Versorgungsauskunft für Beamte verstehen

Die Versorgungsauskunft für Beamte verstehen Sie, wenn Sie Ruhegehaltssatz und ruhegehaltfähige Dienstbezüge kennen.

Beamte & Lehrer

Versorgungsauskunft für Beamte verstehen

Beamte bekommen keine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Stattdessen gibt der Dienstherr eine Versorgungsauskunft über die spätere Pension. Hier erfahren Sie, wie sich das Ruhegehalt berechnet, was die Auskunft zeigt – und welche Lücken bleiben.

Von wem
Ihr DienstherrBezügestelle / Landesamt für Besoldung – nicht die Rentenversicherung.
Kern
RuhegehaltRuhegehaltssatz mal ruhegehaltfähige Dienstbezüge.
Maximum
rund 71,75 %Höchstsatz nach etwa 40 Dienstjahren in Vollzeit.
Achtung
Abschläge möglichBei vorzeitigem Ruhestand sinkt die Pension dauerhaft.

Kurz gesagt: Die Versorgungsauskunft zeigt Ihr voraussichtliches Ruhegehalt. Es berechnet sich aus dem Ruhegehaltssatz und Ihren ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Pro Dienstjahr steigt der Satz um rund 1,79 %, höchstens auf etwa 71,75 % nach rund 40 Jahren. Bei vorzeitigem Ruhestand gibt es dauerhafte Abschläge.

So wird die Pension berechnet

Die Beamtenpension folgt einer klaren Formel. Zwei Größen entscheiden: wie lange Sie im Dienst waren und welche Bezüge zuletzt zählten.

Was die Versorgungsauskunft zeigt

AngabeWas sie bedeutet
Erreichter RuhegehaltssatzProzentsatz, den Sie bis heute erdient haben.
Voraussichtliches RuhegehaltHochrechnung bis zur Regelaltersgrenze.
VersorgungsabschlagDauerhafte Kürzung bei vorzeitigem Ruhestand.
MindestversorgungUntergrenze, falls die reguläre Berechnung sehr niedrig ausfiele.

Wichtig: Die volle Pension erreichen nur Beamte mit langer, durchgehender Dienstzeit. Teilzeit, späterer Eintritt, Elternzeit oder vorzeitiger Ruhestand senken den Ruhegehaltssatz spürbar. Und: Im Ruhestand bleibt die Beihilfe bestehen – die Krankenkosten sind also anders zu planen als bei Angestellten.

Typische Fehler

  • Mit dem Höchstsatz rechnen. Rund 71,75 % erreichen nur wenige – prüfen Sie Ihren persönlichen Satz.
  • Abschläge übersehen. Vorzeitiger Ruhestand kürzt die Pension dauerhaft.
  • Brutto für netto nehmen. Die Pension ist steuerpflichtig.
  • Die Lücke bis zum Höchstsatz ignorieren. Wer den Dienst spät beginnt, hat eine Versorgungslücke, die sich gezielt schließen lässt.

Meine Einschätzung

Jan Pohl, Versicherungsmakler aus Aachen, zur Versorgungsauskunft für Beamte
Jan Pohl
Versicherungsmakler in Aachen

Viele Beamte gehen davon aus, dass die Pension schon reichen wird. In der Beratung schaue ich zuerst auf den persönlich erreichten Ruhegehaltssatz – und der liegt gerade bei Lehrern und Quereinsteigern oft deutlich unter dem Höchstsatz, weil der Dienst später begann oder Teilzeitphasen dazukamen.

Genau diese Differenz zum Höchstsatz ist die Versorgungslücke, die sich planbar schließen lässt. Dazu kommt die Krankenversorgung im Ruhestand über die Beihilfe, die eigene Regeln hat. Beides ordne ich gern mit Ihnen anhand Ihrer konkreten Versorgungsauskunft ein.

Ihre nächsten Schritte

  1. Versorgungsauskunft beim Dienstherrn anfordern, falls noch nicht vorhanden.
  2. Erreichten und voraussichtlichen Ruhegehaltssatz notieren, Abschläge prüfen.
  3. Pension als Bruttowert verstehen und die Steuer mitdenken.
  4. Mit Ihren übrigen Rentenmitteilungen zusammenführen und die Rentenlücke berechnen.
  5. Lücke gezielt schließen – Hinweise auf der Seite Altersvorsorge für Beamte.
Quelle: Bundesministerium des Innern – Beamtenversorgung (Berechnung des Ruhegehalts nach dem Beamtenversorgungsgesetz).

Häufige Fragen zur Versorgungsauskunft

Bekommen Beamte eine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung?

Nein. Beamte erhalten keine Renteninformation der DRV, sondern eine Versorgungsauskunft ihres Dienstherrn (Bezügestelle bzw. Landesamt für Besoldung und Versorgung).

Wie hoch ist die Beamtenpension?

Sie ergibt sich aus dem Ruhegehaltssatz und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Der Satz steigt je Dienstjahr um rund 1,79 % auf höchstens etwa 71,75 % nach rund 40 Dienstjahren in Vollzeit.

Was ist ein Versorgungsabschlag?

Wer vor der regulären Altersgrenze in den Ruhestand geht, muss meist einen dauerhaften Abschlag hinnehmen – oft 3,6 % pro vorgezogenem Jahr. Die Pension bleibt also dauerhaft niedriger.

Ist die Beamtenpension steuerfrei?

Nein. Die Pension ist steuerpflichtig. Die Versorgungsauskunft weist einen Bruttowert aus; die tatsächliche Auszahlung liegt nach Steuer darunter.

Wie ist die Krankenversicherung im Ruhestand geregelt?

Beamte behalten in der Regel ihren Beihilfeanspruch auch als Pensionäre. Die restlichen Kosten deckt eine private Krankenversicherung ab. Die Krankenvorsorge ist damit anders zu planen als bei Angestellten.

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Pension eingeordnet – bleibt eine Lücke?

Lassen Sie uns Ihren persönlichen Ruhegehaltssatz und die Versorgungslücke berechnen – klar und ungebunden.

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