- Gesetzentwurf: BT-Drs. 21/4088 (Altersvorsorgereformgesetz)
- 1. Lesung: 26.02.2026 | Überweisung an Finanzausschuss
- Beschlussempfehlung Finanzausschuss: 25.03.2026 (BT-Drs. 21/4996)
- ✓ Bundestagsbeschluss: 27.03.2026 (2./3. Lesung)
- ⏳ Bundesrat: Zustimmung noch ausstehend NEU
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: noch ausstehend
- Geplanter Produktstart für Verbraucher: 01.01.2027
Diese Seite gibt den Stand des Bundestagsbeschlusses vom 27.03.2026 wieder. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einzelheiten können sich bis dahin noch ändern. Kein Ersatz für individuelle Beratung.
Altersvorsorgedepot ab 2027: Was geplant ist – und was Sie jetzt sinnvoll entscheiden
Das Riester-System wird reformiert – der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27.03.2026 beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten kann. Erstmals soll ein förderfähiges Depot ohne verpflichtende Vollgarantie möglich werden. Dieser Artikel erklärt Förderlogik, Produktunterschiede und was das konkret für Ihre Situation bedeutet – je nach Berufsgruppe. Er ist Teil meiner Übersicht zur Altersvorsorge.
- Wenn Sie nur 60 Sekunden haben
- Was ist das Altersvorsorgedepot – und was ist neu?
- Förderung: Was genau geplant ist (Ausschussstand)
- Gutverdiener: Zulage vs. Steuerwirkung (Günstigerprüfung)
- Kosten & Standarddepot: was der Deckel wirklich bedeutet
- Auszahlung & Langlebigkeitsrisiko
- Riester-Bestand: behalten, ruhen lassen, wechseln?
- Nach Berufsgruppe: Was ändert sich konkret?
- Entscheidung 2026: Abwarten oder handeln?
- Nächste Schritte
- FAQ
Wenn Sie nur 60 Sekunden haben
- Was ist es? Neue staatlich geförderte Altersvorsorge – erstmals mit Depot-Variante ohne Garantiepflicht.
- Förderung neu: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % darüber bis 1.800 € – max. 540 € Grundzulage (Ausschussstand). Kinderzulage: 100 % des Eigenbeitrags, max. 300 € pro Kind/Jahr (erreicht bei 300 € Eigenbeitrag p. a.). PRÄZISIERT
- Selbständige: Nach Ausschussfassung erstmals förderberechtigt – wichtig für niedergelassene Ärzte und Ingenieure.
- Kosten: Standarddepot mit Effektivkosten-Deckel 1,0 % (im Regierungsentwurf noch 1,5 %).
- Achtung: Max. 2 neue geförderte Verträge – ab dem dritten keine Förderung.
- Riester: Neuvertrieb alter Zertifizierungen endet 31.12.2026. Bestandsverträge bleiben geschützt.
- Bundesrat: Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden – erst danach ist die BGBl.-Veröffentlichung möglich. NEU
- Was jetzt? Nicht aus Reflex handeln. Rentenlücke + Vorsorge-Mix strukturieren. Dann 2027 anhand echter Produkte entscheiden.
1) Was ist das Altersvorsorgedepot – und was ist daran neu?
Das Altersvorsorgereformgesetz soll das bisherige Riester-System grundlegend erneuern. Kernänderung: Neben klassischen Garantieprodukten soll erstmals ein förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne verpflichtende Vollgarantie möglich sein. Dazu kommt ein vereinfachtes Standardprodukt.
Drei Produktwelten (geplant)
| Produkttyp | Kernmerkmal | Für wen typisch geeignet |
|---|---|---|
| Standarddepot | Standardeinstellungen, automatische Umschichtung, Kostendeckel 1,0 % (Ausschussstand) | Einsteiger, wer kein aktives Management will |
| Altersvorsorgedepot ohne Garantie | Kapitalmarktnäher, höhere Renditechance, Wertschwankungen möglich | Längerer Zeithorizont, Schwankungstoleranz vorhanden |
| Garantieprodukt | Wählbare Garantiestufen (z. B. 80 %/100 %), weniger Renditechance | Kurzer Zeithorizont, geringes Risikobudget |
Wichtig: „Depot" heißt nicht „freies ETF-Depot ohne Regeln". In der geförderten Welt gelten Produktvorgaben, Förderlogik und Auszahlungsleitplanken. Der Vorteil liegt in weniger Garantiebremsen, mehr Transparenz und besserer Vergleichbarkeit zwischen Anbietern. Zur Einordnung der Entscheidung ETF oder Fondspolice? und der unterschiedlichen Risikoklassen in der Altersvorsorge.
