24. März 2025

Krankengeld, Krankentagegeld und BU-Rente im Zusammenspiel

Was gleichzeitig gezahlt wird

Bei längerer Krankheit können gesetzliches Krankengeld, privates Krankentagegeld und Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zeitlich aufeinandertreffen. Entscheidend ist, welche Leistung welchen Ausfall absichert – und welche gesetzlichen oder vertraglichen Regeln das Zusammenspiel begrenzen.

Einkommensschutz prüfen lassen
Kurz gesagt: Gesetzliches Krankengeld und privates Krankentagegeld knüpfen an Arbeitsunfähigkeit an. Die BU-Rente folgt einem anderen, vertraglichen Leistungsauslöser. Eine private BU-Rente gehört nicht zu den in § 50 SGB V aufgeführten gesetzlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Rentenleistungen, die das Krankengeld beenden oder kürzen. Beim privaten Krankentagegeld ist dagegen zu prüfen, wann der konkrete Vertrag bei Eintritt von Berufsunfähigkeit endet.

Wird eine private BU-Rente auf gesetzliches Krankengeld angerechnet?

Nach dem Wortlaut von § 50 SGB V nicht allein deshalb, weil eine private BU-Rente gezahlt wird. Die Vorschrift nennt insbesondere Renten wegen Erwerbsminderung, Altersrenten, Ruhegehalt und bestimmte vergleichbare öffentlich-rechtliche Leistungen. Eine privat versicherte BU-Rente ist dort nicht aufgeführt. Getrennt davon ist zu prüfen, ob ein privates Krankentagegeld bei festgestellter Berufsunfähigkeit nach den konkreten AVB endet oder noch für eine Übergangszeit weiterleistet.

Die vier Begriffe im direkten Vergleich

KrankengeldKrankentagegeldBU-RenteArbeitsunfähigkeitsrente
Wer zahlt?Gesetzliche KrankenkassePrivater VersichererPrivate BU-VersicherungBU-Versicherung (Zusatz)
Wann?Bei Arbeitsunfähigkeit nach den gesetzlichen Voraussetzungen, bei Arbeitnehmern typischerweise nach Ende der EntgeltfortzahlungAb dem vertraglich vereinbarten Karenztag bei bedingungsgemäßer ArbeitsunfähigkeitWenn der vertragliche BU-Leistungsauslöser erfüllt ist; viele Tarife arbeiten mit einer 50-%-SchwelleWenn eine vereinbarte AU-Klausel erfüllt ist; Dauer und Nachweis sind tarifabhängig
Wie lange?Wegen derselben Krankheit grundsätzlich höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren; gesetzliche Details beachtenSolange bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit und Versicherungsschutz bestehen; bei BU greifen die konkreten BeendigungsregelnBis zum vereinbarten Leistungsendalter, solange die Leistungsvoraussetzungen bestehenNur für die im Tarif festgelegte Höchstdauer
Höheca. 70 % brutto (max. 90 % netto)Frei vereinbarte TagespauschaleVereinbarte MonatsrenteVereinbarte Monatsrente
Grundlage§44 ff. SGB VPrivater Vertrag (AVB)§172 VVG + BedingungenBedingungen des Tarifs

1. Krankengeld – Schutz über die gesetzliche Krankenkasse

Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank ist und die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Es beträgt in der Regel 70 % des Bruttogehalts (maximal 90 % des Nettogehalts) und wird für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung geleistet. Grundlage ist das Fünfte Sozialgesetzbuch (§44 ff. SGB V). Selbstständige können sich freiwillig mit Krankengeldanspruch versichern.

Wichtig zu § 50 SGB V: Die Vorschrift ist keine allgemeine Anrechnungsvorschrift für jedes zusätzliche Einkommen. Sie nennt bestimmte gesetzliche bzw. öffentlich-rechtliche Renten- und Versorgungsleistungen. Eine private BU-Rente ist dort nicht aufgeführt. Bei einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente oder vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Leistung kann das Krankengeld dagegen enden oder gekürzt werden.
Praxisbeispiel: Ein angestellter Assistenzarzt ist nach einer schweren Infektion länger arbeitsunfähig. Nach Ende der Entgeltfortzahlung kann gesetzliches Krankengeld einsetzen. Wird parallel eine private BU-Rente anerkannt, ist nicht schon deshalb § 50 SGB V einschlägig. Anders kann die Situation sein, wenn später eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hinzukommt.

2. Krankentagegeld – private Ergänzung für längere Ausfälle

Das private Krankentagegeld sichert Verdienstausfall bei bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit. Beginn, Höhe und Karenzzeit werden vertraglich festgelegt; gesetzliches Krankengeld und privates Krankentagegeld dürfen zusammen den versicherbaren Verdienstausfall nicht beliebig überschreiten. Nach den MB/KT 2009 endet das Versicherungsverhältnis mit Eintritt der dort definierten Berufsunfähigkeit; bei bereits laufender Arbeitsunfähigkeit besteht eine tarifliche Nachleistung, nach den Musterbedingungen längstens für drei Monate. Der konkrete Tarif kann abweichen und ist deshalb immer mitzulesen. Details: Krankentagegeldversicherung.

Praxisbeispiel: Ein Oberarzt mit hohem Einkommen erkrankt schwer am Herzen. Das Krankengeld deckt nur einen Bruchteil. Seine Krankentagegeldversicherung greift nach 42 Tagen mit 150 € pro Tag – genug für Hypothek und Lebenshaltung.

