Krankengeld über die KSK: die ersten sechs Wochen richtig absichern

KSK · Krankengeld · Krankentagegeld

Krankengeld über die KSK: Wer finanziert die ersten sechs Wochen?

Nach § 46 Satz 4 SGB V entsteht der Anspruch auf Krankengeld für die nach dem KSVG Versicherten von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an. Die wirtschaftlich heikle Frage liegt davor: Selbständige haben keinen Arbeitgeber, der sechs Wochen Entgelt fortzahlt.

Liquiditätslücke im Gespräch ermitteln

Die kurze Antwort

Zwischen Krankheitsbeginn und dem regulären Krankengeldanspruch liegen sechs Wochen ohne Entgeltersatz. Diese Lücke lässt sich über eine ausreichende Rücklage tragen, über einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenkasse nach § 53 Abs. 6 SGB V verkürzen – dann beginnt das Krankengeld spätestens mit der dritten Woche – oder je nach Versicherungsstatus über privates Krankentagegeld ergänzen. Welcher Weg trägt, ergibt sich aus dem tatsächlichen Mindestbedarf, den weiterlaufenden Betriebskosten und der verfügbaren Reserve.

Ab welcher Woche Krankengeld fließtOhne Wahltarif bleiben die Wochen 1 bis 6 ohne Krankengeld; der Anspruch entsteht von der siebten Woche an. Mit einem Wahltarif nach Paragraf 53 Absatz 6 SGB V beginnt das Krankengeld spätestens mit Beginn der dritten Woche.Ohne WahltarifWoche 1 bis 6: kein Krankengeldab Woche 7Mit Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB VWo. 1–2spätestens ab Beginn der 3. Woche12345678Woche der Arbeitsunfähigkeit
Beginn des Krankengeldanspruchs nach § 46 Sätze 4 und 5 SGB V, mit und ohne Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V.
Abgrenzung: Krankengeld und Krankentagegeld sichern vorübergehende Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise Einkommensausfall. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat einen anderen, langfristigeren Leistungsauslöser. Die Bausteine dürfen nicht einfach addiert oder verwechselt werden.

1. Wann der Anspruch entsteht

Für die nach dem KSVG Versicherten gilt eine Sonderregel: Der Anspruch entsteht von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an, ohne dass Sie ihn gesondert wählen müssen. Viele andere hauptberuflich Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen den Krankengeldanspruch dagegen erst nach § 44 Abs. 2 SGB V erklären oder über einen Wahltarif hinzukaufen.

Regelfall: ab der siebten Woche

Für die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherten entsteht der Anspruch auf Krankengeld von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an.

Beleg: § 46 Satz 4 SGB V

Früher mit Wahltarif: spätestens ab der dritten Woche

Haben Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V gewählt, entsteht der Anspruch bereits vor der siebten Woche – zu dem von der Satzung bestimmten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit Beginn der dritten Woche. Zeitpunkt und Beitrag legt Ihre Krankenkasse in ihrer Satzung fest; die Angebote unterscheiden sich erheblich und gehören vor jedem Krankentagegeld auf den Tisch. Gesetzlich festgelegt ist dagegen die Mindestbindungsfrist von drei Jahren. In dieser Zeit gibt es auch bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kein Sonderkündigungsrecht.

Beleg: § 46 Satz 5 SGB V in Verbindung mit § 53 Abs. 6 und 8 SGB V

2. Wie hoch das Krankengeld ist und wie lange es läuft

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Regelentgelts. Für KSK-Versicherte gilt dabei eine eigene Berechnung: Maßgeblich ist das Arbeitseinkommen, das der Beitragsbemessung in den letzten zwölf Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zugrunde lag; je Kalendertag zählt der 360. Teil davon. Das gegenüber der KSK gemeldete Arbeitseinkommen bestimmt damit nicht nur Ihren Beitrag, sondern auch die spätere Krankengeldhöhe. Eine Erhöhung der Schätzung kurz vor einer Krankheit wirkt nur für die Monate, in denen sie bereits galt.

