Private Krankenversicherung in Duisburg: erst der Status, dann die Rechnung, dann der Tarif
Diese Entscheidung ist in eine Richtung leicht und in die andere schwer. Der Weg in die private Versicherung steht offen, sobald der Status stimmt; der Weg zurück in die gesetzliche ist an Voraussetzungen gebunden, die mit dem Alter enger werden und ab 55 praktisch zufallen. Deshalb steht am Anfang nicht der Tarifvergleich, sondern die Frage, wie belastbar Ihr Status ist — und was die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen daran ändert.
Beratung online per Video oder Telefon. Ansprechpartner für Duisburg ist Lukas Eggert für Pohl Versicherungsmakler e.K.
01 · Ihre Lage
Woran sitzen Sie gerade?
Kaum jemand liest eine Seite über Krankenversicherung aus Interesse an Kalkulationsverfahren. Meist liegt ein Anlass auf dem Tisch: eine Ernennungsurkunde, ein neuer Arbeitsvertrag, ein Beitragsanpassungsschreiben, ein befristeter Vertrag mit Enddatum. Suchen Sie die Lage heraus, die Ihrer am nächsten kommt. Darunter steht, was in genau dieser Lage zu klären ist — und wo auf dieser Seite es steht.
Auch Selbstständige, Freiberuflerinnen, Studierende am Ende der studentischen Versicherung und gesetzlich Versicherte, die nur ihre Zusatzversicherungen sortieren wollen, werden hier beraten. Schreiben Sie kurz, worum es geht — oft klärt sich in einer Antwort, ob ein Termin überhaupt nötig ist.
02 · Berufsgruppen
Für wen diese Seite geschrieben ist
Die Frage nach der privaten Krankenversicherung stellt sich in Duisburg nicht überall gleich. Sie hängt am Dienstherrn, an der Kammer, am Arbeitgeber und daran, wie lange der aktuelle Status vermutlich hält. Fünf Gruppen, in denen sie regelmäßig auf den Tisch kommt:
Beamtinnen, Beamte und Lehrkräfte
Duisburg liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf; für Lehrkräfte an staatlichen Schulen bearbeitet die dortige Beihilfestelle die Anträge, für kommunale Beamte der Stadt Duisburg sind es die Rheinischen Versorgungskassen. Das Recht ist für beide dasselbe: Beihilfenverordnung NRW. Bevor ein Tarif verglichen wird, brauchen Sie zwei Zahlen: Ihren Bemessungssatz heute und den, der im Ruhestand gilt.
Wissenschaftliche Mitarbeitende und Promovierende
Die Universität Duisburg-Essen zählt 4.180 wissenschaftliche Beschäftigte und 2.851 Promovierende (Stand 31. Dezember 2025); die Fakultät für Ingenieurwissenschaften sitzt am Campus Duisburg. Der Normalfall ist der befristete Vertrag — ein Status, der die private Vollversicherung zu einer Wette auf die eigene Karriereplanung macht. Wer Habilitation, Industriewechsel oder Auslandsphase vor sich hat, braucht keine Entscheidung für dreißig Jahre, sondern eine, die sich zurücknehmen lässt.
Ärztinnen und Ärzte
Das Evangelische Klinikum Niederrhein beschäftigt rund 3.300 Menschen, Helios betreibt in Duisburg vier Standorte. Für angestellte Ärztinnen und Ärzte ist der Punkt selten das Einkommen, sondern der Zeitpunkt: Die Versicherungspflichtgrenze wird in der Weiterbildung oft erst nach einigen Jahren dauerhaft überschritten. Wer später eine Niederlassung plant, bekommt die Wahlfreiheit ohnehin — dann zählt vor allem, welche Alterungsrückstellung bis dahin aufgebaut ist.
Apothekerinnen und Apotheker
Duisburg gehört zum Kammerbezirk Nordrhein. Entscheidend ist, auf welcher Seite des Tresens Sie stehen: Angestellte in der Offizin liegen mit ihrem Gehalt häufig unterhalb der Versicherungspflichtgrenze und haben damit keine freie Wahl; Inhaberinnen und Inhaber einer Apotheke sind als Selbstständige versicherungsfrei und können ohne Einkommensschwelle wählen. Derselbe Beruf, zwei verschiedene Ausgangslagen — wer den Schritt in die Selbstständigkeit plant, entscheidet über beides gleichzeitig.
Angestellte mit hohem Einkommen
Duisburg ist Stahl- und Logistikstandort mit dem größten Binnenhafen Europas. In den technischen und kaufmännischen Führungsebenen wird die Versicherungspflichtgrenze regelmäßig überschritten, meist mit einer Beförderung oder einem Wechsel. Hier ist die Rechnung am dichtesten: Arbeitgeberzuschuss, Kinder, die gesetzlich beitragsfrei mitversichert wären, und das Einkommen in der letzten Berufsphase ziehen in verschiedene Richtungen.