Verfahrensstand im Überblick
| Datum | Schritt | Status |
|---|---|---|
| 11.02.2026 | Gesetzentwurf als BT-Drs. 21/4088 veröffentlicht | ✓ erledigt |
| 26.02.2026 | 1. Lesung, Überweisung in Ausschüsse | ✓ erledigt |
| 25.03.2026 | Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 21/4996) – mit wesentlichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf | ✓ erledigt |
| 27.03.2026 | Abschließende Beratung und Beschluss im Bundestag (2./3. Lesung) | ✓ erledigt |
| offen | Zustimmung des Bundesrates NEU | ⏳ ausstehend |
| offen | Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt / Inkrafttreten | ⏳ ausstehend |
| 01.01.2027 | Geplanter Produktstart für Anbieter | geplant |
2) Förderung: Was genau geplant ist (Ausschussstand 25.03.2026)
Der Finanzausschuss hat die Förderlogik gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf nochmals verändert. Die folgende Darstellung gibt den Stand der Beschlussempfehlung vom 25.03.2026 wieder.
Grundzulage: alt vs. neu
| Förderkomponente | Ausschussstand 25.03.2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Grundzulage | 50 % auf erste 360 €, 25 % auf weitere bis 1.800 € → max. 540 € p. a. | Geändert gegenüber Regierungsentwurf (war 480 €) |
| Kinderzulage | 100 % der geleisteten Altersvorsorgebeiträge, max. 300 € pro Kind und Jahr (volle Zulage wird bei 300 € Eigenbeitrag p. a. bzw. 25 € pro Monat erreicht) PRÄZISIERT | Deutlich angehoben (Ausschussfassung). Im Regierungsentwurf waren noch 100 € monatlich nötig, um die volle Kinderzulage zu erreichen. |
| Berufseinsteiger-Bonus | Einmalig 200 € (unter 25, zulageberechtigt) | Unverändert |
| Mindestbeitrag | 120 € p. a. (sonst keine Zulagen) | Unverändert |
| Förderberechtigung | Ausgeweitet auf Selbständige und andere Erwerbstätige | Neu in Ausschussfassung – bisher nur GRV-Pflichtversicherte |
| Max. neue Verträge | Höchstens 2 förderfähige Verträge je Person | Ab dem 3. Vertrag: keine Förderung, kein zertifizierter AV-Vertrag |
Rechenbeispiele (nur Mechanik)
| Situation | Eigenbeitrag p. a. | Zulage (vereinfacht) | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Single, keine Kinder | 1.800 € | 50 % × 360 € = 180 € + 25 % × 1.440 € = 360 € | 540 € Grundzulage |
| Elternteil, 1 Kind | 1.200 € | Grundzulage: 50 % × 360 € + 25 % × 840 € = 390 € Kinderzulage: 100 % von 300 € Eigenbeitrag = 300 € (Höchstbetrag erreicht) PRÄZISIERT |
690 € Gesamtzulage |
| Berufseinsteiger < 25 | 1.200 € | Grundzulage anteilig + einmalig 200 € Bonus | Zusätzlicher Anschub im Startjahr |
3) Gutverdiener: Zulage vs. Steuerwirkung (Günstigerprüfung)
Für Akademiker mit höherem Einkommen ist die Zulage oft nicht der entscheidende Hebel. Das Finanzamt prüft automatisch: Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug oder Zulageanspruch – und wendet das günstigere Ergebnis an. Bei hohem Grenzsteuersatz übersteigt der Steuervorteil typischerweise die Zulagen.
