Versicherungsmakler für Beamte

Sie suchen einen Versicherungsmakler für Beamte? Dann sind Sie hier genau richtig! Als spezialisierter Versicherungsmakler für Beamte in Aachen bin ich Ihnen gerne bei der Suche nach dem passenden Versicherungsschutz behilflich. 

Als Beamter unterscheidet sich Ihre Versorgungssituation grundlegend von der eines „normalen“ sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmers. Daher ist es sinnvoll, sich einen Versicherungsmakler zu suchen, der sich mit den speziellen Anforderungen von Versicherungen für Beamte auskennt.

Es gibt sowohl im Themenbereich der Krankenversicherung (Beihilfe), als auch im Themenbereich der Vorsorge (Ruhegehalt, Hinterbliebenenabsicherung, Dienstunfähigkeit) deutliche Unterschiede, auf die ich unten eingehen möchte.

Ebenfalls gibt es Besonderheiten im Bereich private Sachversicherungen, die beachtet werden sollten.

 

Urkunde: Zertifizierter Experte für den Öffentlichen Dienst Jan Pohl Versicherungsmakler Beamte

Versicherungen für Beamte – klare Orientierung für Beamte & Beamtenanwärter
Beamte & öffentlicher Dienst

Versicherungen für Beamte – klare Orientierung für Beamte & Beamtenanwärter

Beamte haben ein eigenes Versorgungssystem: Dienstunfähigkeit statt klassischer Berufsunfähigkeit, Pension statt Rente und Beihilfe statt gesetzlicher Krankenversicherung. Wer diese Besonderheiten nicht kennt, trifft Entscheidungen, die im Zweifel teuer werden. Diese Seite gibt Ihnen einen strukturierten Überblick – von der Verbeamtung bis zur Pension.

Die Inhalte richten sich an Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit in NRW – insbesondere an Lehrkräfte, Professorinnen und Professoren, Polizei, Justiz und Verwaltung. Sie erfahren, wie sich Ihr Status auf Ihre Versorgung auswirkt, wo echte Risiken liegen und wie Sie Ihre Absicherung sinnvoll ordnen können.

Wenn Sie sich nicht durch Forenbeiträge und Halbwissen kämpfen möchten, sondern eine klare, unabhängige Einschätzung wünschen, können Sie direkt einen persönlichen Beratungstermin buchen:

1. In 60 Sekunden: Was Sie als Beamter wirklich wissen müssen

Wenn Sie nur wenig Zeit haben, fasst dieser Abschnitt die wichtigsten Punkte zusammen. Im Anschluss finden Sie die Themen ausführlich erklärt.

  • Beamte bekommen Beihilfe – auch für Angehörige, aber nur innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen.
    Wer mit einem Nebenjob, einer wachsenden Selbstständigkeit oder einem beruflichen Wechsel über die Grenze rutscht, verliert den Beihilfeanspruch für den Ehepartner und muss die Krankenversicherung neu organisieren.
  • Teilzeit, Elternzeit und späte Verbeamtung führen fast immer zu einer Versorgungslücke in der Pension.
    Jede Phase mit reduzierter Arbeitszeit oder außerhalb des Beamtenverhältnisses senkt die Zahl der ruhegehaltfähigen Dienstjahre – und damit Ihre spätere Versorgung.
  • Die Dienstunfähigkeit ist das größte wirtschaftliche Risiko für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe.
    Ohne private Absicherung kann eine dauerhafte gesundheitliche Einschränkung dazu führen, dass das Einkommen drastisch sinkt, lange bevor eine nennenswerte Pension entstanden ist.
  • Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung gehen nicht verloren.
    Beiträge aus früheren Angestelltenverhältnissen werden bei der Deutschen Rentenversicherung weitergeführt und später zusätzlich zur Pension gezahlt – ähnlich wie getrennte Bausteine.
  • Auslandsrenten können eine wichtige Rolle spielen – gerade bei Professorinnen und Professoren.
    Wer im Ausland gearbeitet oder geforscht hat, erwirbt oft dortige Rentenansprüche. Diese werden separat gezahlt und ergänzen Pension und deutsche GRV-Rente.
  • Sachversicherungen, Diensthaftpflicht und dienstrechtlicher Rechtsschutz sind keine Nebenthemen.
    Sie entscheiden darüber, ob dienstliche Fehler, Streitigkeiten oder Disziplinarverfahren Ihre private finanzielle Situation gefährden oder abgefedert werden.
  • Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein stiller Baustein für den Vermögensaufbau.
    Wenn Ihr Dienstherr VL zahlt, sollten Sie diese nutzen – die Kombination aus Arbeitgeberleistung und staatlicher Förderung ist oft besser als ihr Ruf.

