Existenzsicherung niedergelassene Ärzte

BU, Praxisausfall & KTG – Abgrenzung und richtige Kombination der Bausteine

Die vier Säulen der ärztlichen Existenzsicherung – Praxisausfall, BU, Krankentagegeld und Betriebsunterbrechung
Ärzte & niedergelassene Mediziner

Die vier Säulen der ärztlichen Existenzsicherung: Abgrenzung von Praxisausfall, BU, Krankentagegeld und Betriebsunterbrechung

Wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeld, Praxisausfallversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung zusammenwirken – und welche Lücken niedergelassene Ärzte unbedingt vermeiden sollten.

Als niedergelassener Arzt bist du nicht nur Arzt, sondern gleichzeitig Arbeitgeber, Unternehmer und häufig auch Familienernährer. Deine wirtschaftliche Existenz hängt deshalb nicht allein von deiner persönlichen Arbeitskraft ab, sondern ebenso von der Funktionsfähigkeit deiner Praxis – mit Räumen, technischer Ausstattung, Mitarbeitern, laufenden Fixkosten und einem stabilen Patientenzufluss.

Dieser Leitfaden zeigt dir, wie die vier Bausteine Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeld, Praxisausfallversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung ineinandergreifen, welche typischen Lücken in der Praxisberatung vorkommen und wie du für deine eigene Praxis realistische Summen und Laufzeiten ableitest. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung, geben dir aber einen fundierten Rahmen für deine Entscheidungen.

1. Einleitung: Was heißt „Existenzsicherung“ für niedergelassene Ärzte?

Als niedergelassener Arzt bist du nicht nur Arzt, sondern gleichzeitig Arbeitgeber, Unternehmer und häufig auch Familienernährer. Deine wirtschaftliche Existenz hängt deshalb nicht allein von deiner persönlichen Arbeitskraft ab, sondern ebenso von der Funktionsfähigkeit deiner Praxis. Es geht um Räume und technische Ausstattung, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um laufende Fixkosten und um einen stabilen Patientenzufluss. Sobald an einer dieser Stellen etwas bricht, gerät schnell das gesamte System ins Wanken.

Viele Ärzte verbinden mit dem Begriff „Existenzsicherung“ zunächst ausschließlich die Berufsunfähigkeitsversicherung. Das ist nachvollziehbar, denn ohne eigenes Einkommen funktioniert weder die private Lebensplanung noch der Praxisbetrieb. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung allein nicht genügt. Wenn du deine ärztliche Existenz dauerhaft stabil halten möchtest, brauchst du vier Bausteine, die sauber ineinandergreifen: eine Berufsunfähigkeitsversicherung für deinen langfristigen Einkommensschutz, ein Krankentagegeld für den vorübergehenden Verdienstausfall, eine Praxisausfallversicherung für deine laufenden Praxiskosten sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung für den Fall, dass ein Sachschaden den Praxisbetrieb lahmlegt.

Wenn einer dieser Bausteine gar nicht vorhanden ist oder deutlich zu klein dimensioniert wurde, entstehen unweigerlich Lücken. Diese Lücken können sich entweder in deinem privaten Haushalt bemerkbar machen, weil Einkommen wegbricht, oder in der Liquidität deiner Praxis, weil Fixkosten weiterlaufen, während die Einnahmen ausfallen. Ziel dieses Leitfadens ist es, dir die vier Säulen klar voneinander abzugrenzen, ihre Wechselwirkungen zu verstehen und anhand von Rechenbeispielen ein Gefühl dafür zu bekommen, welche Größenordnungen für dich realistisch sind.

2. Die 4 Säulen im Überblick – Privat vs. Praxis / Kurzfristig vs. Langfristig

Am besten lässt sich das Thema strukturieren, wenn du dir deine Situation entlang von zwei Achsen vorstellst. Die erste Achse unterscheidet zwischen deiner privaten Ebene und der Ebene der Praxis als eigenständigem wirtschaftlichem Betrieb. Auf der privaten Ebene geht es um dein persönliches Nettoeinkommen, deine Familie und deinen Lebensstandard. Auf der Praxisebene geht es um Miete, Personal, Leasingraten, Versicherungen und alle anderen Kosten, die unabhängig davon anfallen, ob du selbst im Behandlungszimmer stehst oder nicht.

Die zweite Achse unterscheidet zwischen einem kurzfristigen Ausfall und einer langfristigen beziehungsweise dauerhaften Einschränkung. Kurzfristige Ausfälle sind zum Beispiel ein komplizierter Bruch, eine Operation mit anschließender Reha oder eine schwere Grippe, die dich für einige Wochen oder Monate aus dem Verkehr zieht. Langfristige Ausfälle sind Erkrankungen oder Unfallfolgen, aufgrund derer du deinen ärztlichen Beruf dauerhaft nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben kannst.

