Ob Beamtenpension, gesetzliche Rente oder berufsständisches Versorgungswerk – viele Professorinnen und Professoren verlassen sich auf eine einzige Versorgungsquelle. Genau hier entsteht die Versorgungslücke: ein später Ruf, nicht ruhegehaltfähige Leistungsbezüge oder ein Versorgungswerk mit gesunkenem Rechnungszins führen dazu, dass die erste Säule allein die gewohnte Lebenshaltung im Ruhestand nur selten trägt. Dieser Beitrag zeigt, wo die Lücke herkommt und wie eine zweite Säule sie schließt.
Worum es geht
Professorinnen und Professoren stehen je nach Status auf unterschiedlichen Grundlagen: Verbeamtete W2-/W3-Professuren erhalten grundsätzlich eine Beamtenversorgung und sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Angestellte Professuren sind dagegen regelmäßig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert; kommt ein Kammerberuf hinzu, kann – je nach Tätigkeit, Kammermitgliedschaft, Versorgungswerkssatzung und Befreiungsbescheid – auch ein berufsständisches VersorgungswerkiBerufsständische Pflichtversorgung für verkammerte Berufe wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte oder Architekten. Bei entsprechender Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung kann sie für die jeweilige Tätigkeit an deren Stelle treten. maßgeblich sein. Welche Quelle bei Ihnen die Hauptrolle spielt, entscheidet also der Status, nicht der Beruf allein. Alle diese Systeme gelten als solide – und genau das verleitet dazu, die eigene Vorsorge früh für erledigt zu halten. Die Praxis zeigt ein anderes Bild.
Kernaussage: Eine Versorgungsquelle deckt im Ruhestand fast nie den vollen vorherigen Lebensstandard. Der entscheidende Schritt ist, die Lücke früh zu beziffern – und sie mit einer planbaren zweiten Säule zu schließen, statt auf eine einzige Quelle zu hoffen.
Erste Säule: Pension, Rente oder Versorgungswerk – und ihre Grenzen
Nach dem Grundmodell der Beamtenversorgung liegt der höchstmögliche RuhegehaltssatziProzentsatz der ruhegehaltfähigen Bezüge, der als Pension gezahlt wird. Steigt mit jedem Dienstjahr und ist gedeckelt. bei 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Grundnorm § 14 BeamtVG); für Landesbeamte – und damit die meisten Professuren – gelten die jeweiligen Landesversorgungsgesetze, die hiervon abweichen können. Diesen Höchstsatz erreicht ohnehin nur, wer rund 40 ruhegehaltfähige Dienstjahre zusammenbringt. Genau das gelingt Professorinnen und Professoren selten: Wer erst nach Promotion, Habilitation und Industrie- oder Auslandsstation auf eine Professur berufen wird, startet häufig erst Mitte 40 in das Beamtenverhältnis. Jedes fehlende Jahr senkt die Pension – und ein Ruhestand vor der Regelaltersgrenze kostet zusätzlich einen VersorgungsabschlagiDauerhafter Abzug vom Ruhegehalt bei vorzeitigem Ruhestand. Häufig 0,3 Prozent pro Monat bzw. 3,60 Prozent pro Jahr; die Höchstgrenzen hängen von Grund, Alter und Dienstherr bzw. Landesrecht ab..
Hinzu kommt eine Besonderheit der W-Besoldung: LeistungsbezügeiVariable Gehaltsbestandteile in der W-Besoldung aus Berufung, Bleibeverhandlung, besonderen Leistungen oder Funktionen. Ruhegehaltfähigkeit ist begrenzt und an Voraussetzungen geknüpft. sind nicht automatisch vollständig ruhegehaltfähig. Ob und in welchem Umfang Berufungs-, Bleibe-, besondere Leistungs- oder Funktionsleistungsbezüge in die Versorgung einfließen, hängt von der jeweiligen gesetzlichen Grundlage, der konkreten Zusage und den dort genannten Voraussetzungen ab. Wer einen großen Teil seines Gehalts über solche Bezüge bezieht, hat im Ruhestand oft eine größere Lücke, als die laufenden Bezüge vermuten lassen. Was tatsächlich angerechnet wird, steht in der persönlichen Vorausberechnung – wie Sie diese lesen, erklärt der Leitfaden zur Versorgungsauskunft für Beamte.
Wer dagegen über ein Versorgungswerk versorgt ist, hängt von dessen Kapitaldecke und Rechnungszins ab. Viele Werke haben ihren Rechnungszins in den vergangenen Jahren gesenkt und passen laufende Renten nicht automatisch an die Inflation an. Wichtig dabei: Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk entsteht aus Kammer- und Berufsrecht. Ob daneben Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zum Versorgungswerk fließen, hängt bei angestellten Kammerberufen insbesondere von Kammermitgliedschaft, Versorgungswerkssatzung und einem wirksamen Befreiungsbescheid nach § 6 SGB VIiRegelt die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks und der zugehörigen Kammer – bezogen auf die konkrete Beschäftigung. ab. Was Ihr Werk konkret zugesagt hat, lässt sich Schritt für Schritt aus der Mitteilung des Versorgungswerks herauslesen.
Wie groß ist die Lücke wirklich?