Inhaltsverzeichnis

  1. Beamtenstatus: Widerruf, Probe, Lebenszeit
  2. Altersvorsorge & Versorgungslücke – Teilzeit, GRV-Anwartschaften und Auslandsrenten
  3. Dienstunfähigkeit & Berufsunfähigkeit
  4. Beihilfe & private Krankenversicherung für Beamte in NRW
  5. Sachversicherungen, Diensthaftpflicht & Rechtsschutz
  6. Vermögenswirksame Leistungen (VL) für Beamte
  7. Spezielle Beratung für Lehrer & Referendare in NRW
  8. So läuft Ihre Beratung ab

2. Beamtenstatus: Widerruf, Probe und Lebenszeit

Der Beamtenstatus ist keine Formalie, sondern bestimmt ganz konkret, wie Sie im Krankheitsfall und im Alter abgesichert sind. Zwischen Beamtenanwärtern, Beamten auf Probe und Beamten auf Lebenszeit liegen bei der Versorgung erhebliche Unterschiede.

2.1 Beamtenanwärter auf Widerruf

Beamtenanwärter auf Widerruf sind die verletzlichste Gruppe. Bei Dienstunfähigkeit kann der Dienstherr das Beamtenverhältnis beenden, ohne dass eine dauerhafte Versorgung entstanden ist. Oft bleibt lediglich eine bescheidene Absicherung über frühere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder im Extremfall die Grundsicherung. Gleichzeitig bestehen meist noch Studienkredite oder andere Verpflichtungen. In dieser Phase ist eine durchdachte private Absicherung besonders wichtig.

2.2 Beamte auf Probe

Beamte auf Probe haben formal mehr Sicherheit, sind aber bei dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung weiterhin gefährdet. Auch hier kann eine Entlassung aus dem Dienst erfolgen, obwohl noch kein nennenswerter Anspruch auf eine Pension entstanden ist. Wer in dieser Phase die Dienstunfähigkeitsabsicherung ignoriert, riskiert im schlimmsten Fall, dauerhaft mit einer unzureichenden Grundabsicherung leben zu müssen.

2.3 Beamte auf Lebenszeit

Beamte auf Lebenszeit verfügen grundsätzlich über eine deutlich stabilere Versorgung, weil sie bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden können. Doch auch hier hängt die Höhe der Pension maßgeblich von der Anzahl der ruhegehaltfähigen Dienstjahre ab. Teilzeit, Elternzeit, Versetzungen, Zeiten im Ausland oder ein später Einstieg in den Staatsdienst hinterlassen Spuren in der Versorgungsberechnung. Eine Lebenszeiternennung ist daher wichtig – ersetzt aber keine saubere Gesamtplanung.

Vertiefende Informationen zu Versorgungsbiografien und typischen Lücken: Altersvorsorge für Beamte – Analyse typischer Berufsverläufe

3. Altersvorsorge & Versorgungslücke – Teilzeit, GRV-Anwartschaften und Auslandsrenten

Beamte erhalten keine klassische Rente, sondern eine Pension. Diese orientiert sich an den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Theoretisch kann die Pension knapp über siebzig Prozent der letzten Bezüge erreichen. In der Praxis gelingt das selten, weil kaum jemand eine durchgehende Vollzeitbeamtenkarriere ohne Unterbrechungen und Laufbahnwechsel absolviert.

3.1 Warum Versorgungslücken entstehen

Versorgungslücken entstehen vor allem durch späte Verbeamtung nach Studium, Promotion oder längerer Tätigkeit in der Privatwirtschaft, durch familienbedingte Unterbrechungen wie Elternzeit und Pflegezeiten sowie durch Teilzeitphasen. Jede Phase, in der Sie nicht vollzeitnah im Beamtenverhältnis arbeiten, senkt die Zahl der ruhegehaltfähigen Dienstjahre. Dazu kommen mögliche Stufen- und Laufbahnwechsel, die die letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge beeinflussen.

3.2 Teilzeit – der stille Lückentreiber

Teilzeit wird im Alltag oft als sinnvolle Entlastung erlebt – etwa in der Familienphase oder bei Pflegeverantwortung. In der Pensionsberechnung wird sie jedoch nüchtern als reduzierte Dienstzeit gewertet. Wer zum Beispiel mehrere Jahre nur mit halber Stelle arbeitet, sammelt in dieser Zeit faktisch weniger ruhegehaltfähige Dienstjahre. Über ein gesamtes Berufsleben hinweg können so mehrere „verlorene“ Jahre entstehen, die im Rentenalter spürbar fehlen.

