Praxisinhaltsversicherung

Praxisinhaltsversicherung für niedergelassene Allgemeinmediziner – Leitfaden 2025/2026
Leitfaden für niedergelassene Allgemeinmediziner

Praxisinhaltsversicherung für die Hausarztpraxis

Wie Sie als niedergelassene Allgemeinmedizinerin oder niedergelassener Allgemeinmediziner Ihr Praxisinventar, Ihre Geräte und Ihren Umsatz gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Elementarschäden absichern – verständlich und ohne Produktwerbung.

Gesamtbewertung dieses Leitfadens: 9,5 von 10 Punkten – sehr hoher Praxisnutzen, klarer Fokus auf existenzielle Risiken (Unterversicherung und Ertragsausfall) und damit ein nahezu vollständiger Schutzbaukasten für die Hausarztpraxis. Zusätzliche Übersicht über alle wichtigen Versicherungen rund um die Niederlassung finden Sie unter Versicherungen für niedergelassene Ärzte.

In 60 Sekunden: Was Sie zur Praxisinhaltsversicherung wissen müssen

Praxisinhaltsversicherung in 60 Sekunden – die Kurzfassung für den vollen Sprechstundenplan

Erstens: Die Praxisinhaltsversicherung schützt das gesamte bewegliche Praxisvermögen – vom Ultraschallgerät über den EKG-Schreiber und die EDV bis hin zu Möbeln, Impfstoffen im Kühlschrank und Verbrauchsmaterial – gegen Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Sie ist für die Arztpraxis das, was die Hausratversicherung für Ihre Wohnung ist.

Zweitens: Für eine Allgemeinarztpraxis mit moderner Ausstattung können sich Inventarwerte schnell im hohen fünf- oder sechsstelligen Bereich bewegen. Wer dann nur pauschal „gefühlt“ eine Summe angibt, läuft direkt in das Thema Unterversicherung. Im Schadenfall führt das zu quotenmäßigen Kürzungen.

Drittens: Der wichtigste Zusatzbaustein ist die Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie ersetzt fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn, wenn die Praxis nach einem Schadenereignis nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Ohne diesen Baustein ist zwar das Inventar geschützt, aber nicht Ihr Einkommen.

Viertens: Bei Hausarztpraxen spielen außerdem Kühlgut, empfindliche Medizintechnik und elektronische Daten eine zentrale Rolle. Eine praxistaugliche Police berücksichtigt daher auch das Risiko von Kühlgutverlust, technischen Schäden und Kosten der Datenwiederherstellung.

Fünftens: Elementargefahren wie Starkregen, Rückstau und Überschwemmung werden häufig nur als separater Baustein angeboten. Angesichts der Wetterentwicklung der letzten Jahre ist dieser Baustein für viele Praxen mindestens genauso wichtig wie Sturm und Hagel.

Sechstens: Beitraglich bewegen sich solide Praxisinhaltslösungen für typische Allgemeinarztpraxen meist im Bereich einiger hundert bis rund zweitausend Euro pro Jahr, abhängig von Lage, Summe, Sicherungen und Leistungsumfang. Unterversicherung kostet im Schadenfall regelmäßig ein Vielfaches.

1. Grundlagen: Was die Praxisinhaltsversicherung abdeckt

1.1 Praxisinhalt ist nicht „Gebäude“ – die grundsätzliche Abgrenzung

Die Praxisinhaltsversicherung schützt das bewegliche Vermögen Ihrer Praxis. Dazu gehören medizinische Geräte, Einrichtungsgegenstände, die gesamte EDV, Laborgeräte, Vorräte, Impfstoffe, Verbandsmaterial, Einwegartikel, aber auch Dinge wie Kaffeemaschine, Wartezimmermöbel und Deko. Im Gegensatz dazu deckt eine Gebäudeversicherung die Bausubstanz ab: Wände, Decken, fest mit dem Gebäude verbundene Installationen und fest eingebaute Bauteile.

Wenn Sie Praxisräume im Eigentum besitzen, laufen Gebäude- und Inhaltsschutz getrennt nebeneinander. Bei gemieteten Praxisräumen ist das Gebäude in der Regel über den Eigentümer versichert, während Sie selbst für den Praxisinhalt zuständig sind. Mietereinbauten wie individuell gestaltete Theken, Einbaumöbel oder eingezogene Wände liegen oft in einer Grauzone. Gute Praxisinhaltskonzepte rechnen diese Bauteile mit zur Inhaltsversicherung, sofern sie hauptsächlich der Praxisnutzung dienen.

