rechtlich möglich, führt aber häufig zu spürbaren Nachteilen: Da die GKV die Beihilfeleistungen des Dienstherren nicht berücksichtigt und trotzdem ihren vollen Beitrag erhebt, entsteht eine erhebliche Doppelbelastung. Ob das im Einzelfall gilt, hängt von Einkommen, Familienstand und anderen Faktoren ab.
Das Problem mit dem PKV-Zugang – und was der Optionstarif löst
Viele wissenschaftliche Mitarbeiter sind während der Promotion und Postdoc-Phase GKV-pflichtig. Der Wechsel in die PKV – der mit der Verbeamtung sinnvoll wird – setzt eine Gesundheitsprüfung voraus. Wer Vorerkrankungen hat, zahlt Risikozuschläge oder bekommt Leistungsausschlüsse.
Ohne Optionstarif: PKV-Eintritt zum Zeitpunkt der Verbeamtung
Vollständige Gesundheitsprüfung zum Zeitpunkt des Wechsels. Erkrankungen aus der Zeit als Doktorand oder Postdoc fließen ein. Risikozuschläge oder Ausschlüsse möglich.
Mit Optionstarif: PKV-Wechsel ohne Risikoprüfung
Der Optionstarif sichert das Recht, zu einem definierten späteren Zeitpunkt in die PKV-Vollversicherung zu wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung, zum dann gültigen Beitrag.
Der Optionstarif muss abgeschlossen werden, bevor Erkrankungen eintreten. Er sichert den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses. Wer wartet, bis der Ruf kommt, hat möglicherweise bereits Diagnosen – und zahlt deutlich mehr oder erhält Einschränkungen im Versicherungsschutz.
→ PKV-Optionstarif für wissenschaftliche Mitarbeiter
→ PKV für Professoren NRW im Detail
Altersvorsorge als Professor: Was mit VBL und Depot passiert
Als Angestellter im öffentlichen Dienst zahlen Sie in die VBL ein und erwerben Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit der Verbeamtung endet beides – aber die bereits erworbenen Anwartschaften bleiben erhalten.
Was passiert mit der VBL bei Verbeamtung?
Ihre VBL-Anwartschaft verfällt nicht. Sie werden als beitragsfrei Versicherter weitergeführt, und die bisher erworbenen Versorgungspunkte werden bei Renteneintritt als eigenständige Betriebsrente ausgezahlt – zusätzlich zur Beamtenpension. Wer als Doktorand oder Postdoc nur wenige Jahre eingezahlt hat, wird entsprechend geringe Anwartschaften haben.
Es gibt Situationen, in denen Versicherte über eine Auflösung oder Überleitung ihrer VBL-Anwartschaft nachdenken. Das kann steuerlich nachteilig und strategisch unklug sein. Vor einer solchen Entscheidung sollte die individuelle Situation geprüft werden.
Altersvorsorge trotz Beamtenpension sinnvoll?
Die Beamtenpension ist die Grundlage – aber sie hängt stark von den Dienstjahren ab. Wer die Professur erst mit Mitte 40 antritt, sammelt bis zum Ruhestand deutlich weniger Dienstjahre als die 40, die für die Maximalversorgung nötig wären. Private Zusatzvorsorge – etwa über ein Altersvorsorgedepot oder eine Rürup-Rente – kann diese Lücke schließen und ist für Beamte in bestimmten Konstellationen steuerlich interessant.
Praxisbeispiel: Was passiert, wenn die Entscheidung zu spät fällt
Ein Postdoc, 38 Jahre, an der RWTH Aachen. Ziel: Juniorprofessur, dann W2. BU-Versicherung vorhanden, abgeschlossen mit 28 Jahren – aber ohne Dienstunfähigkeitsklausel. Kein PKV-Optionstarif, weil „noch nicht nötig".
Zwei Jahre später: Diagnose einer chronischen Erkrankung, die zu keiner Einschränkung der aktuellen Arbeit führt, aber bei der PKV-Antragstellung als Risikofaktor gewertet wird. Ergebnis: PKV-Zugang mit deutlichem Zuschlag oder Leistungsausschluss für diese Erkrankung. Ein Optionstarif, zwei Jahre früher abgeschlossen, hätte das verhindert.
Zur BU: Da der Vertrag keine DU-Klausel enthält, ist im Leistungsfall eine vollständige BU-Prüfung nach Versicherungsbedingungen nötig – obwohl der Dienstherr bereits Dienstunfähigkeit festgestellt hat.