Wenn du diese beiden Achsen kombinierst, ergeben sich vier Felder. Auf der privaten Ebene und bei kurzfristigen Ausfällen liegt die Aufgabe des Krankentagegelds: Es ersetzt dein laufendes Einkommen während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Auf der privaten Ebene und bei langfristigen Ausfällen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig. Sie soll deinen Lebensstandard sichern, wenn du dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt als Arzt arbeiten kannst.

Auf der Praxisebene und bei einem kurzfristigen Ausfall deiner Person kommt die Praxisausfallversicherung ins Spiel. Sie übernimmt in einem solchen Fall deine laufenden Praxiskosten, damit du deine Mitarbeiter halten und deine Praxis nicht schließen musst, nur weil du vorübergehend nicht arbeiten kannst. Auf der Praxisebene und beim Ausfall aufgrund eines Sachschadens, etwa durch einen Brand oder einen schweren Leitungswasserschaden, greift die Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie knüpft in der Regel an deine Praxisinhaltsversicherung an und ersetzt Fixkosten und entgangenen Gewinn, solange die Praxis wegen des Schadens nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden kann.

Weder das Krankentagegeld noch die Berufsunfähigkeitsversicherung sind dazu gedacht, deine Praxismiete oder die Gehälter deiner medizinischen Fachangestellten zu bezahlen. Genauso wenig ist es Aufgabe einer Praxisausfallversicherung, deine private Miete oder den Kredit für dein Eigenheim zu bedienen. Erst wenn du diese Trennung verinnerlicht hast, kannst du gezielt prüfen, wo in deinem eigenen Konzept noch Lücken vorhanden sind.

3. Säule 1: Berufsunfähigkeitsversicherung – dein langfristiger Einkommensschutz

Rolle der Berufsunfähigkeitsversicherung für niedergelassene Ärzte

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der zentrale Baustein deiner persönlichen Existenzsicherung. Sie setzt dort an, wo vorübergehende Ausfälle in einen dauerhaften Zustand übergehen oder absehbar wird, dass du deinen bisherigen ärztlichen Beruf auf längere Sicht nicht mehr in der bisherigen Form ausüben kannst. In modernen Verträgen gilt ein Arzt in der Regel als berufsunfähig, wenn er seinen zuletzt konkret ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens fünfzig Prozent nicht mehr ausüben kann. Eine bloße Unzufriedenheit mit der Tätigkeit oder eine Umschulung aus freien Stücken lösen keine Leistung aus.

Für dich als niedergelassenen Arzt ist entscheidend, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung dein privates Nettoeinkommen absichern soll. Es geht nicht darum, die Praxisfixkosten zu begleichen. Diese können höchstens indirekt abgedeckt werden, indem die BU-Rente so bemessen wird, dass du daraus im Übergang eine Weile beides tragen kannst. Das ist aber keine saubere Lösung, sondern eher eine Notlösung, wenn andere Bausteine fehlen.

Rechenbeispiel zur Höhe der BU-Rente

Angenommen, du entnimmst dir als niedergelassener Facharzt durchschnittlich 8.000 Euro netto im Monat aus deiner Praxis. Wenn du deinen Lebensstandard halten und weiterhin private Miete, Familienunterhalt, Darlehen und Rücklagen bedienen möchtest, solltest du mindestens 60 bis 70 Prozent deines bisherigen Nettoeinkommens über eine BU-Rente absichern. Bei 8.000 Euro netto entspricht das einer Zielrente zwischen 4.800 und 5.600 Euro im Monat. Entscheidest du dich nur für 3.000 Euro BU-Rente, entsteht im Leistungsfall eine Lücke von 3.000 bis 5.000 Euro jeden Monat, die du aus Ersparnissen schließen müsstest – und diese Reserven sind bei einer dauerhaften Erkrankung schnell aufgebraucht.

Besonderheiten für Ärzte und Empfehlung aus der Praxis

Als Arzt solltest du besonders darauf achten, dass dein Vertrag auf deine konkrete ärztliche Tätigkeit zugeschnitten ist. Eine Facharztklausel stellt sicher, dass nicht irgendeine ärztliche Tätigkeit maßgeblich ist, sondern deine individuelle Spezialisierung. Wenn du als Radiologe tätig bist, soll geprüft werden, ob du weiterhin als Radiologe arbeiten kannst und nicht, ob du theoretisch als Gutachter oder in einer anderen ärztlichen Funktion einspringen könntest.

