Deutsche PKV bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland prüfen
Sie leben bereits dauerhaft außerhalb von EU/EWR – oder planen den Umzug – und möchten möglichst eine deutsche private Krankenvollversicherung behalten oder neu abschließen? Mit diesem kurzen Check klären wir zuerst, ob und auf welchem Weg das in Ihrer Situation grundsätzlich möglich ist. Gesundheitsfragen folgen erst, wenn dieser Weg feststeht.
Was Sie nach dem Absenden von uns bekommen
Wir ordnen Ihre Situation zunächst ein und sagen Ihnen, welcher Weg realistisch weiter geprüft werden sollte.
- Bestehende deutsche PKV: Wir prüfen, ob der Vertrag bei dauerhaftem Auslandswohnsitz fortgeführt werden kann und welche schriftliche Vereinbarung mit dem Versicherer erforderlich ist.
- Anwartschaft: Wenn bereits eine deutsche PKV besteht und eine spätere Rückkehr geplant ist, prüfen wir auch, ob statt einer laufenden Fortführung eine Anwartschaft als nächster Weg in Betracht kommt.
- Noch keine deutsche PKV: Wir klären, ob ein Neuabschluss trotz bereits bestehendem oder geplantem Auslandswohnsitz bei geeigneten Versicherern überhaupt in Betracht kommt.
- Versicherungspflicht im Aufenthaltsland: Wir prüfen, ob daneben eine lokale Pflichtversicherung besteht und ob eine Befreiung oder parallele Absicherung möglich ist.
- Erst danach: Wenn ein deutscher PKV-Weg grundsätzlich möglich ist, prüfen wir die für Sie wichtigen Leistungen – etwa Privatkliniken, ortsübliche Behandlungskosten, geplante Behandlungen in Deutschland und Rücktransport.
Wenn eine deutsche PKV in Ihrer Konstellation nicht sinnvoll oder nicht umsetzbar ist, sagen wir Ihnen das ebenfalls klar – bevor Sie weitere Gesundheits- oder Antragsdaten zusammentragen.
Warum wir diese Fragen zuerst stellen
Bei einem dauerhaften Wohnsitz außerhalb von EU/EWR entscheidet nicht zuerst der Preis oder ein einzelnes Leistungsmerkmal. Entscheidend ist, ob ein deutscher Versicherer Sie in dieser Konstellation neu aufnehmen oder einen bestehenden Vertrag fortführen kann und welche Regeln im Aufenthaltsland gelten.
Für die Einordnung können unter anderem § 4 SGB IV zur Ausstrahlung bei einer zeitlich begrenzten Beschäftigung im Ausland, § 193 VVG zur Krankenversicherungspflicht und die Informationen der DVKA zum grenzüberschreitenden Sozialversicherungsrecht relevant sein. Für einen bestehenden PKV-Vertrag außerhalb EU/EWR kommt zusätzlich die konkrete Vertragsregelung zur Fortführung, häufig auf Grundlage von § 15 Abs. 3 MB/KK, hinzu.
Die Hintergründe zu Geltungsbereich, Wohnsitzverlagerung, Auslandsleistungen, Gebührenbegrenzungen, Pflegepflicht, Rückkehr und Rücktransport finden Sie auf unserer Seite PKV im Ausland.
Meine Einschätzung
Wenn Sie dauerhaft außerhalb von EU/EWR leben, ist die wichtigste Frage zunächst nicht, welcher Tarif am günstigsten ist, sondern ob eine deutsche PKV in Ihrer konkreten Wohnsitz-, Beschäftigungs- und Versicherungssituation überhaupt möglich ist. Genau das kläre ich zuerst. Wenn der Weg grundsätzlich offen ist, schauen wir anschließend auf die Punkte, die im Alltag im Ausland wirklich zählen: Behandlung vor Ort, Privatkliniken, ortsübliche Kosten, geplante Behandlung in Deutschland und Rücktransport.
Häufige Fragen vor der Prüfung
Ich lebe bereits außerhalb von EU/EWR. Kann ich trotzdem neu eine deutsche PKV abschließen?
Das lässt sich nicht allein aus einem Tarifmerkmal beantworten. Entscheidend ist unter anderem, ob der jeweilige Versicherer einen Neuabschluss bei Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland zulässt. Genau diese Frage klären wir in der Vorprüfung.
Ich habe bereits eine deutsche PKV. Kann ich sie einfach behalten?
Bei einem dauerhaften Wegzug in einen Drittstaat kann eine besondere Fortführungsvereinbarung erforderlich sein. Maßgeblich sind Ihr konkreter Vertrag und die schriftliche Bestätigung des Versicherers.
Hilft es, wenn ich einen Wohnsitz in Deutschland behalte?
Nicht automatisch. Für die Versicherungsbedingungen kann der gewöhnliche Aufenthalt entscheidend sein. Eine deutsche Meldeadresse allein beantwortet die Fortführungs- oder Neuaufnahmefrage daher nicht.
Was ist, wenn ich im Aufenthaltsland krankenversicherungspflichtig bin?
Dann muss zusätzlich geprüft werden, ob die lokale Pflichtversicherung neben der deutschen PKV besteht, ob eine Befreiung möglich ist oder welche Kombination rechtlich und praktisch sinnvoll ist. Das ist länderspezifisch.
Warum fragen Sie noch nicht nach Erkrankungen?
Gesundheitsdaten werden erst benötigt, wenn feststeht, dass der gewünschte Versicherungsweg grundsätzlich möglich ist. Bis dahin reichen die Angaben zu Wohnsitz, Beschäftigung und aktuellem Versicherungsschutz.