Das ist kein Einzelfall. Erkrankungen, die in der Postdoc-Phase auftreten – Rücken, psychische Belastungen, chronische Diagnosen – sind häufig unauffällig im Alltag, aber relevant für die PKV-Risikoprüfung. Der richtige Zeitpunkt für den Optionstarif ist immer: jetzt, solange gesund.
Entscheidungs-Timeline: Was wann zu tun ist
Promotionsphase / TV-L E13
- BU-Versicherung abschließen (günstiges Eintrittsalter, gesunder Gesundheitszustand)
- PKV-Optionstarif prüfen: Professur als mögliche Karriereoption berücksichtigen
Postdoc / Habilitation – Professur als Ziel
- BU-Vertrag auf DU-Klausel prüfen lassen: Formulierung, Deckungsumfang, Qualität
- PKV-Optionstarif abschließen, falls noch nicht vorhanden – solange gesund
- VBL-Stand verstehen: Klassik oder Extra, was bei Wechsel passiert
- Versorgungslückenrechner nutzen: wie groß wäre die Lücke bei früher Dienstunfähigkeit?
Ruf angenommen – vor Dienstantritt
- PKV-Wechsel vorbereiten: Optionstarif aktivieren oder regulär eintreten
- BU: DU-Klausel vorhanden → behalten; nicht vorhanden → Umdeckung prüfen
- DU-Rentenhöhe festlegen: Versorgungslücke in ersten Berufsjahren kalkulieren
- VBL-Situation klären: was passiert mit Anwartschaft bei Verbeamtung
Verbeamteter Professor – laufende Überprüfung
- PKV-Resttarif (50 %) optimieren und regelmäßig prüfen
- DU-Versicherung läuft als Kernabsicherung weiter
- Altersvorsorgedepot fortführen oder aufsetzen, falls Dienstjahre knapp werden
Typische Fehler auf dem Weg zur Professur
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!PKV-Optionstarif zu spät abschließen. Wer wartet, bis der Ruf kommt, hat häufig bereits Vorerkrankungen, die in der PKV zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen. Den Optionstarif abschließen, solange noch gesund – nicht erst wenn der Bedarf entsteht.
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!BU-Vertrag ohne DU-Klausel ungeprüft lassen. Viele ältere Verträge enthalten keine oder eine zu unscharf formulierte Dienstunfähigkeitsklausel. Das fällt oft erst im Leistungsfall auf.
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!DU-Rentenhöhe unterschätzen. Die Versorgungslücke bei früher Dienstunfähigkeit ist in den ersten Berufsjahren besonders groß. Eine DU-Rente, die nur auf dem Papier ausreichend scheint, kann in der Praxis zu niedrig sein.
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!VBL-Anwartschaft vorschnell auflösen. Die VBL-Anwartschaft geht bei Verbeamtung nicht verloren – sie ruht. Eine vorschnelle Auflösung kann steuerlich nachteilig und strategisch unklug sein.
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!Altersvorsorge als „erledigt" betrachten. Die Beamtenpension ist solide, aber bei spät begonnener Professur und kürzerer Dienstzeit kann die tatsächliche Versorgungshöhe spürbar unter der Maximalversorgung liegen.
„Der häufigste Fehler, den ich bei angehenden Professoren sehe: Sie bekommen den Ruf, freuen sich – und denken erst Wochen danach an PKV und DU. Dann stellt sich heraus, dass in den letzten Jahren eine Diagnose gestellt wurde. Der PKV-Zugang wird teurer, der BU-Vertrag enthält keine DU-Klausel. Beides wäre vermeidbar gewesen. Der PKV-Optionstarif ist kein Produkt für den akuten Bedarf. Er ist die Entscheidung, die man trifft, bevor man sie braucht."
Nächste Schritte
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BU-Vertrag prüfen lassen Enthält er eine Dienstunfähigkeitsklausel? Und wenn ja – ist sie sauber formuliert?
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PKV-Optionstarif klären Falls noch nicht vorhanden: abschließen, solange keine relevanten Diagnosen vorliegen.
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Versorgungslücke berechnen Mit dem DU-Versorgungslückenrechner ermitteln, wie hoch die Lücke bei früher Dienstunfähigkeit wäre.
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Strategie-Check vereinbaren Alle drei Punkte in einem Gespräch durchgehen – am besten bevor der Ruf kommt, nicht danach.
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Häufige Fragen
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Genau das sollte vor dem Ruf entschieden sein. Ich gehe das mit Ihnen konkret durch.
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