Wichtig ist außerdem der Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung. Ohne diesen Verzicht könnte der Versicherer versuchen, dich auf einen anderen Beruf zu verweisen, den du theoretisch ausüben könntest, auch wenn dieser für dich wirtschaftlich oder tatsächlich nicht erreichbar ist. Darüber hinaus lohnt sich ein genauer Blick auf Regelungen zur teilweisen Berufsunfähigkeit. In vielen Praxen ist eine Reduzierung auf eine halbe Stelle oder auf überwiegend organisatorische Tätigkeiten nicht sinnvoll, weil die Einnahmen überwiegend aus der direkten ärztlichen Tätigkeit stammen.

In der Praxis hat sich bewährt, für niedergelassene Ärzte eher am oberen Rand der empfohlenen Spannbreite zu arbeiten. Wenn du es dir leisten kannst, ist eine BU-Rente in Höhe von etwa 70 bis 80 Prozent deines bisherigen durchschnittlichen Nettoeinkommens ein realistischer Zielwert. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente spielt für selbständige Ärzte in der Regel kaum eine Rolle, weil sie nur unter strengen Voraussetzungen gezahlt wird und häufig deutlich unterhalb des gewohnten Lebensstandards liegt. Einen Eindruck von den gesetzlichen Anforderungen und etwaigen Rentenhöhen kannst du dir auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung verschaffen.

Berufsunfähigkeitsversicherung sichert deinen privaten Lebensstandard. Für die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit deiner Praxis sind andere Bausteine zuständig.

4. Säule 2: Krankentagegeld – die „Lohnfortzahlung“ für den Arzt

Funktion des Krankentagegelds

Das Krankentagegeld schließt die Lücke zwischen einer kurzen Erkrankung und einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Während angestellte Ärzte bei einem Krankenhaus- oder MVZ-Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten, musst du als niedergelassener Arzt deinen Verdienstausfall im Krankheitsfall selbst absichern. Genau hier setzt das Krankentagegeld an: Es zahlt dir für jeden Tag deiner ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit einen vorher vereinbarten Geldbetrag.

Entscheidend ist, dass es beim Krankentagegeld ausschließlich um dein privates Einkommen geht. Das Krankentagegeld soll deine persönliche Entnahme ersetzen, also beispielsweise deine private Miete, die Lebenshaltungskosten deiner Familie und private Kreditraten. Es ist nicht dazu gedacht, gleichzeitig auch noch die Gehälter des Praxispersonals und die Praxismiete mitzufinanzieren. Wenn du das versuchst, wirst du im Leistungsfall sehr schnell merken, dass die vereinbarte Tagesleistung nicht ausreicht.

Rechenbeispiel zur Höhe und zum Leistungsbeginn

Stell dir vor, du entnimmst dir aus deiner Praxis, wie im vorherigen Beispiel, rund 8.000 Euro netto im Monat. Wenn du dieses Einkommen durch ein Krankentagegeld absichern möchtest, musst du zunächst überlegen, wie viel du pro Kalendertag wirklich brauchst. Bei einer groben Umrechnung auf dreißig Tage kommst du auf etwa 267 Euro pro Tag. Es ist in der Praxis sinnvoll, etwas unterhalb dieses Werts zu bleiben, damit es nicht zu einer Überversicherung kommt, die im Leistungsfall zu Kürzungen führen könnte. In diesem Beispiel wäre ein Krankentagegeld von 200 bis 230 Euro pro Tag oft ein brauchbarer Zielkorridor.

Der zweite Hebel ist der Leistungsbeginn. Wenn du ausreichende Rücklagen hast, kann es sinnvoll sein, dass das Krankentagegeld erst ab dem einundzwanzigsten oder zweiundzwanzigsten Tag einsetzt. Dann kannst du die Kosten eines kurzen Infekts oder einer einwöchigen Auszeit weiterhin aus der Praxis heraus auffangen. Hast du allerdings nur geringe Liquiditätsreserven, kann ein früherer Leistungsbeginn, etwa ab dem fünfzehnten Tag, angezeigt sein. Ein Einstieg ab dem dreiundvierzigsten Tag ist für viele niedergelassene Ärzte zu spät, weil bis dahin bereits mehrere Monatsentnahmen weggefallen sind.

Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Empfehlung aus der Praxis

Das Krankentagegeld ist für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit gedacht. Es endet, sobald du deine Tätigkeit wieder aufnimmst oder der Versicherer zu der Einschätzung gelangt, dass es sich nicht mehr um eine vorübergehende, sondern um eine dauerhafte Einschränkung handelt. In diesem Fall wird geprüft, ob Bedingungen für eine Berufsunfähigkeit vorliegen und ob die BU-Versicherung leisten muss. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Idealfall so gestaltet, dass sie zu einem Zeitpunkt einsetzt, zu dem das Krankentagegeld zur Neige geht.

