Berufsunfähigkeitsversicherung – Klarheit in der Begriffsvielfalt
Krankengeld, Krankentagegeld, Berufsunfähigkeitsrente, Arbeitsunfähigkeitsrente – vier Begriffe, die ständig verwechselt werden. Dieser Leitfaden erklärt die Unterschiede verständlich und zeigt, wie sie im Ernstfall ineinandergreifen.
Einkommensschutz prüfen lassenWas ist der Unterschied zwischen Krankengeld, Krankentagegeld und BU-Rente?
Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei vorübergehender Krankheit (rund 70 % des Bruttos, max. 90 % netto, längstens 78 Wochen). Krankentagegeld ist eine private Tagespauschale für denselben Zeitraum, frei wählbar in Höhe und Beginn. Die Berufsunfähigkeitsrente greift, wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können – sie ersetzt das Einkommen langfristig.
Die vier Begriffe im direkten Vergleich
| Krankengeld | Krankentagegeld | BU-Rente | Arbeitsunfähigkeitsrente | |
|---|---|---|---|---|
| Wer zahlt? | Gesetzliche Krankenkasse | Privater Versicherer | Private BU-Versicherung | BU-Versicherung (Zusatz) |
| Wann? | Ab Ende der Lohnfortzahlung (nach 6 Wochen) | Ab frei vereinbartem Tag (z. B. Tag 43) | Bei dauerhafter BU (≥ 50 %) | Ab meist 6 Monaten ununterbrochener AU |
| Wie lange? | Längstens 78 Wochen (in 3 Jahren) | Bis Arbeitsfähigkeit oder BU eintritt | Bis Vertragsende (Endalter, oft 67) | Befristet, bis BU anerkannt/geheilt |
| Höhe | ca. 70 % brutto (max. 90 % netto) | Frei vereinbarte Tagespauschale | Vereinbarte Monatsrente | Vereinbarte Monatsrente |
| Grundlage | §44 ff. SGB V | Privater Vertrag (AVB) | §172 VVG + Bedingungen | Bedingungen des Tarifs |
1. Krankengeld – Schutz über die gesetzliche Krankenkasse
Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank ist und die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Es beträgt in der Regel 70 % des Bruttogehalts (maximal 90 % des Nettogehalts) und wird für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung geleistet. Grundlage ist das Fünfte Sozialgesetzbuch (§44 ff. SGB V). Selbstständige können sich freiwillig mit Krankengeldanspruch versichern.
2. Krankentagegeld – private Ergänzung für längere Ausfälle
Das Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung. Es greift nach Ende der Lohnfortzahlung und ist in Höhe und Beginn frei wählbar. Besonders Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte schließen so ihre Einkommenslücke bei längerer Krankheit. Gezahlt wird eine vereinbarte Tagespauschale, solange Arbeitsunfähigkeit besteht. Details: Krankentagegeldversicherung.
3. Berufsunfähigkeitsrente – Einkommensschutz bei dauerhafter BU
Die Berufsunfähigkeitsrente zahlt eine private BU-Versicherung, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft – in der Regel zu mindestens 50 % – nicht mehr ausüben können. Ob Sie theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnten, spielt bei guten Tarifen keine Rolle (Verzicht auf abstrakte Verweisung). Weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente meist nicht ausreicht, ist die private Absicherung zentral – siehe Unterschied Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit.
4. Arbeitsunfähigkeitsrente – Überbrückung zur BU-Rente
Manche BU-Tarife bieten zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsrente (AU-Rente). Sie wird gezahlt, wenn Sie nach ärztlicher Einschätzung mindestens sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig sind – unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit bereits festgestellt wurde. Das ist eine wertvolle Ergänzung, weil die BU-Leistungsprüfung Zeit kostet: Die AU-Rente überbrückt genau diese Phase, meist für 18 bis 36 Monate.
So greifen die Bausteine ineinander
In der Praxis bauen die Leistungen zeitlich aufeinander auf: erst die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, dann Krankengeld (bzw. Krankentagegeld), und bei dauerhafter Einschränkung die BU-Rente – wobei eine AU-Rente die Prüfungsphase überbrücken kann. Die Kunst liegt darin, die Bausteine so abzustimmen, dass keine Versorgungslücke und keine unnötige Anrechnung entstehen. Das Gesamtbild zeigt der Pillar Einkommensabsicherung im Überblick.
Die meisten Verwechslungen sehe ich zwischen Krankengeld und BU-Rente – und genau an der Schnittstelle passiert der teure Fehler: die Anrechnung nach §50 SGB V. Wer BU und Krankentagegeld nicht aufeinander abstimmt, verschenkt Leistung, ohne es zu merken. Ich baue den Einkommensschutz deshalb immer als Kette, nicht als Einzelverträge.
Jan Pohl · ungebundener Versicherungsmakler in Aachen seit 1999
Ihren Einkommensschutz abstimmen
Ich prüfe, wie Krankengeld, Krankentagegeld, BU- und AU-Rente in Ihrem Fall ineinandergreifen – und wo eine Lücke oder Anrechnung droht.
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?
Krankengeld ist die gesetzliche Leistung der Krankenkasse (ca. 70 % brutto, max. 90 % netto, längstens 78 Wochen). Krankentagegeld ist eine private Tagespauschale, die Sie in Höhe und Beginn frei vereinbaren – ideal, um die Lücke zwischen Krankengeld und tatsächlichem Einkommen zu schließen.
Wird meine BU-Rente auf das Krankengeld angerechnet?
Das kann passieren: Nach §50 SGB V können andere Einkünfte das Krankengeld kürzen, wenn die BU-Leistung als Ersatz für entgangenes Arbeitseinkommen gilt. Ein abgestimmter Aufbau von BU und Krankentagegeld vermeidet solche Lücken.
Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsrente?
Ein Zusatzbaustein mancher BU-Tarife. Er leistet, wenn Sie mindestens sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig sind – unabhängig davon, ob bereits Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Er überbrückt die Zeit der BU-Leistungsprüfung.
Reicht das Krankengeld nicht aus?
Bei höheren Einkommen selten: Krankengeld deckt nur rund 70 % des Bruttos und endet nach längstens 78 Wochen. Danach greift bei dauerhafter Einschränkung die BU-Rente. Krankentagegeld schließt die Höhen-, die BU-Rente die Zeitlücke.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Sozialrechtliche Werte (z. B. Krankengeld-Höhe und -Dauer) folgen dem SGB V; maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen und Ihre Vertragsbedingungen. Jan Pohl ist ungebundener Versicherungsmakler in Aachen.