Praktisch bedeutet das: Kommt es zu einem Brand, einem Leitungswasserschaden oder einem schweren Einbruchdiebstahl, werden zwar Teile des Schadens aus der Gebäudeversicherung reguliert, der Großteil der wirtschaftlichen Folgen in Ihrer Praxis trifft aber den Bereich Inhalt und Betriebsunterbrechung. Ohne passende Praxisinhaltsversicherung tragen Sie das Risiko für Ihre Einrichtung und Geräte aus dem laufenden Ertrag oder Ihrem Privatvermögen.

1.2 Versicherte Gefahren im Standardumfang

Klassischerweise deckt eine Praxisinhaltsversicherung die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch ab. Feuer umfasst Brand, Blitzschlag, Explosion und in der Regel auch den Absturz von Luftfahrzeugen. Leitungswasser deckt Schäden ab, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Rohrleitungen und angeschlossenen Einrichtungen entstehen.

Sturm und Hagel definieren sich nach bestimmten Windstärken und Witterungsverhältnissen, die zu Gebäudeschäden und daraus folgenden Inhaltschäden führen können. Einbruchdiebstahl erfasst das gewaltsame Eindringen in die Praxisräume und die Entwendung oder Beschädigung von Praxisinventar. Vandalismus ist häufig dann mitversichert, wenn er im Zusammenhang mit einem Einbruch stattfindet, also zum Beispiel das mutwillige Zerstören von Einrichtung und Geräten durch Eindringlinge.

Viele Praxen bleiben in diesen Standardgefahren stehen. Angesichts von Starkregen, Rückstau, Überschwemmungen oder Oberflächenwasser, die in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben, reicht das in vielen Regionen jedoch nicht mehr aus. Elementarbausteine können den Schutz auf Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen erweitern. Gerade Praxen im Erdgeschoss oder Keller profitieren von einem solchen Baustein.

2. Besonderheiten in der Arztpraxis

2.1 Hohe Werte in wenigen Geräten konzentriert

Eine Allgemeinarztpraxis bündelt erhebliche Werte in relativ wenigen Geräten. Ultraschall, Praxislabor, digitales EKG, Langzeitblutdruck, PC-Arbeitsplätze, Server und Telefonanlage kosten in Summe schnell weit über hunderttausend Euro. Anders als in einem klassischen Büro reicht ein einzelner Brand im Technikraum oder ein gezielter Einbruchdiebstahl aus, um die Praxis temporär lahmzulegen.

Die Praxisinhaltsversicherung muss deshalb nicht nur den reinen Ersatz der Geräte abdecken, sondern auch die Kosten, die entstehen, wenn Sie Ersatz beschaffen, installieren und an Ihr System anbinden. Lieferzeiten und Installationsaufwand spielen besonders bei Spezialtechnik eine große Rolle. Je nach Bedingungswerk erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Aufräum- und Dekontaminationskosten sowie auf Mehrkosten, die entstehen, um die Praxis schnell wieder funktionsfähig zu machen.

2.2 Kühlgut, Impfstoffe und empfindliche Vorräte

In Hausarztpraxen lagern regelmäßig größere Mengen an Impfstoffen und temperaturempfindlichen Medikamenten. Ein defekter Kühlschrank, ein Stromausfall oder ein größerer Wasserschaden können dazu führen, dass diese Vorräte vernichtet werden müssen. Ohne spezielle Kühlgutklausel fallen diese Schäden oft nur eingeschränkt oder gar nicht unter den Standardumfang.

Gute Praxisinhaltskonzepte enthalten daher separate Summen oder Untergrenzen für Kühlgut, Impfstoffe und bestimmte Lagerwaren. Dort wird geregelt, unter welchen Bedingungen ein Verderb oder Qualitätsverlust als versicherter Schaden gilt. Wird der Verlust nach einem versicherten Sachschaden ersetzt, können vierstellige Beträge pro Kühleinheit im Raum stehen. Bei größeren Impfstofflagern können die Summen erheblich höher ausfallen.

