In die PKV wechseln

Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie in die PKV wechseln – den Ablauf Schritt für Schritt.

Fahrplan · Private Krankenversicherung

In die PKV wechseln: So läuft es Schritt für Schritt

Von der ersten Prüfung bis zum Versicherungsbeginn liegen sechs Schritte in einer festen Reihenfolge. Wer sie kennt, macht keine teuren Fehler bei Antrag, Kündigung und Fristen. Für Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze, Beamte, Selbständige und Studenten.

Wechsel gemeinsam durchgehen →

Kurz zusammengefasst: Der Wechsel in die private Krankenversicherung läuft in sechs Schritten ab – und die Reihenfolge entscheidet. Zuerst die anonyme Risikovoranfrage, dann die Tarifauswahl, dann genau ein Antrag – und erst nach der schriftlichen Annahme die gesetzliche Kasse kündigen. Für Angestellte gilt: privat versichern darf sich nur, wer mit dem Bruttolohn über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € Euro im Jahr liegt. Die reguläre Kündigungsfrist in der GKV beträgt in der Regel zwei Kalendermonate zum Monatsende (§175 SGB V).

Die Kurzantwort

Wie wechselt man in die PKV? In sechs Schritten: (1) Wechselberechtigung prüfen, (2) Gesundheitsdaten sammeln und anonyme Risikovoranfrage stellen, (3) Votum abwarten und Tarif auswählen, (4) einen einzigen Antrag stellen und unterschreiben, (5) erst nach der schriftlichen Annahme die gesetzliche Krankenkasse kündigen und Arbeitgeber bzw. Beihilfestelle informieren, (6) Versicherungsbeginn und Arbeitgeberzuschuss einrichten.

Der häufigste teure Fehler: die GKV kündigen, bevor die PKV zugesagt hat. Passiert das und der PKV-Antrag scheitert, droht eine Lücke im Versicherungsschutz.

Einfach erklärt

Der Wechsel ist kein Formular, das man an einem Nachmittag ausfüllt, sondern eine Kette mit Abhängigkeiten. Jeder Schritt setzt voraus, dass der vorige sauber erledigt ist. Der Kern: Sie klären erst, ob ein Versicherer Sie zu fairen Bedingungen nimmt – und kündigen die gesetzliche Kasse erst, wenn das schriftlich feststeht.

Zwei Begriffe entscheiden über den Weg. Die Risikovoranfrage klärt vorab und ohne Spuren, ob Ihre Vorgeschichte zu einem Zuschlag oder Ausschluss führt. Der JAEG-Wert (Jahresarbeitsentgeltgrenze) entscheidet bei Angestellten, ob der Wechsel überhaupt erlaubt ist. Beamte, Selbständige und Studenten haben eigene Zugangswege – dazu gleich mehr.

Darf ich überhaupt wechseln?

Wer in die PKV darf, hängt vom Status ab. Das ist die erste Weiche – ohne sie ist alles Weitere hinfällig.

Angestellte

Wechselberechtigt, wer mit dem regelmäßigen Bruttojahresverdienst über der Versicherungspflichtgrenze (JAEG) von 77.400 € Euro liegt. Die Grenze wird jährlich angehoben. Wer knapp darüber liegt, sollte die nächste Anhebung mitdenken.

JAEG für Angestellte im Detail · GKV-Beiträge im Vergleich

Beamte & Anwärter

Zugang über die Beihilfe – unabhängig vom Einkommen. Der private Tarif deckt nur den Rest, den die Beihilfe nicht trägt.

Beihilfe & PKV für Beamte (NRW)

Selbständige & Freiberufler

Nicht an die JAEG gebunden – grundsätzlich frei wählbar zwischen freiwilliger GKV und PKV. Hier zählt die langfristige Beitragsentwicklung stärker als der Einstiegspreis.

Grundlagen der PKV

Studenten & Berufsstart

Beim Studienbeginn ist eine einmalige Befreiung von der GKV möglich – sie bindet aber für das ganze Studium. Eine Entscheidung mit Tragweite, die früh fällt.

