Deutsche PKV bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland prüfen

PKV · dauerhafter Auslandswohnsitz · Vorprüfung

Deutsche PKV bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland prüfen

Sie leben bereits dauerhaft außerhalb von EU/EWR – oder planen den Umzug – und möchten möglichst eine deutsche private Krankenvollversicherung behalten oder neu abschließen? Mit diesem kurzen Check klären wir zuerst, ob und auf welchem Weg das in Ihrer Situation grundsätzlich möglich ist. Gesundheitsfragen folgen erst, wenn dieser Weg feststeht.

ca. 5–8 Minutenhandyoptimiertnoch keine Gesundheitsfragen
Kurzantwort: Bei einer Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in einen Staat außerhalb von EU/EWR kann eine bestehende deutsche PKV nach den vertraglichen Regeln enden, wenn keine Fortführungsvereinbarung greift. Ein Neuabschluss aus dem Ausland ist nicht automatisch ausgeschlossen, hängt aber vom Versicherer und Ihrer konkreten Situation ab. In 6 Schritten klären wir deshalb zuerst, ob Fortführung, Neuabschluss oder – bei bestehender PKV – eine Anwartschaft sinnvoll weiter geprüft werden sollte.
Wichtig: Ein Vertrag kann weltweit leisten und trotzdem für einen dauerhaften Wohnsitz außerhalb EU/EWR nicht neu abschließbar oder nur unter besonderen Bedingungen fortführbar sein. Deshalb klären wir zuerst, ob Ihre konkrete Konstellation überhaupt funktioniert.
Zwischenstand: Während des Ausfüllens wird Ihr Zwischenstand auf diesem Gerät im Browser gespeichert, damit bei einem Seitenwechsel nichts verloren geht. Der Formular-Zwischenstand wird nach erfolgreicher Übermittlung gelöscht und bei abgebrochener Eingabe spätestens nach 48 Stunden verworfen.
Schritt 1 von 617 %

1. Was soll geprüft werden?

Zuerst die Ausgangslage: Neuabschluss, Fortführung, Anwartschaft oder eine noch offene Einordnung.

Ihr Anliegen *




Eine Anwartschaft setzt eine bestehende deutsche PKV voraus. Sie ist kein laufender Krankenversicherungsschutz, sondern kann Rechte für eine spätere Rückkehr sichern.

Sind Sie bereits dauerhaft im Ausland? *

Nur erforderlich, wenn der Termin bereits konkret feststeht.

2. Wohnsitz und Lebensmittelpunkt

Für die PKV zählt nicht nur eine Meldeadresse, sondern die tatsächliche Wohn- und Lebenssituation.

Gemeint ist der Ort, an dem Sie tatsächlich überwiegend leben und Ihren Alltag führen – nicht nur eine Meldeadresse.
Besteht weiterhin ein Wohnsitz in Deutschland?
Optional, soweit bereits bekannt.
Optional; kann für Aufenthaltsstatus und lokale Versicherungspflichten relevant sein.

3. Beruf und Beschäftigung

Ein deutscher Arbeitgeber allein bedeutet noch nicht automatisch, dass deutsches Krankenversicherungsrecht fortgilt.

Entsendung meint hier eine zeitlich begrenzte Tätigkeit im Ausland aus einem fortbestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus. Ob deutsches Sozialversicherungsrecht tatsächlich weitergilt, wird gesondert geprüft.
Das Arbeitsvertragsrecht ist nicht dasselbe wie das Sozialversicherungsrecht. Wenn Sie es nicht wissen, tragen Sie einfach „unbekannt“ ein.
Optional. Wenn Ihnen keine Vorgaben bekannt sind, können Sie das Feld leer lassen.
Gemeint ist der arbeitsrechtliche Zeitraum der Entsendung. Er kann vom tatsächlichen Aufenthalt abweichen, zum Beispiel wenn Sie vorher ins Land ziehen oder danach mit einem lokalen Arbeitsvertrag dort bleiben.