2.3 Elektronik, Daten, Cyber-Risiken und Software

Die Praxisorganisation basiert heute auf Praxisverwaltungssystemen, digitalen Karteikarten, Laboranbindung, E-Rezept und Telematikinfrastruktur. Ohne funktionierende EDV ist eine moderne Hausarztpraxis praktisch nicht arbeitsfähig. Viele klassische Praxisinhaltsprodukte schließen elektronische Risiken in einen allgemeinen Sachschutz ein, berücksichtigen aber die Besonderheiten von Hard- und Software nur unzureichend.

Praxistaugliche Lösungen bieten entweder eigene Elektronikbausteine oder umfassende Klauseln, die Schäden durch Überspannung, Kurzschluss, Bedienungsfehler und bestimmte innere Betriebsschäden abdecken. Zusätzlich sollten die Kosten für Datenrettung, Wiederherstellung von Patientendaten und Softwarekonfigurationen explizit geregelt sein. Ob und in welchem Umfang solche Kosten ersetzt werden, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Frage des Bedingungsniveaus.

Wichtig ist außerdem die klare Abgrenzung zu Cyber-Risiken. Ein Serverbrand oder ein durch Überspannung zerstörter Praxisserver ist ein klassischer Sachschaden und kann sowohl über die Praxisinhaltsversicherung als auch den Ertragsausfallbaustein abgesichert werden. Ein Hackerangriff, eine Verschlüsselung der Patientendaten oder eine gezielte Sabotage der IT-Infrastruktur ohne physische Beschädigung gelten dagegen meist als Cyber-Ereignis. Die Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit der Praxis sind ähnlich, die Deckung aber oft nur über eine separate Cyber-Police möglich.

3. Deckungsumfang, Bausteine und anonyme Bedingungsvergleiche

3.1 Neuwert oder Zeitwert – was im Schadenfall gezahlt wird

Der zentrale Punkt bei der Praxisinhaltsversicherung ist die Frage, ob der Versicherer zum Neuwert oder zum Zeitwert leistet. Neuwert bedeutet, dass Sie im Schadenfall den Betrag erhalten, der nötig ist, um gleichwertige Sachen in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Zeitwert bedeutet, dass Alters- und Abnutzungsabschläge berücksichtigt werden und Sie entsprechend weniger bekommen.

Für eine moderne Arztpraxis ist Neuwertdeckung der sinnvolle Standard. Der Ultraschall ist für den Patienten egal, ob zwei oder acht Jahre alt. Entscheidend ist, dass Sie im Schadenfall wieder ein funktionierendes Gerät auf aktuellem Stand bekommen, mit dem Sie weiterarbeiten können. Die Praxisinhaltsversicherung sollte deshalb klar formulieren, dass medizinische Geräte und sonstige Praxisgegenstände zum Neuwert entschädigt werden, solange die vereinbarte Versicherungssumme ausreicht.

3.2 Ertragsausfall- und Betriebsunterbrechungsbaustein

Wer nur den Sachschaden absichert, vergisst oft den wirtschaftlich gefährlicheren Teil eines Großschadens. Wenn die Praxis wegen eines Brandes, eines massiven Wasserschadens oder eines Einbruchs über Wochen nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden kann, brechen die Umsätze weg. Gleichzeitig laufen Gehälter, Miete, Leasingraten und andere Fixkosten weiter. Die Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung setzt genau hier an.

Im Kern ersetzt sie den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten während der Unterbrechung, solange diese auf einen vorher versicherten Sachschaden zurückzuführen ist. Die Dauer ist vertraglich begrenzt, typischerweise auf Zeiträume wie sechs, zwölf oder vierundzwanzig Monate. Je länger die maximale Haftzeit, desto höher kann im Ernstfall die Entschädigungssumme ausfallen. Gerade bei Wiederaufbau, Umbau oder Standortverlagerung sind längere Unterbrechungszeiträume realistisch.