03 · Zugang
Wer überhaupt privat versichern darf
In die private Krankenvollversicherung kommt nicht, wer möchte, sondern wer nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt. Das Sozialgesetzbuch V regelt das über zwei Wege: Versicherungsfreiheit nach § 6 SGB V und Befreiung auf Antrag nach § 8 SGB V. Beide führen zum selben Ergebnis, aber über unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen. Wer den Zugang nicht hat, kann noch so gute Gründe haben — der Weg bleibt zu.
| Ausgangslage | Zugang | Worauf es dann ankommt |
|---|---|---|
| Beamtin oder Beamter mit Beihilfeanspruch | offen | Bemessungssatz heute und im Ruhestand, Anpassung bei Familienänderung, Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung |
| Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze | offen, aber mit Fristen | Zwei-Jahres-Betrachtung nach § 6 Absatz 4 SGB V, Befreiungsantrag binnen drei Monaten, Arbeitgeberzuschuss, Familiensituation |
| Selbstständige und Freiberufler | offen, ohne Einkommensschwelle | Beitragsstabilität bei schwankendem Einkommen, Krankentagegeld ab welchem Tag, Rücklagen für Beitragsanpassungen |
| Befristet Beschäftigte an Hochschule oder Klinik | offen, aber selten sinnvoll ohne Plan B | Vertragsende, mögliche Rückkehr in die Versicherungspflicht, Anwartschaft oder Optionsrecht |
| Angestellte unterhalb der Versicherungspflichtgrenze | verschlossen | Zusatzversicherungen sind möglich, die Vollversicherung nicht — die Wahlfreiheit entsteht erst mit dem Einkommen |
Der Zugang ist eine Frage des Sozialrechts, nicht des Wunsches — und er sagt für sich genommen noch nichts darüber, ob der Wechsel für Sie richtig ist. Ein Beamter mit Beihilfeanspruch und eine angestellte Ingenieurin knapp über der Grenze haben denselben Zugang und völlig verschiedene Rechnungen. Beide Fragen werden auf dieser Seite getrennt behandelt: erst der Zugang, dann die Tragfähigkeit.
04 · Über der Grenze
Über der Versicherungspflichtgrenze: was wirklich passiert
Die Versicherungspflichtgrenze — im Gesetz heißt sie Jahresarbeitsentgeltgrenze — liegt bei 77.400 Euro im Jahr, das sind 6.450 Euro im Monat. Wer sie mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt überschreitet, ist nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V versicherungsfrei. Das klingt nach einem Schalter, ist aber ein Verfahren mit zwei Jahren Anlauf.
§ 6 Absatz 4 SGB V sagt: Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird — und auch das nur dann, wenn Ihr Entgelt zugleich die vom nächsten Jahr an geltende Grenze übersteigt. Die Grenze wird jährlich angehoben. Eine Gehaltserhöhung im Juni bringt Sie also frühestens zum 1. Januar des Folgejahres aus der Versicherungspflicht, und eine knappe Überschreitung kann durch die Anhebung der Grenze wieder zunichte gemacht werden.
Kommt die Versicherungsfreiheit allein durch eine Änderung der Grenze selbst zustande, greift zusätzlich § 8 SGB V: Sie können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse eingehen — und die Befreiung kann nach § 8 Absatz 2 SGB V nicht widerrufen werden. Es gibt in diesem System also mindestens eine Unterschrift, die endgültig ist.
Der Arbeitgeberzuschuss und wo er endet
Wer als Angestellter privat versichert ist, bekommt nach § 257 Absatz 2 SGB V einen Beitragszuschuss vom Arbeitgeber. Er beträgt die Hälfte aus allgemeinem Beitragssatz (14,60 Prozent) und durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz (2,90 Prozent), angewendet auf Ihr Arbeitsentgelt bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat. Und er ist zusätzlich gedeckelt: höchstens die Hälfte des Beitrags, den Sie tatsächlich zahlen.
Daraus folgen zwei Dinge, die in Beitragsvergleichen untergehen. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze wächst der Zuschuss nicht mehr mit, egal wie hoch Ihr Gehalt steigt. Und er endet mit dem Arbeitsverhältnis: In Elternzeit, Sabbatical oder Selbstständigkeit tragen Sie den Beitrag allein, im Ruhestand mit einem Zuschuss der Rentenversicherung, der derselben Halbierungslogik folgt. Ein Beitrag, der heute mit Zuschuss günstig aussieht, ist ohne Zuschuss ein anderer Beitrag.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder und ein Ehepartner ohne eigenes nennenswertes Einkommen beitragsfrei mitversichert. In der privaten Versicherung zahlt jede Person ihren eigenen Beitrag, Kinder eingeschlossen. Bei einer geplanten Familie kann sich die Rechnung damit umkehren, ohne dass sich an Ihrem Einkommen etwas geändert hat. Bei Beihilfeberechtigten sieht es wieder anders aus, weil Kinder dort einen Bemessungssatz von 80 Prozent haben und der private Anteil entsprechend klein bleibt.
Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung: Wer privat krankenversichert ist, muss nach § 23 Absatz 1 SGB XI beim selben Unternehmen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Gesetzlich liegt der Beitragssatz bei 3,60 Prozent, privat wird nach Alter kalkuliert; Beihilfeberechtigte schließen nach § 23 Absatz 3 SGB XI eine anteilige beihilfekonforme Versicherung ab.
05 · Beihilfe
50, 70 oder 80 Prozent: was das Land trägt und was Sie versichern
Rechtsgrundlage ist die Beihilfenverordnung NRW vom 5. November 2009 in der ab 1. Januar 2026 geltenden Fassung. § 12 legt fest, welchen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen das Land übernimmt. Der Rest ist Ihre Sache. Dafür gibt es beihilfekonforme Tarife, die auf genau diesen Prozentsatz abgestimmt werden.
| Personenkreis | Bemessungssatz | Privat abzusichern |
|---|---|---|
| Beihilfeberechtigte ohne Kind oder mit einem Kind | 50 Prozent | 50 Prozent |
| Beihilfeberechtigte ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, soweit berücksichtigungsfähig | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 Prozent | 20 Prozent |
| Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, Witwen und Witwer | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Waisen | 80 Prozent | 20 Prozent |
Nach § 12 BVO NRW. Sind mehrere Personen beihilfeberechtigt, erhält nur eine von ihnen den erhöhten Satz von 70 Prozent — in der Regel diejenige, die die Kinderanteile im Familienzuschlag bezieht. Für Bestimmungen, die vor dem 31. Dezember 2019 getroffen wurden, gilt eine Besitzstandsregelung.