Beispiel Medizinstudenten

Die 6 Schritte im Überblick

1 2 3 4 5 6 Berechtigung Voranfrage Votum + Tarif EIN Antrag GKV kündigen Start Status prüfen anonym + ohne Spur Zuschlag/Ausschluss? nicht mehrere! erst nach Zusage + AG-Zuschuss

Wechselberechtigung klären

Dauer: sofort · Ergebnis: geht der Weg grundsätzlich?

Status prüfen (siehe oben). Bei Angestellten den voraussichtlichen Jahresbrutto gegen die JAEG von 77.400 € Euro halten. Bei Verbeamtung die Beihilfe-Quote klären. Ist die Berechtigung offen, klärt sich hier, ob überhaupt weitergedacht wird.

Gesundheitsdaten sammeln und Risikovoranfrage stellen

Dauer: 1–3 Wochen · wichtigster Schritt für Beitrag und Bedingungen

Bevor irgendein Antrag läuft, wird anonym geprüft, wie Versicherer Ihre Vorgeschichte bewerten. Grundlage sind Ihre tatsächlich gespeicherten Diagnosen. Ziehen Sie dafür die Patientenquittung Ihrer Kasse und arbeiten Sie Dauer- oder Falschdiagnosen auf.

Weiter zu: Anonyme Voranfrage erklärt · Angaben online erfassen · Patientenquittung anfordern · Gesundheitsfragen richtig beantworten

Votum abwarten und Tarif auswählen

Dauer: 1–2 Wochen · Ergebnis: die Auswahl steht

Die Versicherer geben ihr Votum ab: Annahme, Annahme mit Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung. Jetzt vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern die Bedingungen. Bei Vorerkrankungen lohnt der Blick auf Sonderwege.

Weiter zu: PKV-Angebote richtig verstehen · Zuschläge und Ausschlüsse deuten · Annahme trotz Vorerkrankung

Einen einzigen Antrag stellen

Dauer: wenige Tage bis Annahme · Regel: nicht mehrere parallel

Jetzt wird aus der Voranfrage ein echter Antrag – bei einem Versicherer, nicht bei mehreren gleichzeitig. Mehrfachanträge erzeugen Einträge in der Auskunftsdatei der Versicherer und können spätere Anträge belasten. Die Gesundheitsfragen im Antrag beantworten Sie wahrheitsgemäß und vollständig – darauf kommt es rechtlich an (vorvertragliche Anzeigepflicht, §19 VVG); die Angaben sollten zu den Voranfrage-Angaben passen. Unterschrieben wird oft per E-Signatur.

Erst jetzt: GKV kündigen und informieren

Kündigungsfrist GKV: in der Regel 2 Kalendermonate (§175 SGB V) · erst nach schriftlicher PKV-Annahme

Liegt die schriftliche Annahme vor, kündigen Sie die gesetzliche Kasse. Die reguläre Frist beträgt zwei Kalendermonate zum Monatsende (§175 SGB V), dazu gilt eine 12-monatige Bindungsfrist; daneben kann ein Sonderkündigungsrecht greifen, etwa bei Erhöhung des Zusatzbeitrags. Wer durch Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei wird, scheidet ohnehin kraft Gesetzes aus der Pflicht aus – den passenden Austrittsweg klären wir für Ihren Fall. Angestellte melden den Wechsel dem Arbeitgeber (für den Zuschuss), Beamte der Beihilfestelle. Reihenfolge nie umdrehen.

Versicherungsbeginn und Arbeitgeberzuschuss einrichten

Ergebnis: bei sauberem Timing ein nahtloser Übergang

Bei sauberer Reihenfolge und abgestimmtem Beginndatum schließt der PKV-Schutz in der Regel lückenlos an das Ende der GKV an. Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss: die Hälfte des PKV-Beitrags, höchstens die Hälfte des Betrags, den der Arbeitgeber in der GKV zahlen würde (§257 SGB V) – aktuell bis zu 508,59 € Euro monatlich, dazu ein Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung. Denken Sie früh an eine Anwartschaft, falls absehbar Auslandsphasen anstehen.