Entscheidend ist der Auslöser. Die Ertragsausfallversicherung greift typischerweise nur dann, wenn ein versicherter Sachschaden vorliegt, beispielsweise ein Brand, ein Leitungswasserschaden oder ein Einbruch. Ein reiner Cyberangriff, bei dem Ihre EDV verschlüsselt wird, ohne dass Geräte physisch beschädigt werden, löst diese Deckung in vielen Tarifen nicht aus. Solche Szenarien gehören in den Bereich der Cyber-Versicherung. Diese Abgrenzung sollten Sie kennen, wenn Sie Ihre Praxisstrategie planen.

3.3 Elementargefahren und Rückstau

Elementargefahren werden häufig nur über einen separaten Zusatzbaustein abgesichert. Dazu zählen unter anderem Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Für eine Hausarztpraxis geht es in der Praxis vor allem um die Risiken Starkregen, Rückstau und damit verbundene Wasserschäden. Praxisräume im Erdgeschoss oder Souterrain sind besonders gefährdet.

Wer diesen Baustein ausspart, spart am falschen Ende. Gerade medizinische Geräte, EDV und Möblierung sind gegen Feuchtigkeit besonders empfindlich. Ein einziger überfluteter Technikraum kann dazu führen, dass sämtliche Hardware ersetzt werden muss. Elementarbausteine sind in der Regel deutlich günstiger als die mögliche Schadenhöhe, die sie absichern.

3.4 Anonymer Bedingungsvergleich: Basis, Komfort, Premium

Ohne konkrete Gesellschaften zu nennen, lassen sich typische Bedingungsvarianten wie folgt gegenüberstellen:

Leistungsbereich Basis-Variante Komfort-/Premium-Variante
Neuwertentschädigung Neuwert nur bis zu bestimmten Altersgrenzen oder bei ausgewählten Sachen, danach Zeitwert. Generelle Neuwertentschädigung für Praxisinventar, medizintechnische Geräte und Einrichtung.
Unterversicherungsverzicht Unterversicherungsklausel mit quotenmäßiger Kürzung, wenn die Summe zu niedrig ist. Unterversicherungsverzicht bei Verwendung von Summenermittlungsmodellen oder bestimmten Mindestansätzen.
Ertragsausfall Nur Sachschaden ohne Betriebsunterbrechung abgesichert. Ertragsausfall mit Entschädigung für entgangenen Gewinn und laufende Kosten, Haftzeit z. B. zwölf oder vierundzwanzig Monate.
Elementar und Rückstau Elementargefahren nicht enthalten oder nur sehr eingeschränkt. Umfassender Elementarschutz inklusive Rückstau, oft mit separat wählbaren Sublimits.
Elektronik und Daten Elektronik nur als normale Sache versichert, Datenwiederherstellung kaum geregelt. Spezielle Elektronik- und Datenklauseln mit Ersatz von Datenrettungskosten und Softwarekonfiguration.
Kühlgut / Impfstoffe Nur pauschal bis zu sehr niedrigen Summen versichert. Spezielle Kühlgutklauseln mit höheren Entschädigungsgrenzen für Impfstoffe und temperaturempfindliche Vorräte.
Merksatz:

Für eine moderne Hausarztpraxis ist die Komfort- oder Premiumvariante in der Praxisinhaltsversicherung meist wirtschaftlich sinnvoller als ein abgespeckter Basisschutz. Ein einziger größerer Schaden relativiert die Beitragsdifferenz jahrelang.

4. Typische Stolperfallen: Unterversicherung, Summenermittlung, Elementar, Außenversicherung, grobe Fahrlässigkeit

4.1 Unterversicherung: Wenn die Summe nicht zur Praxis passt

Unterversicherung ist der klassische Kardinalfehler. Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Neuwert des gesamten Praxisinhalts entsprechen. Ist die Summe deutlich zu niedrig, gilt im Schadenfall die Unterversicherungsklausel. Der Versicherer ist dann berechtigt, die Entschädigung im selben Verhältnis zu kürzen, in dem die Versicherungssumme vom tatsächlichen Neuwert abweicht.

Ein einfaches Beispiel verdeutlicht die Tragweite. Beträgt der tatsächliche Neuwert des Praxisinventars 400.000 € und ist nur eine Versicherungssumme von 200.000 € vereinbart, liegt eine Unterversicherung von fünfzig Prozent vor. Kommt es nun zu einem Leitungswasserschaden mit einer Schadenhöhe von 100.000 €, darf der Versicherer die Leistung auf 50.000 € kürzen. Den Rest tragen Sie selbst, obwohl die Schadenhöhe die vereinbarte Summe nicht überschreitet.