3.3 Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)

Viele Beamte haben vor ihrer Verbeamtung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt – etwa während eines Angestelltenverhältnisses, im Referendariat oder in früheren Jobs. Diese Anwartschaften verfallen nicht. Sie werden bei der Deutschen Rentenversicherung weitergeführt und später als eigene Rente zusätzlich zur Beamtenpension gezahlt. Für einen ersten Überblick können Sie dort eine Renteninformation oder einen Versicherungsverlauf anfordern: www.deutsche-rentenversicherung.de.

3.4 Auslandsrenten – wichtig insbesondere für Professorinnen und Professoren

Gerade in akademischen Laufbahnen kommen häufig Auslandszeiten vor: Forschungsaufenthalte, Professuren im Ausland oder projektbezogene Beschäftigungen. In vielen Staaten – insbesondere innerhalb der EU, aber auch darüber hinaus – erwerben Sie während dieser Tätigkeiten Rentenansprüche im jeweiligen System. Diese Auslandsrenten werden später separat gezahlt und ergänzen die Kombination aus Beamtenpension und deutscher GRV-Rente.

Das führt dazu, dass Ihr Einkommen im Ruhestand aus mehreren Quellen besteht: Pension, deutsche Rentenansprüche und Auslandsrenten. Für eine seriöse Planung müssen alle Bausteine zusammengedacht werden. Besonders bei Professorinnen und Professoren kann diese Kombination eine wichtige Rolle spielen und den Unterschied zwischen „gerade ausreichend“ und „entspannt“ ausmachen.

Eine vertiefte Darstellung der Altersvorsorge für Beamte, inklusive Rechenbeispielen und typischer Berufsverläufe, finden Sie hier: Altersvorsorge für Beamte.

4. Dienstunfähigkeit & Berufsunfähigkeit

Dienstunfähigkeit ist für Beamte kein theoretischer Ausnahmefall, sondern ein zentrales wirtschaftliches Risiko. Während Angestellte auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und private Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückgreifen, entscheidet bei Beamten der Dienstherr über Dienstfähigkeit oder Versetzung in den Ruhestand. Das Ergebnis kann je nach Status und Dienstzeit sehr unterschiedlich ausfallen.

4.1 Höchstes Risiko: Anwärter und Probezeit

Für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe bedeutet eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung im schlimmsten Fall die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Zu diesem Zeitpunkt ist meist noch keine tragfähige Versorgung aufgebaut. Wenn dann weder eine solide private Dienstunfähigkeitsabsicherung noch ausreichende Rücklagen bestehen, rutscht das Einkommen schnell auf ein Niveau ab, das nicht mehr zu den bisherigen Lebensverpflichtungen passt.

4.2 Lebenszeitbeamte: besser, aber nicht automatisch sicher

Beamte auf Lebenszeit sind bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich besser abgesichert, weil sie in den Ruhestand versetzt werden können. Die Höhe der Versorgung hängt jedoch stark davon ab, wann die Dienstunfähigkeit eintritt. Je kürzer die zurückgelegte Dienstzeit, desto niedriger die Pension. Eine vorgezogene Versetzung in den Ruhestand wenige Jahre nach der Lebenszeiternennung kann immer noch zu einer spürbaren Versorgungslücke führen.

4.3 Typische Fehlannahmen in der Praxis

Viele Beamte verlassen sich darauf, dass der Staat im Ernstfall „schon für alles sorgt“. Diese Annahme blendet aus, dass die Versorgungsregeln komplex sind und dass individuelle Lebensläufe mit Teilzeitphasen, Auslandszeiten und später Verbeamtung die Versorgung deutlich reduzieren können. Wer das Risiko Dienstunfähigkeit unterschätzt, merkt die Versorgungslücke häufig erst, wenn es zu spät ist.

Eine ausführliche Darstellung der Unterschiede zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sowie der Möglichkeiten privater Absicherung finden Sie hier: BU/DU für Beamte.

5. Beihilfe & private Krankenversicherung für Beamte in NRW

Das Krankenversicherungssystem für Beamte unterscheidet sich grundlegend von dem der Angestellten. Beamte erhalten Beihilfe, also eine prozentuale Erstattung ihrer Krankheitskosten durch den Dienstherrn. Die verbleibenden Kosten werden in der Regel über eine private Krankenversicherung im Restkostenmodell abgesichert. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt sich der Dienstherr nicht an einem einheitlichen Beitrag, sondern übernimmt einen festen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen.

