Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie in die PKV wechseln – den Ablauf Schritt für Schritt.
In die PKV wechseln: So läuft es Schritt für Schritt
Von der ersten Prüfung bis zum Versicherungsbeginn liegen sechs Schritte in einer festen Reihenfolge. Wer sie kennt, macht keine teuren Fehler bei Antrag, Kündigung und Fristen. Für Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze, Beamte, Selbständige und Studenten.
Wechsel gemeinsam durchgehen →Kurz zusammengefasst: Der Wechsel in die private Krankenversicherung läuft in sechs Schritten ab – und die Reihenfolge entscheidet. Zuerst die anonyme Risikovoranfrage, dann die Tarifauswahl, dann genau ein Antrag – und erst nach der schriftlichen Annahme die gesetzliche Kasse kündigen. Für Angestellte gilt: privat versichern darf sich nur, wer mit dem Bruttolohn über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € Euro im Jahr liegt. Die reguläre Kündigungsfrist in der GKV beträgt in der Regel zwei Kalendermonate zum Monatsende (§175 SGB V).
Die Kurzantwort
Wie wechselt man in die PKV? In sechs Schritten: (1) Wechselberechtigung prüfen, (2) Gesundheitsdaten sammeln und anonyme Risikovoranfrage stellen, (3) Votum abwarten und Tarif auswählen, (4) einen einzigen Antrag stellen und unterschreiben, (5) erst nach der schriftlichen Annahme die gesetzliche Krankenkasse kündigen und Arbeitgeber bzw. Beihilfestelle informieren, (6) Versicherungsbeginn und Arbeitgeberzuschuss einrichten.
Der häufigste teure Fehler: die GKV kündigen, bevor die PKV zugesagt hat. Passiert das und der PKV-Antrag scheitert, droht eine Lücke im Versicherungsschutz.
Einfach erklärt
Der Wechsel ist kein Formular, das man an einem Nachmittag ausfüllt, sondern eine Kette mit Abhängigkeiten. Jeder Schritt setzt voraus, dass der vorige sauber erledigt ist. Der Kern: Sie klären erst, ob ein Versicherer Sie zu fairen Bedingungen nimmt – und kündigen die gesetzliche Kasse erst, wenn das schriftlich feststeht.
Zwei Begriffe entscheiden über den Weg. Die Risikovoranfrage klärt vorab und ohne Spuren, ob Ihre Vorgeschichte zu einem Zuschlag oder Ausschluss führt. Der JAEG-Wert (Jahresarbeitsentgeltgrenze) entscheidet bei Angestellten, ob der Wechsel überhaupt erlaubt ist. Beamte, Selbständige und Studenten haben eigene Zugangswege – dazu gleich mehr.
Darf ich überhaupt wechseln?
Wer in die PKV darf, hängt vom Status ab. Das ist die erste Weiche – ohne sie ist alles Weitere hinfällig.
Angestellte
Wechselberechtigt, wer mit dem regelmäßigen Bruttojahresverdienst über der Versicherungspflichtgrenze (JAEG) von 77.400 € Euro liegt. Die Grenze wird jährlich angehoben. Wer knapp darüber liegt, sollte die nächste Anhebung mitdenken.
Beamte & Anwärter
Zugang über die Beihilfe – unabhängig vom Einkommen. Der private Tarif deckt nur den Rest, den die Beihilfe nicht trägt.
Selbständige & Freiberufler
Nicht an die JAEG gebunden – grundsätzlich frei wählbar zwischen freiwilliger GKV und PKV. Hier zählt die langfristige Beitragsentwicklung stärker als der Einstiegspreis.
Studenten & Berufsstart
Beim Studienbeginn ist eine einmalige Befreiung von der GKV möglich – sie bindet aber für das ganze Studium. Eine Entscheidung mit Tragweite, die früh fällt.
Die 6 Schritte im Überblick
Wechselberechtigung klären
Status prüfen (siehe oben). Bei Angestellten den voraussichtlichen Jahresbrutto gegen die JAEG von 77.400 € Euro halten. Bei Verbeamtung die Beihilfe-Quote klären. Ist die Berechtigung offen, klärt sich hier, ob überhaupt weitergedacht wird.