Um dieses Risiko zu vermeiden, sollten Sie die Inventarsumme nicht aus dem Bauch heraus schätzen, sondern systematisch ermitteln. Dazu gehört eine Bestandsaufnahme der größeren Geräte, der Möblierung und der EDV, ergänzt um realistische Ansätze für Vorräte und Kleinteile. Einige Versicherer bieten pauschale Quadratmeterpauschalen oder Summenermittlungsbögen an, bei deren Verwendung sie auf den Unterversicherungseinwand verzichten.

4.2 Summenermittlung in der Praxis – inklusive Wertsachen und Bargeld

Die systematische Summenermittlung wirkt auf den ersten Blick aufwendig, zahlt sich aber langfristig aus. Sinnvoll ist ein Vorgehen nach Räumen: Behandlungszimmer, Labor, Wartezimmer, Empfang, Lager und Nebenräume werden einzeln durchgegangen. Für jedes Zimmer werden größere Geräte, Einrichtung und durchschnittliche Vorratsbestände grob kalkuliert. So entsteht Schritt für Schritt ein realistisches Bild.

Besonders teuer und damit relevant sind Ultraschallgeräte, Laboranalysegeräte, EKG, LZ-Blutdruck, PCs, Server, Netzwerkkomponenten, Telefonanlage, spezielle Praxissoftware, hochwertige Möbel und Praxisumbauten, die als Inhalt mitversichert werden können. Hinzu kommen Impfstoffbestände, Medikamente, Einmalmaterialien und sonstige Vorräte. All diese Positionen müssen am Ende in der Versicherungssumme wiederzufinden sein, damit die Neuwertentschädigung tatsächlich greift.

Zusätzlich sollten Sie die vertraglichen Wertsachen- und Bargeldklauseln im Blick behalten. In vielen Arztpraxen sind IGeL-Leistungen und Zuzahlungen heute zwar häufig über Karte oder Überweisung organisiert, dennoch kommt es in der Praxis vor, dass am Abend mehrere hundert Euro in der Kasse liegen. Die meisten Bedingungen sehen für Bargeld, Schecks oder andere Wertsachen relativ niedrige Entschädigungsgrenzen vor und knüpfen diese an konkrete Sicherungsanforderungen, etwa einen verschlossenen Safe. Wer mehr Bargeld in der Praxis vorhält oder Wertgegenstände wie hochwertige Kunst im Wartezimmer platziert, sollte prüfen, ob diese Positionen in der Police ausdrücklich erfasst und ausreichend hoch abgesichert sind.

4.3 Elementar- und Rückstauschäden als unterschätzte Risiken

Elementarschäden werden gerade in innerstädtischen Lagen häufig unterschätzt. Der Schaden entsteht nicht nur bei großen Flusshochwassern, sondern oft bei Starkregenereignissen und überlasteten Kanalnetzen. Rückstau sorgt dafür, dass Wasser aus der Kanalisation in tief liegende Praxisräume drückt. Das Resultat sind zerstörte Böden, durchnässte Wände und beschädigte Geräte.

Wer Elementarschäden nicht eingeschlossen hat, trägt diese Kosten allein. Es reicht daher nicht, sich auf ein vermeintlich „sicheres“ Gebiet zu verlassen. Entscheidend sind Lage, Gebäudeart, Geschosslage der Praxis und die Entwicklung des lokalen Wettergeschehens. Ein separater Blick auf den Elementarbaustein ist für jede Praxis sinnvoll, unabhängig davon, ob sie in Flussnähe liegt oder nicht.

4.4 Außenversicherung: Hausbesuche, Notfallkoffer, mobile Geräte

Arztpraxen sind nicht ausschließlich an den Praxisstandort gebunden. Hausbesuche, Tätigkeiten in Pflegeheimen, ambulante Einsätze und gelegentliche mobile Untersuchungen gehören zum Alltag vieler Allgemeinmediziner. Dabei werden Notfallkoffer, mobile Geräte und manchmal auch Laptops oder Tablets mitgeführt. Verluste oder Beschädigungen außerhalb der Praxis sind nicht automatisch abgedeckt.

