17. April 2026

GKV-Familienversicherung ab 2028: Beitragszuschlag für Ehepartner

GKV-Familienversicherung ab 2028: Beitragszuschlag für Ehepartner

Stand: 29. Juli 2026 | Bundestagsbeschluss vom 10. Juli 2026 | Neuregelung vorgesehen ab 2028

Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner wird ab 2028 eingeschränkt. Der Bundestag hat beschlossen, dass für viele bisher beitragsfrei mitversicherte Partner ein Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des erwerbstätigen Mitglieds erhoben wird. Kinder bleiben beitragsfrei familienversichert.

Aktualisierung gegenüber dem Referentenentwurf: Der frühere Stand mit 3,5 Prozent ist überholt. Im Bundestagsbeschluss beträgt der Zuschlag 2,5 Prozent. Die Kinder-Ausnahme wurde vom vollendeten 7. auf das vollendete 12. Lebensjahr erweitert.

Wer ab 2028 weiterhin beitragsfrei mitversichert bleibt

PersonengruppeBeschlossener Stand
KinderBleiben grundsätzlich beitragsfrei familienversichert.
Ehegatten und Lebenspartner mit Kindern im HaushaltBeitragsfrei, solange ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Partner von Kindern mit BehinderungBeitragsfreiheit bleibt erhalten, wenn das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Pflegebedürftige PartnerBeitragsfrei bei Pflegegrad 3, 4 oder 5.
Partner mit voller ErwerbsminderungBeitragsfreiheit bleibt bei einem Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung erhalten.
Nicht erwerbsfähige LeistungsberechtigteBeitragsfrei, wenn Grundsicherung bezogen wird.
Andere bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- und LebenspartnerAb 2028 Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des erwerbstätigen Mitglieds.
Wichtig: Maßgeblich ist nach dem beschlossenen Modell das beitragspflichtige Einkommen des erwerbstätigen GKV-Mitglieds. Die individuelle Belastung muss deshalb anhand des konkreten Haushalts berechnet werden.

Was bedeutet die Reform für Einverdiener-Haushalte?

Die bisherige beitragsfreie Mitversicherung eines nicht oder nur geringfügig verdienenden Partners war ein wesentlicher wirtschaftlicher Vorteil der GKV. Fällt dieser Vorteil weg, verändert sich die Haushaltsrechnung. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll ist.

Für die Entscheidung müssen der zusätzliche GKV-Beitrag, die Kosten einer eigenständigen Absicherung, Leistungsunterschiede, Gesundheitsprüfung, Familienplanung und Ruhestand gemeinsam betrachtet werden.

Die passende Evergreen-Zielseite für die Kassenwahl ist der GKV- und Krankenkassenvergleich.

Besondere Relevanz für Ärzte, Ingenieure und Akademiker

Bei gutverdienenden Angestellten kann die Reform gleichzeitig mit einer höheren Beitragsbemessungsgrenze wirken. Dadurch kann die GKV auf zwei Ebenen teurer werden: durch Beiträge auf einen größeren Einkommensanteil und durch den neuen Zuschlag für einen mitversicherten Partner.

Eine PKV-Entscheidung sollte nicht auf einem einzelnen Jahresbeitrag beruhen, sondern auf einer langfristigen Haushalts- und Leistungsrechnung.

Was jetzt sinnvoll ist

  • Prüfen, ob der mitversicherte Partner voraussichtlich unter eine Ausnahme fällt.
  • Die zusätzliche Haushaltsbelastung ab 2028 anhand des beitragspflichtigen Einkommens berechnen.
  • GKV-Tarif, Zusatzbeitrag und Leistungsunterschiede vergleichen.
  • Bei möglicher PKV-Wahl zuerst Gesundheitsstatus, Familienplanung und Langfristkosten prüfen.
  • Keine vorschnelle Entscheidung allein wegen der Reform treffen.

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Wir ordnen die neue Familienversicherungsregel gemeinsam mit Einkommen, Gesundheit, Kindern und Ruhestandsplanung ein.

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Amtliche Quellen

In diesem Artikel:
Der Bundestag hat die Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung beschlossen: Ab 2028 gilt für viele mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ein Zuschlag von 2,5 Prozent. Ausnahmen, Folgen und aktueller Stand.
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