Wie groß ist Ihre BU-Lücke wirklich?
Nicht die nominelle BU-Rente entscheidet, sondern das, was im Leistungsfall nach Steuer, Krankenversicherung und Strukturverlusten real übrig bleibt.
BU-Rechner: Versorgungslücke im Ernstfall berechnen
Der Quickcheck liefert eine erste Einschätzung. Der Profi-Rechner modelliert die reale Versorgungssituation deutlich genauer.
Wie groß ist Ihre BU-Lücke?
Drei Angaben genügen für eine erste Einschätzung. Die Werte werden automatisch in den Profi-Rechner übernommen.
Der Profi-Rechner berücksichtigt KV-Profil, Versorgungswerk, Beamtenstatus, Inflation und Altersvorsorge-Schock.
Vertiefte Modellrechnung
Profil wählen, Daten eingeben. Der Rechner modelliert Steuer, KV-Status, Versorgungswerk, Beamtenlogik und Altersvorsorge-Schock mit Näherungswerten. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Ihre Modellrechnung
Diese Modellrechnung zeigt eine erste Größenordnung auf Basis von Näherungswerten. Im Beratungsgespräch werden individuelle Faktoren vertieft geprüft.
Kostenlosen Strategie-Check anfragenWas der BU-Rechner tatsächlich zeigt
Der Rechner bildet nicht nur eine einfache Differenz zwischen Einkommen und BU-Rente ab. Er modelliert die reale Versorgungssituation im Leistungsfall näherungsweise.
Berücksichtigte Faktoren
- Steuerlogik nach Schicht 1, Schicht 3 und bAV
- PKV, freiwillige GKV, KVdR und Beihilfe
- Versorgungswerk bei Ärzten und Kammerberufen
- Beamtenstatus und Mindestversorgungslogik
- Wegfall von Sparrate, Arbeitgeberzuschuss und Vorsorgebeiträgen
Was das Ergebnis für Sie bedeutet
Sie sehen eine realistische Größenordnung dafür, wie hoch Ihr Netto im Leistungsfall tatsächlich wäre und welche Lücke daraus entsteht.
Genau diese Lücke entscheidet darüber, ob Ihre bestehende Absicherung tragfähig ist oder eine strukturelle Unterdeckung vorliegt.
Warum die BU-Lücke oft größer ist als erwartet
In der Praxis wird die Versorgungslage im BU-Fall meist zu optimistisch eingeschätzt. Vor allem bei Akademikern mit PKV, Beamtenstatus oder Versorgungswerk entstehen typische Denkfehler.
„Meine BU-Rente reicht doch“
Häufig werden Steuer, Krankenversicherung und wegfallende Arbeitgeberanteile nicht mitgerechnet. Dadurch wirkt die Absicherung auf dem Papier deutlich stärker als in der Realität.
PKV wird systematisch unterschätzt
Im BU-Fall entfällt der Arbeitgeberanteil. Der volle PKV-Beitrag läuft weiter. Das reduziert das verfügbare Netto spürbar.
Versorgungswerk ersetzt keine private BU
Gerade bei Ärzten hängen Leistungen häufig an engen Voraussetzungen. Ohne konservative Kalkulation wird die echte Lücke unterschätzt.
Beamtenversorgung wird überschätzt
Auf Widerruf oder in kurzer Probezeit besteht oft kein belastbarer Schutz. Der Unterschied zwischen früher Probezeit und Lebenszeit ist erheblich.
Der Rechner zeigt die Größenordnung. Die Beratung klärt die Vertragsrealität.
Entscheidend sind nicht nur Rechenwerte, sondern auch DU-Klauseln, Anrechnungsklauseln, Nachversicherung, Gesundheitsangaben und die konkrete Struktur Ihrer Krankenversicherung.
Versorgungslücke professionell prüfen lassenWelche Seite jetzt für Sie relevant ist
Der Rechner ist der Einstieg. Die nächste sinnvolle Seite hängt davon ab, ob Ihr Fall primär BU, PKV, Versorgungswerk, Dienstunfähigkeit oder Risikovoranfrage betrifft.
Häufige Fragen zum BU-Rechner
Wie genau ist der BU-Rechner?
Der Rechner arbeitet mit realitätsnahen Näherungen und berücksichtigt Steuern, Krankenversicherung und Versorgungslogik. Er ersetzt jedoch keine individuelle Beratung.
Welche BU-Rente ist sinnvoll?
Für Akademiker sind typischerweise 70 bis 90 Prozent des Nettoeinkommens sinnvoll. Die passende Höhe hängt von Fixkosten, PKV-Status, Vorsorge und beruflicher Struktur ab.
Warum ist die Versorgungslücke oft größer als erwartet?
Weil Steuerabzüge, Krankenversicherungsbeiträge und wegfallende Arbeitgeberleistungen im BU-Fall häufig unterschätzt werden. Genau deshalb unterscheidet sich die reale Lücke oft deutlich von der nominellen BU-Rente.
Jan Pohl – Versicherungsmakler in Aachen. Unabhängiger Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf Ärzte, Wissenschaftler und Beamte. Registriert im Vermittlerregister nach §34d GewO (Nr. D-6LQ8-VHMG3-85).
Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Tarifberatung. Die Modellrechnung zeigt belastbare Größenordnungen, nicht die abschließende Vertragsprüfung.