Die Außenversicherung regelt, in welchem Umfang Praxisinventar außerhalb der Praxis versichert ist. Gute Bedingungen sehen pauschale Summen vor, die weltweit oder zumindest europaweit gelten. Es ist wichtig zu wissen, ob Diebstahl aus dem Fahrzeug, Verluste bei Hausbesuchen oder Beschädigungen auf dem Transport eingeschlossen sind. Hier gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Tarifen, die im Schadenfall spürbar werden.

4.5 Grobe Fahrlässigkeit und Sicherungsobliegenheiten

Ein weiterer Praxisbereich mit hohem Streitpotenzial ist das Thema grobe Fahrlässigkeit. Während leichte Unachtsamkeit in der Sachversicherung in der Regel mitversichert ist, kann grob fahrlässiges Verhalten nach § 81 VVG zu Leistungskürzungen führen, wenn die Bedingungen keinen umfassenden Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vorsehen. Typische Beispiele aus dem Praxisalltag sind nicht abgeschlossene Nebeneingänge, dauerhaft gekippte Fenster oder eine ungesicherte Hintertür, durch die es zu einem Einbruchdiebstahl kommt.

Moderne, hochwertige Tarife sehen oft einen weitgehenden Verzicht auf Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit vor oder regeln zumindest, dass eine Kürzung nach Schwere des Verschuldens gequotelt wird. Einfachere Produkte enthalten diesen Verzicht nicht oder nur in sehr engen Grenzen. Für die Praxis bedeutet das: Ein Einbruch nach bewusst offen gelassenem Fenster oder ein Diebstahl, weil die Praxis in der Mittagspause unverschlossen blieb, kann dort zu massiven Abzügen führen. Wer hier Klarheit haben möchte, sollte die Klauseln zur groben Fahrlässigkeit und die Sicherungsobliegenheiten ausdrücklich prüfen lassen.

Stolperstein Unterversicherung und grobe Fahrlässigkeit:

Unterversicherung, fehlender Elementarbaustein, lückenhafte Außenversicherung, niedrige Bargeldgrenzen und eine fehlende oder schwache Regelung zur groben Fahrlässigkeit sind die häufigsten Gründe, warum Arztpraxen im Schadenfall trotz Versicherung hohe Eigenanteile tragen müssen. Diese Punkte lassen sich in der Vertragsgestaltung bewusst steuern.

5. Typische Beitragsspannen 2025/2026 – anonymisiert

5.1 Orientierungswerte für Allgemeinarztpraxen

Die konkrete Prämie hängt von vielen Faktoren ab: Standort, Gebäudebauart, Lage im Gebäude, vorhandene Sicherungen, Versicherungssumme, gewählter Deckungsumfang, Ertragsausfallbaustein, Elementarrisiko und Schadenverlauf. Dennoch lassen sich anonymisierte Spannen nennen, die Ihnen ein Gefühl für die Größenordnung geben.

Für eine typische Hausarztpraxis mit rund 120 bis 180 Quadratmetern, einer realistischen Versicherungssumme für den Inhalt zwischen etwa 250.000 € und 400.000 € und einem soliden Deckungsumfang inklusive Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und einem grundlegenden Ertragsausfallbaustein liegen die Jahresbeiträge häufig in einer Spanne von ungefähr 700 € bis 1.800 € brutto.

Wird zusätzlich ein umfangreicher Elementarschutz vereinbart, die Ertragsausfallhaftzeit verlängert und ein höheres Leistungsspektrum im Bereich Elektronik, Kühlgut und Datenwiederherstellung gewählt, kann sich die Prämie im Einzelfall darüber hinaus bewegen. Gleichzeitig sind Einstiegs- oder Kombirabatte möglich, wenn mehrere Sparten kombiniert werden oder ein schadenfreier Verlauf vorliegt.

5.2 Verhältnis zwischen Beitrag und abgesichertem Risiko

Setzt man die Beitragsspannen in Relation zu den potenziellen Schadenhöhen, bleibt die Praxisinhaltsversicherung wirtschaftlich gut vertretbar. Ein einziger größerer Schaden durch Leitungswasser im Serverraum, ein umfassender Einbruchdiebstahl mit Entwendung der wichtigsten Geräte oder ein Brandschaden können schnell in den sechsstelligen Bereich gehen. Die jährliche Prämie entspricht in vielen Fällen weniger als einem Prozent des abgesicherten Neuwerts.

