Unfallversicherung für wissenschaftliche Mitarbeiter – Doktoranden

Cluster Wissenschaftliche Mitarbeiter · P3.5 Vertiefung

Unfallversicherung für wissenschaftliche Mitarbeiter & Doktoranden

Die gesetzliche Unfallversicherung der Hochschule deckt weniger ab, als die meisten annehmen. Was die DGUV leistet, wo sie endet – und wann eine private Police sinnvoll ist.

DGUV · gesetzliche UV Freizeit · Ausland · Labor BU vs. Unfallversicherung BU-Ablehnung: Alternative

Kurzüberblick: Das Wesentliche auf einen Blick

  • Die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gilt nur für Arbeitsunfälle und Wegeunfälle – nicht für Freizeit, Sport oder privaten Alltag
  • Laborunfälle sind in der Regel durch die DGUV gedeckt – aber nur, wenn die Tätigkeit dienstlich war
  • Im Ausland greift die DGUV nur eingeschränkt; bei längeren Forschungsaufenthalten entstehen Lücken
  • Eine BU-Versicherung schützt breiter als eine Unfallversicherung: Sie zahlt auch bei Krankheit
  • Eine private Unfallversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn die BU abgelehnt wurde oder als Ergänzung bei spezifischen Freizeitrisiken
Direkte Antwort

Wissenschaftliche Mitarbeiter sind über die Hochschule gesetzlich unfallversichert (DGUV) – aber nur bei dienstlichen Tätigkeiten und auf dem Arbeitsweg. Freizeitunfälle, Sportunfälle und private Auslandsaufenthalte sind nicht abgedeckt. Eine private Unfallversicherung macht als Ergänzung Sinn, wenn keine oder nur eine eingeschränkte BU-Absicherung besteht. Wer eine vollwertige BU hat, braucht die Unfallversicherung nicht zwingend – sollte aber die DGUV-Lücken kennen.

Entscheidungslogik: Wann ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

✓ Private UV sinnvoll, wenn …

  • Die BU-Versicherung abgelehnt wurde oder nicht abschließbar ist
  • Gesundheitliche Einschränkungen eine vollwertige BU verhindern
  • Sie aktiv Risikosport betreiben (Klettern, Motorrad, Kampfsport)
  • Sie regelmäßig längere Auslandsaufenthalte für Forschung haben
  • Sie die DGUV-Lücken (Freizeit, Ausland, privater Alltag) gezielt schließen wollen

– Weniger dringlich, wenn …

  • Sie bereits eine vollwertige BU-Versicherung haben
  • Sie keine besonderen Freizeitrisiken haben
  • Sie hauptsächlich in Deutschland tätig sind

Priorität: BU geht vor. Wer noch keine BU hat, sollte zuerst dort ansetzen – nicht bei der Unfallversicherung.

Wichtig: Über 80 % der Berufsunfähigkeitsfälle entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall. Eine Unfallversicherung schützt nur vor einem kleinen Teil der tatsächlichen Risiken.

Einfach erklärt: Drei Absicherungsebenen für WissMit

🏛️
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Automatisch über die Hochschule. Gilt nur bei dienstlicher Tätigkeit und auf dem direkten Arbeitsweg. Freizeit, Haushalt, Sport – nicht abgedeckt. Beitragsfrei für Sie.
🛡️
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Privat abzuschließen. Zahlt monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können – egal ob durch Krankheit oder Unfall. Schützt Ihr laufendes Einkommen. Das wichtigere Produkt.
🩹
Private Unfallversicherung (UV): Privat abzuschließen. Zahlt einmaliges Kapital, wenn ein Unfall zu dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung führt. Ergänzt BU und DGUV – ersetzt beide nicht. Sinnvoll v. a. bei DGUV-Lücken oder wenn BU nicht abschließbar ist.

Was die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wirklich abdeckt

Als TV-L-Beschäftigter an einer Hochschule sind Sie über Ihre Arbeitgeberin automatisch bei der zuständigen Unfallkasse des öffentlichen Dienstes gesetzlich unfallversichert. Die Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (§ 2 SGB VII). Das klingt nach umfassendem Schutz – ist es aber nur in einem klar begrenzten Bereich.