In der Praxis ist eine enge Abstimmung zwischen beiden Bausteinen wichtig. Ein klassisches Muster ist ein Krankentagegeld, das nach einigen Wochen einsetzt und deine private Entnahme abdeckt, kombiniert mit einer Berufsunfähigkeitsrente, die langfristig deinen Lebensstandard sichert. Wenn du deine Absicherung planst, solltest du dir die Frage stellen, wie viele Wochen oder Monate Verdienstausfall du aus eigenen Rücklagen tragen könntest, ohne dass du deine privaten Verpflichtungen gefährdest. Je geringer deine Reserven sind, desto früher sollte das Krankentagegeld einsetzen und desto sorgfältiger muss die Höhe kalkuliert werden. Informationen zur gesetzlichen Krankengeldlogik in der GKV findest du beim GKV-Spitzenverband und im SGB V auf gesetze-im-internet.de. Für dich als niedergelassenen Arzt sind diese Regeln aber nur ein grober Referenzrahmen, weil du dich nicht auf gesetzliche Lohnfortzahlung verlassen kannst.

5. Säule 3: Praxisausfallversicherung – laufende Praxiskosten bei Ausfall des Inhabers

Die Praxisausfallversicherung ist im Kern eine Kostenversicherung. Sie springt dann ein, wenn du als Praxisinhaber krankheits- oder unfallbedingt arbeitsunfähig bist und deine Praxis deswegen ganz oder teilweise stillsteht. Anders als beim Krankentagegeld geht es hier nicht um dein privates Einkommen, sondern um die betriebswirtschaftliche Stabilität deiner Praxis.

Stell dir vor, du kannst aufgrund eines Bandscheibenvorfalls für mehrere Monate nicht arbeiten. Deine medizinischen Fachangestellten möchten weiterhin ihr Gehalt, der Vermieter erwartet die Miete, die Leasingbank fordert die Raten für Geräte und Fahrzeuge, die Telefon- und Softwareverträge laufen weiter. Wenn du keine Praxisausfallversicherung hast, müssen diese Ausgaben aus deinen privaten Ersparnissen oder aus dem Krankentagegeld bezahlt werden. In der Realität reicht das selten lange, weil derselbe Topf gleichzeitig auch deinen privaten Lebensunterhalt finanzieren muss.

Rechenbeispiel zur richtigen Größenordnung

Nimm als Beispiel eine Einzelpraxis mit monatlichen Fixkosten von insgesamt 20.000 Euro. In diesem Betrag sind zum Beispiel 4.000 Euro Praxismiete einschließlich Nebenkosten, 12.000 Euro Personalkosten und 4.000 Euro für Leasing, Versicherungen, IT und sonstige laufende Ausgaben enthalten. Wenn du sechs Monate lang arbeitsunfähig bist, summieren sich diese Fixkosten auf 120.000 Euro. Ohne Praxisausfallversicherung müssen diese 120.000 Euro aus Rücklagen, privatem Vermögen oder laufenden Privatversicherungen bezahlt werden. Mit einer Praxisausfallversicherung, die genau auf diese Fixkosten abgestimmt ist, übernimmt der Versicherer in dieser Zeit diese Ausgaben, sodass du deine Praxis gehalten und dein Personal weiter beschäftigt lassen kannst.

Praktische Empfehlung zur Ausgestaltung

In der Beratung hat sich bewährt, zunächst sauber zu ermitteln, welche Fixkosten deiner Praxis auch dann weiterlaufen würden, wenn du selbst mehrere Monate nicht arbeiten könntest. Dazu gehören die Gehälter deiner Mitarbeiter, die Miete, Leasingraten, Beiträge für wichtige Versicherungen, Wartungsverträge und IT-Kosten. Variable Kosten, die bei einem Ausfall tatsächlich nicht mehr anfallen, müssen nicht voll mitversichert werden.

Eine sinnvolle Deckungssumme orientiert sich an diesen Fixkosten und sollte mindestens für sechs Monate ansetzen. In strukturstarken Praxen, in denen es lange dauern würde, einen Nachfolger zu finden oder die Praxis neu aufzubauen, kann eine Absicherungsdauer von zwölf Monaten sinnvoll sein. Je spezialisierter deine Praxis ist und je höher die Fixkosten sind, desto wichtiger wird eine ausreichend dimensionierte Praxisausfallversicherung. Sie verschafft dir Zeit, ohne dass du im Krankheitsfall sofort über Praxisaufgabe oder Notverkauf nachdenken musst.