Gesundheitsdaten sammeln und Risikovoranfrage stellen
Bevor irgendein Antrag läuft, wird anonym geprüft, wie Versicherer Ihre Vorgeschichte bewerten. Grundlage sind Ihre tatsächlich gespeicherten Diagnosen. Ziehen Sie dafür die Patientenquittung Ihrer Kasse und arbeiten Sie Dauer- oder Falschdiagnosen auf.
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Votum abwarten und Tarif auswählen
Die Versicherer geben ihr Votum ab: Annahme, Annahme mit Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung. Jetzt vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern die Bedingungen. Bei Vorerkrankungen lohnt der Blick auf Sonderwege.
Weiter zu: PKV-Angebote richtig verstehen · Zuschläge und Ausschlüsse deuten · Annahme trotz Vorerkrankung
Einen einzigen Antrag stellen
Jetzt wird aus der Voranfrage ein echter Antrag – bei einem Versicherer, nicht bei mehreren gleichzeitig. Mehrfachanträge erzeugen Einträge in der Auskunftsdatei der Versicherer und können spätere Anträge belasten. Die Gesundheitsfragen im Antrag beantworten Sie wahrheitsgemäß und vollständig – darauf kommt es rechtlich an (vorvertragliche Anzeigepflicht, §19 VVG); die Angaben sollten zu den Voranfrage-Angaben passen. Unterschrieben wird oft per E-Signatur.
Erst jetzt: GKV kündigen und informieren
Liegt die schriftliche Annahme vor, kündigen Sie die gesetzliche Kasse. Die reguläre Frist beträgt zwei Kalendermonate zum Monatsende (§175 SGB V), dazu gilt eine 12-monatige Bindungsfrist; daneben kann ein Sonderkündigungsrecht greifen, etwa bei Erhöhung des Zusatzbeitrags. Wer durch Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei wird, scheidet ohnehin kraft Gesetzes aus der Pflicht aus – den passenden Austrittsweg klären wir für Ihren Fall. Angestellte melden den Wechsel dem Arbeitgeber (für den Zuschuss), Beamte der Beihilfestelle. Reihenfolge nie umdrehen.
Versicherungsbeginn und Arbeitgeberzuschuss einrichten
Bei sauberer Reihenfolge und abgestimmtem Beginndatum schließt der PKV-Schutz in der Regel lückenlos an das Ende der GKV an. Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss: die Hälfte des PKV-Beitrags, höchstens die Hälfte des Betrags, den der Arbeitgeber in der GKV zahlen würde (§257 SGB V) – aktuell bis zu 508,59 € Euro monatlich, dazu ein Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung. Denken Sie früh an eine Anwartschaft, falls absehbar Auslandsphasen anstehen.
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Fristen und Timing an Beispielen
| Situation | Worauf es beim Timing ankommt |
|---|---|
| Angestellte(r) mit Gehaltssprung über die JAEG | Versicherungsfreiheit tritt in der Regel erst zum Ende des Kalenderjahres ein, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die aktuelle Grenze überschreitet und die des Folgejahres voraussichtlich ebenfalls (§6 Abs. 4 SGB V). Beispiel: Wer 2026 erstmals über der Grenze liegt, wird meist zum 01.01.2027 versicherungsfrei. Wechsel zum Jahreswechsel planen. |
| Verbeamtung auf Probe | Scheinbarer Widerspruch: Der Dienstherr will bis zum Dienstantritt einen KV-Nachweis, der PKV-Vertrag wird aber sinnvoll erst mit dem Beamtenstatus (Beihilfeanspruch) policiert. Lösung: Voranfrage und Tarifwahl vorziehen, Vertragsbeginn auf den Dienstantritt datieren. |
| Wechsel aus Pflichtversicherung | Reguläre Kündigungsfrist zwei Kalendermonate zum Monatsende (§175 SGB V), 12-monatige Bindungsfrist beachten. Erst nach schriftlicher PKV-Annahme kündigen – sonst Risiko einer Deckungslücke. |
| Vorerkrankung mit Wartefenster | Manche Diagnosen werden je nach Gesellschaft 3, 5 oder 10 Jahre abgefragt. Manchmal lohnt es, den Antrag bewusst zu timen. Individuell klären. |
Rechtlicher Rahmen
Der Weg in die PKV ist gesetzlich geordnet. Die wichtigsten Bezüge:
- §175 SGB V – Kündigung der gesetzlichen Kasse: Frist von zwei Kalendermonaten zum Monatsende und 12-monatige Bindungsfrist.