Situation DGUV-Schutz? Anmerkung
Unfall im Labor während dienstlicher Tätigkeit Ja Voller DGUV-Schutz, solange Tätigkeit dienstlich
Direkter Weg Wohnung → Hochschule → Wohnung Ja Wegeunfall nach § 8 Abs. 2 SGB VII
Sturz auf dem Weg zur Kantine (Hochschulgelände) Ja Betriebsweg, gilt als versicherte Tätigkeit
Sportunfall in der Freizeit (Klettern, Fahrrad, Fitness) Nein Keine dienstliche Tätigkeit – keine DGUV-Leistung
Haushaltsunfall (zu Hause gestürzt) Nein Privater Bereich – nicht versichert
Umweg zur Arbeit (Einkauf, Umweg) Nein Unterbrechung des direkten Weges hebt Schutz auf
Dienstliche Dienstreise (Konferenz, Tagung) Ja Gilt als versicherte Tätigkeit während der Reise
Forschungsaufenthalt im EU-Ausland (kurz, dienstlich) Eingeschränkt EU-Koordinierungsrecht, aber Lücken bei privaten Aktivitäten
Forschungsaufenthalt außerhalb EU (USA, Asien) Kaum DGUV-Schutz stark eingeschränkt außerhalb EU/EWR

Rechtsgrundlage: § 2 SGB VII – Versicherte Tätigkeiten · § 8 SGB VII – Arbeitsunfall und Wegeunfall · DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Wo die DGUV endet: Die relevanten Lücken

Der entscheidende Punkt: Die gesetzliche Unfallversicherung ist kein Rundumschutz. Sie schützt Sie bei der Arbeit – aber nicht im Leben. Für wissenschaftliche Mitarbeiter entstehen drei relevante Lückenbereiche.

Freizeit und Sport

Fahrradunfall am Wochenende, Verletzung beim Bouldern, Sportunfall im Fitnessstudio – keiner dieser Fälle ist durch die DGUV versichert. Gerade jüngere WissMit mit aktivem Lebensstil tragen hier ein reales, ungedecktes Risiko. Die private Unfallversicherung deckt diesen Bereich rund um die Uhr, weltweit und unabhängig vom Grund des Unfalls.

Privater Alltag

Auch Haushaltsunfälle – statistisch eine der häufigsten Unfallursachen – sind nicht durch die DGUV abgedeckt. Stürze in der Wohnung, Schnittverletzungen, Unfälle beim Heimwerken: alles außerhalb des DGUV-Rahmens.

Wegeunfall mit Umweg

Der gesetzliche Schutz gilt strikt für den direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsort. Ein kurzer Abstecher zum Supermarkt auf dem Heimweg unterbricht den Versicherungsschutz. Erst wenn Sie die direkte Heimwegstrecke wieder aufgenommen haben, lebt er wieder auf. Das ist ein häufig unbekanntes Detail.

⚠️

Fazit zur DGUV: Die gesetzliche Unfallversicherung ist gut – aber eng begrenzt. Wer ausschließlich auf sie vertraut, hat für rund zwei Drittel seiner Wachzeit keinen Unfallschutz.

Besonderheit Labor: Was gilt, was nicht?

Für WissMit in Natur- und Ingenieurwissenschaften stellt sich eine spezifische Frage: Ist das erhöhte Risiko im Labor durch die DGUV abgedeckt? Die Antwort ist differenziert.

🔬

Chemikalienunfall im Dienst

Verätzung durch Säuren oder Laugen, Vergiftung durch Dämpfe während dienstlicher Arbeit – das ist ein klassischer Arbeitsunfall nach § 8 SGB VII.

DGUV: Ja
⚗️

Laborarbeit für private Projekte

Wer Laborgeräte oder Chemikalien für nicht-dienstliche Zwecke nutzt – auch wenn es an der Hochschule stattfindet – hat in der Regel keinen DGUV-Schutz.

DGUV: Nein
🩺

Berufskrankheit durch Laborstoffe

Langzeitschäden durch regelmäßige Exposition (z. B. Lösungsmittel, Strahlung) können als Berufskrankheit anerkannt werden – das ist aber ein aufwendiger Anerkennungsprozess, kein automatischer Schutz.