6. Säule 4: Betriebsunterbrechung – wenn die Praxis „von außen“ stillgelegt wird

Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt ein völlig anderes Risiko ab als die Praxisausfallversicherung. Es geht hier nicht um deinen Ausfall als Person, sondern um Unterbrechungen des Praxisbetriebs, die durch einen Sachschaden ausgelöst werden. Beispiele sind ein Brand im Röntgenraum, ein massiver Leitungswasserschaden, der mehrere Behandlungszimmer unbenutzbar macht, oder ein Einbruchdiebstahl, bei dem Geräte zerstört werden und der Betrieb vorübergehend nicht wie gewohnt weiterlaufen kann.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist in der Regel an die Praxisinhaltsversicherung gekoppelt. Die Praxisinhaltsversicherung ersetzt den Sachschaden, also die zerstörten Geräte, Möbel oder Einbauten. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt darüber hinaus die wirtschaftlichen Folgen des Ausfalls, insbesondere deine laufenden Fixkosten und – je nach gewählter Ausprägung – auch deinen entgangenen Gewinn. Damit ist sie der Baustein, der dich vor der betriebswirtschaftlichen Schieflage schützt, wenn ein äußerer Schaden dich zwingt, die Praxis über Wochen oder Monate zu schließen oder deutlich reduziert zu betreiben.

Rechenbeispiel für einen Sachschaden mit Betriebsunterbrechung

Angenommen, es kommt zu einem Brand in einem Teil deiner Praxis. Die Inhalteversicherung ersetzt dir die beschädigten Geräte und den notwendigen Wiederaufbau. Durch den Schaden kannst du jedoch drei Monate lang nur mit stark reduzierter Kapazität arbeiten. Deine Fixkosten bleiben in dieser Zeit unverändert bei 25.000 Euro pro Monat. Zusätzlich entgehen dir im Vergleich zu einem normalen Quartal etwa 15.000 Euro Gewinn pro Monat, weil du weniger Patienten behandeln kannst.

Ohne Betriebsunterbrechungsversicherung müsstest du die Fixkosten in Höhe von drei mal 25.000 Euro, also 75.000 Euro, selbst tragen und würdest zusätzlich auf drei mal 15.000 Euro Gewinn verzichten, also weitere 45.000 Euro. Insgesamt verlierst du in diesem Beispiel 120.000 Euro. Mit einer passend ausgestalteten Betriebsunterbrechungsversicherung werden die Fixkosten ersetzt, und je nach Tarifkonzept wird auch der entgangene Gewinn ganz oder teilweise ausgeglichen. Informationen zur grundsätzlichen Systematik solcher Versicherungen findest du beispielsweise beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Abgrenzung zur Praxisausfallversicherung und Empfehlung

Die Abgrenzung zwischen Praxisausfallversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Bei der Praxisausfallversicherung bist du krank oder verunfallt und deshalb nicht arbeitsfähig, bei der Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Praxis durch einen Sachschaden beeinträchtigt. In vielen Konstellationen sind beide Bausteine sinnvoll. Wenn du dich allein auf die Praxisausfallversicherung verlässt, stehst du bei einem Brand oder einem massiven Wasserschaden trotzdem ohne Schutz da. Umgekehrt hilft eine Betriebsunterbrechungsversicherung nicht, wenn du selbst mehrere Monate aus gesundheitlichen Gründen ausfällst.

Eine praxisgerechte Empfehlung lautet deshalb: Wenn deine Praxis Fixkosten in einer Größenordnung trägt, die du nicht mehrere Monate allein aus Rücklagen bezahlen kannst, solltest du eine Betriebsunterbrechungsversicherung als Ergänzung zur Praxisinhaltsversicherung ernsthaft in Betracht ziehen. Die Deckungssumme orientiert sich an deinen Fixkosten und an dem Zeitraum, der realistisch benötigt wird, um deine Praxis nach einem größeren Schaden wieder voll funktionsfähig zu machen.

7. Typische Stolperfallen und gefährliche Lücken

In der alltäglichen Beratung und bei der Durchsicht bestehender Policen zeigen sich immer wieder die gleichen Muster. Ein häufiges Problem ist eine durchaus vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung, kombiniert mit einem viel zu niedrigen Krankentagegeld. In einem solchen Fall steht zwar langfristig eine BU-Rente zur Verfügung, aber die ersten Monate einer schweren Erkrankung oder nach einer Operation sind finanziell kaum abgesichert. Wenn das Krankentagegeld erst spät beginnt oder deutlich unter der tatsächlichen privaten Entnahme liegt, musst du diese Phase aus Ersparnissen überbrücken. Zwei bis drei Monate ohne Einnahmen können dann bereits ausreichen, um Kontokorrentlinien auszuschöpfen oder Rücklagen aufzubrauchen.