Praktische Konsequenz: Für Ärzte, Ingenieure und Professoren mit Spitzensteuersatz gehört die Steuerseite zwingend in die Wirtschaftlichkeitsprüfung – nicht nur die Zulagenlogik. Rechtsgrundlage: § 10a EStG.
| Einkommenssituation | Typischer Schwerpunkt | Hinweis |
|---|---|---|
| Niedriges bis mittleres Einkommen | Zulage dominiert | Günstigerprüfung läuft automatisch, Zulage meist vorteilhafter |
| Hohes Einkommen / Spitzensteuersatz | Steuerersparnis dominiert | Sonderausgabenabzug kann den größeren Hebel darstellen |
| Versorgungswerk-Mitglieder (Ärzte, Rechtsanwälte) | Förderberechtigung prüfen | Abhängig von gesetzlicher Rentenversicherungspflicht – bis 31.12.2026 klären |
4) Kosten & Standarddepot: was der Deckel wirklich bedeutet
Ein zentrales Riester-Problem war mangelnde Vergleichbarkeit bei Kosten und hohe Wechselhürden. Die Reform adressiert das durch Standardisierung und gesetzliche Kostenleitplanken.
Was „Standarddepot" konkret bedeutet
- Standardeinstellungen (Fonds-Auswahl nach gesetzlichen Vorgaben)
- Automatische Umschichtung vor Rentenbeginn (weniger Risiko Richtung Auszahlung)
- Gesetzlicher Effektivkosten-Deckel: 1,0 % p. a. (Ausschussstand)
- Möglichkeit eines Standarddepotvertrags in öffentlicher Trägerschaft (Verordnungsermächtigung)
- In Medien und politischer Kommunikation oft als „Staatsfonds" bezeichnet – juristisch korrekt ist: Standarddepotvertrag in öffentlicher Trägerschaft. Ein klassischer Staatsfonds nach norwegischem Vorbild ist es nicht.
Hinweis zur Bewertung: Ob das Depot-Modell „wirklich gut" wird, entscheidet sich nicht am Wort „Depot", sondern an echten Marktprodukten: Kosten, Anlage-Universum, Wechselprozesse, Auszahlungsbedingungen, Anbieter-Transparenz. Seriös bewertbar ist das erst ab 2027.
5) Auszahlung & Langlebigkeitsrisiko
Die Reform soll mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase ermöglichen. Das klingt gut – bringt aber eine Kehrseite, die für Ihre Planung wichtig ist.
| Auszahlform | Merkmal | Langlebigkeitsrisiko |
|---|---|---|
| Leibrente (lebenslang) | Zahlt lebenslang, unabhängig vom Alter | Keines – abgesichert |
| Auszahlplan bis mind. 85 | Planbar, mehr Flexibilität, aber zeitlich begrenzt | Vorhanden – Vermögen kann im hohen Alter erschöpft sein |
| Kombination / Wechsel | Übergang zwischen Formen soll leichter werden | Je nach Ausgestaltung |
Steuern in der Auszahlungsphase: Das System bleibt nachgelagert besteuert – Förderung in der Anspar-, Besteuerung in der Auszahlungsphase. Für Gutverdiener hängt die Wirkung stark von Einkommen, Grenzsteuersatz und Zeitpunkt ab. Kein Ersatz für steuerliche Einzelfallprüfung.
6) Riester-Bestand: behalten, ruhen lassen, wechseln?
Wenn Sie einen bestehenden Riester-Vertrag haben, ist „kündigen aus Prinzip" fast nie die beste Entscheidung. Gleichzeitig gibt es jetzt konkrete Eckpunkte für den Übergang.
