BVO NRW: Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen erklärt

Nordrhein-Westfalen · Datenstand 01.08.2026

BVO NRW: Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen erklärt

Die BVO NRW regelt die individuelle Beihilfe für Beamte, Richter, Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige des Landes. Die persönliche Quote ist nur ein Teil der Rechnung: Zuerst wird geprüft, ob und in welcher Höhe eine Aufwendung beihilfefähig ist.

50 %Regelsatz für aktive Beamte, Richter und Anwärter im Grundfall.
70 %Erhöhter Satz bei erfüllter Kinderregel.
70 %Regelsatz für Versorgungsempfänger.

Kurzantwort

Was regelt die BVO NRW?

Die BVO NRW bestimmt, wer beihilfeberechtigt ist, welche Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen berücksichtigt werden, welche Begrenzungen gelten, welcher Bemessungssatz anzuwenden ist und innerhalb welcher Frist der Antrag gestellt werden muss. Für Bundesbeamte und Beamte anderer Länder gilt sie nicht.

Abgrenzung zur PKV-Money-Page: Diese Seite erklärt die Rechtsgrundlage. Die konkrete Verbindung von Beihilfe, Restkostenversicherung und Lebensphasen steht auf Krankenversicherung für Beamte in NRW.

01 · Zuständigkeit

Welche Personen unter die BVO NRW fallen

Die Verordnung nennt insbesondere Beamte und Richter des Landes, Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand sowie bestimmte Hinterbliebene. Für Angehörige und Kinder wird zusätzlich geprüft, ob sie berücksichtigungsfähig sind.

Der Wohnort entscheidet nicht. Maßgeblich ist das Dienst- oder Versorgungsverhältnis und die zuständige Beihilfestelle.

02 · Prüfreihenfolge

Vom Rechnungsbetrag zur möglichen Beihilfe

  1. Person und anwendbaren Rechtskreis bestimmen.
  2. Entstehungszeitpunkt der Aufwendung festhalten.
  3. Beihilfefähigkeit dem Grunde nach prüfen.
  4. Gebührenrahmen, Höchstbeträge, Eigenbehalte und Ausschlüsse anwenden.
  5. Persönlichen Bemessungssatz auf den verbleibenden Betrag anwenden.
  6. Antragsfrist und erforderliche Nachweise prüfen.

Nach § 3 Absatz 5 Satz 2 BVO NRW gelten Aufwendungen in dem Zeitpunkt als entstanden, in dem die sie begründende Leistung erbracht wird. Bei einer Behandlung ist damit grundsätzlich der Behandlungstag maßgeblich, nicht die spätere Rechnungsstellung.

03 · Bemessung

Bemessungssätze in Nordrhein-Westfalen

Person oder StatusRegelwertZusätzlicher Prüfpunkt
Aktive Beamte, Richter und Anwärter50 %Grundfall ohne erhöhten Satz.
Aktive Person mit erfüllter Kinderregel70 %Kinderzahl und Zuordnung müssen die landesrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Versorgungsempfänger70 %Beim Übergang in den Ruhestand Restkostenquote der PKV prüfen.
Berücksichtigungsfähiger Ehe- oder Lebenspartner70 %Einkommensgrenze und maßgeblicher Veranlagungszeitraum prüfen.
Berücksichtigungsfähiges Kind80 %Kindergeld- und Familienzuschlagszuordnung getrennt prüfen.

Rechtsgrundlage der Regelbemessung ist § 12 BVO NRW. Für die konkrete Zuordnung sind Status, Kinderregel und Berücksichtigungsfähigkeit zu prüfen.

04 · Antrag

Die 24-Monatsfrist hat zwei Anker

Nach § 13 Absatz 3 Satz 1 BVO NRW wird Beihilfe nur gewährt, wenn sie innerhalb von 24 Monaten nach Entstehen der Aufwendungen, spätestens jedoch 24 Monate nach der ersten Ausstellung der Rechnung beantragt wird. Beide Grenzen wirken zusammen; maßgeblich ist die früher endende Frist.

Korrekturrechnung setzt die Frist nicht neu in Gang. Die zusätzliche Anknüpfung an die erste Rechnungsausstellung verhindert, dass eine später ausgestellte Berichtigung als neuer Fristbeginn behandelt wird.

Vertiefung: Beihilfeantrag, Unterlagen und Fristen.

05 · Leistungsbereiche

Wo die BVO NRW eigene Detailregeln enthält

Ambulante Behandlung

Arzt- und Zahnarztrechnungen werden nach Beihilferecht und Gebührenordnung geprüft.

Zahn und Kieferorthopädie

Besondere Vorgaben gelten für Zahnersatz, Implantate, Materialkosten und Voranerkennungen.

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen und Wahlleistungen sind getrennte Positionen.

Pflege

Pflegegrad, Leistungsart und Schnittstelle zum SGB XI bestimmen die Erstattung.

Ausland

Auslandsaufwendungen werden nach eigenen Vergleichs- und Begrenzungsregeln geprüft.

Heil- und Hilfsmittel

Verordnung, medizinische Notwendigkeit, Verzeichnisse und Höchstbeträge können entscheidend sein.

Vertiefungen: Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, Beihilfe und Pflege und Beihilfe im Ausland.

Quellen und Rechtsstand

Amtliche Grundlage

Welche Bemessungssätze, Fristen und Leistungsbereiche in Nordrhein-Westfalen konkret gelten und wie sie sich auf die private Krankenversicherung auswirken, steht auf der Rechtskreisseite Beihilfe Nordrhein-Westfalen. Weitere Begriffe und die Einordnung der Rechtsgrundlagen finden Sie im Beamtenlexikon.

  • Beihilfenverordnung NRW vom 5. November 2009 (GV. NRW. S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. März 2026 (GV. NRW. S. 222), in Kraft mit Wirkung vom 1. Januar 2026.
  • Amtliche konsolidierte Fassung der BVO NRW, gültig ab 1. Januar 2026.
  • § 3 für die Beihilfefähigkeit und den Entstehungszeitpunkt, § 12 für die Bemessung und § 13 für das Antragsverfahren.

Geprüft am 6. August 2026. Bei älteren Rechnungen kann die zum Leistungszeitpunkt geltende Fassung maßgeblich sein. Für die praktische Prüfung werden mindestens Rechnung, Beihilfebescheid oder Leistungsabrechnung und die PKV-Abrechnung benötigt.

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