GKV-Familienversicherung ab 2028: Beitragszuschlag für Ehepartner
Stand: 29. Juli 2026 | Bundestagsbeschluss vom 10. Juli 2026 | Neuregelung vorgesehen ab 2028
Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner wird ab 2028 eingeschränkt. Der Bundestag hat beschlossen, dass für viele bisher beitragsfrei mitversicherte Partner ein Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des erwerbstätigen Mitglieds erhoben wird. Kinder bleiben beitragsfrei familienversichert.
Aktualisierung gegenüber dem Referentenentwurf: Der frühere Stand mit 3,5 Prozent ist überholt. Im Bundestagsbeschluss beträgt der Zuschlag 2,5 Prozent. Die Kinder-Ausnahme wurde vom vollendeten 7. auf das vollendete 12. Lebensjahr erweitert.
Wer ab 2028 weiterhin beitragsfrei mitversichert bleibt
| Personengruppe | Beschlossener Stand |
|---|---|
| Kinder | Bleiben grundsätzlich beitragsfrei familienversichert. |
| Ehegatten und Lebenspartner mit Kindern im Haushalt | Beitragsfrei, solange ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. |
| Partner von Kindern mit Behinderung | Beitragsfreiheit bleibt erhalten, wenn das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. |
| Pflegebedürftige Partner | Beitragsfrei bei Pflegegrad 3, 4 oder 5. |
| Partner mit voller Erwerbsminderung | Beitragsfreiheit bleibt bei einem Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung erhalten. |
| Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte | Beitragsfrei, wenn Grundsicherung bezogen wird. |
| Andere bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner | Ab 2028 Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des erwerbstätigen Mitglieds. |
Was bedeutet die Reform für Einverdiener-Haushalte?
Die bisherige beitragsfreie Mitversicherung eines nicht oder nur geringfügig verdienenden Partners war ein wesentlicher wirtschaftlicher Vorteil der GKV. Fällt dieser Vorteil weg, verändert sich die Haushaltsrechnung. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll ist.
Für die Entscheidung müssen der zusätzliche GKV-Beitrag, die Kosten einer eigenständigen Absicherung, Leistungsunterschiede, Gesundheitsprüfung, Familienplanung und Ruhestand gemeinsam betrachtet werden.
Die passende Evergreen-Zielseite für die Kassenwahl ist der GKV- und Krankenkassenvergleich.
Besondere Relevanz für Ärzte, Ingenieure und Akademiker
Bei gutverdienenden Angestellten kann die Reform gleichzeitig mit einer höheren Beitragsbemessungsgrenze wirken. Dadurch kann die GKV auf zwei Ebenen teurer werden: durch Beiträge auf einen größeren Einkommensanteil und durch den neuen Zuschlag für einen mitversicherten Partner.
Eine PKV-Entscheidung sollte nicht auf einem einzelnen Jahresbeitrag beruhen, sondern auf einer langfristigen Haushalts- und Leistungsrechnung.
Was jetzt sinnvoll ist
- Prüfen, ob der mitversicherte Partner voraussichtlich unter eine Ausnahme fällt.
- Die zusätzliche Haushaltsbelastung ab 2028 anhand des beitragspflichtigen Einkommens berechnen.
- GKV-Tarif, Zusatzbeitrag und Leistungsunterschiede vergleichen.
- Bei möglicher PKV-Wahl zuerst Gesundheitsstatus, Familienplanung und Langfristkosten prüfen.
- Keine vorschnelle Entscheidung allein wegen der Reform treffen.
GKV und PKV für den gesamten Haushalt vergleichen
Wir ordnen die neue Familienversicherungsregel gemeinsam mit Einkommen, Gesundheit, Kindern und Ruhestandsplanung ein.