DGUV: Ggf. als BK
🖥️

Schreibtisch & IT-Tätigkeiten

Die meisten Unfälle am Schreibtisch-Arbeitsplatz (Sturz beim Aufstehen, Teppich, Kabelstolpern) sind durch die DGUV gedeckt, solange sie während der Arbeitszeit am Arbeitsort passieren.

DGUV: Ja
Schlussfolgerung für Laborarbeit: Das Labor ist für dienstliche Tätigkeiten gut durch die DGUV abgesichert. Die Lücken entstehen nicht im Dienst, sondern außerhalb. Eine private Unfallversicherung ergänzt deshalb nicht primär das Laborrisiko, sondern die privaten Bereiche, die die DGUV nicht erfasst.

Ausland & Forschungsaufenthalte: DGUV-Schutz mit Lücken

Forschungsaufenthalte im Ausland sind für viele WissMit Teil der akademischen Laufbahn. Hier ist die DGUV-Situation komplex und wird häufig falsch eingeschätzt.

Innerhalb der EU / EWR

Bei kurzen dienstlichen Dienstreisen und Tagungen innerhalb der EU gilt das europäische Koordinierungsrecht (VO (EG) 883/2004). Der DGUV-Schutz besteht grundsätzlich für die dienstliche Tätigkeit. Für private Aktivitäten während des Aufenthalts – Ausflüge, Sport, Reisen am Wochenende – gilt er nicht.

Außerhalb der EU (USA, Asien, Lateinamerika)

Außerhalb der EU ist der gesetzliche Unfallschutz deutlich eingeschränkter als im Inland. Für längere Forschungsaufenthalte – Gastwissenschaftler, Kooperationsprojekte – sollte vor Abreise konkret mit Hochschule und zuständiger Unfallkasse des öffentlichen Dienstes geklärt werden, ob und in welchem Umfang gesetzlicher Unfallschutz für den geplanten Aufenthalt besteht. Viele WissMit nehmen einen umfassenden Schutz an, der in dieser Form außerhalb der EU nicht automatisch gilt.

✈️

Empfehlung für Auslandsaufenthalte: Klären Sie vor Abreise mit Ihrer Personalabteilung und der zuständigen Unfallkasse, welcher Schutz konkret für Ihren Aufenthalt gilt. Für längere Forschungsaufenthalte außerhalb der EU ist eine private Unfall- und Auslandskrankenversicherung in der Regel eine sinnvolle Ergänzung. Mehr dazu: Auslandsabsicherung für WissMit →

BU-Versicherung vs. Unfallversicherung: Was schützt was?

Das ist die wichtigste Entscheidungsfrage der Seite. Die meisten Menschen verwechseln beide Produkte oder halten sie für austauschbar. Sie sind es nicht.

🛡️ Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

  • Zahlt monatliche Rente bei dauerhafter Berufsunfähigkeit
  • Gilt bei Krankheit und Unfall
  • Deckt psychische Erkrankungen (häufigste BU-Ursache)
  • Deckt Rückenleiden, Burnout, onkologische Erkrankungen
  • Sichert laufendes Einkommen – nicht einmaligen Kapitalbedarf
  • Über 80 % der BU-Fälle entstehen durch Krankheit
→ Das wichtigere Produkt für WissMit

🩹 Private Unfallversicherung

  • Zahlt Einmalkapital bei dauerhafter unfallbedingter Invalidität
  • Gilt nur bei Unfällen (nicht bei Krankheit)
  • Deckt keine psychischen Erkrankungen
  • Sichert einmalige Umbaukosten, Hilfsmittel, Rehabilitation
  • Ergänzt die BU – ersetzt sie nicht
  • Schließt DGUV-Lücken (Freizeit, Ausland, privater Alltag)
→ Ergänzung, nicht Ersatz
Reihenfolge: Wer noch keine BU hat, sollte zuerst dort ansetzen – nicht bei der Unfallversicherung. Die BU schützt vor den statistisch wahrscheinlicheren Risiken. Eine Unfallversicherung ohne BU lässt die größte Lücke offen.