3. Berufsunfähigkeitsrente – Einkommensschutz bei dauerhafter BU

Die private BU-Rente wird gezahlt, wenn die Voraussetzungen des vereinbarten Bedingungswerks erfüllt sind. § 172 Abs. 2 VVG beschreibt den gesetzlichen Grundmaßstab anhand des zuletzt ausgeübten Berufs in seiner gesunden konkreten Ausgestaltung, schreibt aber keine starre 50-%-Schwelle vor; diese Schwelle stammt regelmäßig aus den Tarifbedingungen. Auch Verweisung, Prognosezeitraum und Nachprüfung sind anhand der konkreten AVB zu beurteilen. Zur Abgrenzung von der gesetzlichen Erwerbsminderung: Unterschied Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit.

Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 172 Abs. 2 VVG knüpft daran an, ob die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Welche prozentuale Schwelle und welcher Prognosezeitraum gelten, bestimmt das konkrete Bedingungswerk.
Praxisbeispiel: Eine Anästhesistin kann wegen einer schweren neurologischen Erkrankung ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr bedingungsgemäß ausüben. Wird ihre private BU-Rente anerkannt, ist diese Leistung rechtlich von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und vom privaten Krankentagegeld zu trennen. Für das weitere Krankentagegeld sind dessen AVB entscheidend.

4. AU-Leistung in der BU – eigener tariflicher Leistungsauslöser

Viele BU-Tarife können eine Arbeitsunfähigkeitsklausel enthalten. Sie ersetzt die BU-Prüfung nicht, sondern schafft einen zusätzlichen tariflichen Leistungsauslöser anhand nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit. Welche Dauer der Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden muss, ob gleichzeitig ein BU-Antrag erforderlich ist und wie lange die AU-Leistung maximal gezahlt wird, unterscheidet sich je Tarif. Deshalb sollte nicht pauschal mit sechs Monaten oder einer festen Leistungsdauer gerechnet werden.

So greifen die Bausteine ineinander

Die Leistungen bilden keine starre Staffel, sondern können sich zeitlich überschneiden. Bei Arbeitnehmern steht zunächst regelmäßig die Entgeltfortzahlung im Vordergrund; danach kann gesetzliches Krankengeld einsetzen. Privates Krankentagegeld kann den verbleibenden Verdienstausfall absichern. Eine private BU-Rente oder tarifliche AU-Leistung folgt eigenen Vertragsvoraussetzungen und kann bereits während einer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit beginnen. Wichtig ist deshalb nicht eine vermeintliche automatische Anrechnung, sondern die getrennte Prüfung von SGB V, Krankentagegeld-AVB und BU-Bedingungen. Das Gesamtbild zeigt der Hub Einkommensabsicherung im Überblick; die BU-Grundlagen stehen auf der Referenzseite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen, Beratung zum Einkommensschutz
Meine Einschätzung aus der Praxis

Die entscheidende Frage ist nicht, ob jede Leistung pauschal auf jede andere angerechnet wird. Krankengeld, Krankentagegeld, BU-Rente und eine tarifliche AU-Leistung folgen unterschiedlichen Rechts- und Vertragsgrundlagen. In der Beratung sollten deshalb die Leistungsauslöser, Höchstgrenzen und Beendigungsregeln nebeneinander gelegt werden.

Jan Pohl · ungebundener Versicherungsmakler in Aachen seit 1999

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Häufige Fragen

Wird eine private BU-Rente auf gesetzliches Krankengeld angerechnet?

Eine private BU-Rente ist in § 50 SGB V nicht als Leistung genannt, die das Krankengeld beendet oder kürzt. Die Vorschrift betrifft bestimmte gesetzliche und öffentlich-rechtliche Renten- und Versorgungsleistungen. Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist deshalb anders zu behandeln als eine private BU-Rente.

Können gesetzliches Krankengeld und privates Krankentagegeld gleichzeitig fließen?

Ja, ein privates Krankentagegeld kann die Lücke zum versicherbaren Nettoeinkommen ergänzen. Die Summe der einschlägigen Krankengeldleistungen darf den versicherbaren Verdienstausfall aber nicht beliebig übersteigen; Tarif und AVB sind maßgeblich.

Was passiert mit dem Krankentagegeld, wenn Berufsunfähigkeit eintritt?

Nach den MB/KT 2009 endet die Krankentagegeldversicherung grundsätzlich mit Eintritt der dort definierten Berufsunfähigkeit. Besteht bereits Arbeitsunfähigkeit, sehen die Musterbedingungen noch eine begrenzte Nachleistung von höchstens drei Monaten vor. Der konkrete Tarif kann abweichende oder günstigere Regeln enthalten.

Ist die AU-Leistung einer BU dasselbe wie Krankentagegeld?

Nein. Krankentagegeld ist eine eigene Verdienstausfallversicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Eine AU-Klausel ist ein Zusatz innerhalb einer BU und folgt den dort vereinbarten Nachweis-, Warte- und Höchstdauerregeln.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Sozialrechtliche Werte (z. B. Krankengeld-Höhe und -Dauer) folgen dem SGB V; maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen und Ihre Vertragsbedingungen. Jan Pohl ist ungebundener Versicherungsmakler in Aachen.

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