Was die Ausschussfassung zum Übergang sagt
- Bestandsverträge bleiben grundsätzlich bestehen (Bestandsschutz)
- Optionaler Wechsel in die neue Förderlogik ist möglich
- Neuvertrieb von Verträgen nach alter Zertifizierung endet: 31.12.2026
- Keine unbegrenzte Kombination: max. 2 neue geförderte Verträge ab neuer Systematik
Pragmatische Checkliste für Ihren Riester-Vertrag
| Prüfpunkt | Was Sie sich fragen sollten |
|---|---|
| Kosten & Produktqualität | Laufende Kosten, Transparenz, bisherige Kostenbelastung – wie viel wurde schon „abgezogen"? |
| Förderwirkung heute | Zulage und Steuerwirkung real prüfen (Günstigerprüfung, § 10a EStG) |
| Lebenssituation | Kinder, Einkommen, Immobilienpläne, Risikobudget |
| Übergangsregeln | Bestandsschutz nutzen oder optionalen Wechsel prüfen – nach Verabschiedung des Gesetzes (inkl. Bundesrat) entscheiden |
7) Nach Berufsgruppe: Was das Altersvorsorgedepot konkret bedeutet
Die Reform trifft verschiedene Berufsgruppen unterschiedlich. Hier ein Überblick für Ihre Situation:
🎓 WissMit & Doktoranden (RWTH)
- Typisch GRV-pflichtig → förderberechtigt
- Befristete Stellen: Flexibilität wichtig (Depot statt Versicherungsmantel)
- Niedriges Einkommen: Zulage kann dominieren
- Berufseinsteiger-Bonus (unter 25): 200 € einmalig
- VBL-Anwartschaft separat berücksichtigen
- Tipp: Rentenlücke erst nach Ende der Qualifikationsphase solide berechnen
- → Vertiefung: Altersvorsorge für WissMit an der RWTH
🩺 Ärzte & Versorgungswerk
- Versorgungswerk = starke Basis, aber nicht automatisch lebensstandard-sichernd
- Förderberechtigung prüfen: abhängig von GRV-Pflicht oder Befreiung
- Selbständige Ärzte: Ausschussfassung weitet Förderkreis aus – neu prüfen
- Pfändungsschutz & Vererbbarkeit: als Prüfpunkt behandeln bis finale Fassung
- Max. 2 neue Verträge: Vertragsstruktur bewusst planen
- Günstigerprüfung: bei hohem Grenzsteuersatz oft relevanter als Zulage
- → Vertiefung: Altersvorsorge für Ärzte
🏫 Beamte & Lehrer (NRW)
- Nicht GRV-pflichtig → Förderberechtigung bisher eingeschränkt
- Ausschussfassung: Ausweitung auf „andere Erwerbstätige" – Stand heute: keine sichere Aussage, ob typische NRW-Beamte voll einbezogen werden. Finale Klärung nach BGBl.-Veröffentlichung abwarten.
- Pension als Basis: Depot als Ergänzung sinnvoll prüfen
- Beamte mit Riester: Übergangsregeln und Wechseloption prüfen
- Lehrer NRW: oft Altverträge mit Garantien – Qualitätscheck empfehlenswert
- → Vertiefung: Altersvorsorge für Beamte
⚙️ Ingenieure & Selbständige
- Bisher: Selbständige außerhalb GRV meist nicht förderberechtigt
- Ausschussfassung: Ausweitung auf Selbständige – wesentliche Neuerung
- Depot ohne Garantie: passt strukturell zu langen Anlagehorizonten
- Pfändungsschutz: wichtiger Punkt für Selbständige – finale Gesetzesfassung abwarten
- Max. 2 neue Verträge: gerade bei mehreren Vorsorgebausteinen beachten
- Rürup-Rente als Alternative: weiterhin sinnvoll für hohe Steuerbelastung
Welche Situation passt zu Ihnen? In einem kurzen Strategie-Gespräch ordnen wir ein, welche Vorsorgebausteine für Ihre konkrete Berufs- und Einkommenssituation sinnvoll sind – ohne Produktshow, nur Struktur.
Beratungstermin anfragen →8) Entscheidung 2026: Abwarten oder handeln?
2026 ist für die meisten ein sinnvolles Zwischenjahr. Keine echten Marktprodukte verfügbar, Gesetzesdetails noch nicht final (Bundesrat-Zustimmung steht aus). Trotzdem gibt es klare Handlungsempfehlungen.