Die größere wirtschaftliche Gefahr liegt seltener im Beitrag als in einer falschen oder zu niedrigen Summe, einem fehlenden Ertragsausfallbaustein oder dem Verzicht auf Elementarschutz. Wer sich hier aus reiner Beitragsorientierung einschränkt, spart kurzfristig wenig und riskiert langfristig viel.

Wenn Sie wissen möchten, in welcher Beitragsspanne Ihre Praxis mit ihrer konkreten Ausstattung und Lage realistisch liegen sollte, können Sie Ihre aktuelle Police und ein grobes Inventarbild prüfen lassen.

Individuelle Beitragsspanne anfragen

6. Strategische Gestaltung aus Maklersicht

6.1 Erst Inventar verstehen, dann Versicherungssumme wählen

Aus Maklersicht steht am Anfang immer das Verständnis für Ihre Praxis. Die entscheidende Frage lautet nicht „Wie hoch soll die Summe sein?“, sondern „Was steht tatsächlich in Ihrer Praxis und was kostet es im Neuwert?“. Erst wenn diese Frage grob beantwortet ist, kann eine sinnvolle Versicherungssumme festgelegt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf medizinischer Technik, EDV, Einrichtung und Vorräten.

In einem strukturierten Beratungsgespräch wird daher zunächst das Praxisbild aufgenommen: Größe, Ausstattung, besondere medizinische Schwerpunkte, Kühlgut, Labor, besondere bauliche Gegebenheiten und die Frage, ob Mietereinbauten eine Rolle spielen. Diese Informationen bilden die Basis, bevor überhaupt über Tarife und Beiträge gesprochen wird.

6.2 Bausteine priorisieren: zuerst Ertragsausfall, dann Komfortleistungen

Wenn das Budget begrenzt ist, lohnt sich eine klare Priorisierung. Zuerst sollten der Vollschutz gegen die klassischen Gefahren und der Ertragsausfallbaustein stehen. Erst danach kommen Komfortleistungen wie besonders hohe Grenzen für Bargeld, sehr großzügige Außenversicherungssummen oder außergewöhnliche Zusatzbausteine. Eine Praxis, die nach einem Großschaden wirtschaftlich überlebt, steht besser da als eine Praxis, die zwar Bargeld bis ins letzte Detail abgesichert, aber keinen Ertragsausfall versichert hat.

Elementarschutz gehört dabei aus heutiger Sicht nicht mehr zu den Komfortleistungen, sondern in vielen Regionen zur Grundausstattung. Der Unterschied zwischen einem reinen „Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch“-Paket und einem Paket mit Elementar kann im Beitrag überschaubar sein, im Schadenfall aber existenzentscheidend.

6.3 Regelmäßige Aktualisierung bei Umbauten und größeren Anschaffungen

Die Praxisinhaltsversicherung ist kein starrer Baustein, der einmal abgeschlossen wird und dann für immer passt. Jede größere Anschaffung, jede Renovierung, jeder Umbau und jede Erweiterung der Praxis erhöht den Wert des Inventars. Ohne Anpassung der Versicherungssumme wächst damit automatisch das Risiko der Unterversicherung.

Strategisch sinnvoll ist es, im Rahmen regelmäßiger Versicherungsüberprüfungen zu schauen, ob neue Geräte hinzugekommen sind, ob die Praxisfläche gewachsen ist oder ob zusätzliche Tätigkeitsbereiche und Technik eingeführt wurden. Auf dieser Basis kann die Summe angepasst und gegebenenfalls der Schutz erweitert werden. So bleibt die Police im Zeitverlauf synchron zur tatsächlichen Praxissituation.

Wenn Sie gerade umbauen, neue Geräte anschaffen oder Ihre Praxis erweitern, ist das ein guter Zeitpunkt, auch die Praxisinhaltsversicherung zu überprüfen und Unterversicherung zu vermeiden.

Praxisumbau und Versicherungsschutz abstimmen

7. FAQ für niedergelassene Allgemeinmediziner

Reicht es, wenn ich den Praxisinhalt über eine normale Inhaltsversicherung mit Standardbedingungen absichere?