Ein grobes Bild liefert der Vergleich zwischen den letzten Aktivbezügen und der zu erwartenden Versorgung – jeweils brutto. Die folgende Tabelle ist ein vereinfachtes Rechenbeispiel und ersetzt keine individuelle Berechnung – sie zeigt die Größenordnung, um die es geht.
| Situation | Letzte Bezüge (brutto, Beispiel) | Erwartete Versorgung (brutto) | Monatliche Lücke (brutto) |
|---|---|---|---|
| Professur, früh berufen, viele Dienstjahre | 7.500 € | ca. 5.400 € | ca. 2.100 € |
| Professur, spät berufen, viele Leistungsbezüge | 7.500 € | ca. 4.000 € | ca. 3.500 € |
| Versorgungswerk, gesenkter Rechnungszins | 7.500 € | ca. 3.800 € | ca. 3.700 € |
Die eigene Zahl ermitteln Sie am besten konkret: Mit dem Rentenlückenrechner für Akademiker lassen sich Bezüge, erwartete Versorgung und Inflationswirkung gegenüberstellen. Erst wenn die Lücke beziffert ist, lässt sich sinnvoll über Produkte sprechen – nicht umgekehrt.
Zweite Säule: private Vorsorge gezielt aufbauen
Steht die Lücke fest, geht es um den passenden Baustein. Für Gutverdienende mit hoher Steuerlast ist die BasisrenteiAuch Rürup-Rente. Steuerlich geförderte private Leibrente mit eingeschränkter Verfügbarkeit: keine freie Kapitalauszahlung und keine freie Vererbbarkeit wie bei einem Depot; Hinterbliebenenschutz ist nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen möglich. oft attraktiv: Beiträge können innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge als Altersvorsorgeaufwendungen abgesetzt werden – seit 2023 grundsätzlich zu 100 Prozent. Für Alleinstehende liegt der Höchstbetrag im Jahr 2026 bei 30.826 Euro (bei Zusammenveranlagung das Doppelte); er ändert sich jährlich und sollte für das jeweilige Steuerjahr geprüft werden. Ob sich das für Sie rechnet, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz und Ihrer Flexibilitätserwartung ab – die Details fasst der Beitrag zur Basisrente und Rürup-Rente zusammen.
Die Basisrente ist aber nicht der einzige Weg. Wer Flexibilität und Vererbbarkeit höher gewichtet, kombiniert sie häufig mit einem frei verfügbaren Wertpapierdepot oder einer fondsgebundenen Rente. Welche Mischung passt, ist eine Frage der Reihenfolge und der Ziele – ein systematischer Überblick steht im Leitfaden zur Altersvorsorge für Professoren. Wichtig bleibt: Vor dem langfristigen Vermögensaufbau sollte geprüft werden, wie das laufende Einkommen bei Berufs- oder Dienstunfähigkeit abgesichert ist. Der Bedarf hängt dabei stark vom Status ab: Beamte auf Lebenszeit haben bei Dienstunfähigkeit eine beamtenrechtliche Versorgung, angestellte und noch nicht auf Lebenszeit verbeamtete Professuren tragen das Einkommensrisiko dagegen weitgehend selbst. Der Blick auf die Dienstunfähigkeitsversicherung für Professoren lohnt sich daher je nach Status unterschiedlich stark.
Meine Einschätzung aus der Praxis

In der Beratung sehe ich immer wieder dasselbe Muster: Die Pension oder das Versorgungswerk wird für ausreichend gehalten, weil die laufenden Bezüge hoch sind. Beim Blick in die Vorausberechnung kippt dieser Eindruck oft. Besonders bei spät berufenen Professuren mit hohen Leistungsbezügen klafft eine größere Lücke, als die Betroffenen erwarten. Mein Rat: Bevor Sie über ein Produkt sprechen, lassen Sie die Lücke seriös beziffern – und klären Sie zuerst Ihren Status, weil davon abhängt, welche erste Säule überhaupt greift. Erst dann ist erkennbar, ob ein steuerlich geförderter Baustein, ein freies Depot oder eine Kombination der richtige Weg ist. Ich arbeite dabei ungebunden – es geht um Ihre Struktur, nicht um einen einzelnen Tarif.
Nächste Schritte
Drei Schritte bringen Klarheit: Erstens den eigenen Status klären und die letzte Vorausberechnung oder Mitteilung des Versorgungswerks heraussuchen. Zweitens die Versorgungslücke beziffern. Drittens entscheiden, welche zweite Säule zu Ihrem Steuersatz und Ihren Zielen passt. Diese Reihenfolge spart Geld – weil sie verhindert, dass Sie ein Produkt kaufen, bevor der Bedarf feststeht.
Quellen
Extern: § 14 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) sowie jeweilige Landesbeamtenversorgungsgesetze; § 6 SGB VI (gesetze-im-internet.de); § 10 EStG (Altersvorsorgeaufwendungen); Bundesministerium des Innern, Beamtenversorgung. Intern: Altersvorsorge für Professoren, Versorgungsauskunft für Beamte verstehen, Mitteilung des Versorgungswerks verstehen, Rentenlückenrechner für Akademiker, Basisrente / Rürup-Rente.
Ihre Versorgungslücke in einem Termin beziffern
Wir klären zuerst Ihren Status, sehen uns Ihre Vorausberechnung oder Versorgungswerks-Mitteilung gemeinsam an, beziffern die Lücke und ordnen ein, welche zweite Säule zu Ihrem Steuersatz passt – ungebunden.

Jan Pohl
Versicherungsmakler in Aachen seit 1999 · Schwerpunkt Akademiker, Ärzte, Beamte und Ingenieure
Ungebundener Versicherungsmakler · Pohl Versicherungsmakler e.K. · IHK Aachen · HRA 10268, AG Aachen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung vereinbaren Sie gerne einen Termin.