Weiter zu: Anwartschaft sichern · Was wird aus dem Beitrag im Alter?

Fristen und Timing an Beispielen

SituationWorauf es beim Timing ankommt
Angestellte(r) mit Gehaltssprung über die JAEGVersicherungsfreiheit tritt in der Regel erst zum Ende des Kalenderjahres ein, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die aktuelle Grenze überschreitet und die des Folgejahres voraussichtlich ebenfalls (§6 Abs. 4 SGB V). Beispiel: Wer 2026 erstmals über der Grenze liegt, wird meist zum 01.01.2027 versicherungsfrei. Wechsel zum Jahreswechsel planen.
Verbeamtung auf ProbeScheinbarer Widerspruch: Der Dienstherr will bis zum Dienstantritt einen KV-Nachweis, der PKV-Vertrag wird aber sinnvoll erst mit dem Beamtenstatus (Beihilfeanspruch) policiert. Lösung: Voranfrage und Tarifwahl vorziehen, Vertragsbeginn auf den Dienstantritt datieren.
Wechsel aus PflichtversicherungReguläre Kündigungsfrist zwei Kalendermonate zum Monatsende (§175 SGB V), 12-monatige Bindungsfrist beachten. Erst nach schriftlicher PKV-Annahme kündigen – sonst Risiko einer Deckungslücke.
Vorerkrankung mit WartefensterManche Diagnosen werden je nach Gesellschaft 3, 5 oder 10 Jahre abgefragt. Manchmal lohnt es, den Antrag bewusst zu timen. Individuell klären.

Rechtlicher Rahmen

Der Weg in die PKV ist gesetzlich geordnet. Die wichtigsten Bezüge:

  • §175 SGB V – Kündigung der gesetzlichen Kasse: Frist von zwei Kalendermonaten zum Monatsende und 12-monatige Bindungsfrist.
  • §205 VVG – Kündigung des privaten Vertrags und Sonderkündigungsrechte, etwa bei Beitragsanpassung.
  • §6 SGB V – Versicherungsfreiheit für Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (Abs. 1 Nr. 1) und der Zeitpunkt (Abs. 4).
  • §257 SGB V – Beitragszuschuss des Arbeitgebers: die Hälfte des Beitrags, höchstens der hälftige GKV-Höchstzuschuss.
  • §193 Abs. 3 VVG – allgemeine Versicherungspflicht; niemand fällt aus dem System, Auffangnetz ist der Basistarif.
Quellen: Sozialgesetzbuch V und Versicherungsvertragsgesetz, jeweils in der geltenden Fassung (gesetze-im-internet.de). Sozialversicherungswerte (JAEG, Beitragsbemessungsgrenze, Arbeitgeberzuschuss): Stand 2026. Rechtsstand ohne Gewähr. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung; im Einzelfall zählt die persönliche Prüfung.

Typische Fehler

  • Zu früh gekündigt. Die GKV kündigen, bevor die PKV schriftlich zugesagt hat – der teuerste Fehler. Scheitert der Antrag, droht eine Lücke.
  • Mehrere Anträge parallel. Wer bei drei Versicherern gleichzeitig einreicht, erzeugt Einträge in der Auskunftsdatei und schwächt die eigene Verhandlungsposition.
  • Gesundheitsfragen unterschätzt. Wer ohne Blick in die eigenen Diagnosen antwortet, riskiert Rückfragen oder später Streit im Leistungsfall. Erst Patientenquittung, dann antworten.
  • Nur auf den Einstiegsbeitrag geschaut. Ein günstiger Starttarif sagt wenig über die Beiträge in 20 Jahren. Bedingungen und Alterungsrückstellung wiegen schwerer als der erste Monat.
  • Langfristigkeit unterschätzt. Der Wechsel ist eine Entscheidung auf Jahrzehnte: Die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist später, besonders ab dem 55. Lebensjahr, nur noch eng möglich (§6 Abs. 3a SGB V).
  • Arbeitgeberzuschuss vergessen. Der Zuschuss senkt den Nettobeitrag deutlich – er muss beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen

Meine Einschätzung

In der Beratung ist genau dieser Ablauf die Frage, die am häufigsten wiederkehrt – oft noch nach dem zweiten Termin. Der Grund: Die einzelnen Bausteine (Voranfrage, Antrag, Kündigung) kennt jeder, aber die Reihenfolge und die Fristen dazwischen nicht. Mein Rat aus der Praxis: Behandeln Sie Schritt 2 als den wichtigsten. Wer seine Diagnosen vorher sauber kennt und die Voranfrage ordentlich aufsetzt, hat bei Beitrag und Bedingungen die beste Ausgangslage – und muss nie in Schritt 5 zittern.

Und behalten Sie im Blick: Der Wechsel ist eine langfristige Entscheidung. Die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist später, besonders ab 55, nur noch eng möglich – deshalb gehört zum Wechsel immer der Blick auf den Beitrag im Alter, nicht nur auf heute.

– Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen

Nächste Schritte

Häufige Fragen

In welcher Reihenfolge läuft der Wechsel in die PKV ab?
In sechs Schritten: Wechselberechtigung prüfen, Gesundheitsdaten sammeln und anonyme Risikovoranfrage stellen, Votum abwarten und Tarif wählen, einen Antrag stellen, erst nach schriftlicher Annahme die GKV kündigen, Versicherungsbeginn und Arbeitgeberzuschuss einrichten. Die Reihenfolge ist entscheidend.
Ab welchem Einkommen darf ich als Angestellter in die PKV?
Wechselberechtigt ist, wer mit dem regelmäßigen Bruttojahresverdienst über der Versicherungspflichtgrenze (JAEG) von 77.400 € Euro liegt (Stand 2026). Die Grenze wird jährlich angepasst. Beamte, Selbständige und Studenten haben eigene Zugangswege.
Wann darf ich meine gesetzliche Krankenkasse kündigen?
Erst nachdem die private Krankenversicherung den Antrag schriftlich angenommen hat. Die reguläre Kündigungsfrist in der gesetzlichen Kasse beträgt zwei Kalendermonate zum Monatsende (§175 SGB V), dazu gilt eine 12-monatige Bindungsfrist. Wer durch Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei wird, scheidet kraft Gesetzes aus der Pflicht aus. §205 VVG betrifft dagegen die Kündigung des privaten Vertrags.
Warum soll ich nur einen Antrag stellen und nicht mehrere?
Mehrere gleichzeitige Anträge erzeugen Einträge in der Auskunftsdatei der Versicherer und können spätere Anträge belasten. Die anonyme Risikovoranfrage klärt vorab, wer zu welchen Bedingungen annimmt – danach stellt man den Antrag gezielt bei einem Versicherer.
Was passiert bei einer Verbeamtung mit dem KV-Nachweis?
Der Dienstherr verlangt bis zum Dienstantritt einen Nachweis der Krankenversicherung, der Beihilfeanspruch entsteht aber erst mit dem Beamtenstatus. Praktische Lösung: Risikovoranfrage und Tarifwahl vorziehen und den Vertragsbeginn auf den Dienstantritt datieren.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV?
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des PKV-Beitrags, höchstens die Hälfte des Betrags, den er in der gesetzlichen Kasse zahlen würde (§257 SGB V) – aktuell bis zu 508,59 € Euro monatlich, dazu ein Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung (Stand 2026). Der Zuschuss muss beim Arbeitgeber angemeldet werden.

Den eigenen Wechsel einmal sauber durchsprechen

Ich gehe mit Ihnen die sechs Schritte für Ihre konkrete Situation durch – von der Berechtigung bis zum Versicherungsbeginn. Ungebunden, mit Blick auf die Bedingungen statt nur den Einstiegspreis.

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