Weiterführend: BU-Versicherung für wissenschaftliche Mitarbeiter →

Vier Szenarien: Was gilt in welchem Fall?

Statt abstrakter Regeln – vier konkrete Situationen aus dem WissMit-Alltag, mit klarer Einordnung.

Praxisfälle · gesetzliche UV · private UV · BU
🔬
Laborunfall (dienstlich, RWTH, während Arbeitszeit)
Verätzung durch Chemikalien während Versuchsreihe.
DGUV: Ja – Arbeitsunfall nach § 8 SGB VII · Private UV: Ergänzend möglich · BU: Wenn dauerhaft berufsunfähig
🚴
Fahrradsturz am Sonntag (privat, Freizeit)
Handgelenk gebrochen, dauerhafter Schaden am Handgelenk für Laborarbeit.
DGUV: Nein – keine dienstliche Tätigkeit · Private UV: Ja – Freizeitunfall, rund-um-die-Uhr-Schutz · BU: Ja – wenn dauerhaft berufsunfähig
🧠
Burnout / psychische Erkrankung (kein Unfall)
Häufigste BU-Ursache bei Akademikern – entsteht schleichend, kein äußeres Ereignis.
DGUV: Nein · Private UV: Nein – kein Unfall · BU: Ja – das ist der Hauptfall der BU
🚫
BU abgelehnt wegen Vorerkrankung – was jetzt?
Rückenprobleme führen zu BU-Ablehnung, aber volle Arbeitsfähigkeit noch gegeben.
DGUV: Dienstunfälle weiter abgedeckt · Private UV: Teilschutz für Unfallrisiken – kein Ersatz für BU · Alternativen: Grundfähigkeit / EU-Rente prüfen

Die Szenarien sind vereinfacht. Ob im Einzelfall ein Leistungsanspruch besteht, hängt von den konkreten Vertragsbedingungen, dem Invaliditätsgrad und dem zeitlichen Verlauf ab.

Wenn die BU abgelehnt wird: Unfallversicherung als Alternative?

⚠️ BU abgelehnt oder nicht abschließbar – was nun?

Es kommt vor, dass eine BU-Versicherung aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt wird oder nur mit erheblichen Ausschlüssen oder Risikozuschlägen angeboten wird. In diesem Fall stellt sich die Frage nach Alternativen zur Einkommensabsicherung.

Die private Unfallversicherung kann in dieser Situation als Teilabsicherung sinnvoll sein – mit klaren Grenzen:

  • Sie sichert nur unfallbedingte Invalidität ab – nicht krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit
  • Psychische Erkrankungen (häufigste BU-Ursache) sind nicht abgedeckt
  • Sie zahlt Kapital, keine laufende Rente – das ersetzt kein Einkommen dauerhaft
  • Für WissMit mit abgelehnter BU ist sie besser als gar nichts, aber kein vollwertiger Ersatz

Alternativen, die ebenfalls geprüft werden sollten: Grundfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Dread-Disease-Versicherung – je nach Ablehnungsgrund und Gesundheitszustand kann eine dieser Optionen besser passen als die Unfallversicherung.

Kennzahlen & Rechenbeispiel: Was eine Police leisten muss

Wenn eine private Unfallversicherung in Ihrer Situation sinnvoll ist, kommt es auf die richtigen Kennzahlen an. Die Kapitalleistung muss realistisch bemessen sein – und die Progression ist das entscheidende Hebelelement.

200–500 T€ Invaliditätsgrundsumme Für schwere Invalidität mit Umbaukosten
350 % Progression (empfohlen) Mindestens 225 %, besser 350 %
≥ 20 T€ Bergungskosten Hubschrauber, Rettungseinsätze
10–15 € Monatsbeitrag ca. Für 300 T€ / 350 % Progression

Was bedeuten Grundsumme und Progression konkret?

Rechenbeispiel: 300.000 € Grundsumme, 350 % Progression. Die Progression greift erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad – und vervielfacht die Leistung bei schwerer Beeinträchtigung erheblich.