5.1 Beihilfequoten in NRW

In NRW beträgt die Beihilfequote für Beamte ohne Kinder in der Regel fünfzig Prozent. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Beihilfesatz für den Beamten auf siebzig Prozent. Kinder erhalten meist achtzig Prozent Beihilfe. Der verbleibende Teil wird über eine private Restkostenversicherung abgesichert. Die Tarifwahl sollte dabei nicht nur den aktuellen Gesundheitszustand und das Einkommen, sondern auch die Familienplanung und mögliche berufliche Veränderungen berücksichtigen.

5.2 Beihilfe für Angehörige und Einkommensgrenzen

Beamte bekommen Beihilfe – auch für Angehörige, aber nur innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Ehepartner gelten als berücksichtigungsfähig, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. Wird diese Grenze durch einen Nebenjob, eine wachsende Selbstständigkeit oder einen Wechsel in eine andere Beschäftigung überschritten, entfällt der Beihilfeanspruch. Der Ehepartner muss sich dann entweder gesetzlich oder als vollversicherte Privatperson versichern. Die Mehrkosten können erheblich sein.

Kinder erhalten in der Regel einen hohen Beihilfesatz, typischerweise achtzig Prozent. Die restlichen zwanzig Prozent werden über einen privaten Kindertarif abgesichert. Wichtig ist, dass Kinder rechtzeitig bei der Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung gemeldet werden, damit der Leistungsanspruch ohne Lücken besteht.

Bei selbstständigen Ehepartnern ist nicht der Umsatz, sondern der steuerliche Gewinn entscheidend. Wird die Einkommensgrenze überschritten, entfällt der Beihilfeanspruch vollständig. Wer eine nebenberufliche Selbstständigkeit aufbaut, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Auswirkungen dies auf die Krankenversicherung der Familie hat.

5.3 Teilzeit und Beihilfe – gleiche Quote, andere Belastung

Die Beihilfequote ändert sich durch Teilzeit in der Regel nicht. Was sich jedoch ändert, ist das verfügbare Einkommen. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bleiben konstant, während das Nettogehalt sinkt. Ein Tarif, der in Vollzeit gut tragbar war, kann in der Teilzeitphase zur Belastung werden. Wer Teilzeitphasen plant oder bereits lebt, sollte prüfen, ob Tarifstruktur und Selbstbehalte zur neuen Einkommenssituation passen.

Eine detaillierte Darstellung der Beihilfe in NRW, typischer Familienkonstellationen und typischer Fallstricke finden Sie hier: PKV & Beihilfe für Beamte in NRW.

6. Sachversicherungen, Diensthaftpflicht & Rechtsschutz

Neben Einkommen, Gesundheit und Altersvorsorge spielen Sachversicherungen und Haftpflichtlösungen eine entscheidende Rolle im Alltag von Beamten. Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Beamte, gleichzeitig gibt es dienstspezifische Risiken, die nur mit passenden Lösungen sauber abgedeckt werden können.

6.1 Diensthaftpflicht – wenn der Dienst Konsequenzen hat

Lehrkräfte, Polizisten und Verwaltungsbeamte tragen Verantwortung für Menschen, Daten und Sachwerte. Fehler im Dienst können zu Schäden führen, die nicht vollständig über die Amtshaftung des Dienstherrn abgedeckt sind. Eine Diensthaftpflicht stellt sicher, dass aus dienstlichen Fehlern keine privaten finanziellen Katastrophen werden – etwa bei Aufsichtspflichtverletzungen, Vermögensschäden oder Beschädigungen dienstlicher Gegenstände.

6.2 Sondertarife in Hausrat, Wohngebäude, Unfall & Kfz

Viele Gesellschaften bieten für Beamte besondere Konditionen: verbesserte Leistungen, erweiterte Deckungen oder günstigere Beiträge. Wer diese Tarife nutzt, kann seinen Schutz verbessern und Kosten senken. Entscheidend ist der fachliche Vergleich – nicht jede „Beamtenkondition“ ist automatisch die beste Wahl, aber sie gehört auf den Prüfstand.

6.3 Dienstrechtlicher Rechtsschutz

Standard-Rechtsschutztarife decken dienstrechtliche Auseinandersetzungen nicht immer vollständig ab. Für Beamte können Disziplinarverfahren, Konkurrentenklagen oder dienstbezogene Strafrechtsvorwürfe existenziell werden. Ein passender Rechtsschutz sollte ausdrücklich auch dienstliche Streitigkeiten und dienstrechtliche Risiken abbilden, damit Sie im Ernstfall nicht allein vor den Kosten eines Verfahrens stehen.

Eine vertiefte Darstellung der wichtigsten Sachversicherungen und Haftpflichtlösungen für Beamte finden Sie hier: Sachversicherungen für Beamte.