Genauso riskant ist es, wenn Praxisfixkosten in der Planung gedanklich „mit“ aus dem Krankentagegeld bezahlt werden sollen. Das führt zu einer gefährlichen Mischkalkulation. Das Krankentagegeld ist für deinen privaten Lebensunterhalt gedacht, die Praxisausfallversicherung und die Betriebsunterbrechungsversicherung sind für die wirtschaftlichen Folgen in der Praxis zuständig. Wenn du versuchst, mit einem einzigen Baustein beide Ebenen zu finanzieren, ist die Unterversicherung praktisch vorprogrammiert.

Ein weiterer Klassiker ist die komplett fehlende oder nur symbolisch kleine Praxisausfallversicherung. Gerade Einzelpraxen oder kleine Gemeinschaftspraxen geraten bei einem mehrmonatigen Ausfall des Inhabers sehr schnell in eine existenzielle Schieflage. Wenn die Gehälter der Mitarbeiter und die Miete ausbleiben, droht nicht nur ein finanzieller Engpass, sondern im schlimmsten Fall die Auflösung des eingespielten Teams und ein massiver Vertrauensverlust bei den Patienten.

Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung liegt die typische Lücke darin, dass sie gar nicht vorhanden ist oder nur als kleiner Zusatzbaustein in der Praxisinhaltsversicherung mitläuft, ohne dass sich jemand über die tatsächlichen Fixkosten Gedanken gemacht hat. Nach einem größeren Wasserschaden oder Brand dauert es aber oft deutlich länger, bis der Betrieb wieder vollständig läuft, als man intuitiv erwartet. Wenn die Deckungssumme so klein ist, dass sie nach wenigen Wochen ausgeschöpft ist, stehst du danach trotz Versicherung weitgehend ungeschützt da.

Hinzu kommen technische Lücken, etwa ein Krankentagegeld, das erst ab dem dreiundvierzigsten Tag leistet, obwohl keine nennenswerten Rücklagen vorhanden sind, oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit langen Karenzzeiten, die praktisch nie erreicht werden. Auch eine Praxisausfallversicherung, die nur für drei Monate leistet, obwohl in deiner Konstellation realistischerweise sechs bis zwölf Monate erforderlich wären, erzeugt im Ernstfall ein massives Risiko. Die Verbraucherzentrale weist seit Jahren darauf hin, wie wichtig eine aufeinander abgestimmte und individuelle Absicherung gerade für Selbständige mit komplexer Risikosituation ist. Für niedergelassene Ärzte gilt das in besonderem Maße.

8. Praxisbeispiele mit Zahlen

Beispiel 1: Bandscheibenvorfall mit vier Monaten Ausfall

Ein Facharzt mit Einzelpraxis erkrankt an einem schweren Bandscheibenvorfall. Er ist vier Monate lang vollständig arbeitsunfähig und kann in dieser Zeit keine Patienten behandeln. Seine private Entnahme liegt durchschnittlich bei 7.000 Euro netto im Monat, die Fixkosten der Praxis betragen 18.000 Euro monatlich. Insgesamt fehlen ihm also 25.000 Euro pro Monat an Einnahmen. Über vier Monate summiert sich der Gesamtausfall auf 100.000 Euro.

Hat der Arzt ein Krankentagegeld von 150 Euro pro Tag vereinbart, das ab dem zweiundzwanzigsten Tag leistet, erhält er bei voller Arbeitsunfähigkeit etwa acht Tage Leistung im ersten Monat und die vollen dreißig Tage in den weiteren drei Monaten. Das sind insgesamt 98 Tage à 150 Euro, also 14.700 Euro. Dieses Krankentagegeld reicht in diesem Beispiel noch nicht einmal aus, um seine private Entnahme annähernd zu decken, geschweige denn die Praxisfixkosten. Wenn zusätzlich eine Praxisausfallversicherung besteht, die die laufenden Kosten der Praxis in Höhe von 18.000 Euro pro Monat absichert, kommen über vier Monate 72.000 Euro hinzu. Zusammen mit dem Krankentagegeld von 14.700 Euro stehen dann knapp 86.700 Euro zur Verfügung. Der verbleibende Fehlbetrag von gut 13.000 Euro lässt sich deutlich leichter aus Rücklagen oder privaten Reserven finanzieren als der ursprüngliche Gesamtausfall von 100.000 Euro.