Invaliditätsgrad Grundsumme Progressionsfaktor Auszahlung Mögliche Verwendung
20 % (z. B. ein Finger) 300.000 € × 1,0 (keine Prog.) 60.000 € Rehabilitation, Hilfsmittel
50 % (z. B. ein Arm) 300.000 € × 1,5 (350 % Prog.) 225.000 € Umbau Wohnung, Fahrzeug
80 % (schwere Invalidität) 300.000 € × 2,8 (350 % Prog.) 840.000 € Umbau, Pflege, Hilfsmittel, Lebensunterhalt
100 % (schwerste Invalidität) 300.000 € × 3,5 (350 % Prog.) 1.050.000 € Volles Umbau- und Pflegebudget

Hinweis: Progressionsfaktoren variieren je nach Tarif und Anbieter. Die Tabelle illustriert das Prinzip – konkrete Werte hängen vom gewählten Tarif ab.

Worauf bei der Gliedertaxe achten?

Die Gliedertaxe legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile angesetzt wird. Für WissMit in IT- oder Labortätigkeiten sind Hände, Finger und Augen besonders relevant – ein Qualitätsunterschied, der Tarife spürbar unterscheidet. Die allgemeine Unfallversicherungsseite zeigt die Vergleichswerte gängiger Tarife: Unfallversicherung im Überblick →

Ausschlüsse prüfen: Viele Tarife schließen bestimmte Sportarten aus (Motorrad, Kampfsport, Tauchen). Wer solche Aktivitäten betreibt, muss das beim Abschluss angeben und einen Tarif wählen, der diese einschließt. Im TV-L-Kontext ist das besonders für WissMit relevant, die neben dem Hochschulalltag aktiv Sport treiben.

Verbraucherinfo: BaFin – Private Unfallversicherung · Verbraucherzentrale – Unfallversicherung sinnvoll?

Jan Pohl, Versicherungsmakler Aachen

Einschätzung aus der Praxis · Jan Pohl

Im Beratungsgespräch erlebe ich regelmäßig zwei Missverständnisse. Das erste: WissMit, die annehmen, durch die Hochschule umfassend versichert zu sein – und nicht wissen, dass Freizeitunfälle, Sportunfälle und private Auslandsaktivitäten nicht abgedeckt sind. Das zweite: Der Griff zur Unfallversicherung als vermeintlich „günstige Alternative" zur BU.

Meine klare Empfehlung: Wer keine BU hat, braucht zuerst eine BU – nicht eine Unfallversicherung. Über 80 % der Berufsunfähigkeitsfälle entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall. Eine Unfallversicherung schützt vor dem kleineren Teil der tatsächlichen Risiken. Sie sinnvoll einzusetzen heißt: als Ergänzung zu einer bestehenden BU, als Teilschutz bei BU-Ablehnung, oder gezielt für Freizeitrisiken, die man bewusst trägt. Alles andere ist eine suboptimale Absicherung.

Jan Pohl · Versicherungsmakler Aachen · über 25 Jahre Erfahrung in der Beratung von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Akademikern

Typische Fehler

  • ⚠️
    DGUV für Vollschutz halten: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei dienstlicher Tätigkeit und auf dem direkten Arbeitsweg – nicht in der Freizeit, nicht im privaten Ausland, nicht im Haushalt.
  • ⚠️
    Unfallversicherung statt BU wählen: Wer keine BU hat und zur Unfallversicherung greift, um Geld zu sparen, lässt die größte Absicherungslücke offen. BU geht vor – sie schützt bei Krankheit und Unfall.
  • ⚠️
    Zu niedrige Invaliditätssumme: Eine Grundsumme von 50.000–100.000 € klingt viel, reicht aber bei schwerer Invalidität (Umbau, Hilfsmittel, Rehabilitation) oft nicht aus. Sinnvoll sind 200.000–500.000 € mit Progression.
  • ⚠️
    Ausschlüsse nicht gelesen: Betriebene Sportarten (Motorrad, Kampfsport, Klettern) sind in Standardtarifen oft ausgeschlossen. Wer das nicht prüft, hat im Schadensfall keinen Schutz für die Aktivität, die am wahrscheinlichsten relevant wird.
  • ⚠️
    Auslandseinsatz nicht gemeldet: Wer für einen Forschungsaufenthalt ins Nicht-EU-Ausland reist, sollte prüfen, ob die Hochschule den Auslandseinsatz bei der DGUV angemeldet hat. Ohne Meldung kann der Schutz im Schadensfall bestritten werden.