Rechenbeispiel

Lag der Beitragsbemessung in den zwölf Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitseinkommen von 30.000 Euro zugrunde, sind das 30.000 ÷ 360 = 83,33 Euro je Kalendertag. Davon 70 Prozent ergeben ein Krankengeld von rund 58,33 Euro brutto je Kalendertag, für einen vollen Monat mit 30 Tagen also rund 1.750 Euro. Das Beispiel setzt durchgehende KSK-Versicherungspflicht voraus; bestand sie nicht an allen Tagen, verringert sich der Teiler 360 entsprechend.

135,63 €höchstes Krankengeld je Kalendertag – 70 Prozent des Höchstregelentgelts aus der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat
70 %des Regelentgelts. Die zusätzliche Grenze von 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts gilt nur für aus Arbeitsentgelt berechnetes Krankengeld, nicht für das Arbeitseinkommen Selbständiger
78 WochenHöchstdauer wegen derselben Krankheit innerhalb von je drei Jahren

Rechtsgrundlagen und die Konsequenz daraus

Höhe und Bemessung: § 47 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 3 und 4 und Abs. 6 SGB V. Höchstdauer: § 48 Abs. 1 SGB V.

Nach 78 Wochen endet die Zahlung, auch wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Spätestens an dieser Stelle entscheidet sich, ob eine Arbeitskraftabsicherung besteht – das ist eine andere Frage als die Karenzzeit am Anfang.

Steuerlich: steuerfrei, aber progressionswirksam

Krankengeld ist nach § 3 Nr. 1 EStG steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Es erhöht also den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte. Bei schwankenden Honoraren oder gemeinsamer Veranlagung kann daraus eine Nachzahlung im Folgejahr entstehen, mit der niemand gerechnet hat.

Die steuerliche Auswirkung im Einzelfall gehört in die Hand eines Steuerberaters.

3. Wie groß ist Ihre Lücke wirklich?

Privater Mindestbedarf

Wohnen, Lebenshaltung, Kranken-/Pflegekosten, Kredite, Unterhalt und weitere unvermeidbare private Ausgaben.

Betriebliche Fixkosten

Studio, Atelier, Büro, Leasing, Software, Personal oder laufende Verträge können auch dann weiterlaufen, wenn Sie selbst nicht arbeiten.

Verfügbare Reserve

Entscheidend ist nicht das gesamte Vermögen, sondern welche Liquidität tatsächlich ohne wirtschaftlichen Schaden für mehrere Wochen verfügbar ist.

Bedarfslogik statt pauschalem Tagessatz

Monatlicher Mindestbedarf + weiterlaufende betriebliche Kosten − sichere fortlaufende Einnahmen = zu deckende monatliche Liquiditätslücke. Danach wird geprüft, wie lange Rücklagen tragen und ab welchem Tag zusätzliche Leistungen notwendig werden.

4. Welche Wege gibt es für die ersten sechs Wochen?

Rücklage

Eine ausreichend große Liquiditätsreserve ist flexibel und ohne Versicherungsbedingungen verfügbar. Sie muss aber bewusst dimensioniert und getrennt von anderen Reserven betrachtet werden.

GKV-Wahltarif

Ein Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V zieht den Krankengeldbeginn vor – spätestens auf den Beginn der dritten Woche. Zeitpunkt und zusätzlicher Beitrag stehen in der Satzung Ihrer Krankenkasse; die Bindung beträgt gesetzlich mindestens drei Jahre. Das ist der erste Punkt, den ein Vergleich klären muss, weil er die versicherbare Restlücke definiert.

Privates Krankentagegeld

Je nach Versicherungsstatus kann privates Krankentagegeld eine Lücke ergänzen. Karenzzeit und Höhe müssen zum nachweisbaren Einkommen und zu bereits bestehenden Leistungen passen.