Beispiel 2: Brand im Röntgenraum mit dreimonatiger Einschränkung

In einer Gemeinschaftspraxis kommt es zu einem Brand im Röntgenraum. Die ärztliche Arbeitsfähigkeit der Praxisinhaber ist dadurch nicht beeinträchtigt, die technische Infrastruktur jedoch so stark beschädigt, dass über drei Monate hinweg nur ein reduzierter Betrieb möglich ist. Die Praxisfixkosten betragen nach wie vor 30.000 Euro im Monat. Durch den eingeschränkten Betrieb sinken die Einnahmen so stark, dass statt eines üblichen monatlichen Gewinns von 20.000 Euro nur noch 5.000 Euro erzielt werden. Pro Monat entsteht somit ein Gewinnrückgang von 15.000 Euro.

Über drei Monate betrachtet, trägt die Praxis 90.000 Euro Fixkosten und erleidet einen entgangenen Gewinn von insgesamt 45.000 Euro. Die wirtschaftliche Gesamteinbuße beträgt 135.000 Euro. Wenn eine Betriebsunterbrechungsversicherung besteht, die sowohl Fixkosten als auch entgangenen Gewinn in dieser Größenordnung abdeckt, übernimmt der Versicherer diese Summen. Die Praxis kann in Ruhe wieder aufgebaut werden, ohne dass die Inhaber privat sechsstellige Beträge zuschießen müssen. Ohne Betriebsunterbrechungsversicherung müssten die Inhaber entweder private Reserven in dieser Höhe aufbrauchen oder einen erheblichen Teil der fixen Kosten reduzieren, was häufig Kündigungen und einen nachhaltigen Schaden für die Praxis bedeutet.

Beispiel 3: Neurologische Erkrankung mit dauerhafter Berufsunfähigkeit

Ein Hausarzt entwickelt eine schleichende neurologische Erkrankung, die dazu führt, dass seine Aufmerksamkeitsspanne und Feinmotorik dauerhaft eingeschränkt sind. Er kann seine Patienten medizinisch nicht mehr in der bisherigen Qualität versorgen. Nach gründlicher Prüfung kommt sein behandelnder Arzt zu der Einschätzung, dass eine Rückkehr in die ursprüngliche hausärztliche Tätigkeit auf Dauer nicht möglich ist. Der BU-Versicherer erkennt eine Berufsunfähigkeit von mehr als fünfzig Prozent an und zahlt ab diesem Zeitpunkt eine BU-Rente von 5.000 Euro im Monat.

Die Praxis wird innerhalb von neun Monaten geordnet verkauft. In dieser Übergangsphase wird der Arzt zeitweise arbeitsunfähig geschrieben, zeitweise versucht er, organisatorische Aufgaben zu übernehmen, ohne selbst zu behandeln. Ein zuvor vereinbartes Krankentagegeld hat in der Anfangsphase einzelne Phasen der Arbeitsunfähigkeit abgefedert. Eine Praxisausfallversicherung hat während der intensiven Ausfallzeiten dafür gesorgt, dass Fixkosten weiterliefen und keine sofortige Schließung erforderlich war. Mit dem Verkaufserlös, der BU-Rente und der zeitlich begrenzten Leistung aus der Praxisausfallversicherung gelingt es, den Übergang wirtschaftlich zu bewältigen, ohne dass private Schulden aufgebaut werden müssen.

9. Fazit und konkrete Empfehlungen

Wenn du als niedergelassener Arzt deine Existenz wirklich stabil absichern möchtest, kommst du an einem Zusammenspiel der vier beschriebenen Bausteine nicht vorbei. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei das Rückgrat deiner persönlichen Absicherung. Sie sollte so gestaltet sein, dass sie mindestens 60, besser 70 Prozent deines bisherigen durchschnittlichen Nettoeinkommens abdeckt. Das Krankentagegeld ist dein Instrument für die ersten Wochen und Monate einer schweren Erkrankung. Es sollte in der Höhe an deiner tatsächlichen Entnahme orientiert sein und zu einem Zeitpunkt einsetzen, der zu deinen Rücklagen passt. Wenn du kaum Liquiditätsreserven hast, ist ein sehr später Leistungsbeginn riskant.

Für deine Praxis solltest du im ersten Schritt sauber ermitteln, welche Fixkosten im Monat anfallen und wie lange du diese ohne Einnahmen aus eigener Tasche tragen könntest. In vielen Fällen ist eine Praxisausfallversicherung sinnvoll, die mindestens sechs Monate dieser Fixkosten abdeckt, oft auch länger. Parallel dazu solltest du prüfen, ob und in welcher Form eine Betriebsunterbrechungsversicherung als Ergänzung zur Praxisinhaltsversicherung vorhanden ist. Gerade bei hohen Gerätekosten und stark spezialisierten Praxen kann ein größerer Sachschaden sonst schnell existenzbedrohende Dimensionen annehmen.