Der Bemessungssatz ist keine Konstante
Hier entsteht der Fehler, der später Geld kostet. Der Satz ändert sich im Lauf eines Beamtenlebens mindestens zweimal: Mit dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt er von 50 auf 70 Prozent, mit dem Wegfall der Berücksichtigungsfähigkeit fällt er zurück, im Ruhestand liegt er bei 70 Prozent. Jede Änderung verlangt eine Umstellung des privaten Tarifs — sonst zahlen Sie für einen Anteil, den das Land bereits trägt, oder es fehlt Deckung.
Die entscheidende Vertragsfrage lautet deshalb nicht, was der Tarif heute kostet, sondern: Lässt er sich bei einer Änderung des Bemessungssatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen, und in welcher Frist? Beihilfekonforme Tarife sehen das regelmäßig vor; Fristen, erfasste Anlässe und die Frage, ob auch eine Reduzierung ohne Prüfung möglich ist, stehen im jeweiligen Bedingungswerk und nicht in einem Marktstandard.
Drei Formulierungen suchen Sie in den Bedingungen Ihres Beihilfetarifs: die Anpassung des Versicherungsschutzes bei Änderung des Bemessungssatzes, die dafür geltende Frist nach dem Ereignis, und die Regelung für den Eintritt in den Ruhestand. Fehlt eine davon, ist das kein Ausschlusskriterium — aber ein Punkt, den Sie kennen sollten, bevor das Ereignis eintritt. Wie ein solcher Tarif aufgebaut ist, steht ausführlich unter Aufbau eines Beihilfetarifs.
Die Öffnungsaktion und ihre Sechs-Monats-Frist
Für Beamtinnen und Beamte, die wegen Vorerkrankungen sonst keinen oder nur einen stark erschwerten Zugang bekämen, haben die daran beteiligten privaten Krankenversicherer eine Aufnahmegarantie vereinbart: die Öffnungsaktion. Ihre Bedingungen sind eng. Sie gilt für Beamtinnen und Beamte auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit, der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt werden, ein Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt, Leistungsausschlüsse sind ausgeschlossen.
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf — Referendarinnen, Referendare und Anwärter — sind nicht erfasst; die Frist beginnt erst mit dem Beamtenverhältnis nach dem Vorbereitungsdienst. Wer sie verstreichen lässt, hat sie unwiederbringlich verstreichen lassen. Danach gilt wieder die normale Risikoprüfung.
06 · Länderrecht
Warum NRW-Beamte keine pauschale Beihilfe wählen können
Neun Bundesländer haben die pauschale Beihilfe eingeführt — Hamburg im August 2018, Brandenburg 2019, Thüringen, Bremen und Berlin 2020, Baden-Württemberg 2023, Sachsen und Schleswig-Holstein 2024 sowie Niedersachsen im Februar 2024. Dort können Beamtinnen und Beamte anstelle der klassischen Beihilfe einen Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung wählen, der in etwa dem Arbeitgeberanteil entspricht.
Nordrhein-Westfalen gehört nicht dazu. Die Einführung ist im Koalitionsvertrag 2022 vereinbart; ein Umsetzungstermin war zum Stand Juli 2026 nicht veröffentlicht, und die Beihilfenverordnung enthält in der ab 1. Januar 2026 geltenden Fassung keine entsprechende Regelung. Für die Entscheidung, die vor Ihnen liegt, zählt der geltende Rechtsstand, nicht die Absichtserklärung.
Wer als Beamtin oder Beamter in NRW freiwillig gesetzlich versichert bleibt, zahlt den Beitrag vollständig selbst. Es gibt keinen Arbeitgeberanteil wie bei Angestellten und keinen Zuschuss des Dienstherrn zum laufenden Beitrag. Ob der allgemeine oder der ermäßigte Beitragssatz gilt, hängt davon ab, ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht (§§ 241, 243 SGB V) — bei fortgezahlten Dienstbezügen ist das regelmäßig nicht der Fall. Bemessungsgrundlage sind die Bezüge bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat, dazu kommt die Pflegeversicherung.
Hinzu kommt ein Punkt, der oft übersehen wird: Der Beihilfeanspruch bleibt zwar bestehen, läuft aber weitgehend leer. Zu Aufwendungen, für die die Krankenkasse eine Dienst- oder Sachleistung gewährt, wird keine Beihilfe gezahlt. Beihilfe ist dann nur noch für das möglich, was die Kasse nicht erbringt, etwa Wahlleistungen im Krankenhaus, privatärztliche Behandlung, Heilpraktikerleistungen oder Sehhilfen. Aus einem Anspruch auf 50 Prozent der Aufwendungen wird praktisch ein Restposten.
Der Vergleich zwischen beiden Wegen ist damit keine Beitragsgegenüberstellung, sondern eine Rechnung über Jahrzehnte: voller GKV-Beitrag ohne Zuschuss auf der einen Seite, ein privater Anteil von 50 oder 30 Prozent zuzüglich der Beiträge für Familienangehörige auf der anderen. Wie diese Rechnung im Ländervergleich aussieht, steht unter Pauschale Beihilfe: Länder, Bedingungen, Folgen.
07 · Befristung
Befristete Verträge: die Anwartschaft hält den Zugang offen
Ein befristeter Wissenschaftsvertrag stellt die Frage anders. Nicht: Was kostet die private Versicherung heute? Sondern: Was passiert mit ihr, wenn der Vertrag endet und Sie wieder versicherungspflichtig werden — durch eine Stelle unterhalb der Grenze, durch Arbeitslosengeld, durch eine Promotionsförderung mit anderem Status?