Nächste Schritte

1

BU-Situation klären

Besteht bereits eine BU-Versicherung? Falls nicht, ist das der erste Schritt – vor jeder Unfallversicherung.

2

DGUV-Schutz prüfen

Bei geplanten Auslandsaufenthalten: Hochschulpersonalabteilung fragen, ob und wie die DGUV-Meldung läuft.

3

Risikoprofil einschätzen

Betreiben Sie Risikosport? Planen Sie längere Auslandsaufenthalte? Das bestimmt, ob eine private UV sinnvoll ist.

4

Beratungsgespräch

Wir prüfen Ihre Gesamtsituation: BU, DGUV, Freizeitrisiken – und sagen Ihnen, ob eine Unfallversicherung für Sie sinnvoll ist.

Prüfen lassen, ob eine Unfallversicherung in Ihrer Situation sinnvoll ist

Wir klären zuerst, ob Ihre BU-Absicherung steht. Dann bewerten wir, ob die private Unfallversicherung als Ergänzung einen echten Mehrwert bringt – oder ob andere Bausteine besser passen. Ohne Verkaufsdruck in beide Richtungen.

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Häufige Fragen

Ja – über die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV / Unfallkasse des öffentlichen Dienstes) sind Sie bei dienstlichen Tätigkeiten und auf dem direkten Arbeitsweg versichert. Nicht abgedeckt sind Freizeitunfälle, Sport, Haushalt und private Auslandsaufenthalte. Rechtsgrundlage: § 2 und § 8 SGB VII.
Ja, wenn der Laborunfall während einer dienstlichen Tätigkeit passiert. Chemikalienunfälle, Geräteschäden oder Verletzungen durch Laborausrüstung sind klassische Arbeitsunfälle nach SGB VII. Ausnahme: Wenn jemand Laborgeräte für nicht-dienstliche Zwecke nutzt, besteht kein DGUV-Schutz.
Nein – sie ist kein gleichwertiger Ersatz. Über 80 % der Berufsunfähigkeitsfälle entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall. Eine Unfallversicherung zahlt nur bei unfallbedingter Invalidität, nicht bei psychischen Erkrankungen, Rückenleiden oder Burnout. Wer keine BU hat, sollte zuerst dort ansetzen. Die Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung – oder ein Teilschutz, wenn die BU nicht abschließbar ist.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auf dem Arbeitsweg gilt strikt für den direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsort. Ein Abstecher – zum Beispiel zum Supermarkt – unterbricht den Versicherungsschutz für die Dauer des Umwegs. Erst wenn Sie den direkten Heimweg wieder aufnehmen, lebt er wieder auf. In dieser Lücke besteht kein DGUV-Schutz.
Innerhalb der EU gilt DGUV-Schutz für die dienstliche Tätigkeit auf Basis des EU-Koordinierungsrechts. Außerhalb der EU ist der gesetzliche Schutz deutlich eingeschränkter. Vor längeren Forschungsaufenthalten im Nicht-EU-Ausland sollte konkret mit der Hochschulpersonalabteilung und der zuständigen Unfallkasse des öffentlichen Dienstes geklärt werden, welcher Schutz für den geplanten Aufenthalt besteht. Für längere Aufenthalte außerhalb der EU ist eine private Unfall- und Auslandskrankenversicherung eine sinnvolle Ergänzung.
Als Orientierung: 200.000–500.000 € Invaliditätsgrundsumme mit einer Progression von mindestens 225 %, besser 350 %. Bei schwerer Invalidität (ab 70–100 %) vervielfacht die Progression die Auszahlung erheblich – bei 300.000 € Grundsumme und 350 % Progression ergibt das bei 80 % Invalidität rund 840.000 €. Das ist der entscheidende Wert für existenzielle Risiken wie Umbaukosten, Hilfsmittel oder dauerhafte Pflege. Bergungskosten: mindestens 20.000 €.
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