- §205 VVG – Kündigung des privaten Vertrags und Sonderkündigungsrechte, etwa bei Beitragsanpassung.
- §6 SGB V – Versicherungsfreiheit für Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (Abs. 1 Nr. 1) und der Zeitpunkt (Abs. 4).
- §257 SGB V – Beitragszuschuss des Arbeitgebers: die Hälfte des Beitrags, höchstens der hälftige GKV-Höchstzuschuss.
- §193 Abs. 3 VVG – allgemeine Versicherungspflicht; niemand fällt aus dem System, Auffangnetz ist der Basistarif.
Typische Fehler
- Zu früh gekündigt. Die GKV kündigen, bevor die PKV schriftlich zugesagt hat – der teuerste Fehler. Scheitert der Antrag, droht eine Lücke.
- Mehrere Anträge parallel. Wer bei drei Versicherern gleichzeitig einreicht, erzeugt Einträge in der Auskunftsdatei und schwächt die eigene Verhandlungsposition.
- Gesundheitsfragen unterschätzt. Wer ohne Blick in die eigenen Diagnosen antwortet, riskiert Rückfragen oder später Streit im Leistungsfall. Erst Patientenquittung, dann antworten.
- Nur auf den Einstiegsbeitrag geschaut. Ein günstiger Starttarif sagt wenig über die Beiträge in 20 Jahren. Bedingungen und Alterungsrückstellung wiegen schwerer als der erste Monat.
- Langfristigkeit unterschätzt. Der Wechsel ist eine Entscheidung auf Jahrzehnte: Die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist später, besonders ab dem 55. Lebensjahr, nur noch eng möglich (§6 Abs. 3a SGB V).
- Arbeitgeberzuschuss vergessen. Der Zuschuss senkt den Nettobeitrag deutlich – er muss beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Meine Einschätzung
In der Beratung ist genau dieser Ablauf die Frage, die am häufigsten wiederkehrt – oft noch nach dem zweiten Termin. Der Grund: Die einzelnen Bausteine (Voranfrage, Antrag, Kündigung) kennt jeder, aber die Reihenfolge und die Fristen dazwischen nicht. Mein Rat aus der Praxis: Behandeln Sie Schritt 2 als den wichtigsten. Wer seine Diagnosen vorher sauber kennt und die Voranfrage ordentlich aufsetzt, hat bei Beitrag und Bedingungen die beste Ausgangslage – und muss nie in Schritt 5 zittern.
Und behalten Sie im Blick: Der Wechsel ist eine langfristige Entscheidung. Die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist später, besonders ab 55, nur noch eng möglich – deshalb gehört zum Wechsel immer der Blick auf den Beitrag im Alter, nicht nur auf heute.
– Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen
Nächste Schritte
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Wechsel gemeinsam durchgehen
Häufige Fragen
In welcher Reihenfolge läuft der Wechsel in die PKV ab?
Ab welchem Einkommen darf ich als Angestellter in die PKV?
Wann darf ich meine gesetzliche Krankenkasse kündigen?
Warum soll ich nur einen Antrag stellen und nicht mehrere?
Was passiert bei einer Verbeamtung mit dem KV-Nachweis?
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV?
Den eigenen Wechsel einmal sauber durchsprechen
Ich gehe mit Ihnen die sechs Schritte für Ihre konkrete Situation durch – von der Berechtigung bis zum Versicherungsbeginn. Ungebunden, mit Blick auf die Bedingungen statt nur den Einstiegspreis.
Beratungstermin vereinbaren →