Die private Vollversicherung endet dann. Was mit ihr endet, ist mehr als der Vertrag: das Eintrittsalter, zu dem Sie kalkuliert wurden, der Gesundheitszustand, den Sie bei Antragstellung hatten, und die bis dahin aufgebaute Alterungsrückstellung. Wer mit 29 gesund einsteigt und mit 34 nach zwei Bandscheibenvorfällen neu beantragen muss, beantragt zu völlig anderen Bedingungen.
Kleine Anwartschaft
Sie hält den Gesundheitszustand fest: Bei Wiederaufleben des Vertrags wird nicht erneut geprüft, und vereinbarte Zuschläge oder Ausschlüsse bleiben, wie sie waren. Das Eintrittsalter wird jedoch fortgeschrieben. Sie zahlen später den Beitrag Ihres dann erreichten Alters. Der Beitrag für die Anwartschaft selbst liegt deutlich unter dem der Vollversicherung.
Große Anwartschaft
Sie hält zusätzlich das Eintrittsalter fest, weil die Alterungsrückstellung während der Ruhezeit weiter bedient wird. Entsprechend höher ist der Beitrag. Sinnvoll ist sie vor allem dann, wenn die Unterbrechung absehbar mehrere Jahre dauert und die Rückkehr in die private Versicherung wahrscheinlich ist.
Die Anwartschaft ist eine vertragliche Vereinbarung, keine gesetzliche Leistung. Ob sie angeboten wird, zu welchen Bedingungen, mit welcher Frist nach Vertragsende sie beantragt werden muss und ob sie auch für Beihilfetarife gilt, regelt das jeweilige Bedingungswerk. Das Versicherungsvertragsgesetz kennt die Anwartschaftsversicherung in § 204 Absatz 4 VVG, ohne sie inhaltlich vorzuschreiben. Die Frage gehört deshalb vor die Unterschrift, nicht in den Moment, in dem der Vertrag ausläuft. Ausführlich: Wie eine Anwartschaftsversicherung funktioniert.
08 · Rückweg
Der Rückweg in die gesetzliche Versicherung — und die Grenze bei 55
Das ist der Teil, den kaum jemand von sich aus anspricht. Ein Rückweg existiert, aber er hängt an einer Voraussetzung, die Sie später nicht mehr herstellen können: Versicherungspflicht muss eintreten, also zum Beispiel eine abhängige Beschäftigung mit einem Entgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Freiwillig zurück geht es nicht.
Und ab einem bestimmten Alter greift dieser Mechanismus nicht mehr. § 6 Absatz 3a SGB V bestimmt: Wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig wird, ist versicherungsfrei — bleibt also außen vor —, wenn er in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert war. Hinzu kommt eine zweite Bedingung: In mindestens der Hälfte dieser fünf Jahre muss er versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Absatz 5 SGB V nicht versicherungspflichtig gewesen sein. Der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer solchen Person steht das gleich.
Wer mit 30 privat versichert ist und es bleibt, kann mit 56 nicht durch einen neuen Arbeitsvertrag in die gesetzliche Versicherung zurück — auch nicht mit einem Gehalt deutlich unterhalb der Grenze, auch nicht über die Familienversicherung, weil die Versicherungsfreiheit nach § 6 Absatz 3a SGB V die Familienversicherung mit ausschließt. Wer die Rückkehr erwägt, entscheidet das vor dem 55. Geburtstag, nicht danach.
Die Norm hat aber Ausnahmen, und die sind genauso wichtig wie die Regel. Sie greift nicht, wenn Sie in den fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht gesetzlich versichert waren — Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung zählen dafür. Und sie greift nicht, wenn die zweite Voraussetzung fehlt, also nicht mindestens die Hälfte dieser Zeit auf Versicherungsfreiheit, Befreiung oder § 5 Absatz 5 SGB V entfällt. Ob im Einzelfall Zeiten zusammenkommen, die den Weg offen halten, ergibt sich aus dem Versicherungsverlauf, nicht aus einer Faustregel.
Ein zweiter Punkt betrifft den Ruhestand: Die Krankenversicherung der Rentner setzt eine Vorversicherungszeit voraus — neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgelegt sein (§ 5 Absatz 1 Nummer 11 SGB V). Wer die zweite Hälfte seines Erwerbslebens privat versichert verbringt, erfüllt sie nicht mehr. Auch das ist eine Weiche, die früh gestellt wird und spät wirkt.
09 · Beitrag im Alter
Was den Beitrag im Alter bestimmt
Der Einstiegsbeitrag ist die am wenigsten aussagekräftige Zahl im ganzen Vergleich. Private Beiträge sind nicht einkommensabhängig; sie steigen mit den Ausgaben des Versichertenkollektivs, der Lebenserwartung und dem Rechnungszins. Was sie dämpft, steht teils im Gesetz, teils im Tarif. Fünf Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben — nicht erst beim ersten Anpassungsschreiben.