Krankentagegeld vertiefen

Beitragssatz und Krankengeldanspruch hängen zusammen. Wer Anspruch auf Krankengeld hat, zahlt den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent; ohne Krankengeldanspruch gilt der ermäßigte Satz von 14,0 Prozent nach § 243 SGB V. Dazu kommt in beiden Fällen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, im Durchschnitt 2,9 Prozent. Wer sich als KSK-Versicherter von der Krankenversicherungspflicht befreien lässt und privat krankenversichert ist, hat keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch – dort ersetzt allein ein privates Krankentagegeld das Einkommen. Beitrag, Zuschuss und Befreiung im Detail: KSK-Beitrag, Zuschuss, GKV & PKV.

5. Was wann greift: die Bausteine im Verhältnis

KrankengeldGesetzliche Leistung der Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit nach den dort geltenden Voraussetzungen.
KrankentagegeldPrivate vertragliche Leistung zur Absicherung eines vorübergehenden Verdienstausfalls.
BU-RentePrivate langfristige Leistung bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit – nicht einfach ein Ersatz für Krankengeld.
RücklageEigenes Liquiditätspolster für Karenzzeiten und nicht versicherte Kosten.

Krankengeld, Krankentagegeld und BU im Zusammenhang · Berufsunfähigkeitsversicherung

6. Künstler und Publizisten haben sehr unterschiedliche Kostenprofile

Ein Autor mit Homeoffice, eine Fotografin mit geleaster Technik und ein Musiker mit Proberaum, Instrumenten und Tourkosten brauchen nicht denselben Tagessatz. Für die Beratung zählt deshalb das konkrete wirtschaftliche Modell.

Unregelmäßige Honorare

Schwankende Einnahmen machen es besonders wichtig, Durchschnittseinkommen und unverzichtbaren Mindestbedarf auseinanderzuhalten.

Projektabhängige Kosten

Manche Kosten fallen bei Krankheit weg, andere laufen weiter. Nur die zweite Gruppe gehört vollständig in die Liquiditätsrechnung.

Berufsbild und Dauer

Je länger ein Ausfall dauert, desto wichtiger wird die Abgrenzung zur Arbeitskraftabsicherung und zu einer möglichen Berufsunfähigkeit.

7. Sechs Fehler, die teuer werden

Arbeitseinkommen zu niedrig melden

Der gemeldete Wert senkt den Beitrag und im Leistungsfall zugleich das Krankengeld. Beides hängt an derselben Zahl.

Wahltarif erst im Krankheitsfall prüfen

Der Tarif muss vorher bestehen. Wer wartet, steht die vollen sechs Wochen ohne Leistung da. Und wer ihn abschließt, bindet sich für drei Jahre an die Kasse.

Betriebskosten vergessen

Gerechnet wird oft nur der private Bedarf. Proberaum, Leasing, Software und Versicherungen laufen weiter.

Karenzzeit doppelt versichern

Wer einen bestehenden GKV-Wahltarif nicht berücksichtigt, kauft privat eine Karenzzeit ein, die bereits abgedeckt ist.

78 Wochen für das Ende halten

Das Krankengeld endet, eine Erwerbsminderungsrente beginnt nicht automatisch. Dazwischen liegt die eigentliche Lücke.

Progressionsvorbehalt ignorieren

Steuerfrei heißt nicht folgenlos. Die Nachzahlung kommt im Jahr nach dem Bezug.

8. Geplanter KSK- und Absicherungscheck

Die digitale Strecke soll Krankheit nicht isoliert betrachten. Sie erfasst KSK-/Krankenversicherungsstatus, Einkommen, Mindestbedarf, betriebliche Fixkosten, Reserve und vorhandene Absicherung und zeigt anschließend, welche Lücke tatsächlich offen ist.

Liquiditätslücke bei Krankheit prüfen

Der digitale Liquiditätscheck ist in Vorbereitung. Bis dahin ermittle ich Ihre Lücke im Gespräch: privater Mindestbedarf, weiterlaufende betriebliche Kosten und verfügbare Reserve.