4. Sozial- und Krankenversicherung

Hier entscheidet sich häufig, ob eine deutsche PKV überhaupt als Vollversicherung sinnvoll und zulässig ist.

Welche Krankenversicherung(en) bestehen aktuell? *

Mehrfachauswahl ist möglich, zum Beispiel deutsche PKV und zusätzlich eine Pflichtversicherung im Aufenthaltsland.

Kann für tarifliche Auslandsfristen relevant sein.
Gemeint ist die gesetzliche Pflicht im Aufenthaltsland – unabhängig davon, welche Versicherungen Sie tatsächlich bereits abgeschlossen haben.
Eine Befreiung ist eine formelle Ausnahme von einer lokalen Versicherungspflicht. Eine deutsche PKV führt nicht automatisch zu einer Befreiung.

5. Familie und gewünschter Schutz

Für Familien muss die Versicherbarkeit je Person getrennt betrachtet werden. Hier reicht zunächst die grobe Struktur.

Hier geht es nur um Ihre gewünschte Nutzung des Versicherungsschutzes, nicht um bestehende Erkrankungen.
Welche besonderen Behandlungssituationen sollen wir mitprüfen?


Was ist Ihnen beim Schutz besonders wichtig?



Mit „ortsüblichen Privatkosten“ sind die am Behandlungsort üblichen privaten Kosten gemeint. Manche Tarife begrenzen stattdessen auf deutsche Gebühren- oder Vergleichswerte.

6. Kontaktdaten und Übermittlung

Damit wir die Versicherbarkeit zunächst intern prüfen und die nächsten Schritte gezielt mit Ihnen abstimmen können.

Noch keine Gesundheitsdaten: Bitte tragen Sie hier keine Diagnosen, Behandlungen oder sonstigen Gesundheitsangaben ein. Falls eine Risikoprüfung erforderlich wird, erhalten Sie dafür im nächsten Schritt die gesicherte Risikovoranfrage.

Hinweis: Diese Vorprüfung ist eine versicherungsfachliche Einordnung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob deutsches Sozialversicherungsrecht fortgilt und welche Pflichten im Aufenthaltsland bestehen, muss im Einzelfall mit den zuständigen Stellen bzw. qualifizierter rechtlicher oder steuerlicher Beratung geklärt werden. Erstinformation & Vermittlerstatus.

Danke – Ihre Anfrage ist angekommen.

Wir prüfen zunächst, ob und auf welchem Weg eine deutsche private Krankenversicherung in Ihrer konkreten Auslandssituation grundsätzlich möglich ist. Falls wir Unterlagen oder Gesundheitsangaben benötigen, melden wir uns gezielt bei Ihnen.

Was Sie nach dem Absenden von uns bekommen

Wir ordnen Ihre Situation zunächst ein und sagen Ihnen, welcher Weg realistisch weiter geprüft werden sollte.

  • Bestehende deutsche PKV: Wir prüfen, ob der Vertrag bei dauerhaftem Auslandswohnsitz fortgeführt werden kann und welche schriftliche Vereinbarung mit dem Versicherer erforderlich ist.
  • Anwartschaft: Wenn bereits eine deutsche PKV besteht und eine spätere Rückkehr geplant ist, prüfen wir auch, ob statt einer laufenden Fortführung eine Anwartschaft als nächster Weg in Betracht kommt.
  • Noch keine deutsche PKV: Wir klären, ob ein Neuabschluss trotz bereits bestehendem oder geplantem Auslandswohnsitz bei geeigneten Versicherern überhaupt in Betracht kommt.
  • Versicherungspflicht im Aufenthaltsland: Wir prüfen, ob daneben eine lokale Pflichtversicherung besteht und ob eine Befreiung oder parallele Absicherung möglich ist.
  • Erst danach: Wenn ein deutscher PKV-Weg grundsätzlich möglich ist, prüfen wir die für Sie wichtigen Leistungen – etwa Privatkliniken, ortsübliche Behandlungskosten, geplante Behandlungen in Deutschland und Rücktransport.