7. Vermögenswirksame Leistungen (VL) für Beamte

Vermögenswirksame Leistungen sind ein Baustein, der oft übersehen wird. Es handelt sich um freiwillige Zahlungen des Dienstherrn, die in bestimmte Spar- oder Tilgungsformen fließen können. Einen bundesweit einheitlichen Anspruch gibt es nicht – ob und in welcher Höhe VL gezahlt werden, hängt von der jeweiligen Dienststelle und den geltenden Regelungen ab.

In der Praxis bewegen sich vermögenswirksame Leistungen häufig im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Eurobereich pro Monat. Klingt wenig, kann aber über viele Jahre, kombiniert mit Fonds- oder Bausparverträgen und staatlicher Förderung, einen spürbaren Beitrag zum Vermögensaufbau leisten. Besonders interessant ist die Kombination aus VL und Arbeitnehmersparzulage beziehungsweise Wohnungsbauprämie – insbesondere für jüngere Beamte, Anwärter und Familien mit noch nicht voll ausgeschöpften Einkünften.

Wer VL vom Dienstherrn erhält und diese nicht nutzt, lässt bares Geld liegen. Im Rahmen der Gesamtstrategie können VL ein sinnvoller Baustein neben Beamtenversorgung, privaten Vorsorgelösungen und Auslandsrenten sein.

8. Spezielle Beratung für Lehrer & Referendare in NRW

Lehrkräfte und Referendare in NRW stehen vor typischen Konstellationen: Einstieg über das Referendariat, frühe Verbeamtung, hoher Arbeitsdruck, häufige Teilzeitphasen und Familienplanung. Gleichzeitig tragen sie täglich Verantwortung für Schülerinnen und Schüler und sind in einem dienstrechtlich klar regulierten Umfeld unterwegs.

Für Lehrkräfte ist die Diensthaftpflicht besonders wichtig, weil sie unmittelbar mit Menschen arbeiten und im Alltag viele Situationen entstehen, in denen Schadensfälle möglich sind. In der Krankenversicherung müssen Beihilfe, private Restkostentarife und geplante Teilzeit- oder Elternzeitphasen sauber aufeinander abgestimmt werden. In der Altersvorsorge spielen Promotionszeiten, frühere Tätigkeiten und mögliche Auslandsaufenthalte eine Rolle, die in der Versorgungsplanung berücksichtigt werden müssen.

Wenn Sie als Lehrkraft oder Referendar in NRW eine strukturierte, praxisnahe Einordnung Ihrer Situation wünschen, finden Sie weitere Informationen hier: Versicherungen für Lehrer & Referendare in NRW.

9. So läuft Ihre Beratung ab

Eine solide Absicherung für Beamte entsteht nicht durch den schnellen Abschluss einzelner Verträge, sondern durch eine strukturierte Betrachtung der gesamten Situation. Im ersten Schritt klären wir Ihren Status, Ihre Laufbahnplanung und Ihre familiäre Situation. Dazu gehört auch die Frage, ob und in welchem Umfang bereits Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen oder Auslandsrenten eine Rolle spielen.

Im zweiten Schritt analysieren wir Ihre aktuelle Absicherung. Wir prüfen, wie Beihilfe und private Krankenversicherung aufgebaut sind, welche Regelungen bei Dienstunfähigkeit greifen würden und ob Ihre Sachversicherungen – insbesondere Diensthaftpflicht und Rechtsschutz – zu Ihrer tatsächlichen Tätigkeit passen. Dabei geht es nicht um kosmetische Tarifoptimierungen, sondern darum, welche Risiken Sie tragen können und welche besser abgesichert werden sollten.

Anschließend erstellen wir eine Prioritätenliste. So sehen Sie transparent, welche Themen wirklich dringend sind und was sinnvoll nachgeordnet bearbeitet werden kann. Schritt für Schritt entsteht eine stimmige Struktur aus staatlicher Versorgung, privaten Absicherungsbausteinen, vermögenswirksamen Leistungen und gegebenenfalls Auslandsrenten.

Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie langfristig – bei Statuswechseln, Teilzeitphasen, beruflichen Veränderungen und beim Übergang in den Ruhestand. Den ersten Schritt können Sie direkt hier machen:

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Jan Pohl Versicherungsmakler Aachen.

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Eine besondere Expertise besitze ich in der Beratung von folgenden Berufsgruppen:

  • Wissenschaftliche Mitarbeiter der Hochschule (z.B. Professoren)
  • Lehrer
  • Referendare (Lehramt)
  • Verwaltungsbeamte

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