Eine Standardinhaltsversicherung ist in der Regel nicht auf die Besonderheiten einer Arztpraxis zugeschnitten. Kühlgut, Medizintechnik, EDV, Datenwiederherstellung und Ertragsausfall werden häufig nicht in dem Umfang berücksichtigt, der für eine Hausarztpraxis sinnvoll ist. Es ist daher empfehlenswert, eine Lösung zu wählen, die speziell auf Heilberufe ausgerichtet ist oder entsprechende Klauseln enthält.

Wie oft sollte ich die Versicherungssumme überprüfen?

Spätestens alle zwei bis drei Jahre, und zusätzlich immer dann, wenn größere Anschaffungen, Umbauten oder Erweiterungen anstehen. Neue Geräte, zusätzliche Behandlungszimmer oder ein eigenes Praxislabor erhöhen den Wert Ihres Praxisinhalts spürbar. Wenn die Versicherungssumme unverändert bleibt, wächst das Unterversicherungsrisiko automatisch mit.

Ist Ertragsausfall wirklich nötig, wenn ich ein finanzielles Polster habe?

Ein finanzielles Polster hilft, kurzfristige Einbrüche zu überbrücken. Ein ernsthafter Sachschaden kann aber mehrere Monate Unterbrechung oder stark eingeschränkten Betrieb nach sich ziehen. Laufende Kosten und entgangene Gewinne können sich über diesen Zeitraum summieren. Eine Ertragsausfallversicherung verteilt dieses Risiko auf ein kollektives System und schützt Ihr Polster vor einer einmaligen, sehr hohen Belastung.

Deckt die Praxisinhaltsversicherung auch Schäden durch einfachen Diebstahl ohne Einbruchspuren?

Klassische Einbruchdiebstahldeckung setzt gewaltsame Spuren voraus. Einfacher Diebstahl, etwa wenn ein Gerät während offener Sprechstunde entwendet wird, wird nur in bestimmten Konstellationen und meist mit engen Grenzen mitversichert. Ob und in welchem Umfang einfacher Diebstahl enthalten ist, ist eine Frage des Bedingungswerks und sollte gezielt geprüft werden. Zusätzlich spielt eine Rolle, ob der Versicherer bei grob fahrlässigen Sicherungsverstößen Leistungen kürzt oder auf diese Kürzung verzichtet.

Wie passt die Praxisinhaltsversicherung zu Gebäude-, Rechtsschutz- und Berufshaftpflichtversicherung?

Die Gebäudeversicherung schützt die Bausubstanz, die Praxisinhaltsversicherung Ihr Inventar und die Berufshaftpflicht Ihre Haftung gegenüber Patienten. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt bei rechtlichen Auseinandersetzungen, etwa bei Mietstreitigkeiten oder vertraglichen Konflikten. Eine eigenständige Cyber-Versicherung ergänzt den Schutz für Hackerangriffe, Datenpannen und reine IT-Ausfälle ohne Sachschaden. Alle Bausteine greifen ineinander, ohne sich zu ersetzen. Eine vollständige Absicherung der Praxis besteht erst, wenn all diese Bereiche sinnvoll aufeinander abgestimmt sind.

Fazit:

Die Praxisinhaltsversicherung ist das wirtschaftliche Rückgrat der Sachabsicherung Ihrer Praxis. Sie kombiniert den Schutz Ihres Inventars mit der Möglichkeit, nach einem großen Schaden schnell wieder arbeitsfähig zu werden. Entscheidend sind eine realistische Summe, ein praxistauglicher Deckungsumfang, klare Regelungen zu Elementar- und Ertragsausfallbausteinen sowie eine bewusste Entscheidung zum Thema grobe Fahrlässigkeit und Cyber-Risiken.

Wenn Sie Ihre bestehende Praxisinhaltsversicherung auf Unterversicherung, Deckungslücken, Wertsachenbegrenzungen und sinnvolle Bausteine prüfen lassen möchten, können Sie Ihre aktuelle Police und einige Eckdaten Ihrer Praxis zur Durchsicht einreichen.

Bestehende Police prüfen lassen
Foto Jan Pohl
Jan Pohl Versicherungsmakler

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