| Stellschraube | Wie sie wirkt | Was Sie prüfen |
|---|---|---|
| Alterungsrückstellung | Ein Teil des Beitrags wird angespart, um die im Alter höheren Kosten vorzufinanzieren | Bei einem Wechsel des Versicherers geht sie nur in Höhe des Übertragungswertes des Basistarifs mit — ein Anbieterwechsel im Alter ist deshalb selten sinnvoll |
| Gesetzlicher Zuschlag nach § 149 VAG | Zehn Prozent der Bruttoprämie, erhoben ab dem Kalenderjahr nach Vollendung des 21. Lebensjahres bis zum Jahr, in dem Sie 60 werden | Er wird nach § 150 Absatz 3 VAG ab 65 zur Finanzierung von Beitragserhöhungen und ab 80 zur Beitragssenkung eingesetzt — läuft also, ohne dass Sie etwas tun |
| Tarifwechselrecht nach § 204 VVG | Anspruch auf Wechsel in andere Tarife desselben Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz, unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung | Nur für Mehrleistungen darf der Versicherer Zuschlag, Wartezeit oder Ausschluss verlangen; einen Zuschlag können Sie durch einen Ausschluss auf die Mehrleistung abwenden |
| Selbstbehalt | Senkt den laufenden Beitrag gegen ein kalkulierbares Eigenrisiko pro Jahr | Bei Beihilfeberechtigten wirkt er auf den ohnehin kleineren privaten Anteil; ob er sich rechnet, hängt an Ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme, nicht am Prospekt |
| Beitragsentlastungskomponente | Ein zusätzlich gezahlter Baustein, der ab einem vereinbarten Alter den Beitrag dauerhaft senkt | Höhe der späteren Entlastung, Garantie und Verbleib bei einem Versichererwechsel sind bedingungsabhängig und unterscheiden sich erheblich |
Im Ruhestand steigt der Bemessungssatz in NRW auf 70 Prozent. Der private Anteil sinkt damit von 50 auf 30 Prozent — vorausgesetzt, der Tarif lässt die Umstellung zu diesem Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung zu. Diese Umstellung ist der wirksamste einzelne Hebel gegen den Beitrag im Ruhestand, und sie ist der Grund, warum die Vertragsfrage nach der Anpassungsoption weiter oben auf dieser Seite keine Formalie ist.
Wie sich Beiträge tatsächlich entwickeln und welche Reaktionen auf eine Anpassung dauerhaft wirken, ist auf zwei eigenen Seiten ausführlich behandelt: Beitragsentwicklung im Ruhestand und Was bei einer Beitragserhöhung wirklich hilft.
10 · Gesundheitsfragen
Vorerkrankungen: zehn Jahre, nicht fünf
Die Risikoprüfung der Krankenversicherung ist die strengste im ganzen Absicherungspaket. Während Anträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung meist nach Behandlungen der letzten fünf Jahre fragen, greift die Krankenversicherung regelmäßig zehn Jahre zurück. Der Zeitraum ist nicht gesetzlich vorgegeben. Er ergibt sich aus dem jeweiligen Antragsformular, und genau deshalb lohnt es, ihn vor dem Ausfüllen zu lesen.
Was Sie dort angeben, ist keine Formalie. § 19 VVG verpflichtet Sie, die gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Verletzen Sie diese Pflicht, kann der Versicherer zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen. Diese Rechte erlöschen nach § 21 Absatz 3 VVG fünf Jahre nach Vertragsschluss — bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung erst nach zehn Jahren. Eine vergessene Behandlung kann also noch ein Jahrzehnt später den Versicherungsschutz kosten, und zwar in dem Moment, in dem Sie ihn brauchen.
Ein abgelehnter oder erschwert angenommener Antrag kann in den Auskunftssystemen der Versicherungswirtschaft dokumentiert werden, auf die andere Gesellschaften zugreifen. Er verschlechtert damit die Ausgangslage für jeden weiteren Versuch — auch bei einem anderen Anbieter und auch in einer anderen Sparte. Der Weg davor heißt anonyme Risikovoranfrage: Ihre Angaben werden ohne Namensnennung mehreren Gesellschaften vorgelegt, Sie kennen die Konditionen, bevor irgendwo etwas registriert wird.
Anonyme Voranfrage
Strukturierte Erfassung der Vorgeschichte, anschließend Anfrage bei mehreren Gesellschaften ohne Namensnennung.
Zur Risikovoranfrage →Zuschlag oder Ausschluss
Ein Risikozuschlag erhöht den Beitrag, ein Leistungsausschluss nimmt eine Diagnose dauerhaft aus dem Schutz. Was im Einzelfall günstiger ist, hängt davon ab, wie wahrscheinlich die Behandlung wiederkehrt.
Psychotherapie in der Vorgeschichte
Eine abgeschlossene Therapie führt nicht automatisch zur Ablehnung. Anlass, Dauer, Abstand und Verlauf entscheiden.
Was dabei geprüft wird →11 · Selbst prüfen
Sechs Schritte, die Sie ohne Termin durchgehen können
Diese Reihenfolge ist nicht beliebig. Jeder Schritt setzt das Ergebnis des vorherigen voraus, und wer bei Schritt sechs anfängt — beim Tarifvergleich —, vergleicht Angebote, die zu seiner Lage vielleicht gar nicht passen. Arbeiten Sie die Punkte von oben nach unten ab; nach Schritt fünf wissen Sie, ob sich der Rest überhaupt lohnt.
Sind Sie beihilfeberechtigt, selbstständig, oder liegt Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über 77.400 Euro? Bei Angestellten zählt das regelmäßige Entgelt einschließlich vertraglich zugesicherter Sonderzahlungen, nicht das Brutto eines guten Monats. Und prüfen Sie die Zwei-Jahres-Regel des § 6 Absatz 4 SGB V.
Gehaltsabrechnung, Arbeitsvertrag, bei Beamten die Besoldungsmitteilung.Welcher Satz gilt heute für Sie, für Ihren Ehe- oder Lebenspartner und für jedes Kind, und welcher im Ruhestand? Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt: Wer bezieht die Kinderanteile im Familienzuschlag und bekommt damit die 70 Prozent?
Beihilfebescheid oder Festsetzungsmitteilung; Rechtsgrundlage § 12 BVO NRW.Wie lange trägt die Grundlage, auf der Sie entscheiden? Ein Lebenszeitbeamtenverhältnis bis zum Ruhestand, ein befristeter Hochschulvertrag bis zum Enddatum, eine Beförderung knapp über die Grenze so lange, wie das Entgelt der jährlich steigenden Grenze standhält. Je kürzer die Antwort, desto wichtiger sind Rückweg oder Anwartschaft.
Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde, geplante Elternzeit oder Auslandsphase.Listen Sie alle Behandlungen, Diagnosen, Therapien, Heilmittelverordnungen und Operationen der letzten zehn Jahre auf — mit Datum, Anlass, Dauer und Ausgang. Was Sie nicht rekonstruieren können, holen Sie sich: Ihre Krankenkasse erteilt Auskunft über abgerechnete Leistungen, die Praxen über ihre Dokumentation. Diese Liste trägt jede anonyme Voranfrage.
Kassenauskunft, Praxisunterlagen, Befundberichte, Reha-Entlassungsberichte.Rechnen Sie zwei Zustände, nicht einen. Heute: Beitrag abzüglich Arbeitgeberzuschuss oder zuzüglich der Beiträge für Familienangehörige. Und den Zustand ohne Zuschuss — Elternzeit, Selbstständigkeit, Ruhestand. Bei Beihilfeberechtigten entlastet dort die Umstellung auf 70 Prozent. Wer nur den ersten Zustand rechnet, rechnet den kleineren Teil des Lebens.
Beitragsrechnung des Anbieters, § 257 Absatz 2 SGB V, § 12 BVO NRW.Jetzt erst lohnt der Blick in die Bedingungen: Anpassung bei Änderung des Bemessungssatzes, Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft, Selbstbehaltsstufen, Beitragsentlastung, ambulante und stationäre Leistungen, Heil- und Hilfsmittel, Psychotherapie, Zahnersatz, Regelungen für Kinder. Ein Tarif, der bei den Schritten eins bis fünf durchgefallen wäre, wird durch gute Leistungen nicht besser.
Versicherungs- und Tarifbedingungen des Tarifs, nicht der Produktflyer.Mit diesen Unterlagen wird aus einem allgemeinen Gespräch eine Rechnung mit Ihren Zahlen. Fehlt etwas, geht es trotzdem — es wird nur ungenauer.
- Aktuelle Gehaltsabrechnung oder Besoldungsmitteilung, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid
- Bei Beamten: Beihilfebescheid oder Festsetzungsmitteilung mit dem ausgewiesenen Bemessungssatz
- Bei bestehendem Vertrag: Versicherungsschein, aktuelles Anpassungsschreiben und die Tarifbedingungen
- Familiensituation: Geburtsdaten, Versicherungsstatus von Partner und Kindern, geplante Familienplanung
- Ihre Liste der Behandlungen der letzten zehn Jahre mit Datum und Anlass
- Enddatum eines befristeten Vertrags und, falls vorhanden, die Perspektive danach
Unterlagen können Sie vorab digital übermitteln: Unterlagen hochladen.
In welcher Reihenfolge entschieden wird
Steht mehr als eine Entscheidung an — bei Verbeamtung, Approbation und Berufseinstieg der Regelfall —, hat die Reihenfolge einen sachlichen Grund: Die Absicherung der Arbeitskraft hat die strengere Risikoprüfung, die Krankenversicherung die längere Rückschau im Antrag. Wer zuerst die Krankenversicherung policiert und danach bei der Berufsunfähigkeit auf eine Ablehnung läuft, hat falsch sortiert. Also: Gesundheitsangaben einmal vollständig zusammenstellen, anonym voranfragen, dann die Anträge in der Reihenfolge der Prüfungsstrenge stellen.
Ob der Wechsel im Einzelfall trägt, hängt an Status, Familienplanung, Gesundheitszustand, erwartetem Einkommensverlauf und der Frage, wie viel Beitragsschwankung Sie tragen wollen. Diese Seite kann die Fragen ordnen und die Rechtslage benennen; sie kann die Rechnung nicht für Sie durchführen. Ein bestehender Vertrag wird außerdem nie gekündigt, bevor ein Ersatz policiert ist — auch nicht der gesetzliche Schutz, solange die Befreiung nach § 8 SGB V nicht bestandskräftig ist.
12 · Ansprechpartner
Wer in Duisburg berät
Lukas Eggert
Vor der Versicherungsberatung war Lukas Eggert Rettungssanitäter und hat ein duales Studium der Elektrotechnik mit Schwerpunkt Medizintechnik absolviert, anschließend bei Siemens Healthcare gearbeitet. Für die Krankenversicherung ist vor allem der medizinische Teil dieser Vorgeschichte nützlich: Diagnosen, Befundberichte und Behandlungsverläufe lassen sich fachlich einordnen, statt sie nur in ein Antragsformular zu übertragen, und daran entscheidet sich, ob ein Antrag normal angenommen, mit Zuschlag versehen oder abgelehnt wird.
Er berät für Pohl Versicherungsmakler e.K. Das Büro ist ungebunden: Kein Versicherer gibt vor, welche Tarife auf den Tisch kommen, und die Vergütung hängt nicht davon ab, welcher Anbieter am Ende unterschreibt.
Anschrift in Duisburg
Lukas Eggert, Kammerstr. 36, 47057 Duisburg. Die Beratung findet online per Video oder Telefon statt; Termine laufen über den Online-Kalender, ein Besuch ohne Voranmeldung ist nicht vorgesehen.
Vertragspartner: Pohl Versicherungsmakler e.K., Hasenwaldstr. 2, 52072 Aachen, Telefon 0241 97904644. Impressum
Beratungsgebiet: Duisburg und das westliche Ruhrgebiet — Oberhausen, Moers, Mülheim an der Ruhr, Krefeld, Essen und Düsseldorf. Da online beraten wird, spielt die Entfernung für den Ablauf keine Rolle.
13 · Fragen
Häufige Fragen
Gibt es die pauschale Beihilfe in Nordrhein-Westfalen?