Wenn eine deutsche PKV in Ihrer Konstellation nicht sinnvoll oder nicht umsetzbar ist, sagen wir Ihnen das ebenfalls klar – bevor Sie weitere Gesundheits- oder Antragsdaten zusammentragen.

Warum wir diese Fragen zuerst stellen

Bei einem dauerhaften Wohnsitz außerhalb von EU/EWR entscheidet nicht zuerst der Preis oder ein einzelnes Leistungsmerkmal. Entscheidend ist, ob ein deutscher Versicherer Sie in dieser Konstellation neu aufnehmen oder einen bestehenden Vertrag fortführen kann und welche Regeln im Aufenthaltsland gelten.

Für die Einordnung können unter anderem § 4 SGB IV zur Ausstrahlung bei einer zeitlich begrenzten Beschäftigung im Ausland, § 193 VVG zur Krankenversicherungspflicht und die Informationen der DVKA zum grenzüberschreitenden Sozialversicherungsrecht relevant sein. Für einen bestehenden PKV-Vertrag außerhalb EU/EWR kommt zusätzlich die konkrete Vertragsregelung zur Fortführung, häufig auf Grundlage von § 15 Abs. 3 MB/KK, hinzu.

Die Hintergründe zu Geltungsbereich, Wohnsitzverlagerung, Auslandsleistungen, Gebührenbegrenzungen, Pflegepflicht, Rückkehr und Rücktransport finden Sie auf unserer Seite PKV im Ausland.

Meine Einschätzung

Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen

Wenn Sie dauerhaft außerhalb von EU/EWR leben, ist die wichtigste Frage zunächst nicht, welcher Tarif am günstigsten ist, sondern ob eine deutsche PKV in Ihrer konkreten Wohnsitz-, Beschäftigungs- und Versicherungssituation überhaupt möglich ist. Genau das kläre ich zuerst. Wenn der Weg grundsätzlich offen ist, schauen wir anschließend auf die Punkte, die im Alltag im Ausland wirklich zählen: Behandlung vor Ort, Privatkliniken, ortsübliche Kosten, geplante Behandlung in Deutschland und Rücktransport.

Häufige Fragen vor der Prüfung

Ich lebe bereits außerhalb von EU/EWR. Kann ich trotzdem neu eine deutsche PKV abschließen?

Das lässt sich nicht allein aus einem Tarifmerkmal beantworten. Entscheidend ist unter anderem, ob der jeweilige Versicherer einen Neuabschluss bei Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland zulässt. Genau diese Frage klären wir in der Vorprüfung.

Ich habe bereits eine deutsche PKV. Kann ich sie einfach behalten?

Bei einem dauerhaften Wegzug in einen Drittstaat kann eine besondere Fortführungsvereinbarung erforderlich sein. Maßgeblich sind Ihr konkreter Vertrag und die schriftliche Bestätigung des Versicherers.

Hilft es, wenn ich einen Wohnsitz in Deutschland behalte?

Nicht automatisch. Für die Versicherungsbedingungen kann der gewöhnliche Aufenthalt entscheidend sein. Eine deutsche Meldeadresse allein beantwortet die Fortführungs- oder Neuaufnahmefrage daher nicht.

Was ist, wenn ich im Aufenthaltsland krankenversicherungspflichtig bin?

Dann muss zusätzlich geprüft werden, ob die lokale Pflichtversicherung neben der deutschen PKV besteht, ob eine Befreiung möglich ist oder welche Kombination rechtlich und praktisch sinnvoll ist. Das ist länderspezifisch.

Warum fragen Sie noch nicht nach Erkrankungen?

Gesundheitsdaten werden erst benötigt, wenn feststeht, dass der gewünschte Versicherungsweg grundsätzlich möglich ist. Bis dahin reichen die Angaben zu Wohnsitz, Beschäftigung und aktuellem Versicherungsschutz.