| Ihre Situation | Typische Fehlentscheidung | Sinnvoller Ansatz (2026) |
|---|---|---|
| Hoher Grenzsteuersatz, wenig Struktur | „Sofort irgendein gefördertes Produkt" | Erst Vorsorge strukturieren (Schichten, AG-Leistungen, Versorgungswerk), dann Förderung + Steuerwirkung als Gesamtpaket bewerten |
| Selbständig (Arzt, Ingenieur) | Abwarten ohne Analyse | Förderberechtigung unter Ausschussstand prüfen – das ist eine echte Neuerung |
| Renditefokus, Schwankungen aushaltbar | Garantieprodukt „aus Angst" | Depot-Variante 2027/2028 prüfen – erst wenn Kosten/Regeln/Anlageuniversum real verfügbar |
| Riester vorhanden | Kündigen „weil Riester schlecht" | Qualitäts- und Fördercheck, ggf. ruhen lassen. Neuvertrieb endet 31.12.2026 – Bestandsschutz nutzen |
| Beamte / Lehrer | Abwarten ohne Pensionslücken-Check | Pension allein reicht oft nicht. Struktur schaffen, Förderberechtigung klären |
9) Nächste Schritte: so kommen Sie 2026 zu einer sauberen Entscheidung
Eine Größenordnung reicht zunächst. Kein Rechner der Welt gibt Ihnen Exaktheit für 30 Jahre – aber eine Größenordnung ist unverzichtbar.
Versorgungswerk / VBL / bAV / Depot / Immobilie – was ist wirklich „für Alter" geplant und wie viel bleibt tatsächlich übrig?
Zulage oder Steuer – was ist der größere Hebel in Ihrer Situation? Selbständige: Ausschussfassung prüfen.
Kosten, Förderwirkung, Übergangsoptionen. Neuvertrieb alter Zertifizierungen endet 31.12.2026.
Erst wenn Anbieter Produkte veröffentlichen, ist ein seriöser Vergleich möglich. Dann mit klarer Struktur entscheiden – kein Reflex-Abschluss.
Rentenlücke berechnen und Strategie prüfen
Dauer: 2–3 Minuten. Ergebnis: erste Größenordnung + sinnvolle nächste Schritte.
FAQ – Typische Fragen aus der Praxis
Gilt das Altersvorsorgedepot auch für Ärzte im Versorgungswerk?
Das hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Wer aus der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist und ausschließlich dem Versorgungswerk angehört, war bisher typischerweise nicht förderberechtigt. Die Ausschussfassung vom 25.03.2026 weitet den förderberechtigten Personenkreis auf Selbständige und andere Erwerbstätige aus. Ob und in welchem Umfang das Versorgungswerk-Mitglieder erfasst, bedarf der Prüfung anhand der finalen Gesetzesfassung.
Unabhängig davon: Das Versorgungswerk ist eine starke Basis, ersetzt aber nicht automatisch den Lebensstandard – besonders bei langen Ausbildungszeiten und wechselnden Einkommensphasen.
Warum gilt jetzt ein Limit von maximal 2 neuen Verträgen?
Die Ausschussfassung sieht vor: Wer nach dem 31.12.2026 mehr als zwei Altersvorsorgeverträge nach neuem Recht abschließt, erhält ab dem dritten Vertrag keine förderfähigen Altersvorsorgebeiträge mehr. Dieser Vertrag wird dann auch nicht als zertifizierter Altersvorsorgevertrag behandelt. Das zielt darauf ab, ein unkontrolliertes „Stapeln" geförderter Verträge zu verhindern. Für die Praxis bedeutet das: Vertragsstruktur bewusst planen, gerade wenn bereits mehrere Vorsorgebausteine vorhanden sind.
Was ist der Unterschied zwischen Standarddepot und Altersvorsorgedepot ohne Garantie?
Das Standarddepot ist das vereinfachte Einsteiger-Produkt: Standardeinstellungen, automatische Umschichtung vor Rentenbeginn und ein gesetzlicher Kostendeckel von 1,0 % Effektivkosten (Ausschussstand). Es soll möglichst einfach vergleichbar und niedrigschwellig abschließbar sein.
Das Altersvorsorgedepot ohne Garantie bietet mehr Gestaltungsfreiheit: kapitalmarktnäher, potenziell höhere Rendite, aber auch Wertschwankungen möglich. Geeignet für Personen mit längerem Zeithorizont und vorhandener Schwankungstoleranz. „Depot" bedeutet hier nicht „freies ETF-Konto ohne Regeln" – Produktvorgaben und Förderlogik gelten weiterhin.
Ich bin WissMit an der RWTH – lohnt sich das Altersvorsorgedepot für mich?