Nein. Neun Bundesländer haben sie eingeführt, von Hamburg im August 2018 bis Niedersachsen im Februar 2024. Für NRW ist die Einführung im Koalitionsvertrag 2022 vereinbart; ein Umsetzungstermin war zum Stand Juli 2026 nicht veröffentlicht, und die Beihilfenverordnung enthält in der ab 1. Januar 2026 geltenden Fassung keine solche Regelung. Wer als Beamtin oder Beamter freiwillig gesetzlich versichert bleibt, zahlt den Beitrag deshalb ohne Zuschuss des Dienstherrn vollständig selbst.
Wie hoch ist mein Beihilfebemessungssatz in NRW?
Nach § 12 BVO NRW erhalten Beihilfeberechtigte ohne Kind oder mit einem Kind 50 Prozent, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erhalten 70 Prozent, berücksichtigungsfähige Kinder 80 Prozent, Versorgungsempfänger sowie Witwen und Witwer 70 Prozent, Waisen 80 Prozent. Sind mehrere Personen beihilfeberechtigt, erhält nur eine von ihnen den erhöhten Satz von 70 Prozent.
Ab wann bin ich als Angestellter versicherungsfrei?
Wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro übersteigt. Die Versicherungspflicht endet aber erst mit Ablauf des Kalenderjahres, und auch nur, wenn Ihr Entgelt zugleich die vom Folgejahr an geltende Grenze übersteigt (§ 6 Absatz 4 SGB V). Kommt die Versicherungsfreiheit allein durch eine Änderung der Grenze zustande, kommt ein Befreiungsantrag nach § 8 SGB V hinzu — Frist drei Monate, kein Widerruf möglich.
Komme ich aus der privaten Versicherung wieder heraus?
Nur, wenn Versicherungspflicht eintritt — etwa durch eine abhängige Beschäftigung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Freiwillig zurück geht es nicht. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres greift § 6 Absatz 3a SGB V: Wer dann versicherungspflichtig wird, bleibt versicherungsfrei, sofern er in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder nach § 5 Absatz 5 SGB V nicht versicherungspflichtig war. Auch die Familienversicherung ist dann ausgeschlossen.
Was passiert mit meiner Versicherung, wenn mein befristeter Hochschulvertrag ausläuft?
Werden Sie wieder versicherungspflichtig, endet die private Vollversicherung. Um Gesundheitszustand und Zugang zu sichern, kommt eine Anwartschaftsversicherung in Betracht: Die kleine hält den Gesundheitszustand fest, die große zusätzlich das Eintrittsalter. Beides ist eine vertragliche Vereinbarung, keine gesetzliche Leistung; Angebot, Fristen und Bedingungen unterscheiden sich je Versicherer. Die Weichenstellung gehört vor das Vertragsende.
Was kostet mich die Beratung?
Für Sie entstehen keine gesonderten Kosten. Pohl Versicherungsmakler e.K. arbeitet auf Courtagebasis: Die Vergütung ist im Beitrag des vermittelten Vertrags enthalten und wird vom Versicherer gezahlt. Kommt kein Vertrag zustande, entsteht Ihnen keine Rechnung. Art und Quelle der Vergütung stehen in der Erstinformation, die Sie vor Beginn der Beratung erhalten.
Ist ein Termin unverbindlich, und was passiert mit meinen Gesundheitsdaten?
Ein Termin verpflichtet zu nichts; es gibt keinen Antrag, den Sie im Gespräch unterschreiben müssten. Gesundheitsangaben werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet. Bei einer anonymen Risikovoranfrage gehen sie ohne Ihren Namen an die Versicherer, sodass keine Ablehnung mit Ihrem Namen in den Auskunftssystemen der Versicherungswirtschaft landet. Personenbezogen wird es erst, wenn Sie einen konkreten Antrag stellen wollen.
Ich habe schon einen Berater und will nur eine einzelne Frage klären.
Das ist möglich. Eine Frage zum Bemessungssatz, zum Zeitpunkt eines Statuswechsels oder zu einer Formulierung in Ihren Bedingungen lässt sich oft schriftlich beantworten, ohne Termin und ohne Wechsel des Betreuers. Schreiben Sie über das Kontaktformular, worum es geht; ob daraus ein Gespräch wird, entscheiden Sie danach.
Findet die Beratung in Duisburg statt?
Die Beratung läuft online per Video oder Telefon. Beihilfebescheide, Gehaltsabrechnungen oder bestehende Versicherungsscheine übermitteln Sie vorab digital; im Termin gehen wir sie gemeinsam am Bildschirm durch. Ansprechpartner für Duisburg und das westliche Ruhrgebiet ist Lukas Eggert.
Nächster Schritt
Status klären oder erst eine Frage stellen
Am ergiebigsten wird ein Termin, wenn Gehaltsabrechnung oder Beihilfebescheid vorliegen und Sie die Behandlungen der letzten zehn Jahre grob sortiert haben. Wenn Sie zunächst nur wissen wollen, ob sich der Aufwand in Ihrem Fall überhaupt lohnt, geht das auch schriftlich.
Weiterlesen
Wenn Sie tiefer einsteigen möchten
Diese Seite nimmt den Duisburger und nordrhein-westfälischen Blickwinkel. Die Systematik dahinter ist auf diesen Seiten ausführlicher behandelt:
- Krankenversicherung: gesetzlich, privat, ZusatzDer Überblick über das System und die Schnittstellen zwischen den Bausteinen.
- Beihilfe und private Krankenversicherung in NRWBemessungssätze, Antragswege und die Umstellung im Ruhestand im Detail.
- Wie ein Beihilfetarif aufgebaut istWelche Bausteine zu welchem Bemessungssatz passen und woran man einen anpassungsfähigen Tarif erkennt.