Krankheitslücke im Gespräch ermitteln

Meine Einschätzung

Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen

Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen

Die Sechs-Wochen-Lücke wird meist erst zum Thema, wenn die Arbeitsunfähigkeit schon läuft. Die Reihenfolge, die ich für richtig halte: zuerst den tatsächlichen Mindestbedarf und die weiterlaufenden Betriebskosten rechnen, dann prüfen, wie viele Wochen die eigene Reserve trägt, und erst danach über Wahltarif oder privates Krankentagegeld sprechen. Wer umgekehrt anfängt, versichert häufig eine Lücke, die so nicht besteht – und lässt die eigentliche offen.

Zwei Punkte gehen in KSK-Gesprächen regelmäßig unter. Erstens: Das gegenüber der Künstlersozialkasse gemeldete Arbeitseinkommen bestimmt über § 47 Abs. 4 Satz 3 SGB V auch die spätere Krankengeldhöhe, und zwar als Durchschnitt der letzten zwölf Monate. Eine zu niedrig angesetzte Schätzung wirkt doppelt, eine kurzfristige Korrektur nach oben nur anteilig. Zweitens: Nach 78 Wochen ist Schluss. Ob Ihre Arbeitskraft darüber hinaus abgesichert ist, entscheidet sich lange vor dem ersten Krankheitstag.

Häufige Fragen

Zahlt die KSK selbst Krankengeld?

Nein. Die KSK ist kein Leistungsträger. Krankengeld wird von der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse gezahlt.

Ab wann bekomme ich als KSVG-versicherter Selbständiger Krankengeld?

Für die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherten entsteht der Anspruch auf Krankengeld von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an (§ 46 Satz 4 SGB V). Eine gesonderte Wahlerklärung ist dafür nicht nötig.

Kann das Krankengeld schon früher beginnen?

Ja. Mit einem Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V entsteht der Anspruch bereits vor der siebten Woche, zu dem von der Satzung bestimmten Zeitpunkt, spätestens mit Beginn der dritten Woche (§ 46 Satz 5 SGB V). Zeitpunkt und Zusatzbeitrag legt die jeweilige Krankenkasse fest; gebunden sind Sie mindestens drei Jahre (§ 53 Abs. 8 SGB V).

Wie hoch ist das Krankengeld?

70 Prozent des Regelentgelts. Für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte ist das der 360. Teil des Arbeitseinkommens, das der Beitragsbemessung in den letzten zwölf Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zugrunde lag (§ 47 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 3 SGB V). Höchstens gibt es 135,63 Euro je Kalendertag.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren (§ 48 Abs. 1 SGB V). Danach endet die Leistung, auch bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit.

Brauche ich dann zusätzlich Krankentagegeld?

Nicht automatisch. Zuerst werden Reserve, GKV-Regelung, tatsächlicher Einkommensbedarf und weitere Leistungen geprüft. Privates Krankentagegeld ist nur sinnvoll, wenn danach eine relevante und versicherbare Lücke verbleibt.

Reicht Krankentagegeld statt Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein. Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung lösen bei unterschiedlichen Voraussetzungen und Zeithorizonten aus. Eine dauerhafte Arbeitskraftabsicherung muss separat geprüft werden.

Quellen und Stand

Fachlicher Stand der rechtlichen Aussagen: 16. September 2026, geprüft gegen den Gesetzeswortlaut. Wertestand der Sozialversicherungsgrößen: 2026-08-01, aus einer zentral gepflegten Wertetabelle. Bei einer konkreten Entscheidung sind Ihr Versicherungsstatus und die Satzung Ihrer Krankenkasse maßgeblich.

Diese Seite erklärt die gesetzlichen Grundlagen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Über die Versicherungspflicht nach dem KSVG entscheidet die Künstlersozialkasse, über Beginn, Höhe und Dauer des Krankengeldes die zuständige gesetzliche Krankenkasse.