Als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit befristeter Stelle sind zwei Punkte besonders relevant: Erstens sind Sie typischerweise GRV-pflichtig und damit grundsätzlich förderberechtigt. Zweitens ist Flexibilität für Sie wichtig – das Depot-Modell ohne Versicherungsmantel passt strukturell besser zu wechselnden Arbeitsverhältnissen als klassische Produkte.
Trotzdem gilt: Eine seriöse Entscheidung ist erst möglich, wenn 2027 echte Produkte am Markt sind. Bis dahin macht es Sinn, die VBL-Anwartschaft und bestehende Vorsorge zu strukturieren und die Rentenlücke für verschiedene Szenarien (Verbleib Hochschule / Wechsel Industrie) grob zu berechnen.
Ich verdiene gut – ist die Zulage überhaupt relevant, oder zählt eher die Steuer?
Bei höherem Einkommen ist der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG oft der größere Hebel. Das Finanzamt vergleicht automatisch (Günstigerprüfung): Zulageanspruch vs. Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug – und wendet das günstigere Ergebnis an. Das heißt: Auf die Zulagenlogik allein zu schauen, greift bei Gutverdienern zu kurz. Die Steuerseite gehört immer in die Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Ist das Altersvorsorgedepot pfändungsgeschützt – relevant für Praxisinhaber und Selbständige?
Für Riester gilt: Gefördertes Altersvorsorgevermögen ist gesetzlich nicht übertragbar (§ 97 EStG), und der BGH hat geurteilt, dass gefördertes Riester-Vermögen insoweit unpfändbar ist. Beim neuen Altersvorsorgedepot hängt die Bewertung davon ab, wie die finale Gesetzesfassung und die konkrete Vertragsausgestaltung das abbilden – insbesondere bei Depot-Varianten ohne Garantie. Stand 27.03.2026: als Prüfpunkt behandeln, bis die finale Fassung vorliegt und Anbieterprodukte verfügbar sind.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Bestandsverträge bleiben grundsätzlich geschützt. Es ist optional möglich, in die neue Förderlogik zu wechseln. Gleichzeitig: Neuvertrieb von Verträgen nach alter Zertifizierung endet mit dem 31.12.2026. Empfehlung: Qualitäts- und Fördercheck durchführen, Vertrag ggf. beitragsfrei stellen, Übergangsoptionen abwarten und dann mit vollständigen Informationen entscheiden – keine Kündigung „aus Prinzip".
Wann kann man das neue Produkt abschließen?
Geplant ist, dass Anbieter die neuen Produkte ab dem 01.01.2027 anbieten können. Welche Anbieter wann welche konkreten Produkte anbieten, wird sich im Laufe von 2026/2027 konkretisieren. Erst dann ist ein seriöser Kostenvergleich möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmt und es im Bundesgesetzblatt verkündet wird.
Ich bin Beamter / Lehrerin in NRW – bin ich förderberechtigt?
Beamte sind nicht GRV-pflichtig und waren bisher beim Riester-System nur über die sogenannte mittelbare Förderberechtigung (z. B. über Ehepartner mit GRV-Pflicht) einbezogen. Die Ausschussfassung vom 25.03.2026 weitet den Förderkreis auf „Selbständige und andere Erwerbstätige" aus. Ob und wie das Beamte erfasst, bedarf der Klärung nach Verabschiedung des Gesetzes. Bestehende Riester-Verträge von Beamten bleiben unter Bestandsschutz.
- Deutscher Bundestag – Gesetzentwurf BT-Drucksache 21/4088 (PDF): dserver.bundestag.de
- Deutscher Bundestag – Beschlussempfehlung Finanzausschuss 25.03.2026, BT-Drs. 21/4996 (PDF): dserver.bundestag.de
- Deutscher Bundestag – Textarchiv, abschließende Beratung 27.03.2026: bundestag.de
- Bundesministerium der Finanzen – FAQ Reform private Altersvorsorge (älterer Stand): bundesfinanzministerium.de
- Gesetze im Internet – § 10a EStG, § 97 EStG, VVG
- Finanzverwaltung NRW – Günstigerprüfung: finanzamt.nrw.de
- Bundesgerichtshof – Unpfändbarkeit gefördertes Riester-Vermögen: bundesgerichtshof.de