Neutrale Informationsquellen wie gesetze-im-internet.de, die Deutsche Rentenversicherung, der GKV-Spitzenverband oder der GDV helfen dir dabei, die gesetzlichen und technischen Hintergründe zu verstehen. Sie können jedoch keine individuelle Analyse ersetzen. Die entscheidenden Fragen sind immer: Welche Einnahmen und Ausgaben hast du konkret, wie lange könntest du einen Ausfall ohne Versicherungsleistungen überstehen und welche Risiken wären aus deiner Sicht existenzbedrohend?

Wenn du diese Fragen ehrlich beantwortest und die vier Bausteine Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeld, Praxisausfallversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung aufeinander abstimmst, legst du ein tragfähiges Fundament für deine ärztliche Existenz. Dann reicht ein Bandscheibenvorfall, ein Wasserschaden oder eine längere Erkrankung nicht mehr aus, um deine berufliche und private Planung komplett aus der Bahn zu werfen.

Eigene Absicherung als Arzt strukturiert prüfen Du möchtest wissen, ob deine Berufsunfähigkeitsversicherung, dein Krankentagegeld, deine Praxisausfall- und deine Betriebsunterbrechungsversicherung wirklich zueinander passen oder ob irgendwo teure Lücken lauern? In einer strukturierten Durchsicht deiner bestehenden Verträge lassen sich diese Fragen in der Regel klar beantworten.
Termin zur Absicherungsanalyse vereinbaren
Unterlagen vorbereiten und vergleichen lassen Wenn du deine Policen zu BU, Krankentagegeld, Praxisinhalts-, Praxisausfall- und Betriebsunterbrechungsversicherung gesammelt hast, können wir gemeinsam prüfen, ob die Summen, Laufzeiten und Leistungsvoraussetzungen zu deiner Praxis- und Lebenssituation passen und wo Anpassungen sinnvoll wären.
Unterlagen-Check anfragen
Dieser Leitfaden ersetzt keine individuelle Beratung und stellt keine Rechtsberatung dar. Entscheidend sind immer die konkreten Vertragsbedingungen (AVB) der jeweiligen Versicherer und deine persönliche Einkommens- und Praxissituation.

Glossar – wichtige Fachbegriffe

In diesem Glossar werden die wichtigsten Fachbegriffe kurz und verständlich erklärt, damit du die Begriffe aus Angeboten, Vergleichen und Verträgen besser einordnen kannst.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Versicherung, die eine monatliche Rente zahlt, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf – hier die ärztliche Tätigkeit – voraussichtlich dauerhaft nur noch teilweise oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann. Maßgeblich ist der konkrete zuletzt ausgeübte Beruf, nicht irgendeine theoretisch denkbare Tätigkeit.
Krankentagegeld (KTG)
Versicherungsleistung, die für jeden Tag ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit einen vertraglich vereinbarten Geldbetrag zahlt. Das Krankentagegeld soll den laufenden privaten Lebensunterhalt des Arztes sichern, solange die Erkrankung voraussichtlich vorübergehend ist.
Praxisausfallversicherung
Kostenversicherung, die bei Arbeitsunfähigkeit des Praxisinhabers die laufenden Fixkosten der Praxis, etwa Miete, Gehälter, Leasing und Versicherungen, übernimmt. Sie schützt die wirtschaftliche Basis der Praxis, wenn der Inhaber persönlich ausfällt.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Versicherung, die bei Unterbrechung des Praxisbetriebs durch einen versicherten Sachschaden, zum Beispiel Feuer, Leitungswasser oder Sturm, Fixkosten und je nach Ausprägung auch entgangenen Gewinn ersetzt. Sie ist häufig an eine Praxisinhaltsversicherung gekoppelt.
Fixkosten der Praxis
Regelmäßig wiederkehrende Kosten der Praxis, die unabhängig von der Anzahl der behandelten Patienten anfallen. Dazu gehören insbesondere Miete, Personalkosten, Leasingraten, Versicherungsbeiträge, IT- und Wartungskosten.
Erwerbsminderungsrente
Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die nur bei stark eingeschränkter Erwerbsfähigkeit gezahlt wird. Für selbständige Ärzte spielt sie in der Regel nur eine untergeordnete Rolle, weil die Hürden hoch sind und die Rentenhöhen häufig deutlich unter dem gewohnten Lebensstandard liegen.
Foto Jan Pohl
Jan Pohl Versicherungsmakler

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