- Pauschale Beihilfe: Länder, Bedingungen, FolgenWo es sie gibt und was ihre Einführung für Bestandsfälle bedeuten würde.
- Der Wechselprozess Schritt für SchrittFristen, Anträge und die Reihenfolge der Unterschriften.
- Beitragsentwicklung im RuhestandAlterungsrückstellung, gesetzlicher Zuschlag und die Hebel, die wirken.
- Alle Themen für Duisburg im ÜberblickKrankenversicherung, Arbeitskraft, Altersvorsorge und Gebäude, jeweils mit regionalem Blick.
14 · Quellen
Belege und Stand
Die auf dieser Seite genannten Rechtsstände und Zahlen stammen aus den folgenden Quellen. Stand der Prüfung: 26. Juli 2026.
- SGB V: § 5 Absatz 1 Nummer 11 (Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner — neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens); § 6 Absatz 1 Nummer 1 (Versicherungsfreiheit oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze); § 6 Absatz 3a (Versicherungsfreiheit nach Vollendung des 55. Lebensjahres, Fünf-Jahres-Betrachtung, Hälfte-Voraussetzung, Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft); § 6 Absatz 4 (Ende der Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, Bezug auf die Grenze des Folgejahres); § 8 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 (Befreiung auf Antrag, Drei-Monats-Frist, kein Widerruf); §§ 241 und 243 (allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz); § 257 Absätze 1 und 2 (Arbeitgeberzuschuss, Begrenzung auf die Hälfte des tatsächlichen Beitrags). Abgerufen am 26.07.2026.
- SGB XI: § 23 Absatz 1 (private Pflegepflichtversicherung beim selben Unternehmen) und Absatz 3 (anteilige beihilfekonforme Pflegeversicherung für Beihilfeberechtigte). Abgerufen am 26.07.2026.
- VVG: § 19 (vorvertragliche Anzeigepflicht); § 21 Absatz 3 (Erlöschen der Rechte des Versicherers nach fünf, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung nach zehn Jahren); § 204 Absatz 1 Nummer 1 (Tarifwechsel unter Anrechnung der Alterungsrückstellung, Zuschlag oder Ausschluss nur für Mehrleistungen) und Absatz 4 (Anwartschaftsversicherung). Abgerufen am 26.07.2026.
- VAG: § 149 (Zuschlag von 10 Prozent der gezillmerten Bruttoprämie ab dem Kalenderjahr nach Vollendung des 21. bis zum Kalenderjahr der Vollendung des 60. Lebensjahres); § 150 Absatz 3 (Verwendung ab 65 zur Finanzierung von Mehrprämien, ab 80 zur Prämiensenkung); § 152 (Basistarif, Beitragsbegrenzung, anteilige Höchstprämie für Beihilfeberechtigte). Abgerufen am 26.07.2026.
- Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW) vom 5. November 2009, Fassung ab 1. Januar 2026, § 12 (Bemessungssätze 50, 70 und 80 Prozent; erhöhter Satz nur bei einer von mehreren beihilfeberechtigten Personen; Besitzstand für Bestimmungen bis 31. Dezember 2019). RECHT.NRW.DE; ergänzend Rheinische Versorgungskassen, Köln, Übersicht „Bemessungssätze gemäß § 12 BVO NRW“.
- Bezirksregierung Köln, FAQ Beihilfe, „Gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte“: keine Beihilfe zu Aufwendungen, zu denen die Krankenkasse eine Dienst- oder Sachleistung gewährt; Beihilfe weiterhin für Wahlleistungen im Krankenhaus und für Leistungen, die die Kasse nicht erbringt.
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, „Beamte in der Gesetzlichen Krankenversicherung — Pauschale Beihilfe in einzelnen Bundesländern“, WD 8-046/25 vom 22. Juli 2025 (Einführungsdaten der neun Länder von Hamburg im August 2018 bis Niedersachsen im Februar 2024, Status Nordrhein-Westfalens). Die Absichtserklärung steht im Koalitionsvertrag für NRW 2022 bis 2027; ein Umsetzungstermin war nach öffentlich zugänglichen Sachständen mit Stand Juni 2026 nicht veröffentlicht.
- Verband der Privaten Krankenversicherung und dbb beamtenbund und tarifunion, Merkblatt zur Öffnungsaktion: Beamte auf Probe, auf Zeit und auf Lebenszeit, Antragsfrist sechs Monate nach der erstmaligen Verbeamtung, Risikozuschlag höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags, keine Leistungsausschlüsse. Gilt nur für die beteiligten Unternehmen.
- Universität Duisburg-Essen, „Daten und Fakten“, Stand 31. Dezember 2025: 4.180 wissenschaftliche Beschäftigte, 2.851 Promovierende; Fakultät für Ingenieurwissenschaften am Campus Duisburg. Evangelisches Klinikum Niederrhein gGmbH (rund 3.300 Beschäftigte), Helios Gesundheit (vier Standorte in Duisburg), Apothekerkammer Nordrhein, Duisburger Hafen AG (duisport) — jeweils eigene Angaben, abgerufen am 26.07.2026.
- Versicherungspflichtgrenze, Beitragsbemessungsgrenze, allgemeiner Beitragssatz, durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz und Pflegebeitragssatz werden dynamisch aus der zentralen Wertepflege ausgegeben. Stand der Sozialversicherungswerte: 2026-06-10.
- Registerdaten: Lukas Eggert, Vermittlerregister D-K28A-LYEA2-68 (§ 34d Absatz 1 GewO) und D-F-140-1BK4-68 (§ 34f GewO); Pohl Versicherungsmakler e.K., Inhaber Jan Pohl, Vermittlerregister D-6LQ8-VHMG3-85, Amtsgericht Aachen HRA 10268. Registerrecherche über vermittlerregister.info.
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